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Die Beschäftigung in der Plattformökonomie verzeichnet derzeit ein beeindruckendes Wachstum und ist inzwischen zu einem wesentlichen Segment des globalen Arbeitsmarktes geworden. Digitale Plattformen – von Lieferdiensten bis hin zu Online-Marktplätzen für Freelancer*innen – bieten weltweit hunderten Millionen Menschen schnellen Zugang zu Arbeit, hebeln jedoch oft klassische Arbeitsrechte aus. Ein Bericht der Weltbank schätzt die Zahl der weltweit im Haupt- oder Nebenerwerb auf digitalen Plattformen Beschäftigten auf 154 bis 435 Millionen Menschen, das entspricht einem Anteil zwischen 4,4 und 12,5 Prozent aller Erwerbstätigen.
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) fließen in den G20-Staaten 95 Prozent der Investitionen im Plattformsektor in Taxi- und Lieferdienste. Gerade in diesen Bereichen verändert sich die Arbeitsorganisation grundlegend: Die algorithmische Zuweisung von Aufgaben, Bewertungssysteme und das „Pay-per-Task“-Prinzip schaffen ein neues Modell flexibler Beschäftigung. Dieses erweitert einerseits die Einkommensmöglichkeiten, verschärft andererseits jedoch die prekäre Situation von Arbeitskräften, da die Regulierung dem digitalen Wandel hinterherhinkt.
In Kirgisistan ist die Plattformökonomie längst kein Randphänomen mehr. Über sie wird die Arbeit von Fahrer*innen, Kurier*innen, Clickworker*innen und Freelancer*innen organisiert. Die COVID-19-Pandemie hat diese Entwicklung erheblich beschleunigt. Für die einen ist die Plattformarbeit ein Zuverdienst, für die anderen die Haupteinkommensquelle. Dank niedriger Einstiegshürden, flexibler Arbeitszeiten und der Erleichterung bei der Vereinbarkeit von Job und Studium oder Familie ist die Plattformarbeit zu einer attraktiven Beschäftigungsform geworden – insbesondere auch für sozial vulnerable Gruppen: Jugendliche ohne Berufserfahrung, Frauen mit Kindern, Migrant*innen sowie all jene, die nur schwer Zugang zum formalen Arbeitsmarkt finden.
Doch mit dem Boom dieser Dienste wird eine Frage immer dringlicher: Wer schützt diese Menschen, deren Arbeit zwar die Wirtschaft ankurbelt, deren Rechte aber in einer Grauzone verbleiben?
Kirgisistan ist ein kleiner Staat in Zentralasien, dessen Arbeitsmarkt von einem hohen Anteil informeller Beschäftigung geprägt ist. In vielen Branchen arbeiten die Menschen ohne Arbeitsvertrag, ohne Sozialversicherung und ohne Arbeitsschutz. Die Plattformarbeit hat das Problem also nicht erschaffen, sondern die Prekarität der bereits bestehenden Strukturen weiter verschärft. Eine Analyse der Plattformökonomie in Kirgisistan sollte ihren Blick daher weniger auf die Technologie richten, als vielmehr auf die Ungleichheit, Gerechtigkeit und die Zukunft der Arbeit.
Die Verbreitung der Plattformarbeit in Kirgisistan
Nach Angaben des Nationalen Statistischen Komitees der Kirgisischen Republik waren im Jahr 2023 etwa 1,8 Millionen Personen (66 Prozent der Erwerbstätigen) in Kirgisistan abhängig beschäftigt und weitere knapp 628.000 (24 Prozent) soloselbständig. Dabei erweist sich die abhängige Beschäftigung als instabil: 35 Prozent der Arbeitskräfte arbeiten auf Basis einer mündlichen Vereinbarung ohne Papiere, weitere 18 Prozent befinden sich in Werkvertragsverhältnissen, die Merkmale abhängiger Arbeit aufweisen. Das heißt, mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen genießt keine vollwertigen Arbeitsrechte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Ausmaß der informellen Arbeit. 2023 waren 66 Prozent aller Erwerbstätigen im Land im informellen Sektor beschäftigt. Dieser Wert bezieht sich auf die Form der Beschäftigung (mit oder ohne Anmeldung) und sollte nicht mit dem Erwerbsstatus verwechselt werden, da sich viele informell Beschäftigte dennoch in einem abhängigen Arbeitsverhältnis befinden – allerdings ohne vollen rechtlichen Schutz oder soziale Absicherung. Offizielle Statistiken belegen, dass die überwiegende Mehrheit der informell Beschäftigten ausschließlich im informellen Sektor tätig ist. Das bedeutet, dass der Großteil der arbeitsfähigen Bevölkerung keinen Zugang zur Sozialversicherung, Rentenansprüchen und zum Arbeitsschutz hat. Im Rahmen einer Untersuchung der IAO gaben beispielsweise 83 Prozent der befragten Taxifahrer*innen an, dass die Unternehmen, die sie beschäftigen, Sozialabgaben umgingen, indem sie nur einen Teil des Lohns offiziell abrechneten und den Rest am Fiskus vorbei („schwarz“) auszahlten. Digitale Plattformen, die sich in den bestehenden Arbeitsmarktstrukturen neu etablieren, reproduzieren die prekären Verhältnisse häufig: Sie bieten ein Einkommen, das praktisch keinerlei Stabilität und Sicherheit gewährt.
Der reale Umfang der Plattformbeschäftigung in Kirgisistan lässt sich schwer beziffern, da es keine offiziellen Statistiken gibt und die Plattformen selbst ihre Daten nur in sehr begrenztem Maße offenlegen. In Kirgisistan sind sowohl globale Plattformen (wie Yandex Go, Glovo, InDrive, Airbnb) als auch lokale Dienste (Navi, Lalafo) aktiv. Nach Angaben von Yandex Go beispielsweise erzielten mehr als 82.000 Fahrer*innen und Kurier*innen im Jahr 2024 monatlich ein Einkommen über die Plattform des Unternehmens. Die Plattform Glovo vermeldete für das Jahr 2023 mehr als 1.000 aktive Kurier*innen in Kirgisistan.
Zudem gibt es das kleinere Segment der Online-Marktplätze für Freelancer*innen (Weblancer, Freelance.ru, Upwork, Freelancer, Guru). So wurden in einer Untersuchung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung auf den sechs beliebtesten Online-Freelance-Plattformen 2.881 registrierte Freelancer*innen aus Kirgisistan gezählt. Dieser Bereich bleibt also deutlich hinter der ortsgebundenen Plattformbeschäftigung zurück, die in den städtischen Dienstleistungen (Lieferdienste, Taxi) dominiert.
Somit expandiert die Plattformökonomie in Kirgisistan in einem Umfeld, das durch eine ausgeprägte informelle Erwerbstätigkeit, einen hohen Anteil an Selbstständigen und eine strukturelle Arbeitslosigkeit von Frauen und Jugendlichen geprägt ist. Unter diesen Bedingungen stellen digitale Plattformen nicht bloß eine technologische Innovation dar – sie fungieren vielmehr als Auffangbecken für benachteiligte Gruppen, die mangels Alternativen auf dem formalen Arbeitsmarkt in diese Form der Beschäftigung ausweichen müssen.
Der rechtliche Status der Plattformbeschäftigten
Befürworter*innen der Plattformökonomie argumentieren meist mit Freiheit und Flexibilität. Tatsächlich können viele Menschen durch diese Form der Arbeit ein schnelles Einkommen generieren, mehrere Jobs kombinieren oder Arbeit, Studium und Familie vereinbaren.
Doch diese Flexibilität hat eine Kehrseite: Die Beschäftigten hängen von Algorithmen, Bewertungen, der Verfügbarkeit von Aufträgen, internen Plattformregeln und digitalen Sanktionen ab. All das können sie nicht kontrollieren und bisweilen auch nicht nachvollziehen. Formal gelten sie als selbstständige Dienstleister*innen, faktisch werden ihr Einkommen, ihre Auslastung und ihr Zugang zu Aufträgen von einem System diktiert, dessen Regeln sie nicht mitgestalten können. Darin zeigt sich das Kernmerkmal der Plattformarbeit: Sie tarnt sich als frei, entpuppt sich allerdings häufig als ein Abhängigkeitsverhältnis ohne die übliche soziale Absicherung.
Der kirgisische Staat hat einen ersten Schritt unternommen, um diese neue Realität anzuerkennen. Vor Kurzem wurden Pflichtabgaben für Beschäftigte im Taxi- und Liefersektor eingeführt: eine Einkommensteuer in Höhe von einem Prozent und Sozialversicherungsbeiträge von ebenfalls einem Prozent. Diese Abgaben werden auf die über digitale Plattformen erzielten Einkünfte berechnet, von den Plattformen automatisch einbehalten und an den Staat abgeführt. Dieser Schritt ist wichtig, denn er zeigt, dass Plattformbeschäftigung nicht mehr ignoriert werden kann. Doch inwiefern sind Arbeiter*innen wirklich in das Sozialversicherungssystem integriert?
Wie meine Analyse der Gesetzgebung in einem früheren Beitrag zeigte, fehlt im kirgisischen Recht nach wie vor eine klare Definition der Plattformbeschäftigung als eigenständiger Kategorie. Im Steuerrecht taucht diese Arbeit zwar mittlerweile auf, im Arbeitsrecht bleibt ihr Status jedoch unklar: Plattformbeschäftigte sind weder fest angestellt noch gänzlich selbstständig. Die Betroffenen haben nur eingeschränkten Zugang zu sozialer Absicherung. Denn sie zahlen zwar Steuern und Abgaben, haben jedoch keinen Zugang zu den Rechten, die bei einer klassischen Beschäftigung als grundlegend gelten – von Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über Arbeitsschutz und Arbeitszeitregulierungen bis hin zu fairen Mechanismen der Konfliktbeilegung und dem Recht auf kollektive Interessenvertretung durch Gewerkschaften.
Auch das algorithmische Management wird in der kirgisischen Gesetzgebung in keiner Weise reguliert. Dabei bestimmen Algorithmen die Arbeitsbedingungen maßgeblich: Wer bekommt welchen Auftrag? Wie berechnet sich die Bewertung? Wann wird man bei der Auftragsvergabe herabgestuft? Nach welcher Logik wird das Einkommen berechnet, und wann wird man gar in der App gesperrt? Da der rechtliche Rahmen weder Transparenz bei den Algorithmen erfordert, noch ein Recht der Beschäftigten auf Einblick in digitale Entscheidungsmechanismen oder den Schutz vor algorithmischer Diskriminierung vorsieht, entsteht eine große Abhängigkeit von einem System, das die Betroffenen weder einsehen noch anfechten können. Auf diese Weise wird ein prekäres Arbeitsverhältnis nicht nur durch das Fehlen eines Arbeitsvertrages erzeugt, sondern auch durch die Intransparenz der digitalen Verwaltung.
Kirgisistan hat somit den Weg der „Minimalinklusion“ gewählt: Der rechtliche Status der Plattformbeschäftigten wurde per Arbeitsgesetzbuch nicht definiert, im Steuergesetzbuch allerdings verankert – mitsamt der Pflicht, Steuern und Abgaben zu zahlen. Folglich ist die rechtliche Regulierung asymmetrisch: Es gibt Pflichten, aber kaum Garantien. Damit wird das prekäre Beschäftigungsverhältnis legalisiert – der Staat generiert Haushaltseinnahmen, während die Arbeiter*innen ohne sozialen Schutz dastehen. Die zentrale Herausforderung besteht also darin, Plattformbeschäftigte in das Beschäftigungssystem zu integrieren, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Wie lassen sich die Interessen von Beschäftigten, Staat und Plattformen vereinbaren?
Natürlich ist nicht nur Kirgisistan mit dieser Problematik konfrontiert. In der Europäischen Union wurde 2024 eine Plattform-Richtlinie verabschiedet, um die Arbeitsbedingungen auf digitalen Plattformen zu verbessern. Ihr Kernelement ist die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses: Kontrolliert eine Plattform den Arbeitsprozess, etwa durch Algorithmen, Bewertungen und Auftragszuweisungen, gelten Beschäftigte automatisch als Angestellte. Dies nimmt den Arbeitskräften die Beweislast und eröffnet ihnen den Zugang zu voller sozialer Absicherung inklusive Urlaub, Krankengeld und Rentenbeiträgen. Zudem verankerte die EU Regeln für das algorithmische Management, darunter das Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf Erklärung automatisierter Entscheidungen und auf die Transparenz digitaler Schnittstellen. Zudem erhielten nationale Behörden Zugang zu den Daten über die Anzahl der Beschäftigten und deren Status.
Auf nationaler Ebene variieren die Ansätze, die Stoßrichtung ist jedoch ähnlich. Spanien hat Kurier*innen von Lieferplattformen als Angestellte anerkannt und fordert mehr algorithmische Transparenz. In Frankreich etablieren sich zurzeit erste Ansätze von Sozialpartnerschaft und kollektiver Interessenvertretung für Plattformbeschäftigte, wodurch die Prekarität des Arbeitsverhältnisses zumindest teilweise abgemildert werden soll. In Großbritannien hat die Rechtsprechung den Beschäftigungsstatus des „Worker“ geschaffen, der einen Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Rentenabgaben garantiert. Der internationale Vergleich zeigt: Ein effektiver und nachhaltiger Schutz für Beschäftigte der Plattformökonomie erfordert einen systematischen Ansatz. Dieser muss die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses, die Verlagerung der Verantwortung für die soziale Absicherung von der Einzelperson auf die Plattform, die Regulierung des algorithmischen Managements und die Gewährleistung kollektiver Rechte umfassen.
Kirgisistan sollte hier einen eigenen Ansatz entwickeln. Vor dem Hintergrund der genannten Beispiele lässt sich jedoch ein allgemeines Prinzip verdeutlichen: Eine nachhaltige Regulierung beginnt dort, wo der Staat aufhört, Plattformarbeit lediglich als praktischen Zuverdienst zu betrachten, und stattdessen anerkennt, dass sich hinter der digitalen Schnittstelle ganz reale Abhängigkeitsverhältnisse verbergen.
Für Kirgisistan bedeutet das: Der nächste Schritt darf kein fiskalischer, sondern muss ein institutioneller sein.
Erstens muss der rechtliche Status von Beschäftigten digitaler Plattformen im nationalen Arbeitsgesetzbuch verankert werden. Das ist essenziell, um die rechtliche Grauzone aufzulösen und grundlegende Arbeitsrechte zu schützen. Ohne diesen Status bleiben die Beschäftigten der digitalen Ökonomie aus dem System des Arbeitsrechts und der sozialen Absicherung ausgeschlossen, was die informelle Beschäftigung begünstigt und die soziale Ungleichheit weiter verschärft.
Zweitens sollte geprüft werden, ob bei Vorliegen algorithmischer Kontrolle gesetzlich ein Arbeitsverhältnis vermutet werden kann. Dies würde die automatische Anerkennung des Status als Angestellte*r ermöglichen, sofern die Plattform den Arbeitsprozess kontrolliert (etwa durch Auftragsverteilung, Bewertungssysteme oder Dienstpläne). Zugleich würde das den Kreis derer, die von Arbeitsrechten und sozialen Garantien profitieren, deutlich erweitern und rechtliche Unsicherheiten abbauen.
Drittens sind Mechanismen für die Transparenz der Algorithmen erforderlich. Plattformen sollten verpflichtet werden, die Prinzipien hinter der computergesteuerten Auftragsvergabe, den Bewertungen und Sanktionen offenzulegen, und die Beschäftigten sollten Anspruch darauf haben, dass ihnen digitale Entscheidungen erklärt werden. Das würde das Risiko digitaler Diskriminierung massiv senken, das Vertrauen in die Plattformen stärken und faire Beschäftigungsbedingungen fördern.
Viertens benötigt der Staat verlässliche Daten. Es muss ein System zur Erfassung und Bereitstellung von Daten zur Plattformbeschäftigung eingerichtet werden (eine nationale Erhebung zum Ausmaß der Plattformarbeit und zum Grad der sozialen Absicherung wäre dafür hilfreich). Nur so lassen sich valide Daten gewinnen, um zielgerichtete politische Maßnahmen zu ergreifen, Risiken abzuschätzen und die Effizienz von Reformen zu verfolgen.
Die Beschäftigung in der Plattformökonomie ist längst eine Realität der neuen kirgisischen Wirtschaft. Man kann die Augen nicht mehr davor verschließen: Nun geht es darum, diese neue Form der Arbeit zu gestalten. Wenn alles beim Alten bleibt, wird die digitale Arbeit weiterhin schneller expandieren als die Rechte derer, die sie ausführen, geschützt werden können.
Es gibt jedoch einen anderen Weg: anzuerkennen, dass Flexibilität nicht Rechtlosigkeit bedeuten muss und die digitale Vermittlung soziale Verantwortung nicht aufhebt. Die Debatte über Plattformen würde damit nicht mehr eine Diskussion über Technologien an sich sein, sondern darüber, wie der Mensch in einer Wirtschaft geschützt werden kann, in der Apps die Arbeitgeber*innen zunehmend ersetzen.
Übersetzung von Gegensatz Translation Collective.

