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Das BAföG wird von Teilen der Regierung nicht länger als Instrument gesellschaftlicher Teilhabe betrachtet. Dorothee Bär in der 83. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Berlin, 11.6.2026, Foto: IMAGO / Future Image
Als Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) im Juni 2026 die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Reform faktisch absagte, ging es auf den ersten Blick um einige hundert Millionen Euro im Bundeshaushalt. Doch die Entscheidung berührt eine weit grundlegendere Frage: Welche Rolle soll das BAföG im deutschen Bildungssystem überhaupt noch spielen?
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom Mai 2025 enthielt ein klares Versprechen: „Wir wollen das BAföG in einer großen Novelle modernisieren. Die Wohnkostenpauschale erhöhen wir zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat und überprüfen diese regelmäßig. Die Freibeträge werden dynamisiert. Den Grundbedarf für Studierende passen wir in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau an. Der Grundbedarf für Schülerinnen und Schüler wird in gleichem prozentualem Umfang erhöht.“
Die geplante BAföG-Erhöhung sollte die gestiegenen Lebenshaltungskosten auffangen. Das wäre eine vorsichtige Anpassung an die Realität, keine grundlegende Neujustierung oder gar Strukturreform der Ausbildungsförderung. Doch selbst die steht zur Disposition. Erst hatte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) die Reform in Frage gestellt, dann die für die Ausbildungsförderung verantwortliche Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU). Der seit Dezember 2025 in den Schubladen des Ministeriums liegende Referentenentwurf für eine 30. BAföG-Novelle kam vor der Sommerpause gar nicht erst ins Kabinett. Es sei „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben“, so Bär, und: Es werde kein „Vollkaskostudium“ geben.
Dass schon heute 63 Prozent der Studierenden neben dem Studium erwerbstätig sind – im Schnitt 15 Stunden pro Woche – unterschlägt Bär. 35 Prozent der Studierenden sind armutsgefährdet, bei Studierenden mit eigener Haushaltsführung sind es sogar 77 Prozent. Schon diese wenigen Daten konterkarieren die Aussagen der Ministerin, die allen empirischen Befunden zum Trotz die alte Erzählung vom faulen Bummelstudenten, der der Allgemeinheit auf Tasche liegt, bedient.
Das BAföG reicht kaum noch zum Leben
Darüber hinaus offenbaren Spahns und Bärs Wortbruch einen tieferliegenden Wandel der Sozialpolitik gegenüber Studierenden. Das BAföG wird heute nicht länger als Instrument gesellschaftlicher Teilhabe betrachtet, sondern als ergänzende Sozialleistung für eine immer kleiner werdende, besonders bedürftige Gruppe. Damit gerät sein ursprünglicher Anspruch aus dem Blick: die Öffnung der Hochschulen für Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.
Doch gerade dieser Anspruch ist heute aktueller denn je. Die Mieten in Hochschulstädten steigen seit Jahren schneller als die Förderung: Ein WG-Zimmer kostet im Durchschnitt 512 Euro und liegt damit deutlich über der BAföG-Wohnpauschale von 380 Euro. Auch Lebensmittel, Energie und Mobilität werden immer teurer. Vielerorts reicht das BAföG nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Niemand müsse verhungern. Wem das BAföG nicht reicht, könne sich exmatrikulieren und zum Jobcenter gehen.
Die BAföG-Bedarfssätze für Studierende (475 Euro) liegen deutlich unter denen des Bürgergelds (563 Euro). Selbst das Bundesverfassungsgericht nahm daran 2024 in einem überraschenden Beschluss keinen Anstoß: Es gebe kein Grundrecht auf existenzsichernde Ausbildungsförderung. Zugespitzt formuliert: Niemand müsse verhungern. Wem das BAföG nicht reicht, könne sich exmatrikulieren und zum Jobcenter gehen. Dass Karlsruhe zugleich den „Auftrag des Staates zur Förderung gleicher Bildungs- und Ausbildungschancen“ noch einmal unterstrich, ging unter. Unionspolitiker*innen, wie etwa der CDU-Abgeordnete Joachim Ebmeyer, rechtfertigen die Blockade überfälliger Anpassungen mit dem Richter*innenspruch von 2024.
Besonders gravierend sind die Folgen für diejenigen, für die das BAföG erfunden wurde: Studierende aus einkommensarmen Familien, Erstakademiker*innen, aber auch Menschen mit Migrationsgeschichte, Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Personen mit Sorgeverantwortung. Für sie bedeutet ein Studium häufig nicht nur eine wirtschaftliche Herausforderung, sondern das Überschreiten sozialer und kultureller Grenzen. Finanzielle Probleme wiegen für sie schwerer. Und allein die Aussicht, mit dem zur Hälfte als Darlehen gewährten BAföG nach dem Studium mit einem Schuldenberg ins Berufsleben zu starten, schreckt Kinder aus Familien ohne akademischen Hintergrund ab.
Das BAföG wird seit Jahrzehnten demontiert
Seit Jahrzehnten belegt der so genannte Bildungstrichter eine bemerkenswerte Stabilität sozialer Ungleichheit. Während 78 von 100 Kindern aus Akademiker*innenfamilien ein Hochschulstudium aufnehmen, sind es Kindern aus Familien ohne akademischen Hintergrund nur 25 von 100.
Mit dem BAföG sollten genau diese Ungleichheiten ausgeglichen werden. Das Gesetz von 1971 war Teil umfassender bildungspolitischer Reformen der damaligen sozialliberalen Koalition. Sie reagierten auf einen doppelten Befund: Das westdeutsche Bildungssystem reproduzierte soziale Ungleichheit, und der Bundesrepublik fehlten akademisch qualifizierte Fachkräfte.
Die Hochschulen waren vor allem Einrichtungen für die Kinder privilegierter Schichten. Ob jemand studierte, hing stärker von der sozialen Herkunft als von individuellen Fähigkeiten ab. Zugleich hatte der „Sputnik-Schock“ von 1957 die Sorge vor einem technologischen Rückstand des Westens gegenüber der Sowjetunion verschärft. Die Bundesrepublik brauche auch aus volkswirtschaftlichen Gründen und um im Systemwettbewerb mithalten zu können, deutlich mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte, hieß es nun. Die von Georg Picht angestoßenen Debatte um „Die deutsche Bildungskatastrophe“ (1964) verlieh dieser Sichtweise zusätzlichen Nachdruck.
Doch schon kurze Zeit nach der Verabschiedung des BAföG setzte dessen allmähliche Demontage ein. Ab 1974 wurde das Studierenden-BAföG von einem Vollzuschuss auf eine teilweise Darlehensförderung umgestellt – zwischen 1983 und 1990 sogar als Volldarlehen, heute zu 50 Prozent Teildarlehen bei einer Deckelung auf 10.010 Euro. Damit wurde das Studium mehr und mehr als individuelle Investition in die eigenen Zukunftschancen interpretiert. Wer studiert, profitiert später von höheren Einkommen und soll deshalb einen Teil der Kosten selbst tragen, so die Logik. Damit wurde der Fokus von der gesellschaftlichen zur individuellen Verantwortung verschoben.
Zusätzlich wurde 1982 die Ausbildungsförderung für Schüler*innen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen abgeschafft. Schüler*innen erhalten nur noch BAföG, wenn sie für den Schulbesuch auswärtig wohnen müssen, etwa wenn das nächstgelegene Gymnasium zu weit vom Elternwohnort entfernt ist, um dorthin zu pendeln. Bis heute ist Bildung in Deutschland hochgradig sozial selektiv, nicht erst beim Zugang zur Hochschule, sondern schon beim Übergang auf eine weiterführende Hochschule, die zum Abitur führt. Das zeigt der Bildungstrichter eindrücklich. 80 Prozent der Kinder von Akademiker*innen nehmen diese Hürde, aber nur 46 Prozent der Kinder aus Familien ohne akademischen Hintergrund.
Während das BAföG ursprünglich dazu beitragen sollte, soziale Ungleichheiten zu überwinden, wird heute selbst seine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten infrage gestellt.
Parallel wurde die Förderung durch unzureichende Anpassungen der BAföG-Sätze an die steigenden Lebenshaltungskosten schleichend entwertet. Die Höhe des BAföG muss zwar laut Gesetz alle zwei Jahre überprüft werden, doch die Bundesregierung hat solche Anpassungen unter Verweis auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung regelmäßig verweigert. So kam es im Zeitraum von 2010 bis 2016 zu keiner einzigen Anpassung.
Besonders deutlich wirkt sich das beim Wohnen aus. Während die durchschnittliche Miete eines WG-Zimmers zwischen 2021 und 2025 von 391 um 31 Prozent anstieg, wurde im selben Zeitraum die Wohnkostenpauschale von 325 auf 380 Euro und damit nur um 16 Prozent angehoben.
Gleichzeitig werden immer weniger Studierende gefördert. Das BAföG hat sich längst von seiner ursprünglichen Funktion eines Instruments der Breitenförderung entfernt. 1972 wurde mit 47 Prozent annähernd jede*r zweite Student*in mit BAföG gefördert, heute ist mit 11,4 Prozent nur noch jede*r neunte.
Was ist uns Chancengleichheit bei der Bildung wert?
Diese Entwicklung hat weitreichende Folgen. Denn je weniger Menschen unmittelbar von einer Leistung profitieren, desto leichter lässt sich deren politische Bedeutung relativieren. Die Idee, dass die Finanzierung eines Studiums eine öffentliche Aufgabe ist, tritt in den Hintergrund. An ihre Stelle treten Kategorien wie individuelle Bildungsinvestition, Eigenverantwortung und persönliche Optimierungsstrategien.
Die aktuelle Absage der BAföG-Reform durch führende Unionspolitiker*innen fügt sich nahtlos in diese Entwicklung ein. Sie markiert keinen abrupten Bruch, sondern den vorläufigen Höhepunkt eines langen Prozesses. Während das BAföG ursprünglich dazu beitragen sollte, soziale Ungleichheiten zu überwinden, wird heute selbst seine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten – die Sicherung des Status Quo – infrage gestellt.
Gerade darin liegt die eigentliche politische Bedeutung der aktuellen Debatte. Sie betrifft nicht nur die Höhe von Fördersätzen oder die Ausgestaltung einzelner Förderregelungen. Sie berührt die Frage, welchen Stellenwert Chancengleichheit in einem demokratischen Sozialstaat besitzt.
Wenn das BAföG seinen historischen Auftrag erfüllen soll, reicht es nicht, es lediglich vor dem vollständigen Bedeutungsverlust zu bewahren. Es müsste wieder zu dem werden, was es bei seiner Einführung sein sollte: ein Instrument für die gesellschaftliche Öffnung der Hochschulen, für soziale Mobilität und für Chancengleichheit.
Die Konzepte dafür liegen längst auf dem Tisch. So fordert die Bildungsgewerkschaft GEW, das BAföG wieder zu einem Vollzuschuss zu machen, der wie andere Sozialleistungen nicht zurückgezahlt werden muss. Außerdem sollte, 45 Jahre nach dem BAföG-Kahlschlag unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU), die Regelförderung für Schüler*innen wieder eingeführt werden. Bedarfsätze und Einkommensfreibeträge müssen – ähnlich wie die Diäten der Bundestagsabgeordneten – regelmäßig und automatisch angepasst werden. Die Wohnkostenpauschale hat sich in Anlehnung an die Regelungen des Wohngeldgesetzes an den tatsächlichen Kosten zu orientieren.
Die Höchstdauer der Förderung darf nicht länger von bürokratisch festgesetzten Regelstudienzeiten abhängen, sondern muss sich an den realen Studienzeiten orientieren. Altersgrenzen haben in einem System lebensbegleitenden Lernens nichts verloren und sind ersatzlos aus dem BAföG zu streichen. Einen Anspruch auf Ausbildungsförderung muss es für alle Studierenden unabhängig von ihrer Herkunft – auch für Geflüchtete, unabhängig von ihrem Status – geben.
Perspektivisch tritt die GEW für die Weiterentwicklung des BAföG zu einem elternunabhängigen Studienhonorar ein, wie es der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) erstmals 1961 konzipiert hatte. So selbstverständlich, wie Auszubildende im dualen System der Berufsbildung kein Lehrgeld mehr bezahlen, sondern eine Ausbildungsvergütung erhalten, muss auch in der Hochschulbildung die immer wieder aufflammende Debatte um Studiengebühren vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Studienhonorar statt Studiengebühren!
Ein erster Schritt dahin wäre die Einführung eines elternunabhängigen Sockelbetrags. Dieser könnte durch eine Integration von Kindergeld und Steuerfreibeträgen in die Ausbildungsförderung teilweise gegenfinanziert werden. Der elternunabhängige Sockel müsste in gleicher Höhe direkt an die Studierenden ausgezahlt werden. Heute landen Kindergeld und Steuerentlastungen bei den Eltern von Studierenden, wobei jene mit hohen Einkommen besonders hohe Zahlungen beziehungsweise Vergünstigungen erhalten, während die Empfänger*innen von Bürgergeld leer ausgehen.
Noch ist das BAföG nicht verloren
Doch von einer solchen echten BAföG-Reform sind wir heute weiter entfernt denn je. Zunächst gilt es, die Koalition aus Union und SPD so unter Druck zu setzen, dass sie zumindest ihre eigenen Versprechen einlöst. „Versprochen ist versprochen - BAföG jetzt retten!“ lautet daher der Titel einer Petition, die die GEW gemeinsam mit dem studentischen Dachverband fzs, dem Deutschen Studierendwerk sowie DGB und ver.di gestartet hat.
Immerhin, die Forschungsministerin ließ inzwischen verlautbaren, dass ihr Haus weiter an der BAföG-Reform arbeite und „Ende Juli“ einen Gesetzentwurf vorlege – also in Mitten der parlamentarischen Sommerpause. Für ein Inkrafttreten zu Beginn des Ausbildungsjahres am 1. August 2026 ist es dann zu spät.
Ob sich die Regierung bewegt, hängt auch davon ab, wie groß die Protestwelle gegen die Absage der Reform ausfällt.
Aber noch ist das BAföG nicht verloren. Ausschlaggebend dürfte sein, wie nachdrücklich der Koalitionspartner SPD auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages pocht. Ob sich die Regierung bewegt, hängt auch davon ab, wie groß die Protestwelle gegen die Absage der Reform ausfällt. Ironie der Geschichte: Für viele Studierende ist das BAföG heute so außer Reichweite, dass selbst die Empörung über weitere Verschlechterungen schwer fällt.
Das ursprüngliche Versprechen des BAföG ist keineswegs eingelöst. Im Gegenteil: Die soziale Herkunft beeinflusst immer drastischer die Bildungswege junger Menschen. Es kommt daher darauf an, den BAföG-Streit im größeren Zusammenhang zu sehen: als Teil eines Sozialabbaus, der neben Schüler*innen und Studierende auch Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen, Pflegebedürftige trifft, aber auch Bruch des Versprechens, mit dem das BAföG 1971 auf den Weg gebracht wurde: Gleiche Bildungschancen für alle.


