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Analyse , : GEAS: Das Ende des Schutzes in der EU

Die Folgen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Wichtige Fakten

Autorin
Valeria Hänsel,

Details

Lufbild zeigt den Blick von oben auf eine Asylunterkunft mit Barracken in der Nähe der Stadt Moers, Nordrhein-Westfalen
Aus Griechenland kennen wir die sogenannten Closed Controlled Access Centres, EU-finanzierte Hochsicherheitslager mit NATO-Draht und Komplettüberwachung. Auch wenn die Einrichtungen in Deutschland weniger Stacheldraht verwenden, ist das Prinzip dasselbe wie in Griechenland. Asylunterkunft der Stadt Moers, Nordrhein-Westfalen, 19.1.2026, Foto: IMAGO / Hans Blossey

Die im Jahr 2024 von der EU beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird im Juni 2026 in Kraft treten. Bis dahin müssen die Mitgliedsstaaten die Regelungen in nationales Recht umsetzen. In Deutschland hat der Bundestag im Februar 2026 das „GEAS-Anpassungsgesetz“ verabschiedet, mit dem das Asylrecht reformiert wird. Dieses stellt eine maximal restriktive Umsetzung der EU-Vorgaben dar und geht beispielsweise bei der Inhaftierung Schutzsuchender weit über die durch EU-Recht auferlegten Verpflichtungen hinaus. Der Bundesrat muss der Gesetzesreform noch zustimmen. Die Migrationsforscherin Valeria Hänsel ordnet die Verschärfungen des Asylrechts für uns ein.
 

Wir stehen vor einer fundamentalen Umwälzung des Europäischen Asylsystems, das einer de facto Abschaffung des Rechts auf Schutz gleichkommt. Jahrelang haben die EU-Mitgliedstaaten über diese Reform gestritten. Als das für seine katastrophalen Zustände bekannte Lager Moria auf der Insel Lesbos im Herbst 2020 in Flammen aufging, nutzte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Aufmerksamkeit und stellte den Kommissionsentwurf zur Anpassung des Asylsystems unter dem Titel „Europäischer Pakt für Migration und Asyl“ vor. Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres, versprach „No more Morias!“ und ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Doch der Pakt ist weit entfernt von einer Abkehr von Moria – vielmehr universalisiert er das System Moria und den EU-Türkei-Deal EU-weit, indem er deren Kernelemente, die Grenzverfahren und die Drittstaatenregelung, kopiert. Es sollten vier weitere Jahre vergehen, bis der Pakt das Trilog-Verfahren zwischen Rat, Parlament und Kommission durchlaufen hatte und die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni 2024 final in EU-Recht gegossen wurde: In Form von zehn Verordnungen und einer Richtlinie, die eine vollständige Neufassung der Rechtsgrundlage des europäischen Flüchtlingsrechts vorsieht. Der Prozess war eine Zerreißprobe für die tief gespaltene Staatengemeinschaft. Er wurde nicht nur als Versuch der Migrationsabwehr gestartet, sondern auch mit dem Ziel, Grundrechtsstandards bei der Aufnahme von Geflüchteten und in Asylverfahren zu universalisieren sowie einen gerechteren Verteilungsschlüssel unter den einzelnen Mitgliedsstaaten zu schaffen.

Valeria Hänsel ist Migrationsforscherin und arbeitet als Referentin für Flucht und Migration und Politiken des Europäischen Grenzregimes bei medico international. Sie ist Teil des Netzwerks für kritische Migrations- und Grenzregime-Forschung (kritnet) und promoviert zur Rekonfiguration des Europäischen Grenzregimes seit dem langen Sommer der Migration.

Geblieben ist davon so gut wie gar nichts – nach und nach näherten sich die EU-Mitgliedsstaaten dem rechten Block in der EU an und die Reform holte die Realität der europäischen Migrationsabwehr ein. Rechtsbrüche an den Grenzen und brutalste Pushback-Praktiken sind in den letzten Jahren immer weiter normalisiert worden – insbesondere in den Außengrenzstaaten Kroatien, Griechenland, Bulgarien, Spanien, Italien und Polen. Schließlich zog die Ampel-Koalition unter Druck von CDU/CSU und AfD im Herbst 2024 nach, implementierte Pushbacks an der deutschen Grenze und verdeutlichte somit die eigene Geringschätzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Reform legalisiert Rechtsbrüche

So ist es kaum überraschend, dass die GEAS-Reform den krassen Rechtsbrüchen und gewaltvollen Pushbacks an den EU-Außengrenzen nichts entgegensetzt, sondern zahlreiche Ausnahmeregelungen schafft, um die bisher illegalen Praktiken zu legalisieren. Es scheint, als sei die Idee einer europäischen Verständigung auf grundlegende Rechtsnormen der zunehmenden Renationalisierung und Ignoranz fundamentaler Rechtsstandards gewichen. Die Verpflichtungen zur Aufnahme und Umverteilung im Rahmen des „Solidaritätsmechanismus“ wurde nahezu eingestampft. Dafür setzt das System auf großflächige Haft, Isolation und beschleunigte Grenzverfahren und die Auslagerung der Schutzverantwortung in sogenannte Drittstaaten. Während das Gesamtsystem zunehmend fragmentiert wird, werden Haft- und Sonderrechtszonen mit abgesenkten Rechtsstandards universalisiert. Die letzte Bastion des Grundrechteschutzes fiel, als sich die konservative EVP-Fraktion gemeinsam mit den rechten EU-Fraktionen ESN, EKR und PfE über Migrationsgesetzgebung in der EU abstimmten.

Bis zum 12. Juni 2026 müssen die europäischen Rechtsakte von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag verabschiedete bereits am 27. Februar 2026 das GEAS-Anpassungsgesetz. Es stellt eine maximal restriktive Umsetzung der Reform dar, die beispielsweise im Bereich der Haft weit über die Verpflichtungen durch EU-Recht hinausgeht. 

Neokolonialismus: Auslagerung der Verantwortung in vermeintlich „sichere Drittstaaten“

Anstatt ein ordentliches Asylverfahren durchzuführen, ermöglicht die Umsetzung der GEAS-Reform, Menschen direkt nach der Ankunft in Drittstaaten abzuschieben, sofern die EU ein entsprechendes Abkommen mit diesen Staaten abgeschlossen hat oder die Person den Staat auf der Durchreise durchquert hat oder eine Verbindung zu einem Staat nachgewiesen werden kann. Dies öffnet Tür und Tor, Menschen nach Gutdünken auf dem Globus hin- und herzuschieben. Eine Praxis, die bereits von der US Immigrations- und Zollbehörde ICE durchgeführt wird, die Menschen auf der Straße aufgreift und in nahezu beliebige Staaten abschiebt. Mit dieser gewaltvollen Praxis können sich hunderttausende Menschen nicht mehr sicher fühlen. 

Die katastrophalen Folgen kennen wir auch bereits vom EU-Türkei-Deal: Menschen aus verschiedenen Ländern wurden ohne inhaltliche Prüfung ihrer Asylanträge von den griechischen Inseln in die Türkei abgeschoben, die dann für die Prüfung der Asylanträge zuständig sein sollte. Der vermeintlich sichere Drittstaat Türkei gab diesen Menschen keinen Schutz, sondern inhaftierte sie in Abschiebegefängnissen, die mit 213 Millionen Euro von der EU finanziert wurden. Von dort wurden sie in Länder wie Syrien und Afghanistan abgeschoben, wo ihnen Tod und Verfolgung drohte. Zehn Jahre ist das katastrophale Scheitern dieses Deals nun her und trotzdem wird er wieder als Vorbild herangezogen. Es wird sogar noch schlimmer: Menschen sollen auch in Länder abgeschoben werden können, mit denen sie rein gar nichts zu tun haben – auch aus Staaten, die nicht an der EU-Außengrenze liegen. Es sind keinerlei Schutzstandards festgelegt worden.

Genauso wie der EU-Türkei-Deal ist das keine ernstzunehmende Migrationspolitik, sondern zum Scheitern verurteilt. Es ist eine neokoloniale Praxis, die massives Leiden erzeugt, das Recht auf Schutz vollständig aushöhlt und keine Lösungen bereithält.

Die Grenze im Inneren – Beschleunigte Grenzverfahren und Segregation

Damit einher gehen eine Screening-Prozedur und Grenzverfahren mit abgesenkten Rechtsstandards. Wie diese in der Praxis aussehen können, kennen wir aus dem Testlabor Griechenland und Italien, sowie dem deutschen Flughafenverfahren. Direkt nach der Ankunft können Menschen eingesperrt und unter massivem Druck Verfahren unterzogen werden, ohne ihre Asylgründe vorbringen zu können – denn es wird nur einen sehr eingeschränkten Zugang zu Anwält*innen und psychosozialer Unterstützung geben. Die Betroffenen werden in verschiedene Gruppen eingeteilt. Laut dem deutschen GEAS-Anpassungsgesetz können Menschen im Verfahren zur Bestimmung des für den Asylantrag zuständigen Mitgliedsstaates (früher Dublin-Verfahren) inhaftiert werden, da dann automatisch Fluchtgefahr vermutet wird. Das geht weit über die EU-rechtlichen Vorgaben hinaus. Dies wird auch bei Staaten außerhalb der Europäischen Union Anwendung finden können, wenn diese als „sicherer Drittstaat“ gelten. Eine inhaltliche Prüfung der Asylgründe wird in diesen Fällen unterlassen. Die Entscheidung über Inhaftierung kann sogar vor einer Vulnerabilitätsprüfung vollzogen werden. Auch Minderjährige können unter bestimmten Umständen inhaftiert werden. Für Personen, die aus als „sicher“ deklarierten Herkunftsstaaten einreisen, ist es besonders schwierig, Asylgründe nachzuweisen. Dabei ist das Label „sicherer Herkunftsstaat“ keinesfalls ein Garant dafür, dass Menschen dort nicht verfolgt werden: Homosexualität ist in vielen dieser Länder beispielsweise strafbar. Die Bundesregierung implementiert somit die worst practice-Beispiele aus Griechenland auch in Deutschland. Unter dem Vorwand der Fiktion der Nicht-Einreise werden Sonderrechtszonen geschaffen, in denen Schutzsuchende über Monate in einer künstlich geschaffenen Grenzsituation festgehalten werden. Sie werden in verschiedene Gruppen eingeteilt, räumlich voneinander getrennt und von der Gesellschaft isoliert.

Infrastrukturen der Einsperrung – Menschen vulnerabel machen

Aus Griechenland kennen wir die sogenannten Closed Controlled Access Centres, EU-finanzierte Hochsicherheitslager mit NATO-Draht und Komplettüberwachung. Diese Lager enthalten Abschiebegefängnisse, sind aber nicht vollständig geschlossen, sondern können unter starker Überwachung tagsüber verlassen werden. Sie sind weit abgelegen von Städten, sodass eine Integration der Menschen in die Gesellschaft nahezu unmöglich ist. Außerdem können die Lager jederzeit vollständig geschlossen werden – ein Zugriff der Polizei auf die Menschen ist jederzeit möglich. Dies setzt die Betroffenen unter massiven Stress und bricht Widerstand und die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben schon in den Ansätzen – das Ziel der Behörden, denn die Menschen sollen isoliert und jederzeit abschiebbar sein, auch wenn die Abschiebungen de facto kaum umsetzbar sind. 

Auch wenn die Einrichtungen in Deutschland weniger Stacheldraht verwenden, ist das Prinzip dasselbe wie in Griechenland. Selbst wenn Menschen nicht in Haft sind, sollen sie die Unterkunft nur tagsüber verlassen können, während abgelehnte Asylbewerber*innen sie teils monatelang gar nicht verlassen und vollständig von der Gesellschaft isoliert werden sollen. Die katastrophalen Standards der EU-Außengrenzen finden so auch ihren Weg nach Deutschland. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung alles daran, Menschen durch das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ in sogenannten Return Hubs  außerhalb der EU zu inhaftieren und somit den Zugang zu Grundrechten immer weiter zu verbauen. Vorbild ist Italiens Ausschiffung von Schutzsuchenden nach Albanien und der sogenannte Ruanda Deal. Zwar wurde Italiens Haft-Praxis in Albanien wurde bisher von den Gerichten gekippt, mit der Anpassung der Gesetzeslage wird dies kaum mehr möglich sein. 

Auch innerhalb der EU wird es kaum zu einer Umverteilung von geflüchteten Menschen kommen. Das Ersteinreise-Prinzip aus der Dublin-Regelung, nach dem der Staat der ersten Einreise in die EU zuständig für die Bearbeitung des Asylverfahrens ist, wurde in der GEAS-Reform nicht angefasst. Zwar wurde der Name „Dublin“ durch den Begriff „Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung“ ersetzt, doch von einer innovativen, gerechten Verteilungsregelung kann keine Rede sein. Das sogenannte Prinzip der „flexiblen Solidarität“ gibt mit der Aufnahme von nur 30.000 Menschen pro Jahr aus den Staaten mit hohem Migrationsaufkommen eine unrealistisch niedrige Zahl vor, von der sich Mitgliedsstaaten durch eine Zahlung von 20.000 Euro pro Kopf für jeden nicht-aufgenommenen Menschen auch noch freikaufen können. Antragsteller*innen dürfen nach wie vor nicht mitentscheiden, in welchem Staat sie Asyl beantragen und leben wollen – somit wird die EU auch nicht lösen können, was sie als „Problem der Sekundärmigration“ bezeichnet, nämlich, dass Menschen sich ihr Recht auf Bewegungsfreiheit innerhalb der EU selbst erkämpfen. 

Die Grenze als Grenze der Demokratie – Militarisierung und Pushbacks

Die Reform hätte die Chance geboten, gegen die illegalen Pushback-Praktiken an den europäischen Grenzen vorzugehen. Dies hätte beispielsweise durch einen unabhängigen Monitoring-Mechanismus an den Grenzen sowie die Bereitschaft der Europäischen Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten, geschehen können. Doch stattdessen wurde der Ausnahmezustand in Gesetzesform gegossen, insbesondere im Rahmen der Krisenverordnung. Sie ist das Resultat einer sich immer weiter zuspitzenden militärischen Logik, in der Geflüchtete nicht als Menschen sondern als „hybride Waffen“ dargestellt werden. Zunächst geschah das im März 2020, als der türkische Präsident Erdoğan hunderte geflüchtete Menschen an die griechische Grenze schickte. Die brutale Reaktion der griechischen Grenzpolizei, die mit scharfer Munition auf fliehende Menschen schoss, quittierte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen mit den Worten: „Griechenland ist der Schild Europas.“  Dann, als der spanische Regierungschef Pedro Sánchez das Massaker von Melilla im Juni 2022, bei dem an der Grenze der spanischen Exklave in Marokko dutzende Menschen getötet wurden, damit rechtfertigte, dass die Migrant*innen eine „hybride Bedrohung“ darstellen würden. Und nicht zuletzt als die andauernden und an Brutalität kaum zu überbietenden Pushbacks an der polnisch-belarussischen Grenze mit der Begründung legitimiert wurden, die Menschen seien „hybride Waffen Putins“. 

Die Krisenverordnung erlaubt, Grundrechte im Falle einer nicht weiter definierten Krise und „höherer Gewalt“ vollständig außer Kraft zu setzen. Wenn argumentiert wird, dass Geflüchtete von anderen Staaten oder „feindseligen nichtstaatlichen Akteuren“ instrumentalisiert werden, können alle Schutzsuchenden beispielsweise in Grenzverfahren aufgenommen werden, um sie direkt an der Grenze auszuweisen. Damit trägt die EU ihre geopolitischen Konflikte auf dem Rücken besonders vulnerabler Menschen aus und macht sich weiter durch die omnipräsente Problematisierung von Migration und Migrations-Deals mit Transitstaaten erpressbar.

Die GEAS-Reform als Katalysator für den Rechtsruck

Es ist nicht überraschend, dass ausgerechnet die Abstimmung über die Verschärfung des europäischen Asylsystems zu einem Schulterschluss zwischen Konservativen und der extremen Rechten führte. Migrationsfeindliche Politik ist ein Feld, auf dem sich leicht Mehrheiten gewinnen lassen, solange es um die Ausgrenzung von Menschen geht, die rassifiziert und als „die Anderen“ markiert werden. Der Abbau fundamentaler Grundrechte betrifft jedoch nicht nur diese Menschen, sondern kann sukzessive auf weitere Gruppen ausgeweitet werden. Insbesondere dann, wenn rechtliche Instrumente in die Hände einer möglichen rechten Regierung gegeben werden.

In einem gesellschaftlichen Klima, in dem selbst schwere Völkerrechtsbrüche schulterzuckend hingenommen werden, bleibt die Frage offen, welche Staaten die stark abgesenkten Grundrechtsstandards umsetzen werden, die in der Reform enthalten sind. Einige EU-Staaten haben die GEAS-Reform längst rechts überholt. Es ist auch nach wie vor unklar, ob alle Mitgliedsstaaten die Reform in nationales Recht umsetzen. So hat beispielsweise Polens Ministerpräsident und ehemaliger EU-Ratspräsident Donald Tusk direkt nach der Einigung angekündigt, weder Menschen aufzunehmen noch in den Solidaritätsfonds einzahlen zu wollen, obwohl dies rechtlich bindend ist. 

Was tun?

Der Rechtsruck begann in der rassistischen Migrationspolitik – und dort muss er auch bekämpft werden. Sicherlich gibt es noch zentrale weitere Felder, in denen rechte Ideologien zum Ausdruck kommen – wie Antifeminismus, Leugnung der Klimakrise, Sozialchauvinismus, Militarisierung, etc. In der europaweiten fundamentalen Umwälzung des Migrationsrechts wurden jedoch Fakten geschaffen, hinter die es kaum möglich sein wird, zurückzutreten. Auch wenn der Rechtsrahmen immer enger wird und die Bundesregierung Gerichtsurteile ignoriert, wie sich bei der Frage nationaler Grenzkontrollen gezeigt hat, bleibt es fundamental wichtig, Rechtskämpfe gegen das repressive System zu führen. Vor allem aber muss alles getan werden, um die Isolation von Menschen zu durchbrechen, die in Lagerkomplexen interniert werden. Solidaritätsnetzwerke werden in den gegenwärtigen Zeiten immer wichtiger, sei es auf lokaler oder transnationaler Ebene. Je größer die rechte Hegemonie wird, umso wichtiger ist es, deutlich zu machen, dass eine solidarische Gesellschaft, in der Menschen füreinander einstehen, das lebenswertere Modell ist.

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