Nachricht | Jugendbildung - Politische Weiterbildung Verfassungsklausel vom Tisch?!

Nach erfolgreichen Protesten bleibt die Rolle des Verfassungsschutz weiterhin fragwürdig.

Nach den Protesten gegen den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Einführung der steuerrechtrechtlichen Klausel (siehe hierzu  Nachricht vom 4.Oktober), ist der Entwurf offenbar vorerst vom Tisch. Darauf einigten sich laut Tageszeitung "Die Welt" die zuständigen Finanzpolitiker_innen der Unions- und FDP-Fraktion. Der Gesetzesabschnitt wird demnach aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 gestrichen. Damit bleibt die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit von Vereinen bei den Finanzämtern. Lokale Initiativen und Trägervereine der Politischen Bildung atmen erleichtert auf. Der Versuch, ihnen den Geldhahn zuzudrehen ist ein politisches Kalkül, das wohl auch weiterhin aufmerksam beobachtet werden muss. Die Koalition hält das Thema auch weiterhin für dringlich, da etliche Verfahren gegen Vereine laufen und die bisherige Regelung sich in den Verfahren als nicht praxistauglich erweist. Finanzämter und Finanzgerichte sind regelmäßig mit der Einstufung "extremistisch" bzw. "verfassungsfeindlich" überfordert. Die Staatsorgane kommen paradoxerweise selbst an ihre Grenzen bei der Umsetzung der „Extremismus“–Doktrin.


Mehr Information:
Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
19.10.2012, Steffen Bockhahn
Zweifelhafter Vorstoß zur Gemeinnützigkeit von Vereinen gegen rechte Gewalt gestoppt
„Gut ist, dass die massiven Proteste vieler Initiativen, Vereine und Akteure gegen die vorgeschlagene Änderung nun Wirkung gezeigt haben. Schlecht ist, dass der Gesetzgeber überhaupt auf eine solche Idee gekommen ist und es offenbart ein schwieriges Demokratieverständnis der derzeitigen Bundesregierung“, so Steffen Bockhahn, Mitglied im Haushaltsausschuss für die Fraktion DIE LINKE, zur heute bekannt gewordenen Entscheidung der Regierungskoalition, der zufolge der Verfassungsschutz nun doch nicht über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden darf. Der entsprechende Passus wird aus dem geplanten Jahressteuergesetz wieder gestrichen. Bockhahn weiter:
„Dass gegen extremistische Gewalt engagierte Vereine automatisch den Status der Gemeinnützigkeit verlieren sollten, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht auftauchen, war ein abenteuerlicher Vorschlag. Es ist absurd, dass ausgerechnet der Verfassungsschutz, der ohne Transparenz arbeitet und die wirklichen Probleme wie den NSU scheinbar nicht sehen wollte, nun Hüterin über Gemeinnützigkeit sein sollte.

Insbesondere wären Vereine und Initiativen bedroht gewesen, die sich im Kampf gegen den Rechtsextremismus engagieren und als vermeintlich linksextremistisch eingestuft werden. Es gibt bisher keine Festlegung, nach welchen Kriterien ein Verein, eine Gruppierung oder Bildungsträger als "extremistisch“ eingestuft werden kann. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung hätten die Innenminister der Länder mittels Verfassungsschutzberichten unliebsame politische Organisationen und Vereinen willkürlich die Finanzierung entziehen können.“

Links
Artikel tageszeitung
http://www.taz.de/Gemeinnuetzigkeit-von-Organisationen/!103938/


Meldung in der WELT: http://www.welt.de/newsticker/news3/article110027018/Verfassungsschutz-soll-doch-nicht-ueber-Gemeinnuetzigkeit-entscheiden.html

Meldung im Umweltjournal
http://www.umweltjournal.de/AfA_politik/19590.php