Nachricht | Klarstellung zu einem Rechtsstreit

Die Historikerin und Journalistin Frau W. hatte im Jahr 2015 Recherchearbeiten durchgeführt, zu denen sie seitens der Rosa-Luxemburg-Stiftung weder mündlich noch schriftlich beauftragt worden war. So fand auch der anschließend von ihr eingeschickte Text keine Verwendung. Dennoch fordert sie seither eine Summe von 3050 Euro, die sich auf ihre eigenmächtig durchgeführte Recherchearbeit und den ursprünglich eingeschickten Text beziehen. Um Frau W. entgegenzukommen, wurde ihr angeboten, den bereits vorliegenden Text zu einem „Internationalen Standpunkt“ der Stiftung umzuarbeiten, wozu er aber auf die Hälfte seines Umfanges hätte gekürzt werden müssen. Dazu wurden ihr Vorschläge unterbreitet. Hätte Frau W. ihr Einverständnis zu dieser Publikation gegeben, hätte sie dafür 900 Euro erhalten. Frau W. lehnte jedoch ab.

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung setzt sich für fairen Lohn für geleistete Arbeit ein und verfolgt das Prinzip fairer Arbeitsbedingungen. Ebenso arbeitet die Stiftung aber mit öffentlichen Geldern, über die sie in hohem Maße verantwortungsvoll zu verfügen und Rechenschaft abzulegen hat. Im vorliegenden Fall hat es nachweislich und durch das Amtsgericht Tempelhof am 1.9.2016 festgestellt, keine Beauftragung gegeben, weshalb auch keine Bezahlung erfolgen kann. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung bedauert diesen Vorfall, da sie die langjährige Arbeit der Journalistin im Bereich der Menschenrechte schätzt und durch den Streit das Vertrauensverhältnis in einem Maße zerstört wurde, das eine zukünftige Zusammenarbeit ausschließt.