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Artikel , : Was ist eigentlich Vergesellschaftung?

Obwohl im Grundgesetz vorgesehen, wurde Vergesellschaftung noch nie praktiziert. In Berlin hat sich die Bevölkerung dafür ausgesprochen.

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Die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ feiert mit Sekt vor dem Roten Rathaus. 59,1 Prozent war das Ergebnis des Volksentscheids, mit dem die Berliner*innen im September 2021 für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gestimmt hatten. Umgesetzt ist dieser Volksentscheid bis heute nicht. Foto: IMAGO / IPON

Vergesellschaftung oder auch Sozialisierung bedeutet, Grund und Boden oder wichtige Produktionsmittel dem privaten Eigentum zu entziehen und öffentlich zu organisieren. Sie wird besonders dort diskutiert, wo gesellschaftliche Grundbedürfnisse nicht über den Markt erfüllt werden können – etwa bei der Wohnungs-, Energie- oder Gesundheitsversorgung.

In Deutschland ist Vergesellschaftung in Artikel 15 des Grundgesetzes vorgesehen. Er erlaubt, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Ziel ist es, diese Bereiche nicht nach Profitinteressen, sondern im Interesse der Gesellschaft zu gestalten. Genutzt wurde diese Möglichkeit bisher noch nie – obwohl das immer wieder gefordert wird.

Die Idee, zentrale Industrien zu vergesellschaften, reicht weit in die Geschichte der Arbeiter*innenbewegung zurück. Doch weder die Novemberrevolution 1918/1919 noch spätere Initiativen – etwa die Industriegewerkschaft IG Metall mit ihrer Forderung nach Vergesellschaftung der Stahlindustrie in den 1980er Jahren – konnten sie durchsetzen.

„Deutsche Wohnen und Co. enteignen“

Die bekannteste Initiative ist heute die Kampagne „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Sie fordert, Wohnungen von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften und demokratisch zu kontrollieren. Beim Berliner Volksentscheid 2021 stimmten mehr als eine Million Menschen dafür. Seitdem wird wieder über Alternativen zu Markt und Privateigentum diskutiert. Weil der Berliner Senat den Entscheid bislang nicht umgesetzt, hat die Kampagne inzwischen einen eigenen Gesetzentwurf für einen zweiten, dann unmittelbar verbindlichen Volksentscheid vorgelegt.

In der Immobilienwirtschaft, bei Wirtschaftsverbänden sowie in konservativen und arbeitgebernahen Medien und Parteien stößt diese Debatte auf heftige Ablehnung. Kritiker*innen warnen vor einem Eingriff in die unternehmerische Freiheit, beschwören eine „DDR 2.0“ und argumentieren, die Entschädigung sei zu teuer. Häufig heißt es auch: „Enteignung schafft keine einzige Wohnung“.

Doch Neubau allein löst die Wohnungskrise nicht. Denn private Investoren bauen oder vermieten kaum bezahlbare Wohnungen. Stattdessen nutzen Konzerne wie Vonovia oder Heimstaden die angespannte Lage noch aus, indem sie überteuert vermieten oder an der Instandhaltung sparen. Günstige Wohnungen finden sich heute vor allem bei kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften. Für den Berliner Volksentscheid haben zudem mehrere Gutachten bestätigt, dass eine Vergesellschaftung rechtlich zulässig und finanziell machbar ist. 

Gemeineigentum statt Profitlogik

Vergesellschaftung eröffnet die Möglichkeit, zentrale Wirtschaftsbereiche demokratisch zu gestalten und dauerhaft am Gemeinwohl auszurichten. Sie soll den Einfluss profitorientierter Akteure begrenzen und politische Handlungsspielräume zurückgewinnen. In Zeiten von Wohnungsnot, Klimakrise und wachsender Ungleichheit wird Vergesellschaftung zu einem politischen Mittel, um Zukunftsfragen jenseits der Logik von Markt und Privatisierung und im Interesse der Allgemeinheit zu beantworten.

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