Details

Seit seinem Beginn vor rund einem Jahr verläuft der neuerliche Friedensprozess zwischen der türkischen Regierung und der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) schleppend. Statt echter Verhandlungen dominiert ein Kampf um die Deutungshoheit. Wird Frieden auf die einseitige Entwaffnung und Auflösung der PKK reduziert? Oder wird er als politisches Abkommen verstanden, das demokratische Rechte, Teilhabe und Reformen verbindlich festlegt?
Elvin Çetin arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag. Ihre Schwerpunkte sind Friedens- und Sicherheitspolitik, Militarisierung sowie die Türkei und Kurdistan.
Noch im Dezember 2025 hatte die pro-kurdische Oppositionspartei DEM mit ihrer Istanbuler Konferenz International Peace and Democratic Society ein Zeichen gesetzt. Der Friedensprozess solle, so der Tenor, aus der engen Logik der inneren Sicherheit herausgelöst und an überprüfbare Garantien gebunden werden.
Doch nur wenige Wochen später gerät diese Dynamik durch die militärische Eskalation gegen die Gebiete der kurdischen Selbstverwaltung in Rojava, also in Nord- und Ostsyrien, massiv unter Druck. Die Frage, ob die Selbstverwaltung fortbesteht, wird damit zum Prüfstein des Friedensprozesses.
Ankara verknüpft die Lage in der Türkei ganz offen mit der Forderung, die kurdisch geführte Selbstverwaltung jenseits der Grenze müsse sich auflösen bzw. Damaskus unterordnen. Insofern ist Skepsis gegenüber der Friedensrhetorik der Türkei durchaus angebracht. Denn wie soll es zum Frieden kommen, wenn Ankara seine Macht und seinen Einfluss auf die syrische Übergangsregierung nutzt, um gegen die kurdische Selbstorganisation im Nachbarland vorzugehen?
Fragiler Friedensprozess
Als politischer Auftakt des aktuellen Prozesses gelten der Friedensaufruf des PKK-Gründers und -Anführers, Abdullah Öcalan, vom Frühjahr 2025 und die wenig später folgende Ankündigung der Selbstauflösung der PKK. Damit war der Anspruch verbunden, den seit 1984 geführten bewaffneten Konflikt politisch zu beenden.
Seitdem sind Inhalte und Gestaltung des Friedensprozesses heftig umstritten. Ankara führt als mögliche vertrauensbildende Maßnahme immer wieder die Freilassung politischer Gefangener an. Tatsächlich hat es eine solche Freilassung bislang jedoch nicht gegeben. Ohne verbindlichen rechtlichen Rahmen und ohne eine transparente Rückkehr- und Amnestieregelung für ehemalige PKK-Angehörige bliebe ein solcher Schritt zudem umkehrbar und deshalb aus kurdischer Sicht politisch höchst ambivalent.
Ohne Garantien bedeutet Entwaffnung aus Sicht der meisten Kurd*innen keinen Frieden, sondern bloß die Unterordnung unter ein fortgesetztes Kontrollregime.
Die Messlatte der türkischen Regierung ist die Sicherheitspolitik. Die kurdische Seite hingegen fokussiert auf Garantien für kommunale Demokratie in den kurdisch dominierten Gebieten, in Syrien ebenso wie in der Türkei. Aufgrund des wechselseitigen Misstrauens verengt sich der Prozess auf Verfahrensdiskussionen, statt eine verbindliche Aushandlung von Rechten und Regeln in den Blick zu nehmen. Das macht den gesamten Friedensprozess überaus fragil.
Die technokratische, primär sicherheitspolitische Rahmung der türkischen Regierung wird parlamentarisch gestützt. In der Großen Nationalversammlung der Türkei arbeitet die Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie (Millî Dayanışma, Kardeşlik ve Demokrasi Komisyonu) ausdrücklich unter dem Leitbegriff „terrorfreie Türkei“ (Terörsüz Türkiye). Nach außen soll die Kommission den Prozess begleiten, gesetzliche Regelungsbedarfe identifizieren und Entscheidungen vorbereiten. Ihre Arbeit fokussiert auf Anhörungen und Berichtserstellung; bis Anfang Dezember 2025 wurden nach Parlamentsangaben 134 Personen und Institutionen angehört. Da der Abschlussbericht nicht fristgerecht vorlag, wurde die Mandatsdauer der Kommission Ende Dezember 2025 um zwei Monate verlängert. Zuvor hatte eine dreiköpfige Delegation der Kommission am 24. November 2025 die Gefängnisinsel İmralı besucht, auf der Öcalan inhaftiert ist. Vertreten waren je ein Abgeordneter der regierenden islamisch-konservativen AKP, der mit ihr verbündeten, ultranationalistischen MHP und der Oppositionspartei DEM.
Der Leitbegriff „terrorfreie Türkei“ illustriert die institutionelle Rahmung des Themas. Entwaffnung und Kontrolle werden zum alleinigen Maßstab des Erfolgs, während Demokratisierung, Teilhabe und Garantien in eine ungewisse Zukunft verschoben werden. Ebendarin liegt das Grundproblem des Prozesses: Er organisiert Verfahren und Erwartungsmanagement, schafft aber keine belastbare Friedensarchitektur.
Frieden als Regelwerk
Fest steht: Frieden kann nur über verbindliche Regeln für alle Beteiligten entstehen. Es braucht daher gesetzliche Grundlagen für die Rückkehr, Amnestie und Reintegration, eine parlamentarische Verantwortung für den Prozess sowie Garantien, die politische Teilhabe, kommunale Demokratie und zivilgesellschaftliche Arbeit gewährleisten.
Ein komplexer Friedensprozess dieser Art ist indes nur steuerbar, wenn es verlässliche Kommunikationskanäle gibt. In diesem Sinne bleibt İmralı ein Prüfstein. Abdullah Öcalan ist seit 1999 auf der Gefängnisinsel inhaftiert und unterliegt besonderen Haft- und Kommunikationsbeschränkungen. Delegationsbesuche sind kurzfristig hilfreich, können aber einen dauerhaften Gesprächskanal nicht ersetzen. Solange die türkische Regierung keinen regelmäßigen Austausch mit Öcalan ermöglicht und sich nicht selbst verlässlich in die Kommunikation einbringt, bleibt offen, ob es ihr wirklich um einen Weg zum Frieden geht.
Aus kurdischer Perspektive beinhaltet der Friedensprozess auch einen Demokratisierungsauftrag. Entwaffnung ist in dieser Logik keine einseitige Vorleistung, sondern Teil eines umfassenden Abkommens, das die Rechte aller absichert und Rückfälle institutionell erschwert. Ohne Garantien bedeutet Entwaffnung aus Sicht der meisten Kurd*innen keinen Frieden, sondern bloß die Unterordnung unter ein fortgesetztes Kontrollregime.
Die Betonung eines verbindlichen Regelwerks ist dabei historisch begründet. Denn der letzte Friedensprozess (2013–2015) scheiterte nicht an fehlender Rhetorik, sondern an mangelnder Institutionalisierung: Nach mehrjährigem Waffenstillstand und langen Verhandlungen, die bis zu öffentlich kommunizierten politischen Eckpunkten führten, kippte der Prozess im Sommer 2015 in eine Eskalationsspirale mit vielen Toten. Auch damals wurde der Friedensprozess seitens der türkischen Regierung als bloße Sicherheitsfrage behandelt, begleitet von militärischen Operationen gegen die PKK und militärisch-polizeilichen Großoperationen in kurdischen Städten im Südosten der Türkei.
Wer profitiert von der Sicherheitslogik?
Solange Frieden faktisch die Anpassung der kurdischen Seite an das türkische Kontrollregime bedeutet, bleibt der Prozess asymmetrisch – zum Vorteil der türkischen Regierung.
Um den aktuellen Friedensprozess zu verstehen, sollte man daher weniger auf die Rhetorik schauen als auf die Mechanismen der Sicherheitslogik. Unter autoritären Bedingungen, wie sie in der Türkei herrschen, droht Friedensrhetorik nämlich schnell zur Fassade zu werden, weil eine demokratische Öffnung nicht als Ziel, sondern als Risiko gilt: Denn dann könnten Macht, Ressourcen und Kontrolle neu verteilt werden. Das Streben nach Risikovermeidung begünstigt in diesem Sinne die Logik der Repression.
Praktisch zeigt sich die Repression gerade im Inneren. Der Fall Selahattin Demirtaş belegt dies eindringlich. Aber auch darüber hinaus werden kurdische (und andere) Oppositionspolitiker*innen massenhaft kriminalisiert, gewählte Bürgermeister*innen abgesetzt und demokratische Standards weiter ausgehöhlt. Für die kurdische Seite ist deshalb die Reihenfolge und Verbindlichkeit bzw. Garantie der vereinbarten Schritte entscheidend. Derzeit fordert Ankara von der kurdischen Seite Vorleistungen ein, lässt aber die eigenen Schritte im Ungefähren und hält weitgehend an der Repressionspraxis fest. Wenn aber Rechte und Garantien vertagt werden, bleibt „Frieden“ die Fortsetzung des Ausnahmezustands mit anderem Etikett.
In der Sicherheitslogik geht es schließlich auch um handfeste materielle Macht. Die Kayyım-Praxis, das heißt die Einsetzung staatlicher Zwangs- anstelle gewählter Kommunalverwaltungen, ist keineswegs bloße Symbolpolitik, sondern ermöglicht vielmehr den Zugriff auf Budgets, Vergaben und lokale Netzwerke. Auch deshalb bleibt kurdische kommunale Selbstverwaltung unerwünscht.
Rojava als Angriffspunkt
Hinzu kommt, dass Ankaras Sicherheitslogik eben nicht an der Grenze endet. Solange die türkische Regierung die kurdisch geführten Strukturen in Nord- und Ostsyrien lediglich als Sicherheitsproblem behandelt und über die Kooperation mit der Hayat Tahrir al-Sham (HTS) und weiteren islamistischen Milizen militärischen Druck ausübt, steht jede Deeskalation in der Türkei unter Vorbehalt. Denn das Versprechen auf Frieden im Inland ist nicht glaubwürdig, solange die Angriffe gegen die kurdische Selbstorganisation im Nachbarland fortgesetzt werden.
Bei ihren Angriffen auf die Selbstverwaltung agieren Damaskus und Ankara Hand in Hand. Damaskus gibt ebenfalls symbolische Zusagen, während die entscheidenden Hebel bei Sicherheitsapparat und Zentralstaat verbleiben sollen. In beiden Ländern heißt es: Anerkennung in der Form, Entmachtung in der Sache. Das ist wiederum für die Selbstverwaltung und weite Teile der kurdischen Bevölkerung inakzeptabel.
Öcalan und die DEM-İmralı-Delegation rufen weiterhin zu Dialog und Verhandlungen auf. Sie interpretieren die Eskalation in Rojava und Syrien als Sabotage des Friedensprozesses und haben wiederholt betont, dass die Entwaffnung und Auflösung der PKK keine Demobilisierung der militärischen Strukturen in Rojava bedeute. Ihre rote Linie lautet: Rojava ist keine Verhandlungsmasse, sondern Teil der eigenen Schutz- und Freiheitsansprüche.
Erpressung statt Ausgleich?
Welche Friedensdefinition sich durchsetzt, ist keine Frage der Rhetorik, sondern der Macht- und Kräfteverhältnisse. Entscheidend ist, ob der faktische Ausnahmezustand beendet wird oder die Sicherheitspolitik weiterhin die Regeln diktiert. Der nüchterne Befund bleibt: Es gibt ein Gelegenheitsfenster, aber einstweilen noch keine Friedensarchitektur.
Aus kurdischer Perspektive steht zur Entscheidung, ob ein bindender Rechtsrahmen zustande kommt. Entwaffnung ist dabei nur ein Teil eines Bündels verbindlicher Schritte, zu denen Freilassungen und transparente Regeln für Rückkehr und Amnestie, das Ende der Zwangsverwaltungen und der Schutz politischer Betätigung vor der Anti-Terror-Praxis sowie Garantien für politische Selbstbestimmung und kommunale Demokratie zählen.
Solange die türkische Regierung jedoch eine Deeskalation im Inland an politisch-militärische Ziele jenseits der Grenze koppelt, verfolgt sie eine Politik der Erpressung statt des Ausgleichs. Fest steht: Sollten die Angriffe auf Rojava nicht eingestellt werden, rückt eine realistische Friedensperspektive in der Türkei und in Kurdistan auf absehbare Zeit außer Reichweite.

