Hintergrund | Migration / Flucht - Europa - Gesellschaft der Vielen Von der Obergrenze zur systematischen Abschottung

Die schwarz-rote «Migrationswende» und die Aufhebung von Grundrechten

Information

15. Mai 2025: Zwei Polizisten stehen an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei an der A 93 bei Kiefersfelden (Bayern) und stoppen ein Fahrzeug aus dem Verkehr aus Österreich mit der Kelle.
Zwischen acht und knapp zehn Millionen Euro kostet der Einsatz der rund 14.000 Bundespolizist*innen an den deutschen Landesgrenzen pro Monat zusätzlich. Die Größenordnung der im Mai und Juni 2025 bei den Grenzkontrollen Zurückgewiesenen entspricht nur etwa 1,5 Prozent der in dieser Zeit gestellten Asylerstanträge. Unter anderem aus diesem Grund kritisierte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Unverhältnismäßigkeit der Kontrollen. Unrechtmäßig: Grenzkontrolle der Bundespolizei an der Landesgrenze von Österreich nach Deutschland, 15.5.2025, Foto: picture alliance / dpa | Matthias Balk

Mit Zurückweisungen, «Return-Hubs», externalisierten Asylverfahren oder der Kooperation mit den islamistischen Taliban will die Große Koalition Deutschland komplett abschotten. Dabei geht sie weit über die restriktiven Vorgaben des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) hinaus, das nach jahrelangen Verhandlungen 2026 in Kraft tritt und bereits eine weitgehende Entrechtung Geflüchteter vorsieht. Das reicht Union und SPD aber nicht – sie wollen faktisch eine «schwarze Null» bei Asyleinreisen und -anträgen. Gleichzeitig ist die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland gesunken: Sie lag im ersten Halbjahr 2025 bei rund 61.000 und war damit um die Hälfte niedriger als im selben Zeitraum 2024 und um fast zwei Drittel geringer als im ersten Halbjahr 2023. Doch auch wenn die von der Großen Koalition angestrebten Maßnahmen einerseits illusorisch oder schlicht Symbolpolitik sind, dürften sie andererseits erhebliche Auswirkungen auf den Zusammenhalt und das Funktionieren der Europäischen Union (EU) haben. Für «People on the Move» bedeuten all diese Entwicklungen Entrechtung, mehr Gewalt und Leid. Für Deutschland und die EU bedeuten sie, dass sich ihre Angreifbar- und Erpressbarkeit durch Drittstaaten aufgrund der Externalisierung der Abschottung deutlich erhöht. 

Christian Jakob ist Journalist bei der Tageszeitung taz (Berlin). Er schrieb unter anderem die Bücher «Diktatoren als Türsteher» zur Grenzschutz-Externalisierung der EU (mit Simone Schlindwein, 2017) und «Die Bleibenden» (2016) zur Geschichte der Flüchtlingsbewegung in Deutschland (beide Ch. Links Verlag). 2019 und 2022 arbeitete er mit am «Atlas der Migration» der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Die Tür ist zu

Im Wahlkampf versprach die Union eine «Migrationswende», um die «humanitäre Migration» «auf ein Maß [zu] beschränken, das unsere Gesellschaft schultern kann». Der einstige CSU-Innenminister Horst Seehofer hatte 2016 noch behauptet, dieses Maß liege bei rund 200.000 Menschen pro Jahr. Seehofer versuchte, dies als «Obergrenze» durchzusetzen – eine erste Infragestellung des individuellen Asylrechts. Der heutige Kanzler Friedrich Merz sprach 2024 dann von «60.000 bis 100.000» maximal jährlich Aufzunehmenden. Nach der Regierungsübernahme fügte die Große Koalition das gesetzliche Ziel der «Begrenzung» der Zuwanderung ins Aufenthaltsgesetz ein. Nicht nur diese Maßnahme macht immer deutlicher, dass Merz und Dobrindt, wenn sie von «Humanität und Ordnung» sprechen, tatsächlich eine Abschottung anstreben: Für Geflüchtete soll es faktisch keine Möglichkeit mehr zur Einreise nach Deutschland geben. 

Heute beweist die Union, dass sie eine nennenswerte freiwillige Flüchtlingsaufnahme nie im Sinn hatte.

2023 schlug der damalige CDU-Fraktionsgeschäftsführer und heutige Kanzleramtschef Thorsten Frei vor, das individuelle Grundrecht auf Asyl gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention abzuschaffen. Stattdessen solle die EU ein jährliches Aufnahmekontingent von 300.000 bis 400.000 Plätzen für das Resettlement genannte Umsiedlungsprogramm des UN-Flüchtlingswerks UNHCR bereitstellen. Schon damals war klar, dass eine solche Größenordnung auf freiwilliger Basis innerhalb der EU-27 vollkommen unrealistisch wäre. 

Heute beweist die Union, dass sie eine nennenswerte freiwillige Flüchtlingsaufnahme nie im Sinn hatte: Im Juli 2025 stoppte Alexander Dobrindt die humanitäre Aufnahme für besonders verfolgte Menschen, etwa aus Afghanistan – darunter die ehemaligen Ortskräfte – und der Türkei. Zudem verweigerte er die erforderliche Zustimmung des Bundes zur Verlängerung des bestehenden Berliner Landesaufnahmeprogramms für Syrer*innen, Iraker*innen und Afghan*innen. Ebenso setzte sein Ministerium das Recht auf Familiennachzug für die engsten Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter für zwei Jahre aus. Die Regelung war seit 2023 auf 1.000 Visa pro Monat gedeckelt. Ende 2024 lebten rund 381.000 subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland. Viele von ihnen bleiben nun weiter auf Jahre von Ehepartner*innen, Kindern oder Eltern getrennt – eine oft kaum ermessliche persönliche Härte.

Anders als die Union in der Opposition noch behauptet hatte, plant Deutschland also keine Ausweitung der freiwilligen Aufnahme von Schutzbedürftigen über UN-Programme. Die eigenständige Flucht nach Deutschland wollen Merz und Dobrindt aber ebenfalls unmöglich machen. Die dazu angestrebten Maßnahmen stoßen jedoch nicht nur bei den anderen EU-Staaten, sondern auch bei potenziellen Partnerstaaten außerhalb der EU auf Ablehnung.

Zurückweisungen und die Missachtung des Rechts

Schon länger hatte der damalige Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) es markig angekündigt. Nach dem Messerangriff von Aschaffenburg im Januar 2025 versprach er dann, «ab Tag eins» seiner Kanzlerschaft werde die Bundespolizei «ausnahmslos alle diejenigen zurück[…]weisen, die versuchen, illegal nach Deutschland einzureisen». Die Ampel hatte bereits Mitte 2023 Grenzkontrollen eingeführt. Um einen Asylantrag zu stellen, durften Schutzsuchende gemäß EU-Recht aber trotzdem einreisen. Merz versprach hingegen, «ausdrücklich auch Personen mit Schutzanspruch» zurückweisen zu lassen, was nach übereinstimmender Meinung maßgeblicher Jurist*innen gegen geltendes Recht verstößt. Diese Rechtswidrigkeit stellte die Union aber immer wieder offensiv infrage. 

Die Zahl der Zurückweisungen von Asyl- und Schutzsuchenden ist tatsächlich sehr gering, der Aufwand für die Bundespolizei dagegen riesig.

Am Tag seines Amtsantritts, dem 7. Mai 2025, ordnete Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Zurückweisung Schutzsuchender an – ausgenommen Personen, die zur Gruppe der sogenannten vulnerablen Schutzsuchenden gehören wie Kinder, schwangere Frauen oder Folteropfer. In den sieben Wochen vom 7. Mai bis 30. Juni 2025 wies die Bundespolizei insgesamt 284 Asylsuchende zurück. 79 Menschen aus besonders verletzlichen Gruppen durften zur Antragstellung einreisen. Ins Verhältnis gesetzt zu der Gesamtzahl der Asylerstanträge im ersten Halbjahr 2025 wurden bei den Grenzkontrollen also nur etwa 1,5 Prozent der Antragstellenden aufgegriffen – eine eher niedrige Zahl. Das unterstreicht, dass es bei den Grenzkontrollen weniger um ihre Effektivität als um das Symbol des «harten Durchgreifens» geht. Der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion zufolge kostet der Einsatz der rund 14.000 Bundespolizist*innen an den deutschen Landesgrenzen pro Monat zwischen acht und knapp zehn Millionen Euro zusätzlich. Unter anderem aus diesem Grund kritisierte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Unverhältnismäßigkeit der Kontrollen: «Die Zahl der Zurückweisungen von Asyl- und Schutzsuchenden ist tatsächlich sehr gering, der Aufwand für die Bundespolizei dagegen riesig», so GdP-Vorstand Andreas Roßkopf im Juli.

Anfang Juni 2025 gab das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren drei somalischen Geflüchteten recht, die gegen ihre direkte Zurückweisung nach Polen durch die Bundespolizei im Mai 2025 in Frankfurt/Oder geklagt hatten. Sowohl Merz als auch Dobrindt zogen die Rechtmäßigkeit des Urteils demonstrativ in Zweifel: «Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können», behauptete Merz. Es gebe «keinen Grund […], unsere Praxis zu verändern», sagte Dobrindt.

Das passt zu der schleichenden, aber erschreckend stetigen Abwertung des Rechtsstaats durch radikalisierte Konservative. Im Januar 2025 berichtete Die Zeit von einem CDUler, der sagte, es könne in der Partei «niemand […] die Ausreden mehr hören, wegen irgendeines ‹Scheiß-Gerichts› gehe dies nicht, wegen des Europarechts oder wegen der Genfer Flüchtlingskonvention gehe jenes nicht». Der heutige Fraktionschef Jens Spahn hatte 2024 zugunsten einer härteren Migrationspolitik einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention erwogen. Um den vermeintlichen Volkswillen durchzusetzen, nehmen Konservative in der Exekutive für sich in Anspruch, über Grundrechten zu stehen – eine autoritäre Entwicklung. [dazu: Strobl, Natascha: Radikalisierter Konservatismus. Eine Analyse, Berlin 2021] 

Modelle der Externalisierung

Das britische Ruanda-Modell

Die Idee, Flüchtlinge nicht erst an der eigenen Grenze, sondern mithilfe von Partnerstaaten schon weit vorher aufzuhalten, kursiert in der EU seit vielen Jahren. So konsequent wie die CDU wollte dabei aber bislang keine demokratische Partei vorgehen. Im neuen CDU-Grundsatzprogramm, beschlossen 2024, heißt es:

«Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.»

Der Ansatz gilt als klar europarechtswidrig, Gerichte stoppten das Vorhaben deshalb immer wieder.

Es sollen also sämtliche in der EU Asylsuchenden – 2024 waren das rund 900.000 Menschen – für das Verfahren und gegebenenfalls für die dauerhafte Aufnahme in noch zu findende Drittstaaten abgeschoben werden. Das entspricht dem Modell, das konservative britische Regierungen ab 2022 verfolgt hatten: Sämtliche in Großbritannien ankommenden Geflüchteten sollten demnach in das ostafrikanische Ruanda geflogen werden und dort ein Asylverfahren nach dortigem Recht durchlaufen. Im Fall einer Anerkennung sollte Großbritannien für die Aufnahme der Person in Ruanda zahlen, anderenfalls für die Abschiebung aus Ruanda ins Herkunftsland. London kostete allein die Vorbereitung des Projekts Medienberichten zufolge umgerechnet rund 770 Millionen Euro. Der Ansatz gilt als klar europarechtswidrig, Gerichte stoppten das Vorhaben deshalb immer wieder. Der Tory-Vizechef Lee Anderson sagte dazu, das britische Volk sei «sehr geduldig» gewesen, nun aber wolle es Taten sehen. «Wir sollten das Recht ignorieren und sie [die Ankommenden] direkt zurückschicken.» Doch 2024 ließ Großbritannien den Plan offiziell fallen. Dobrindt, damals CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, störte das nicht. Er reiste im März 2024 nach Ruanda und nannte es eine «ernsthafte Option», dass Deutschland Schutzsuchende künftig dorthin schickt.

Wenn das Geld stimmt, mag sich in der Zukunft der eine oder andere afrikanische Staat finden, der symbolträchtig ein paar Flugzeugladungen Geflüchteter aus Europa akzeptiert. Insgesamt gesehen könnte Dobrindt aber ebenso gut versprechen, die Flüchtlinge auf den Mond zu bringen. Nicht nur angesichts der massiven Abwendung vieler afrikanischer Staaten vom Westen und ihrer Annäherung an Russland ist es vollkommen illusorisch, alle Ankommenden nach Afrika zu verfrachten. Schon 2019 lehnte die Afrikanische Union alle Formen externalisierter EU-Asyllager – damals von der EU-Kommission als Regional Disembarkation Platforms angedacht – auf ihrem Territorium kategorisch ab.

Das Albanien-Modell

Das heißt nicht, dass nicht an ähnlichen Ideen weitergearbeitet wird. Eine Variante des britischen Ruanda-Modells ist ein italienisches Konzept für den Umgang mit auf dem Mittelmeer Richtung Europa aufgegriffenen Geflüchteten. Sie sollten ab Mai 2024 für die Dauer des Asylverfahrens in ein von Italien betriebenes Lager in Albanien gebracht werden. Wer anerkannt wird, sollte von dort nach Italien ausreisen dürfen. Die übrigen sollten aus Albanien direkt wieder abgeschoben werden. Nach übereinstimmender juristischer Auffassung ist dies rechtlich nur möglich, wenn Betreffende das EU-Territorium noch nicht betreten haben. Gleichwohl drängten die unionsgeführten deutschen Bundesländer die Ampelregierung 2023 dazu zu prüfen, ob Deutschland nicht trotzdem ein ähnliches Modell verfolgen könnte. In dem im April 2025 vorgelegten Bericht des Bundesinnenministeriums ist die Rede davon, das «wesentliche Rechtsänderungen» nötig wären und «erhebliche Schwierigkeiten» zu erwarten seien.

Die italienische Albanien-Praxis wurde ab Mitte 2024 mehrfach von italienischen Gerichten gestoppt, bis das Modell schließlich weitgehend fallengelassen wurde.

Die italienische Albanien-Praxis wurde ab Mitte 2024 mehrfach von italienischen Gerichten gestoppt, bis das Modell schließlich weitgehend fallengelassen wurde. Der von der Ampel 2023 als «Sonderbevollmächtigter für Migrationsabkommen» eingesetzte FDP-Politiker Joachim Stamp hatte schon früh erklärt, nach Nordafrika ausgelagerte Asylverfahren «prüfen» zu wollen. Allerdings ist es ihm bis zum Ende seiner Amtszeit 2025 nicht gelungen, eine afrikanische Regierung zu finden, die hierzu bereit wäre. 

Die «Return Hubs»

Weil es mit dem Albanien-Modell nicht recht voranging und die EU-Kommission erhebliche rechtliche Vorbehalte hatte, schlug sie Mitte 2024 den Aufbau sogenannter Return Hubs vor. Dabei handelt es sich um Lager für in der EU abgelehnte Asylbewerber*innen, die nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können und deshalb in beliebige Drittstaaten geschickt werden sollen. Diese Länder will sich die EU gefügig machen, damit sie die Einrichtung entsprechender Lager auf ihrem Territorium zulassen. Die aus Europa Abgeschobenen sollen dort – wohl unter haftähnlichen Bedingungen und auf noch unbestimmte Dauer – interniert werden. Können sie irgendwann doch in ihr Herkunftsland gebracht werden, kommen sie dorthin. Andernfalls wird man sehen – Hauptsache, sie sind raus aus der EU. Die EU-Innenminister*innen einigten sich bei ihrem Treffen Ende Juli 2025 in Kopenhagen darauf, die EU-Definition «Sicherer Drittstaaten» so zu verändern, dass Abschiebungen in Drittstaaten auch ohne das beim EU-Asylsystem GEAS – siehe unten – bisher nötige «Verbindungselement» zulässig wären.

Für die Betroffenen auch in der EU bedeuten Modelle wie diese, für womöglich sehr lange Zeit an fremden Orten unter undurchsichtigen Bedingungen interniert zu werden.

Ganz ähnlich praktiziert es die Regierung Donald Trumps in den USA bereits mit El Salvadors Diktator Nayib Bukele. In dessen Hochsicherheitsgefängnis werden auch Migrant*innen abgeschoben, die nicht aus El Salvador stammen. Künftig wollen die USA auch nach Südsudan und Libyen abschieben – wohlgemerkt Menschen, die nicht aus diesen Ländern stammen. Je schlimmer, desto besser, das ist dabei das unverhohlene Motto. 

Für die Betroffenen auch in der EU bedeuten Modelle wie diese, für womöglich sehr lange Zeit an fremden Orten unter undurchsichtigen Bedingungen interniert zu werden. Die Verantwortung würde zwischen der EU und dem Partnerstaat hin- und hergeschoben, Rechtsschutz kaum gewahrt werden, die Versorgung wäre unsicher.

Herkunftsländer

Geflüchtete in «sichere Drittstaaten» zurückzuschicken ist aus Sicht des Innenministeriums stets nur die drittbeste Option. Vorzuziehen sind die «freiwillige Rückkehr» oder die Abschiebung ins Herkunftsland.

«Sichere Herkunftsländer»

Ein Instrument, Abschiebungen zu vereinfachen, ist die asylrechtliche Kategorie der «sicheren Herkunftsländer». Wer aus einem solchen Staat stammt, darf in Deutschland zwar Asyl beantragen, der Antrag kann aber bedeutend schneller und leichter abgelehnt werden. Neben den EU-Staaten gelten derzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Moldau, Georgien sowie Ghana und Senegal als «sichere Herkunftsländer». Diese wurden auf Beschluss des Bundestags und mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt. Die Union will die Liste schon lange erweitern – zunächst um Algerien, Tunesien, Marokko und Indien. Die Linke und die Grünen lehnen dies ab, unter anderem wegen der Verfolgung von LGBTIQ+-Personen in den Maghreb-Staaten. Zusammen können die beiden Parteien die Erweiterung der Liste im Bundesrat derzeit blockieren. Dobrindt will das ändern – und per Rechtsverordnung weitere Länder einfach selbst bestimmen, ohne Parlamentsbeschluss. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Innenministerium im Juli 2025 in den Bundestag ein. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) – ein Expert*innengremium, das vom Innenministerium finanziert wird – warnte vor «verfassungsrechtlichen Risiken»: Wie ein Land zum Status eines sicheren Herkunftslandes kommt, sei «eine Black Box», so der SVR. «Es fehlen bislang verlässliche und nachvollziehbare Kriterien, wie die Gefährdungslage auch für Minderheiten und vulnerable Gruppen in einem Land eingestuft wird.»

Afghanistan

Rund 442.000 Menschen aus Afghanistan lebten Ende 2024 in Deutschland. Etwa 29.000 von ihnen sind ausreisepflichtig, rund 285.000 haben nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach der Machtübernahme der radikal islamistischen Taliban 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan erheblich verschlechtert. Deutschland begann im Sommer 2024, Straftäter dorthin abzuschieben, und will dies nun ausweiten. Dafür paktiert die Bundesregierung mit den Taliban. Um diese von der Macht in Afghanistan fernzuhalten, starben bis 2021 insgesamt 59 Bundeswehrsoldaten. Zehntausende Afghan*innen wurden in dem Krieg getötet. Allein Deutschland gab für den Einsatz am Hindukusch bis 2021 laut der Antwort auf eine Linken-Anfrage im Bundestag mindestens 12,5 Milliarden Euro aus. Die Taliban stehen bis heute auf internationalen Terrorlisten, außer Russland hat noch kein Land der Welt die Taliban-Regierung anerkannt. Vor kaum etwas warnen die Christsozialen so eifrig wie vor den Gefahren durch radikale Islamisten. Doch statt deren Regime zu ächten, paktiert Dobrindt jetzt mit ihm und wertet es für ein paar Abschiebeflüge auf. Seit Mitte Juli 2025 dürfen ganz offiziell Taliban-Vertreter in Deutschland als Gesandte arbeiten. So gibt es nun eine Taliban-Vertretung in Berlin, von der aus die künftigen Abschiebungen nach Kabul koordiniert werden.

GEAS

Das 2024 beschlossene neue «Gemeinsame Europäische Asylsystem» (GEAS) – im Kern 2019 vom deutschen Innenministerium unter Horst Seehofer konzipiert – sieht unter anderem die reguläre Internierung von ankommenden Geflüchteten in Lagern direkt an den EU-Außengrenzen vor. Dort sollen sie zunächst ein Screening-Verfahren und unter gewissen Bedingungen ein Asylschnellverfahren durchlaufen. Im Fall einer Ablehnung sollen sie direkt aus den Lagern wieder abgeschoben werden. Bis 2026 sollen die 27 EU-Mitgliedstaaten ihr nationales Asylrecht dem GEAS anpassen und dieses ab Juni 2026 umsetzen. Die EU hat dafür zunächst drei Milliarden Euro bereitgestellt und unterstützt die Mitgliedstaaten über ein eigens eingerichtetes Technical Support Instrument vor allem beim Aufbau der nötigen Lagerinfrastruktur für die neuen Grenzverfahren. In einem Fortschrittsbericht vom Juni 2025 ist von «Herausforderungen» bei der Umsetzung die Rede. Einige Mitgliedstaaten verfügten bereits über die erforderlichen Einrichtungen und entsprechendes Personal. Andere hätten «konkrete Pläne» für die Rekrutierung von Personal und den Umbau bestehender Lager. Ein von Rumänien 2024 durchgeführtes Modellprojekt sei hierfür ein hilfreiches Vorbild gewesen. EU-weit sollen zunächst 30.000 Plätze für die Grenzverfahren aufgebaut werden. Die Kommission hat dazu Zielvorgaben für jeden Mitgliedstaat gemacht. Italien mit einer langen Außengrenze soll demnach 8.019 Plätze schaffen. Weil Schutzsuchende nach Deutschland lediglich über See- oder Flughäfen von außerhalb der EU einreisen können, müssen hierzulande nur 374 Plätze für Grenzverfahren aufgebaut werden. 

Im Juli 2025 legte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme zur GEAS-Umsetzung in Deutschland vor. Darin heiß es, GEAS «erweitert die Möglichkeiten, Asylsuchende in ihrer Freiheit zu beschränken und zu inhaftieren, enorm». Es bewirke «empfindliche Eingriffe in ihre Grundrechte» und beschränke die Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Politische Einordnung und Handlungsempfehlungen

  • AfD und CDU/CSU liefern sich seit Jahren einen Wettbewerb, immer schärfere Maßnahmen zur Einschränkung des Rechts auf Asyl sowie zur repressiven «Regulierung» von Migration zu fordern. Private und öffentlich-rechtliche Medien verstärken diese Forderungen durch vielfach einseitige Berichterstattung und Kommentierung. Der (extremen) Rechten ist es so gelungen, in wesentlichen Teilen der Öffentlichkeit die Deutungshoheit über die gesellschaftlichen Diskurse zu Migration und Flucht zu erlangen. Die Migrationsfrage wird dabei als «Mutter aller Probleme» (Horst Seehofer, 2018) beschrieben und ein erheblicher Handlungsdruck auf politische Entscheidungsträger aufgebaut. Migrant*innen werden für alle möglichen sozialen Probleme wie Wohnungsnot, stagnierende Löhne, mangelnde soziale Infrastrukturen oder Kriminalität verantwortlich gemacht. Insbesondere Geflüchtete erfüllen oft eine klassische Sündenbockfunktion.

    Unter dem Druck der migrationsfeindlichen Dauerkampagne haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den vergangenen Jahren progressive Positionen zur Migrationspolitik aufgegeben. Sie haben gegen erhebliche parteiinterne Widerstände im Bundestag flüchtlingsfeindliche Maßnahmen wie beispielsweise das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) unterstützt. Die Erfahrung im internationalen Kontext zeigt aber, dass die (extreme) Rechte durch die Übernahme ihrer Forderungen nicht gestoppt, sondern stärker wird. Wer sie erfolgreich bekämpfen möchte, benötigt eine konsequente Gegenstrategie und eigene Konzepte.
  • Im Feld der Migrations- und Einwanderungspolitik sollten die Partei Die Linke und zivilgesellschaftliche, demokratische Akteure der negativen und oft rassistischen Beschreibung von Migrant*innen und Flüchtlingen offensiv das positive Bild einer solidarischen Einwanderungsgesellschaft entgegenstellen, die durch Zuwanderung bereichert wird und auf Zuwanderung angewiesen ist. Die vielen realen sozialen Probleme sollten nicht bestritten werden, sondern auf ihre tatsächlichen Ursachen zurückgeführt werden, die maßgeblich in der mittlerweile jahrzehntelangen neoliberale Kürzungs- und Privatisierungspolitik sowie der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen liegen. Solidarische Kämpfe für soziale Gerechtigkeit und gegen rassistische Spaltungen sollten gestärkt werden. Migrantische Selbstorganisierungsprozesse sollten gestärkt werden.
  • Migration und Flucht haben zahlreiche Ursachen, die es zu erklären und anzuerkennen gilt. Neben individuellen Lebensentscheidungen gibt es strukturelle Ursachen wie Kriege, Bürgerkriege, staatliche Verfolgung, korrupte Machtstrukturen und kriminelle Eliten, Armut, Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit, politische Instabilität, Naturkatastrophen, Folgen des Klimawandels, Umweltzerstörung, Landraub und andere. Viele dieser Ursachen sind Folgen des kapitalistischen Wirtschaftssystems, neo-imperialer Machtpolitik und globaler Ungerechtigkeit, die historisch und aktuell hauptsächlich durch die mächtigen Länder des globalen Nordens erzeugt wurden und werden. Diese Fluchtursachen können durch eine aktive Friedenspolitik, den Stopp von Waffenexporten, eine solidarische Handelspolitik und realen Klimaschutz verringert werden. Die Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik muss konsequent am Völkerrecht, Menschenrechten, Armutsbekämpfung und Good Governance ausgerichtet sein. Ansatzpunkte für gesellschaftliche Linke und die Partei DIE LINKE liegen dabei sowohl in außerparlamentarischen Kampagne und Gesetzgebungsverfahren in Deutschland oder auf EU-Ebene als auch in der Stärkung von globalen Gewerkschaftsverbänden, Landarbeiter*innenorganisationen und einer kritischen Zivilgesellschaft im globalen Süden.
  • Angesichts der derzeit laufenden Angriffe kommt dem Thema Asylrecht besondere Bedeutung zu. Es war richtig, dass die PDS und Die Linke alle Verschärfungen des Asylrechts seit dem «Asylkompromiss» 1992/93 abgelehnt haben. Der individuelle Zugang zu Asylverfahren und Rechtsschutz für Asylsuchende muss auch heute weiterhin sichergestellt werden. Schnellverfahren und Inhaftierung von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen (wie zuletzt im Sommer 2025 in Griechenland) sind abzulehnen. Asylsuchende brauchen vielmehr einen Zugang zu wirksamem Rechtsschutz an der Grenze. Dabei ist zu betonen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Grundrecht auf Asyl (Artikel 16 bzw. 16a) vor dem Hintergrund der Verbrechen des Nationalsozialismus beschlossen wurden. Verfolgte sollten Schutz finden und einen Rechtsanspruch darauf haben. Gerade in einer immer autoritärer beherrschten Welt, in der politische Verfolgung wieder stark zunimmt, ist das Recht auf eine individuelle Asylantragsstellung daher unbedingt zu verteidigen. Da die Flüchtlingspolitik maßgeblich auf EU-Ebene strukturiert wird, gilt es, europäische Bündnisse für das Recht auf Asyl zu stärken.
  • Die von der neuen Bundesregierung angewiesenen Zurückweisungen an den deutschen EU-Binnengrenzen durch die Polizei verstoßen gegen EU-Recht, verschwenden enorme Ressourcen und gefährden den inneren Zusammenhalt der EU. Es droht eine Kaskade nationaler Alleingänge, die den freien Personenverkehr auch von EU-Bürger*innen im Schengen Raum einschränkt. Die Binnengrenzkontrollen sind deshalb einzustellen.
  • Deutschland muss auch auf Versuche der Externalisierung von Asylverfahren und Flüchtlingsschutz verzichten. Versuche der Abschiebungen in Drittstaaten sind einzustellen. Abschiebe- und Externalisierungsmodelle mit angeblich «sicheren Drittstaaten» funktionieren nur, wenn deren Regierungen kooperieren. Die Bundesregierung wertet dazu – mit Geld, Anerkennung und Aufrüstung – auch Regime auf, die sich mit schweren Menschenrechtsverletzungen an der Macht halten, etwa in Ägypten, Libyen oder Afghanistan. Im Rest der Welt wird das als Beleg für doppelte Standards und Scheinheiligkeit des Westens bewertet. Milliardensummen für Türsteherstaaten wie Ägypten verfestigen Fluchtursachen und ziehen Gewalt, Leid und Tod auf den Fluchtrouten nach sich. Sie machen Deutschland und die EU politisch erpressbar.
  • Staaten dürfen nicht pauschal als «sicher» eingestuft werden, um schneller und leichter Asylanträge ablehnen zu können. Statt einer pauschalen Schlechterstellung von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern müssen individuelle Gefährdungslagen geprüft werden. Ein aktuelles EuGH-Urteil verlangt, dass Herkunftsstaaten nur dann als sicher gelten können, wenn sie für alle Personengruppen sicher sind.
  • Die dauerhafte Trennung von Familien ist eine nicht zumutbare Härte. Familiennachzug für Schutzberechtigte muss deshalb möglich sein.
  • Die faktische Auflösung der US-Entwicklungsbehörde USAID hat der Hilfe für die ärmsten Menschen der Erde Milliardensummen entzogen. Dies betrifft und gefährdet in besonderem Maße Vertriebene – bis hin zu ihrem Recht auf Leben – und wird weitere Fluchtbewegungen nach sich ziehen. Deutschland und die EU sind in der Pflicht, gleichzeitig ist es in ihrem Interesse, alle existierenden Möglichkeiten zu nutzen, die entstandenen Lücken bei der Finanzierung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit zu schließen.
  • Die Lage auf dem Mittelmeer ist inakzeptabel. Die Bundesrepublik sollte politischen Druck auf die Mittelmeeranrainer ausüben, um Pushbacks und Pullbacks durch die Küstenwachen und andere Akteure zu beenden. Auch die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung muss umgehend beendet werden. Das von zivilgesellschaftlichen Seenotrettungsorganisationen entwickelte Konzept «Mare Solidale» für eine staatlich organisierte, menschenrechtsorientierte EU-Seenotrettungsmission im Mittelmeer sollte die Leitlinie sein. Statt immer neue Maßnahmen zur Abschottung der Grenzen zu ergreifen, sollten legale Wege zur Einwanderung jenseits des Asyl- und Flüchtlingsrechts eröffnet werden. Nur so kann das Sterben im Mittelmeer beendet werden.
  • Das GEAS lädt die Lasten der Flüchtlingsaufnahme durch die Fortführung des Dublin-Prinzips* weiterhin einseitig bei den Staaten an den EU-Außengrenzen ab. Dies hat in der Vergangenheit rechtsextreme Kräfte in diesen Ländern gestärkt. Sowohl die abgesenkten Verfahrensstandards und die Internierung für das Grenzverfahren als auch die vorgesehenen Abschiebungen in Drittstaaten im GEAS sind grundrechtswidrig. Deutschland sollte deshalb die Initiative für einen echten EU-Solidaritätsmechanismus mit realer Umverteilung und menschenrechtskonformen Aufnahme- und Verfahrensstandards ergreifen.
  • Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention dürfen für die Migrationsabwehr nicht in Frage gestellt werden. Gleiches gilt für EU-Recht und nationales Recht sowie Gerichtsurteile. Die faktische Abschaffung des Asylrechts durch EU-Staaten wie Polen darf von Deutschland nicht unterstützt werden.
  • Geflüchtete haben Anspruch auf das reguläre Existenzminimum und dessen selbstbestimmte Verwendung. Das Asylbewerberleistungsgesetz und die Bezahlkarte sind damit unvereinbar.

Franziska Albrecht (Referentin der Bereichsleitung am Zentrum für internationalen Dialog und Zusammenarbeit, Rosa-Luxemburg-Stiftung) und Boris Kanzleiter (Leiter des Auslandsbüros in Athen der Rosa-Luxemburg-Stiftung)

* Das Dublin-Prinzip sieht vor, dass Antragsteller*innen das für die Prüfung des Antrags zuständige Land nicht verlassen und sich vor Abschluss des Verfahrens auf eigene Initiative in ein anderes Land begeben dürfen. Da es sich normalerweise um die Ersteinreiseländer an den EU Außengrenzen wie Griechenland handelt, werden diese besonders belastet.

Zusammenfassung

Getrieben von Angst vor der AfD ist die Union bei der Migrationsabwehr in den Modus des demonstrativen Tabubruchs übergegangen. Dabei greift das CSU-geführte Innenministerium Grundrechte ebenso offensiv an wie das Rechtssystem selbst. Die Dämonisierung irregulärer Migration und Geflüchteter schwächt die Demokratie, weil sie den Wunsch nach autoritären, grundrechtswidrigen Lösungen verstärkt. Wo vor Kurzem zumindest noch nominell die Rede von «sicheren, geordneten» Fluchtwegen als Ziel der Asyl- und Migrationspolitik war, wird die EU heute von Konservativen wie Rechtsextremen gleichermaßen als eine Art Zweckgemeinschaft zur völligen Abschottung betrachtet. 

Der angebliche Leitsatz der Bundesregierung vom «Gleichklang von Humanität und Ordnung» ist eine leere Phrase. Beim Asylrecht soll kein Stein auf dem anderen bleiben. Die historische Verantwortung für den Flüchtlingsschutz wird dabei vergessen. Das Gerede von der vermeintlichen Überforderung Deutschlands ignoriert in grotesker Weise die enormen Lasten, die arme Staaten im globalen Süden bei der Aufnahme und Versorgung der wachsenden Anzahl weltweit Vertriebener schultern.

Viele Konservative glauben zu Unrecht, eine radikale Antiasylpolitik könne sie vor der rechtsextremen Konkurrenz schützen. Doch ihre offene Bereitschaft zur Demontage rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Standards untergräbt das Vertrauen in Institutionen – und damit auch in Parteien wie die Union selbst. Die Aufwertung antidemokratischer Akteure wie Viktor Orbán und rechtsextremer Parteien durch die Übernahme ihrer Forderungen zur Abschottung schwächt die EU. Die Dämonisierung der Migration gefährdet die Sicherheit, weil Akteure wie Russland die Migration als Feld ausgemacht haben, um die EU gemeinsam mit rechtsextremen Kräften zu destabilisieren. Zudem hat das Beharren der EU auf Zugeständnissen bei Abschiebungen und Migrationsabwehr antikoloniale Impulse in afrikanischen Staaten verstärkt und in der Folge eine Abwendung vom Westen und eine Hinwendung zu Russland befördert. Auch bei der Asyl- und Migrationspolitik gilt deshalb: Wer die Grundrechte anderer infrage stellt, läuft Gefahr, seine eigenen zu verlieren.