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Die Rolle des amerikanischen Doppelkontinents bei der Entstehung dessen, was wir heute als Völkerrecht kennen, wurde lange Zeit übersehen. In Wissenschaft und Praxis wurden die intellektuellen Beiträge europäischer Philosophen wie Hugo Grotius (Niederlande) und der Engländer Jeremy Bentham (England) in den Vordergrund gestellt, während jene lateinamerikanischer Persönlichkeiten wie des chilenischen Gelehrten Alejandro Álvarez und des brasilianischen Juristen und Politikers Ruy Barbosa vernachlässigt wurden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts legten diese Juristen die Monroe-Doktrin aus der Perspektive von Bolívars „Jamaika-Brief“ neu aus. Ihr Ziel war es, den rechtlichen Rahmen für ein panamerikanisches Völkerrecht zu schaffen, das auf den Prinzipien der staatlichen Souveränität, der Nichteinmischung, der regionalen Solidarität und der Demokratie basiert.
Jana Silverman ist Professorin für Internationale Beziehungen an der Universidade Federal do ABC (UFABC, Brasilien) sowie Co-Vorsitzende des Internationalen Ausschusses der Democratic Socialists of America (DSA).
Dieser Beitrag ist Teil des Dossiers
„Die Internationale erkämpft das Völkerrecht?“.
Ein Jahrhundert später erweisen sich sowohl die panamerikanischen Grundsätze als auch jene, die in globalen Verträgen wie der Charta der Vereinten Nationen, den Internationalen Menschenrechtskonventionen und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs verankert sind, als leuchtende Zeugnisse humanistischer Werte. Betrachten wir Donald Trumps einseitige Aggressionen gegen „Feinde” und (ehemalige) Verbündete auf der ganzen Welt, insbesondere auf dem amerikanischen Doppelkontinent, scheinen sie jedoch zunehmend an Bedeutung zu verlieren. Der vorliegende Artikel analysiert bisherige und aktuelle Spannungen zwischen der US-Außenpolitik und dem Völkerrecht, speziell in Bezug auf die internationalen Menschenrechtsstandards, um zu prüfen, ob diese Rechtsinstrumente noch über die nötige Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit verfügen, um die USA davon abzuhalten, gegen ihre lateinamerikanischen Nachbarn militärisch vorzugehen.
Instrumentalisierung des Völkerrechts
Zunächst sollten wir festhalten, dass die sogenannte „regelbasierte internationale Ordnung“, wie sie sich in den aktuellen Auslegungen des Völkerrechts widerspiegelt, ursprünglich zum Ende des Zweiten Weltkriegs nach dem Selbstverständnis der USA als Bestandteil ihres vielschichtigen Projekts zum Aufbau einer Hegemonie gestaltet wurde, seither jedoch größtenteils instrumentell genutzt wurde. Das Projekt der Vereinten Nationen stieß schon bald nach seiner Gründung an Grenzen. Denn sein politischer Wegbereiter, die USA, sahen sich gezwungen, nicht nur auf geopolitischer und wirtschaftlicher Ebene, sondern auch im ideologischen und erkenntnistheoretischen Bereich in direkten Wettbewerb mit der Sowjetunion zu treten – ebenso wie mit radikalen Entkolonialisierungsprojekten, die nicht gänzlich unter dem Einfluss der UdSSR standen, darunter die Kräfte hinter der Bandung-Konferenz und der Bewegung der Blockfreien Staaten.
Infolgedessen verwandelte sich die aufkeimende liberale Weltordnung rasch in eine leere Hülle, wobei die UNO zu einem Austragungsort für politische Interessenverhandlungen wurde, anstatt ein multilaterales Projekt mit breiter Basis zu sein, wie der lange Kampf um die Ausarbeitung und Ratifizierung der Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den 1960er und 1970er Jahren verdeutlicht.
Damals versuchten in Lateinamerika aufstrebende entwicklungsorientierte politische Projekte für einen demokratischen Sozialismus, wie die von João Goulart (1961 bis 64 Präsident Brasiliens) und Salvador Allende (1970 bis 73 Präsident in Chile), geopolitisch einen Spagat zu vollführen, indem sie „Uncle Sam“ im Norden nicht übermäßig verärgerten, gleichzeitig aber den Bestrebungen des revolutionären Kubas wohlwollend gegenüberstanden; Goulart versuchte 1962 nach der ein Jahr zuvor gescheiterten Invasion in der Schweinebucht sogar, als diplomatischer Vermittler zwischen den Regierungen der USA und Kubas aufzutreten. Doch die politische Gratwanderung dieser Regierungen scheiterte bald. Daraufhin kam es seitens der USA im Namen des „Antikommunismus“ zu einer Phase brutaler Einmischung in ganz Lateinamerika.
Ignoranz der Macht
Unter Berufung auf den Roosevelt-Zusatz der Monroe-Doktrin, der 1904 verkündet wurde, um Kubas Recht auf Selbstbestimmung ausdrücklich zu untergraben, ignorierten die USA erneut alle zivilisatorischen Grundsätze des Völkerrechts, um mörderische bürokratisch-autoritäre Regime in Südamerika zu stützen und die hochschlagenden Flammen neuer revolutionärer Projekte in Mittelamerika, insbesondere in Nicaragua und El Salvador, zu ersticken. Als die lateinamerikanischen Nationen in dieser Zeit versuchten, die Instrumente des Völkerrechts zu nutzen, um die USA für ihre Verletzungen der Menschenrechte und der staatlichen Souveränität zur Rechenschaft zu ziehen, wurden sie unverhohlen zurückgewiesen. Das aussagekräftigste Beispiel hierfür war der Fall „Nicaragua gegen die Vereinigten Staaten“, der 1984 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) zugelassen wurde, mit der Begründung, dass die USA durch die Finanzierung konterrevolutionärer bewaffneter Gruppen und die Verminung nicaraguanischer Hoheitsgewässer die Souveränität des Landes verletzten. Als der IGH 1986 zugunsten Nicaraguas entschied, verweigerten die USA einfach die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtshofs, um dem Urteil nicht nachkommen zu müssen, und nutzten ihren Sitz im UN-Sicherheitsrat, um jegliche Durchsetzungsbemühungen der multilateralen Organisation zu blockieren.
Der Fall Nicaragua ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie die USA die im Rahmen der Vereinten Nationen und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) etablierte regelbasierte internationale Ordnung gegenüber ihren südlichen Nachbarn aktiv untergraben haben. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Nicht-Ratifizierung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention durch die USA, jenem Vertrag, der das Rückgrat des interamerikanischen Menschenrechtssystems bildet – ein weiterer Affront gegen das panamerikanische Völkerrecht. Einige der wenigen nennenswerten Ausnahmen von der Missachtung des internationalen Menschenrechts durch die USA in ganz Amerika war Jimmy Carters Berufung auf Menschenrechtsnormen in seinen Verhandlungen mit den Diktaturen des Cono Sur Ende der 1970er Jahre, sowie die Versuche von Bill Clinton und später Barack Obama, Menschen-, Umwelt- und Arbeitsrechtsbestimmungen teils in bilaterale und multilaterale Freihandelsabkommen einfließen zu lassen, die sie ab Mitte der 1990er Jahre gegenüber Ländern in der gesamten Region vorantrieben. Doch solche Ausnahmen bestätigen nur die Regel.
Multilaterale Ordnung stirbt
Wie steht es nun aktuell um das Völkerrecht im Zeitalter des Trumpismus und dessen plumper „Donroe-Doktrin”? Der Anfang vom Ende der UNO als internationaler Institution mit tatsächlicher Durchsetzungskraft und normativer sowie moralischer Autorität lässt sich auf die US-Invasion im Irak im März 2003 datieren, die ohne Genehmigung des Sicherheitsrats erfolgte. Der endgültige Sargnagel für die multilaterale Ordnung war allerdings nicht nur Trumps Weigerung, während seiner ersten Amtszeit mit dem UN-System zusammenzuarbeiten. Auch die eklatanten Verstöße gegen die Bestimmungen der Völkermordkonvention, gegen die Urteile des Internationalen Gerichtshofs und die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs durch Joe Biden und Benjamin Netanjahu in den Tagen, Wochen und Monaten nach dem 7. Oktober 2023 waren ausschlaggebend. Während der Biden-Regierung gelang es Lateinamerika, unter dem sprichwörtlichen Radar der USA zu bleiben. Letztere konzentrierten sich auf die verschärfte Rivalität der Großmächte mit China (und in geringerem Maße auch mit den BRICS-Staaten) und verlagerten ihr Augenmerk, ihrem abwegigen Wilsonianisums folgend, von den Nachbarn auf die Konflikte zwischen Russland und der Ukraine sowie zwischen Israel und Palästina.
In Anlehnung an die von Walter Russell Mead und Grady Nixon entwickelte Typologie für die US-Außenpolitik scheint die zweite Trump-Regierung Bidens verzerrten Wilsonianismus zugunsten eines eingebildeten Jacksonianismus aufzugeben. In den letzten Monaten haben die USA ihr „Recht“ auf Interventionismus im Rahmen der Roosevelt/Trump-Korollare als angeblich rationale Reaktion auf die wahrgenommenen politischen und ideologischen Bedrohungen durch die real existierenden sozialistischen Projekte in Kuba und Venezuela geltend gemacht und dabei jegliche Vorwände zur „Förderung der Demokratie“ à la Biden hinter sich gelassen. Der MAGA-Revanchismus (der als Vergeltung für das Scheitern des Juan Guaido-Debakels während Trumps erster Amtszeit und als prinzipieller Widerstand gegen die Dreistigkeit des Fortbestehens eines sozialistischen Kubas betrieben wird) setzt auf die Aufhebung jeglicher Normen gegen die einseitige Anwendung von Gewalt, die in der regelbasierten internationalen Ordnung und ganz konkret in Artikel 2.4 der UN-Charta verankert sind.
Gleichzeitig sind diese unilateralen Maßnahmen jedoch durch das derzeitige geopolitische Kräfteverhältnis eingeschränkt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind sich die USA bewusst, dass sie nicht über die erforderliche moralische, wirtschaftliche oder politische Stärke verfügen, um dem gesamten amerikanischen Kontinent ihren Willen aufzuzwingen. Daher rührt das heikle Hin und Her zwischen Trump und Claudia Sheinbaum in Mexiko in Fragen der Handelspolitik und der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenhandels sowie die mal herzlichen, dann wieder angespannten Beziehungen zwischen Trump und dem brasilianischen Präsidenten Lula da Silva.
Seit 1992 hat die UN-Generalversammlung 33-mal gegen das illegale Wirtschaftsembargo der USA gegen die Insel gestimmt.
Auch außerhalb des Kontinents wird die Stärke der USA auf die Probe gestellt, denn der gemeinsame Angriff mit Israel auf den Iran wird sicher die militärische Leistungsfähigkeit der USA sowie die Akzeptanz der US-amerikanischen Bevölkerung für die Beteiligung an solchen unprovozierten bewaffneten Interventionen im Ausland strapazieren. Zudem dürften sich auch auf dem amerikanischen Doppelkontinent die eskalierenden Spannungen mit Kuba auf den politischen Diskurs in den USA angesichts einer historischen und weltweit verbreiteten Ablehnung dieser Politik auswirken. Seit 1992 hat die UN-Generalversammlung 33-mal gegen das illegale Wirtschaftsembargo der USA gegen die Insel gestimmt. Das Jahr 2025 bildete keine Ausnahme: 165 Vertragsstaaten stimmten gegen die US-Politik, da die Auswirkungen des Embargos – insbesondere nach der von Trump im Januar 2026 verhängten Blockade von Treibstofflieferungen – allmählich die Züge einer ausgewachsenen humanitären Krise annehmen. Überraschenderweise enthielten sich bei der Abstimmung zwei lateinamerikanische Länder der Stimmabgabe (Costa Rica und Ecuador), während zwei andere mit den USA stimmten (Argentinien und Paraguay), was die tiefen ideologischen Spaltungen innerhalb der GRULAC (Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten in der UNO) verdeutlichte. Diese Spaltungen sind nicht nur das Ergebnis einer weit verbreiteten Abneigung gegen amtierende Politiker*innen, die sich bei den jüngsten Wahlen in Lateinamerika ausgedrückt hat, sondern auch der direkten Einmischung Trumps in die Wahlprozesse in Argentinien, Ecuador und zuletzt in Honduras.
Geschichte wiederholt sich nicht
Die derzeitige politische Polarisierung in Lateinamerika spiegelt politische Entwicklungen wider, die weltweit zu beobachten sind. Während die USA unbestreitbar ihre nach dem Kalten Krieg eingenommene Vormachtstellung eingebüßt haben, ist es China und seinen BRICS-Partnern bislang nicht gelungen, das politische und kulturelle Vakuum zu füllen, das das schwindende Imperium hinterlassen hat. Dies bot nationalen und transnationalen rechtsextremen ebenso wie neuen antikapitalistischen linken Bewegungen den Raum, sich politisch zu etablieren. Vor diesem Hintergrund sind Vergleiche zwischen der heutigen Zeit und jener zwischen den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts aktuell gängig. Es gibt jedoch eine Reihe wesentlicher Unterschiede, die nicht übersehen werden können und dürfen.
Zunächst einmal haben die Weiterentwicklungen in der Informationstechnologie und im Fernverkehr zu einer Ausweitung und Vertiefung formeller und informeller transnationaler politischer Netzwerke geführt, und zwar in einem Ausmaß, wie es sich die Kommunistische Internationale der 1930er Jahre niemals hätte vorstellen können. Aus diesem Grund kann ich beispielsweise die Rolle der Vorsitzenden einer in den USA ansässigen sozialistischen Organisation übernehmen, obwohl ich im sonnigen São Paulo in Brasilien lebe. Millionen, wenn nicht Milliarden von Menschen, können heute jederzeit Ereignisse von überall auf der Welt (sei es ein Fußballspiel in Deutschland oder ein Massaker an Zivilist*innen in Gaza) live in ihre Wohnzimmer streamen.
Außerdem ist die Zahl der heutigen geopolitischen Großmächte gegenüber der Handvoll „Großmächte“ des Globalen Nordens in den 1930er Jahren erheblich gestiegen. Dies ist auf die Dekolonisierung, die Globalisierung und insbesondere auf die zunehmende Abhängigkeit der Länder des Globalen Nordens von den natürlichen und personellen Ressourcen des Globalen Südens zurückzuführen, die sie sich aneignen müssen, um ihre Gesellschaften und Volkswirtschaften zu „ökomodernisieren“.
Trotz all der erheblichen Defizite in Bezug auf die Einhaltung und Glaubwürdigkeit internationaler rechtlicher Bestimmungen unterscheidet sich die heutige Zeit in positiver Hinsicht von den 1930er Jahren: Es gibt ein wirklich universelles Völkerrecht und vor allem gibt es Menschenrechtsstandards. Die starken zivilgesellschaftlichen Netzwerke, die in den letzten fünf Jahrzehnten weltweit, gerade in Lateinamerika, entstanden sind, nutzen internationale Menschenrechtsnormen, um Gerechtigkeit, Gleichheit und Frieden einzufordern. Ihnen ist es gelungen, mehr Menschen aus unterschiedlichen Communities in globale politische Fragen einzubeziehen.
Auch wenn es den internationalen Konventionen weder heute noch in der jüngeren Vergangenheit gelungen ist, die USA davon abzuhalten, einen Großteil Lateinamerikas wie ihren privaten „Hinterhof“ zu behandeln, so hält doch der Widerstand progressiver Regierungen und zivilgesellschaftlicher Aktivist*innen in der gesamten Region den panamerikanischen Traum von Simón Bolívar, Ruy Barbosa und Alejandro Álvarez am Leben. Wahlsiege antikapitalistischer und progressiver linker Parteien – zuletzt der Democratic Socialists of America (DSA) im Norden und von Pacto Historico in Kolumbien im Süden – könnten in Verbindung mit konkreten zivilgesellschaftlichen Aktionen, wie dem Konvoi Nuestra America vom 21. März 2026, der lebenswichtige humanitäre Hilfe auf die belagerte Insel gebracht hat, dazu beitragen, dieser „Zeit der Monster“ in Amerika ein Ende zu setzen. Auf diese Weise könnte der Weg in eine Zukunft geebnet werden, in der Frieden, Selbstbestimmung und echte Demokratie Realität sind, wie es sich unsere politischen Vorfahr*innen vor Jahrzehnten und Jahrhunderten vorgestellt haben.
Übersetzung von Camilla Elle und Sabine Voß für Gegensatz Translation Collective.

