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Die Ungleichheit in Deutschland wächst ungebremst. Trotzdem sind höhere Steuern auf die Vermögen von Superreichen für einen großen Teil der politischen Parteien ein Tabu. In der öffentlichen Debatte wird dabei häufig so getan, als würden durch höhere Vermögensteuern die Mittelschicht oder kleinere Betriebe belastet. Unsere Autorin Eva Völpel – Referentin für Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Rosa-Luxemburg-Stiftung – schaut auf das Ausmaß und die Gründe für die ökonomische Ungleichheit, hinterfragt Mythen und zeigt auf, welche Konzepte vorliegen, um den extremen Reichtum einiger weniger gerechter zu besteuern. Diese Fassung vom Februar 2026 ist eine umfangreiche Aktualisierung eines älteren Textes.
Wie groß ist die ökonomische Ungleichheit in Deutschland?
Deutschland gehört mit Blick auf die Verteilung der Vermögen zu den ungleichsten Demokratien der Welt.
Das gesamte private Nettovermögen (Nettovermögen = Vermögen abzüglich aller Schulden) beläuft sich hierzulande auf rund 16,5 Billionen Euro. Den oberen 10 Prozent der Bevölkerung gehören davon fast 70 Prozent (69,2 Prozent). Die mittleren 40 Prozent der Bevölkerung besitzen 29,6 und die untere Hälfte gerade einmal 1,2 Prozent des privaten Nettovermögens. Also quasi nichts. Das zeigen Berechnungen, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer aktuellen Studie unter anderem für die Bundestagsfraktion Die Linke und die Rosa-Luxemburg-Stiftung vorgelegt hat.
Während rund 30 Millionen Personen hierzulande über keinerlei Ersparnisse verfügen, wird die Vermögenskonzentration immer krasser, je mehr man sich der Spitze nähert. Allein dem obersten ein Prozent der Superreichen gehören 38,1 Prozent des privaten Nettovermögens. Und die reichsten 0,01 Prozent der erwachsenen Bevölkerung, gerade einmal 6.900 Personen, besitzen allein 10 Prozent des privaten Nettovermögens. Zu dieser kleinen Gruppe zählt man übrigens, wenn man 76 Millionen Euro und mehr sein Eigen nennt.
Superreiche oder Überreiche besitzen vor allem Betriebsvermögen (Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen) und weitere Arten von Wertpapieren (Finanzvermögen), daneben aber auch Immobilien, Fahrzeuge, teure Kunstgegenstände, Gold und Schmuck.
Gemessen wird die Ungleichheit übrigens auch mit dem sogenannten Gini-Koeffizienten, der einen Wert zwischen 0 und 1 annehmen kann. Bei 0 haben alle in der Gesellschaft gleich viel, bei 1 besitzt eine Person quasi alles. Der Vermögens-Gini liegt in Deutschland bei 0,81 – auch das zeigt, wie ungleich es in unserer Gesellschaft zugeht.
Warum sprechen wir über Vermögen und nicht über Einkommen?
Die wirklich Superreichen werden nicht durch Lohnarbeit und Lohneinkommen reich, sondern vor allem durch ihr Eigentum an Unternehmen und Finanzkapital sowie, etwas nachgeordnet, an Immobilien. Das bedeutet: Daten zur Ungleichheit von Einkommen sind wichtig, sie können aber das Ausmaß der ökonomischen Ungleichheit nicht annähernd einfangen.
Dazu kommt: Während zu Einkommensverhältnissen relativ gute Daten vorliegen, gilt das für die Vermögen nur begrenzt. Das hat Gründe: Da die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben wird, fehlt eine wichtige Informationsquelle. Zudem lassen sich die Reichsten bei Haushaltsbefragungen nicht gerne in die Karten schauen. Allerdings hat die Forschung in den vergangenen Jahren einige wichtige Lücken geschlossen und Milliardenvermögen aufgespürt, über die bisher kaum jemand öffentlich gesprochen hat – obwohl es sich dabei unter anderem um das größte familiär gehaltene Vermögen in Deutschland handelt. Es geht um die bis zu 100 Milliarden Euro der Familie Boehringer und von Baumbach (Pharmaindustrie). Diese Daten bilden unter anderem die Grundlage für aktuelle Berechnungen zur Vermögensverteilung, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer Studie für unter anderem die Bundestagsfraktion Die Linke und die Rosa-Luxemburg-Stiftung vorgelegt hat. Die Forschung zur Vermögensverteilung und den Superreichen wird also immer besser (vgl. Frage „Wie groß ist die ökonomische Ungleichheit in Deutschland?“)
Aufschlussreich ist auch ein Vergleich zwischen den Gini-Koeffizienten für Vermögen und Einkommen. Der Gini-Koeffizient mit möglichen Werten zwischen 0 und 1 ist wie gesagt ein Maß, um Ungleichheit zu messen. Je höher der Wert, desto stärker ausgeprägt ist die Ungleichheit. Der Vermögens-Gini liegt in Deutschland bei 0,81, der Einkommens-Gini hingegen nur bei 0,3. Auch das zeigt: Die Musik beim Thema Ungleichheit spielt bei den Vermögen, nicht bei den Einkommen.
Warum sind die Vermögen so ungleich verteilt?
Die ungleiche Verteilung der Vermögen ist nicht vom Himmel gefallen. Dahinter stehen langfristige historische Entwicklungen, bei denen sich eine vergleichsweise kleine Gruppe in der Gesellschaft Dinge wie Land oder Naturressourcen – oft gewaltvoll – aneignen und Kapital erfolgreich in der Industrialisierung akkumulieren, also durch den Einsatz von fremder Arbeitskraft in den Betrieben vermehren konnte (vgl. Der Ursprung des Privateigentums, Nuss: Wessen Freiheit, welche Gleichheit?).
Heute ist keine Vermögensart in Deutschland so ungleich verteilt wie das Unternehmens- bzw. Betriebsvermögen. Dem reichsten ein Prozent der Bevölkerung gehören davon 88 Prozent, die gesamte untere Hälfte der Bevölkerung besitzt hingegen nur 0,3 Prozent. Und nur 141 Familien gehört die Hälfte des gesamten Aktienvermögens in Deutschland.
Die Ungleichheit war nicht immer so extrem. Noch in den 1970er-Jahren gab es nicht nur hohe Wachstumsraten und reguliertere Finanzmärkte. Auch deutlich stärkere Gewerkschaften und organisierte Belegschaften konnten dafür sorgen, dass im stetigen Kampf zwischen Kapital und Arbeit mehr in den Taschen der Lohnabhängigen landete. Entsprechende Steuergesetze regelten zudem, dass Unternehmensgewinne und Vermögen höher besteuert wurden.
Das änderte sich im Zuge der neoliberalen Globalisierung: Auch in Deutschland kamen Rechte, Arbeitsbedingungen und Einkommen von Beschäftigten unter Druck, der Anteil der unteren Hälfte der Bevölkerung am Gesamtvermögen schrumpfte. Die oberen 10 Prozent der Vermögenden konnten hingegen seit den 1990er-Jahren besonders stark von Kapitalgewinnen an den (deregulierten) Finanzmärkten und von einer immer geringeren Besteuerung profitieren.
So wird seit 1997 die Vermögensteuer in Deutschland nicht mehr erhoben. 2001 und 2008 wurden die Spitzensätze in der Einkommensteuer sowie die Steuern für Unternehmen deutlich gesenkt. Auch Kapitaleinkünfte, also vor allem Gewinne aus Geschäften an den Finanzmärkten, werden seit 2009 nur noch pauschal mit 25 Prozent besteuert (Abgeltungsteuer) und nicht mehr progressiv (progressiv:der Steuersatz steigt prozentual mit höheren Gewinnen oder Einkommen an). Und die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde so ausgehöhlt, dass superreiche Eigentümer*innen ihre Betriebe quasi steuerfrei an Nachkommen weiterreichen können.
Dazu kommt: Die extrem Vermögenden in diesem Land lassen sich ihre Unternehmensgewinne nicht privat auszahlen, sondern häufen sie in ihren Unternehmen, Holdings, family offices oder Stiftungen an, die für sie wie eine Spardose funktionieren („Gewinnthesaurierung“). Denn so lange Unternehmens- und Kapitaleinkommen nicht in die Privatsphäre ausgeschüttet werden, fallen darauf weder private Einkommensteuer noch Kapitalertragsteuern an. Damit hätte eine Vermögensteuer also auch den Zweck zu verhindern, dass Superreiche die progressive Besteuerung ihrer Einkommen faktisch umgehen.
Dass es möglich ist, Vermögen höher zu besteuern, zeigt ein Blick zurück. So wurden in Deutschland vermögensbezogene Steuern über etliche Jahre deutlich forscher erhoben. Dies hatte einen wichtigen Anteil daran, die seit dem Kaiserreich extreme Vermögensungleichheit zu reduzieren. Zu nennen ist unter anderem die in der Weimarer Republik eingeführte Erbschaft- und Schenkungsteuer (vgl. für eine ausführliche Geschichte der Erbschaftsteuer Linartas: Unverdiente Ungleichheit) sowie der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Durch das Lastenausgleichsgesetz von 1952 zur Bewältigung der Kriegsfolgen mussten die Reichsten des Landes die Hälfte ihres Vermögens abführen – gestreckt auf 30 Jahre. So lief die Abgabe faktisch auf eine Vermögensbesteuerung von jährlich zwei bis drei Prozent hinaus.
An all dem sieht man auch: Nicht die Reichen als individuelle Personen sind das Problem, sondern Strukturen, die zulassen, dass einige Wenige so viel Vermögen anhäufen können.
Wie viele Superreiche gibt es in Deutschland?
Die Zahl der Superreichen oder Hochvermögenden ist in den letzten Jahren immer weiter gewachsen. 2024 gab es in Deutschland laut manager magazin 249 Milliardenvermögen. Deren Vermögen summieren sich auf mindestens 1,4 Billionen Euro, vermutlich aber bis zu 2 Billionen Euro (kurz zur Erinnerung: eine Billion sind 1.000 Milliarden) und verteilen sich bundesweit auf gerade einmal 4.300 Haushalte.
Daneben gab es 2024 in Deutschland bereits 3.900 Personen, die jeweils mehr als 100 Millionen US-Dollar besitzen. Ihre Zahl hat sich allein innerhalb eines Jahres um 500 erhöht. Nur in den USA und China leben noch mehr Menschen mit so viel Vermögen.
Eine weitere Zahl ist interessant: Laut Statistischem Bundesamt müssen 872.000 Personen hierzulande nicht arbeiten gehen. Sie können von dem leben, was ihr Vermögen an Renditen (Dividenden, Mieteinnahmen etc.) abwirft.
Wer sind diese Superreichen, kenn’ ich die?
Persönlich kennen die wenigsten wirklich extrem Reiche. Denn diese haben vor allem mit anderen Multimillionär*innen und Milliardär*innen Kontakt. Wer einen Eindruck davon bekommen möchte, wer in diesem Land hochvermögend ist, kann auf die ständig aktualisierte Forbes-Reichenliste schauen. Dann stolpert man über Namen wie Dieter Schwarz, Klaus-Michael Kühne, Reinhold Würth, Susanne Klatten, Stefan Quandt, Hasso Plattner, Theo von Bechtolsheim, Theo und Karl Albrecht – und viele mehr.
Täuscht das oder gibt es vor allem superreiche Männer?
Die Superreichsten in diesem Land sind vor allem weiß, männlich und westdeutsch. Und je höher die Vermögen, desto größer die Ungleichheit. Die Milliardenvermögen etwa gehören zu 71 Prozent Männern. Bis heute gibt es kein einziges Milliardenvermögen ostdeutscher Herkunft. Das zeigt: Die ungleiche Vermögensverteilung zementiert andere Facetten von Ungleichheit, etwa die Geschlechterungleichheit und die fortwährende ökonomische Spaltung zwischen West- und Ostdeutschland.
Wer viel leistet, hat eben auch viel Geld – oder nicht?
Der Gedanke, dass die Superreichen sich ihren Reichtum selbst erarbeitet haben, ist ein hartnäckiger Mythos. Ebenso ist es ein Mythos, dass man sich nur genug anstrengen muss, um selbst reich zu werden. Diese Mythen dienen dazu, die existierende große Ungleichheit zu rechtfertigen.
Natürlich arbeiten auch viele Multimillionär*innen oder Milliardär*innen etliche Stunden in der Woche. Aber sie sind so reich, weil sie profitable, sehr große Unternehmen oder Anteile an solchen Unternehmen besitzen, in denen viele Menschen für sie und ihren Reichtum arbeiten. Denn immer noch gilt: Bezahlt werden lohnabhängig Beschäftigte nicht für ihre komplett geleistete Arbeit, sondern nur für einen Teil ihrer geleisteten Arbeit, für ihre sogenannte Arbeitskraft. Der restliche Teil des von den Beschäftigten geschaffenen Mehrprodukts eignen sich die Unternehmensbesitzer*innen als Profit an. Das ist die Quelle ihres Reichtums, nicht ihre angebliche besondere Leistungsfähigkeit. Aber diese fortwährende Ausbeutung von fremder Arbeit im Kapitalismus tritt uns im Alltag gar nicht mehr klar entgegen, sie ist verschleiert (vgl. Vermögensteuer: Jeder Geländegewinn zählt, Nuss: Der verdrängte Kapitalismus).
Etwas deutlicher wird die ungerechte Verteilung beispielsweise an den Dividenden, also den Ausschüttungen aus Unternehmensgewinnen, an die Aktionär*innen. Daran sieht man, wie der von vielen Beschäftigten erarbeitete Mehrwert in die privaten Taschen einiger weniger Personen abfließt. Die Dividenden steigen seit Jahren immer weiter an – während die Reallöhne in der Pandemie oder der Energiepreiskrise drastisch geschrumpft sind.
Dividenden fließen vor allem an bereits sehr vermögende Personen bzw. institutionelle Anleger (die wiederum das Geld von sehr vermögenden Personen verwalten). Und sie fließen sogar, wenn eine Industrie in der (Absatz-)Krise steckt und die Beschäftigten auf drastische Lohneinbußen eingestimmt werden. Siehe VW: 2024 schüttete der Konzern noch 4,5 Milliarden Euro an Dividenden aus, 2023 – als sich die Krise schon deutlich abzeichnete – inklusive einer Sonderdividende sogar 14 Milliarden Euro.
Ein anderer, entscheidender Grund, warum einige wenige Personen so vermögend sind: Sie hatten Glück in der Familienlotterie. Über die Hälfte des gesamten existierenden Vermögens ist mittlerweile nicht erarbeitet, sondern geerbt. Und bei den Milliardenvermögen sind sogar Dreiviertel vererbt. Gerade die allergrößten Vermögen werden also seit Generationen in der Familie weitergereicht und stammen zu einem guten Teil noch aus dem Kaiserreich oder der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Viele gründen unter anderem auf besonders krasse Formen von Ausbeutung, auf Kriegsprofiten und Zwangsarbeit im Nationalsozialismus.
Auf der anderen Seite gibt es mittlerweile 17,6 Millionen Personen, die in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Das hat nichts damit zu tun, dass sie wenig in ihrem Alltag leisten. Im Gegenteil.
Noch dazu ist es in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern besonders schwer, aus eigener Anstrengung voranzukommen. So braucht es laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sechs Generationen, um sich aus der Armut auf ein Durchschnittseinkommen hochzuarbeiten. Also rund 180 Jahre.
Das alles macht klar, wie absurd der Leistungsmythos ist. Wir sollten also besser von einer Erbengesellschaft sprechen als von einer Leistungsgesellschaft.
Warum sollten wir Vermögen höher besteuern?
Vermögen höher zu besteuern ist nicht nur eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Der Kampf gegen Ungleichheit ist auch wichtig für den Erhalt der Demokratie und mit Blick auf die Klimakrise.
Studien zeigen: Je ungleicher eine Gesellschaft ist, desto geringer ist das Vertrauen in die politischen Institutionen bzw. die Demokratie insgesamt – das gilt besonders für Personen mit geringem Einkommen. So gehen von Armut betroffene Personen auch seltener zu Wahlen. Viele von ihnen haben die Hoffnung auf Veränderung aufgegeben und fühlen sich von keiner Partei mehr politisch repräsentiert. Damit kommen ihre Interessen auch immer weniger in der Politik vor. Oder diese Interessen werden vermeintlich von rechtsextremen Parteien zum Teil erfolgreich aufgegriffen. Dabei wird allerdings ein (Kultur-)Kampf innen gegen außen (Deutsche gegen Geflüchtete/andere angeblich Abweichende) propagiert, statt auf die Klassenverhältnisse (oben vs. unten) zu schauen. Zur Frage, wie Ungleichheit, Armut oder Abstiegsängste sowie Sparpolitiken zum Erstarken rechter und rechtsextremer Parteien beitragen, gibt es mittlerweile viel Forschung und eine lebhafte Debatte (siehe ausführlicher Ist es wirklich die Wirtschaft?, Nuss: Der verdrängte Kapitalismus).
Wenn die Vermögen der extrem Reichen immer größer werden, wächst damit verknüpft auch ihr politischer Einfluss und ihre Lobbymacht. Mit vielen schädlichen Auswirkungen. Etwa wenn die Superreichen Gesetze zur angemessenen Besteuerung – auch von global mächtigen Konzernen, an denen sie beteiligt sind – verhindern. Oder, siehe Elon Musk und Peter Thiel, wenn sie ihr Geld dafür einsetzen, eine rechte oder rechtsextreme, antidemokratische und autoritäre politische Agenda zu fördern. Global betrachtet spielen Superreiche zudem eine immer größere Rolle in der Welt der Medien und sie dominieren faktisch den Bereich der großen KI-Unternehmen. So gehören über die Hälfte der weltweit größten Medienunternehmen Milliardär*innen. Neun der zehn größten Social-Media-Unternehmen der Welt werden von nur sechs Milliardären geführt. Und im Bereich KI sind acht der zehn größten Unternehmen im Besitz von Milliardär*innen. Das alles untergräbt eine freie und unabhängige Medienlandschaft, die unverzichtbar ist für die Demokratie.
Die Bekämpfung der Ungleichheit ist aber auch wichtig mit Blick auf die Klimakrise. Die Superreichen sind für den Ausstoß enormer Mengen an CO2-Äquivalenten verantwortlich. Im Schnitt emittiert jede Person in Deutschland rund 10,3 Tonnen CO2 pro Jahr, von Armut betroffene Personen übrigens deutlich weniger. Die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung stoßen hingegen im Schnitt 32 Tonnen CO2 pro Jahr und Person aus, das reichste ein Prozent sogar mehr als 104 Tonnen. Es gilt: Je größer die Vermögen, desto mehr wird verbrannt: Allein die reichsten 800 Personen in Deutschland (0,001 Prozent der Bevölkerung) sind im Jahr für rund 11.700 Tonnen CO2-Emissionen verantwortlich – pro Kopf (siehe auch Ungleichland. Grafiken und Fakten zu Deutschland).
Ein Teil der hohen Treibhausgasemissionen der Reichsten geht auf ihren Luxuskonsum (Privatjachten, Privatflugzeuge, Immobilienbesitz etc.) zurück. Der allergrößte Teil aber beruht auf ihren Investitionsemissionen. Das heißt, dass die Superreichen mit ihren Unternehmen und Unternehmensanteilen weiterhin tief in die fossile Industrie verstrickt sind bzw. weiter in sie investieren. In Deutschland sind 15 der reichsten Milliardär*innen durch ihre Unternehmensanteile für jährlich 33 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verantwortlich. Auch deswegen muss es darum gehen, die Vermögenskonzentration und damit die Macht über wirtschaftliche Entscheidungen in den Händen Einzelner drastisch zu reduzieren.
Um welche Steuern geht es, wenn wir Vermögen höher besteuern wollen?
Es gibt unterschiedliche Arten von vermögensbezogenen Steuern oder Abgaben. Häufig stehen zwei besonders im Fokus: die Vermögensteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Eine Vermögensteuer gab es in Deutschland zwischen 1923 und 1996 – also jahrzehntelang. Und einige europäische Länder, etwa Norwegen oder die Schweiz, erheben sie bis heute. Mitte der 1990er Jahre kritisierte das Bundesverfassungsgericht in Deutschland, dass Immobilien – deren Bewertung immer noch auf Zahlen von 1964 beruhte – im Vergleich zu anderen Vermögenswerten zu niedrig und damit ungerecht besteuert würden. Doch statt die Bewertung zu aktualisieren, beschloss die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung, die Steuer einfach nicht mehr zu erheben. Seither ist sie ausgesetzt, steht aber noch explizit im Grundgesetz (vgl. Frage „Ist eine Vermögensteuer überhaupt verfassungsrechtlich zulässig?“). Dadurch hat die öffentliche Hand zwischen 1997 und 2023 bereits 380 Milliarden Euro an Einnahmen verloren.
Auch die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird schon länger von vielen NGOs und Experten kritisiert. Kürzlich hat auch die SPD einen Vorschlag gemacht, die Steuer zu reformieren, der aber umgehend vom Koalitionspartner Union abgeschmettert wurde.
Dabei ist die Situation grotesk: In Deutschland werden kleine bis mittlere Erbschaften und Schenkungen, die über den Freibeträgen liegen, höher besteuert als große und allergrößte Übertragungen. Während etwa bei Erbschaften unter 20 Millionen Euro im Schnitt 9 Prozent Steuern fällig werden, sind es bei Erbschaften über 20 Millionen Euro effektiv gerade einmal 4,7 Prozent.
Und es geht noch geringer: Durch Ausnahmeregelungen für superreiche Firmenerben können gerade die allerhöchsten Vermögen ab 26 Millionen Euro quasi steuerfrei übertragen werden. So wurden 2023 in 26 Fällen insgesamt rund 6,3 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Darauf wurden gerade einmal 0,1 Prozent an Steuern fällig. Daran hat sich auch 2024 nichts geändert. In besagtem Jahr wurde in 45 Fällen ein Vermögen von insgesamt rund 12 Milliarden Euro übertragen. Darauf setzte das Finanzamt eigentlich 3,5 Milliarden Euro an Steuern fest – erließ dann aber auf Antrag der Superreichen wieder 3,4 Milliarden Euro an Steuern. Möglich wird das durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung, nach der Superreiche sich legal arm rechnen können.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer trägt so heute weniger zum jährlichen Steueraufkommen bei als etwa die Tabaksteuer mit rund 14 Milliarden Euro. Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben die Erbschaftsteuerreformen der jüngeren Vergangenheit wiederholt als verfassungswidrig kritisiert – wegen Regelungen, die die extrem Vermögenden begünstigen. Aber die Politik hat bis heute nichts daran geändert.
Als weitere vermögensbezogene Maßnahme wird zudem eine einmalige Lasten- bzw. Vermögensabgabe diskutiert. Eine Lastenabgabe wurde in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Lastenausgleichsgesetz von 1952 erhoben. Die Reichsten des Landes mussten damals – verteilt auf insgesamt 30 Jahre – die Hälfte ihres Vermögens abführen, damit der Staat die Folgen des Krieges finanziell bearbeiten konnte. Eine erneute Vermögensabgabe, die gleichfalls über viele Jahre beglichen werden könnte, rückte mit der Coronapandemie und auch angesichts der Klimakrise stärker in die Debatte. Sie wurde seither von etlichen Akteuren, darunter Bündnis 90/Die Grünen, die IG Metall und die Fraktion Die Linke im Bundestag gefordert.
Sinnvoll wäre auch eine Übergewinn- oder Monopolgewinnsteuer. Sie würde erhoben auf Gewinne, die auf unvorhersehbare Extraprofite von Unternehmen zurückgehen und vor allem in die Taschen vermögender Unternehmensbesitzer*innen fließen. Solche Extraprofite entstanden etwa bei der Verknappung fossiler Brennstoffe im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Das hatte eine langanhaltende Inflation zur Folge, die vielen Unternehmen in den Bereichen Energie, Logistik und Einzelhandel drastische Zusatzgewinne bescherte. Auch, weil Unternehmen das allgemeine Inflationsumfeld gezielt für Extraprofite ausnutzten.
Übermäßige Profite können aber auch auf eine dominierende Marktstellung und das Ausnutzen dieses Quasi-Monopols zurückgehen (etwa bei Digitalkonzernen). Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Vorschlag erarbeitet, wie man Übergewinne genauer abgrenzen kann. Sie definiert Residual- bzw. Übergewinne als Umsatzrentabilität, die 10 Prozent übersteigt.
Ist eine Vermögensteuer mit der Verfassung vereinbar?
Ja, das ist sie – auch wenn Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) das Gegenteil behauptet. Die zu beachtenden Details einer verfassungsgemäß ausgestalteten Vermögensteuer wurden erst kürzlich in einem aktuellen juristischen Gutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung dargestellt. Zunächst einmal: Die Erhebung einer Vermögensteuer ist derzeit nur ausgesetzt. Im Grundgesetz ist die Vermögensteuer in Artikel 106 aber weiterhin explizit als zulässige Steuerart erwähnt (vgl. Frage „Um welche Steuern geht es, wenn wir Vermögen höher besteuern wollen?“). Juristisch leitet sich die Begründung für eine Vermögensteuer zum einen aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ab. Einfach gesagt: Wenn jemand mehr an Einkommen oder eben Vermögen hat, so kann auch von ihm verlangt werden, dass er mehr Steuern an die Gesellschaft abführt. Das ist ein allgemein anerkanntes Prinzip der Besteuerung. Nach Meinung etlicher Jurist*innen lässt sich eine Vermögensteuer vor allem mit der gewachsenen Ungleichheit rechtfertigen. Sie gefährdet kurz gesagt die Demokratie, so dass sich eine Vermögensteuer zur Reduzierung der Ungleichheit grundsätzlich aus dem Sozialstaatsprinzip in Artikel 20 des Grundgesetzes ableiten lässt (vgl. auch Thiele, Alexander: Der grundgesetzliche Rahmen für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer). Umstrittener ist die Frage, ob bei der Besteuerung von Vermögen nur die laufenden Erträge besteuert werden dürfen, die das Vermögen abwirft, oder ob durch die Besteuerung auch die Vermögenssubstanz reduziert werden darf. Das neue Gutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung stellt dazu fest, dass unter Beachtung von Prinzipien wie etwa der Verhältnismäßigkeit ernstzunehmende juristische Stimmen eine Substanzbesteuerung für gerechtfertigt halten. In anderen Ländern, wie etwa Frankreich oder der Schweiz, wird der Schutz des Eigentums übrigens weniger strikt ausgelegt und die Hürden für eine Substanzbesteuerung liegen niedriger.
Wie und wie hoch sollten Vermögen besteuert werden?
Zunächst einmal: Die meisten Konzepte für vermögensbezogene Steuern sehen relativ hohe Freibeträge vor, die nicht besteuert werden. Bei einer Vermögensteuer (oder Vermögensabgabe) schlagen viele Modelle einen persönlichen Freibetrag von 1 oder 2 Millionen Euro pro Person vor, zusätzlich 2 oder auch 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen. Besteuert wird nur das, was über diesen Freibeträgen liegt. Also beispielsweise von 1 Million und 1 Euro nur der eine Euro. Alle Schulden werden dabei vorher abgezogen.
Die Entwicklungsorganisation Oxfam fordert eine Vermögensteuer mit einem Steuersatz von 2 bis 3 Prozent auf Vermögen ab 5 Millionen US-Dollar und 5 Prozent ab 1 Milliarde US-Dollar. Erwartete Einnahmen: Rund 85 Milliarden US-Dollar jährlich. Betroffen wären davon deutschlandweit gerade einmal 200.000 Personen.
Die Partei Die Linke fordert 1 Prozent ab 1 Million Euro und – bei einem linear ansteigenden Steuersatz – 5 Prozent ab 50 Millionen Euro. Für Vermögen über 1 Milliarde Euro wären 12 Prozent Steuern fällig. Neben einem persönlichen Freibetrag in Höhe von 1 Million Euro soll auch ein Freibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen gelten. Vorsorgevermögen, vor allem die Ansprüche an öffentliche oder private Alterssicherungssysteme, bleiben steuerfrei, für Selbständige gibt es je nach individueller Lage einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag.
Für Die Linke ist es nicht zu rechtfertigen, dass es Milliardär*innen gibt. Deswegen soll in solchen Fällen ein Steuersatz von 12 Prozent greifen. Damit würde die Steuer langfristig deutlich die Vermögensubstanz reduzieren. Denn der Steuersatz läge über den hohen Renditen von 6 Prozent und mehr, mit denen die Milliardenvermögen ständig weiterwachsen
In einem neuen Gutachten hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag unter anderem der Fraktion Die Linke im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung errechnet, was eine solche Vermögensteuer einbringen könnte. Ohne mögliche Ausweichreaktionen wären bis zu 150 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen drin. Unterstellt man – in einem moderateren Szenario – dass ein Teil der Superreiche versuchen würde, diese Steuerzahlungen zu vermeiden, wären immerhin noch knapp 100 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen möglich. Übrigens: Diese Vermögensteuer müsste nur von den reichsten 1,3 Millionen Personen in Deutschland bezahlt werden. Rund zwei Drittel des Aufkommens würde dabei von Personen mit einem Vermögen von über 100 Millionen Euro erbracht, dabei über ein Drittel allein von Milliardär*innen.
Andere Konzepte sind weniger offensiv. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert einen Steuersatz zwischen 1 Prozent (ab 1 Million Euro) und 2 Prozent (ab 1 Milliarde Euro). Erwartete Einnahmen: Rund 28 Milliarden Euro pro Jahr. Greenpeace fordert 2 Prozent auf Vermögen ab 100 Millionen Euro. Geschätzte Einnahmen: Rund 25 Milliarden Euro. Betroffene Haushalte: rund 4.700. Es gibt weitere Konzepte, etwa von der Organisation Attac.
Übrigens: Würde man mit einer Vermögensteuer erst einmal „nur“ Milliardenvermögen besteuern, könnte man laut Netzwerk Steuergerechtigkeit jährlich zwischen 11 und 28 Milliarden Euro einnehmen. Betroffen wären je nach Ausgestaltung nur etwa 250 bis 5.000 Haushalte.
Bei der zweiten wichtigen Steuerart, der existierenden Erbschaft- und Schenkungsteuer, geht es in etlichen Konzepten (siehe den Vorschlag des Netzwerks Steuergerechtigkeit oder eine neue Studie des DIW) darum, vor allem die grotesken Ausnahmen für superreiche Betriebsvermögen vollständig oder weitgehend zu streichen (vgl. Frage «Um welche Steuern geht es …?). Dadurch könnte die Steuer tatsächlich wieder progressiv wirken und mehr einbringen. Außerdem sollte die Regelung, dass Vermögensbeträge alle zehn Jahre erneut steuerfrei verschenkt werden können, abgeschafft werden. Denn das nutzen vor allem sehr reiche Menschen, um Steuern zu sparen.
Stattdessen könnte man die Freibeträge den heutigen Lebens- und Familienmodellen anpassen. Derzeit existieren in der Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits hohe Freibeträge – allerdings nur unter Verwandten. Ehe- oder Lebenspartner*innen können sich etwa 500.000 Euro steuerfrei vererben oder verschenken, für jedes Kind gelten Freibeträge von 400.000 Euro. Für Nicht-Verwandte, etwa den/die langjährige Lebensgefährt*in, gilt hingegen nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Für jeden Euro darüber wird ein Steuersatz von 30 bis 50 Prozent fällig. Das könnte man also ändern und einen einheitlichen Freibetrag für alle – ob verwandt oder nicht verwandt – festsetzen (beispielsweise 200.000 Euro pro Person). Auch Omas Häuschen könnte man – als selbstgenutzte Immobilie – weiterhin und bis zu einer vernünftigen Größe steuerfrei stellen.
Würde man die Erbschaft- und Schenkungsteuer reformieren, wären je nach Konzept zwischen 7 und 17 Milliarden Euro an jährlichen Mehreinnahmen möglich.
Festzuhalten bleibt: Auch wenn sich Steuerkonzepte im Detail unterscheiden, arbeiten viele Organisationen zusammen, um Superreiche endlich angemessen zu besteuern.
An wen fließen Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern – und wie viel käme insgesamt zusammen?
Die Einnahmen fallen je nach Steuerkonzept unterschiedlich aus (vgl. Frage „Wie und wie hoch sollten Vermögen besteuert werden?“). Grob gesagt könnte eine Vermögensteuer jährlich zwischen 25 und mindestens 100 Milliarden Euro, durchaus aber auch noch mehr an zusätzlichen Steuern einbringen. Dazu kämen zwischen 7 und 17 Milliarden Euro pro Jahr an Mehreinnahmen durch eine reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuer. Was mit diesem Geld alles Sinnvolles zu finanzieren wäre, hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung in ihrer neuen Publikation „Ungleichland“ beispielhaft herausgearbeitet.
Eine einmalige Vermögensabgabe könnte – gestreckt über viele Jahre – insgesamt deutlich über 300 Milliarden Euro einbringen. Und eine Übergewinnsteuer für große Konzerne rund 20 bis 40 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Einnahmen aus solchen Steuern fließen in unterschiedliche öffentliche Kassen. Die Mittel aus einer Vermögensabgabe sowie eine Übergewinnsteuer stünden dem Bund zu. Die Einnahmen aus einer Vermögen- und der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen hingegen den Ländern zu. Das Geld käme letztlich auch den Kommunen zugute. Das wäre sehr wichtig. Vielen Kommunen steht das Wasser schon bei den laufenden Ausgaben bis zum Hals. Noch dazu summiert sich der jahrelange Investitionsstau für die Gemeinden auf mittlerweile rund 215 Milliarden Euro. Mehr Steuereinnahmen aus einer Vermögen- oder Erbschaft- und Schenkungsteuer sind also bitter nötig, um den Alltag vieler Menschen vor Ort lebenswerter zu gestalten.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Auftrag unter anderem der Fraktion Die Linke im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung aktuell detailliert und für verschiedene Szenarien durchgerechnet, was eine wieder erhobene Vermögensteuer nach dem Konzept der Partei Die Linke den Ländern einbringen würde. Dabei könnten die Länder im Schnitt mit Mehreinnahmen rechnen, die ca. 20 Prozent über dem bisherigen Status quo lägen. Ausgehend von 100 Milliarden Euro Gesamtaufkommen (vgl. Frage „Wie und wie hoch sollten Vermögen besteuert werden?“) entfielen nach jetziger Rechtslage und Umverteilung durch den Finanzausgleich beispielsweise 14,5 Mrd. Euro an Mehreinnahmen auf Baden-Württemberg, 5,6 Mrd. Euro auf Berlin und 2,3 Mrd. Euro auf Sachsen-Anhalt.
Wenn wir Vermögen höher besteuern, verliere dann auch ich Geld oder Omas Häuschen?
Eine Vermögensteuer würde letztlich nur wenige Personen höher besteuern (vgl. Frage „Wie und wie hoch sollten Vermögen besteuert werden?“), weil sie extrem reich sind, aber im Vergleich zur Mittelschicht derzeit viel niedrigeren Steuern- und Abgabesätzen unterliegen. So hat sich der effektive Steuersatz auf Vermögenseinkommen seit 1997 mehr als halbiert. Das führt dazu, dass beispielsweise die Multimilliardär*innen und BMW-Erb*innen Susanne Klatten und Stefan Quandt zuletzt einen effektiven Steuersatz von gerade einmal 26 Prozent hatten (statt wie früher von mehr als 60 Prozent). Ihr Steuersatz liegt also deutlich unter dem einer Durchschnittsverdienerfamilie, die rund 43 Prozent an Steuern und Sozialabgaben zahlt. Für typische Millionär*innen liegt die steuerliche Belastung bei 29 Prozent.
Diese Ungerechtigkeit soll bekämpft werden, indem die Allerreichsten in der Gesellschaft wieder mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Von einer wieder erhobenen Vermögensteuer wären nach den hier angerissenen Konzepten (vgl. Frage „Wie und wie hoch sollten Vermögen besteuert werden?“) nur sehr wenige Personen und vor allem Multimillionär*innen und Milliardär*innen betroffen.
Was Omas Häuschen angeht: Das ist ein Schreckgespenst von Lobbyist*innen, die damit Stimmung machen gegen eine gerechtere Besteuerung. Dabei existieren für Erbschaften und Schenkungen schon heute hohe Freibeträge, also auch für Omas Häuschen. Und liegt Omas Häuschen in einer Gegend, die in den letzten Jahren extreme Wertsteigerungen erlebt hat, gäbe es auch dafür Lösungen: Selbst genutzte Immobilien könnten bis zu einer angemessenen Wohnfläche steuerfrei gestellt werden. Wer sein geerbtes Haus aber gewinnbringend verkaufen oder vermieten will, der muss eben Steuern darauf zahlen. Das wäre nur gerecht.
Wenn wir Vermögen höher besteuern, werden dann Unternehmen zerstört und Arbeitsplätze abgebaut?
Das ist ein beliebtes Argument, um eine höhere Besteuerung von Vermögen zu verhindern. Und die Politik hat die Wünsche der Unternehmenslobby leider in Gesetze gegossen – mit der Begründung: Höhere Vermögen- oder Erbschaft- und Schenkungsteuern belasten Unternehmen und gefährden damit Arbeitsplätze, sind also angeblich zum Schaden der Allgemeinheit.
Aber: Diese Behauptung ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Im Gegenteil: Sowohl die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) – ein unabhängiges 25-köpfiges Expert*innengremium – warnen davor, dass die Steuersubventionen für reiche Betriebserb*innen zur Gefahr für die Allgemeinheit werden können.
Unter anderem deshalb, weil dadurch Erb*innen willkürlich subventioniert werden – auch wenn ihr unternehmerisches Talent eher bescheiden ausfällt oder gen Null geht. So zeigen Studien aus mehreren Ländern, dass Firmenerb*innen Unternehmen im Schnitt schlechter führen als externe Manager*innen. Wenn Unternehmen schwächeln, wächst die Insolvenzgefahr. Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF stellt fest: „Eine gravierende Bedrohung der Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen durch die Erbschaftsteuer in der Vergangenheit wird empirisch nicht bestätigt.“
Auch die Behauptung, Erb*innen müssten, um eine höhere Steuerschuld zu begleichen, Unternehmensteile verkaufen oder sich ausländische Finanzinvestoren in die Firma holen, die diese dann ausschlachteten – hält einer näheren Überprüfung nicht stand. Man kann Steuerzahlungen über Jahre hinweg stunden, sodass Erb*innen die Steuer in kleinen Beträgen nach und nach aus den jährlich auflaufenden Gewinnen begleichen können. Auch kann der Staat als stiller Teilhaber in ein Unternehmen einsteigen und so aushelfen. Das alles wäre auch für eine Vermögensteuer möglich.
So resümiert auch der Wissenschaftliche Beirat beim BMF mit Blick auf die existierende Erbschaft- und Schenkungsteuer: „Die weitreichenden Vergünstigungen beim Unternehmensvermögen sind […] nicht zu rechtfertigen.“
Bei einer wieder erhobenen Vermögensteuer nach dem Konzept der Partei Die Linke ist zudem zu beachten, dass Unternehmen nicht direkt besteuert werden. Sie sind von der Steuer explizit ausgenommen. Die Steuer wird nur auf natürliche und nicht auf juristische Personen, wie etwa Kapitalgesellschaften oder Stiftungen, erhoben. Halten natürliche Personen Anteile an Unternehmen, so werden diese Anteile der natürlichen Person zugerechnet. Damit aber ergibt sich maximal eine indirekte Belastung von Unternehmen, wenn natürliche Personen tatsächlich keine liquiden Mittel haben. Sie müssten dann beispielsweise einen Kredit für die Steuerzahlung aufnehmen oder Unternehmensanteile verkaufen. Das aber würde in vielen Fällen das Unternehmen nicht gefährden, denn oft sind Management und Eigentum eines Unternehmens getrennt. Es fände also nur ein (teilweiser) Eigentümerwechsel statt, der sich auf das operative Geschäft meist nicht auswirken würde. Gerade extrem reiche Menschen halten oft nur noch Anteile an Unternehmen, sind darin aber nicht mehr operativ tätig, wie Auswertungen zeigen.
Die meisten Unternehmen sind aber selbst von solch einer indirekten Besteuerung nicht betroffen. Denn das Konzept sieht mit fünf Millionen Euro einen hohen Freibetrag für persönliche Anteile an Unternehmen vor. In Deutschland sind aber nur ca. 80.000 Unternehmen mehr als fünf Millionen Euro wert – das sind gerade mal rund 2,3 Prozent der insgesamt 3,5 Millionen Unternehmen im Land.
Wenn wir Vermögen höher besteuern, ziehen die Reichen dann samt ihren Betrieben einfach weg und am Ende haben wir keine höheren Steuereinnahmen?
Auch das ist eine beliebte Behauptung, die viele Menschen skeptisch auf höhere Vermögensteuern blicken lässt. Aber: So einfach ist Steuerflucht längst nicht mehr.
In Deutschland existieren seit den 1970er-Jahren Gesetze, die die unterschiedlichen Formen von Steuerflucht deutlich einschränken. Die Regelungen sind über die Jahre immer wieder nachgeschärft und verbessert worden, wie eine anschauliche Studie von Oxfam und dem Netzwerk Steuergerechtigkeit zeigt.
Im Fall eines persönlichen Umzugs ins Ausland greift etwa eine Wegzugsteuer (geregelt im Außensteuergesetz). Auch für den Fall von Unternehmensverlagerungen ins Ausland greifen Besteuerungsregeln. Zudem ist klassischer Steuerbetrug in Form von Schwarzkonten im Ausland durch internationale Abkommen zum Automatischen Informationsaustausch von Steuerbehörden (AIA) deutlich schwieriger geworden.
Ein Beispiel zeigt, wie teuer Steuerflucht werden kann: Würde die Milliardärin und BMW-Erbin Susanne Klatten ins Ausland ziehen, müsste sie in Deutschland rund 6,5 Milliarden Euro an Steuern zahlen, das sind rund 30 Prozent ihres gesamten Vermögens. Aber nicht nur der Verlust eines so hohen Anteils ihres Vermögens hält Superreiche davon ab, das Land zu verlassen. Viele von ihnen sind auch schlichtweg nicht bereit, ihren angestammten und aus vielen Gründen geschätzten Wohnort aufgrund der Frage von höheren Steuern, die sie problemlos bezahlen können, zu verlassen. Auch dazu gibt es Studien.
Die Behauptung, bei höheren Steuern ins Ausland zu flüchten, ist also zu einem guten Teil eine leere Drohung. Denn die Möglichkeiten zur Steuervermeidung wurden bereits stark eingeschränkt. Aus diesem Grund ist es deutlich plausibler davon auszugehen, dass bei einer reaktivierten Vermögensteuer, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer neuen Studie unter anderem im Auftrag der Fraktion Die Linke im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung in verschiedenen Szenarien berechnet hat, jährlich mindestens 100 Milliarden Euro an Steuereinnahmen möglich wären. Die in der Studie auch aufgeführten Varianten, die drastischere Ausweichreaktionen der Vermögenden darstellen, sind nicht überzeugend. Auch die Studienautoren stellen fest, dass die Größenordnungen solcher Ausweichreaktionen nur mit großer Unsicherheit simuliert werden können. Zugleich sagen sie, dass durch eine stärkere internationale Koordination, besseren Steuervollzug und Instrumente wie Wegzugbesteuerung und Entstrickungsbesteuerung Steuerausfälle erheblich reduziert werden können.
Klar ist also, dass Behauptungen, durch eine Vermögensteuer à la Die Linke kämen am Ende kaum oder gar keine höheren Steuereinnahmen zustande, Panikmache ist. Zugleich aber muss weiter daran gearbeitet werden, noch existierende Steuerschlupflöcher zu schließen. Effektiv möglich wäre das auch durch eine Kopplung der Steuerpflicht nicht an den Wohnsitz, sondern an die Staatsbürgerschaft, wie das in den USA der Fall ist.
Die Wirtschaft schwächelt – ist es da nicht kontraproduktiv, Vermögen höher zu besteuern?
Der Ruf nach höheren Vermögensteuern wird gerne damit gekontert, das sei kontraproduktiv. Um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, brauche es stattdessen (noch mehr) Steuererleichterungen für Unternehmen. Mit dieser Begründung hat die aktuelle Bundesregierung auch eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer für Unternehmen von 15 auf zehn Prozent ab 2028 beschlossen. Allerdings zeigen Studien, dass solche Steuererleichterungen das Wirtschaftswachstum kaum bis gar nicht ankurbeln. Auch das Netzwerk Steuergerechtigkeit stellt in einem aktuellen Papier fest, dass Steuererleichterungen für Unternehmen vor allem ihren Eigentümer*innen zugutekommen und die Ungleichheit vertiefen. Die Steuererleichterungen können sogar das Wachstum negativ beeinflussen, wenn sie durch höhere Verbrauch- bzw. Einkommensteuern gegenfinanziert werden, die sich negativ auf den Binnenkonsum auswirken.
Zudem: In der Wissenschaft hat sich mehr und mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass sich eine hohe Ungleichheit negativ auf Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze auswirkt. In diesem Zusammenhang ist auch die trickle-down-Theorie („Geht es denen oben nur gut, wird für die unten schon was abfallen“) ein Mythos. Vielmehr würden eine geringere Ungleichheit und weniger Armut ermöglichen, den Binnenkonsum und dadurch auch das Wachstum anzukurbeln.
Noch dazu kommt dem Staat, und nicht nur Privatpersonen, eine entscheidende Rolle zu, wenn es um Investitionen geht. Wenn der Staat deutlich höhere Einnahmen aus einer Vermögensteuer hätte, könnte er auch in die Bereiche investieren, die für ein – sozial-ökologisches – Wachstum entscheidend sind, etwa in das Bildungssystem, die öffentliche Infrastruktur, in öffentliche Forschung und Entwicklung oder im besten Fall auch öffentliche Unternehmen.
Und nicht zuletzt: Auch für Privatpersonen hängt die Entscheidung, in welchen Standort investiert wird, nicht allein von der Frage ab, ob und wie hoch vermögensbezogene Steuern in einem Land ausfallen. Entscheidend sind für solche Entscheidungen eine Vielzahl von Faktoren, etwa die Frage nach verfügbaren Fachkräften, Infrastruktur und Verkehrswegen, Marktnähe, Rechtssicherheit, politischer Stabilität und Planungssicherheit, Energiekosten, Bürokratieaufwand etc.
Vermögen aktuell zu bewerten, um es zu besteuern, ist doch viel zu schwierig, oder?
Auch das ist ein gern vorgebrachter Einwand, der nicht allzu weit trägt. Für Wertpapiere etwa liegen tagesaktuelle Kurswerte vor. Für andere Vermögensarten haben sich Bewertungsverfahren etabliert, die eine verkehrswertnahe (marktwertnahe) Bewertung möglich machen. So kann beispielsweise auf bewährte Verfahren aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zurückgegriffen werden. Auch die umfassende, pauschalierte Reform der Grundsteuer zeigt, dass Bewertungen in der Praxis oft kein Problem sind. Zudem haben Versicherungen reichlich Erfahrung mit der Bewertung großer Vermögensbestände, etwa wenn sie millionenschwere Kunstsammlungen bewerten. Dennoch ist es wichtig, Verfahren und den Zugang zu Informationen weiter zu verbessern, etwa durch die Einführung eines Vermögensregisters, wie es auf EU-Ebene diskutiert wird (siehe ausführlicher Bach et al: Vermögensteuer Die Linke)
Vermögen höher zu besteuern ist aufwendig – rechnet sich das überhaupt?
Ja, es rechnet sich – auch wenn die vermögende Unternehmenslobby oder auch Politiker*innen und Teile der Medien das Gegenteil behaupten. So meinte der ehemalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Jahr 2022, die Kosten einer Vermögensteuer – die notwendige Arbeit der Finanzbeamt*innen sowie Aufwände der Steuerpflichtigen etwa für Vermögensverwaltung oder Steuerberatung – würden rund ein Drittel des gesamten Steueraufkommens ausmachen.
Ein realistisches Bild liefern unter anderem Daten, auf die Julia Jirmann in ihrem Buch „Black Box Steuerpolitik“ (2024) hinweist: Als die Vermögensteuer noch erhoben wurde, schätzte die damalige Landesregierung von NRW die sogenannten Erhebungs- oder Verwaltungskosten für das Jahr 1993 auf rund 5,5 Prozent.
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in einer aktuellen Studie, die unter anderem im Auftrag der Fraktion Die Linke im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt wurde, dass sich die Erhebungskosten auf unter fünf Prozent belaufen würden. Damit lägen die Kosten ähnlich hoch wie für Einkommen- und Unternehmenssteuern.
Und was den angeblich nicht zu rechtfertigenden Aufwand für die Steuerpflichtigen angeht: Bei Bürgergeldempfänger*innen finden wir es völlig normal, dass sie Vermögensverhältnisse bzw. Einnahmen akribisch offenlegen müssen. Warum sollten für Superreiche andere Maßstäbe gelten?
Wie ist die Stimmung in der Bevölkerung, wenn es um höhere Steuern für Vermögende geht?
Umfragen zeigen immer wieder, dass viele Menschen die soziale Ungleichheit als zu hoch bewerten. Sie sehen die verteilungspolitischen Zustände in Deutschland mehrheitlich als ungerecht an und sprechen sich für eine höhere Besteuerung von Vermögen aus. So waren in einer repräsentativen Erhebung von Forsa aus dem Juli 2024 62 Prozent aller Befragten für eine Vermögensteuer ab 1 Million Euro. Nur 34 Prozent sprachen sich dagegen aus. Selbst unter den Anhänger*innen der Union stimmte mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) für eine solche Steuer.
Warum passiert trotzdem nichts?
Weil die Lobbymacht der Vermögenden enorm groß ist. Paradebeispiel dafür ist die Stiftung Familienunternehmen (bzw. die Stiftung Familienunternehmen und Politik), die immer wieder Horrorszenarien zu einer Vermögensteuer oder einer höheren Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Wand malt. Damit beeinflusst sie die öffentliche Meinung und vor allem politische Entscheidungsträger*innen.
Die Stiftung Familienunternehmen steht für die Lobby des ganz großen Geldes, erweckt aber durch ihren Namen den Eindruck, als spreche sie vor allem für den Mittelstand, also den Handwerker oder die Bäckermeisterin von nebenan. Dabei stammen die rund 600 Förderer der Stiftung nach eigenen Angaben „aus dem Kreis der größten deutschen Familienunternehmen“. Die Stiftung hatte um das Jahr 2016 auch großen Anteil daran, Steuervergünstigungen für reiche Unternehmenserb*innen durchzusetzen. Ebenso agiert der Verband Die Familienunternehmer e. V. als Lobbygruppe für die Superreichen.
Wie wird international über das Thema diskutiert – und macht nur eine international koordinierte Steuer Sinn?
Mittlerweile gibt es einen wichtigen, international breit diskutierten Vorschlag für eine global koordinierte Milliardärs- oder Reichensteuer. Der Vorstoß wurde 2024 von dem Ökonomen Gabriel Zucman im Auftrag der brasilianischen G20-Präsidentschaft vorgelegt. Danach müssten Privatpersonen, die mehr als 100 Millionen US-Dollar besitzen, jährlich mindestens zwei Prozent ihres Vermögens als Steuern entrichten. Bereits (in anderen Ländern) gezahlte Einkommen- oder Vermögensteuer würden angerechnet.
Danach könnte eine zweiprozentige Mindeststeuer allein für die Milliardär*innen der Forbes-Reichenliste bereits 242 Milliarden US-Dollar einbringen. Bei einer Freigrenze von 100 Millionen US-Dollar wären sogar Einnahmen von 377 Milliarden US-Dollar möglich. Brasilien hatte vorgeschlagen, die Einnahmen aus der Steuer vor allem für die Armutsbekämpfung und den Klimaschutz zu verwenden.
Eine global koordinierte Milliardärsteuer würde in den meisten Ländern dazu führen, dass Superreiche endlich wieder ähnliche Steuer- und Abgabensätze zahlen würden wie Menschen aus der Mittelschicht. Für Deutschland ergäben sich Einnahmen zwischen 11 und 28 Milliarden Euro pro Jahr, schätzt das Netzwerk Steuergerechtigkeit. Zucman geht von rund 17 Milliarden Euro jährlich aus.
Die G20 haben Brasiliens Initiative für eine Milliardärsteuer nur teilweise aufgegriffen. Man vereinbarte grundsätzlich eine engere Zusammenarbeit, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Aber einen konkreten Arbeitsauftrag an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), eine verbindliche Mindeststeuer für Hochvermögende zu erarbeiten, erteilten die G20-Regierungen nicht.
Dass die G20 bzw. die OECD in der Frage auf der Bremse stehen, wirft die Frage auf, warum überhaupt dieser kleine Club besonders reicher Industrienationen über solch eine globale Steuer und andere Steuerfragen exklusiv entscheiden sollte. Und in der Tat gibt es mittlerweile – angestoßen von Ländern des globalen Südens – eine vielversprechende Initiative, ein internationales Steuerabkommen unter dem Dach der UN zu verhandeln. Entsprechende Resolutionen für eine solche UN global tax convention wurden bereits von der UN-Vollversammlung angenommen, die Arbeit an der Umsetzung hat begonnen. Auch wenn solch eine Vereinbarung noch einige Hürden nehmen muss und auf Widerstand der USA und auch der EU-Staaten trifft: Die bisherigen Schritte sind Meilensteine in der Bemühung, ein gerechteres, internationales Steuersystem zu etablieren.
Aber: Es könnte noch einige Zeit dauern, bis als Ergebnis dieses UN-Prozesses unter anderem eine international koordinierte Reichen- oder Vermögensteuer vereinbart wird. Auch deswegen ist es wichtig, parallel eine Vermögensteuer für Superreiche auf nationaler Ebene voranzutreiben. Das ist auch deshalb gut möglich, weil Steuerflucht mittlerweile deutlich schwieriger geworden ist (vgl. Frage „… ziehen die Reichen dann einfach weg?“). Im besten Fall sorgen nationale Initiativen dafür, dass auch internationale Lösungen für eine gerechte Besteuerung der Vermögen schneller vorankommen – und umgekehrt.
Übrigens wächst auch in anderen Ländern der Druck, in dieser Frage mehr zu tun. Im US-amerikanischen Bundestaat Kalifornien etwa werden derzeit Unterschriften für einen Volksentscheid gesammelt, um im November 2026 über eine Milliardärsteuer in Höhe von fünf Prozent abzustimmen. Die Initiative ist unter anderem eine Antwort auf die Kürzungspolitik unter US-Präsident Donald Trump, die die Krankenversorgung von 1,6 Millionen Kalifornier*innen durch Medicaid in Frage stellt.
Können wir Ungleichheit wirklich bekämpfen, wenn wir Vermögen höher besteuern?
Mit einer Steuer, die extrem hohe Vermögen so besteuert, dass tatsächlich die Vermögenssubstanz reduziert würde, wäre es natürlich möglich, einen Teil der Ungleichheit abzubauen. Dazu müssen die Steuersätze aber höher sein als die Renditen, durch die sich die Vermögen der Superreichen ständig weiter vermehren. Solch eine Vermögensteuer wäre wichtig und richtig: Aus Gründen sozialer Gerechtigkeit, um mehr Einnahmen für den Staat zu generieren, die dann unter anderem in sinnvolle Ausgaben für Klimaschutz und öffentliche soziale Infrastrukturen und die Daseinsvorsorge fließen müssten. Auch für den Erhalt der Demokratie ist die Reduzierung der Ungleichheit wichtig (vgl. „Warum sollten wir Vermögen höher besteuern?“). Aber eine Vermögensteuer ist kein Allheilmittel gegen die Ungleichheit. Es bleibt wichtig, sich klar zu machen, dass Ungleichheit das Ergebnis eines Klassenverhältnisses ist. So lange also einige wenige die Produktionsmittel und den Grund und Boden besitzen und die vielen nur ihre Arbeitskraft verkaufen können, wird Ungleichheit immer weiter existieren. Sie ist eine Grundbedingung bzw. das Ergebnis der kapitalistischen Wirtschaftsweise (siehe ausführlicher Vermögensteuer: Jeder Geländegewinn zählt, Nuss: Der verdrängte Kapitalismus).

