Nachricht | Asien - Arbeit / Gewerkschaften Gewerkschaften und Betriebsräte in Deutschland

Vortrag von Vorstandsmitglied Peeter Raane

Information

Autorin

Nadja Charaby,

Den Auftakt einer zweiwöchigen Seminarreise über „Soziale und gewerkschaftliche Strategien in Vietnam“ machte der Vortrag von Peeter Raane (Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung) mit dem Thema: „Gewerkschaften und Betriebsräte in Deutschland“. Hierzu trafen sich am 24. September 2014 Partner und Gäste der Rosa-Luxemburg-Stiftung Südostasien (RLS SEA) sowie vietnamesische Gewerkschafter_innen in der Gewerkschaftsschule Hanoi.

Seinen Vortrag begann Peeter Raane mit einer Einführung zur Geschichte und Entstehung deutscher Betriebsräte und der Zusammenarbeit dieser mit deutschen Gewerkschaften. Hierbei betonte er besonders die Wichtigkeit des „magischen Dreiecks“ zwischen Arbeitsbedingungen, Lohn und Leistung. Diese drei Themenfelder müssten in der Arbeit der Gewerkschaften und Betriebsräte in Kombination gesehen werden und dürften, da sie immer Wechselbeziehungen unterliegen, nicht einzeln behandelt werden.

Im weiteren Verlauf beschrieb Raane die Arbeit der Gewerkschaften. Hierbei ging er auf die Unterstützung von Betriebsräten und auf die beratende Funktion, insbesondere für politische Entscheidungsträger_innen, ein. Nachdrücklich hob er das Hauptfeld der Gewerkschaftsarbeit, die Arbeit mit den Mitgliedern hervor. Dabei seien wichtige Eckpunkte die Unterstützung von Streiks, der Rechtsschutz vor Arbeitsgerichten und die Schulungsangebote für Betriebsräte. Weiterhin erklärte er die Unterschiede zwischen Kollektivverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, um einen besseren Einblick in die deutsche Rechtslandschaft zu geben.

Anschließend wurden die Rechte von Betriebsräten näher erläutert. Hierbei skizzierte Raane drei unterschiedliche Rechtsfelder. Über die wirtschaftliche Lage des Betriebes und die Gestaltung von Arbeitsplätzen müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer die Betriebsräte informieren. Ein Recht auf Mitwirkung wird den Betriebsräten bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen eingeräumt und ein Mitbestimmungsrecht haben die Betriebsräte bei den Themenfeldern Arbeitszeiten, Betriebsurlaub, Mehrarbeit und leistungsbezogene Entgelte. Ferner kam die Funktion von deutschen Schlichtungsgremien zur Sprache.

Fortführend wurden die Grenzen der Betriebsräte skizziert, die möglichen persönlichen Nachteile beleuchtet und auf die Rolle von Unternehmerinnen und Unternehmern eingegangen. Zuletzt beschrieb Raane die Unterschiede der verschiedenen Betriebsräte, in Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder und Art des Gewerbes.

Der Diskussionsbedarf nach dem Vortrag war sehr groß und es wurden unterschiedlichste Fragen gestellt, darunter die möglichen Spannungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Möglichkeiten zur Akquise neuer Mitglieder, die Finanzierung deutscher Gewerkschaften und Betriebsräte, Vor und Nachteile der „Gewaltenteilung“ zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten und die Frage, ob und inwiefern gewerkschaftliche Strukturen ohne Betriebsräte funktionieren könnten.



Veranstaltungsbericht von Philip Degenhardt und Nadja Charaby.

Weiterführende Berichte zur Seminarreise stehen weiter unten unter "Downloads" bereit.