
Der bundesweite Mietendeckel ist an ein Konzept aus Berlin angelehnt. Dort hatte die rot-rot-grüne Koalition 2020 die Mieten eingefroren, Mietobergrenzen bei Wiedervermietungen eingeführt und überhöhte Mieten abgesenkt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz jedoch 2021 für nichtig, da es nicht in der Kompetenz der Länder liegt.
Jetzt fordern verschiedene Initiativen und Verbände, etwa im Bündnis Mietendeckel jetzt!, das Konzept inklusive eines bundesweiten Mietenstopps von sechs Jahren wiederzubeleben. Es soll an die Situation der Länder und Gemeinden angepasst werden – so sind überhöhte Mieten je nach Lage unterschiedlich definiert.
Die Forderung ist eine Reaktion auf die inzwischen über ein Jahrzehnt anhaltende Krise steigender Mieten. Diese hat diverse Gründe: auslaufende Bindungen von Sozialwohnungen, einen wohnpolitischen Fokus auf Bauen ohne Rücksicht darauf, wer sich die Wohnungen überhaupt leisten kann, Mietenspekulation durch Immobilienmillionäre und Großkonzerne, die fehlende Bekämpfung von Mietwucher, also rechtswidrig überhöhter Mieten, sowie ein allgemein löchriges Mietrecht.
Ein Beispiel dafür ist die Mietpreisbremse, die 2025 ausläuft. Sie soll die Mieten bei Neuvergaben von Wohnungen in angespannten Märkten auf nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete begrenzen. Dabei stehen Interessen der Bauindustrie und Immobilienwirtschaft, die so weniger Profit machen können, jenen der Mieter*innen gegenüber. In ihrer jetzigen Form beinhaltet die Mietpreisbremse viele Ausnahmen. Sie fordert eine hohe Eigeninitiative von Mieter*innen, die die rechtmäßige Miete selbst einklagen müssen, und befördert das Umgehen der Regelung. So wird etwa ein Drittel der Wohnungen in Metropolen mittlerweile möbliert vermietet, weil die Bremse dann nicht gilt.
Ein Mietendeckel soll solche Regelungslücken schließen und als Verschnaufpause dienen, um die Wohnpolitik in Deutschland umzuorientieren – weg von Mieterhöhungen, hin zu leistbarem Wohnen für alle.