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Längst ist Land Grabbing nicht allein auf den globalen Süden beschränkt. Besonders in Ostdeutschland kaufen große Investoren systematisch landwirtschaftliche Flächen auf. Warum uns das alle angeht und was dagegen getan werden kann.
Im Jahr 2023 kaufte der australische Infrastrukturinvestor Igneo die Deutsche Agrar Holding, die etwa 20.000 Hektar Land in Ostdeutschland bewirtschaftet, für vermutlich 300 Millionen Euro auf. Die Reaktion darauf: keine. Weder staatliche Behörden noch Ministerien greifen ein, noch berichtet die Presse. Dabei ist es ein Skandal: Ein außereuropäischer Investor kauft kritische Infrastruktur[1] und wird dafür Millionen an EU-Agrarsubventionen erhalten. Der Fall steht beispielhaft für Land Grabbing in Deutschland.
Jan Brunner ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland und Bodenpolitik-Experte der AbL.
Land Grabbing[2] beschreibt die Aneignung großer Agrarflächen durch kapitalstarke Investoren oder staatliche Akteure für die agrarindustrielle oder extraktive Nutzung des Bodens. Gerade in Folge multipler Krisen wie der Finanz- und Energiekrise rund um 2007/08 entwickelte sich eine neue Welle von Land Grabbing. Boden wurde verstärkt zum Spekulationsobjekt. Lange Zeit wurde zu diesem Phänomen fast ausschließlich im globalen Süden geforscht und darüber berichtet. Doch Land Grabbing findet auch vor unserer Haustür statt, und zwar im großen Stil in Ostdeutschland[3]. In der Regel übernehmen außerlandwirtschaftliche Investoren ganze landwirtschaftliche Betriebe und deren Flächen in sogenannten Share Deals (Anteilskäufe von Unternehmen). Mit den aufgekauften landwirtschaftlichen Betrieben kaufen und pachten sie weitere Flächen hinzu. Formell ist das zumeist legal, hat aber erhebliche Folgen für die Gesellschaft.
Offizielle Zahlen, wie hoch der Landbesitz der außerlandwirtschaftlichen Investoren ist, liegen keine vor. Behörden erfassen dies nicht, einzig einzelne Studien, Zeitungsartikel und Recherchen etwa der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und ihrer Bäuer*innen geben Hinweise auf das Ausmaß. Zu den Investoren gehören neben Igneo etwa die Lukas-Stiftung der Aldi-Erben mit einer bewirtschafteten Fläche von schätzungsweise 9.000 Hektar, der Möbelkonzern Steinhoff mit etwa 20.000 Hektar oder Dennree mit etwa 6.000 Hektar Landbesitz. Erwähnenswert ist auch der Aufkauf der Röderland GmbH inkl. 2.500 Hektar Land in Brandenburg durch Quarterback Immobilien, einer Tochterfirma von Deutsche Wohnen/Vonovia. Ungewöhnlich daran war, dass der Fall während des Verkaufsprozesses publik wurde. Ein Landwirt hatte 8 Millionen Euro geboten, wurde aber von Quarterback um 2 Millionen Euro überboten. Dies brachte er in die Presse, was zu (erfolglosem) Protest führte.
Land Grabbing findet, auch wenn es erste Fälle in Westdeutschland gibt, bislang fast nur in Ostdeutschland statt. Das Thünen-Institut schätzt, dass 2017 etwa 34 Prozent aller juristischen Personen (GmbHs, e.G.s, AGs) Ostdeutschlands in Händen von Investoren lag – Tendenz steigend[4]. Für Westdeutschland liegen keine Zahlen vor. Grund für die regionalen Unterschiede sind historisch gewachsene Agrarstrukturen. In der DDR hatten sich im Zuge der „Landkollektivierung“ die privaten Landwirtschaftsbetriebe, oft unter Zwang, zu großen, agrarindustriell wirtschaftenden Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGen) zusammengeschlossen. Nach 1990 wurden die LPGen in der Regel in Gesellschaften westdeutschen Rechts wie GmbHs, AGs oder e.G.s (so genannte juristische Personen) umgewandelt und bewirtschaften etwa die Hälfte der ostdeutschen Agrarflächen. Politisch war diese Transformationen gewollt. So verpachtete und verkaufte die Treuhandgesellschaft (heute BVVG, (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) viele ihrer Flächen nach der Wende an die großen juristischen Personen und stärkte diese dadurch. Daher sind die landwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland im Schnitt deutlich größer als in Westdeutschland – ein Betrieb im Westen bewirtschaftet durchschnittlich 47 Hektar, im Osten 221 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Große Betriebe sind attraktiv für Investoren und eine agrarindustrielle Bewirtschaftung; juristische Personen (die es in Westdeutschland kaum gibt) sind zudem einfacher für Investoren zu übernehmen.
Nach der Übernahme strukturieren Investoren die landwirtschaftlichen Betriebe häufig um. Kostenintensive Zweige werden oftmals abgebaut, das Management wird zentralisiert und gestrafft und die Produktion weiter agrarindustriell gestaltet. Lukrativ ist insbesondere die Energieproduktion, weshalb die Betriebe meist Energiepflanzen wie Mais oder Raps anbauen und häufig auch eigene Biogasanlagen betreiben. Darüber hinaus nutzen Investoren-Betriebe neuerdings ihr Land für die Umnutzung zu Freiflächen-PV-Anlagen.
Aufkaufen im großen Stil – das Beispiel KTG Agrar/Deutsche Agrar Holding
Exemplarisch möchte ich das Vorgehen der Investoren anhand des Falls der KTG Agrar/Deutsche Agrar Holding (DAH) darstellen. Im Jahr 2000 wurde die KTG Agrar gegründet und 2004 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg kaufte in der Folge systematisch landwirtschaftliche Betriebe in Ostdeutschland, ab 2005 auch in Litauen auf. 2014 waren es bereits mehr als 42.600 Hektar bewirtschafteter Flächen, wovon 24 Prozent Eigentums- und 76 Prozent Pachtflächen der KTG Agrar waren und ca. 34.300 Hektar in Ostdeutschland lagen. Die Strategie der KTG Agrar war es, die gesamte landwirtschaftliche Wertschöpfungskette zu kontrollieren. Das Unternehmen betrieb daher auch Biogasanlagen und war zwischenzeitlich der größte Biogasproduzent Deutschlands. Ebenso verfuhr das Unternehmen im Nahrungsmittelbereich unter dem Motto „Vom Feld auf den Teller“. Hierfür kaufte KTG Agrar verschiedene insolvente Firmen auf, wie Frenzel Tiefkühlkost, Naturöl Anklam sowie den Ökovermarkter Bio-Zentrale. Die Anbauweise war zu einer Hälfte ökologisch, zur anderen konventionell – KTG Agrar war bereits 2011 eines der größten Unternehmen im Ökoanbau. Mit einem Arbeitskraftbesatz von etwa 0,6 pro 100 Hektar lag die KTG Agrar damals deutlich unter dem ostdeutschen Durchschnitt von 1,8 Arbeitskräften pro 100 Hektar. Bundesweit lag der durchschnittliche Arbeitskräftebesatz gar bei 3,3 Arbeitskräften pro 100 Hektar (Stand 2010). Die Organisation der Betriebe war straff strukturiert, die Unternehmen innerhalb der KTG Agrar wurden als eigenständige „Profit-Center“ geführt, d.h. es existieren „Unternehmen im Unternehmen“, die eigene Gewinne und Verluste ausweisen. Diese Trennung mündete 2012 in der Gründung der KTG Energie AG als eigenständige, neue Aktiengesellschaft für die Biogassparte, an der die KTG Agrar die Mehrheit der Aktien hielt.
Der Jahresumsatz von KTG Agrar lag 2014 bei 234,1 Millionen Euro und stieg im Vergleich zu 2013 um 42 Prozent. Die Aktionär*innen erhielten im Jahr 2014 eine Dividende von 22 Cent pro Aktie. Das Wachstum baute allerdings auf einer hohen Verschuldung auf, was 2016 dazu führte, dass die KTG Agrar Insolvenz anmelden musste. Nach der kaufte ein Ex-Manager der KTG-Gruppe ein Tochterunternehmen, ein weiteres die Rückversicherungsgesellschaft Munich Re. Den Großteil der Anteile übernahm allerdings die Zech-Stiftung mit Sitz in Liechtenstein, die zu einem Firmengeflecht rund um die Zech-Familie gehört und dessen Kerngeschäftsbereich der Bausektor ist, für etwa 5 Millionen Euro und benannte das Unternehmen in Deutsche Agrar Holding um. Diese bewirtschaftete ca. 20.600 Hektar Land in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, und Sachsen und produzierte ähnlich wie die KTG Agrar Energiepflanzen, war aber auch in der Biolandwirtschaft und Milchproduktion tätig.
2023 verkaufte die Zech-Stiftung die Deutsche Agrar Holding (DAH) – wie oben bereits erwähnt – an den australischen Infrastruktur-Investor Igneo Infrastructure Partners. Der Käufer, die australische Igneo Infrastructure Partners, hat ein Anlagevolumen von 19 Milliarden und ist eine Tochter der australischen First Sentier Investors, die wiederum der Mitsubishi UFJ Trust and Banking Corporation in Japan gehört. Die MUFG zählt mit einem Jahresumsatz von knapp 83,5 Milliarden Dollar zu den größten Unternehmen der Welt. Die DAH betreibt nach wie vor Biogasanlagen mit einer Kapazität von 55 Megawatt peak (Mwp) und plant – nach eigener Aussage – die Umwandlung von etwa 1.400 Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen in Photovoltaik (PV)-Flächen.
Anreize für Investoren
Gründe für Land Grabbing sind neben der Agrarstruktur Ostdeutschlands die Folgen der Finanzkrise. Diese veranlassten Investoren weltweit, in sichere Anlagen wie Agrarland zu investieren. Hinzukommen staatliche Subventionen und Förderprogramme in Deutschland und der EU. Hierzu gehört das inzwischen häufig reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In ihm ist unter anderem die Förderung von Strom aus Biomasse und Photovoltaik geregelt. In den 2000er und 2010er Jahren war insbesondere die Biogasproduktion attraktiv. Der World Wide Fund For Nature (WWF) ging in einer Studie aus dem Jahr 2011 davon aus, dass die Vergütung von Strom aus Biomasse über das EEG bei einer 500 Kilowatt-Anlage jährlich durchschnittlich bei ca. 750.000 Euro bzw. umgerechnet auf die dafür benötigte Ackerfläche bei bis zu 3.000 Euro pro Hektar lag. Zudem beinhaltet das Gesetz Planungssicherheit: Der Strom aus erneuerbaren Energien wie Biomasse wird in den 20 Jahren nach Aufbau der (Biogas-)Anlage garantiert zu einem Mindestpreis ins Stromnetz eingespeist. Noch lukrativer ist die Anlage von Freiflächen-Photovoltaik auf Agrarflächen. Durch eine Landumnutzung von Landwirtschaft zu Photovoltaik (PV) lässt sich ein Vielfaches verdienen: Mit PV sind laut Thünen-Institut Grundrenten von 10.000 bis 19.000 Euro pro Hektar möglich, mit Ackerbau im Vergleich dazu nur etwa 270 Euro.
Neben dem EEG schufen EU-Agrarsubventionen wichtige Anreize für die Investoren. Die DAH erhielt 2019 mindestens 5,4 Millionen Euro an EU-Agrarzahlungen aus der ersten Säule die Lindhorst-Gruppe mit ihren 19 Tochterunternehmen Direktzahlungen im Gesamtumfang von etwa 3,38 Millionen Euro erhielten und die Lukas-Stiftung etwa 3 Millionen Euro. Alle Unternehmen gehörten damit zu den größten EU-Agrarsubventions-Empfängern in Deutschland.
Bodenpreise schießen in die Höhe
Die Zunahme von Investoren und das gesteigerte Interesse an Agrarland wirkt sich auf den Bodenmarkt aus. So sind die Pacht- und Verkaufspreise für landwirtschaftliche Flächen in den letzten Jahren stark angestiegen. Lag der durchschnittliche Pachtpreis für einen Hektar Agrarland im Jahre 2007 noch bei 183 Euro, stieg dieser bis 2023 auf 357 Euro in Deutschland. Regional unterscheiden sich diese Entwicklungen, in Nordrhein-Westfahlen stiegen die Pachtpreise etwa von 312 auf 560 Euro pro Hektar (absolute Spitze), in Mecklenburg-Vorpommern von 125 Euro auf 305 Euro (relative Spitze). Pachtpreise sind daher so relevant für Landwirt*innen, da sie deutschlandweit nur Eigentümer*innen von durchschnittlich etwa 41 Prozent ihrer bewirtschafteten Fläche sind. 45,2 Prozent befinden sich im Eigentum von Privatpersonen, 11,4 Prozent im Eigentum des Staates und der Kirchen und 2,4 Prozent im Eigentum nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen[5].
In Mecklenburg-Vorpommern verfünffachte sich der Hektarpreis Agrarland in nur 15 Jahren.
Die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen in Deutschland stiegen gar noch extremer. Kostete ein Hektar Agrarland im Jahr 2007 durchschnittlich ca. 9.200 Euro, waren es 2023 bereits etwa 33.400 Euro (Ostdeutschland: ca. 4100 auf ca. 17.000 Euro/ha). Relativ gesehen war Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter der Kaufpreisanstiege: Dort verfünffachte sich der Hektarpreis im selben Zeitraum von ca. 4.860 Euro auf ca. 24.920 Euro.
Die gestiegenen Kauf- und Pachtpreise sind einer der Gründe, weshalb in Deutschland zwischen 2010 und 2020 über 37.000 landwirtschaftliche Betriebe aufgaben. Umgerechnet schlossen jeden Tag also etwa zehn Betriebe; viele weitere häuften aufgrund der gestiegenen Kosten für Boden Schulden an. Auch jungen Menschen wird dadurch der Einstieg in die Landwirtschaft erschwert; gerade, wenn angehende Landwirt*innen kein Land erben. Dementsprechend nahm die Konzentration des Bodenbesitzes im selben Zeitraum zu. Ausdruck dessen sind neben der steigenden Durchschnittsgröße die Zunahme von Holding-Strukturen, also dem Zusammenschluss mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe unter einem Dach, die sich insbesondere in Ostdeutschland finden.
Jeden Tag schlossen etwa zehn Betriebe; viele weitere häuften aufgrund der gestiegenen Kosten für Boden Schulden an.
Neben den Problemen für die Agrarstruktur verfestigen sich durch Land Grabbing agrarindustrielle Landnutzungsarten und erweitern diesen gar um ein spekulatives Element auf höhere Bodenpreise. Inzwischen ist, wie das Beispiel der DAH zeigt, ein eigener Markt von Investoren für landwirtschaftliche Betriebe und Boden entstanden, der für Landwirt*innen aus ökonomischen Gründen verschlossen ist. Dem Staat entgehen durch Share Deals zudem Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Häufig übernehmen Investoren 89,9 Prozent der Anteile, um Grunderwerbssteuer zu vermeiden, die erst ab 90 Prozent der übernommenen Anteile entstehen und je nach Bundesland bei 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises liegen.
Wie Landwirte vor Landgrabbing schützen?
Politisch gibt es also Handlungsbedarf, um landwirtschaftliche Betriebe und Junglandwirt*innen zu schützen. Nur, es passiert viel zu wenig. Dabei könnten sogenannte Agrarstrukturgesetze[6] ein geeignetes Instrument sein, um Flächenkonzentration und steigenden Preisen entgegenzuwirken und Bäuer*innen und Junglandwirt*innen den Zugang zu Land zu erleichtern. Sie sind Ländersache und würden die bestehenden, bundesweit geltenden Gesetze reformieren, die bislang nur Direktverkäufe und die Pacht von Land regeln. Hier wären eine Wachstumsschwelle für Landbesitz[7] sowie eine Anzeigepflicht von Share Deals, also Übernahmen ganzer Agrarbetriebe, hilfreich. Bislang sind Share Deals unreguliert und laufen unter dem Radar der Behörden. Zudem müssten Pacht- und Kaufpreise gedeckelt und das Vorkaufsrecht für Landwirt*innen gegenüber nichtlandwirtschaftlichen Investoren gestärkt werden. Leider sind die jüngsten Gesetzesinitiativen, beispielsweise in Sachsen oder Brandenburg, v.a. am Widerstand des Bauernverbandes gescheitert.
Weitere Instrumente, die helfen würden, den Ausverkauf der Landwirtschaft an Investoren zumindest zu bremsen, wäre eine Reform der Grunderwerbssteuer. Diese könnte Freigrenzen für Landwirt*innen mit wenig bis keinem Landbesitz vorsehen und progressiv ausgestaltet werden. Auch müssten viel mehr Share Deals unter die Grunderwerbssteuerpflicht fallen und nicht nur ab einer Übernahme von 90 Prozent der Anteile. Zudem müsste die zweifache Zahlung der Grunderwerbsteuer im Falle des Vorkaufsrechts von Landwirt*innen abgeschafft werden. Auch die Verpachtung öffentlicher Flächen nach sozial-ökologischen Gemeinwohlkriterien und einem Ausschluss der Vergabe an Holdings würden die Agrarstruktur und die Landnutzung verbessern. Öffentliche Landeigentümer wie Kommunen, Bundesländer oder auch die BVVG auf Bundesebene haben Gestaltungsmacht und können bestimmen, wer Land bekommt, wie es genutzt wird und zu welchen Konditionen es verpachtet wird. Gemeinwohlverpachtung ist dabei gelebte Utopie. Städte wie Erfurt oder Leipzig, das Land Thüringen oder die BVVG nutzen bei der Verpachtung ihrer Flächen erfolgreich gemeinwohlorientierte Kriterien. Auf diese Art wird öffentliches Eigentum gestärkt und sollte dann auch verteidigt und ausgebaut werden.
Pacht- und Kaufpreise müssten gedeckelt und Verkäufe ganzer landwirtschaftlicher Betriebe an nichtlandwirtschaftliche Investoren reguliert werden.
Instrumente gibt es genug, das Problem ist lange bekannt. Nun braucht es politischen Willen. Hierfür sind insbesondere zivilgesellschaftliche Akteure außerhalb der Landwirtschaft gefragt, da innerhalb der Landwirtschaft Verbände wie die AbL, junge Abl oder Bündnis junge Landwirtschaft weitestgehend auf sich allein gestellt sind gegen mächtige Verbände wie den Deutschen Bauernverband, den Genossenschaftsverband oder Familienbetriebe Land und Forst. Die Gesellschaft muss begreifen, dass der Zugang zu Land zentrale Voraussetzung für eine Ernährungssouveränität, Wertschöpfung und Leben auf dem Lande und eine ökologisch nachhaltige Landnutzung sind. Zudem besteht die Gefahr, dass immer mehr Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Ernährung, Energieversorgung und wie im Falle von Quarterback auch Wohnen in denselben Händen liegt und daraus eine große Abhängigkeit entsteht. Um erfolgreich zu sein, müssen daher neue Netzwerke etwa mit der Mieter*innenbewegung [8] – die auf dem städtischen Bodenmarkt ähnliche Probleme mit Investoren, Share Deals, Mietpreisen umtreiben –, aber auch mit Naturschutzverbänden, Gewerkschaften und Sozialverbänden geschlossen werden. Diese Stadt-Land-Bewegung muss gemeinsame Positionen finden, viele Menschen mobilisieren und öffentlichkeitswirksam agieren. Ein Beispiel, wie es gehen kann, war der gemeinsame Protest der AbL mit der Gewerkschaft ver.di, dem Deutschen Mieterschutzbund und der NGO Finanzwende bei der internationalen Investorenmesse „SuperReturn“ in Berlin in diesem Jahr. Unter dem Motto „Unser Leben, ihr Profit“ prangerten sie den Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Ackerland, Wohnraum oder Krankenhäuser aus Investoren an.
[1] Die Agrar- und Energie-Infrastruktur sind Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands. Daher stellt die Außenwirtschaftsverordnung in § 55a Abs. 1 Nr. 27 den „unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb einer bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche von mehr als 10.000 Hektar“ an außereuropäische Unternehmen unter Genehmigungsvorbehalt.
[2] Mehr zum Begriff von Land Grabbing finden sich in: Borras, Saturnino M./Kay, Cristóbal/Gómez Echenique, Sergio/Wilkinson, John (2012): Land grabbing and global capitalist accumulation: Key features in Latin America. Canadian Journal of Development studies, 33(4), 402-416., oder Brunner, Jan (2019): Land Grabbing. In: J. Brunner, A. Dobelmann, S. Kirst, & L. Prause (Hrsg.), Wörterbuch der Land- und Rohstoffkonflikte. Bielefeld: Trancript Verlag, 211-216.
[3] Siehe hierzu auch Luft, Christa (2022): Grund und Boden gehören in Gemeineigentum, in: Zeitschrift Luxemburg.
[4] Tietz, Andreas (2017): Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen: Entwicklungen bis 2017. Thünen Report. Johann Heinrich von Thünen-Institut. Braunschweig.
[5] Nichtlandwirtschaftliche Unternehmen, die Anteile an landwirtschaftlichen Unternehmen halten, werden in dieser Studie unter landwirtschaftlichen Unternehmen (Landwirt*innen) gefasst (Tietz A, Hubertus L (2024): Erweiterte Untersuchung der Eigentumsstrukturen von Landwirtschaftsfläche in Deutschland: Ergebnisse der deskriptiven Analyse. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Thünen Rep 116.
[6] Das einzige Bundesland mit einem Agrarstrukturgesetz ist Baden-Württemberg. Dieses regelt jedoch nur Kauf- und Pachtpreise in der Grenzregion zur Schweiz und müsste erweitert werden, um den Erfordernissen der Zeit gerecht zu werden.
[7] Im Brandenburger Entwurf eines Gesetzes waren es 2.600 Hektar pro Betrieb bzw. Unternehmensverbund.
[8] Verweis auf: Isabel Feichtner / Susanne Heeg / Anne Klingenmeier / Gesine Langlotz / Katja Schubel (HG.) 2025: Stadt – Land – Boden:Verbindende Bodenpolitik zwischen Stadt und Land



