Nachricht | Jugendbildung Verfassungsschutz soll über Gemeinnützigkeit entscheiden

Ein Plädoyer für die Abwahl des Steuergesetzentwurfs 2013

Ende Mai verabschiedete das Bundeskabinett einen Entwurf für ein neues Steuergesetz ab 2013. So trocken wie das Thema klingt, ist es auf den zweiten Blick nicht: die Neuregelung sieht vor, dass Träger und Vereine, die in einem der 17 Verfassungsschutzberichte der Länder oder des Bundes auftauchen und damit als "extremistisch" benannt wurden, ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Wer jedoch öffentliche Gelder beantragt, benötigt den Nachweis der Gemeinnützigkeit, den das Finanzamt für gewöhnlich in Form eines Freistellungsbescheids ausstellt. Ohne Bescheid würde den betroffenen Vereinen also das Geld ausgehen. Das Problem eines möglichen Verlusts der Gemeinnützigkeit bei "Extremismus" gab es auch zuvor schon. In der Gesetzesklausel hieß es bisher: "Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind." Nun soll das Wort "widerlegbar" gestrichen werden, was es kleinen Vereinen und Projekten de facto unmöglich macht, gegen die Vorverurteilung anzugehen. Neu ist also der Automatismus, mit dem die Verfassungsschutzämter im Rahmen ihrer Berichte über die Existenz von Vereinen entscheiden.
Eine Konsequenz der geplanten Gesetzesänderung wäre, dass die Finanzämter künftig im Einzelfall prüfen müssten, ob der jeweilige Verein in irgendeinem Verfassungsschutzbericht dokumentiert ist. Mit dem Steuergesetzentwurf wird folglich eine Zwangsläufigkeit konstruiert: Wer drin steht (im VS-Bericht), fliegt ´raus!
Gegen die Erwähnung des Vereins im VS-Bericht bleibt nur der Weg einer Klage beim Verwaltungsgericht. Dies ist ein langer Weg, der Jahre kosten kann. Indessen ist die Chancengleichheit von Vereinen und ihrem Zugang zu Fördermitteln nicht mehr gewährt. Dabei ist es nicht besonders schwer, im Bericht Erwähnung zu finden. Schon schwieriger ist es, aus den Berichten auch wieder gelöscht zu werden. So klagte beispielsweise der Verein a. i. d. a. in München gegen seine Aufnahme in den VS-Bericht und bekam Recht dabei. Trotzdem erschien der Verein im darauf folgenden VS-Bericht erneut! Dieser Vorgang ist nicht nur rufschädigend, er hat auch finanzielle Folgen für die Bildungsvereine.
Fehlt einem Verein der Nachweis der Gemeinnützigkeit kann er keine öffentlichen Gelder beantragen und seinen SpenderInnen keine Spendenbescheinigung ausgeben. Diese wird aber dafür benötigt, um die Spende von der Steuer absetzen zu können. Somit ist es nicht nur abschreckend, bei einem Verein zu spenden, der im Verfassungsschutzbericht als "verdächtig" oder "extremistisch" aufgeführt ist, es ist auch finanziell von erheblichem Nachteil. Für betroffene Vereine fallen Spendengelder weg, die dringend gebraucht werden, um den Verein überhaupt am Laufen zu halten.
Dabei stellt sich die Frage, nach welchen Kategorien überhaupt ein Eintrag in den Verfassungsschutzbericht erfolgt. Anhand welcher Kriterien eine Gruppe, Verein oder Bildungsträger als „extremistisch“ bezeichnet wird, ist letztendlich nirgendwo belegt. Die Innenminister der Länder besitzen bei den Verfassungsschutzämtern die Richtlinienkompetenz. So könnten mittels des Verfassungsschutzberichtes unliebsame Vereine und Organisationen politisch stigmatisiert und finanziell ausgeblutet werden. Der Begriff „Extremismus“ ist keine wissenschaftliche, rechtliche oder gar sachliche Kategorie. Er bleibt daher weitestgehend unbestimmt. Bisher ist er in noch keinem Gesetz zu finden, da es sich um einen politischen Begriff handelt. Dies öffnet der Willkür der Benennung in der Praxis Tür und Tor!
Auch aus diesem Grund galten VS-Berichte bislang lediglich als "Empfehlung" für öffentliche Institutionen. Mit dem neuen Steuergesetzentwurf ginge zudem eine Veränderung der Wertigkeit und Rolle des Inlandsgeheimdiensts einher. Sönke Rix, „Extremismus“-Experte der SPD-Fraktion, kritisierte deshalb kürzlich: "Hier wird der Verfassungsschutzbericht, der ja nur ein informeller Bericht der Regierung ist, zu einem Entscheidungsinstrument der Finanzämter." Mit anderen Worten: Wo bisher berichtet wurde, soll nun eine klare Weisung ausgesprochen werden.
Diese Änderung stünde im krassen Widerspruch zur aktuellen Berichterstattung über die VS-Skandale der ganzen letzten Jahre im Zusammenhang mit den Aktivitäten der VS-Behörde zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Nicht erst seit dem Rücktritt des VS-Chefs Heinz Fromm kann der VS als eine mehr als zweifelhafte Institution gelten, die stets eher nach links als nach rechts geschaut hat. Feststeht: Die Verfassungsschutzberichte sind keine verlässlichen Quellen! Ironischerweise würden mit dem neuen Steuergesetz gerade auch potenziell die Träger und Vereine unter Druck stehen, die jahrelang gegen Rassismus und Faschismus gearbeitet haben.
Mit dem neuen Steuergesetzentwurf sehen wir die Gefahr, dass NGOs, die eine offene gesellschaftskritische Bildungsarbeit unterstützen, nicht mehr mit kleinen Bildungsvereinen kooperieren, sondern sich im Vorfeld dem Anpassungsdruck beugen und eine Zusammenarbeit vermeiden, um die eigenen Projektgelder nicht zu gefährden. Die angestrebte Gesetzesänderung geht Hand in Hand mit der seit einigen Monaten kritisierten "Extremismusklausel", die ebenfalls kritische zivilgesellschaftlich arbeitende Vereine, Einzelpersonen und Projekte zensiert und ein Klima des Misstrauens geschaffen hat. Wir stellen uns gegen diese Misstrauens- und Anpassungsstimmung und drücken unsere Solidarität mit den Bildungsvereinen und Initiativen aus! Letztendlich ist die hier geplante Steuergesetzesänderung ein Angriff auf zivilgesellschaftliche Strukturen. Wenn Letzteres erwünscht ist, benötigt dies auch eine finanzielle Grundlage.
Zurzeit bildet sich Widerstand gegen diese Gesetzesänderung, der zu einem Offenen Brief geführt hat. Das Jugendbildungsnetzwerk beobachtet diese Entwicklung mit Sorge und erklärt sich mit den unterzeichnenden Vereinen des Offenen Briefes solidarisch. Auch wir positionieren uns gegen die geplante Änderung des § 51 Abs. 3 AO und sprechen uns für eine emanzipatorische Bildungsarbeit jenseits von Anpassungsdruck und Geheimdienstmaßnahmen aus.

Jugendbildungsnetzwerk bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Das Jugendbildungsnetzwerk bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung ist ein offenes Netzwerk von Trägern der politischen Jugendbildung sowie Einzelpersonen. Unsere Klammer sind die praktische Arbeit mit der Zielgruppe Jugend und die Suche nach einem Reflexionsrahmen für das "Politische" oder auch "Linke" in unserer Bildungsarbeit. Wir verstehen unser Netzwerk auch als politisches Projekt.

mehr zum Thema:

Radiointerview mit Jutta Sundermann von attac zum geplanten Steuergesetzentwurf

http://www.neues-deutschland.de/artikel/233268.extremismusklausel-durch-die-hintertuer.html

http://www.taz.de/!93766/

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=a1&dig=2012%2F05%2F22%2Fa0040&cHash=09968bba9e/

http://jungle-world.com/artikel/2012/22/45547.html

http://jungle-world.com/artikel/2012/29/45889.html

http://www.tagesspiegel.de/meinung/verfassungsschutz-t-wie-trottel/6829344.html

Online-Publikation Friedrich Burschel | Mai 2011

Auf ein Wort: Extremismus

Bildungsbroschüre des RLS-Referates Neonazismus und Strukturen/Ideologien der Ungleichwertigkeit zur so genannten «Extremismusklausel».

Reihe Standpunkte Volker Eick | August 2012

Hier steuert der Staatsschutz

Das Bundesfinanzministrium möchte den Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden lassen. Standpunkte 10/2012 von Volker Eick.