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Analyse , : Studie belegt Rassismus in Institutionen

Handlungsempfehlungen liegen vor, jetzt braucht es eine nachhaltige Anti-Rassismus-Strategie

Wichtige Fakten

Autor
Felix Axster,

Details

Einsatzfahrzeug der Polizei fährt über einen Weg durch den Park zur Kontrolle, Spaziergänger*innen weichen aus.
Berlin hat den Görlitzer Park in Kreuzberg als „kriminalitätsbelasteten Ort“ ausgewiesen. Folge: verschärfte polizeiliche Kontrollpraxis. Von offizieller Seite werden die Maßnahmen mit illegalem Drogenhandel und Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht begründet, die Betroffenen erfahren sie überwiegend als racial profiling. Berlin, 1.6.2025, Foto: IMAGO / Jürgen Held

2021 hat das Bundesinnenministerium eine wissenschaftliche Studie initiiert, die Rassismus in deutschen Institutionen und Behörden untersuchen sollte. Drei Jahre lang haben Forscher*innen des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt in 23 Einzelprojekten zahlreiche Behörden in den Blick genommen (Polizei, Justiz, Ordnungsamt, Agentur für Arbeit etc.). Der Befund: Rassismus ist in Institutionen weit verbreitet, es gibt viel Bedarf, u. a. an einer übergeordneten, langfristigen und nachhaltigen Anti-Rassismus-Strategie. Das Ministerium hat die Studie kürzlich auf seiner Webseite veröffentlicht. Allerdings entsteht der Eindruck eines eher widerwilligen, zugeknöpften Umgangs damit. Zumindest gab es weder eine Pressemitteilung noch eine Pressekonferenz. Möglicherweise hat sich das Fenster für eine selbstkritische Befragung in Sachen Rassismus, das sich vor einigen Jahren, nach dem Mord an Walter Lübcke, den Anschlägen von Halle und Hanau und der Ermordung George Floyds geöffnet zu haben schien, im Zuge der autoritären Wende der letzten Jahre wieder geschlossen.

Dr. Felix Axster ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin sowie am bundesweiten dezentralen Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt. Er war Mitglied des Projektteams der Studie.

Getrieben vom gesellschaftlichen Druck 

Als das Bundesministerium des Innern (BMI) 2021 an das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) mit dem Vorschlag herantrat, in einer breit angelegten Verbundstudie Rassismus in staatlichen Institutionen zu erforschen, konnte man einigermaßen überrascht sein. Jahrzehnte lang wurde Rassismus in Deutschland von offizieller Seite bagatellisiert, wenn nicht gar in Gänze negiert. Dies mag auch auf den Umstand zurückzuführen sein, dass die Anerkennung der Existenz von Rassismus das Selbstbild der Bundesrepublik in Frage gestellt hätte, einen fundamentalen Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit vollzogen zu haben. Im offiziellen Sprachgebrauch jedenfalls dominierten Begriffe wie Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit. Und eine zentrale Forderung antirassistischer Initiativen und Bewegungen, die sich im Rahmen migrantischer Selbstorganisation, des linken Aktivismus und der wissenschaftlichen Rassismuskritik formierten – beispielsweise in den frühen 1990er Jahren, als es im Zuge der sogenannten Wiedervereinigung zu einer Explosion rassistischer Gewalt kam –, setzte genau hier an: Erkennt endlich an, dass Rassismus ein strukturelles, tief in die Gesellschaft eingeschriebenes Problem ist, das als solches benannt werden muss und sich nicht an die Ränder auslagern lässt! Es ist der Beharrlichkeit eben jenes Antirassismus zu verdanken, dass sich der Wind vor einigen Jahren gedreht zu haben schien. Zugleich wäre in Rechnung zu stellen, dass sich Rassismus immer wieder auch in tödlicher Gewalt äußert, die sich bisweilen nur schwer ignorieren lässt. Das heißt, dass auch die Konjunktur rassistischer Gewalt 2019/2020 (die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke, die Anschläge von Halle und Hanau, die Ermordung von George Floyd) sowie die antirassistischen Reaktionen auf diese Gewalt (vor allem die weltweite Black Lives Matter-Bewegung, die auch in Deutschland Zehntausende auf die Straße getrieben hat) zu einem Umdenken geführt haben. Manifest wurde dieses Umdenken in der im Mai 2020 erfolgten Einrichtung des Kabinettsauschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Auch wenn sich in der Kopplung von Rassismus mit Rechtsextremismus erneut der Versuch der Auslagerung des Problems an den Rand andeutet, war bemerkenswert, dass nun auch offiziell von Rassismus die Rede war. Und das vom Kabinettsauschuss beschlossene Maßnahmenpaket, das keineswegs nur auf die Eindämmung des Rechtsextremismus zielte, und zu dem auch die Studie über Rassismus in staatlichen Institutionen gehörte, ließ den Eindruck entstehen, dass die über Jahrzehnte artikulierte Forderung, Rassismus auch in seiner strukturellen Dimension ernst zu nehmen, endlich Gehör gefunden hatte.

Untersuchungen in großem Umfang

Das FGZ ist ein interdisziplinärer Forschungsverbund. Entsprechend waren auch an der In-Ra-Studie „Institutionen und Rassismus“ unterschiedliche Disziplinen mit ihren jeweiligen Methoden und theoretischen Vorannahmen sowie ihren jeweils spezifischen Perspektiven auf den Forschungsgegenstand beteiligt. Während zum Beispiel die soziologische Einstellungsforschung in großem Umfang Befragungen von Behördenmitarbeiter*innen durchführte und die historische Rassismusforschung die Genese von rassistischem Wissen nachvollzog, das auch die Verfasstheit von und die Praxis in Institutionen prägt, nahmen Ethnolog*innen vermittels der teilnehmenden Beobachtung die alltägliche Interaktion zwischen staatlichem Repräsentationsorgan und Bürger*innen bzw. allen Menschen, die mit Behörden zu tun haben, in den Blick.

Nun liegt die InRa-Studie vor. In 23 Einzelprojekten wurden verschiedene Behörden oder Institutionen untersucht, auf Bundesebene (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundespolizei, Zoll, Agentur für Arbeit) wie auch auf Landes- und kommunaler Ebene (Polizei, Justiz, Ordnungsamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Verfassungsschutz, kommunale Wohlfahrtspflege, Landesdemokratiezentren/Landeskoordinierungsstellen, Ausländerbehörden, Jobcenter, Chancengleichheitsstellen in Stadtverwaltungen, Sozialbehörden, Bezirks- und Kommunalverwaltung). Mal standen die Mitarbeitenden in Institutionen im Mittelpunkt des Interesses, wobei es auch um die Frage ging, ob und inwiefern migrantische bzw. migrantisierte Mitarbeitende selbst Rassismus erfahren; mal rückten die Leistungsempfangenden oder allgemein die Erfahrungen und Sichtweisen der von institutionellem Rassismus Betroffenen in den Fokus der Aufmerksamkeit. Zudem wurde nach der transnationalen Zirkulation von Rassismus-Vorstellungen (wie auch von Antirassismus-Vorstellungen) gefragt sowie danach, ob Sicherheitspolitik und Extremismusprävention (insbesondere im Bereich Islamismus) möglicherweise nicht-intendierte rassistische Nebeneffekte haben.

Die Studie bescheinigt Rassismus in Institutionen und Behörden ‚auf unterschiedlichen Ebenen‘.

Bezüglich der Ergebnisse der Studie sei darauf verwiesen, dass es durchaus bereits bestehendes Wissen über institutionellen Rassismus oder Rassismus in Institutionen gibt, das im Rahmen wissenschaftlicher Forschung generiert wurde. Zu nennen wären etwa der 1999 publizierte Macpherson-Bericht aus Großbritannien, aber auch einzelne in Deutschland durchgeführte Studien beispielsweise zu Rassismus in Schulen oder in der Polizei. Das Besondere an der InRa-Studie wiederum war, dass hier erstmals in Deutschland in großem Umfang geforscht wurde, eben gleichzeitig in zahlreichen staatlichen Institutionen. So sollte sich ein Überblick verschafft und gewissermaßen flächendeckend Bedarfe identifiziert werden.

Institutionen reproduzieren Normen

Allgemein lässt sich sagen, dass sich Rassismus in Institutionen und Behörden – so heißt es im Abschlussbericht der Studie – „auf unterschiedlichen Ebenen“ findet und „von rassifizierenden Stereotypen über Kulturalisierungen bis hin zu color-blind racism (auch color blindness)“ reicht. Zudem wurde konstatiert – erneut ein Zitat aus dem Abschlussbericht –, „dass individuelle rassistische Handlungen von mit institutioneller Macht ausgestatteten Personen strukturell wirksam [sind] und so zu institutionellem Rassismus führen.“ Zu ergänzen wäre, dass Institutionen historische Gebilde sind, denen Geschichte eingeschrieben ist, eben auch die Geschichte des Rassismus und also rassistisches Wissen, was die grundsätzliche Frage aufwirft, welche Rolle Institutionen qua ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Ausrichtung bei dem Vorgang des rassistischen Ein- und Ausschlusses von Menschen zukommt. 

Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Zu den Aufgaben dessen, was wir heute Polizei nennen, und was in früheren Jahrhunderten Policey hieß, gehört seit jeher die Kontrolle und Überwachung der Grenze der Zugehörigkeit. Früher richtete sich die Kontroll- und Überwachungspraxis gegen sogenannte Vagabund*innen und Landstreicher*innen – meist enteignete Bauern, die in den entstehenden Fabriken keinen Platz gefunden hatten oder sich dort nicht ausbeuten lassen wollten –, heute hingegen oftmals gegen (tatsächliche oder vermeintliche) Geflüchtete. Ein Teilprojekt der Studie befasste sich mit dieser Praxis. Ausgangspunkt war der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg. Der Park wird nicht nur von vielen Anwohner*innen mit Migrationsgeschichte genutzt, sondern es hat sich dort auch ein Markt für den Handel mit illegalisierten Substanzen entwickelt, der vor allem von Menschen aus afrikanischen Ländern, oftmals ohne Aufenthaltspapiere, betrieben wird. Der Effekt ist eine verschärfte polizeiliche Kontrollpraxis, die durch den Umstand begünstigt wird, dass die Stadt Berlin den Görlitzer Park als sogenannten kriminalitätsbelasteten Ort (kbO) ausweist, was erleichterte Kontrollbedingungen mit sich bringt. Es stellt sich die Frage, wie diese Kontrollpraxis einzuordnen ist. Während sie von offizieller Seite eben mit illegalem Drogenhandel und Aufenthaltsrecht begründet wird, wird sie von Seiten der Betroffenen überwiegend als racial profiling erfahren, also als rassistische Kontrolle, die das polizeiliche Einsatzgebiet und demnach den städtischen Raum entlang der Kategorie Rasse/race aufteilt und so die Grenze der Zugehörigkeit manifestiert.

Wie gesagt, Institutionen ist Geschichte eingeschrieben, eben auch die Geschichte des Rassismus. Die feministische Theoretikerin Sara Ahmed hat in diesem Zusammenhang von institutional whiteness gesprochen und damit darauf aufmerksam gemacht, dass die Grenze der Zugehörigkeit, die auch Institutionen prägt und von diesen alltäglich reproduziert wird, nicht nur durch gesellschaftliche Normen bestimmt wird, sondern dass diese Norm in Gesellschaften, in denen Rassismus wirkmächtig war und ist, immer auch eine rassifizierte Norm ist. Für Deutschland und Europa (oder allgemein den Westen) bedeutet dies, zu erkennen, dass und auf welche Weise Weiß-Sein als Norm fungiert. So gesehen ist die polizeiliche Kontrollpraxis im Görlitzer Park nicht losgelöst von institutional whiteness zu betrachten.

Gute Vorschläge, schlechte Umsetzung?

Ein wesentliches Ziel der Studie bestand in der Formulierung von Handlungsempfehlungen. Um bei dem Beispiel der polizeilichen Kontrollpraxis zu bleiben: Hier wird unter anderem empfohlen, Polizeigesetze und Sicherheitspolitik (also auch die Ausweisung bestimmter städtischer Gebiete als kriminalitätsbelastete Orte oder Gefahrengebiete) rassismuskritisch zu überprüfen und Konflikte der Stadtgesellschaft mit lokalen Akteur*innen inklusiv-partizipativ und ganzheitlich-ressourcengerecht anzugehen. Insgesamt empfehlen die Autor*innen der Studie, Melde- und Beratungsstellen stärker zu etablieren und sichtbar zu machen, und zwar sowohl interne als auch extern-unabhängige Stellen. Darüber hinaus wird ein antirassistisches Institutionenleitbild empfohlen, das eine Strategie der rassismuskritischen oder rassismussensiblen Organisationsentwicklung beinhaltet. Eine weitere Empfehlung lautet, in allen Bundesländern Antidiskriminierungsgesetze zu etablieren, um Schutz vor Diskriminierung durch Landes- und Kommunalbehörden zu gewährleisten. Es gilt außerdem, Sprachbarrieren abzubauen und ein Recht auf Übersetzung zu implementieren. Schließlich wäre noch die Einbindung von rassismuskritischen Personen, Organisationen oder Vereinen zu nennen, antirassistische Fortbildungen für Behördenmitarbeitende, Empowerment-Strukturen für rassistisch diskriminierte Behördenmitarbeitende etc.

Auffallend jedenfalls ist, dass der Bericht vor über einem Jahr beim BMI eingereicht wurde, und dass er erst vor wenigen Tagen auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht wurde.

Um eine letzte bzw. die zentrale Empfehlung des Berichts zu zitieren: „In einem weiteren Projekt sollten diese Empfehlungen praktisch umgesetzt werden. Hierfür sollte eine Fokusgruppe aus Behördenmitarbeitenden, Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen aus der Antidiskriminierungsarbeit sowie (post-)migrantischen Selbstorganisationen gebildet werden, die Pläne für die Umsetzung einer rassismuskritischen Organisationsent­wicklung in Verwaltung und Behörden mittels partizipativer Ansätze entwickelt.“ Es bleibt abzuwarten, was passieren wird. Auffallend jedenfalls ist, dass der Bericht vor über einem Jahr beim BMI eingereicht wurde, und dass er erst vor wenigen Tagen, am 13. Februar 2026,  auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht wurde. Auffallend ist außerdem die Art und Weise der Veröffentlichung: Der Bericht wurde an einem Freitag auf der Webseite hochgeladen, also kurz vorm Wochenende. Es gab keine Pressemitteilung und auch keinen Hinweis auf eine Pressekonferenz, was bei vergleichbaren Anlässen durchaus üblich ist. Zusätzlich zum Bericht wurden zwei Stellungnahmen von Bundesbehörden veröffentlicht (Bundespolizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die den Bericht nicht zuletzt methodisch kritisieren. Schließlich war auffallend, dass ein Vertreter des BMI auf der Bundespressekonferenz am 20. Februar 2026 auf Nachfrage höchst widerwillig zu dem Bericht Stellung nahm. Die Botschaft lautete in etwa: Wir machen business as usual.

Mag sein, dass es verschiedene Gründe für den bisherigen Umgang mit der Studie seitens des Ministeriums gibt, der Wechsel an der Spitze zum Beispiel – andererseits wurde das BMI, als es vor einigen Jahren an das FGZ herantrat, noch von Horst Seehofer geleitet, der auch nicht gerade für antirassistisches Engagement bekannt war. Die Beobachtung jedenfalls, dass sich im Zuge der autoritären Wende der letzten Jahre der Wind für Rassismuskritik abermals gedreht hat, dieses Mal leider in Richtung von Ignoranz und Abwehr, lässt nichts Gutes für den Umgang mit der Studie erwarten. Unter der Merz-Regierung werden rassistische Stadtbild-Debatten angezettelt, wird die Kritik an antimuslimischem Rassismus als islamistische Propaganda abgetan, wird die Holocaust-Erinnerung zunehmend schamlos für die Schelte von Muslimen*a oder allgemein Migrant*innen (verkörpert durch die Sonnenallee in Berlin-Neukölln) eingesetzt. Offenbar ist das Fenster für rassismussensible Selbstbefragung, das sich vor einigen Jahren kurz geöffnet hatte, wieder geschlossen worden.

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