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Die AfD hat die Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gewonnen, in der Bevölkerung wachsen die Sorgen um gestiegene Lebenshaltungskosten und die soziale Sicherheit, doch Bundeskanzler Merz und die Union beharren auf ihrem Kernprojekt: den Abbau des Sozialstaats. Ein Überblick über den Stand der Vorhaben.
Eva Völpel ist Referentin für Wirtschafts- und Sozialpolitik der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Co-Host des Podcasts Armutszeugnis.
Der Text ist die aktualisierte Version einer ersten Fassung vom 1. Juni 2026.
Deutschland im Frühherbst 2026: Während die AfD die Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit enormen Stimmenzuwächsen gewonnen hat, erlebt die Union in beiden Bundesländern desaströse Niederlagen und muss in Berlin den ersten Platz an die Partei die Linke abgeben.
Nachwahlbefragungen zeigen, dass das Thema soziale Sicherheit bei allen drei Landtagswahlen und über alle Parteipräferenzen hinweg für die Menschen bei der Stimmentscheidung die größte Rolle spielte. Das Thema wird in den nächsten Monaten weiter an Bedeutung gewinnen, denn der Krieg der USA und Israels gegen den Iran ist festgefahren bzw. er weitet sich aus - die Preise für fossile Energieträger, vor allem Öl, werden weiter steigen.
Die bisherigen Folgen des Konflikts werden hierzulande schon jetzt deutlicher spürbar. So stieg die Inflationsrate im August im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,9 Prozent, Preise für Energieprodukte lagen dabei um 10,5 Prozent höher, Kraftstoffe an den Tankstellen verteuerten sich um 27,2 Prozent. Dazu dürften in den nächsten Monaten große Schäden und Kosten durch die Auswirkungen eines erwarteten extrem starken El-Niño-Phänomens kommen. Das würde vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer verheerend treffen. Doch auch für Deutschland wird mit Auswirkungen auf Lieferketten und Lebensmittelpreise gerechnet.
Einkommensschwache Haushalte sind unter Druck
Die bisherige Krise der Lebenshaltungskosten belastet erneut vor allem einkommensschwache Haushalte. Nach dem Auslaufen des ökologisch und verteilungspolitisch unsinnigen Tankrabatts und der gescheiterten Entlastungsprämie ist die Bundesregierung schon nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wegen der steigenden Spritpreise so unter Druck gekommen, dass sie finanzielle Erleichterungen angekündigt hat. Beschlossen wurde ein neuer Tankrabatt, für den die Energiesteuer auf Diesel und Benzin bis zum Ende des Jahres reduziert werden soll. Ab dem nächsten Jahr könnte zudem auf Betreiben der SPD ein Spritpreisdeckel kommen, der in der Koalition allerdings nicht verbindlich festgelegt ist. Eine Abschöpfung der erneut sprudelnden Übergewinne hat hingegen kaum Chancen, realisiert zu werden. Auch ein kurzfristiges Konjunkturpaket ist nicht in Sicht, obwohl es aufgrund der wirtschaftlichen Lage und des dringend benötigten forcierten Ausbaus der Erneuerbaren oder der Bekämpfung der Wohnungsnot mehr als nötig wäre.
Stattdessen hält die Regierung, vor allem auf Betreiben der Union, trotz des Wahldebakels im Osten und in Berlin unbeirrbar an ihrem Kurs der Sozialkürzungen fest. Mehr noch, der Kanzler ist der Meinung, die Sozialkürzungen wären das Werkzeug, um den Aufstieg der AfD zu bremsen: „Diese Reformen sind das Mittel gegen das autoritäre Gift, das mit der Faszination des Autoritären immer tiefer in unsere Gesellschaft eindringt“, so Merz am Abend der Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Auch andere Stimmen in der Union sprechen sich für ein „Weiter so – jetzt erst recht“ aus. Und so läuft die SPD mit ihren Versuchen, zumindest einen Teil der Reformen etwas abzumildern, bisher weiterhin gegen die Wand.
Neoliberale Rezepte der 1990er Jahre
Die Krisenanalyse und -antworten vor allem der Union stammen aus dem neoliberalen Ideen- und Werkzeugkasten der 1990er und 2000er Jahre: Arbeitszeiten ausweiten, Kündigungsschutz aufweichen, das Recht auf Erholung im Falle von Krankheit in Frage stellen, „Bürokratie“ abbauen, Sozialleistungen einsparen und den Menschen einhämmern, alle müssten „den Gürtel enger schnallen“ und selbst vorsorgen.
„Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar“, ist Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) überzeugt. Nur durch entsprechende Reformen könne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erhalten bleiben, denkt eine Mehrheit in der Union, nicht wenige auch in der SPD.
Diese Antworten gehen an den eigentlichen Problemen vorbei – und haben das Zeug dazu, die Krise noch zu vertiefen. Die eigentlichen wirtschaftlichen Krisenursachen sind eine Abfolge makroökonomischer Schocks: die COVID-Pandemie und damit zusammenhängende Lieferkettenprobleme, Energiepreiskrise und Inflation im Zuge des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, Trumps Zollpolitik und weitere geopolitische Spannungen wie etwa jetzt der Krieg gegen den Iran mit erneut steigenden Preisen. Zusätzlich steht das exportorientierte Wachstumsmodell Deutschlands durch die Stärke der chinesischen Wirtschaft – übrigens ein Produkt konsequenter strategischer Wirtschaftsplanung der dortigen Regierung – unter Druck. Diesen wirtschaftlichen Problemen begegnet man nicht durch die Abwertung von Arbeit, durch stärkere Ausbeutung oder durch ein Zusammenkürzen des Sozialstaats. Erst recht nicht in einem Land, das in einer massiven Investitions- und Verteilungskrise steckt. Und so dient das Wachstums- und Opfermantra, das den Diskurs beherrscht, vor allem dazu, den Motor der Wohlstandsproduktion für die wenigen anzukurbeln, denen die Unternehmen gehören „und auf deren Erfolg die Gesellschaft angewiesen ist“ (Stephan Kaufmann).
Hält die Bundesregierung an ihrem Kurs der Sozialkürzungen fest, wird das auch die Erosion der Demokratie und von CDU und SPD weiter befeuern. 76 Prozent der Bevölkerung lehnen die Sozialstaatsreformen in ihrer Gesamtheit ab, wie eine Studie vom August zeigt, selbst eine Mehrheit der Unionsanhänger*innen stellt sich gegen die Pläne. Über 80 Prozent der Befragten gaben zudem an, sich einige oder große Sorgen um ihre finanzielle Absicherung zu machen, etliche Menschen schränken wegen der geplanten Sozialreformen bereits ihre Konsumausgaben (weiter) ein. Mit den wachsenden Sorgen wächst auch das Misstrauen in die Bundesregierung und das Gefühl „bei denen da oben“ mit den eigenen Nöten nicht vorzukommen. Zumal, wenn man vom Kanzler permanent gemaßregelt wird, man sei zu faul und anspruchsvoll.
„Flood the zone with shit“
Der Angriff auf die soziale Absicherung und der Wille, mehr Markt und weniger Staat in der sozialen Daseinsvorsorge durchzusetzen, ist für die Union trotz der verlorenen Wahlen ein ideologisches Kernprojekt, Ausdruck einer zugespitzten Klassenauseinandersetzung, etwa um die Verteilung des Bundeshaushalts in Zeiten grenzenloser Aufrüstung.
Seit Monaten trommeln der Kanzler, die Bundeswirtschaftsministerin und eine ganze Phalanx der Union nahestehender Akteure dafür, so auch die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), Mitgründerin der Denkfabrik Republik21 [1]. Die Regierung verfolgt dabei im Pingpong mit Arbeitgeberverbänden die Trump’sche Strategie des „flood the zone with shit“: Ständig werden neue Kürzungsideen durch die Manege getrieben bzw. werden Beschäftigte unter Generalverdacht gestellt und ihr angeblich zu hohes Anspruchsdenken gegeißelt. All das soll Gegner*innen mürbe zu machen, andere Gedanken und Forderungen zum Umgang mit der Krise aus der Debatte verdrängen. Wo überhaupt ansetzen und der Ohnmacht entgegenwirken, wenn die Angriffe so massiv erfolgen?
Die Sozialausgaben sind nicht explodiert
Dabei hält die angebliche Notlage der Sozialsysteme den Zahlen nicht stand: Die Sozialausgaben sind nicht explodiert, wie das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung gezeigt hat. Sie wuchsen inflationsbereinigt von 2009 bis 2019 ziemlich genau mit dem Trend des Bruttoinlandsprodukts. Die COVID-Pandemie führte 2020 zu einem kurzzeitigen Anstieg der Sozialstaatsquote, also dem Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Diese Entwicklung korrigierte sich aber rasch wieder. Der seit 2024 erneut messbare Anstieg geht vor allem auf die schlechte Wirtschaftsleistung seit 2022 zurück. Denn sinkt das BIP-Wachstum, steigt schon bei gleichbleibenden Sozialausgaben die Sozialleistungsquote. Allerdings liegt Deutschland selbst mit der aktuellen Quote von 31,2 Prozent noch im europäischen Mittelfeld. Doch die Regierung definiert den Sozialstaat zum Hauptproblem der Krise um.
Schon im März 2026 hatten Union und SPD weitreichende Verschärfungen im Bürgergeld bzw. in der Neuen Grundsicherung beschlossen. Seither haben sich die Eilverfahren gegen Jobcenter bereits mehr als verdoppelt und die Not der Menschen wächst. Auch ukrainische Geflüchtete stehen im Fokus: Sie sollen, wenn sie nach dem 1. April 2025 in Deutschland angekommen sind, künftig nur noch die niedrigere Unterstützung des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Ab dem Frühjahr dann zog die Regierung das Tempo in Sachen Sozialreformen deutlich an. Als Grundlage dafür dienen die Empfehlungen diverser Expertengremien, die die Bundesregierung für die jeweiligen Bereiche der beitragsfinanzierten Sozialleistungen (Rente, Pflege, Gesundheit) sowie für steuerfinanzierte Sozialleistungen (u.a. Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Wohngeld, Kinderzuschlag) eingesetzt hat. Sie liefern die Blaupausen für einen weitreichenden Umbau des Sozialstaats.
Noch vor der Sommerpause hatte die CDU-SPD-Koalition unter hohem Tempo und ungeachtet harscher Kritik von u.a. Ärzte- und Patientenverbänden, Beschäftigten, der Gewerkschaft ver.di und den demokratischen Oppositionsparteien die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchs Parlament gebracht. Nun sollen im Herbst Reformen in der Renten- und Pflegekasse, in der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in weiteren Feldern der steuerfinanzierten Sozialleistungen folgen.
Gesundheitswesen massiv unter Druck
Im Gesundheitsbereich wurde am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Mit ihm soll zunächst das prognostizierte, hohe Defizit der Krankenkassen geschlossen werden. Dafür soll zwischen 2027 und 2030 der enorme Betrag von 114 Milliarden Euro eingespart bzw. durch höhere Einnahmen zusammenkommen. Bis Dezember 2026 soll dann die von der Regierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit ein zweites Gutachten für mittel- und langfristige Strukturreformen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Das Zusammenkürzen durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist also erst der Auftakt und es steht zu befürchten, dass die Kommission das Prinzip solidarische Krankenversicherung noch grundsätzlicher in Frage stellen wird.
Es gibt im Gesundheitssystem in der Tat Probleme. Deutschland liegt bei den Gesundheitsausgaben im OECD-Vergleich weit vorne. Auch sind für die Gesetzlichen Krankenkassen die Ausgaben zwischen 2004 und 2024 von 6 auf 7,5 Prozent des BIP gestiegen. Gleichzeitig ist das Gesundheitssystem – gemessen an Lebenserwartung oder Gesundheit der Bevölkerung – allenfalls mittelmäßig. Die Ausgaben wachsen vor allem bei Krankenhausbehandlungen und Arzneimitteln deutlich. Kostete etwa ein patentgeschütztes Medikament bei seiner Einführung vor 15 Jahren im Schnitt 1.000 Euro, sind es aktuell bis zu 70.000 Euro. Patentgeschützte Medikamente machen mittlerweile über die Hälfte der gesamten Arzneimittelkosten aus, während ihr Anteil an den Verordnungen bei gerade einmal sieben Prozent liegt. Diese Preisexplosionen entstehen auch, weil Pharmaunternehmen gezielt Preisregulierungen umgehen.
Doch unter Einsparungen werden vor allem die Versicherten bzw. Patient*innen und deren Angehörige leiden. Sie sollen im Zeitraum 2027 bis 2030 mit fast 19 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden, etwa durch höhere Zuzahlungen bei Medikamenten (künftig bis zu 15 Euro), bei Krankenhausaufenthalten, Heilmitteln, beim Zahnersatz und durch den weitgehenden Wegfall der beitragsfreien Familienversicherung für Ehe- oder Lebenspartner*innen ab einem gewissen Alter der Kinder. Zudem müssen sie sich darauf einstellen, dass ihre ärztliche oder psychotherapeutische Versorgung noch prekärer, Wartezeiten noch länger werden. Der Beitrag der Arbeitgeber fällt dagegen geringer aus: Sie werden nur mit knapp 13 Milliarden und die Pharmaindustrie mit rund 6,6 Milliarden Euro zur Kasse gebeten. Das System der Fallpauschalen, das zu Kostenexplosionen durch teuer abzurechnende, komplexe OPs oder Behandlungen führt, wird nicht angerührt.
Die Krankenversicherung kommt an die Ausgabenkandare
Stattdessen sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen künftig nur noch so viel ausgeben dürfen, wie sie einnehmen. Bemessen wird das unter anderem an der sogenannten Grundlohnsumme – die Summe aller beitragspflichtigen Gehälter der gesetzlich Versicherten – die von 2027 bis 2029 zudem noch mit einem Abschlag von einem Prozent versehen wird. Besonders wenn in Krisenzeiten Löhne und damit Beiträge langsamer steigen oder sogar stagnieren, und Gesundheitskosten möglicherweise zugleich wachsen, ist das ein widersinniger, für die Kassen zerstörerischer Mechanismus.
Schon heute herrschen in etlichen Bereichen Mangel und Versorgungsengpässe für Patient*innen vor. Viele dieser Bereiche geraten nun weiter unter Druck. So sollen Tarifsteigerungen nur noch zur Hälfte refinanziert werden. Und es werden – über die allgemeine Ausgabenkandare hinaus – etliche Gebiete definiert, für die künftig explizit geringere Budgets zur Verfügung stehen, beispielsweise für Vorsorgeuntersuchungen, die Vermittlung von Facharztterminen, psychotherapeutische Behandlungen, in der Kinder- und Jugendmedizin oder im Reha-Bereich. Allein in der ambulanten Versorgung sollen damit im kommenden Jahr 2,7 Milliarden Euro, 2030 rund fünf Milliarden Euro eingespart werden. Zugleich steuern die Praxen auf rund 36 Millionen zusätzliche Behandlungsfälle im Jahr zu, wenn die Bundesregierung, wie im Koalitionsausschuss im Juli beschlossen, die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Krankmeldung ab dem ersten Tag tatsächlich umsetzt.
Auch den Kliniken drohen massive Einnahmeausfälle. Sie sollen in 2027 3,9 Milliarden Euro, in 2030 bereits 7,3 Milliarden Euro einsparen. Das wird Personalabbau und weitere Krankenhausschließungen nach sich ziehen. Besonders schwer wiegt, dass das Pflegebudget in den Krankenhäusern künftig wieder gedeckelt wird. Damit werden die durch Beschäftigte und eine solidarische Bewegung in den letzten Jahren hart erkämpften Verbesserungen zurückgenommen – und das bei einer im internationalen Vergleich weiterhin dramatischen Unterversorgung mit Pflegepersonal.
Frontaler Angriff auf die Beschäftigten und die Gewerkschaft
Die Gesundheitsreform stellt damit einen frontalen Angriff auf die Qualität der Versorgung, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und damit auch auf die Gewerkschaften dar. In Berlin kann man die Folgen bereits beobachten. Dort hat die größte Universitätsklinik Deutschlands, die Charité, den im Jahr 2021 hart erkämpften Entlastungstarifvertrag mit Verweis auf die Kassenreform und das Krankenhausanpassungsgesetz gekündigt. Die Gewerkschaft ver.di hat in der Auseinandersetzung Anfang September zu Streiks aufgerufen. Weitere Kliniken und verschärfte Tarifkonflikte werden folgen.
All diese Maßnahmen werden auch die soziale Schieflage in der Gesundheitsversorgung verschärfen: Menschen mit weniger Einkommen werden sich künftig den Gang zum Arzt oder in die Apotheke einmal mehr überlegen. Es sind jene, die bereits jetzt schon häufiger erkranken, ärztlich schlechter am Wohnort versorgt werden und früher sterben.
Alternativen zu dieser Kahlschlagpolitik wären, erstens, die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege für alle und damit die Abschaffung des Systems der privaten Krankenversicherungen. Zweitens müssten versicherungsfremde Leistungen – wie die Versorgung von Transferleistungsbezieher*innen – vollständig über Steuermittel gedeckt werden. Die (vollständig oder anteilig) versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen beliefen sich 2024 auf rund 58 Milliarden [2]. Der Bund erstattete aber nur 14,5 Milliarden Euro zurück – und will seinen Zuschuss zudem ab 2027 um weitere zwei Milliarden Euro kürzen. Drittens sollte die Beitragsbemessungsgrenze deutlich angehoben bzw. schließlich ganz abgeschafft sowie sämtliche Einkommensarten zur Ermittlung der Beiträge herangezogen werden. Und viertens müssen Privatisierung und Profitorientierung im Gesundheitssystem zurückgedrängt werden, denn private Klinikkonzerne wollen und müssen eine hohe Rendite erwirtschaften, die wir alle über unsere Kassenbeiträge mitfinanzieren. Wenn man zudem das Problem der Arzneimittelpreise und Überversorgung anginge (etwa durch Ablösung des Fallpauschalen-Systems durch eine sinnvolle, nicht profitorientierte Bedarfsplanung sowie durch ein flächendeckendes Angebot einer integrierte Ärzteversorgung in medizinischen Versorgungszentren), könnte man eine sehr viel bessere, für die Vielen kostengünstigere Gesundheitsversorgung ermöglichen.
Zäsur in der gesetzlichen Rentenkasse
Am augenfälligsten wird die Kluft zwischen Regierungsdiskurs und Realität bei der Rente. Die Ausgaben für die gesetzliche Rentenkasse sind im Vergleich zur Wirtschaftsleistung in den vergangenen 20 Jahren deutlich zurückgegangen: von 10,4 Prozent auf 9,4 Prozent des BIP. Auch mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Boomer-Generation geht die gesetzliche Rentenkasse nicht automatisch in die Knie. Trotzdem wird die Rentendebatte von einseitigen Warnungen vor dem Schreckgespenst des demografischen Wandels und der angeblich verletzten Generationengerechtigkeit dominiert. Wenn weniger Erwerbstätige auf immer mehr Rentner*innen kämen, müssten alle länger arbeiten, lautet die simple wie falsche Erklärung. Doch die Rentenfrage bleibt im Kern ein Verteilungskonflikt zwischen Kapital und Arbeit und nicht zwischen den Generationen. Nun soll dieser Verteilungskonflikt in eine Zäsur für die Gesetzliche Rentenkasse münden. Ihr Umlagesystem soll aufgebohrt und ein kapitalmarktgedeckter Baustein in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) integriert werden – mit weitreichenden Folgen.
Die Union unter Kanzler Merz hatte früh deutlich gemacht, dass die Finanzialisierung der Rente an den Aktienmärkten (zum Vorteil von Großanleger*innen und Finanzkonzernen) zu einem ihrer zentralen Projekte gehört. „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter“, so der Bundeskanzler freimütig im April beim Bundesverband deutscher Banken.
Schon Kinder sollen an die Aktienmärkte gelockt werden
Bereits eingeführt haben CDU/CSU und SPD eine kapitalmarktgedeckte Frühstartrente , um Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren durch staatlich subventionierte Zuschüsse für die private Altersvorsorge an die Aktienmärkte zu locken. Ebenfalls verabschiedet wurde ein kapitalmarktgedecktes Altersvorsorgedepot, um angesichts der desaströsen Bilanz der Riesterrente eine Alternative für die private Vorsorge anzubieten. Kinder sollen aus der kapitalgedeckten Frühstartrente mühelos in diese neue Anlageform, die auch ein staatlich verwaltetes Standarddepot beinhaltet, wechseln können. Doch die neue private Altersvorsorge hat diverse Tücken: Die Kosten für solch ein Standarddepot sind weiterhin hoch und schmälern damit die Erträge; es wird nicht garantiert, dass bei Rentenbezug zumindest die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden; die Absicherung von Risiken wie Erwerbsminderung oder Absicherung für Hinterbliebene sind nicht bzw. nur eingeschränkt vorgesehen; und bei den staatlichen Zulagen werden künftig Besserverdienende deutlich stärker begünstigt als Geringverdienende.
Vor allem bleibt das Problem, dass viele Menschen schlicht kein Geld haben, um individuell privat für das Alter vorzusorgen. Auch besitzen nur etwas über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf eine Betriebsrente. Noch dazu gibt es dabei große Unterschiede zwischen Ost und West und zwischen Beschäftigten in großen und kleinen Betrieben oder solchen mit Tarifbindung oder nicht. Und so ist in Ostdeutschland für Dreiviertel aller Menschen die gesetzliche Rente weiterhin die einzige Geldquelle im Alter. Auch hohe Erbschaften oder Erträge aus Mieteinkünften bzw. Kapitaleinkommen sind in den neuen Bundesländern kaum vorhanden.
Die volatilen Finanzmärkte sollen Rentenkürzungen ausgleichen
Doch nun soll die gesetzliche Rente grundsätzlicher umgebaut werden. Mit diesem Vorstoß folgt die Bundesregierung einem der wichtigsten der 33 Vorschläge, die die Alterssicherungskommission (ASK) am 23. Juni vorgelegt hatte und die die Koalition zumindest nach damaligen Bekunden als Gesamtpaket ohne Abstriche umsetzen wollte.
Um innerhalb des Systems der Gesetzlichen Rentenversicherung einen kapitalgedeckten Zweig einzuführen, sollen Arbeitgeber und Beschäftigte künftig paritätisch finanziert insgesamt zwei Prozent mehr an Rentenbeiträgen abführen. Diese sollen an den Finanzmärkten angelegt werden und die erzielte Rendite das künftig sinkende Rentenniveau der umlagefinanzierten Rente abpuffern. Denn laut ASK sollen an diversen Stellschrauben Ausgaben und damit Leistungen der umlagefinanzierten GRV gedrosselt werden: So wird der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ab 2031 zu verschärften Konditionen wieder eingesetzt, was den Anstieg der Renten für Alt und Jung deutlich dämpfen wird; das Renteneintrittsalter soll grundsätzlich an die Lebenserwartung gekoppelt werden und zwischen 2031 und 2042 schrittweise auf 67,5 Jahre ansteigen. Abgeschafft werden soll auch die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“). Auch die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersteilzeit wird nach hinten verschoben (auf 58 statt 55 Jahre), die Chance, Altersteilzeit im Block zu nehmen, soll dabei ganz entfallen. Diese „weitreichende Demontage des Altersübergangsrechts“ (Christoph Ehlscheid/Hans-Jürgen Urban) soll damit just in einer Zeit stattfinden, in der aufgrund der industriellen Transformationskrise und des Personalabbaus vor allem in der Automobilindustrie genau solche Instrumente gebraucht werden.
Die Ansprüche an die umlagefinanzierte Rente zu kürzen und einen Teil der Rentenansprüche der Versicherten künftig an den Finanzmärkten zu erwirtschaften, ist eine krisenanfällige Strategie mit vielen Fragezeichen. Sie geht zudem von unrealistischen Annahmen aus und wird in der Aufbauphase der Aktienrente Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum kosten.
Stichwort Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum: Die höheren Beiträge, die Beschäftigte und Arbeitgeber künftig für die Aktienrente abführen sollen, werden an internationale Kapitalmärkte abfließen und damit hierzulande nicht für Konsumausgaben oder Investitionen zur Verfügung zu stehen. Laut Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) ist deswegen in den Jahren ab 2028 mit einem Verlust beim Wirtschaftswachstum von insgesamt einem Prozentpunkt und von 250.000 Arbeitsplätzen zu rechnen. Zugleich steigt durch diesen Teil der Reform der Beitragssatz deutlich höher an als es bei rein umlagefinanzierten Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenniveaus der Fall gewesen wäre. Die Arbeitgeber lobbyieren übrigens bereits gegen den geplanten deutlichen Anstieg der paritätisch finanzierten Rentenbeiträge zur Einführung der Aktienrente und drängen stattdessen auf weitere Rentenkürzungen.
Stichwort unrealistisch: Die Alterssicherungskommission rechnet in der längeren Frist bei den Erträgen aus der Aktienrente mit einer realen Rendite vor Kosten von etwas unter 5 Prozent. Die Großbank UBS kommt aber für das erste Viertel des 21. Jahrhunderts „auf eine reale globale Aktienrendite von 3,5 Prozent vor Kosten“, so das IMK. Offen ist zudem auch, ob die Auszahlungen aus der Kapitalrente dynamisiert werden sollen – oder ob sie, wenn das nicht geschieht, im Laufe der Bezugsjahre stetig an Kaufkraft verlieren.
Stichwort krisenanfällig: Die große Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 ff und auch andere (Finanz-)Krisen haben gezeigt, wie rasant Rentenansprüche, die an den Aktienmärkten erwirtschaftet werden, dahin schmelzen können. Übrigens auch in Schweden, dessen Aktienrente in der hiesigen Debatte oft als Vorbild angeführt wird, statt über seine bittere Bilanz zu sprechen. Und die Krisen werden nicht weniger, im Gegenteil. Einen Teil der Rentenansprüche der Bevölkerung in Zeiten zugespitzter geopolitischer Konflikte, blockierter Handelsrouten, KI-Gefahren und einer eskalierenden Klimakrise der Volatilität und den Risiken der Aktienmärkte auszuliefern, ist schlichtweg fahrlässige Zockerei.
Zudem zwingt die Finanzialisierung der Rente an den Aktienmärkten Menschen in einen Interessenkonflikt: Beschäftigte und Mieter*innen sind an guten Löhnen und Arbeitsbedingungen, an niedrigen Mieten und vielleicht an einer gesünderen, klimaverträglicheren Umwelt interessiert – als Anleger*innen muss man jedoch auf hohe Renditen hoffen. Diese aber speisen sich daraus, dass Unternehmen Löhne und Arbeitsbedingungen drücken, Beschäftigte entlassen oder besonders viel aus ihren Mieter*innen herauspressen. Von Anlagen in klimaschädliche Produkte oder Waffen ganz zu schweigen.
Die versprochene Lebensstandardsicherung ist auf Sand gebaut
Das alles macht deutlich, dass das Versprechen, mit der Einführung der Aktienrente werde das Rentenniveau stabilisiert bzw. künftig eine Lebensstandardsicherung mit einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern über alle drei Säulen des Rentensystems möglich (wie von der ASK als politische Zielgröße vorgeschlagen), auf Sand gebaut ist.
Diese Pläne werden auch durch (kleinere) Verbesserungen, die die ASK vorgeschlagen hat - etwa die Abschaffung der Zwangsverrentung für langzeitarbeitslose Menschen, Verbesserungen im Reha-Bereich und bei den Erwerbsminderungsrenten oder die Abschaffung der Armutsfalle Minijobs (sofern die CSU dies überhaupt mitträgt) - nicht wirklich abgemildert. Wichtige Pfadwechsel wurden verpasst, etwa die Einführung einer verpflichtenden und von den Arbeitgebern mitfinanzierten Betriebsrente, wie es die Gewerkschaften fordern, oder die konsequente Ausweitung der Beitragszahler*innen in die Rentenkasse durch Einbeziehung von Beamt*innen. Zumindest schlägt die ASK vor, künftig nicht bereits obligatorisch abgesicherte Selbstständige, Abgeordnete des Bundestags und der Landesparlamente sowie Vorstände aus Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenkasse zu integrieren – eine umfassende Erwerbstätigenversicherung inklusive Beamt*innen wird hingegen unverbindlich als „Idealbild“ beschrieben, das lediglich der Orientierung dienen soll.
Die Probleme am Arbeitsmarkt bleiben außen vor
Schwer wiegt auch, dass die Probleme am Arbeitsmarkt selbst von der ASK nicht ausreichend adressiert werden. So liegt die Arbeitslosenquote unter Älteren immer noch höher als unter Jüngeren und es bleibt das Problem, dass viele Menschen in fordernden Jobs in Industrie und Dienstleistung schlichtweg nicht bis zum Ende des Berufslebens durchhalten. Für sie liegen keine ausreichenden Antworten auf dem Tisch.
Wie die Rentenreform ins Parlament geht, ist nach den vergangenen drei Landtagswahlen offen. In der SPD werden Stimmen lauter, dass die Abschaffung der Rente mit 63 gekippt gehört, wie es auch Manuela Schwesig im Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern gefordert hatte. Auch die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sven Schulze und Mario Voigt hatten im August gedrängt, auf diesen Teil der Reform zu verzichten. Ihnen scheint klarer zu sein als manchem/r Parteigenoss*in aus dem Westen, welcher soziale Druck und welche Symbolik mit der Rente mit 63 gerade in Ostdeutschland verknüpft ist. [3] Doch ihr Einspruch prallte an der Bundes-CDU ab. Und sollte nur dieser Teil der Reform zurückgedreht werden, wäre wenig gewonnen.
Österreich macht vor, wie es besser geht
Dass die angestrebte Rentenreform nicht alternativlos ist, zeigt ein Blick nach Österreich, auf ein deutlich sozialdemokratischeres Rentenmodell. Dort lag die durchschnittliche Altersrente im Jahr 2023 bei 1.869 Euro brutto im Monat – etwa 600 Euro über dem deutschen Durchschnitt. Das hat mehrere Gründe. Einer ist, dass das Land schon vor Jahren eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung eingeführt hat, in die etwa auch Beamt*innen und Politiker*innen einzahlen. Zudem bekommt die Rentenkasse in Österreich mehr Bundesmittel.
Das wäre auch hierzulande notwendig. Die Ausgaben der Rentenkasse für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen (etwa die Mütterrente oder die Angleichung der Ost-Renten) summierten sich 2023 auf etwa 124 Milliarden Euro – der Bundeszuschuss an die Kasse betrug im gleichen Jahr nur 84 Milliarden Euro. Und diesen Zuschuss will die Regierung im nächsten Jahr um eine weitere Milliarde abschmelzen. Diese politisch herbeigeführte schlechte Kassenlage zu Lasten der Versicherten – ein Paradestrategie aus dem neoliberalen play book – dient immer wieder dazu, dann weitere Kürzungen (oder Beitragserhöhungen) zu rechtfertigen. Um die Rentenkasse stattdessen besser und gerechter zu finanzieren, müssten die extrem Vermögenden höher besteuert und die Beitragsbemessungsgrenzen für hohe Einkommen (auch aus Kapitaleinkommen oder Mieteinnahmen) deutlich angehoben werden.
Daneben sollten auch höhere Beitragssätze kein Tabu sein – aber nur, um in die Stärkung der umlagefinanzierten Rente zu fließen. So basiert die gesetzliche Rente in Österreich mit deutlich höheren Lohnersatzleistungen auch darauf, dass der Beitragssatz dort seit Ende der 1980er Jahre konstant höher liegt, bei insgesamt 22,8 Prozent. Bei uns sind es derzeit noch 18,6 Prozent. Dabei müssen die Arbeitgeber in unserem Nachbarland mehr Sozialbeiträge an die Kasse abführen als die Beschäftigten, nämlich 12,55 Prozentpunkte (wobei auch die Arbeitgeberbeiträge letztlich einbehaltene Teile unserer Löhne sind).
Für die Beschäftigten überwiegen bei etwas höheren Beitragssätzen die Vorteile im Umlagesystem deutlich. Das sehen auch hierzulande erstaunlich viele Menschen so – die Arbeitgebererzählung von den angeblich schädlichen Lohnnebenkosten ist kein common sense. Das österreichische Modell zeigt: eine deutlich höhere Rente für die Vielen im Land ist kein Hexenwerk.
Die Pflegekasse steht wenig überraschend vor finanziellen Problemen
Eng verbunden mit der Frage nach der Rente ist die Situation im Alter – und damit der Gesetzlichen bzw. Sozialen Pflegeversicherung (SVP). Die Kosten der Pflegeversicherung haben sich, gemessen an der Wirtschaftsleistung, seit 2004 fast verdoppelt. Dahinter steckt vor allem, dass unsere Gesellschaft altert, Menschen länger leben, damit aber auch am Lebensende zum Teil länger krank und pflegebedürftig sind. In den vergangenen Jahren sind zudem einige Zusatzleistungen, etwa bei leichter Demenz, eingeführt worden und vor allem – auch aufgrund gewerkschaftlicher Kämpfe – sind die Löhne in der Pflege deutlich gestiegen, um den Beruf angesichts des flächendeckenden Mangels an Personal attraktiver zu gestalten. Nun stehen die Pflegekassen wenig überraschend vor finanziellen Problemen. Ihr Defizit wächst nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums in den kommenden zwei Jahren auf mehr als 22 Milliarden Euro.
Gleichzeitig sind die Eigenanteile, die Menschen für die Pflege im Heim bezahlen, immer weiter gestiegen. Sie liegen aktuell im bundesweiten Schnitt für das erste Jahr im Heim bei 3.364 Euro. Die 2022 eingeführten, nach Wohndauer gestaffelten Zuschüsse durch die Pflegekasse haben den Anstieg kaum abgemildert. Die Zahl derjenigen, die den Aufenthalt in einem Heim nicht mehr bezahlen können, wächst. Immer häufiger springen deswegen die Sozialämter der Kommunen ein: Die Nettoausgaben zur sogenannten „Hilfe zur Pflege“ stiegen 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 13,3 Prozent auf 6 Milliarden Euro. Mit entsprechenden Folgen für die vielerorts massiv unterfinanzierten kommunalen Haushalte. Schon jetzt liegt die Sozialhilfequote für Bewohner*innen von Pflegeheimen bei fast 38 Prozent – und könnte bis 2035 auf 46 Prozent steigen.
Zu Pflegende und Angehörige müssen mit drastischen Einsparungen rechnen
Die von der Regierung eingesetzte Bund-Länder-Kommission „Zukunftspakt Pflege“ hatte bereits im Dezember 2025 ihre Vorschläge vorgelegt. Doch der Bundeskanzler war mit diesen „nicht einverstanden“ und gab vor, dass mehr gespart werden muss.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das im September ins Kabinett kommen könnte, sollen die Ausgaben in der Pflegeversicherung nun massiv gedrosselt und Leistungen eingeschränkt werden. Das soll vor allem über folgende Stellschrauben geschehen:
- Die Ein- und Höherstufungen in einen Pflegegrad sollen erschwert werden, die Auszahlung von Pflegegeld bei Neuzugang in die Pflegegrade 2 bzw. 3 zudem drei Monate verzögert erfolgen – letzteres bedeutet eine Kürzung von insgesamt 579 bzw. 957 Euro.
- Verschiedene Töpfe, aus denen zu Pflegende Unterstützung finanziert bekommen, sollen überarbeitet und teilweise zusammengefasst werden. Die sogenannten Leistungsbudgets werden zwar teilweise angehoben, allerdings sollen daraus künftig zusätzliche Dinge finanziert werden, für die es bisher eigene Ansprüche gibt. Faktisch bedeutet das z.T. drastische Kürzungen – etwa bei akut notwendigen Überbrückungssituationen, wenn Pflege familiär vorübergehend nicht geleistet werden kann. Die Kürzungen belaufen sich je nach Pflegegrad auf 1684 oder 1254 Euro im Jahr.
- Im Pflegegrad 1 soll der bisherige „Entlastungsbetrag“ in Höhe von bis zu 131 Euro, mit dem sich Betroffene Dinge wie Wohnungsreinigung, Einkaufshilfe und anderes finanzieren können, komplett entfallen. Ein Bestandsschutz ist dabei bisher nicht vorgesehen.
- Höhere Zuschüsse zu den Heimkosten sollen später greifen, die Eigenanteile werden also weiter steigen, im Schnitt über alle Heimbewohner*innen um 160 Euro im Monat, wie Pflegeforscher Heinz Rothgang kritisiert.
Verordnete Deckelung der Lohnkosten
Die Pflegereform sieht auch sinnvolle Punkte vor, wie die Stärkung der Prävention oder die künftige Kopplung der Beiträge, die Pflegende aus der Kasse enthalten, an die Inflation. Doch dies wiegt wenig im Gegensatz zu den drastischen finanziellen Einschnitten, die für zu Pflegende und ihre Angehörigen geplant sind. Und nicht nur das. Mit dem PNOG sollen zudem für vier Jahre die Tariftreueregelungen ausgesetzt werden, nach denen Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden müssen. Nun sollen Pflegeheime und ambulante Dienste ihre Lohnkosten nicht mehr automatisch vollständig refinanziert bekommen, falls die Pflegeabschlüsse über der allgemeinen Lohnentwicklung liegen. Die Einrichtungen müssen diese Mehrkosten dann selber tragen - was viele von ihnen nicht können. Die mühsam erkämpfte bessere Bezahlung von Pflegekräften, auch zur Gewinnung von mehr Fachkräften, soll also zurückgedreht werden.
Alles in allem beziffert die Bundesregierung die Finanzwirkung des Gesetzes auf über 68 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren (Stand Referentenentwurf 5. Juni 2026), der größte Teil soll über Einsparungen erfolgen, aber auch die Einnahmen sollen gestärkt werden. Dafür könnten die Beitragsbemessungsgrenzen moderat angehoben, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen in vielen Fällen eingeschränkt und die Beiträge von Kinderlosen zur Pflegekasse um 0,1 Prozentpunkte steigen. Zudem sollen Minijobber*innen künftig Beiträge zur Pflegekasse entrichten.
Die Pflegereform wird von diversen Verbänden und Gewerkschaften scharf kritisiert. Auch die kommunalen Spitzenverbände sowie einige Unionspolitiker*innen befürchten einen Verschiebebahnhof zulasten der Kommunen, wenn künftig mehr Menschen die Eigenanteile für die Heimpflege nicht mehr bezahlen können und die Sozialhilfe einspringen muss. Pflegeforscher Heinz Rothgang rechnet mit rund zwei Milliarden Euro Mehrbelastung für Städte und Gemeinden. Doch die Bundesregierung ist bisher nur zu minimalen Korrekturen bereit. So sollen etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige offenbar doch nicht um 30 Prozent gekürzt werden.
Näheres wird sich zeigen, wenn der Gesetzentwurf – vermutlich – im September durchs Kabinett geht. Die Bundesregierung will die Reform noch in diesem Jahr verabschieden, damit sie zum Januar 2027 in Kraft treten kann. Bundesgesundheitsminister Linnemann (CDU) hat unterdessen angekündigt, dass auch diese Reform nur ein Auftakt sein soll. Eine zweite Expertenkommission soll noch weiterreichende Strukturreformen ausarbeiten.
Schon mit dieser geplanten Reform wird die Bundesregierung die Kosten des Risikos im Alter ein Pflegefall zu werden, massiv privatisieren. Das wäre vermeidbar, etwa durch eine von allen Erwerbstätigen finanzierte Pflegevollversicherung (inklusive deutlicheren Reform der Beitragsbemessungsgrenzen), die alle Pflegekosten übernimmt und die auch von einem breiten Verbändebündnis gefordert wird. Eine solche Bürgerversicherung könnte die Pflege langfristig finanzieren. Zwei Drittel der Bevölkerung befürworten eine Vollversicherung in diesem Sinne, 80 Prozent unterstützen ähnliche Pläne.
Zudem müsste der Bund die versicherungsfremden Leistungen der Pflegekasse endlich gegenfinanzieren, etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Die versicherungsfremden Leistungen beliefen sich jährlich auf insgesamt rund 5 Milliarden Euro – doch der Bund ersetzt davon zur Zeit rein gar nichts. Bereits seit 2024 und bis 2027 ist die Zahlung des jährlichen Bundeszuschusses in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro ausgesetzt. Laut PNOG-Entwurf soll dieses Geld nun auch in 2028 nicht fließen – und in 2029 allenfalls 500 Millionen Euro an die SVP überwiesen werden. Zudem schuldet der Bund der Pflegekasse noch rund fünfeinhalb Milliarden Euro, die er sich während der Coronapandemie von ihr geliehen hatte. Doch Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) steht in dieser Frage wegen der von ihm angestrebten Haushaltskonsolidierung auf der Bremse.
Angriffe auf Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderung
Einige der schärfsten Angriffe führen Bund, Länder und Kommunen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Schon im Sommer 2025 kündigte Merz vor Vertreter*innen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes „eine umfassende Ausgabenüberprüfung“ im Sozialrecht an. Dass es über Jahre hinweg jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe gebe, sei so „nicht länger akzeptabel“.
Dabei sind die Kostensteigerungen oft auf höhere Fallzahlen sowie auf einige sinnvolle politische Weichenstellungen der letzten Jahre zurückzuführen. Dazu gehören der Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung in Schulen, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, Leistungsverbesserungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmter leben können, oder ein längerer Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Die steigenden Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe haben aber auch damit zu tun, dass mehr und mehr Kinder und Jugendliche unter psychischen Krisen oder Erkrankungen leiden. Die Ursachen dafür sind gesellschaftliche: die Erfahrungen während der COVID-Pandemie, Armut und wirtschaftliche Sorgen, Ängste vor einem Krieg oder der massiven Klimakatastrophe, die toxische Wirkung der sozialen Medien, Mobbing und Gewalterfahrungen, etwa durch eine zunehmend rechtsextreme Jugendkultur. Zusätzlich geht ein großer Teil des Ausgabenanstiegs in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe auf allgemeine Preissteigerungen zurück.
Eine Bundesregierung, die sich einem humanen Menschenbild verpflichtet sieht, würde überlegen, wie sie die steigenden Bedarfe sinnvoll gegenfinanzieren, die Prävention stärken und überflüssige Bürokratie abbauen kann, ohne Leistungen zu kürzen. Doch stattdessen soll die Kettensäge angesetzt werden. Ein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Mitte Mai geleakter Maßnahmenkatalog von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden listete damals mehr als 70 Kürzungsvorschläge auf. Lediglich ein Drittel davon war finanziell hinterlegt. Allein das sollte bereits 8,6 Milliarden Euro an Einsparungen einbringen. Das zeigte, wie groß der Kahlschlag gedacht wird.
Einzelfallhilfen sollen zugunsten von Gruppenangeboten zurückgedrängt werden
Für die Kinder- und Jugendhilfe hat sich das Kabinett nun im August auf einen Gesetzentwurf verständigt. Es soll nur die erste von zwei geplanten Strukturreformen im Kinder- und Jugendhilferecht sein. Die Vorlage aus dem Hause von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sieht unter anderem vor, dass Schulbegleitungen und Kita-Assistenzen für Kinder oder Jugendliche mit einer seelischen oder körperlichen Behinderung künftig „gepoolt“ werden. Das heißt, dass die bisher existierenden, individuellen Rechtsansprüche von Familien auf Einzelfallhilfen zugunsten von Gruppenangeboten zurückgedrängt würden. Einzelfallhilfen sollen im Ausnahmefall weiterhin möglich sein – allerdings müssen Familien dafür künftig nachweisen, dass Gruppenangebote den individuellen Bedarf des Kindes nicht decken – ein mühevolles, zeitaufwendiges Unterfangen, das vom good will bzw. der Finanzlage der jeweiligen Kommune abhängt und dem Ansatz der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention auf individuelle Teilhabe und Selbstbestimmung widerspricht (Stichwort „Wunsch- und Wahlrecht“). Der Entwurf sieht zudem vor, Qualitätsanforderungen an Fachkräfte aufzuweichen und die Arbeit der Fachkräfte stärker zu fragmentieren, so dass die Gewerkschaft ver.di vor einem „Taylorismus“ in der Sozialen Arbeit warnt.
Auch unbegleitete geflüchtete Jugendliche sind von der Reform betroffen: So sollen ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung häufiger zum Einsatz kommen und Widerspruchsmöglichkeiten dagegen einschränkt werden. Zudem sollen die Jugendlichen verpflichtet werden, ihren gewöhnlichen Aufenthalt künftig in der Nähe des zuständigen Jugendamtes zu nehmen, andernfalls drohen Strafen bis zu 500 Euro.
Mit ihrer Reform will die Bundesregierung zwischen 2028 bis 2035 rund 3,4 Milliarden Euro einsparen, ab 2036 sollen es dann jährlich rund 1,3 Milliarden Euro sein. Aus den Verbänden der Wohlfahrtshilfe, der sozialen Arbeit und der Behinderten(selbst-)hilfe, von ver.di aber auch dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel (SPD), gibt es harsche Kritik. Dusel etwa sieht das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen gefährdet, der Gesetzentwurf sei ein weiteres Signal dafür, dass die Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck stehe.
Ungeachtet dessen soll das Gesetz nun am 8. Oktober ins Parlament eingebracht und noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ähnliche Zeitpläne hatte die Bundesregierung auch für die Reform der Eingliederungshilfe für ältere Menschen mit einer Behinderung, allerdings liegt für diesen Bereich bisher kein Kabinettsentwurf vor. Doch ist durch einen Beschluss der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers vom Juni klar, dass die Zeichen ebenfalls auf massive Kürzungen stehen. Auch in diesem Bereich wird das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit einer Behinderung in Frage gestellt und sollen individuelle Rechtsansprüche zugunsten von Gruppenlösungen zurückgedrängt werden. Das könnte etwa dazu führen, dass Menschen mit Behinderung künftig gegen ihren Willen aus der eigenen Wohnung in ein Heim umziehen müssten. Auch die Qualität der Versorgung bzw. die Anforderungen an die Fachkräfte könnten abgesenkt und die Refinanzierung von Tarifverträgen begrenzt werden. Bereits seit einiger Zeit protestieren gegen diese und andere Angriffe Menschen mit Behinderungen im ganzen Land zusammen mit ihren Assistenzkräften bzw. Unterstützer*innen.
Im Haushalt werden weitere Sozialleistungen gekürzt
Die beschriebenen geplanten Kürzungen sind enorm – aber längst nicht alles. Während über die großen Gesetzesvorhaben noch diskutiert wird, werden bei der Aufstellung des Haushalts für 2027 weitere Fakten geschaffen. So hat Bundesfamilienministerin Prien angekündigt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist der Ansatz für den Posten bereits um rund ein Drittel gekürzt. Zudem kassierte Prien das im Koalitionsvertrag geplante Vorhaben, die Kindergeldanrechnung auf den Unterhaltsvorschuss zu verbessern.
Von den Einsparungen beim Unterhaltsvorschuss wären rund 80.000 Jugendliche bzw. ihr alleinerziehender Elternteil – überwiegend Frauen – betroffen. Die Reform würde Verbesserungen zurückdrehen, die erst 2017 beschlossen wurden und zum Ziel hatten, mehr armutsgefährdete Jugendliche zu unterstützen. Ein Ziel, dem man mit der Verdopplung der Fallzahlen ein gutes Stück nähergekommen war. Doch jetzt wird diese Entwicklung nur noch als Kostenproblem gelesen – während zugleich der Staat in den meisten Fällen darin versagt, sich den vorgestreckten Unterhalt von den säumigen Zahlern zurückzuholen. Den 3,27 Milliarden Euro, die 2025 als Unterhaltsvorschuss flossen, stehen gerade einmal 585 Millionen Euro an Einnahmen gegenüber – das ist eine sogenannte Rückgriffquote von 18 Prozent.
Beim Wohn- und Elterngeld regiert der Rotstift – die Verteidigungsausgaben steigen
Massive Kürzungen soll es auch beim Elterngeld und dem Wohngeld geben. Beim Elterngeld plant das Familienministerium, die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate zu kürzen und dabei die obligatorischen Partner*innenmonate von zwei auf drei Monate auszuweiten. Beim Wohngeld sollen ab 2027 1,5 Milliarden, spätestens ab 2029 dann zwei Milliarden Euro jährlich (aufgeteilt auf Bund und Länder) eingespart werden. Rund 240.000 der rund 1,2 Millionen wohngeldberechtigten Haushalte könnten dann ihren Anspruch auf eine Sozialleistung verlieren, die erst unter der Ampel angesichts der sich stetig verschärfenden Mietenkrise ausgeweitet wurde. Die Kürzungen im Wohngeldbezug treffen dabei überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern. Wird das Wohngeld gekürzt, verlieren sie zudem häufig den Anspruch auf weitere Leistungen.
Während im Sozialen die Kettensäge angesetzt und care-Aufgaben weiter ins Private gedrängt werden sollen – vor allem zulasten von Frauen – steigen die Verteidigungsausgaben in schwindelerregende Höhen. Im Kernhaushalt sind dafür 2027 Ausgaben von knapp 110 Milliarden Euro eingeplant – ein Drittel mehr als im Haushalt 2026 –, dazu kommen 30 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen der Bundeswehr. Bis 2030 soll der Verteidigungsetat auf rund 200 Milliarden Euro anwachsen. Dann würde jeder dritte Euro des Haushalts in die Aufrüstung fließen. Diese Ausgaben – und ihre Zinslasten – sind eine „tickende Zeitbombe“ (Achim Truger). Was in den Folgejahren droht, sind Einschnitte bei Investitionen und Sozialausgaben, gegen die die jetzigen geplanten Kürzungen peanuts sind.
Widerstand gegen den größten Angriff seit der Agenda 2010
Angesichts des größten Angriffs auf den Sozialstaat seit der Agenda 2010 sind seit dem Frühsommer in vielen Städten Bündnisse für Sozialproteste entstanden, etliche Demonstrationen haben bereits stattgefunden. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt harte Einschnitte und Sozialreformen ab und wünscht sich im Gegenteil einen stärkeren und gerechteren Sozialstaat. Doch noch ist kein qualitativer Sprung zu sehen, bleibt die Gegenwehr auf der Straße und in den Betrieben gering. Doch an mancher Stelle wächst auch der Unmut der Basis mit der Gewerkschaftsspitze, etwa in der IG Metall mit Blick auf die quasi benachbarte Auseinandersetzung in der Automobilindustrie.
Ein wichtiges Datum dürfte nun der 26. September sein. An diesem Tag haben die Gewerkschaften in bundesweit 15 Städten zu Protesten aufgerufen. Es wird sich zeigen, ob aus diesem Anlass tatsächlich deutlich mehr Menschen auf die Straße gehen als bisher. Unabhängig von solchen Demonstrationen braucht es aber auch Strategien, um Proteste mit Streiks zu verknüpfen.
Auf dem Spiel steht nicht nur der Sozialstaat, sondern auch die Demokratie.
Auch wenn Merz und Co. bisher vom Reformkurs nicht lassen wollen, eröffnet gerade die Niederlage der Union bei den Landtagswahlen ein Fenster, um stärker Druck zu machen für eine Abkehr vom sozialen Kahlschlag, eine zukunftstaugliche Reform der Schuldenbremse und eine stärkere Besteuerung der Vermögenden.
Die Zeit dafür drängt. Denn mit den Reformen steht nicht nur der Sozialstaat auf dem Spiel, sondern auch die Demokratie. Die politisch forcierten Sozialkürzungen untergraben das Vertrauen in das politische System und nutzen vor allem der AfD, die inzwischen auch bundesweit zur nach Umfragen stärksten Kraft aufgestiegen ist. Dieser Rechtsruck passiert nicht einfach. Er wird vorsätzlich oder fahrlässig vorangetrieben, von der Union, von ihr nahestehenden politischen und ökonomischen Eliten und von einer SPD, die diesen fatalen Agenda-Kurs mitträgt.
[1] Diese Denkfabrik treibt die Aufweichung der Brandmauer zur AfD voran. Die Agenda der Denkfabrik zeigt auch, wie sehr marktradikale Vorstellungen in Teilen der Union und der AfD die Basis für eine mögliche Zusammenarbeit bilden.
[2] Die Abgrenzung ist umstritten, wie ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundetags zeigt.
[3] Auch wenn die Rente mit 63 nicht in allen Fällen zielgenau funktioniert, zeigen hohe Zustimmungsraten, dass sie dem Gerechtigkeitsempfinden breiter Bevölkerungskreise entspricht.


