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Analyse , : Ukraine: Angriff auf die Rechte der Beschäftigten

Eine Kritik der umstrittenen Arbeitsrechtsreform von Vitalij Dudin

Wichtige Fakten

Autor
Vitaliy Dudin,

Details

Arbeiter*innen hängen eine ukrainische Flagge am Gebäude des Stadtrats auf, Saporischschja, Ukraine, 16. April 2025.
Arbeiter*innen hängen eine ukrainische Flagge am Gebäude des Stadtrats auf, Saporischschja, Ukraine, 16. April 2025. Foto: IMAGO / Ukrinform

Trotz des andauernden Krieges und der wirtschaftlichen Turbulenzen hält die ukrainische Regierung an ihrem Vorhaben fest, das seit 1971 geltende Arbeitsgesetz deutlich zu liberalisieren. Das Wirtschaftsministerium veröffentlichte Ende 2024 den neuen Entwurf. Mit seinen 329 Artikeln steht das umfassende Dokument für zunehmende Deregulierung und eine klare Verschiebung zugunsten der Arbeitgeber*innen.

Vitaliy Dudin ist ein ukrainischer Anwalt für Arbeitsrecht und Aktivist der Nichtregierungsorganisation Sozialnyj Ruch (Soziale Bewegung).

Laut seiner Begründung zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die „Beschäftigungsverhältnisse zu entbürokratisieren“, deren aktuelle Regulierung angeblich „veraltet“ ist, und ein Humankapitalsystem zu schaffen, das „Unternehmen keinen wirtschaftlichen Schaden zufügt“. Es wird zwar behauptet, das neue Gesetz würde auch „die Gewerkschaften stärken“, allerdings steht diese Aussage im Widerspruch zur deutlichen Kritik, die große ukrainische Gewerkschaften geäußert haben.

Viele Befürworter*innen des Entwurfs stellen ihn als notwendigen Schritt zur Modernisierung der ukrainischen Wirtschaft und zur Annäherung an europäische Standards und Normen dar. Tatsächlich jedoch würde seine Umsetzung in die entgegengesetzte Richtung führen: Das ukrainische Arbeitsrecht würde sich weiter von EU-Standards entfernen und die Möglichkeiten der Arbeitnehmer*innen einschränken, ihre kollektiven Rechte in einer Wirtschaft zu verteidigen, die bereits heute von prekären Beschäftigungsverhältnissen und Ausbeutung geprägt ist.

Ein ideologischer Kurswechsel

Zwar stammt das bestehende Arbeitsgesetz noch aus der Sowjetzeit, doch wurde es im Zuge der marktwirtschaftlichen Transformation der Ukraine bereits unzählige Male überarbeitet – meist zugunsten der Unternehmen. Nach der russischen Invasion wurden die Schutzrechte der ukrainischen Beschäftigten weiter ausgehöhlt: Notstandsgesetze erlaubten Lohnkürzungen ohne Vorankündigung und die Aussetzung von Tarifverträgen ohne Zustimmung der Gewerkschaften. Vielen neoliberalen Reformer*innen in der Ukraine ist allerdings die bloße Existenz eines Gesetzes, das die Rechte von Arbeitnehmer*innen priorisiert, ein Dorn im Auge – selbst wenn es nur auf dem Papier steht. Sie wollen am liebsten jegliche Verpflichtung der Unternehmen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, in Gänze abschaffen. 

So ist der neue Gesetzentwurf weitaus mehr als eine bloße Schwerpunktverlagerung der ukrainischen Arbeitspolitik. Er markiert vielmehr einen ideologischen Wendepunkt. Halyna Tretyakova, Abgeordnete der Regierungspartei und langjährige Verfechterin der Arbeitsrechtsreform, vertritt etwa die Auffassung, dass Beschäftigte in der heutigen postindustriellen Wirtschaft nicht länger die schwächere Seite des Arbeitsverhältnisses seien und daher keine Gewerkschaften mehr bräuchten, um ihre kollektiven Interessen zu schützen. Ihrer Ansicht nach sollten Menschen die Freiheit haben, ihre Talente auf einem freien Markt zu entfalten; Regulierung behindere lediglich den Fortschritt. Diese idealisierte Vorstellung eines nicht eingreifenden Staates blendet jedoch die harte Realität in der Ukraine völlig aus: ein Land, in dem Millionen Menschen vor dem Hintergrund eines brutalen und verheerenden Krieges sowie angesichts einer sich zuspitzenden Wirtschaftskrise täglich gegen die systematische Verletzung ihrer Arbeitsrechte kämpfen müssen.

Trotz seiner Länge und Komplexität weist der Entwurf erhebliche Lücken auf.

Dieser Ansatz, der Unternehmen konsequent den Vorrang einräumt, stößt bei Kapitalist*innen auf offene Ohren. Der Arbeitgeberverband der Ukraine, der das Großkapital vertritt, bewertet das bestehende Arbeitsgesetz als überholt und übermäßig paternalistisch. Der Vorwurf lautet, dass Arbeitgeber*innen pauschal als schuldig gelten. In der vom Krieg gezeichneten Ukraine scheinen sich libertäre Reformer*innen und Oligarchen einig zu sein: Das aus der sozialistischen Ära übernommene Arbeitsrecht soll systematisch demontiert werden.

Eine Umsetzung des Entwurfs würde zu stärker individualisierten Arbeitsverhältnissen führen. Arbeitgeber*innen könnten Arbeitszeiten, Pausen und Löhne weitgehend einseitig festlegen. „Flexibilität“ bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem, dass Unternehmen kostensenkende Änderungen vornehmen dürfen, etwa durch Lohnkürzungen oder unbezahlte Freistellungen. Arbeitnehmer*innen hingegen sähen sich mit Einschränkungen konfrontiert, die in vielen Fällen nicht den europäischen Arbeitsstandards entsprechen. Der Schutz in wichtigen Bereichen – etwa beim Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz oder bei den Rechten erwerbstätiger Mütter – würde deutlich geschwächt.

Das Streikrecht könnte durch ein Recht der Unternehmen auf Aussperrung unterlaufen werden, Gewerkschaften besäßen bei betrieblichen Entscheidungen keinerlei Mitspracherecht mehr und würden lediglich im Nachhinein informiert. Der neue Gesetzentwurf sieht zudem weder eine Stärkung der Arbeitsgerichte noch eine wirksamere Rolle der Arbeitsinspektionen vor. Beschäftigte blieben damit de facto schutzlos. Insgesamt droht dieser Angriff auf die Arbeitnehmerrechte die legale Beschäftigung zu behindern und die Ukraine vom Pfad nachhaltiger industrieller Entwicklung abzubringen.

Legalisierte Ausbeutung

In der Begründung des Entwurfs heißt es, er entspreche den ukrainischen Verpflichtungen gegenüber der EU und internationalen Standards wie der Europäischen Sozialcharta oder dem EU-Recht. Doch viele Bestimmungen des geplanten Gesetzes stehen in offenem Widerspruch zu den Prinzipien von Würde und Fairness, die durch diese Rahmenwerke gefördert werden sollen, und würden die ohnehin angespannte Lage in der Ukraine weiter verschärfen. So soll laut Entwurf die Verpflichtung entfallen, gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen oder Inspektionen bei Fällen von Belästigung zuzulassen. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber*innen künftig ohne Zustimmung der Gewerkschaft Beschäftigte per Videoüberwachung kontrollieren und ihre E-Mails einsehen dürfen. Zwar enthält der Entwurf eine vage Klausel, wonach die Privatsphäre der Beschäftigten gewahrt bleiben soll, das Ausmaß der Überwachung liegt jedoch vollständig im Ermessen der Unternehmen.

Trotz seiner Länge und Komplexität weist der Entwurf erhebliche Lücken auf. Artikel 41 beispielsweise erlaubt Wettbewerbsverbote, schränkt diese aber nicht konkret ein. Solche Klauseln sollen in der Regel verhindern, dass Beschäftigte von konkurrierenden Unternehmen abgeworben werden. Ohne klare Grenzen aber könnten sie so ausgeweitet werden, dass sie Beschäftigten faktisch die Möglichkeit nehmen, eine andere Anstellung zu finden.

Derzeit dürfen Mütter nicht entlassen werden, wenn sie ein Kind unter drei Jahren haben, beziehungsweise unter 14 Jahren, wenn sie alleinerziehend sind. Nach dem neuen Gesetz soll dieser Schutz bereits entfallen, sobald das Kind anderthalb Jahre alt ist. 

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Verlängerung der Probezeit vor: Für die meisten Beschäftigten soll sie künftig bis zu drei Monate betragen, während sie derzeit bei ungelernten Tätigkeiten auf einen Monat begrenzt ist. Die gravierendste Bedrohung, die von der Reform ausgeht, liegt indes in der Möglichkeit eines beschleunigten Kündigungsverfahrens mit einer Frist von nur drei Arbeitstagen, sofern das Unternehmen eine „Pflichtverletzung“ der Arbeitskraft feststellt. Selbst vulnerable Gruppen, wie etwa Veteran*innen, Geflüchtete oder Menschen mit Behinderungen, die bislang von solchen Regelungen ausgenommen waren, müssten künftig eine Probezeit durchlaufen. Artikel 48 sieht die Möglichkeit vor, auf angeblichen „Wunsch“ der Beschäftigten befristete Verträge abzuschließen, unabhängig von der tatsächlichen Art der Tätigkeit. Arbeitgeber*innen könnten zudem grundlegende Vertragsbedingungen mit nur sieben Tagen Vorankündigung ändern. Bislang gilt dafür eine Frist von zwei Monaten. Artikel 67 erlaubt unbezahlte Freistellungen auf der Grundlage von Tarifverträgen, was weitere Risiken für Arbeitnehmer*innen birgt.

Auch Kündigungen aus disziplinarischen Gründen sollen künftig erleichtert werden. Artikel 80 erlaubt es Arbeitgeber*innen, Beschäftigte bei wiederholten Verstößen zu entlassen, indem sie diese lediglich schriftlich dokumentieren. Nach geltendem Recht ist dafür zunächst eine offizielle Abmahnung erforderlich, gegen die Arbeitnehmer*innen vor Gericht vorgehen können. Das neue Verfahren hingegen würde einen Einspruch seitens der Beschäftigten unmöglich machen.

Artikel 104 sieht eine Verdopplung der jährlich zugelassenen Überstunden von derzeit 120 auf künftig 250 Stunden vor. Artikel 107 ermöglicht es Unternehmen, die Arbeitszeit auf Schichtpläne zu verteilen, die bei den Beschäftigten zu erheblicher Belastung führen können, indem sie das Modell der sogenannten summierten Arbeitszeiterfassung anwenden – ein Vorgehen, das die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ausdrücklich als gefährlich einstuft, insbesondere dann, wenn keine vorherige Abstimmung mit den Gewerkschaften erfolgt.

Zu guter Letzt schwächt der Gesetzentwurf auch den Schutz erwerbstätiger Mütter. Derzeit dürfen Mütter nicht entlassen werden, wenn sie ein Kind unter drei Jahren haben, beziehungsweise unter 14 Jahren, wenn sie alleinerziehend sind. Nach dem neuen Gesetz soll dieser Schutz bereits entfallen, sobald das Kind anderthalb Jahre alt ist. Darüber hinaus sollen berufstätige Mütter ihren derzeit garantierten Vorrang auf mobile Arbeit verlieren – ein Anspruch, der bislang gilt, wenn sie ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter 15 Jahren betreuen. Diese Änderungen würden es ukrainischen Eltern eindeutig schwerer machen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.

Geschwächte Gewerkschaften

Das geplante Gesetz erkennt die Gewerkschaften zwar weiterhin als Vertretung der Beschäftigten an, sieht jedoch einen massiven Einschnitt bei ihren tatsächlichen Einflussmöglichkeiten vor. So sollen Gewerkschaften künftig weder die Abberufung einer Unternehmensleitung fordern, noch Informationen über ausstehende Lohnzahlungen einholen oder bei Verstößen gegen Tarifverträge die Behörden zum Einschreiten bewegen können. Gegenwärtig sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, innerhalb einer Woche auf derartige Forderungen zu reagieren. Im vorgelegten Entwurf wird ein solches Recht nicht einmal mehr erwähnt. Besonders schwer wiegt der geplante Wegfall des gewerkschaftlichen Kündigungsschutzes: Während derzeit die Zustimmung der Gewerkschaft zur Entlassung eines ihrer Mitglieder erforderlich ist, soll künftig lediglich ein rechtlich unverbindliches „Konsultationsverfahren“ vorgesehen sein. 

Eine Reform des Arbeitsgesetzes hätte die Chance geboten, den ukrainischen Arbeitsschutz an europäische Standards anzupassen – insbesondere durch eine Stärkung der Arbeitsinspektion. Stattdessen wird im Entwurf die Bedeutung von Inspektionen heruntergespielt, und Sanktionen gegen rechtswidrig handelnde Unternehmen werden abgeschwächt. Arbeitsinspektor*innen sollen künftig mit eingeschränkten Befugnissen und engen Fristen arbeiten müssen und könnten bereits an rein formalen Verfahrensfragen scheitern. All dies steht in klarem Widerspruch zu den ILO-Konventionen 81 und 129 und trägt in keiner Weise zur Bekämpfung informeller und prekärer Beschäftigung bei.

Angesichts des Krieges ist es der Öffentlichkeit kaum möglich, sich mit einem derart komplexen Gesetz differenziert auseinanderzusetzen.

Tatsächlich ist unklar, ob Gewerkschaften unter dem neuen Gesetz überhaupt an Inspektionen teilnehmen dürfen. Artikel 311 überlässt diese Entscheidung den Inspektor*innen, Artikel 315 sogar den Arbeitgeber*innen selbst. Diese könnten also selbst bestimmen, ob Gewerkschaften bei Kontrollprozessen überhaupt noch mit am Tisch sitzen.

Die ILO hatte bereits im Februar 2025 eine fachliche Stellungnahme zu einem früheren Entwurf vom September 2024 veröffentlicht. Darin äußerten die Expert*innen vorsichtig formulierte, aber dennoch klare Bedenken zu der vorgesehenen Regelung von Arbeitszeiten, Löhnen, Gewerkschaftsrechten und Streikrecht. Allerdings bezog sich die Stellungnahme nicht auf den im Dezember veröffentlichten Entwurf. Ukrainische Gewerkschaften kritisieren daher, dass die aktuelle Version bislang keiner echten internationalen Prüfung unterzogen wurde.

Auch wenn die Änderungen zwischen den Entwürfen geringfügig erscheinen, zeigen sie doch, dass die Arbeitgeberseite im Reformprozess weiter an Boden gewinnt. Ein Beispiel: In der aktuellen Fassung wurde die Pflicht der Arbeitgeber*innen gestrichen, die Arbeitnehmervertretungen über Risiken für besonders schutzbedürftige Beschäftigte zu informieren, obwohl dies gemäß EU-Richtlinie 89/391/EWG vorgeschrieben ist.

Ukrainische Beschäftigte verdienen etwas Besseres 

Angesichts der vielen Probleme des aktuellen Gesetzentwurfs bleibt unklar, wann er überhaupt dem Parlament vorgelegt werden könnte. Der Prioritätenplan der ukrainischen Regierung für 2025 sieht eine Einreichung bis Dezember vor. Aber bereits letztes Jahr lief eine ähnliche Zielsetzung aufgrund der politischen Instabilität, des Widerstands der Gewerkschaften und des anhaltenden Kriegs mit Russland ins Leere.

Ein weiteres Hindernis für verlässliche Prognosen ist der unübersichtliche Gesetzgebungsprozess in der Ukraine. So wird im Parlament derzeit der Gesetzentwurf Nr. 10147 zum Arbeitsschutz beraten. Sollte der vorgelegte Gesetzentwurf dieselben Themen abweichend regeln, stellt sich die Frage: Warum überhaupt zwei Gesetze verabschieden?

Die exzessive Länge des Entwurfs ist nicht der einzige Faktor, der seiner Bewertung im Wege steht. Angesichts des Krieges ist es der Öffentlichkeit kaum möglich, sich mit einem derart komplexen Gesetz differenziert auseinanderzusetzen. Wird es unter diesen Bedingungen beschlossen, droht das neue Arbeitsgesetz, wichtige Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen des EU-Integrationsprozesses zu untergraben, insbesondere das Ziel, die Qualität der Beschäftigung zu verbessern und menschenwürdige Arbeit zu fördern. Aktuell sollte sich die Ukraine daher darauf konzentrieren, faire Löhne und echten Kündigungsschutz zu garantieren sowie die Gleichstellung am Arbeitsplatz zu stärken. Nur so lässt sich langfristig eine starke Wirtschaft aufbauen und der soziale Zusammenhalt festigen.
 

Übersetzung von Charlotte Thießen und André Hansen für Gegensatz Translation Collective.

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