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Artikel , : Was ist eigentlich Völkerrecht?

Mal angenommen, alle Staaten sind formal gleichberechtigt und halten sich an eine gemeinsam vereinbarte regelbasierte Ordnung, würde es dann noch Kriege geben?

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Alle 13 Richter stehen an ihren Plätzen im Saal des Internationalen Gerichthof in Den Haag und verkünden einen Beschluss
Der Internationale Gerichtshof (IGH) verkündet sein Urteil in der Sache „Ukraine gegen Russische Föderation“. Mit 13 zu zwei Stimmen, bei Abstimmung gegen den Beschluss durch den Vizepräsidenten Kirill Gevorgian aus Russland und die Richterin Xue Hanqin aus China, entschied der IGH, dass Russland „die am 24. Februar 2022 begonnenen Militäroperationen unverzüglich aussetzen muss.“ Den Haag, 16.3.2022, UN Photo/Frank van Beek

Wir leben in extrem politisierten Zeiten. Die Diskussionen ändern sich schnell und sind oft hitzig. Manchmal werden absichtlich falsche Behauptungen aufgestellt, und es ist nicht immer leicht, Fake News von Fakten zu unterscheiden. In der Serie „Was ist eigentlich …?“ erklären wir wichtige Begriffe aus der politischen Diskussion und zeigen, welche Interessen und Konflikte dahinterstecken.

Das internationale öffentliche Recht, meist Völkerrecht genannt, umfasst Rechtsgrundsätze, Verträge und Abkommen, die die Beziehungen zwischen Staaten sowie zwischen Staaten und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN) oder der Europäischen Union regeln. In der Theorie gelten Staaten als gleichberechtigte „Völkerrechtssubjekte“, unabhängig von Größe und Einfluss.

Wichtige Grundlagen des heutigen Völkerrechts sind die 1945 beschlossene Charta der UN und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Auch internationale Verträge über Abrüstung, Handel oder Umweltschutz – etwa das Pariser Klimaabkommen von 2015 – gehören dazu. Anders als bei nationalen Gesetzen steht hinter dem Völkerrecht kein (internationales) Gewaltmonopol. Seine Wirksamkeit hängt davon ab, dass Staaten bereit sind, vereinbarte Regeln einzuhalten.

Für besonders schwere Verstöße wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid können auch Einzelpersonen zur Verantwortung gezogen werden. Zuständig ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Allerdings erkennen wichtige Staaten wie die USA, China, Israel oder Russland ihn nicht an. Auch nationale Gerichte können Völkerstrafrecht anwenden. Staaten wiederum können für Völkerrechtsverstöße vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH), ebenfalls in Den Haag, verklagt werden.

Ein Spiegel globaler Machtverhältnisse

Das heutige Völkerrecht entstand maßgeblich nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg und wird oft als Lehre aus diesen Katastrophen verstanden. Tatsächlich reichen völkerrechtliche Vereinbarungen weiter zurück, etwa bis zum Westfälischen Frieden von 1648, der als Geburtsstunde der europäischen Ordnung kapitalistischer Nationalstaaten gilt.

Völkerrecht diente nicht nur zur Begrenzung von Gewalt, sondern auch dazu, imperialistische und koloniale Gewalt zu legitimieren und zu legalisieren. Insofern ist es nicht an sich fortschrittlich, sondern spiegelt die politischen Kräfteverhältnisse der jeweiligen Zeit.

Auch in der jüngeren Vergangenheit blieb die formale Gleichberechtigung der Staaten oft Theorie. Mächtige Staaten versuchten zwar häufig, ihre Politik völkerrechtlich zu begründen, doch faktisch galt oft das Recht des Stärkeren. So wurde der Angriff eines von den USA und Großbritannien geführten Bündnisses auf den Irak 2003 ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats geführt. Auch die NATO-Bombardements auf Serbien 1999, u. a. mit deutscher Beteiligung, erfolgten ohne ein solches Mandat. Die Begründung lautete damals, damit schwere Menschenrechtsverbrechen in Kosovo zu verhindern.

Völkerrecht unter Druck

Trotz seiner Grenzen bildet das Völkerrecht einen Rahmen, auf den sich auch weniger einflussreiche Staaten oder Menschenrechtsorganisationen berufen können. Doch das Völkerrecht steht zunehmend unter Druck. Wo Regierungen früher zumindest versuchten, Militärinterventionen als völkerrechtskonform darzustellen, machen sich Staatsoberhäupter wie Donald Trump inzwischen seltener die Mühe. Kriege nehmen zu, Annexionen werden offen angedroht (wie im Fall Grönlands) oder in die Tat umgesetzt (wie 2014 im Fall der Krim). Wer noch auf eine regelbasierte Ordnung und die Einhaltung des Völkerrechts pocht, gilt nicht selten als naiv.

In einer multipolaren Welt, in der Vereinbarungen und Normen keinen Wert mehr besitzen, wächst die Gefahr für Menschen, die Umwelt, die Zukunft unseres Planeten. Deshalb ist es wichtig, das Völkerrecht gegen offene Machtpolitik zu verteidigen – auch wenn seine Durchsetzung unvollständig bleibt. Denn solange Staaten in einem System kapitalistischer Konkurrenz handeln, werden Interessen im Zweifel auch entgegen vereinbarter Regeln durchgesetzt.
 

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