Zum Hauptinhalt springen

Interview , : „Wie würde die Welt ohne Völkerrecht aussehen?“

Ein Gespräch mit Chantal Meloni, Expertin für internationales Recht

Wichtige Fakten

Details

Portrait von Chantal Meloni, European Center for Constitutional and Human Rights
„Ein Verstoß gegen das Völkerrecht bleibt ein Verstoß gegen das Völkerrecht, auch wenn ein Staat versucht, dies damit zu rechtfertigen, dass seine Interessen verletzt würden.“ Chantal Meloni, European Center for Constitutional and Human Rights, Quelle: ECCHR

Wir sehen gerade in Echtzeit, wie fundamentale völkerrechtliche Normen gebrochen werden – in Palästina, in der Ukraine, im Sudan, in Iran und an vielen anderen Orten. 
Dabei sind wir mit einer internationalen Ordnung konfrontiert, die von mächtigen Staaten, wirtschaftlichen Eliten und ungleichen Ressourcen geprägt ist. Kann Recht unter solchen Bedingungen ein Instrument der Schwächeren sein? Was bleibt von der Idee einer universellen Strafgerichtsbarkeit, wenn sie an geopolitischen Grenzen aufhört? Oder behält das Völkerrecht seine normative Kraft, weil selbst Mächte, die es verletzen, sich daran orientieren müssen? Und würde es einen Unterschied machen, wenn wir das Völkerrecht aus der Perspektive antikolonialer und antiimperialistischer Kämpfe neu denken? Lucas Reinehr und Franziska Albrecht von der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) sprechen mit Chantal Meloni vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) über ihre Erfahrungen.
 

RLS: Völkerrecht versteht sich als universale Ordnung. Zugleich entstand es im Kontext imperialer Expansion und globaler Machtasymmetrien. Inwiefern wurden das Völkerrecht und multilaterale Institutionen des 20. Jahrhunderts von imperialistischen Mächten geprägt? Wie wirken diese Prägungen bis heute fort?

Chantal Meloni: Das Verhältnis zwischen dem Universalitätsanspruch des Völkerrechts und dessen imperialistischem Charakter ist seit Langem eine zentrale und immer wiederkehrende Frage. Dass das Völkerrecht und die multilateralen Institutionen des 20. Jahrhunderts von imperialistischen Mächten geprägt wurden, ist kein Geheimnis. Ihr Einfluss hält sich bis heute in den globalen, asymmetrischen Machtstrukturen.

Prof. Dr. Chantal Meloni ist Rechtsanwältin und Professorin an der Universität von Mailand (Italien) und lehrt dort Internationales Strafrecht. Sie war als Legal Assistant am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und unterstützt seit 2010 das Palästinensische Zentrum für Menschenrechte (PCHR). Seit September 2015 arbeitet sie als Senior Legal Advisor in dem ECCHR-Programmbereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung mit.

Die Vereinten Nationen wurden auf der Grundlage einer universellen, demokratischen Inspiration gegründet. Diese kommt in den einleitenden Zeilen der Präambel der UN-Charta auf bewundernswerte Weise zum Ausdruck: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen, sind entschlossen, künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die dieser Generation zweimal unermessliches Leid gebracht hat …“. Doch die Vereinten Nationen sind auch die politische Manifestation einer siegreichen Militärkoalition. Zweifellos spiegeln sie eine spezifisch westliche politische und kulturelle Perspektive wider. Auch heute noch sind Elemente dieser historischen Machtstrukturen in Institutionen wie dem UN-Sicherheitsrat erkennbar, dessen Zusammensetzung alte, aber nach wie vor bestehende globale Machtungleichgewichte widerspiegelt.

Zwar hat das Völkerrecht koloniale und imperiale Wurzeln, doch hat es sich zu einem System entwickelt, das zu Selbstbestimmung und größerer globaler Teilhabe beigetragen hat.

Angesichts des historischen Kontextes sollte das Völkerrecht kritisch betrachtet werden, wobei historische Machtungleichgewichte zu berücksichtigen sind. Einige seiner Grundsätze enthalten ethnozentrische Annahmen und die Idee „universeller“ Werte wurde mitunter dazu benutzt, Herrschaft oder Ausbeutung zu verschleiern. Gleichzeitig wäre es zu vereinfachend, das Völkerrecht lediglich als Instrument imperialer Macht zu betrachten. Wie würde die Welt ohne es aussehen? Insbesondere im 20. Jahrhundert wurde das Völkerrecht zu einem wichtigen Rahmen für die Entkolonialisierung. Gerade durch Institutionen wie die Vereinten Nationen trug das Völkerrecht dazu bei, grundlegende Prinzipien und Rechte wie das Recht auf Selbstbestimmung zu etablieren. Dies bot den kolonialisierten Völkern eine Grundlage, um Unabhängigkeit und Souveränität einzufordern. Darüber hinaus verfügt die UN-Generalversammlung im Vergleich zum UN-Sicherheitsrat über eine pluralistischere Struktur, da jeder Staat über eine gleichberechtigte Stimme verfügt. Dies ermöglicht einem breiteren Spektrum von Staaten die Mitwirkung an der Gestaltung internationaler Normen und Werte.

Dieser Beitrag ist Teil des Dossiers
Die Internationale erkämpft das Völkerrecht?“.

Zwar hat das Völkerrecht koloniale und imperiale Wurzeln, doch hat es sich zu einem System entwickelt, das zu Selbstbestimmung und größerer globaler Teilhabe beigetragen hat. Es ist wichtig, sich dieser Grundlagen und Einflussfaktoren bewusst zu sein, doch hat das Völkerrecht auch eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung einer inklusiveren internationalen Ordnung gespielt und tut dies weiterhin.

Viele Fortschritte im Völkerrecht sind das Ergebnis kollektiver Kämpfe. Doch sie entfalten sich innerhalb einer internationalen Ordnung, die von mächtigen Staaten, wirtschaftlichen Eliten und ungleichen Ressourcen geprägt ist. Kann Recht unter solchen Bedingungen ein Instrument der Schwächeren sein? Und aus Ihrer Erfahrung als ECCHR: Welche konkreten Kämpfe zeigen, dass rechtliche Intervention tatsächlich Machtverhältnisse verschieben kann?

Kollektive Kämpfe, wie etwa Befreiungsbewegungen, bedeuten per Definition, dass man die Machthaber herausfordert. Diese Kämpfe entstehen, weil die Realität der Welt, in der wir leben, von den Machthabern auf ungleiche Weise gestaltet wird, um ihre Macht zu erhalten und zu festigen. Dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. In diesem Zusammenhang entstehen Konflikte und es wird Gewalt eingesetzt, um die Forderungen der Menschen zum Schweigen zu bringen. Der Kampf um Rechte hat sich oft – insbesondere in der Vergangenheit – zu einem bewaffneten Kampf entwickelt. Wir müssen uns bewusst sein, dass der Kampf für Freiheit schon immer mit Gewalt verbunden war – man denke nur an den algerischen Befreiungskampf.

Doch während es in der Vergangenheit scheinbar keine Alternative zum Kampf auf Kosten von Menschenleben gab, trifft dies heute nicht mehr zu. Das Völkerrecht hat einen Rahmen geschaffen, der die Forderungen derer anerkennt, die sich gegen Unterdrückung durch Machtstrukturen für ihre Rechte einsetzen. Das Recht kann ein Werkzeug in diesem Kampf sein, gerade weil es durch Konflikte geprägt wurde, in denen schwächere Akteure in ungleichen Kämpfen gegen stärkere antraten. Als Instrument zur Durchsetzung gleicher Rechte kann das Recht eine Sprache und einen Rahmen bieten, die schwächere Akteure in ihrem Kampf stärken.

Das Völkerrecht bietet einen eindeutigen Rahmen, der die Schwächeren in ihren Forderungen nach Gerechtigkeit unterstützt.

Ein Beispiel hierfür sind die Chagos-Inseln: Mauritius gelang es im Jahr 2024, die Inseln vom Vereinigten Königreich zurückzugewinnen. Dies war das Ergebnis eines langen Rechtsstreits, in dem der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem Gutachten aus dem Jahr 2019 zugunsten von Mauritius gegen das Vereinigte Königreich entschied. Dies war ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie ein kleinerer Staat einen weit mächtigeren herausfordern und letztendlich sein Ziel erreichen kann.

In den vergangenen Jahren gab es eine Reihe von Staaten, die üblicherweise als „schwächer“ angesehen werden und vor Gericht zogen, um nicht nur ihre spezifischen rechtlichen Forderungen durchzusetzen, sondern auch, um die internationale Ordnung angesichts eklatanter Verstöße mächtiger Staaten wiederherzustellen. Ein aktuelles Beispiel ist die Ukraine, die 2022 vor dem IGH Klage gegen die Russische Föderation erhob, um die Invasion ihres Hoheitsgebiets als rechtswidrig aufzudecken; eine Invasion, die Russland unter dem Vorwand eines andauernden Völkermords an russischsprachigen Minderheiten in der Ukraine „gerechtfertigt“ hatte. Wir haben jedoch auch gesehen, dass selbst kleine Staaten ihre internationalen erga omnes-Verpflichtungen – völkerrechtliche Pflichten, die ein Staat gegenüber der gesamten internationalen Gemeinschaft als Ganzes hat – ernst nehmen und Fälle vor den IGH bringen, um die Grundsätze des Völkerrechts in Fällen schwerwiegender internationaler Verbrechen wiederherzustellen, an denen sie zwar nicht direkt beteiligt sind, die aber dennoch für die gesamte internationale Gemeinschaft von Belang sind. Beispiele hierfür sind die Klage Gambias gegen Myanmar vor dem IGH wegen mutmaßlichen Völkermords an der Rohingya-Bevölkerung, die Klage Südafrikas gegen Israel wegen mutmaßlichen Völkermords an der palästinensischen Bevölkerung sowie die Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen mutmaßlicher Mittäterschaft am Völkermord und an den von Israel in Gaza begangenen Kriegsverbrechen.

Wie die Ergebnisse solcher Fälle ausfallen werden, bleibt abzuwarten. Offensichtlich zahlen sich diese rechtlichen Bemühungen nicht immer aus. Doch das Völkerrecht bietet einen eindeutigen Rahmen, der die Schwächeren in ihren Forderungen nach Gerechtigkeit unterstützt.

Die Feststellung individueller strafrechtlicher Verantwortung für Verbrechen, an denen Staatsapparate sowie höhere politische und militärische Ebenen beteiligt sind, ist zweifellos eines der revolutionärsten Instrumente unserer Zeit.

Wir müssen auch bedenken, dass uns mit dem internationalen Strafrecht ein sehr mächtiges Instrument zur Verfügung steht, das im Rahmen des seit Nürnberg entwickelten Systems des Völkerrechts entstanden ist. Die Feststellung individueller strafrechtlicher Verantwortung für Verbrechen, an denen Staatsapparate sowie höhere politische und militärische Ebenen beteiligt sind, ist zweifellos eines der revolutionärsten Instrumente unserer Zeit. In dieser Hinsicht können rechtliche Interventionen, die darauf abzielen, die individuelle Verantwortung mächtiger Akteure zu beurteilen, im Kampf um Gerechtigkeit eine entscheidende Wende herbeiführen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), der durch den Vertrag von Rom (Römisches Statut) von 1998 gegründet wurde und 2002 seine Arbeit aufnahm, ist in dieser Hinsicht der Hauptakteur.

Im Laufe der Jahre hat das ECCHR eine Reihe von „Artikel-15-Mitteilungen” eingereicht, wie sie im Römischen Statut genannt werden. Diese analysieren die Begehung internationaler Verbrechen in verschiedenen Konflikten umfassend und gründlich und fordern die Staatsanwaltschaft des IStGH auf, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten. So haben wir Mitteilungen zu Verbrechen eingereicht, die in Kolumbien gegen Menschenrechtsverteidiger*innen begangen wurden, zu Folter und Tötungen von Gefangenen im Irak durch britische Streitkräfte während der militärischen Besatzung, zu Verbrechen gegen Migrant*innen in Libyen, an denen Europa Mitverantwortung trägt, sowie zu Waffenexporten europäischer Unternehmen nach Saudi-Arabien, die zu Verbrechen gegen Zivilisten im Jemen beigetragen haben. Darüber hinaus unterstütze ich seit vielen Jahren palästinensische Menschenrechtsorganisationen dabei, dem Gerichtshof gründlich dokumentierte Fälle einer Vielzahl systematischer Verbrechen Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten vorzulegen.

Wir haben stets in enger Abstimmung mit den Opfern und den von diesen Verbrechen betroffenen Gemeinschaften gearbeitet, in deren Namen wir handeln. Die Dokumentation von Verstößen und die Forderung nach Gerechtigkeit unter Nutzung von Instrumenten, die die Rechte der Opfer anerkennen, sind von großer Bedeutung. Diese Interventionen führen zwar nicht immer zu einer Untersuchung, setzen aber oft eine Form des positiven Engagements in Gang, das die Opfer auf andere Weise stärkt.

Der Internationale Strafgerichtshof hat in zwei Jahrzehnten seines Bestehens fast ausschließlich Täter aus dem Globalen Süden verfolgt. Als er begann, auch israelische und US-amerikanische Verantwortliche ins Visier zu nehmen, drohte Washington mit Sanktionen, Israel ignorierte den Haftbefehl, und westliche Regierungen schwiegen oder relativierten. Was bleibt von der Idee einer universellen Strafgerichtsbarkeit, wenn sie an geopolitischen Grenzen aufhört – und wie gehen Sie beim ECCHR damit um, wenn das Gericht, auf das Sie sich beziehen, selbst unter politischem Beschuss steht?

Die Kritik, dass sich der IStGH in seinem ersten Jahrzehnt zu sehr auf Afrika konzentriert habe, ist bekannt und natürlich berechtigt. Doch muss auch beachtet werden, dass die meisten Fälle auf staatliche oder selbst initiierte Verweisungen zurückgingen. Der IStGH hat also die Fälle übernommen, die er bearbeiten konnte. Tatsächlich ist der Gerichtshof für seine Arbeit auf die Zusammenarbeit der Staaten angewiesen und diese lässt sich nur unter ganz bestimmten Umständen sichern, die oft von geopolitischen Beziehungen abhängen. Dies ist ein Grund dafür, dass Situationen im Globalen Süden mehr Aufmerksamkeit erhalten haben.

Es gibt jedoch auch einen kontextuellen Grund für dieses Ungleichgewicht, der eng mit den Interessen des Globalen Nordens und dessen Fähigkeit, die Arbeit des Gerichtshofs zu beeinflussen, zusammenhängt. Dennoch ist klar, dass der Gerichtshof in den letzten Jahren seine Unabhängigkeit und Stärke unter Beweis gestellt hat. Er hat im Kontext andauernder internationaler Konflikte, an denen Supermächte und ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats beteiligt sind, an Bedeutung gewonnen.

Trotz seiner Bestrebungen kann der IStGH keine universelle Gerichtsbarkeit ausüben. Vielmehr handelt es sich um ein Gericht, das auf sehr präzisen Zuständigkeitsregeln basiert. Diese sind entweder an das Gebiet, in dem die Verbrechen begangen wurden, oder an die Staatsangehörigkeit der Täter geknüpft.

Der IStGH kann somit die im Römischen Statut genannten internationalen Verbrechen – wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression (für die die Zuständigkeit noch stärker eingeschränkt ist) – nur dann untersuchen und strafrechtlich verfolgen, wenn eine Zuständigkeitsverbindung zu einem Vertragsstaat besteht. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Ersuchen des UN-Sicherheitsrats vorliegt. Dies ist bisher nur zweimal geschehen: 2005 und 2011 in Bezug auf Darfur/Sudan und Libyen. In diesen Fällen wurde der Gerichtshof durch Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zuständig.

Das ECCHR vertritt hierzu eine klare Position: Die Entscheidungen des IStGH, einschließlich Haftbefehle, müssen von den Vertragsstaaten respektiert und umgesetzt werden.

Wir müssen uns bewusst machen, dass die Haltung der Staaten gegenüber dem IStGH sehr unterschiedlich ist und je nachdem, ob sie Vertragsparteien sind oder nicht, unterschiedlich bewertet werden sollte. Einige mächtige Staaten wie China, Indien, Israel, Russland oder die USA haben sich gegen einen Beitritt entschieden, da sie die Idee einer internationalen Gerichtsbarkeit grundsätzlich ablehnen und keinen Teil ihrer Souveränität in Strafsachen abgeben wollen. Sie sind nicht bereit, sich irgendeiner externen Kontrolle zu unterwerfen, und lassen nicht zu, dass eine supranationale Institution – geschweige denn ein Justizorgan wie der IStGH – ihre Politik und ihr Verhalten untersucht. Dennoch können ihre Bürger aufgrund der zuvor erwähnten Zuständigkeitsregeln tatsächlich vom IStGH untersucht werden, da es ausreicht, dass Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates begangen werden. Deshalb kann der russische Präsident Wladimir Putin wegen in der Ukraine begangener Verbrechen – einem Vertragsstaat des IStGH – Gegenstand eines Haftbefehls sein. Ebenso ist der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu Ziel eines weiteren vom IStGH erlassenen Haftbefehls, da die mutmaßlichen Verbrechen auf palästinensischem Gebiet begangen wurden und Palästina seit 2015 anerkanntes Mitglied des IStGH ist.

Es ist nicht überraschend, dass diese Staaten heftigen Widerstand gegen den Gerichtshof leisten. Da Israel kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, stellt sich nicht so sehr die Frage, warum Israel den Haftbefehl gegen seinen Ministerpräsidenten ignoriert, sondern vielmehr, warum andere Vertragsstaaten weiterhin mit einem international gesuchten Kriegsverbrecher wie Netanjahu zusammenarbeiten. Das ECCHR vertritt hierzu eine klare Position: Die Entscheidungen des IStGH, einschließlich Haftbefehle, müssen respektiert und umgesetzt werden. Wenn Deutschland, Italien oder ein anderes europäisches Land, das Mitglied des Gerichtshofs ist, also die Möglichkeit hätte, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken, müsste es dies tun, da es andernfalls gegen seine internationalen Verpflichtungen verstoßen würde.

Staaten rechtfertigen Gewalt zunehmend offen mit Interessen anstatt mit internationalen Rechtsnormen – zum Beispiel die USA, die jahrelang von Demokratie und Menschenrechten sprachen und jetzt schamlos von Interessen an Öl und Seltenen Erden sprechen. Bedeutet das das Ende der rhetorischen Ausreden – oder zeigt es gerade, dass das Völkerrecht seine normative Kraft behält, weil selbst Mächte, die es verletzen, sich daran orientieren müssen?

Ein Verstoß gegen das Völkerrecht bleibt ein Verstoß gegen das Völkerrecht, auch wenn ein Staat versucht, dies damit zu rechtfertigen, dass seine Interessen verletzt würden. Wie wir heute in den Fällen der Angriffe auf Venezuela und – noch dramatischer – auf den Iran sehen, können dahinter eine Mischung aus wirtschaftlichen und humanitären Gründen stecken.

Aus meiner Sicht ist es interessant, dass Staaten, die rechtswidrig handeln, versuchen, ihre Handlungen mit scheinbar zulässigen Gründen zu rechtfertigen. Das zeigt, dass dem System immer noch eine gewisse Achtung entgegengebracht wird, die den beabsichtigten Bezugsrahmen bildet. Aber sie trübt auch den Blick: So wird heute die Tatsache, dass der Iran von einem brutalen Regime regiert wird, als Argument herangezogen, um die militärische Intervention Israels und der USA zu rechtfertigen.

Viele Menschen scheinen diesbezüglich verwirrt zu sein. Doch wie wir vom ECCHR ebenfalls umgehend bekräftigt haben, ist die Tatsache, dass das iranische Regime grausame Verbrechen gegen sein Volk begangen hat – die vor Gericht gebracht werden sollten, möglicherweise auch in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch, VStGB – keineswegs eine Rechtfertigung für das, was tatsächlich ein Akt der Aggression unter Verletzung der in Artikel 2 (4) der UN-Charta verankerten Regeln zur Anwendung von Gewalt ist. Ähnliche Überlegungen gelten für die Angriffe auf Venezuela und dessen Schiffe.

Die Schwäche des internationalen Systems hat uralte Wurzeln: Sie liegt im hartnäckigen Widerstand der Staaten gegen die Abgabe ihrer militärischen Souveränität.

Abgesehen von den äußerst verwirrenden – und im Falle von Präsident Trump sogar unberechenbaren – Äußerungen der US-amerikanischen, israelischen und russischen Führung ist klar, dass diese Staaten in eklatanter Verletzung der UN-Charta handeln. Dabei stützen sie sich lediglich auf ihre nationalen Interessen, wie etwa die Kontrolle über Gebiete und Ressourcen. Angesichts dieser Eskalation der Gewalt müssen wir uns fragen, welche Rolle unsere europäischen Staats- und Regierungschefs heute spielen. Drittstaaten sind eindeutig verpflichtet, diese illegalen Handlungen nicht anzuerkennen und ihren rechtlichen Verpflichtungen gemäß dem Römischen Statut nachzukommen. Dies bedeutet unter anderem, die wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen zu bestimmten Verbündeten zu überdenken, was politisch schwer zu erreichen ist. Im Falle Deutschlands zeigt sich dies aus offensichtlichen historischen Gründen besonders deutlich im Hinblick auf den starken Partner Israel. Doch die Achtung des Völkerrechts und das ernsthafte Bekenntnis zur Gerechtigkeit, die Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten unter Beweis gestellt hat, würden logischerweise einen anderen Ansatz erfordern. Einen Ansatz, der sich weigert, angesichts der Vorwürfe schwerer internationaler Verbrechen – wie der Ausweitung illegaler Siedlungen, der unrechtmäßigen Annexion von besetztem Gebiet im Westjordanland oder gar des andauernden Völkermords im Gazastreifen – einfach weiterzumachen wie bisher.

Wir sehen gerade in Echtzeit, wie fundamentale völkerrechtliche Normen gebrochen werden – in Gaza, in der Ukraine, im Sudan –, während die zuständigen Institutionen entweder durch Vetomächte blockiert sind, wegschauen oder zu langsam reagieren, um Schutz zu bieten. Ist das eine durch besondere politische Konstellationen ausgelöste Ausnahmesituation oder zeigt sich hier die strukturelle Grenze eines Systems, das nie wirklich über Zwangsmittel gegenüber mächtigen Staaten verfügte?

Die Schwäche des internationalen Systems, die wir heute beobachten, hat uralte Wurzeln. Sie liegt im hartnäckigen Widerstand der Staaten gegen die Abgabe ihrer militärischen Souveränität. Während der Übergang zum modernen Staat auf innerstaatlicher Ebene die Enteignung privater Gewalt zugunsten einer zentralen Autorität mit sich brachte, ist diese Dezentralisierung auf internationaler Ebene unvollständig geblieben.

Historisch gesehen markiert der Versuch, diese Gewalt zu regulieren, den Übergang vom Westfälischen Modell von 1648, das am Ende des Dreißigjährigen Krieges entstand und zu einer Zersplitterung Europas in große Nationalstaaten führte, die innerhalb ihrer eigenen Territorien absolute Souveränität ausübten, zum San-Francisco-Modell von 1945. Letzteres zielte darauf ab, durch die UNO eine höhere Ordnung zu etablieren. Wie Völkerrechtler*innen jedoch betonen, sollte dieser Gründungsmoment des modernen Völkerrechts nicht mythologisiert werden. Die Vereinten Nationen setzten sich in erster Linie aus den Alliierten gegen den Nazifaschismus zusammen. In Artikel 2 Absatz 4 der Charta verankerten sie nach dem gewonnenen Krieg ein generelles Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen „gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates oder in einer anderen Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist“. Ein ähnliches Verbot war bereits im Briand-Kellogg-Pakt von 1928 enthalten. Doch handelte es sich dabei um ein sehr schwaches Abkommen, dem im Wesentlichen jegliche Sanktionen fehlten. Zudem hinderte es die westlichen Staaten nicht daran, ihre kolonialen Ambitionen zu verfolgen.

Das Völkerrecht war schon immer mit inhärenten strukturellen Grenzen konfrontiert.

Wie bereits erwähnt, galten die neuen Regeln von 1945 nicht für alle gleichermaßen. Dieses System spiegelte eine starre Hierarchie wider. Viele Länder nahmen nicht an der Gründungskonferenz der UNO teil, einer Organisation, die in erster Linie von den Siegern geführt wurde und einer Art Club glich. Die internationale Gemeinschaft schuf einen Rechtsrahmen, der die Macht nicht an eine demokratische Autorität, sondern an ein militärisches Direktorium delegierte.

Diese strukturellen Grenzen des Völkerrechts und seines Systems sind sehr gut bekannt und Experten*innen sind sich dessen weitgehend einig. Das Völkerrecht war schon immer mit inhärenten strukturellen Grenzen konfrontiert. Verstöße und Verletzungen internationaler Normen in den von Ihnen erwähnten Situationen – Sudan, Palästina, Ukraine, es ließen sich noch viele weitere nennen – stellen die Gültigkeit des gesamten Systems tatsächlich in Frage. Die entscheidende Veränderung der letzten Jahre ist wahrscheinlich die zunehmende Offenheit, mit der Staaten gegen internationale Normen verstoßen. Internationale Verbrechen wurden jedoch schon immer begangen. In den letzten drei Jahrzehnten kam es zu zahlreichen schweren Krisen, die teilweise gleichzeitig auftraten und von denen einige noch andauern. Zu nennen sind hier unter anderem Konflikte in Afrika, Kolumbien, dem Irak, Afghanistan, dem Jemen, Syrien und Myanmar. Und natürlich haben weder die Situation in der Ukraine noch die in Palästina erst jetzt begonnen, sondern es handelt sich um Konflikte, die seit vielen Jahren oder Jahrzehnten andauern und ungelöst sind.

In einigen Fällen konnte der UN-Sicherheitsrat eine Rolle spielen, beispielsweise durch die Einrichtung von Ad-hoc-Strafgerichtshöfen wie dem ICTY und dem ICTR – zuständig für die Verfolgung von Kriegsverbrechen und ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien in den 1990er Jahren bzw. des Völkermords in Ruanda im Jahr 1994. In den meisten Fällen war der Sicherheitsrat jedoch vermutlich wirkungslos. Angesichts der strukturellen Beschränkungen und Durchsetzungsschwierigkeiten der UNO ergreift die internationale Gemeinschaft manchmal Maßnahmen durch einzelne Staaten, die sich gegen die Verstöße wehren. Beispiele hierfür sind die bereits genannten anhängigen Fälle Südafrika gegen Israel und Gambia gegen Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof.

Oft bleibt jedoch die unglaublich schwere Aufgabe, auf Gerechtigkeit zu drängen und die Begehung von Verbrechen anzuprangern, den Opfern selbst überlassen. Gegen die Anwendung unrechtmäßiger Gewalt zu protestieren und damit die Einleitung internationaler Verfahren auszulösen ist eine enorme Herausforderung. Das ist die Arbeit, die wir beim ECCHR und unsere Partner all die Jahre über geleistet haben – entweder direkt durch die Einreichung von Rechtsbehelfen oder indirekt durch die Unterstützung der Arbeit anderer mutiger Menschenrechtsverteidiger weltweit.

Zum Abschluss eine grundsätzliche Frage: Brauchen wir eine andere Geschichte des Völkerrechts – eine, die nicht mit dem Westfälischen Frieden beginnt, sondern mit der Haitianischen Revolution und den antikolonialen Kämpfen weltweit, den Überlebenden von Hiroshima, die das humanitäre Völkerrecht mit erzwungen haben? Was würde es bedeuten, Völkerrecht von dieser Seite her zu denken – und verändert das die Frage, was heute noch möglich ist?

Zweifellos befinden wir uns in einer Zeit des Umbruchs, wie der kanadische Premierminister Mark Carney kürzlich in einer Rede in Davos treffend formulierte. Das System hat seine tiefe Fragilität offenbart und wir werden aus diesem historischen Moment nicht in derselben Verfassung hervorgehen, in der wir es vor nur drei Jahren betreten haben. Abgesehen vom Schock über die russische Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022, auf die wir weitgehend unvorbereitet waren, glaube ich, dass es in unserer internationalen Rechtsordnung ein Szenario vor und ein Szenario nach Gaza gibt. Denn Gaza hat nicht nur die Abgründe der Brutalität einer militärischen Intervention offengelegt, sondern auch das System zum Bersten gebracht und all seine Widersprüche bloßgestellt. Die Menschen sind sich dessen bewusst, ihre Augen sind geöffnet und es gibt kein Zurück mehr.

Es ist wichtig, weiterhin Druck auf unsere Regierungen und die politisch Verantwortlichen auszuüben.

Das Völkerrecht kann neugestaltet und interpretiert werden. Gleichzeitig ist es natürlich schwierig, eine neue Rechtsordnung zu etablieren, und es wird Zeit brauchen, bis aus der Asche etwas Neues entsteht. Als normale Bürger*innen können wir weiterhin die westlichen und kolonialen Rahmenbedingungen kritisieren und infrage stellen, die traditionell das Verständnis des Völkerrechts und die Funktionsweise internationaler Justizmechanismen geprägt haben. Wir können uns intensiver mit kritischen und postkolonialen Perspektiven auseinanderzusetzen, die schon seit Langem den Weg in die Zukunft weisen, im europäischen Diskurs jedoch am Rande geblieben sind. In diesem Sinne kann das Studium der von Ihnen erwähnten haitianischen Revolution aufzeigen, wie die universellen Freiheitsforderungen unterdrückter Bevölkerungsgruppen auch europäische Werte geprägt haben.

Es ist jedoch noch wichtiger, weiterhin Druck auf unsere Regierungen und die politisch Verantwortlichen auszuüben. Nur so können wir sicherstellen, dass ihre Entscheidungen und ihre Politik – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – auf der notwendigen Achtung der Grundsätze des Völkerrechts und der Menschenrechte beruhen. Wenn sie sich nicht daranhalten, müssen wir sie zur Rechenschaft ziehen.

Unsere Pflichten sind klar: Zivilisten müssen geschützt werden, auch – und gerade – in Kriegszeiten. Alle Staaten müssen nicht nur selbst solche Grundsätze respektieren, sondern auch sicherstellen, dass dies von anderen getan wird. Die Folgen für die internationalen Beziehungen sind offensichtlich weitreichend. Es ist an der Zeit, diese rechtliche Verpflichtung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Geschäft mit Waffenexporten, ernst zu nehmen. Zu viele Staaten ignorieren ihre rechtlichen Verpflichtungen in dieser Hinsicht schlichtweg. Die Gerichte auf nationaler Ebene erweisen sich leider oft als zu schwach und möglicherweise nicht unabhängig genug, um Entscheidungsträger zur Rechenschaft zu ziehen. Dadurch werden den Opfern Wiedergutmachung vorenthalten.

Dennoch ist das nach dem Zweiten Weltkrieg vereinbarte Schutzsystem universell gültig. Menschenrechte sind universell. Wie Nelson Mandela uns eindringlich in Erinnerung gerufen hat, kann es nicht anders sein: „Unsere Freiheit ist unvollständig ohne die Freiheit anderer unterdrückter Menschen.”

Das könnte Sie auch interessieren

Was ist eigentlich Völkerrecht?

: Artikel 18.03.2026

Mal angenommen, alle Staaten sind formal gleichberechtigt und halten sich an eine gemeinsam…

Die Internationale erkämpft das Völkerrecht?

: Dossier

Imperiale Interessen und die Grenzen einer regelbasierten Weltordnung

Unerfülltes Versprechen

: Dossier

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird 75 Jahre alt

Weitere Inhalte zum Thema

Trumps Friedensrat und die Zukunft des Internationalismus

: Analyse 31.03.2026

Tritt der autoritär-nationalistische Angriff auf internationales Recht in eine neue Phase?

Parlamentarische Arbeit gegen den Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan

: Online-Publ. 03/2026

Die Positionen und Initiativen der Fraktionen PDS und Die Linke im Bundestag, 2001–2021

Balkanblut und Piksi, 10 Mai 2026

: Buchvorstellung

Dresden20:00 Uhr

Ein Abend über Fußball, Gewalt, Nationalismus, Jugoslawien und Hoffnung