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Analyse , : Wohnen in Baden-Württemberg

Die Wohnungskrise hat sich im Südwesten zugespitzt – auch, weil die Landesregierung ihre Möglichkeiten nicht nutzt

Wichtige Fakten

Autorin
Johanna Betz,

Details

Demonstration für bezahlbare Mieten in Stuttgart, 2019. Foto: IMAGO / Ralph Peters

Die Wohnungskrise macht auch vor einem der reichsten Bundesländer nicht halt. In Städten wie Stuttgart, Freiburg, Tübingen und Heidelberg erreichen die Mieten und Immobilienpreise bundesweite Spitzenwerte. Doch auch der Mangel an Sozialwohnungen ist in Baden-Württemberg besonders groß: Knapp 55.000 Sozialwohnungen stehen 800.000 armutsgefährdeten Haushalten gegenüber. Der Beitrag der Wohnungsforscherin Johanna Betz trägt die wichtigsten Eckdaten zur Wohnungsmarktentwicklung der letzten Jahre zusammen, analysiert wie das Land vorhandene landespolitische Instrumente wie die Mietpreisbremse oder die soziale Wohnungsbauförderung nutzt, und leitet daraus Empfehlungen für die Landespolitik ab.

Johanna Betz ist Stadtforscherin und arbeitet am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität Frankfurt. Sie forscht zu Wohnen, Staatlichkeit im Wandel und öffentlichen Infrastrukturen.

Bezahlbarer Wohnraum ist im Südwesten Deutschlands schwer zu finden. 85 Prozent der Bevölkerung teilen diese Einschätzung (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration 2024: 3). Drei Städte in Baden-Württemberg – Stuttgart, Freiburg und Heidelberg – zählen in Erhebungen regelmäßig zu den zehn Städten mit den höchsten Mieten und Kaufpreisen im Bundesgebiet. Zwischen 2015 und 2022 stiegen die inserierten Immobilienpreise in Baden-Württemberg infolge niedriger Zinsen jährlich um durchschnittlich 9,3 Prozent bei Eigentumswohnungen und um 8,5 Prozent bei Eigenheimen. Eine Trendumkehr setzte erst mit dem Zinsanstieg 2022 ein, wodurch die Preise zwischen 2023 und 2025 um durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr sanken, bevor sich der Rückgang abschwächte (empirica ag 2025: 28f.). Angesichts der hohen Nachfrage ist die weitere Entwicklung offen. Gleichzeitig brachen mit dem Zinsanstieg Baufertigstellungen und Auftragseingänge ein, der Neubau geriet in eine Krise.

Auf dem Mietwohnungsmarkt steigen die Preise kontinuierlich, wie etwa 2024 eine Kleine Anfrage der damaligen Bundestagsgruppe der Partei Die Linke gezeigt hat. In vielen Landesteilen liegen die Angebotsmieten (nettokalt) inzwischen bei über 12 Euro/m², während laut Zensus die durchschnittliche Nettokaltmiete 2022 8,10 Euro/m² (bundesweit 7,30 Euro/m²) betrug. Die regionale Bevölkerung wird voraussichtlich nicht nur weiter wachsen, sondern auch deutlich altern, wodurch mehr barrierefreier Wohnraum benötigt wird. Gleichzeitig ziehen Menschen aus ländlichen Regionen in Städte wie Tübingen, Stuttgart, Heilbronn, Ulm oder kleinere Zentren wie Pforzheim, um eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen oder um eine Stelle anzutreten, während andere wegen fehlendem bezahlbaren Wohnraum in den suburbanen Raum ausweichen. Inzwischen wachsen die Umlandkommunen schneller als die Schwarmstädte selbst. Die höchsten Mietpreissteigerungen zwischen 2013 und 2023 traten sowohl in urbanen Zentren wie Konstanz als auch in stadtnahen Kommunen wie Emmendingen sowie in ländlicheren Kreisen wie dem Ostalbkreis auf. Selbst teils ländlich geprägte Kreise wie der Bodenseekreis verzeichnen mit 8,50 Euro/m² höhere Durchschnittsmieten als etwa Baden-Baden mit 7,80 Euro/m².

Abbildung 1: Städte mit den bundesweit höchsten Mietpreisen für Wohnungen im Jahr 2025 (Q3). Abgebildet sind Angebotsmieten für Wohnungen, die in den letzten drei Baujahrgängen errichtet wurden mit einer Größe von 60 bis 80 Quadratmetern und einer gehobenen Ausstattung. Quelle: Statista, Januar 2026
Abbildung 2: Vergleich der landesweiten Wohnungsmieten nach Preiskategorien mit der Mietspiegelmiete und den Angebotsmieten in Stuttgart. Quelle: eigene Darstellung basierend auf Wohnungsmarktbericht Stuttgart

In Stuttgart stiegen die Angebotsmieten von 9,26 Euro/m² im Jahr 2010 auf 16,56 Euro/m² im Jahr 2024, während die Bestandsmieten von 7,78 Euro/m² auf 10,39 Euro/m². Der Anteil der geförderten Wohnungen sank im selben Zeitraum von 6,6 Prozent auf 5 Prozent. Allein in der Landeshauptstadt haben Mieter*innen im Jahr 2022 etwa 1,93 Milliarden Euro für die Miete bezahlt, wovon vor allem private Vermieter*innen und gewinnorientierte Unternehmen profitierten, die 76,2 Prozent der Wohnungen besitzen und im Schnitt 10,79 Euro/m² verlangen. Sie vermieteten teuer als die Gruppe der kommunalen und genossenschaftlichen Akteure und Organisationen ohne Erwerbszweck (8,50 Euro/m²).

Die Mietbelastungsquote armutsgefährdeter Menschen, also der Anteil des verfügbaren Einkommens, den sie für die Bruttokaltmiete aufwenden müssen, liegt im Bundesland bei 45 Prozent. Steigende Nebenkosten und Energiearmut verschärfen ihre prekäre Lage zusätzlich, zumal armutsgefährdete Personen überdurchschnittlich häufig in energetisch schlechten Gebäuden leben. Viele können die Kosten für Heizung und Strom nicht mehr aufbringen. Für eine sozial gerechte Gestaltung der Wärmewende und die Bekämpfung von Energiearmut wäre es wichtig, dass sich Politiker*innen und die Immobilienwirtschaft gezielter mit Mechanismen sozialräumlicher Segregation auseinandersetzen und diesen aktiv entgegenwirken.

Mit der Steigerung der Wohnkosten und den fehlenden Ausweichmöglichkeiten erhöht sich auch die Zahl der Wohnungsnotfälle sowie das Ausmaß von Wohnungslosigkeit. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege e.V. in Baden-Württemberg erfasste in den letzten Jahren wiederholt Hochstände bei den Erhebungen der Personen, die Angebote der Wohnungslosenhilfe und Straffälligenhilfe in Anspruch genommen haben. 2024 wurden zum Stichtag im September 13.394 Menschen beraten und unterstützt. Zunehmend von (Langzeit-)Wohnungslosigkeit betroffen sind Kinder und Familien, insbesondere Familien ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Längere Wohnungslosigkeit erschwert die Möglichkeit, ein selbstgestaltetes Leben zu führen, massiv.

Wohnungspolitische Instrumente auf Landesebene 

Die Preissteigerungen verdeutlichen, dass die Mieter*innen im Südwesten des Landes nicht ausreichend vor steigenden Preisen, Verdrängung und Wohnungslosigkeit geschützt sind. Im Folgenden werden drei wohnungspolitische Instrumente erörtert, die auf der Landesebene in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, um von staatlicher Seite die Wohnungskrise zu adressieren: die Mietpreisbremse, der soziale Wohnungsbau und das Wohnraumzweckentfremdungsverbot.

Die Mietpreisbremse

Im Dezember 2005 ist in Baden-Württemberg die Gültigkeit der vom Bund rechtlich definierten Mietpreisbremse für das Jahr 2026 verlängert worden. Dafür war ein neues Gutachten zur Definition angespannter Wohnungsmärkte notwendig. Dieses führte dazu, dass sich ab 2026 die Gebietskulisse für angespannte Wohnungsmärkte verkleinern und dass unter anderem für Konstanz, Mannheim, Radolfzell sowie viele Umlandgemeinden die Mietpreisbremse nicht länger gelten wird. Insgesamt wird der Anteil der Bevölkerung sinken, der in Regionen lebt, deren Wohnungsmärkte als angespannt definiert sind . An dem Gutachten entzündete sich Kritik: Der Mieterbund stellte es grundsätzlich infrage, selbst der Konstanzer CDU-Oberbürgermeister Uli Burchardt äußerte deutliche Bedenken. Auch in der Landesregierung wurden zwischen den Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und der CDU Differenzen sichtbar: Die Grünen forderten eine neue Vermessung der Gebietskulisse, während die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), am Gutachten festhielt und die Mietpreisbremse als „umstrittenen Eingriff in das Recht auf Eigentum“ bezeichnete. Eine Neuregelung wird 2027 verhandelt werden.

Sozialer Wohnungsbau

Der hohe Druck auf Mieter*innen hängt auch damit zusammen, dass nur rund ein Prozent aller Wohnungen in Baden-Württemberg Sozialwohnungen sind. In Städten wie Stuttgart und Tübingen liegt der Anteil von Sozialwohnungen am Wohnungsgesamtbestand bei etwa fünf Prozent. Den rund 55.000 Sozialwohnungen stehen über 800.000 armutsgefährdete Haushalte gegenüber. Vielerorts – etwa in Tübingen – hätte etwa 40 bis 45 der Bevölkerung vom Einkommen her Anspruch auf eine Sozialwohnung. Sozialwohnungen unterliegen für einen befristeten Zeitraum Mietpreis- und Belegungsbindungen und sollen die Versorgung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen sicherstellen. Die Vermieter erhalten im Gegenzug staatliche Fördermittel. In Baden-Württemberg ist im Landeswohnraumförderungsgesetz geregelt, dass die Kaltmiete in geförderten Sozialwohnungen zwischen 20 und 40 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen muss. Die Dauer der Miet- und Belegungsbindungsfrist beträgt zwischen 10 Jahren und 40 Jahren. Von den 2024 in Baden-Württemberg neu geschaffenen sozial geförderten Wohneinheiten (insgesamt 4.078) hatten die meisten eine Bindungsfrist von 30 Jahren (1.782 Wohnungen) und 15 Jahren (1.323 Wohnungen). Da nicht im ausreichenden Umfang neue Sozialwohnungen gebaut werden, bedeutet die zeitliche Befristung, dass die Bestände im Laufe der Zeit sinken: Im Südwesten fiel die Zahl von 137.000 2002 auf 58.416 im Jahr 2017 und auf 52.287 im Jahr 2022, wie das Pestel Institut einer umfassenden Studie zum sozialen Wohnungsbau gezeigt hat.

In Baden-Württemberg ist die soziale Wohnraumförderung Teil des Programms „Wohnungsbau BW“, das neben der Mietwohnraum- auch Eigentumsförderung, die Förderung von Genossenschaftsanteilen und die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften umfasst. Alle Fördermittel kommen aus einem Topf, die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Das heißt, Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das Budget erschöpft ist.

Tabelle 1: Bewilligte Wohnbaufördermittel in Baden-Württemberg im Jahr 2024

 Bewilligungen 2024Zahl der Vorgängebewilligtes Subventionsvolumen in Eurogeförderte Wohneinheiten bzw. Wohnheimplätze
AnzahlWohnfläche
Wohnungs-bau BWMietwohnraumförderung567471,36 Mio.3.396232.692 qm
Eigentumsförderung2.313133,39 Mio.1.174158.152 qm
Sonstige (Förderung des Erwerbs von Genossen-schaftsanteilen und Modernisierungsförderung für Wohneigentümergemein-schaften)1906,32 Mio.2.573167.800 qm
 «Junges Wohnen» (Bundesprogramm ohne Kofinanzierung des Landes zur Förderung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende)972,55 Mio.1.31934.523 qm
gesamt 3.079683,62 Mio.8.462593.166 qm

Quelle: Landtag von Baden-Württemberg 2025

Der derzeitige Schwerpunkt liegt auf der Mietwohnraumförderung (471,36 Mio. Euro), gefolgt mit großem Abstand von der Eigentumsförderung (133,39 Mio. Euro). Trotz des seit 2015 erhöhten Subventionsvolumens besteht eine große Finanzierungslücke, die seit 2022 zu einem hohen Antragsstau geführt hat: 2024 wurden für den Bau von Mietwohnungen 1.032,76 Millionen Euro an Fördermitteln beantragt, bewilligt wurden jedoch nur 417,36 Millionen Euro. Ende Dezember 2024 summierte sich der Förderantragüberhang auf 790,66 Millionen Euro, davon 718,09 Millionen Euro im Bereich Mietwohnraumförderung (301 Vorgänge/4.590 Wohneinheiten).

Aufgrund der gestiegenen Zinsen sowie immer höherer Boden- und Baukosten verlieren derzeit zahlreiche Wohnungsbauprojekte ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit. Das führt dazu, dass ein erheblicher Teil der eingeplanten Fördergelder nicht abfließt, während der Bedarf an Sozialwohnungen weiter wächst. Deshalb fordert die Architektenkammer Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg und der Internationalen Bauausstellung 2027 der StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) eine „Notfallhilfe“ für den sozialen Wohnungsbau – und den „sozialen Frieden“. Sie schlagen ein sofortiges Konjunkturprogramm mit Kreditförderungen zum Verlustausgleich vor, sodass Projekte zumindest mit einer schwarzen Null realisiert werden können, sowie eine kuratierte Förderprojektauswahl durch eine interdisziplinäre Jury zur Priorisierung gemeinwohlorientierter und sozialökologischer Vorhaben. Gerade in Zeiten volatiler Zinsen und Baukosten sind Akteure, die bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen, darunter auch die Kommunen, auf verlässliche und klar strukturierte Förderprogramme angewiesen. 2024 folgte ein weiterer, von zahlreichen gemeinwohlorientierten Bauträgern und zivilgesellschaftlichen Initiativen aus verschiedenen Städten (Esslingen, Heidelberg, Ravensburg, Rottweil, Ostfildern etc.) unterzeichneter Aufruf, der eine Stärkung der sozialen Wohnraumförderung verlangt. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Landesregierung diese weiterentwickeln wird. Um die finanziellen Spielräume zu vergrößern, wäre neben mehr Haushaltsmitteln auch eine Beteiligung von öffentlichen Investitionsgesellschaften oder der Landeskreditbank sinnvoll.

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotsgesetz) wurde in Baden-Württemberg 2014 auf Initiative des damaligen Koalitionspartners SPD eingeführt und 2021 in einer verschärften Fassung rechtskräftig. Es ermächtigt Gemeinden mit Wohnraummangel, eine Satzung zu erlassen, die für die Dauer von maximal fünf Jahren die Zweckentfremdung von Wohnraum unter Genehmigungsvorbehalt stellt. Zweckentfremdung liegt vor, wenn mehr als 50 Prozent der Fläche für berufliche oder gewerbliche Zwecke verwendet werden, wenn die Wohnung mehr als sechs Monate leer steht, länger als zehn Wochen im Jahr als Ferienwohnung genutzt wird oder wenn sie abgerissen werden soll. Für die Genehmigung einer Zweckentfremdung können Ausgleichszahlungen eingefordert werden, Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Für die Umsetzung müssen Kommunen eine Satzung erlassen. Eine solche gibt es etwa in Freiburg, Konstanz, Tübingen, Heidelberg, Mannheim und Stuttgart. Einen Überblick über den Einsatz von Zweckentfremdungsverbotssatzungen in ausgewählten Städten in Baden-Württemberg liefert Tabelle 2. Deutlich wird, dass das Zweckentfremdungsverbot (siehe z.B. Stuttgart) wirkungsvoll sein kann, in vielen Kommunen aber noch Potenzial für eine stärkere Anwendung des Instruments besteht.

Tabelle 2: Einsatz des Zweckentfremdungsverbots auf kommunaler Ebene in ausgewählten Städten bis Herbst 2024

StadtMeldungen zu ZweckentfremdungAnzahl Strafen/Bußgelder/andere Maßnahmen
Stuttgart

Seit Inkrafttreten der Satzung (2016)

sind 2.257 Verfahren eingeleitet worden.

Es wurden Bußgelder in Höhe von 27.500 Euro verhängt.

Über Vereinbarungen wurde die Schaffung von über 400.000 m² Ersatzwohnraum gesichert.

Rund 1,9 Millionen Euro Ausgleichszahlungen wurden eingenommen und fast 400 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. 

FreiburgSeit Inkrafttreten der Satzung (2014) sind rund 640 Hinweise eingegangen.Bisher wurden vier Bußgelder verhängt. 
HeidelbergSeit Inkrafttreten der Satzung (2016) sind 36 Meldungen eingegangen.Bisher wurden keine Strafen verhängt.
MannheimSeit dem Erlass der Satzung (2021) sind rund 150 Hinweise eingegangen.Es wurden drei Fälle zur Anzeige gebracht und es wurde in zwei Fällen eine Strafe verhängt.

Quelle: eigene Darstellung, basierend auf Landtag von Baden-Württemberg 2024

Nach wie vor haben einige Städte in Baden-Württemberg mit über 100.000 Einwohner*innen keine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen, darunter Karlsruhe, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Aufgrund des mitunter hohen strukturellen Leerstands könnten Kommunen mit einem solchen Erlass allerdings Gestaltungsspielraum gewinnen.

Leerstand

In Baden-Württemberg liegt die Leerstandsquote bei 4,2 Prozent, zum letzten Erhebungszeitpunkt im 2022 standen im Südwesten 236.000 Wohnungen leer, mehr als die Hälfte davon seit über einem Jahr. Besonders viele Wohnungen stehen in Zweifamilienhäusern leer. Die marktaktive Leerstandsquote – also Wohnungen, die innerhalb von drei Monaten wieder vermietet werden könnten – liegt bei 1,3 Prozent. Der längerfristige Leerstand kann teilweise darauf zurückgeführt werden, dass auf Preissteigerungen spekuliert wird. So kann – insbesondere im Kontext steigender Immobilienpreise und niedriger Zinsen – mit der Weiterveräußerung einer (unvermieteten) Immobilie unter Umständen mehr Rendite generiert werden als mit ihrer Vermietung. Längerfristiger Leerstand wirkt sich jedoch nicht nur negativ auf den Wohnungsmarkt, sondern auch negativ auf die Bausubstanz aus. Beispielsweise droht bei längerem Nicht-Heizen Schimmelbildung und daraufhin erhöhter Investitionsbedarf. Betrachtet man die Eigentümerstrukturen, so weisen insbesondere die Wohnungsgenossenschaften und Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) im Verhältnis zu ihrem Anteil am Wohnungsmarkt niedrigere Leerstandsquoten auf. Überrepräsentiert ist beim Leerstand die Eigentümergruppe der Privatpersonen. Eine marktaktive Leerstandsquote oberhalb von 3 Prozent gibt es im Bestand von Organisationen ohne Erwerbszweck, anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie bei Wohnungen im Besitz von Bund und Land, wo die marktaktive Leerstandsquote sogar 4,5 Prozent beträgt.

Wem gehört der Wohnraum?

Die Frage, wem der Wohnraum gehört, ist auch zentral im Hinblick auf die Vermögens(um)verteilung, denn das Immobilienvermögen der Privathaushalte macht rund die Hälfte des gesamten privaten Vermögens aus. Die größten Eigentümergruppen in Baden-Württemberg sind Privatpersonen und Wohneigentümergemeinschaften, gefolgt mit großem Abstand von kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften (siehe Abb. 3). Im Jahr 2023 lebten 48 Prozent der Haushalte in selbstgenutztem Wohneigentum (bundesweit: 42 Prozent). Privatpersonen und Wohneigentümergemeinschaften sind auch die wichtigsten Vermietergruppen (siehe Abb. 3).

Abbildung 3: Wohnungen nach Eigentümern in Baden-Württemberg im Jahr 2022. Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Zensusdaten des Statistischen Bundesamts 2024

Mit Blick auf die Miethöhen (siehe Abb. 4) wird deutlich, dass lediglich die kommunalen Wohnungsunternehmen und die Genossenschaften zu unterdurchschnittlichen Preisen vermieten. Überdurchschnittlich hoch sind die Mieten hingegen bei privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen, anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen (Fonds und Pensionskassen), aber auch bei den wenigen in Bundes- bzw. Landeseigentum verbliebenen öffentlichen Wohnungen.

Abbildung 4: Wohnungen in Baden-Württemberg nach Mietpreisen und Eigentümern im Jahr 2022. Quelle: eigene Darstellung auf der Grundlage von Zensusdaten des Statistischen Bundesamts 2024

Auffällig ist, dass in Baden-Württemberg potenziell gemeinwohlorientierte Strukturen und Akteure wie kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit 3,3 bzw. 2,8 bzw. Prozent gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern nur einen niedrigen Markanteil haben (siehe Tabelle 3). Das gilt auch für finanzmarktorientierte Wohnungskonzerne. Deutschlands größtes, börsennotiertes Wohnungsunternehmen, Vonovia SE, etwa bewirtschaftet sowohl in Tübingen als auch in Stuttgart 2 Prozent des Mietwohnungsbestands. Zum Vergleich: In Berlin sind es 10 Prozent und in Dresden sogar 18 Prozent. Der heutige Wohnungsbestand von Vonovia SE in Baden-Württemberg geht in großen Teilen auf die Privatisierung von 21.000 landeseigenen Wohnungen im Jahr 2012 zurück, die damals zusammen für rund 1,43 Milliarden an die Patrizia AG verkauft wurden.

Der geringe öffentliche Wohnungsbestand, die Kleinteiligkeit bei den Eigentümerverhältnissen und die starke Eigentumsideologie (53,7 Prozent aller Wohnungen gehören Privatpersonen; siehe Tabelle 3) birgt Herausforderungen für eine „Politik von unten“, etwa im Hinblick auf die Organisierung von Mieter*innen: Während bei einer Modernisierung großer Wohnblocks etwa in Berlin gleichzeitig sehr viele Mieter*innen betroffen und ansprechbar sind, ist es in Baden-Württemberg aufgrund der vielen Einzeleigentümer*innen sehr viel schwieriger, etwa die Verdrängung von einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen aus bestimmten Stadtquartieren zu politisieren. Häufig bestehen sogar persönliche Bekanntschaften zwischen Mieter*innen und Eigentümer*innen. Wie sich dies auf die Organisierung und Formierung politischer Kollektivierungsprozesse von Mieter*innen auswirkt, muss noch weiter erforscht werden.

Tabelle 3: Vergleich des Anteils verschiedener Eigentümergruppen am Wohnungsmarkt in ausgewählten Bundesländern (Angaben in Prozent)

WohneigentumsformenBundesländer 
Baden-WürttembergHessen Rheinland-PfalzNordrhein-WestfalenBerlinSachsen
Gemeinschaft von Wohnungseigentümer*innen35,419,91622,518,417,0
Privatpersonen53,763,475,158,825,748,1
Wohnungsgenossenschaften2,82,10,83,710,213,0
Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen3,36,93,23,418,910,0
privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen2,44,92,98,919,37,9
anderes privatwirtschaftliches Unternehmen (z.B. Fonds)1,11,71,11,54,42,8
im Besitz von Bund oder Land0,30,30,30,220,7
Organisation ohne Erwerbszweck (z.B. Kirche)1,10,80,60,81,10,5

Quelle: eigene Darstellung auf der Grundlage von Zensusdaten des Statistischen Bundesamts 2024

Die nächste Landesregierung muss vorhandene Mittel nutzen

Zwar ist Baden-Württemberg das exportstärkste Bundesland Deutschlands und eine der führenden Forschungsregionen in Europa. Allein die Region Stuttgart verfügt über ein Bruttoinlandsprodukt von 149 Milliarden Euro, was der Wirtschaftskraft Ungarns entspricht. Doch staatliche Investitionsrückstände, der Fachkräftemangel und ein Sinken des Produktivitätsvorsprungs beschränkten zuletzt das Wachstum. Hinzu kommen Unsicherheiten im Bereich der Industrie- und Exportstärke aufgrund zunehmender Handelskonflikte, der Transformation des Energiesektors und der Automobilindustrie und einer zunehmenden Konkurrenz aus China und dem Silicon Valley.

Es besteht daher ein hoher Bedarf an Innovation und Transformation der Ökonomie, hinzu kommt die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. In Baden-Württemberg wurde 2023 ein neues Klimagesetz beschlossen, mit dem sich das Bundesland dazu verpflichtet hat, bis 2040 klimaneutral zu werden. Für den Gebäudesektor ist die Zielsetzung, bis zum Jahr 2030 eine Minderung von 49 Prozent im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen des Jahres 1990 zu erreichen. Laut Baukulturbericht 2022/23 ist in Deutschland der Betrieb von Gebäuden für etwa 35 Prozent des Energieverbrauchs und 30 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich. Über die Hälfte aller Abfälle sind Bau- und Abbruchabfälle.

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, die Bezahlbarkeit des Wohnens zu gewährleisten und Wege zu finden, wie im Bereich Wohnen und Stadtentwicklung auf die derzeitigen klimatischen, sozialen, ökonomischen und demografischen Veränderungen konstruktiv reagiert werden kann. Auch wenn in der Wohnungspolitik die zentralen Rahmenbedingungen vom Bund vorgegeben werden, verfügen die Länder doch über einige, zum Teil noch zu wenig genutzte Instrumente und Gestaltungsmöglichkeiten. So können und sollten sie das Marktgeschehen stärker steuern: etwa über die Ausweitung der Gebietskulisse für angespannte Wohnungsmärkte und über eine drastische Erhöhung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau. Angesichts der wenigen gemeinwohlorientiert agierenden Wohnungseigentümer*innen in Baden-Württemberg bestünde eine wichtige Aufgabe der Landespolitik hier darin, rasch Wege zu finden, wie langfristig ein bezahlbarer Wohnungsbestand aufgebaut werden kann. Dabei sind die Kommunen zentrale Akteure. Die Politik in Baden-Württemberg müsste viel stärker als bisher Möglichkeiten ausloten und unterstützen, wie Kommunen stärkeren Zugriff auf den Wohnungsbestand bekommen können. Denn die meisten Städte und Gemeinden stehen aufgrund der sich weiter zuspitzenden Finanzkrise, des Fachkräftemangels und der starken Ideologie des Privateigentums wohnungspolitisch vor großen Herausforderungen. Damit die Kommunen nicht nur in Baden-Württemberg wohnungspolitisch wieder stärker in die Offensive kommen, wären darüber hinaus bundesweite politische Initiativen und Mobilisierungen notwendig, unter anderem für eine stärkere Regulation der Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten, etwa über die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels. Ein Dämpfen der spekulativ überhöhten Preise und ein Zurückdrängen stark profitorientierter Investoren würde langfristig gemeinwohlorientiert agierenden Marktakteuren und Mieter*innen Luft verschaffen und den institutionalisierten und zivilgesellschaftlichen politischen Diskussionen mehr Raum für die Erarbeitung neuer Perspektiven und innovativer Lösungen geben.

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