Nachricht | Muschiol: Einzeltäter? Rechtsterroristische Akteure in der alten Bundesrepublik; Göttingen 2024

Widerlegung der staatlichen Einzeltäter-These

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Markus Mohr,

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führte in seinem Jahresbericht 1998 im Abschnitt zu «Rechtsextremistische[n] Gewaltpotential» unter anderem aus, dass dieses zwar auch in diesem Berichtsjahr mit 8.200 Exponenten «weiter zugenommen» habe, es aber gleichwohl in Deutschland «keine rechtsterroristischen Organisationen oder Strukturen» gäbe. Hier fehle es doch so gut wie an allem, gab sich die Behörde in ihrer Veröffentlichung überzeugt. Kurz: Eine «Strategie zur gewaltsamen Überwindung des Systems» fehle genauso, wie «geeignete Führungspersonen und finanzielle Mittel». Auch eine «Unterstützerszene und logistische Voraussetzungen, die für einen wirkungsvollen, aus dem Untergrund heraus geführten Kampf unabdingbar sind» konnte das Bundesamt nicht erkennen. Immerhin gab man aber noch zu bedenken, dass «bei Rechtsextremisten, insbesondere Neonazis […] ein besonderes Interesse an Waffen und Sprengstoff […] weit verbreitet» sei. Hier lasse sich nicht ganz «ausschließen, dass Einzeltäter diese Waffen auch ohne eine langfristige Zielsetzung und Konzeption einsetzen und Gewaltakte begehen». Im darauffolgenden Satz informierte die Behörde die Leserinnen noch wie folgt: «Im Januar stellte die Polizei bei Neonazis in Jena unter anderem vier funktionsfähige Rohrbomben sicher. Konkrete Anschläge scheint die Gruppe damit nicht beabsichtigt zu haben. Gegen die drei Tatverdächtigen, die seither flüchtig sind, erging Haftbefehl.» (Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 1998, S. 25) Immerhin: Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, die «drei Tatverdächtigen» aus Jena, die sich zuvor schon lange an einer Vielzahl von militanten Aktionen des Thüringer Heimatschutzes und der Kameradschaft Jena aktiv beteiligt hatten, brachten auch mit dem Rohrbombenbau zwar eine «Gruppe» aber gerade keine rechtsterroristische Organisation oder Struktur zusammen. Dem Grunde nach galten eben auch sie dem BfV lediglich als drei weitere Figuren in einem grauen Meer von weiteren 8.197 EinzeltäterInnen im Rechtsextremismus, und das frei von irgendeiner Unterstützerszene.

Diese Anekdote aus der jahrzehntelangen Bewirtschaftung einer Vielzahl von rechtsextremistischen Einzeltätern durch den Verfassungsschutz findet sich nicht in dem hier zu besprechenden Buch von Darius Muschiol. Gleichwohl führt sie im Kern doch geradewegs zu dem Inhalt seiner Arbeit unter dem Titel: «Einzeltäter? Rechtsterroristische Akteure in der alten Bundesrepublik». Die am Zentrum für Zeitgeschichtliche Forschung in Potsdam angenommene und von Frank Bötsch und Gideon Botsch betreute Dissertation des Stipendiaten der Hans-Böckler-Stiftung «untersucht rechtsterroristische Akteure in der alten Bundesrepublik im Zeitraum von 1949 bis 1989/90». Muschiol führt weiter aus: «Doch obwohl sich Rechtsterrorismus wie ein `brauner Faden´ durch die Geschichte der Bundesrepublik zieht, wurde er sehr lange kaum beachtet und stand im Schatten des gewalttätigen und terroristischen Linksextremismus». Im Grunde, so Muschiol, habe erst die Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) im November 2011 das Problem zu einer Anerkennung verholfen; auch weil es offenbarte «wie wenig Kenntnis» in vielen Bereichen staatlicher Institutionen man davon hatte. [S. 9/10] 

Gestützt auf Recherchen in einer Vielzahl von Staatsarchiven unternimmt Muschiol eine lange Reise um seinen Forschungsgegenstand zu erkunden. In der Einleitung führt er dabei ein bekanntes Bonmot des Nestors der Terrorismusforschung in den 1970er Jahren Walter Laqueur ein, der einmal in Bezug auf die Forschung zu der Roten Armee Fraktion vermerkt hatte: «Selten ist so viel über so Wenige geschrieben worden». Der Verfasser dreht eben das mit Blick auf den mageren Forschungsstand zum Nazi-Terror in der Bundesrepublik um, mit der Formulierung: «Selten ist so wenig über so Viele geschrieben worden». [S. 13] Danach schreibt Muschiol in seiner etwa 500 Seiten umfassenden Dissertation in umfassender Weise über die Theorie, Praxis, Feindbilder von vielen organsierten Rechtsterroristen sowie die in der Regel verhaltenen staatlichen Reaktionen dazu.

In Abgrenzung zu einem Begriff von Staatsterrorismus beansprucht Muschiol mit seiner Arbeit «ausschließlich […] den Terrorismus sozialer Akteure jenseits des Staatsapparates» zu untersuchen, deren Handlungen sich «gegen geltendes Recht […] richten und […] das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen». Einschränkend weist er aber hier daraufhin, dass der Rechtsterrorismus «zwar das staatliche Gewaltmonopol infrage stellte, oftmals aber nicht den Staat an sich». Das ist zutreffend formuliert. Denn beim Rechtsterrorismus handele es sich nach Muschiol, «vielfach um eine sehr spezielle Form des Terrorismus […], die sich dem Staat und seinen Vertretern gegenüber als Beschützer» eines völkisch definierten Staates präsentieren. [S. 25]

Mit Blick auf 40 Jahre Bundesrepublik zeichnet der Verfasser nach, wie einfallsreich Nazi-Terroristen durchaus immer wieder zu operieren wussten. Mit Verve kämpfen sie wahlweise gegen ein «gedemütigtes», ein «bedrohtes» oder ein «degeneriertes Deutschland». Anhand einzelner Protagonisten zeichnet Muschiol sowohl «biografische Prägungen» in Bezug auf das Elternhaus, die Ausbildung beim Militär oder eine Sozialisation in der DDR als auch der Radikalisierung in rechten Netzwerken nach. Nazi-Terroristen haben dabei in der Geschichte der Bundesrepublik nach Muschiol eine Vielzahl von Feindbildern ins Visier genommen: «Daß diese Unrechtsgrenzen, ob nun durch Berlin oder durch Tirol, nicht auch zu Grenzen in unseren Herzen werden» zitiert der Verfasser dabei eine Aussage des von ihm zutreffend als «Drahtzieher des Südtirolterrorismus» bezeichneten Norbert Burger, die dieser Mitte Februar 1980 in einem Beitrag in der Deutschen Nationalzeitung veröffentlichte. [S. 75] Doch «Staatsgrenzen» waren nicht das einzige Feindbild, dem Nazi-Terroristen ihre Aufmerksamkeit und ihre politische Praxis widmeten. Auch die aus ihrer Sicht «Linken», ob nun Rudi Dutschke, die 68er, die sozialliberale Regierung, die DKP/DDR, mutmaßliche westdeutsche Linksextremisten oder sogenannte «linke» Medien galten ihnen genauso als Angriffsziele, wie von ihnen «Ausländer» und «westliche Besatzer» als Feindbild markiert wurden. [S. 178 – 196]

Im letzten Kapitel setzt sich der Verfasser ausführlich mit der jahrzehntelang durch Politik und Sicherheitsbehörden gerade auch im Kontext der «Anwendung einer schiefen Extremismustheorie» betriebenen Bagatellisierung, Pathologisierung und überhaupt generellen Verharmlosung des Rechtsterrorismus auseinander. Dabei veranschaulicht eine instruktive Grafik wie die Agenturen der Inneren Sicherheit  (Verfassungsschutzämter, Politik, Justiz) mit entsprechenden Memoranden, Gesetzen und Urteilen gerade auch in Bezug auf die darauf in der Wissenschaft gestützten Studien jahrzehntelang eine Art selbstreferentielles System etablieren konnten,  das von Muschiol mit dem Begriff «Teufelskreis» markiert wird.  Die religiöse Note, die darin eingeschrieben steht, soll aus der Sicht des Verfassers wohl auf den tendenziell irrationalen Charakter in der Bewirtschaftung von Nazi-Terrorismus in der Geschichte Westdeutschlands verweisen. [S. 444]

Gestützt auf eine Durchsicht der diesbezüglichen Strafverfahrensakten am Beispiel von 15 rechtsterroristisch operierenden Gruppen aus den Jahren zwischen den 1960er bis in die 1980er Jahre, erörtert Muschiol den justiziellen «Umgang mit den §§ 129, 129a StGB», also Mitgliedschaft und Werbung für eine terroristische Vereinigung. Zusammenfassend konstatiert er, dass durch «die Strafgerichte hier eine erstaunlich enge Auslegung der Merkmale einer `Mitgliedschaft´ vorgenommen worden sei. Der Verfasser konstatiert hier ein «fatales Ergebnis der restriktiven Auslegung der genannten Strafvorschriften seitens der Justiz», das dazu führte, dass «festgestellte rechtsterroristische Taten häufig nur als singuläre Straftaten Einzelner abgehandelt wurden. Dies wiederum war Wasser auf die Mühlen der Anhänger der Einzeltäterthese». [S. 379]

Normalerweise dienen geschichtswissenschaftliche Dissertationen nicht dazu, aus dem von ihnen beforschten Gegenstand so etwas wie «Enthüllungen» zu generieren. Doch eben das ist Muschiol in einem Kapitel zu der politischen Interaktion und vielfältigen Unterstützung des Südtirol-Terroristen Nobert Burger durch eine Art schwarz-blau-braunes Schattenreich, bestehend aus leibhafteigen und außerordentlich einflussreichen Bundesministern der Adenauer-Republik gelungen. Durch eine Durchsicht der diesbezüglichen Strafverfahrensakten gelingt ihm der Nachweis, dass Burger in seinen Strafverfahren die Protektion sowohl des langjährigen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie von November 1961 bis Juli 1964 als Bundesminister für besondere Aufgaben amtierenden Heinrich Krone als auch des FDP-Bundestagsabgeordneten Ewald Bucher besaß, der nur kurze Zeit später das Amt des Bundesjustizmisters antrat. [S. 414] In Bezug auf das konkrete Verhältnis zwischen Burger und Krone verweist Muschiol auf eine «Freundschaft […], die wohl entscheidenden Einfluss auf das geringe Strafverfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft München hatte». Der Verfasser legt in seiner Interpretation nahe, dass «die Verbindung zwischen Krone und Burger dabei nicht nur auf einem freundschaftlichen Verhältnis, sondern auf einer partiell ähnlichen (geo-)politischen Ausrichtung» lag. [S. 412]

Die vorliegende Abhandlung beleuchtet ein außerordentlich wichtiges, bislang kaum aufgehelltes Kapitel der Zeitgeschichte der Bundesrepublik, in der der stets präsente Rechtsterrorismus sich nicht ohne weiteres in das Bild der Erfolgsgeschichte der Republik einfügt. Eben das ist Geschichtswissenschaft im besten aufklärerischen Sinne. Da wo Muschiol mit seiner Untersuchung explizit beansprucht, den «Terrorismus sozialer Akteure jenseits des Staatsapparates» zu untersuchen, wäre quellenkritisch darauf hinzuweisen, dass man hier vor Überraschungen niemals ganz sicher sein kann.  Eben das zeigen ja die Enthüllungen zu dem enormen staatlichen Einfluss in Form einer Vielzahl von Spitzeln sowohl im Funktionärsapparat der NPD im Zusammenhang mit dem gescheiterten Verbotsverfahren 2000 – 2003 als auch die Recherchen der verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zu der Konfiguration des NSU in den Jahren zwischen 1998 – 2011. Insofern hatte der Historiker Fabian Virchow guten Grund dafür, unmittelbar nach der Selbstenttarnung des NSU in Bezug auf die Historizität des Nazi-Terrors in der Geschichte der BRD seit den 1950er Jahren explizit darauf hinzuweisen, dass eben diese «von Anfang an […] auch eine Geschichte der Geheimdienste» gewesen ist. (ZEIT Nr. 48 v. 24.11.2011) Hier hätte man sich von Muschiol, von dem dieser Beitrag auch zustimmend zitiert wird [S. 430], doch gerne eine Auseinandersetzung mit dem Diktum von Virchow gewünscht.

Der Inhalt der Arbeit von Muschiol setzt alle diejenigen Linksradikalen der 1970er Jahre in der alten Bundesrepublik nachträglich ins Recht, die in ihrer Publizistik schon früh fundamentale Kritik an der «Einzeltäter»-Fiktion der Sicherheitsbehörden in Sachen Naziterrorismus geübt haben. Muschiol streift das in seiner Arbeit auch, in der er mehrfach Beiträge unter anderem aus dem vom maoistischen Kommunistischen Bund in Hamburg publizierten Zeitung «Arbeiterkampf» heranzieht. Hier – und diese leicht kritische Anmerkung sei noch Ende der Besprechung erlaubt - hätte eine systematische Durchsicht der von der VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes) in den Jahren zwischen 1950 – 1983 publizierten antifaschistischen Wochenzeitung «Die TAT» die Ausführungen von Muschiol weiter befruchten können.

Darius Muschiol: Einzeltäter? Rechtsterroristische Akteure in der alten Bundesrepublik, Wallstein Verlag, Göttingen 2024, 486 Seiten, 42 Euro

Open Access: https://www.wallstein-open-library.de/9783835357242-einzeltaeter.html

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