
Vorgestellt wird die «Jerusalem Declaration on Antisemitism» (JDA) aus dem Jahr 2021, eine der derzeit gebräuchlichen bündigen Praxisdefinitionen von Antisemitismus, die sich als explizite Antwort auf die weit verbreitete «Arbeitsdefinition Antisemitismus» der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) versteht. Geschildert werden ihr zeitgeschichtlicher Hintergrund, ihr Entstehungsprozess sowie zentrale inhaltliche Merkmale und Besonderheiten. Dazu zählt in allererster Linie ihre klärende Unterscheidung zwischen per se antisemitischen und nicht per se antisemitischen Taten/Worten in Bezug auf Israel, also solchen, die kontextunabhängig und grundsätzlich antisemitisch sind und solchen, die zwar – je nach Kontext – antisemitisch sein können, aber eben nicht zwingend sein müssen. Kritische Einordnungen und weiterführende Literaturhinweise beschließen den Text.
Peter Ullrich ist Soziologe und Kulturwissenschaftler. Neben seiner Tätigkeit als Referent für Ehemaligenarbeit im Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung ist er Fellow am Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin.
Einleitung: die Arbeitsdefinition Antisemitismus in der Debatte
Derzeit ist leicht der Eindruck zu gewinnen, dass in der öffentlichen Debatte über Antisemitismus wie bei den behördlichen Maßnahmen im Themenfeld nicht etwa die Analyse von Art oder Verbreitung der Judenfeindschaft im Zentrum steht, auch nicht die Frage nach den effektivsten Wegen zu seiner Bekämpfung, sondern der Streit um seine richtige Definition. Es scheint mir historisch einmalig zu sein, wie viel Aufmerksamkeit im Rahmen eines komplexen politischen Konfliktes der Frage nach der Fixierung eines Begriffsverständnisses im Rahmen einer bündigen Definition zukommt, wie dies hier der Fall ist. Gesetzgeber, politische Öffentlichkeit und Wissenschaft streiten – selbst die Wissenschaft eher in systemfremden Medien wie offenen Briefen und Deklarationen – derzeit darum, welches Verständnis von Antisemitismus angemessen ist und wie sehr dieses sogar rechtlich verankert oder anderweitig als normativ verbindlich erklärt werden könne.
Diese sehr spezielle Situation hängt insbesondere mit dem institutionellen Erfolg der «Arbeitsdefinition Antisemitismus» der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), kurz «Arbeitsdefinition» oder «IHRA-Definition», und den Widerständen gegen diese, zusammen. Die hier vorzustellende Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA), dt. Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus, ist als eine zentrale politische wie wissenschaftliche Antwort auf die IHRA-Definition und deren Ausrichtung zu verstehen, die wiederum selbst einen starken zeitlichen Index hat: Die Arbeitsdefinition entstand nicht zuletzt als Reaktion auf eine Welle teils extrem gewalttätiger antisemitischer Vorfälle und eines damit zusammenhängenden antisemitischen Meinungsklimas in den frühen 2000er Jahren in Westeuropa. Dass die Urheber*innen der nämlichen (antijüdischen) Taten sich legitimatorisch auf den israelisch-palästinensischen Konflikt bezogen und die Taten als quasi gegen Israel gerichtet deklarierten, machte eine Aufmerksamkeitslücke deutlich. Forschung und Monitoring (soweit vorhanden) und eben auch deren zugrundeliegende Definitionen hatten beim Thema Antisemitismus bis dato überwiegend den klassischen und den sekundären Antisemitismus im Blick und damit deren genuines politisches Milieu: die politische Rechte. Dass es auch Antisemitismus in anderen ideologischen Spektren gibt, war eher Spezialist*innen bekannt und auch die seit den sechziger Jahren immer mal wieder erfolgende Thematisierung und Skandalisierung von antisemitischem Antizionismus, «neuem Antisemitismus» oder – so der heute verbreitete Sprachgebrauch – «israelbezogenem Antisemitismus», also Antisemitismus im Kontext der israelisch-palästinensischen Konflikts, war bis dahin eher randständig.
Diese Situation sollte sich allerdings in den frühen 2000er Jahren rasch und deutlich ändern. Ausgehend von der in dieser Zeit aufkommenden Kritik an «linkem» und an «strukturellemd Antisemitismus insbesondere der Globalisierungskritik und dem sogenannten «neuen Antisemitismusd israelkritischer und israelfeindlicher Positionen ist die gegenwärtige Antisemitismusdebatte völlig dominiert von der Befassung mit einem Antisemitismus, der vor allem bei Linken und muslimischen Migrant*innen verortet wird, während nun christlicher und rechter Antisemitismus weitgehend in den Nischen der Forschung verschwinden. Die Arbeitsdefinition, 2004/2005 erstmals vom European Monitoring Centre On Racism and Xenophobia veröffentlicht, ist Ausdruck wie Motor dieser Entwicklung, die einen qualitativen wie quantitativen Sprung machte, als im Jahr 2016 die International Holocaust Remembrance Alliance die Definition annahm und sie infolgedessen insbesondere in den Mitgliedsländern der IHRA bei Behörden, Nichtregierungsorganisationen und sogar bei Unternehmen und anderen Organisationen weite Verbreitung fand. Inzwischen bekennen sich weltweit hunderte Organisationen zur Arbeitsdefinition.
Aus dem Ansatz der IHRA-Definition, die beschriebene Leerstelle zu adressieren, resultierte jedoch auch eine folgenreiche Schwerpunktsetzung des Textes, der sich in weiten Teilen, so in sieben von elf der Definition beigefügten Beispielen, mit Formen von israelbezogenem Antisemitismus auseinandersetzt. Insbesondere die Auswahl und die konkrete Form dieser Beispiele, die häufig mehrdeutig sind, führten zu der Kritik, dass sie eine einseitige Parteinahme im israelisch-palästinensischen Konflikt im Gewand einer Antisemitismusdefinition darstelle, die es insbesondere erlaube, auch legitime Kritiken an Israel und seiner (Besatzungs-)Politik mittels pauschaler Antisemitismusvorwürfe zu delegitimieren.[2] Der wesentliche Zweck der JDA ist ihr Versuch, hier mehr Klarheit herzustellen.
Man kommt nicht umhin, zu konstatieren, dass die Arbeitsdefinition einen starken Symbolcharakter bekommen hat,[3] der weit über ihren konkreten praktischen Anwendungsnutzen hinausgeht: sie steht bei ihren Befürworter*innen auch sinnbildlich für die gesellschaftliche Anerkennung von Antisemitismus als drängendes Problem, namentlich die Anerkennung von israelbezogenem Antisemitismus. Ihre zunehmende Verbreitung ist (zumindest in Deutschland) untrennbar verbunden mit weiteren Entwicklungen des Kampfes gegen Antisemitismus wie dem massiven Ausbau von Monitoringinstrumenten und Programmen anti-antisemitischer Intervention seit den 2000er Jahren. Diesen symbolischen Gehalt übernehmen und «erben» spiegelbildlich Kritiken und Gegenentwürfe wie die JDA. Das führt zu der Situation, dass in der Debatte nur begrenzt deren divergierende konkrete Begriffsbestimmungen aufeinandertreffen. Vielmehr werden grundsätzliche Positionierungen im Diskursfeld Antisemitismus/ Jüdinnen*Juden/ Israel/ Palästina in dessen binär-antagonistischer Strukturierung verhandelt. Man könnte sagen, dass nur scheinbar über Definitionen im engeren Sinne gestritten wird, doch eigentlich mehr über das, wofür sie politisch stehen. Wohl auch deswegen war philosophische (wissenschafts- und erkenntnistheoretische) Expertise zum Problem des Definierens, die der Debatte ein ganz anderes Gepräge hätte geben können, nie gefragt.
Ich denke allerdings, dass es durchaus sinnvoll ist, sich den tatsächlichen Inhalten der Definitionen zu widmen, ihren Hintergründen, ihrer Struktur, ihren konkreten Bestimmungen, den beigefügten Beispielen und Erläuterungen, weil dies auch eine Erdung der allgemeinen, überwiegend äußerst emotional geführten Diskussion zumindest denkbarer macht.[4]
1. Geschichte: von der IHRA-Kritik zur JDA
In einem Text über die JDA so ausführlich über die IHRA-Definition zu schreiben, ist begründungspflichtig. Doch die Begründung ist, wie angedeutet, recht simpel: Die JDA ist nicht einfach eine Alternative unter vielen Versuchen, ein Antisemitismusverständnis in bündige Formulierungen zu fassen, sondern im Kern eine konkrete Antwort auf die IHRA-Definition, ein Gegenentwurf und ein Korrekturversuch. Schon in ihrer Präambel wird dies unmissverständlich formuliert:
«Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus reagiert auf die ‹IHRA-Definition›, die 2016 von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen wurde. Da die IHRA-Definition in wichtigen Punkten unklar und für unterschiedlichste Interpretationen offen ist, hat sie Irritationen ausgelöst und zu Kontroversen geführt, die den Kampf gegen Antisemitismus geschwächt haben. In Anbetracht der Tatsache, dass sie sich selbst als ‹Arbeitsdefinition› bezeichnet, haben wir uns um Verbesserungen bemüht, indem wir (a) eine präzisere Kerndefinition und (b) ein kohärentes Set von Leitlinien vorlegen.»
Es gibt die JDA nicht in erster Linie, weil es aus Sicht der Verfasser*innen eine allgemeinverbindliche Definitionen von Antisemitismus bräuchte, sondern weil sich faktisch mit der IHRA-Definition eine politisch forcierte Definition durchzusetzen begann, die in immer mehr Bereichen nicht nur Ausstrahlungskraft erzielte, sondern im Prozess einer Versicherheitlichung und Verrechtlichung der Nahost- und Antisemitismusdebatte konkret zum Sanktionierungsinstrument mit quasi-rechtlichem Charakter[5] wurde, das zur Einschränkung von Grundrechten, namentlich der Meinungsfreiheit genutzt werden konnte.[6]
Die JDA wurde im Frühjahr 2021, fünf Jahre nach der Verabschiedung der IHRA-Definition, veröffentlicht. Eine Gruppe von Expert*innen hatte, ausgehend von einem geschlossenen Workshop, fast ein Jahr lang an dem Projekt gearbeitet. Das erste Treffen der Arbeitsgruppe fand, initiiert u.a. von den Historikern Amos Goldberg und Alon Confino, im Mai 2020 als Austausch mit dem expliziten Ziel der Erarbeitung einer besseren Antisemitismusdefinition statt, allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, in Jerusalem am Van-Leer-Institut, das vom ebenso an der Initiative beteiligten Juristen Shai Lavi geleitet wird. Die Covid-19-Pandemie verbannte das Treffen in den virtuellen Raum. Die Organisatoren hatten über bestehende persönliche und wissenschaftliche Netzwerke eine Gruppe von Forscher*innen aus den Feldern Antisemitismusforschung, Jüdische Geschichte, Holocauststudien, Nahoststudien sowie Jurist*innen und einzelne Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen eingeladen; weitere kamen über Empfehlungen dazu. Aus dem ersten größeren Treffen wurde eine Reihe von virtuellen Zusammenkünften einer um die 20 Personen großen Gruppe. Mit Koordinierung durch die sich im Verlauf herausbildendende Organisations- und Schreibgruppe Amos Goldberg, Alon Confino, Brian Klug, David Feldman, Aleida Assmann und Seth Anziska entstand der dann Ende März 2021 veröffentlichte Text. In den unregelmäßig stattfindenden Treffen der gesamten Gruppe wurde grundlegende Fragen, Textversionen und einzelne Formulierungsvorschläge diskutiert; einzelne Fragen wurden in Arbeitsgruppen ausgelagert. Nach der Finalisierung des Textes warben alle Beteiligten bis zur Veröffentlichung durch gezielte persönlich Ansprache in ihren wissenschaftlichen Netzwerken um weitere Unterstützer*innen. Die JDA wurde schließlich von über 200 überwiegend, aber nicht ausschließlich jüdischen Expert*innen, darunter viele Leiter*innen renommierter Institute, erstunterzeichnet, ein für wissenschaftliche Definitionen «absolut unüblich[es]» Vorgehen im Sinne einer Petition oder eines offenen Briefes,[7] was mit ihrer politischen Funktion zusammenhängt (dazu unten mehr). Viele weitere Unterzeichner*innen schlossen sich aufgrund der großen öffentlichen Resonanz nach Veröffentlichung der Erklärung an.
Bemerkenswert ist, dass sich die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe im Prozess mehrfach verändert hat, was inhaltlichen Spannungen reflektiert. Diese entfalteten sich beispielsweise entlang der strategischen Ausrichtung des Projekts, besonders der Frage der primären Stoßrichtung. Sollte eine wissenschaftliche Antisemitismusdefinition (mit nahostpolitischen Implikationen) oder eine politische Intervention in die Nahostdebatte mittels einer besseren Antisemitismusdefinition im Zentrum stehen? Beides schließt sich nicht aus; der jeweilige Fokus impliziert aber bestimmte Herangehensweisen.
Harte Debatten gab es unter anderem in Bezug auf den Topos des «Existenzrechts Israels» und inwiefern bestimmte Positionen dazu in der JDA als antisemitisch zu markieren seien. Schon in der Arbeitsgruppe zeichnete sich ab, was später auch die Rezeption der JDA kennzeichnen sollte. Die gefundene Kompromissformulierung, dass es antisemitisch ist, «Jüd:innen im Staat Israel das Recht abzusprechen, kollektiv und individuell gemäß dem Gleichheitsgrundsatz zu leben», war der einen Seite zu schwach (ihr fehlt die explizite Anerkennung des «israelischen Existenzrechts»), der anderen zu weitgehend (weil sie implizit bestimmte politische Lösungsszenarien im Sinne der Zweistaatenlösung zu präferieren scheint).
Die Perspektiven der Beteiligten, wie hier zum Zionismus als solchem, variierten sicherlich auch in Abhängigkeit von der konkreten Diskurssituation in ihren Herkunftsstaaten beziehungsweise politischen Bezugskontexten. Nahostpolitische Implikationen hatten beispielsweise angesichts des Rechtsrucks in Israel für die beteiligten israelischen Wissenschaftler*innen, die sich in ihrer Kritik an Rechtsruck und Besatzung in einer minoritären Position befinden, eine etwas höhere Dringlichkeit als für die tatsächlich besonders an der Begriffsbildung interessierte Mehrheit der deutschen Beteiligten. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe kamen überwiegend aus Israel (es waren sowohl jüdische als auch arabische Wissenschaftler*innen), den USA, Deutschland und Großbritannien, aber einzelne auch aus weiteren asiatischen und afrikanischen Ländern. Ein Teil des Prozesses der Veröffentlichung, Übersetzung und öffentlichen Verbreitung der Definition wurde in regionalen Unterarbeitsgruppen koordiniert (Israel, USA/Nordamerika, UK, BRD).
Die Veröffentlichung, begleitet von wiederum für Definitionen ungewöhnlicher strukturierter Öffentlichkeitsarbeit, führte zu einer medialen Resonanz von Befürworter*innen und Kritiker*innen. Institutionalisierungserfolge hingegen hat die JDA bisher fast nicht aufzuweisen.[8]
2. Inhalt und Struktur
Formale Charakteristika teilt die JDA sehr weitgehend mit der Arbeitsdefinition und dem Nexus-Dokument. Wie all diese Praxisdefinitionen von Antisemitismus ist sie wissenschaftstheoretisch gesprochen eine regulierende Definition, d.h. sie nimmt ein existentes Konzept und macht für dessen Verständnis einen spezifizierenden Ausformungsvorschlag. Dieser ist eher typologisch oder kriteriologisch, d.h. er folgt in seiner Grundlogik einem pragmatischen Ansatz der begrifflichen Abgrenzung, aber nicht einer Ableitung aus einer spezifischen theoretischen oder disziplinären Perspektive. Denn auch die JDA soll vor allem für Praktiker*innen nützlich sein und nicht in erster Linie wissenschaftliche Forschung anleiten. Sie besteht, wie auch die Mitbewerberinnen, aus einer Kerndefinition und ergänzenden Texten (Präambel, Erläuterungen, Beispiele). Sie ist explizit in ihrer politisch-normativen Orientierung. Der israelisch-palästinensische Konflikt und sein Zusammenhang mit Antisemitismus nehmen großen Raum ein. Abgesehen von diesen Gemeinsamkeiten gibt es inhaltliche Charakteristika, die der JDA ein spezifisches Gepräge geben. Dazu in den folgenden Unterkapiteln. Doch zunächst kurz zum konkreten Aufbau des Dokumentes.
Nach der Überschrift «Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus» und einer Datumszeile («26. März 2021») folgt die Präambel. Sie ist (je nach – inhaltlich identischer – Dokumentversion) etwa eine Seite lang und klärt normative Bezüge sowie das Verhältnis zur IHRA-Definition und gibt Hinweise dazu, wie das Dokument gelesen werden solle.
Dem folgt die Kerndefinition unter der Überschrift «Definition»:
«Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).»
Dem schließen sich, wiederum etwa eine Seite lang, so genannte «Leitlinien» an. Leitlinie A behandelt allgemeine Erläuterungen zu antisemitischen Phänomenen und ihren Ausdrucksweisen in Geschichte und Gegenwart (wobei sich auf «klassischen Antisemitismus» konzentriert wird) sowie die Frage der häufigen Verschlüsselung oder Kodierung antisemitischer Aussagen und sie hebt gesondert hervor, dass Holocaustleugnung oder -relativierung antisemitisch ist. Die folgenden Leitlinien behandeln mit Blick auf den Israel-Palästina-Konflikt ausführlich «Beispiele, die als solche antisemitisch sind» (B) und solche «die nicht per se antisemitisch sind» (C). Zwei weitere Seiten mit «Fragen und Antworten» erläutern einige Hintergründe (z.B. zum Namen und zur Zusammensetzung der Verfasser*innen), begründen eine Art Selbstverständnis des Textes und gehen auf erwartbare Einwände ein.[9]
Im Folgenden werde ich fünf wesentliche Aspekte herausgreifen, die die JDA ganz grundsätzlich charakterisieren und im weiten Feld der Antisemitismusdefinitionen verorten.
2.1. Normativer Menschenrechtsuniversalismus
Die JDA beschäftigt sich zwar mit einer spezifischen Form von – allgemein gesprochen – gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder Ideologien der Ungleichwertigkeit, tut dies aber in einer dezidiert universalisierenden Perspektive. Sie definiert ein thick concept, also eines, dessen deskriptive und normativ Bestandteile untrennbar ineinander verwoben sind. In diesem Sinne bezieht sie sich (eigentlich nicht notwendig für die eigentliche Begriffsdefinition von Antisemitismus) auf verschiedenen Menschenrechtsnormen allgemeiner (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) und spezieller (antirassistischer und anti-antisemitischer) Art.
Damit wird normativ das doppelte politische Anliegen der JDA abgesichert, welches als Kampf gegen Antisemitismus und als Wahrung der Meinungsfreiheit (konkret: «Räume für eine offene Debatte über … Israel/Palästina») benannt wird. Die Definition soll also (fachwissenschaftlich) den Gegenstand bestimmen und zugleich (normativ) abgrenzen, was legitimerweise diskutierbar sein soll, ohne vorschnelle und unbegründete Antisemitismusvorwürfe auf sich zu ziehen. Die JDA bleibt also im grundsätzlichen Rahmen der thick concepts und quasi aller (nichtantisemitischen) Antisemitismusverständnisse, der davon ausgeht, dass das, was als Antisemitismus klassifiziert wird, keine Legitimität beanspruchen und entsprechend auch kaum Meinungsfreiheit für sich einfordern kann. Dieser Begriffscharakter zeigt sich auch deutlich in der Position der JDA zum Verhältnis von Antisemitismus und Rassismus.
2.2. Antisemitismus als (spezifischer) Rassismus
Das viel diskutierte und umstrittene Verhältnis von Antisemitismus und Rassismus[10] bleibt in der JDA ambivalent. Zur normativen Selbstverortung werden nicht zuletzt Antirassismusnormen zitiert. In der Präambel wird einerseits betont, dass der Antisemitismus spezifische Besonderheiten aufweise, der Kampf gegen ihn allerdings mit dem allgemeinen Kampf gegen Diskriminierung (u.a. rassische) verbunden sei.
Noch expliziter ist der Bezug zu Rassismus in den Leitlinien der JDA, deren Funktion der der Beispiele der IHRA-Definition ähnelt. Die Leitlinien beginnen mit der Feststellung, dass es rassistisch sei, zu essentialisieren, was für Rassismus im Allgemeinen und für Antisemitismus im Besonderen gelte. Ohne sich letztlich gänzlich zu entscheiden, legt die JDA zumindest eine große Nähe des Antisemitismus zu Rassismus nahe. Somit konzipiert sie Antisemitismus als eine Semantik, die zumindest Grundoperationen (Essentialisierung von Zugehörigkeitsmerkmalen) mit (anderen) Rassismen teilt. Die weiteren Beschreibungen fokussieren dann jedoch gänzlich auf die für Antisemitismus spezifischen.
2.3. Substanzieller Antisemitismusbegriff
Die JDA folgt einem substanziellen Antisemitismusverständnis, d.h. sie steht im Gegensatz zu bestimmten Formalisierungen des Antisemitismusbegriffs, in denen dieser auf Aversionskonstellationen ausgeweitet wird, die nicht mehr zwingend eines jüdischen Fremd- bzw. Feindbildes bedürfen.[11] Sie definiert, näher am herkömmlichen Begriffsverständnis, den Kern und nicht die Ränder des Begriffs in den Blick nehmend, Phänomene als antisemitisch, die sich gegen Jüdinnen und Juden und das Judentum als solches richten. Das inkludiert ausdrücklich auch «verschlüsselte» oder «kodierte» Formen, die also ihre eigentliche antijüdische Zielrichtung camouflieren oder latent halten, indem sie beispielsweise auf Jüdische Bankiers anspielen oder «Israel als das ultimative Böse» darstellen. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass es für das Konstatieren von Antisemitismus in diesen Kontexten mithilfe der JDA eines Nachweises dieser Zielrichtung bedarf. Dazu im Folgenden.
2.4. Zum Verhältnis von Beispielen und Kerndefinition
Auch die Arbeitsdefinition Antisemitismus fordert, die Beispiele «unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes» zu interpretieren, d.h. bei einer Definition unter anderem, die erläuternden Beispiele im Sinne der Kerndefinition zu lesen und sie nicht als Belege für Antisemitismus als solches zu verstehen. Dem stehen zwei Tendenzen entgegen: erstens weiten die Beispiele die Begriffsintension (Bedeutung) über das in der Kerndefinition formulierte hinaus aus und zweitens ist die Praxis weit verbreitet, die Beispiele als für sich stehende Indikatoren für Antisemitismus zu verstehen (also nicht unter Berücksichtigung von Gesamtkontext, inklusive Kerndefinition). Diese Problematik greif die JDA auf, indem sie den zu berücksichtigenden Gesamtkontextes spezifiziert.
Sie betont, dass der Text «als Ganzes betrachtet» werden muss, also nicht einzelne Formulierungen den gleichen Stellenwert wie das abgestimmte Ganze haben. Und sie verdeutlicht, dass verschiedene Kontexte maßgeblich für die Bewertung einer (Sprach-)Handlung sein können, beispielsweise die Intention oder der Sprechort. So könne «Feindseligkeit gegenüber Israel» «Ausdruck eines antisemitischen Ressentiments sein», aber auch «Reaktion auf eine Menschenrechtsverletzung». Die Entscheidungsfindung im Hinblick auf die konkrete Äußerung oder Tat bedarf also 1) spezifischen Kontextwissens, das es erlaubt zu entscheiden, ob 2) die Äußerung oder Tat der Kerndefinition entspricht. Damit grenzt sich die JDA von einer Definitionspraxis ab, die beispielsweise sehr abstrakt das «Bestreiten des israelischen Existenzrechts» als solches als antisemitisch klassifiziert und dabei nicht unterscheidet, ob es hierbei um eine tatsächlich judenfeindliche Programmatik handelt oder nicht. Häufig ist diese Programmatik gegeben. Holz und Haury haben beispielsweise darauf hingewiesen, dass der moderne (und in seiner Genese vor allem europäische) Antisemitismus als solcher antizionistisch ist, weil er Jüdinnen*Juden grundsätzlich nicht für befähigt hält, ein produktives Staatswesen aufzubauen.[12] Eine derart begründete Negativhaltung zum Zionismus ist also ohne Zweifel israelfeindlich und antisemitisch. Doch es können auch ganz andere Beweggründe maßgeblich sein, die sich allesamt nicht gegen gesicherte kollektive jüdische Existenz richten, sondern gegen die konkrete Form der zionistischen Bewegung und Staatlichkeit. Zu letzteren gehören anarchistischer und kommunistischer Antizionismus aus universalistischer Befreiungshoffnung oder vor dem Hintergrund konkreter, radikaler Kritik am eigenen Staat und dessen Agieren ebenso wie die Ablehnung Israels als säkulares Staatswesen aus Sicht jüdisch-orthodoxer Sekten, die ein neues Israel nur als Folge göttlichen Wirkens anerkennen mögen. Nicht zuletzt sei zu erwähnen, dass der Zionismus lange Zeit innerhalb des gesamten Judentums eine Minderheitenströmung war. Wie auch immer man zu diesen politischen und religiösen Positionen stehen mag – aus Sicht der JDA und im Lichte ihrer Kerndefinition sind sie nicht sinnvollerweise als Antisemitismus zu begreifen, weil sie nicht feindlich gegen Jüdinnen*Juden oder deren gesicherte Existenz gerichtet sind. Um konkrete Fälle bewerten zu können, wird von der JDA ein begriffliches Hilfsmittel in Form einer maßgeblichen Unterscheidung angeboten. Dazu im Folgenden.
2.5. Antizionismus und Antisemitismus: per se und nicht per se antisemitisch
Der eigentliche und wichtigste Beitrag der JDA besteht in der Etablierung einer Unterscheidung, die zwar nicht als solche neu ist, aber hier ihre deutlichste und expliziteste Ausformulierung findet.
Eine der gewichtigsten Kritiken an der Arbeitsdefinition war die, dass nur manche ihrer Beispiele ausreichend spezifisch sind und als solche inhärent antisemitisch (bspw. die kollektive Verantwortlichmachung von Jüdinnen*Juden für Handlungen des Staates Israel), andere Beispiele hingegen wie eben geschildert, keine solche Eindeutigkeit aus sich heraus beanspruchen können.[13] In der IHRA-Definition ist diese Unterscheidung bestenfalls angedeutet («unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes»). Die JDA expliziert nur diesen Komplexitätsaspekt. Das erlaubt ihr die Einlösung der beiden, nur mittelbar miteinander verbundenen Zielstellungen des Dokuments (Klärung Antisemitismus/Nicht-Antisemitismus und Wahrung des Freiraums legitimer Meinungsäußerungen). Insbesondere erlaubt es aber Anwender*innen eine ganz zentrale Differenzierung vorzunehmen, die anerkennt, dass Feindschaftsphänomene im realen israelisch-palästinensischen Konflikt unterschiedlich motiviert/situiert/kontextualisiert sein können. Ein auf der Oberfläche ähnlicher Satz kann oft sehr verschiedenes bedeuten und entsprechend, wie oben am Beispiel von antizionistischen Positionen dargelegt, je nach Kontext antisemitisch sein oder eben nicht. Gleiches gilt für Boykottbestrebungen gegen Israel. Diese Phänomene sind also möglicherweise, aber eben nicht per se antisemitisch. Auf der anderen Seite gibt es Dinge, die in jedem Kontext als solche als antisemitisch klassifiziert werden müssen, u.a. die Anwendung klassischer antisemitischer Stereotype auf Israel oder, wie erwähnt, die Inhaftungnahme von Jüdinnen*Juden für Handlungen des Staates Israel.
Dieses begriffliche Hilfsmittel zur Klärung von Grauzonen im Diskurs über israelbezogenen Antisemitismus kann nicht hoch genug gewürdigt werden.
3. Einordnung und Kritik
Die JDA stellt im Vergleich mit der IHRA eine deutlich klarere, handhabbarere und stimmigere Definition dar. Der Etymologie von definieren (lat. für «abgrenzen») getreu steckt sie die Grenzen von Begriffsintension wie -extension enger ab als ihr – zumindest in Hinblick auf den Nahostkonflikt – eher auf Ausweitung angelegter Counterpart, die IHRA-Arbeitsdefinition. Sie leistet damit eher, was von einer Definition üblicherweise erwartet wird. Nichtsdestotrotz gibt es kritische Gesichtspunkte, die abschließend Erwähnung finden sollen.
Wahrscheinlich als Folge des prägenden Aktualitäts- und damit Israelbezugs und der Fokussierung auf «klassischen Antisemitismus» findet die religiöse Dimension von Antisemitismus, beispielsweise als Fortleben der christlichen Judenfeindschaft in der Gegenwart kaum expliziten Widerhall im Text. Dies folgt der in der Forschung lange Zeit verbreiteten, mittlerweile aber kaum mehr vertretenen überdeutlichen Trennung von christlichem Antijudaismus und modernen/klassischem Antisemitismus.[14] Das erscheint mir als ihr gewichtigstes Manko. Allerdings steht dahinter wohl keine bewusste programmatische Positionierung gegen die Anerkennung christlicher Vergangenheiten und Gegenwarten des Antisemitismus.
Für viele Leser*innen sicherlich irritierend ist zudem die Erklärung in den «Fragen und Antworten» der JDA, dass diese keine politischen Absichten verfolge. Das gilt natürlich in dem dargelegten sehr engen Sinne, dass sie sich als Antisemitismusdefinition für keine bestimmte Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts stark macht, aber selbstredend nicht grundsätzlich. Die JDA ist auch ein durch und durch politisches Dokument und nur als Ausdruck der politischen Konfliktkonstellation überhaupt zu begreifen. Innerhalb dieser Konstellation und mit ihren starken normativen Universalisierungsbemühungen ist sie aus Sicht mancher Antisemitismusforscher*innen vielleicht auch zu eng in Hinblick auf weltbildhafte Formen des Antizionismus, die sie eher entgegenkommen liest und so hohe Hürden setzt, weltbildhaften Antizionismus als antisemitisch zu klassifizieren.[15] Das ist allerdings auch eine graduelle Frage, da auch die JDA klar israelbezogenen Antisemitismus in verschiedenen Erscheinungsformen benennt – trotz gegenteiliger teils haarsträubender Behauptungen einiger besonders pointierter «Kritiken».[16] Zweifelsohne ist die JDA aber, anders als die IHRA-Definition, von erfahrenen Wissenschaftler*innen mit sehr spezifischer Expertise verfasst worden, was ihre wesentlichen Eigenschaften maßgeblich prägt.
Dieser Text wurde erstveröffentlicht im Themenportal Europäische Geschichte von Clio-online, dem Fachportal für die Geschichtswissenschaften.
[1] Essay zur Quelle: Jerusalem Decleration on Antisemitism (Jerusalem, 2021), in: Themenportal Europäische Geschichte, 2025, URL: <www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-82218>.
[2] Es gibt auch verschiedene andere äußerst gewichtige Kritikpunkte an der IHRA-Definition, die sich auf ihre äußerst mangelhafte formallogische Qualität, diverse inhaltliche Auslassungen und eine problematische Konzeptualisierung von Antisemitismus richten u.a. Peter Ullrich, Gutachten zur «Arbeitsdefinition Antisemitismus» der International Holocaust Remembrance Alliance, Papers (Berlin: Rosa Luxemburg Stiftung, 2019), URL: <www.rosalux.de/publikation/id/41168>; Uffa Jensen, «Gefährlich nah an einer Korrespondenztheorie. Der problematische Definitionsversuch der IHRA-Definition zum Antisemitismus», conflict & communication online 21, Nr. 1/2022 (2022), URL: <regener-online.de/journalcco/2022_1/pdf/jensen2022_dt.pdf>; Brian Klug, «Defining Antisemitism: What Is the Point?», in Antisemitism, Islamophobia and the Politics of Definition, hg. von David Feldman und Marc Volovici (Cham: Palgrave Macmillan, 2023), 191–209. Diese Aspekte sind zwar gewichtige Einwände gegen die Arbeitsdefinition, aber doch eher Randaspekte der Diskussion darüber. Für einen Überblick zu den wichtigsten Praxisdefinitionen von Antisemitismus vgl. Ullrich «Arbeitsdefinition Antisemitismus, Jerusalemer Erklärung, Nexus-Dokument», in Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft, hg. von Peter Ullrich u. a., Bd. 8, Studien zu Ressentiments in Geschichte und Gegenwart (Göttingen: Wallstein Verlag, 2024), 68–79., woraus für diesen Text kleinere Passagen übernommen wurden, und Schraub «Three Definitions of Antisemitism: A Comparison», o. J., URL: <docs.google.com/document/d/1NTXABxzm0b9X7dICArFq5Cx5tbH96pgNahWDHyHY8_o/edit>; «The Nexus in the Shadow of IHRA», David Schraub Blog, 17. März 2021, URL: <dsadevil.blogspot.com/2021/03/the-nexus-in-shadow-of-ihra.html> und Klaus Holz «Definitionen von Antisemitismus», Bundeszentrale für politische Bildung, 2024, URL: <www.bpb.de/themen/antisemitismus/dossier-antisemitismus/555654/definitionen-von-antisemitismus/>.
[3] Deutlich wird der Symbolcharakter zum einen in der Unmöglichkeit, eine konstruktiv-kritische Debatte zur Arbeitsdefinition zu führen und zum zweiten in dem Kuriosum, dass viele Wissenschaftler*innen die Definition mit größtem Nachdruck verteidigen, deren (meta-)theoretischen Orientierungen (bspw. im Bereich der Kritischen Theorie und der Psychoanalyse) eigentlich derartige typologisierende Definitionen fremd sind.
[4] Transparenzhinweis: Ich schreibe in einer Doppelrolle als Antisemitismusforscher, der sich in den vergangenen Jahren schwerpunktmäßig mit der Frage von Antisemitismusverständnissen befasst, aber auch als Mitautor der Jerusalem Declaration. Letzteres ermöglicht mir Einblicke, die anderen verschlossen sind, aber geht natürlich auch mit einer gewissen Parteilichkeit einher – keinesfalls aber, so möchte ich hoffen, mit unkritischer Lobpreisung.
[5] Rebecca Ruth Gould, «Legal Form and Legal Legitimacy: The IHRA Definition of Antisemitism as a Case Study in Censored Speech», Law, Culture and the Humanities, 2018; Peter Ullrich, «‹BDS today is no different from the SA in 1933›. Juridification, Securitisation, and ‹Antifa›-isation of the contemporary German discourse on antisemitism», in Antisemitism, Islamophobia, and the Politics of Definition., hg. von David Feldman und Marc Volovici, Palgrave Critical Studies of Antisemitism and Racism (Cham: Palgrave Macmillan, 2023), 211–34.
[6] Dies zeigte sich in Deutschland bis zur Veröffentlichung der JDA insbesondere in ihrer Verwendung zur Ausgrenzung der israelkritischen Bewegung «Boycott – Desinvestitionen – Sanktionen», vgl. Ullrich, «‹BDS today is no different from the SA in 1933›. Juridification, Securitisation, and ‹Antifa›-isation of the contemporary German discourse on antisemitism». Inzwischen ist eine Vielzahl weiterer Szenarien dazugekommen, in denen die Definition zur Einschränkung der Rede- und Wissenschaftsfreiheit, zum Mittelentzug in der Kulturförderung und in Bezug auf Einzelpersonen in Anschlag gebracht wurde, so dass ihre Durchsetzung als Element eines «autoritären anti-Antisemitismus» (Peter Ullrich, «Wird ausgerechnet Anti-Antisemitismus zu einem Katalysator der autoritären Wende?», Luxemburg 16, Nr. 2 (2024): 100–105.) begriffen werden muss, der zutiefst in gesamtgesellschaftliche Illiberalisierungstendenzen eingebunden ist, vgl. Andreas Engelmann, «Mit der Antisemitismus-Resolution schafft sich der Staat eine Schattenverfassung», JACOBIN Magazin, 11. November 2024, URL: <jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd>.
[7] Holz, «Definitionen von Antisemitismus».
[8] Diese sind, abgesehen von der Übernahme durch kleinere Organisationen, eher indirekter Art wie im Bezug auf mehrere konkurrierende Definitionen in wichtigen Dokumenten, bspw. der Antisemitismusstrategie der US- amerikanischen Biden-Administration.
[9] Diese Fragen und Antworten waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in den PDF-Dokumenten, die auf der Webseite «jerusalemdeclaration.org» auf Englisch, Deutsch und Hebräisch (mittlerweile auch Französisch und Dänisch) zum Download verfügbar waren, enthalten, sind mittlerweile aber nur noch auf der Webseite selbst in englischer Sprache zu finden und nicht mehr in den downloadbaren Versionen in den verschiedenen Sprachen.
[10] Vgl. Sina Arnold und Felix Axster, «Antisemitismus und Rassismus», in Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft, hg. von Peter Ullrich u. a. (Wallstein Verlag, 2024), 79–85.
[11] Zur Unterscheidung substanzieller und formaler Antisemitismusbegriffe vgl. Peter Ullrich «Mit und ohne Juden: Zwei Familien von Antisemitismusbegriffen», conflict & communication online 21, Nr. 1 (2022), URL: <regener-online.de/journalcco/2022_1/pdf/ullrich2022_dt.pdf>.
[12] Klaus Holz / Thomas Haury, Antisemitismus gegen Israel (Hamburg: Hamburger Edition, 2021), Kap. II.
[13] Zum Kriterium der Spezifität von Antisemitismusbegriffen vgl. Peter Ullrich, «Probleme der Begriffsbildung und Definition von Antisemitismus», in Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft, hg. von Peter Ullrich u. a., Bd. 8, Studien zu Ressentiments in Geschichte und Gegenwart (Göttingen: Wallstein Verlag, 2024), 232 ff.
[14] Dazu v.a. Jan Weyand, Historische Wissenssoziologie des modernen Antisemitismus. Genese und Typologie einer Wissensformation am Beispiel des deutschsprachigen Diskurses (Göttingen: Wallstein Verlag, 2016).
[15] Tom Khaled Würdemann, «Israel und der Antisemitismus. Antisemitismusdefinitionen im Kontext des Nahostkonflikts», Aus Politik und Zeitgeschichte, 14. Juni 2024, URL: <www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/antisemitismus-2024/549358/israel-und-der-antisemitismus/>; Holz, «Definitionen von Antisemitismus».
[16] Stellvertretend Lars Rensmann, «Die ‹Jerusalemer Erklärung› - EINE KRITIK AUS SICHT DER ANTISEMITISMUSFORSCHUNG», Belltower News, 25. Mai 2021, URL: <www.belltower.news/die-jerusalemer-erklaerung-eine-kritik-aus-sicht-der-antisemitismusforschung-116093/>.
Literaturhinweise:
- Feldman, David, und Marc Volovici, Hrsg. 2023. Antisemitism, Islamophobia and the Politics of Definition. Cham: Palgrave Macmillan.
- Holz, Klaus. 2024. «Definitionen von Antisemitismus». Bundeszentrale für politische Bildung. 2024. URL: <www.bpb.de/themen/antisemitismus/dossier-antisemitismus/555654/definitionen-von-antisemitismus/>.
- Klug, Brian. 2023. «Defining Antisemitism: What Is the Point?» In Antisemitism, Islamophobia and the Politics of Definition, herausgegeben von David Feldman und Marc Volovici, 191–209. Cham: Palgrave Macmillan.
- Ullrich, Peter. 2024. «Arbeitsdefinition Antisemitismus, Jerusalemer Erklärung, Nexus-Dokument». In Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft, herausgegeben von Peter Ullrich, Sina Arnold, Anna Danilina, Klaus Holz, Uffa Jensen, Ingolf Seidel, und Jan Weyand, 68–79. Göttingen: Wallstein Verlag.
- Ullrich, Peter, Sina Arnold, Anna Danilina, Klaus Holz, Uffa Jensen, Ingolf Seidel, und Jan Weyand, Hrsg. 2024.Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft. Bd. 8. Studien zu Ressentiments in Geschichte und Gegenwart. Göttingen: Wallstein Verlag.