Analyse | Partizipation / Bürgerrechte - Rosalux International - Israel Israel unterdrückt seine Opposition

Neue Gesetzesvorlage zur Besteuerung ausländischer Spenden an NGO richtet sich gegen progressive Akteure

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Autorin

Tamar Almog,

Der Ausschuss-Vorsitzende MK Simcha Rothman leitet eine Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Justiz in der israelischen Knesset am 21. Juli 2025.
Der Ausschuss-Vorsitzende MK Simcha Rothman leitet eine Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Justiz in der israelischen Knesset am 21. Juli 2025. Foto: Yonatan Sindel/Flash90

«Ich gehöre zu den Gründerinnen der immer noch aktiven Organisation Women against Violence (Frauen gegen Gewalt). Ohne Hilfe aus dem Ausland wäre ich bzw. wären wir nicht in der Lage gewesen, das Problem der Gewalt anzugehen und die arabischen Frauen durch verschiedene Hilfsangebote zu unterstützen […]. Und dies aus dem einfachen Grund, dass der Staat nicht bereit ist, Verantwortung für den Schutz von Frauen zu übernehmen.» Das sagte die Knesset-Abgeordnete Aida Touma-Suleiman von der Partei Die Demokratische Front für Frieden und Gleichberechtigung (Chadasch) in einer aufgeheizten Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Justiz am 5. Mai 2025. Diese Sitzung war einer äußerst beunruhigenden Gesetzesinitiative gewidmet, die seit der vorbereitenden Anhörung im israelischen Parlament im Februar des Jahres für die erste von drei Lesungen vorbereitet wird. 

Tamar Almog arbeitet als Projektmanagerin im Israel-Büro der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Tel Aviv.

Diese Gesetzesinitiative wurde unter dem Vorwand eingereicht, die israelische Demokratie und Souveränität zu verteidigen. Ihr eigentliches Ziel ist es jedoch, die Handlungsfähigkeit von Menschenrechtsorganisationen erheblich einzuschränken und in manchen Fällen sogar gänzlich zu verhindern. Sollte die Initiative, die aus einem Änderungsvorschlag zur bestehenden Gesetzgebung für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) besteht, von der Knesset angenommen werden, wäre ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Beseitigung des demokratischen Charakters Israels und seiner Umwandlung in einen autoritären Staat erreicht.

Doppelmoral und Demokratiedefizit

In der derzeitigen Formulierung dieser Gesetzesinitiative heißt es, dass Organisationen, die eine bestimmte (noch festzusetzende) Summe an ausländischen Spenden erhalten, ihrem Finanzbericht eine schriftliche Erklärung darüber anhängen müssen, dass sie in einem Zeitraum von drei Jahren von zahlreichen Aktivitäten absehen. Im Allgemeinen zählen dazu Tätigkeiten, die bestimmten Beamt*innen nach israelischem Recht untersagt sind, oder die Lobbyist*innen nur ausüben dürfen, wenn sie von einem bestimmten Knesset-Ausschuss hierfür eine Erlaubnis erhalten haben. Hinzu kommen jene Tätigkeiten, die vom israelischen Recht als Wahlaktivitäten angesehen werden. NGOs, die eine solche schriftliche Erklärung nicht leisten oder sie verletzen, sollen zu einer Steuerzahlung von 23 bis 46 Prozent auf Spenden von «ausländischen staatlichen Einrichtungen» verpflichtet werden. Darüber hinaus schlägt die Gesetzesinitiative vor, dass zwei aufeinanderfolgende Sanktionen rechtswidrigen Verhaltens die Auflösung einer NGO begründen können. 

Im Kontext des NGO-Gesetzes werden jene Zuwendungen als «Spenden einer ausländischen staatlichen Einrichtung» verstanden, deren Quelle entweder ein fremder Staat oder eine Union oder Gruppe von Staaten ist, wie etwa die Europäische Union oder die verschiedenen Körperschaften der Vereinten Nationen. Der Begriff «ausländische staatliche Einrichtung» zielt also auch auf lokale Botschaften und Kirchenstiftungen – insofern deren Einnahmen sich aus Geldern zusammensetzen, die sie von ihren jeweiligen Herkunftsländern erhalten – sowie andere staatlich finanzierte Organisationen ab. Das heißt, dass beispielsweise in Bezug auf Deutschland auch politische Stiftungen, wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung, von der Gesetzesnovelle betroffen wären. 

Es ist wichtig festzuhalten, dass die hier genannten Restriktionen und Sanktionen nur auf solche NGOs Anwendung finden sollen, deren Spendeneinnahmen von «ausländischen staatlichen Einrichtungen» einen bestimmten Betrag überschreiten. Sie finden jedoch in keinem Falle Anwendung auf Organisationen, die sich durch Zuwendungen von Privatspender*innen, dem israelischen Staat oder israelischen Institutionen finanzieren. Diese Unterscheidung ist bemerkenswert. Denn es sind gerade die kritischen, progressiven und linksgerichteten israelischen NGOs, die Spenden von ausländischen staatlichen Einrichtungen erhalten, während rechtsgerichtete israelische NGOs finanzielle Unterstützung aus dem Ausland zumeist von Privatspender*innen erhalten. Es sind kritische Organisationen wie B’Tselem und Breaking the Silence («Das Schweigen brechen»), die oft in Argumentationen für die vorgeschlagene Gesetzesänderung angeführt werden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung würde somit die Arbeit vieler verschiedener Organisationen, die sich gegen die Besatzung und für die Förderung von Menschenrechten, Demokratie, Bürgerrechten, marginalisierten Gruppen und der palästinensischen Minorität in Israel einsetzen, massiv behindern. Sollte der Vorschlag zur Gesetzesänderung durchkommen, wäre das ein schwerer Schlag für diese Organisationen. 

Es mag begründet und sogar wünschenswert erscheinen, NGOs Aktivitäten wie die Organisation von Parteikampagnen oder Wahlpropaganda sowie die Bestechung und Täuschung von Knesset-Abgeordneten zu verbieten. Doch wo ziehen wir die Grenze etwa zwischen legitimer Kritik an der Knesset oder an einem ihrer Abgeordneten und der tatsächlichen Verletzung ihrer Würde? Oder zwischen legitimen Wahlkampfdebatten und unzulässiger Wahlbeeinflussung?

Während Verbot oder Zulassung dieser Aktivitäten umstritten sind, stellen andere Verbote in der Gesetzesänderung einen klaren Verstoß gegen demokratische Freiheiten dar. Dazu gehören das Verbot, öffentliche Versammlungen politischer Natur zu organisieren, den Vorsitz bei solchen Versammlungen zu führen oder dort das Wort zu ergreifen sowie die Politik der Regierung oder einzelner Ministerien öffentlich zu kritisieren. Noch immer zur Diskussion stehen Aufrufe zum Boykott Israels, zur Zusammenarbeit mit einer als terroristisch eingestuften Organisation oder Einzelperson, zu Aktivitäten, die den Staat Israel delegitimieren und seinen Charakter als jüdischer Staat negieren.

Die NGOs, auf die jene durch die Gesetzesänderung festgelegten Kriterien zutreffen, würden somit einen bedeutenden Teil ihrer Einnahmen verlieren und ihrer Arbeit nicht mehr wie zuvor, wenn überhaupt noch, nachgehen können. Wie bereits erwähnt, sollen jene NGOs, die den Vorgaben nicht folgen, zwischen 23 und 46 Prozent Steuern auf Spenden von ausländischen staatlichen Einrichtungen zahlen. Man kann davon ausgehen, dass kein demokratischer Staat unter diesen Umständen der Vergabe von Geldern an eine zivilgesellschaftliche Organisation zustimmen wird. Sollte die Gesetzesänderung von der Knesset gebilligt werden, würde sie eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für israelische NGOs kappen: Menschenrechts- und Demokratieförderprogramme von Israels Verbündeten sowie staatlich finanzierte Hilfsorganisationen, darunter EU- und UN-Einrichtungen.

Privatspenden mit Freifahrtschein

Die Befürworter*innen der Gesetzesinitiative erklären, dass die direkte finanzielle Unterstützung israelischer NGOs durch sogenannte ausländische staatliche Einrichtungen eine indirekte ausländische Einflussnahme auf den Staat Israel darstelle und dessen Souveränität und Unabhängigkeit untergrabe. Sie betrachten die NGOs als Gesandte, die die Ziele und Interessen ihrer ausländischen Geldgeber vorantreiben, und nicht als eigenständige lokale Organisationen mit eigenen Zielen.

Eine genauere Betrachtung des Verfassungszusatzes und der Aussagen seiner Befürworter*innen lässt vermuten, dass die Verteidigung der Demokratie keineswegs die Hauptmotivation ist. Denn wenn diese Gesetzesinitiative tatsächlich ausländische Einflussnahme verhindern soll, warum zielt sie dann nur auf Spenden staatlicher Stellen ab? Zwar trifft es zu, wie die Fürsprecher*innen der Gesetzesänderung anführen, dass Staaten über diplomatische Kanäle ihren Einfluss geltend machen können. Deren Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Organisationen unterliegen jedoch strengen Auflagen und regelmäßigen Kontrollen, was bei privaten Zuwendungen nicht der Fall ist. Auch private Spender versuchen aber, durch Spenden politischen Einfluss zu nehmen. Ein Paradebeispiel dafür ist das Kohelet-Forum, das den Großteil seiner Gelder von ausländischen Privatspender*innen erhält und durch Positionspapiere und politische Empfehlungen eine rechtskonservative Agenda verfolgt.

Interessanterweise konnte das Israel Democracy Institute in anderen westlichen Demokratien keine vergleichbaren Finanzierungsverbote finden, mit Ausnahme der sich im Niedergang befindlichen Demokratien Ungarns und Polens. Diese beiden Staaten versuchen, regierungskritische zivilgesellschaftliche Organisation finanziell zu schädigen und deren Aktivitäten einzuschränken. Die dazu eingesetzten Maßnahmen sind jedoch weit weniger extrem als die in Israel vorgelegte Gesetzesänderung; zudem wird nicht zwischen privaten Zuwendungen und solchen, die von Staaten kommen, unterschieden. In Ungarn sind zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf ausländische Fördermittel angewiesen sind, verpflichtet, dies auf ihrer Website und anderen Plattformen offenzulegen. In Polen schränken Maßnahmen die staatliche Finanzhilfe weitgehend ein; sie wird hauptsächlich Organisationen gewährt, die christliche oder «patriotische» Werte vertreten.

Um die ganze Bedeutung sowie die schwerwiegenden Folgen, die diese Gesetzesänderung nach sich ziehen würde, verstehen zu können, ist es notwendig, die Perspektive etwas zu erweitern und sich den historischen Hintergrund der Initiative anzusehen. 

Die Schrauben anziehen

Gesetzesinitiativen, die es auf Organisationen absehen, die mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen durch Zuwendungen von «ausländischen staatlichen Einrichtungen» generieren, sind nichts Neues. Auch in der Vergangenheit wurden bereits Vorschläge zur Besteuerung dieser Gelder gemacht, verschwanden aber wieder vom Verhandlungstisch, zumeist aufgrund internationalen Drucks. Unter dem Vorwand, sich für Transparenz einzusetzen, sind zwischen 2008 und 2016 verschiedene Gesetzesinitiativen zu Berichts- und Dokumentationspflichten für finanzielle Zuwendungen von der Knesset gebilligt worden. Dabei wurden die Forderungen sukzessiv verschärft: Zuerst ging es um die regelmäßige Meldung bestimmter Spenden, dann um die Registrierung zivilgesellschaftlicher Organisationen und schließlich darum, diese zu verpflichten, ihre ausländische Unterstützung in Veröffentlichungen und bei öffentlichen Auftritten explizit anzugeben.

Ein weiterer gesetzgeberischer Versuch, diejenigen anzugreifen, die Israels Politik und Praktiken in den besetzten Gebieten kritisieren, ist die Kriminalisierung der Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Ein Gesetzesentwurf mit dem Titel «Zum Schutz israelischer Amtsträger vor dem Vorgehen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen den Staat Israel» lag dem israelischen Parlament im Februar 2025 zur Anhörung vor und wird derzeit für die erste von drei Lesungen vorbereitet. Die in diesem recht ausführlichen Gesetzentwurf enthaltene Definition dessen, was als solche Unterstützung gilt, ist sehr weit gefasst und kann sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern. Derzeit sieht der Entwurf Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis oder, im Falle der Weitergabe geheimer Informationen, gar eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, es Einzelpersonen und Organisationen in Israel unmöglich zu machen, Material zu veröffentlichen, das vor dem IStGH gegen israelische Beamte verwendet werden könnte. Beispielsweise könnte nahezu die gesamte Arbeit von B’Tselem – also die Berichterstattung, Recherche und Veröffentlichung über schwere Menschenrechtsverletzungen an Palästinenser*innen – als Straftat ausgelegt werden. Wie Breaking the Silence erklärt, könnten auch auf Websites veröffentlichte Zeugenberichte von Soldat*innen unter den Begriff der Unterstützung subsumiert werden, da es theoretisch möglich sei, dass aus ihnen im Rahmen von gegen den Staat Israel vorgebrachten Klagen am IStGH zitiert werde.

Dem Völkerrechtsexperten Prof. Itamar Mann zufolge könnte das Gesetz auch auf Forschungsarbeiten Anwendung finden, die, sollten deren Ergebnisse den IStGH erreichen, eine israelische Verantwortung für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder einen Genozid nachweisen. Ein solches Gesetz, erklärt er, könne junge Akademiker*innen davon abhalten, in diesen Feldern zu forschen. Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, würde dies höchstwahrscheinlich, auch wenn die finale Formulierung des Gesetzes moderater ausfallen sollte, eine äußerst abschreckende Wirkung entfalten. 

Solche Gesetzgebungsverfahren sind jedoch nur ein Teil einer umfassenden Kampagne, deren Ziel es ist, Menschenrechts-, Demokratie- und Anti-Besatzung-Organisationen nicht nur finanziell zu schwächen, sondern ihre Arbeit generell zu behindern und zu delegitimieren. So lancieren rechte Politiker*innen, bestimmte zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalist*innen und andere Akteure Schmutzkampagnen und üben Druck auf Veranstaltungsorte aus, um progressive Veranstaltungen zu verhindern. 

Der der religiös-zionistischen Fraktion angehörende Knesset-Abgeordnete Simcha Rothman, der Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Justiz ist, lässt seinen Worten Taten folgen. Mit Blick auf den ursprünglichen Änderungsantrag, der sich auf die Besteuerung von Spenden ausländischer Staatseinrichtungen konzentrierte, erklärte er, der Vorschlag bekämpfe lediglich das Symptom – die Spenden ausländischer staatlicher Einrichtungen – und nicht die Krankheit. Diese Krankheit seien die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen wie B’Tselem selbst, die ein hartes Durchgreifen des Staates verlangten. Rothman nutzte sein Vorrecht als Ausschussvorsitzender, um einen eigenen Änderungsentwurf vorzulegen, der das Ziel verfolgt, die Aktivitäten dieser NGOs einzuschränken.

Auch ausländische Gruppen sind Zielobjekte

Die verstärkten Anstrengungen, Kritiker*innen des israelischen Regimes zum Schweigen zu bringen, richten sich nicht allein gegen israelische, sondern auch gegen internationale Organisationen. Im Februar 2025 stimmte die Knesset der Erweiterung des Kriterienkatalogs zu, mit dessen Hilfe es möglich ist, Personen, die keine israelische Staatsbürgerschaft besitzen, die Einreise und den Aufenthalt in Israel zu untersagen. Dies betrifft Einzelpersonen und Organisationen, die nach Auffassung der israelischen Behörden die Ereignisse des 7. Oktober oder den Holocaust geleugnet oder ihre Unterstützung dafür zum Ausdruck gebracht haben, dass Angehörige des israelischen Militärs vor einem internationalen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Diese neue Gesetzgebung beruht auf einer Gesetzesänderung von 2017, die es Einzelpersonen und Organisationen, die sich für den Boykott Israels einsetzen, verbietet, in das Land einzureisen. In einem offenen Brief haben neun palästinensische zivilgesellschaftliche Organisationen, die in Israel tätig sind, im April 2025 erklärt, der israelische Staat unterbinde de facto schon seit Langem die Einreise von Menschenrechtsaktivist*innen, Jurist*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, die Kritik am Staat Israel und seiner Politik üben. 

Im Dezember 2024 beschloss die israelische Regierung die Einrichtung eines ressortübergreifenden Teams. Dieses Team soll internationale NGOs registrieren, die sich hauptsächlich für Palästinenser*innen einsetzen, und Empfehlungen zum Aufenthaltsrecht ihrer ausländischen Mitarbeiter*innen abgeben. Dabei räumt der Beschluss dem Team weitreichende Befugnisse ein, die Registrierung internationaler NGOs anhand umfassender Richtlinien abzulehnen. Zu den Kriterien gehört, ob eine NGO oder ihre Mitarbeiter*innen jemals zum Boykott Israels aufgerufen, dessen Existenz „als jüdischer und demokratischer Staat“ geleugnet oder sich für Klagen gegen israelische Staatsbürger*innen vor internationalen Gerichten ausgesprochen haben, die diese während ihres Dienstes beim Militär oder in einer Sicherheitsbehörde begingen.

Hilfsorganisationen äußern besondere Besorgnis über eine Bestimmung, die sie zur Übermittlung von Namen, Kontaktdaten und Ausweisnummern palästinensischer Mitarbeiter*innen verpflichtet, was diese in große Schwierigkeiten bringen kann. Internationale NGOs setzen sich im Rahmen ihrer Missionen zudem für die Rechte und den Schutz der Zivilbevölkerung gemäß dem humanitären Völkerrecht ein. Die neuen, weitreichenden Richtlinien, die laut israelischer Regierung keine abschließende Liste darstellen, könnten dazu missbraucht werden, die schärfsten Kritiker des israelischen Vorgehens im Gazastreifen zu bestrafen.

In einer Pressemitteilung vom Mai 2025, die von 55 in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten aktiven Organisationen unterzeichnet wurde, heißt es, dass die neuen Registrierungsmaßnahmen des Staates Israel eine ernste Bedrohung für humanitäre Einsätze und das internationale Recht darstellen. Diese neuen Regelungen seien Teil eines umfassenderen und langfristigen Vorgehens gegen humanitäre und zivilgesellschaftliche Akteure, das sich durch eine Reihe von Maßnahmen auszeichnet, die den Zugang zu humanitärer Hilfe erschweren, die Sicherheit des Personals gefährden und Grundprinzipien humanitärer Hilfe untergraben.

Auf dem Weg in den Autoritarismus

Nach seinem genozidalen Angriff auf Gaza treibt der israelische Staat diese Maßnahmen voran. Zudem forciert er weiterhin die ethnische Säuberung und Annexion des Westjordanlands durch militärische Operationen und Siedlergewalt ebenso wie durch die Implementierung fundamentaler Veränderungen in der strukturellen und praktischen Kontrolle des Gebietes. Vor diesem Hintergrund muss man die gravierenden Folgen der vorgeschlagenen Verfassungsänderung verstehen.

Während die israelische Regierung in den besetzten Gebieten ihre extremistische und destruktive rechtsgerichtete Agenda umsetzt und bestrebt ist, jegliche Kritik und jeglichen Widerstand zu unterdrücken, haben die meisten Oppositionspolitiker*innen und die breite Öffentlichkeit diesen Kurs bis vor kurzem entweder unterstützt oder einfach kein Interesse daran gezeigt. Dies ist zumindest teilweise auf den langfristigen strategischen Niedergang liberaler und progressiver Akteure und den gleichzeitigen Machtzuwachs der Rechten zurückzuführen.

Die Eliten in Israel haben sich – unter aktiver Beteiligung von Politiker*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Forschungsinstituten und anderen Akteuren – verändert. In den letzten zwei Jahrzehnten übernahmen Befürworter*innen einer rechtsgerichteten Agenda nach und nach Führungspositionen in Schlüsselinstitutionen wie dem Militär, der Wissenschaft, der Justiz und den Medien und prägten so maßgeblich die öffentliche Meinung und den Diskurs in Israel. Die von der aktuellen Regierung vorangetriebene Justizreform, die das System der Gewaltenteilung untergräbt und den Staat in Richtung eines autoritären Regimes führt, kann als Höhepunkt dieses Prozesses betrachtet werden.

Mehrere prominente zivilgesellschaftliche Organisationen haben Stellungnahmen veröffentlicht, in denen sie ihren Widerstand gegen den Gesetzesentwurf zum Ausdruck bringen. Zu diesen Organisationen zählen unter anderen das Israel Democracy Institute, die Association for Civil Rights in Israel, die LGBTQ+ Coalition und Brothers in Arms. Der Bürgerausschuss zur Untersuchung der Hamas-Verbrechen vom 7. Oktober 2023 hat mit dem Hinweis darauf, dass sein Archiv nur dank der Deutschen Botschaft in Israel existiere, ebenfalls seinen Widerspruch bekundet. 

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels unternahmen progressive Akteure intensive Anstrengungen, gegen die Verfassungsänderung zu lobbyieren. Diese Bemühungen scheinen erste Früchte zu tragen, da das Gesetzgebungsverfahren mediale Aufmerksamkeit erhält und Oppositionsabgeordnete öffentlich ihren Widerstand bekunden. Hierbei handelt es sich nicht nur um Mitglieder von Chadash, sondern auch von zentristischen Parteien wie Jesch Atid, den Demokraten und der Nationalen Einheit. 

Ohne die Bedeutung dieser lokalen Bemühungen und Entwicklungen zu schmälern, zeigt die Erfahrung indes, dass frühere Versuche, kritische und progressive NGOs zu drangsalieren, durch internationalen – insbesondere amerikanischen und möglicherweise auch deutschen – Druck auf Israel gestoppt wurden. Mit Trump als US-Präsident erscheint es jedoch wenig wahrscheinlich, dass die US-Regierung nennenswerten Widerstand leisten wird. Es bleibt abzuwarten, welche Position die EU und Deutschland einnehmen werden.

Angesichts der schweren humanitären und politischen Krise im Gazastreifen, der gravierenden Entwicklungen im Westjordanland und der fortschreitenden Umsetzung der Justizreform in Israel mag der Gesetzesvorschlag unbedeutend erscheinen. Er nimmt jedoch unter anderen genau jene zivilgesellschaftlichen Organisationen ins Visier, die nachdrücklich vom israelischen Staat fordern, dass er seinen moralischen und rechtlichen Verpflichtungen nachkommt, und die die internationale Gemeinschaft dazu aufrufen, Israel zur Verantwortung zu ziehen. Die internationale Gemeinschaft sollte deshalb dieser gefährlichen und antidemokratischen Initiative entschieden entgegentreten.