
Wir leben in extrem politisierten Zeiten. Die Diskussionen ändern sich schnell und sind oft hitzig. Manchmal werden absichtlich falsche Behauptungen aufgestellt, und es ist nicht immer leicht, Fake News von Fakten zu unterscheiden. In unserer Serie «Was ist eigentlich …? Politische Grundlagen zum Bundestagswahlkampf 2025» erklären wir wichtige Begriffe aus der politischen Diskussion und zeigen, welche Interessen und Konflikte dahinterstecken.
Gewalt gegen Frauen umfasst sowohl psychische als auch körperliche und sexuelle Gewalt. Ihre extremste Form sind Femizide die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, meist durch ihre Partner oder Ex-Partner. Das Bundeskriminalamt zählte in Deutschland 2023 über 180.000 Fälle häuslicher Gewalt an Frauen. Jede vierte Frau erfährt im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt. Im Schnitt wird in Deutschland jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem Partner getötet, 155 Frauen waren es im Jahr 2023. Das sind keine Einzelfälle, sondern das Ergebnis patriarchaler Verhältnisse, die Männer systematisch höherstellen.
Die Bundesregierung hatte 2021 angekündigt, diese Gewalt einzudämmen. Deutschland gehört zu den Unterzeichnern der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Ein Gewalthilfegesetz, das Frauen besser schützen und die Verfolgung von Tätern erleichtern soll, wurde lange von der FDP blockiert. Ende Januar kam es doch noch, beschlossen von SPD, Grünen und CDU – allerdings um den Preis, dass nicht alle Betroffenen geschützt werden. Trans-, Inter- und nicht-binäre Personen nimmt das Gesetz auf Drängen der CDU vom Schutzanspruch aus.
Geld für Frauenhäuser und Beratungsstellen ist, trotz der durch das Gesetz verbesserten Finanzierung, weiterhin knapp.
So fehlt nach wie vor das Geld für Frauenhäuser und Beratungsstellen. Wer keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, muss je nach Kommune Aufenthalte in Frauenhäusern anteilig oder ganz selbst bezahlen, viele Schutzsuchende werden abgewiesen. Für Übersetzungen oder den Zugang für Frauen mit Behinderung ist oft nicht gesorgt. Soziale Kürzungen haben die Lage für einkommensschwache oder vom Partner finanziell abhängige Frauen, Migrantinnen, Frauen mit Behinderung und wohnungslose Frauen verschärft. Pädagogische Programme für potenzielle Täter aller Altersgruppen gibt es kaum.
Erschwerend hinzu kommt, dass Rechte Gewalt gegen Frauen rassistisch umdeuten und vermeintlich Fremde verantwortlich machen. Fast alle Täter stammen aber aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen, unabhängig von ihrer Herkunft. Die Rechte ist an einer Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen nicht interessiert, im Gegenteil: Der Antifeminismus, also die Ablehnung von Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit, ist das verbindende Element verschiedener rechter Strömungen.
Linke Parteien und Gewerkschaften fordern, dass die Istanbul-Konvention endlich umgesetzt wird, patriarchale Strukturen gesellschaftlich diskutiert werden und Frauen die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu Teil wird, um sich von gewaltvollen Verhältnissen zu befreien.