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Nach dem Wahlsieg der Partei Die Linke in Berlin ist das Thema Vergesellschaftung in aller Munde. Die Debatten sind hitzig und oft voller Halbwahrheiten. Wir haben nachgefragt: Was bedeutet Vergesellschaftung, woher kommt die entsprechende Forderung und was würde ihre Umsetzung bedeuten? Darüber sprachen wir mit der Politologin Sabine Nuss. Sie arbeitet seit Langem zu Ideologie und Praxis des Privateigentums sowie zu Naturverhältnissen und Digitalisierung im Kapitalismus.
Sabine, lass uns als Einstieg ins Thema mit einer Kuriosität beginnen: Bis vor Kurzem war Vergesellschaftung kein Thema in der bundesweiten öffentlichen Debatte. Jetzt gab die Bundesregierung bekannt, dass sie Vergesellschaftung per Gesetz verbieten lassen möchte. Was ist da los?
Anfang Juli hat die Koalition ein Regierungsprogramm vorgestellt und mittendrin, ziemlich unscheinbar unter Punkt 18, steht ein Satz, der es in sich hat: Man wolle per Bundesgesetz regeln, dass die Vergesellschaftung von privaten Mietwohnungsbeständen auf Landesebene nicht mehr möglich ist. Das richtet sich gegen Berlin, wo die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ die Vergesellschaftung großer profitorientierter Immobilienkonzerne auf die politische Tagesordnung gesetzt hat und Die Linke sie tatsächlich umsetzen will. Das bereitet der Bundesregierung wie generell den Konservativen und Neoliberalen offensichtlich große Bauchschmerzen. Friedrich Merz sorgt sich um den Wirtschaftsstandort Deutschland, da die Debatten um Vergesellschaftung den Markt bzw. private Investoren verunsichern würden. Sein Parteikollege Jan Marco Luczak spricht von „sozialistischen Enteignungsfantasien“ und in Bayern warnt der Bauminister vor einer „DDR 2.0“. Markus Söder sieht gleich den ganzen Sozialismus aufziehen.
Aber Vergesellschaftung steht doch im Grundgesetz?
Ja, das geplante Verbot und die Polemik, das ist doch recht erstaunlich angesichts der Tatsache, dass Vergesellschaftung in Artikel 15 des deutschen Grundgesetzes verankert ist. Dort heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Dieser Artikel schlummert seit 1949 im Grundgesetz, ohne dass er je angewendet wurde. Die aktuelle Debatte zeigt: Da ist offensichtlich plötzlich richtig Musik drin in einem Thema, das jahrzehntelang als erledigt galt.
Wortwörtlich steht im Regierungsprogramm, dass „die Verstaatlichung“ privater Mietwohnungsbestände nicht mehr möglich sein soll. Ist Vergesellschaftung also das Gleiche wie Verstaatlichung?
Nein. Verstaatlichung bedeutet: Der Staat wird der neue Eigentümer, so wie früher etwa bei der Bundespost. Der Staat kann sein Eigentum aber jederzeit wieder verkaufen, umwandeln, privatisieren. Wir haben das ja nicht nur bei der Post erlebt. Vergesellschaftung meint etwas anderes: eine Form von Gemeineigentum, bei der diejenigen, die von einer Sache betroffen sind, gemeinsam darüber verfügen, und zwar zum einen demokratisch und zum anderen ohne Gewinnabsicht. Die neue Eigentumsform nach einer Vergesellschaftung wäre nach Vorstellung der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zum Beispiel eine Anstalt öffentlichen Rechts. Hier würden Mieter*innen, Beschäftigte der Hausverwaltung, Vertreter*innen des Senats und der Stadtgesellschaft gemeinsam entscheiden. Kein Konzern, kein Aktienmarkt, aber auch keine Senatsverwaltung, die allein bestimmt.
Die meisten werfen Enteignung, Verstaatlichung und Vergesellschaftung wild durcheinander oder setzen es gleich.
Warum wird dieser Unterschied so oft verwischt?
Aus zwei Gründen würde ich sagen. Der eine ist schlicht Unwissen: Viele Journalist*innen, die das Thema jetzt erst entdecken, machen sich nicht die Mühe, genauer zu recherchieren. Die meisten werfen Enteignung, Verstaatlichung und Vergesellschaftung wild durcheinander oder setzen es gleich. Dabei handelt es sich um je unterschiedliche juristische Sachverhalte. Der andere Grund ist strategischer Natur: Mit Verstaatlichung oder Enteignung verbinden viele Menschen in Deutschland aus historischen Gründen sofort Erinnerungen an die DDR oder die Sowjetunion, an Mangelwirtschaft und Bevormundung. Wenn man Vergesellschaftung also mit Verstaatlichung gleichsetzt, kann man das ganze Projekt mit einem einzigen Reflex diskreditieren, ohne sich inhaltlich damit auseinandersetzen zu müssen. Das ist ziemlich effektiv, aber eben auch unredlich.
Neben der Angst, dass Vergesellschaftung automatisch in den real existierenden Sozialismus führen würde, gibt es auch noch die Befürchtung vieler, man wolle ihnen was wegnehmen.
Ja, solche Verlustängste werden gezielt geschürt und gern gegen Vergesellschaftung instrumentalisiert. Dem liegt ein Missverständnis zugrunde: Es geht bei Vergesellschaftung im Kern um die Überwindung von Privateigentum an Produktionsmitteln, es geht nicht um dein Fahrrad, deine Zahnbürste, dein bisschen Hab und Gut. Das wäre persönliches oder konsumtives Eigentum. Das steht gar nicht zur Debatte. Vergesellschaftungsforderungen zielen auf produktives Eigentum ab.
Da geht es also eher um die Verfügungsgewalt über die Mittel, mit denen eine Gesellschaft sich reproduzieren kann, Fabriken, Maschinen, Grund und Boden, Rohstoffe, Naturschätze und so weiter. Warum nennst du das produktives Eigentum?
Vielleicht erst mal zum konsumtiven Eigentum: Das bezieht sich auf Güter und Dienstleistungen, die wir gebrauchen und verbrauchen. Im Gegensatz dazu soll die Investition in produktives Eigentum einen Ertrag abwerfen. Kapital in Produktionsmittel wird investiert, damit es vermehrt zum Investor zurückfließt. Das ist der Anreiz dafür, dass wir im Kapitalismus etwas herstellen. Es geht im Endeffekt immer nur ums Verkaufen, nicht ums Versorgen. Letzteres dient nur als Mittel der Kapitalvermehrung. Das Eigentum an Produktionsmitteln oder – wie es auch genannt wird – an Betriebs- und Immobilienvermögen ist global extrem konzentriert in nur wenigen Händen. Es verleiht eine unverhältnismäßig große Macht.
Wie meinst du das?
Wenn du dank deines Eigentums an Produktionsmitteln exklusiv darüber verfügen kannst, wenn du also das Recht hast, alle vom Zugang dazu ausschließen zu können, besitzt du vor allem die Macht, andere für dich arbeiten lassen zu können. Umgekehrt: Wer kein produktives Eigentum hat, dank dessen er andere für sich arbeiten lassen könnte, ist daher gezwungen, seine eigene Arbeitskraft gegen Lohn zu verkaufen. Das betrifft die Mehrheit der Menschen. Wer diese Macht besitzt, andere – die Eigentumslosen – für sich arbeiten zu lassen, bezahlt ihnen zwar einen Lohn. Der liegt aber systematisch unter dem Wert dessen, was die Lohnabhängigen tatsächlich erarbeitet haben. Kapitalistisch organisierte Produktionsmitteleigentümer*innen eignen sich also einen Teil davon unbezahlt an. Das ist die nüchtern- analytische Bedeutung von Ausbeutung und hat nichts mit schlechten Arbeitsbedingungen oder niedrigen Löhnen zu tun. Lohnarbeit ist Ausdruck des modernen Klassenverhältnisses – im Unterschied zu Sklaven- oder Fronarbeit.
Das heißt, wie weitreichend wir über Produktionsmittel verfügen, bestimmt auch unsere soziale Position im Klassengefüge?
Ja. Die Zusammensetzung der Klasse ist zwar extrem ausdifferenziert, aber grob stimmt es so. Wir lernen ja in der Schule, dass es keine Klassen mehr gibt, weil mit Überwindung des Feudalismus und der Entstehung des freien Marktes und bürgerlichen Staats freie und gleiche Individuen entstanden seien. Aber die moderne Form der Ausbeutung, das Lohnarbeitsverhältnis, das ist überhaupt die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen Gewinne machen können. Eine kapitalistische Marktwirtschaft könnte gar nicht ohne Ausbeutung existieren.
Was genau ist denn so problematisch an diesem Verhältnis?
Privateigentum gilt ja landläufig eher als Errungenschaft. Das ist die Erzählung, mit der Privateigentum sich gegen jede Kritik immunisiert: Es verspricht Freiheit, Anreiz, Wohlstand für alle. Die private Verfügungsgewalt über Produktionsmittel, die unsere Wirtschaft kennzeichnet, hat in der Tat eine sehr produktive Seite. Unternehmen produzieren in Konkurrenz zueinander für einen anonymen Markt, müssen also ihre Kosten senken, um bestehen zu können – vor allem mithilfe von Technologien, die die Arbeit ersetzen oder billiger machen. Insofern ist ein Unternehmen stets gezwungen, sein Kapital zu vermehren, damit es neu in Mittel der Kostensenkung investieren kann. Daraus resultiert der Wachstumszwang.
Die einzelnen Unternehmen im Kapitalismus produzieren nicht aus einer gesellschaftlich gedachten Perspektive, sondern aus einem privaten Nutzenkalkül heraus. Daher auch die Formulierung „Privateigentum an Produktionsmitteln“. Dass daraus automatisch Gemeinwohl entstehen soll, ist Ideologie: Der enorme Output dieser Produktionsweise ist in vielerlei Hinsicht toxisch.
Warum?
Vielleicht das Naheliegendste: Das Wachstum im Kapitalismus kennt kein Maß, das sich an den Grenzen der Natur orientieren würde. Mehr Kapital ist immer besser als weniger, egal auf welchen Inhalt es sich bezieht. Ob mit Gift, Verbrennerautos, Öl oder Gas: Hauptsache, Kapital vermehrt sich. Das Klima würde im Kapitalismus nur geschont, wenn sich damit Geld machen ließe. Dahinter steckt die Idee des „grünen Kapitalismus“. Darüber hinaus birgt die private Verfügungsgewalt über Produktionsmittel ein Herrschaftsverhältnis, das wir meist nicht wahrnehmen. Dem Zwang zur Lohnarbeit unterwerfen wir uns freiwillig, weil es als selbstverständlich gilt. Zugleich werden wir als lohnabhängige Klasse durch Konkurrenz gegeneinander ausgespielt und gespalten und sind kapitalistischen Krisen ausgeliefert, auf die wir keinen Einfluss haben. Aus dem Privateigentum an Produktionsmitteln resultiert also eine geschickt verschleierte und deshalb wenig kritisierte Macht, die nicht über Befehle, sondern über Verträge zwischen angeblich Gleichen – zum Beispiel Arbeitsverträge – ausgeübt wird.
Woher kommt die Idee der Vergesellschaftung überhaupt?
Die Forderung geht zurück auf die Arbeiter*innenbewegung des 19. Jahrhunderts. In der Novemberrevolution 1918/19 war die Vergesellschaftung der Produktionsmittel eine Kernforderung.
Und dann ist daraus nichts geworden?
Umgesetzt wurde die Forderung nie, aber verfassungsrechtlich verankert wurde die Option trotzdem. Zuerst in der Weimarer Reichsverfassung, dort hieß es synonym Sozialisierung, danach im Grundgesetz von 1949. Beide Male aber nur als eine Kann-Bestimmung. Am Ende, so kann man es pointiert bilanzieren, handelte es sich um einen politischen Kompromiss, mit dem man die Arbeiter*innenschaft beruhigen wollte, ohne ihr wirkliche Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel zuzugestehen. Danach kam dann das, was man gemeinhin „soziale Marktwirtschaft“ nennt. Schon sehr früh und im gleichen Atemzug entstand die Vorstellung, dass privates Eigentum effizienter sei als alles andere, und über die dann aufziehende Ideologie und Praxis des Neoliberalismus ist das Thema langsam eingeschlafen.
Enteignet wird übrigens ständig.
Und warum ist die Idee ausgerechnet in den letzten Jahren aus dem Dornröschenschlaf wieder erwacht?
Aufgeweckt hat sie, das kann man ganz klar benennen, die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Die ist aus ganz konkreter Wut entstanden: steigende Mieten, Verdrängung, Immobilienkonzerne, die mit dem Grundbedürfnis Wohnen Geld verdienen. Ursprünglich ging es der Initiative um Enteignung, weil das mobilisiert. Erst später, als juristisch nach einer Grundlage gesucht wurde, stieß man auf Artikel 15. Es geht daher gar nicht um Enteignung im engen juristischen Sinn, wie sie in Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes festgelegt ist. Enteignet wird übrigens ständig. Häufig geht es dabei um Land, das jemand nicht hergeben will, wenn dort eine Autobahn gebaut oder Kohle abgebaut werden soll. Daher ist die Empörung über die vermeintlichen Enteignungsforderungen nichts als Doppelmoral.
Was würde nun an die Stelle des Privateigentums treten, wenn Vergesellschaftung gelänge?
Im Idealfall eine unmittelbar kooperative Vergesellschaftung, wie ich das nenne.
Vergesellschaftung würde zu Vergesellschaftung führen?
Das ist in der Tat verwirrend. Vergesellschaftung hat zwei Bedeutungen. Einmal sprechen wir von Vergesellschaftung, wenn wir die Art und Weise, wie Menschen sich arbeitsteilig als Gesellschaft reproduzieren, beschreiben wollen. Menschen sind soziale Wesen, sie können sich nur in gemeinschaftlicher Arbeit als Gesellschaft erhalten und entwickeln. Ein aus den kollektiven Arbeitszusammenhängen isoliertes Individuum würde nicht aufwachsen und leben können. Wie die gesellschaftliche Arbeitsteilung organisiert ist, ist allerdings historisch höchst unterschiedlich. Die kapitalistische Vergesellschaftung ist daher nur eine von vielen möglichen und übrigens noch jung, auf der Zeitskala der Menschheitsgeschichte nicht mal eine Sekunde alt. Die andere Bedeutung von Vergesellschaftung ist die, die wir eben thematisiert haben und auf die auch die Initiative abzielt. Da geht es in Abgrenzung zur privaten Verfügungsgewalt über Produktionsmittel eben um eine gesellschaftlich-demokratisch bestimmte Verfügungsgewalt.
Vergesellschaftung der Produktionsmittel bedeutet die Demokratisierung der Wirtschaft.
Und was hat es mit dem „unmittelbar kooperativ“ auf sich?
Gesellschaftliche Arbeit bedeutet erst einmal allgemein: Es ist Arbeit für andere. Im Kapitalismus zeigt sich deshalb erst nachträglich über den Umweg des Marktes, ob eine Arbeit gesellschaftlich ist, nämlich dann, wenn das Ergebnis verkauft wurde. In einer unmittelbar kooperativen – im Gegensatz zu der aktuellen konkurrenzgeleiteten – Vergesellschaftung würden wir den Markt nicht mehr benötigen. Wir würden gemeinsam und demokratisch mit Mitteln der Abstimmung, Aushandlung etc. überlegen und entscheiden, zu welchem Zweck wir welche Produktionsmittel wie einsetzen wollen, was wir herstellen, anbieten, durchführen, nutzen und konsumieren wollen, wie viel wir arbeiten wollen und zu welchen Bedingungen. Alles Entscheidungen, von denen im Kapitalismus die Mehrheit der Menschen ausgeschlossen ist. Man könnte sagen, Vergesellschaftung der Produktionsmittel bedeutet die Demokratisierung der Wirtschaft. Nicht mehr Profit wäre der Zweck der Produktion, sondern die Befriedigung tatsächlicher Bedürfnisse. Das bedeutet auch: Wir begreifen uns dann unabhängig von individueller Geschlechtszuschreibung alle gleichermaßen als zuständig und verantwortlich für Fragen der gesamten, die ganze Gesellschaft umfassenden Reproduktion. Damit wären die Interessen jener, deren Sorgearbeit in der kapitalistischen Gesellschaft traditionell und systemisch unbezahlt und abgewertet ist, gleichberechtigt vertreten. Diese Tätigkeiten würden als lebensnotwendige Voraussetzung gesellschaftlicher Reproduktion sichtbar werden.
Das klingt jetzt sehr abstrakt. Hast du vielleicht ein Beispiel?
Das ist, was utopische Überlegungen angeht, immer schwierig. Die Utopie ist ja etwas, das weit weg ist von unseren hiesigen Verhältnissen und schwer gedanklich vorwegzunehmen auf einer konkreten Ebene. Aber beispielsweise könnten sich Leute zusammentun und statt ein gewinnorientiertes Start-up zu gründen, könnten sie im Rahmen alternativer Unternehmensformen Dienstleistungen anbieten oder etwas herstellen. Das wären dann Unternehmen, die nicht auf Gewinn orientiert sind, die mit anderen Unternehmen kooperieren und sich abstimmen und die in ihrer „Unternehmensphilosophie“ automatisch Care-Arbeit mitdenken oder organisieren, sei es durch Arbeitszeitverkürzung bei gleichem Lohn für alle, sei es, dass man im eigenen Unternehmen Kinderbetreuung anbietet. Was möglich ist, darauf kommen die Leute dann schon selbst, wenn die Bedingungen es ermöglichen würden, und das sicher sehr viel besser als eine Person allein am Schreibtisch.
Die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände in Berlin würde ich eine „kleine Wiederaneignung“ nennen, weil wir uns damit die Mittel, die wir zum Überleben brauchen, wieder aneignen.
Die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen, wie in Berlin vorgesehen, würdest du dann auch so einordnen, als eine Art Einstiegsprojekt?
Ja. So etwas wie die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände in Berlin würde ich eine „kleine Wiederaneignung“ nennen, weil wir uns damit die Mittel, die wir zum Überleben brauchen, wieder aneignen. Eine kleine Wiederaneignung entzieht einen konkreten begrenzten Bereich der Marktlogik. Das ist schon viel wert, weil es unmittelbar spürbar wird, wenn Mieten nicht mehr der Rendite von Aktionär*innen dienen. Aber diese vergesellschafteten Wohnungen stehen ja trotzdem weiter in einem kapitalistischen Umfeld: Man muss Handwerker*innen bezahlen, Energie einkaufen und die Bewohner*innen müssen weiterhin ihre Arbeitskraft verkaufen, um die Miete zahlen zu können. Vor ähnlichen Problemen stehen natürlich auch die alternativen kooperativen Unternehmensformen. Auch sie bewegen sich auf einem Markt und müssen mit den Preisen mithalten können, auch die Arbeitenden dort sind vom Lohn abhängig, außerdem ist das bürgerliche Recht auf freien Wettbewerb ausgerichtet. Es ist gar nicht so einfach, sich mit anderen abzustimmen, auf dem freien Markt ist das sogar verboten, weil man Monopolmacht verhindern möchte.
In einem kapitalistischen Umfeld sind also alle Strategien hin zu einer postkapitalistischen Welt vor eine Unzahl von rechtlichen Hürden gestellt. Ihre Abräumung ginge nur, wenn die große gesellschaftliche Mehrheit das wollen würde. Demokratie lässt sich nicht undemokratisch herstellen. Die „große Wiederaneignung“, also die wirkliche Überwindung der kapitalistischen Produktionsweise insgesamt, wäre etwas Umfassenderes. Kleine Wiederaneignungen können sich aber verketten und ausweiten, mehr Bereiche der Daseinsvorsorge müssten hinzukommen: Energie, Wasser, Mobilität, Pflege. Das ist ein Prozess, kein Schalter, den man einmal umlegt.
Vergesellschaftung ist kein Zustand, sondern ein Prozess.
Das heißt, Vergesellschaftung ist nicht fertig durchdacht?
Nein, und das darf sie auch nicht sein. Vergesellschaftung ist kein Zustand, sondern ein Prozess, das kann man gar nicht oft genug sagen. Es gibt kein fertiges Bett, in das man sich morgen einfach hineinlegen kann. Selbst innerhalb der Berliner Initiative wird ständig weiterdiskutiert, wie genau die Mitbestimmung organisiert sein soll, wie die Wohnungsvergabe fair funktionieren kann, wie man neue Machtkonzentrationen verhindert. Das ist ehrlich gesagt auch gut so. Eine Gesellschaftsordnung, die von wenigen Expert*innen am Reißbrett entworfen und dann über alle anderen gestülpt wird, wäre selbst wieder eine Form von Bevormundung. Vergesellschaftung lebt davon, dass sie im demokratischen Ringen immer wieder neu ausgehandelt wird. Learning by doing, sozusagen.



