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Als eine „Investition in die Zukunftsfähigkeit“ bezeichnete Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Bereitstellung des Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität im letzten Jahr. Der Sommer 2026 steht dagegen unter der Prämisse des Sparens, die ebenfalls mit der „Zukunftsfähigkeit“ begründet wird. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte Anfang Juli einen „Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs“ an. Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas machte bei der Präsentation der Koalitionspläne deutlich, wie wichtig ein verschärftes Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch sei. Für den Herbst stehen jetzt noch Entscheidungen zum „Spargesetz“ des Bundesgesundheitsministeriums und zur Rentenreform an. Zu befürchten sind auch hier Einschränkungen für die Bedürftigsten und die Produktion von Verdächtigungen, wie die Diskussion um die Krankschreibung ab dem ersten Tag illustriert.
Systematisch dramatisiert die Regierung den angeblichen „Missbrauch“ der sozialen Sicherungen, die die Wettbewerbsfähigkeit behindere. Um diesen zu verhindern, will man den Druck auf die Hilfesuchenden erhöhen. Sie sollen dazu gedrängt werden, Arbeit auf jeden Fall anzunehmen, und unterliegen verschärften Mitwirkungspflichten und härteren Sanktionen. Weiterbildung und berufliche Qualifikation treten demgegenüber in den Hintergrund. Überwachung ist mal wieder das Mittel, das die Bedrängnis erhöhen soll. Dabei macht bereits die bloße Hilfsbedürftigkeit die Menschen zu Verdächtigen. In der Sprache der Regierung geht es nicht um die Menschen und ihre Rechte, nicht um die Sicherung der Demokratie, sondern nur um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und den Rückbau von Bürokratie.
Kampf gegen die Betroffenen
Mit dem Mantel des Schweigens werden zugleich all jene unsichtbar gemacht, die Anspruch auf Hilfen hätten, ihn aber nicht in Anspruch nehmen. Sie sollen nicht dazu ermutigt werden, ihnen zustehende Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Im Zuge dieser Diskussionen entsteht zugleich der Eindruck, der Sozialstaat in seiner heutigen Form sei langfristig nicht mehr bezahlbar. Die Schwächsten in der Gesellschaft werden zu „Parasiten“ erklärt, die die ehrlichen Bürger*innen betrügen und ihnen auf der Tasche liegen würden. Folglich müsse mehr Druck ausgeübt werden, damit die Betroffenen Eigenverantwortung übernehmen und privat ihre Lebensrisiken absichern.
Die Hans-Böckler-Stiftung erstellte im Juni 2026 jedoch einen „Forschungsüberblick zum Sozialstaat“, der mit Mythen aufräumt. Zahlen und Fakten zeigen, dass die Rede, der Sozialstaat sei am Ende oder nicht mehr finanzierbar, völlig überzogen ist.
Im Bereich Sozialleistungen und Bürgergeld kann nicht viel Geld eingespart werden, wohingegen die steuerliche Überprüfung der Einkommensmillionäre zu erheblichen Mehreinnahmen führen würde.
Am 1. Juli 2026 trat das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Kraft. Das zentrale „Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch“ (KCLM) wurde daraufhin in der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit 72 Mitarbeiter*innen eingerichtet, „um organisierten und systematischen Sozialleistungsbetrug gezielt und flächendeckend zu bekämpfen“. Die „Sozialleistungsträger-Datenabruf-Verordnung“ trat bereits am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie regelt den automatisierten Abruf von Kindergelddaten – die dem Steuergeheimnis unterliegen – durch andere Sozialbehörden.
Steigende Kosten des Sozialstaats werden auch durch die Zunahme von Verwaltungsausgaben verursacht. In ihrem Papier „Bürgergeld: Anspruch, Realität, Zukunft“ wies die Bertelsmann-Stiftung schon am 17. März 2025 nach, dass es immer wieder zu einer Zunahme der Verwaltungsausgaben komme – wie dies jetzt beim neuen Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch zu sehen sei. Letztlich führe dies zu einem Rückgang der Förderung und Vermittlung arbeitsloser Menschen. „Einige Jobcenter verausgaben die Mittel vollständig und andere schichten bis zu 71 Prozent der Mittel in die Verwaltung um“, heißt es in dem Papier.
Ginge es um die Finanzierbarkeit, würden andere Einnahmequellen zu größeren Erfolgen führen. So weisen in der ARD-Sendung „monitor“ vom 7. März 2024 unter dem Thema „Streit ums Bürgergeld: Mit falschen Fakten gegen die Ärmsten?“ sowohl der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung als auch Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft darauf hin, dass im Bereich Sozialleistungen und Bürgergeld nicht viel Geld eingespart werden könne, wohingegen die steuerliche Überprüfung der Einkommensmillionäre zu erheblichen Mehreinnahmen führen würde.
Missbrauch der staatlichen Sozialleistungen?
Ein bandenmäßiger Missbrauch der Sozialversicherungen im großen Stil lässt sich nicht belegen. Verdachtserhebung führte bislang nur in wenigen Fällen zu Verurteilungen. Aus der Jahresbilanz 2025 der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass 110.010 Fälle mit Leistungsmissbrauch oder Verdacht auf Leistungsmissbrauch festgestellt wurden, bei rund 5,2 Millionen Menschen, die Bürgergeld erhielten. Davon betrafen lediglich 406 Fälle den bandenmäßigen Missbrauch, bei dem gezielt Arbeitsverhältnisse vorgetäuscht werden. Netzpolitik.org berichtet, dass in rund drei Viertel der Fälle Strafanzeige gestellt wurde. „Für das Jahr 2025 weiß die Arbeitsagentur in 39 Fällen, was aus den Anzeigen wurde. In 10 von ihnen gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe“, heißt es dort.
Bilanzen und wissenschaftliche Untersuchungen widersprechen der Behauptung, dass sich Arbeit nicht mehr lohne.
Wissenschaftliche Untersuchungen widersprechen ebenfalls der Behauptung, dass sich Arbeit nicht mehr lohne, da das Bürgergeld ein ähnlich hohes Einkommen generiere. Das ifo-Institut berechnete auf der Grundlage des ifo-Mikrosimulationsmodells für 2024, dass ein deutlicher Lohnabstand besteht. Gleichfalls hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in einer Studie nachgewiesen, dass der Lohnabstand trotz der Erhöhung des Bürgergeldes bestehen bleibt. Stattdessen sollten eine weitere Erhöhung des Mindestlohns und strengere Kontrollen der Arbeitgeber*innen in den Blick genommen werden.
Viele Expert*innen befürchten, dass die schon jetzt wirksamen rassistischen Formen der Ausgrenzung bestimmter Gruppen aus Arbeitsmarkt und Hilfsangeboten sich weiter verstärken. Im nordrhein-westfälischen Landtag gibt es die ressortübergreifende Initiative „Strategischer Austausch“ zum Thema „Zuwanderung Südosteuropa“. Im Interview mit dem Essener Oberbürgermeister wird deutlich, wie schnell dies zu einer antiziganistischen Politik führen kann. Osteuropäer*innen, vor allem Menschen aus Rumänien und Bulgarien, werden zur Problemgruppe stilisiert, die die Kommunen unverhältnismäßig belasteten. Schon 2019 belegte die Europäische Kommission jedoch, dass die Behauptung, die Freizügigkeit in der EU führe zu einer Einwanderung in die Sozialsysteme, ein Mythos sei. 2025 berechnete das Institut für Arbeits- und Berufsforschung, dass die Einwanderung „keine systematischen Veränderungen beim SGB-II-Leistungsbezug der einheimischen Bevölkerung bewirkt hat“. Zwar kann die Einwanderung bestimmte Kommunen stärker belasten als andere; doch in diesen Fällen gilt es, bestehende Probleme – etwa auf dem Wohnungsmarkt – politisch zu lösen, statt rassistische Vorurteile zu schüren.
Überwachen und Strafen
Trotz der Zahlen, die belegen, dass es weder einen außergewöhnlichen Anstieg der Kosten noch einen unverhältnismäßigen Anteil der Sozialkosten am Gesamtbudget gibt, werden die Forderungen nach einer immer ausgedehnteren Überwachung lauter. Ein erster automatisierter Datenabgleich wurde schon zum 1. Januar 1998 ins Bundessozialhilfegesetz eingeführt. Seit 2005 ist der Datenabgleich in § 52 des Sozialgesetzbuches II verankert. Seitdem sind die Möglichkeiten immer wieder erweitert worden.
Dabei steht fest: Der automatisierte Datenabgleich hat nie zu nennenswerten Einsparungen geführt. Die Internetseite „Bürgergeld“ , ein Informationsportal zum SGB II, informiert auf der Grundlage der Zahlen, „dass es sich in der großen Mehrheit der Fälle nicht um vorsätzlichen Betrug handelt“. Sie berichtet, es gehe eher um verspätete Meldungen wegen eines Minijobs, um einen zu spät erhaltenen Lohnnachweis, Überstunden oder einen befristeten Nebenjob. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch „Redaktion Gegen-Hartz.de“.
In Beratungsforen und auf Erwerbslosen-Plattformen schildern Betroffene den Datenabgleich oft als bürokratischen Spießrutenlauf. Beim Datenabgleich entstünden Fehler, für deren Widerlegung dann die Betroffenen zuständig seien. Zudem verursachten die bürokratisch verfassten Briefe tiefe Ängste und Unsicherheiten.
Die Diskussion um den Missbrauch lenkt ab vom systemischen Versagen des Sozialstaats.
Die Änderung des Sozialgesetzbuches II führt ferner dazu, dass berufliche Weiterbildung nicht hinreichend im Vordergrund steht, obwohl fehlende Berufsabschlüsse ein wesentlicher Grund für Schwierigkeiten bei der dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt sind. Stattdessen stehen Sanktionen im Mittelpunkt, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BVL7/16) feststellte, dass der tatsächliche Lenkungseffekt von Sanktionen nicht eindeutig wissenschaftlich belegt sei. In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf werden entsprechende Kritiken formuliert. Die Diakonie schreibt, das Gericht betone, „dass die Wirksamkeit von Sanktionen zur Motivation der Betroffenen, ihren Pflichten nachzukommen, unsicher sei und daher sorgfältig abgewogen werden müsse.“ Die Selbsthilfeorganisation Tacheles hebt hervor, dass die gesetzlichen Neuregelungen „jegliches sozialpolitisches Fingerspitzengefühl vermissen lassen“. Es gehe um „Verschärfungen, die Existenzen gefährden, verfassungsrechtliche Vorgaben ignorieren, Leistungsberechtigte unter Generalverdacht stellen und auf dem Wohnungsmarkt diskreditieren werden. Und es geht nicht zuletzt darum, autoritäre Strukturen im Eingliederungsbetrieb der Jobcenter zu implementieren.“ Beide Organisationen schildern, dass die Sanktionen bis hin zur Möglichkeit des völligen Wegfalls von SGB-II-Leistungen in erster Linie Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten – Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen –, und mit psychischen Erkrankungen oder jene, die aus anderen gesundheitlichen Gründen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt seien, in existenzielle Notlagen versetze.
Armut und Ausgrenzung als Demokratieproblem
Die Diskussion um den Missbrauch lenkt ab vom systemischen Versagen des Sozialstaats. Systematische Ausbeutung, schlechte Arbeitsbedingungen und fehlender Schutz von Arbeitsmigrant*innen vor Ausbeutung wie auch adäquate Bildungsangebote und eine angemessene Wohnraumversorgung gehören als Grundrechtsfragen auf die Agenda. Der Sozialstaat muss nicht abgebaut, sondern umgekehrt ausgebaut werden, weil alles andere die Demokratie gefährdet. So resümiert Bettina Kohlrausch, die Wissenschaftliche Direktorin des WSI, bezüglich der Agenda 2010 etwa, dass diese eher „anti-demokratische Einstellungen verstärkt“ habe.
Die AWO beklagt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf SGB II: „Wir erleben derzeit, wie sich zunehmend menschenverachtende Diskurse gegen Armutsbetroffene und Erwerbslose richten, größtenteils mit unhaltbaren Vorbehalten gegenüber vulnerablen Bevölkerungsgruppen gespickt. Statt die Würde der Betroffenen in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen, spricht aus dem vorliegenden Entwurf Misstrauen.“ Einseitige Verpflichtungen und die Überbetonung der Mitwirkungspflichten, die einer Kooperation auf Augenhöhe entgegenstehen, würden der Menschenwürde der Leistungsbezieher*innen nicht gerecht. Die Streichung des Schlichtungsverfahrens wird ebenfalls kritisiert, da diese deutlich mache, wie ein Umgang mit Hilfesuchenden auf Augenhöhe derzeit abgebaut wird.
Ohne soziale Absicherung und ohne sozialstaatlich kodifizierte Solidarität mit den Schwächsten ist ein an Grund- und Menschenrechten orientierter demokratischer Staat nicht denkbar.
Die Menschenrechte stehen ohnehin unter Druck. Die sozialen Menschenrechte leiden darüber hinaus noch immer darunter, dass sie oft gar nicht als relevant gelten. Ein materialistisch verstandener Menschenrechtsbegriff betont dagegen, dass die bürgerlichen und politischen Freiheitsrechte der materiellen Absicherung und eines gewissen Maßes an sozialer Sicherheit bedürfen, um überhaupt wahrgenommen werden zu können. Die sozialen Menschenrechte sind jedoch kaum kodifiziert und daher immer neuen Angriffen ausgesetzt. Ohne soziale Absicherung und ohne sozialstaatlich kodifizierte Solidarität mit den Schwächsten ist jedoch ein an Grund- und Menschenrechten orientierter demokratischer Staat nicht denkbar.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) stellt in der Ankündigung einer Tagung fest, dass armutsbetroffene Menschen „beispielsweise auf Hürden bei der politischen Beteiligung, im Zugang zum Recht sowie bei der Verwirklichung ihrer Rechte auf Bildung, Wohnen und Gesundheitsversorgung“ stoßen. Zugleich betont das DIMR, dass es eine rechtliche Pflicht gebe, Armut zu bekämpfen. Diese folge aus den völkerrechtlich verankerten sozialen Menschenrechten sowie aus Art. 1 Abs. 1 GG, der die Menschenwürde garantiert, und dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG. Der Staat ist demnach verpflichtet, Armut abzubauen und alles dafür zu tun, dass keine Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft entsteht. Doch zur sozialrechtlichen Ausgestaltung dessen muss der Staat immer wieder gezwungen werden. Und die Lobby der Armen und Deklassierten verfügt über viel weniger Macht als die Unternehmer-Lobby.
Soziale Menschenrechte müssen immer wieder neu erkämpft werden. Schon die Bismarcksche Gesetzgebung war eine Reaktion auf die aufstrebende Arbeiterbewegung. Und die Agenda 2010 war vielfältiger Kritik ausgesetzt, die sich in den Sozialforen weltweit vernetzte.
Der Unmut über die Gesetzgebung ist groß. Derzeit scheint sich zudem Protest gegen die neuesten Zumutungen zu entwickeln. Bereits im Oktober 2025 haben 74 Organisationen und Personen den Aufruf „Bürgergeld unter Generalverdacht – EU-Bürger*innen werden zur Zielscheibe von Populist*innen und Medien“ unterzeichnet.
Fest steht: Es ist dringend notwendig, dass die bürgerrechtlichen Proteste gegen die neuen Zumutungen und Verletzungen von Grund- und Menschenrechten sichtbar zunehmen. Der schleichenden Entsolidarisierung ist eine Solidarität von unten entgegenzustellen, die über konkrete Hilfen hinausgeht. Nur dann können wir den Sozialstaat sichern und ausbauen.


