Eine kritische Stellungnahme zu diesem Papier wird sehr erschwert durch die Tatsache, dass es begrifflich äußerst unscharf ist, in hohem Maße phänomenologisch argumentiert und unterschiedlichste historische Momente scheinbar wahllos durcheinander wirft.
Hier nur einige Anmerkungen, die sich vor allem auf die Begrifflichkeit beziehen:
1) Was ist das „bedingungslose Existenzrecht“ Israels, ein Begriff, der sich wie ein roter Faden durch das Papier zieht?
· Bezieht sich dieser Begriff auf die Territorialität? Wenn ja: Welches Israel ist damit gemeint: Die territoriale Aufteilung nach dem Teilungsplan der VN von 1947? Israel in den Grenzen von 1967? Israel unter Einschluss der jenseits der grünen Linie errichteten Siedlungen? Israel hinter der weit in die besetzten Gebiete vorangetriebenen Mauer? Israel in der Definition des zionistischen Revisionismus „beiderseits des Jordan“? Ich selbst gehe, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, von Israel in den Grenzen von 1967 aus. Diese sind - ironischerweise - durch die zahlreichen Verurteilungen Israels durch den UN-Sicherheitsrat fester Bestandteil des Völkerrechts: Gerade die SR-Resolution 242 und ff, die den Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten fordern, erkennen damit Israel in den im Krieg von 1948 eroberten Gebieten an!
· Israel als „demokratischer und jüdischer Staat“: Ist damit der „jüdische“ Charakter des Staates gemeint, der Israel zu einem tendenziell theokratischen Staat macht[1] und damit in Widerspruch gerät zu seinem demokratischen Anspruch, weil er die nichtjüdischen Bürgerinnen und Bürger Israels ihrer gleichen Rechte beraubt.
· Oder wird Israel als ethnisch dominierter Staat verstanden, der unter Berufung auf ethnische Kriterien Teile seiner Bevölkerung diskriminiert? Beide, die Diskriminierung anderer Bevölkerungsteile implizierende Verständnisse verstoßen gegen die Prinzipien des Völkerrechts und insbesondere der UN-Menschenrechtserklärung.[2]
· Suggeriert dieser Begriff, dass Israel ein „höheres“ Recht besitzt und sich deshalb außerhalb der Regeln des Völkerrechts bewegen kann?
· Die Problematik scheint anderswo zu liegen: Den Begriff „Existenzrecht“ gibt es im Völkerrecht nicht. Staaten (oder auch Befreiungsbewegungen) erkennen sich an. Noch nicht einmal die international diskriminierte DDR hat ein „Existenzrecht“ reklamiert. Eine solche Anerkennung geschah beispielsweise zwischen Israel und der PLO – in asymmetrischer Form allerdings: die PLO anerkannte den Staat Israel, Israel anerkannte die PLO als legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes – aber keinen palästinensischen Staat! Die Oslo-Formel land for peace , Boden für Frieden, ließ die Interpretation zu, dass ein palästinensischer Staat auf dem Gebiet der besetzten Westbank und Gazas entstehen könnte. Seither haben vor allem Sharon und Olmert neue territoriale Fakten geschaffen durch Besiedelung und Mauerbau. Vor dieser Erfahrung erklärt sich, weshalb Hamas die Anerkennung Israel abhängig macht von der Festlegung seiner Grenzen. Diese aber hat Ministerpräsident Olmert für 2010 in Aussicht gestellt!
2) Der Unterschied zwischen Antisemitismus und Antizionismus bleibt unklar. Während Antisemitismus aus biologischen Theorien des 19. Jh. stammt und die „semitische Rasse“, also auch die Araber, für biologisch minderwertig erklärte, ist der Zionismus eine nationalistische und/oder religiöse Ideologie, die innerhalb des Judentums nie voll konsensfähig war und dies bis heute geblieben ist: Die unterschiedlichsten kritischen bis ablehnenden Positionen von (ethnischen und/oder religiösen) Juden gegenüber dem Staat Israel belegen dies. Der Antizionismus richtet sich also – aus unterschiedlichsten Gründen – gegen die zionistische Bewegung und ihr Ziel einer Staatgründung, die übrigens nach Vorstellung der frühen Zionisten durchaus nicht in Palästina stattfinden musste. Beide Begriffe werden in dem Papier undifferenziert benutzt, um Kritik am Staat Israel als letztlich antisemitisch zu diffamieren.
3) Was aber ist Zionismus? Versteht er sich ethnisch-säkular oder religiös? Dieses Problem ist immerhin die Hauptursache dafür, dass es in Israel bis heute keine Verfassung gibt. Wer über Zionismus spricht, muss zumindest sagen, was er darunter verstehen will. Auf jeden Fall impliziert der politische Zionismus ein Programm der Landnahme, denn ohne Territorium kann es keinen Staat geben. Wer dies nicht benennt, kann nicht zum Kern des Nahost-Konflikts vorstoßen, verdeckt seine materiellen Ursachen durch ideologische Vokabeln.
4) Ein eklatanter Denkfehler des Papiers ist (S. 6) die These, dass „Antizionismus … keine Grundlage eines linken Meinungskonsenses sein (kann).“ Diese These resultiert aus der recht willkürlichen, wenn auch seitens der israelischen Regierungen immer wieder propagierten Konstruktion, dass Israel die Juden insgesamt repräsentiere (was empirisch nicht haltbar ist), dass jede Kritik an Israel sich aus Antizionismus (= letztlich Antisemitismus?) nähre (was gleichfalls empirischer Unsinn ist: einer der schärfsten Kritiker der israelischen Politik, Uri Avneri u. v. A. m. ist überzeugter Zionist) und dass solche Kritik identifiziert wird mit der Negation des Existenzrechts Israels (was absolut unhaltbar ist). Keine dieser Gleichsetzungen ist für sich haltbar, in ihrer Addition werden sie nur noch absurder. Sie zielen aber darauf ab, jede Kritik an Israel als letztlich antisemitisch zu diffamieren.
5) Existenzrecht Israels: Dies wurde und wird in Diskursen nahöstlicher Politiker in Frage gestellt oder angegriffen (Nasser, Ahmadinedschad, Programm der Hamas …). Damit ist allerdings der religiöse und Nicht-Juden diskriminierende Charakter des Staates gemeint. Die aus diesem Programm abgeleitete Formel „alle Juden ins Meer werfen“ entspringt der Denke des (deutschen) Antisemitismus und ist nicht auf die Vorstellungen des Nahen Ostens übertragbar. Dass diese Forderungen völkerrechtlich absurd sind und alle nahöstlichen Akteure (auch Hamas und Hizbullah, vielleicht ohne den derzeitigen iranischen Präsidenten) de facto den Staat Israel anerkannt haben, sollte nicht durch die Übernahme israelischer Zweckpropaganda verschleiert werden.
6) Richtig ist, dass Proletarier kein Vaterland haben (S. 3). Dann allerdings wird es schwierig, die Gründung und Verteidigung des Staates Israel als Teil eines linken Projekts zu identifizieren, selbst wenn darauf hingewiesen wird, dass es im Zionismus linkssozialistische Tendenzen gab, die allerdings seit der Durchsetzung des zionistischen Revisionismus unter Jabotynski so gut wie verschwunden sind. Genau hier bleibt das Papier widersprüchlich, wenn – entgegen dem oben diagnostizierten Duktus – zu Recht (S. 7) - festgestellt wird: „Eine Gleichsetzung … des historischen Antizionismus (wer oder was ist das? Was ist das Gegenteil des „historischen“ A.? ein „unhistorischer“ der der aktuelle?) mit Antisemitismus … wäre kontrafaktisch, a-historisch und leichtfertig.“ Genau dies müsste aber herausgearbeitet werden, wenn nicht die oben genannten Gleichungen produziert werden sollen. Und das geht eben nicht ohne begriffliche Klarheit.
7) Rechtsstaat und Terrorismus. Hier ergibt sich ein zentrales Problem. Man mag darüber diskutieren, inwieweit es mit „nationalen, so genannten antiimperialistischen Befreiungsbewegungen, die sich Methoden des Terrors bedienen, … keine Solidarität geben (kann).“ Trotz aller notwendigen Kritik an den derzeit in der „Dritten Welt“ Regierenden bleibt die Dekolonisierung ein fortschrittlicher Akt der Weltgeschichte. Nun wurde nicht nur die Anwendung von Gewalt in Dekolonisationskonflikten von den VN als legitim und seit 1960 als legal anerkannt. Gegen diese Faktizität kann nicht mit einem pauschalen Rückblick aus der Gegenwart eingewandt werden, dass viele dieser Befreiungsbewegungen in undemokratischen und repressiven Systemen endeten. Vor allem aber: Israel selbst ist das Resultat nationalistischer Anwendung politischer Gewalt, die eindeutig in Katja Kippings Kategorie des Terrors fällt.
Hinzu kommt, dass der Begriff des Terrorismus grundsätzlich denunziatorisch und einseitig verwendet wird:[3] Terror ist – gerade auch nach der Definition des von Kofi Annan eingesetzten High Level Panels on Threats and Challenges, das Vorschläge für die Reform der VN ausarbeiten sollte – jede Anwendung von Gewalt gegenüber Zivilisten mit dem Ziel der politischen Beeinflussung. So genannte „gezielte Tötungen“, willkürliche Inhaftierung von Menschen in so genannter Administrativhaft, die z. T. seit Jahren weder eine Anklage noch einen Rechtsbeistand erhalten haben, verletzen elementare Menschenrechte und jede Rechtsstaatlichkeit: Abgesehen von den unzähligen Opfern, die die „gezielten Tötungen“ als „Kollateralschäden“ begleiten, fehlen auch diesen Handlungen die Elemente jeder Rechtsstaatlichkeit: Der Ankläger macht sich zum Richter und Henker in einer Person.
Und hier noch ein Wort zur Gewalt: Dank der israelischen Menschenrechtsorganisationen „Machsom Watch“, die durch ihre Präsenz an den check-points schlimmste Akte von Gewalt zu verhindern sucht, wissen wir, dass jene Berichte zutreffen, denen zufolge in den letzten sechs Jahren 68 palästinensische Frauen daran gehindert wurden, eine Klinik zu erreichen, um dort zu entbinden. 34 der Kinder wurden tot geboren bzw. starben unmittelbar nach der Geburt, vier der Mütter starben. Es kann sich wohl jede und jeder vorstellen, was in den Menschen vor sich geht, die unter vorgehaltenem Gewehr mit ansehen müssen, wie ihre Frau, Schwester, Tochter im Straßenstaub verblutet.
Dies führt zurück zur Problematik der israelischen Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit nur für die jüdischen Vollbürger des Staates kennt. Ohne Recht aber sind die elementaren Grundsätze jeder Zivilisation – Gleichheit und Freiheit – nicht zu verwirklichen.
8) Proletarischer Internationalismus: JA! Gleichheit und Freiheit: JA!
Jedoch: Wo gibt es ihn noch, den proletarischen Internationalismus in Zeiten wo schon die materielle Substanz des Begriffs schwindet? Und auch Freiheit ist ein relationaler Begriff, der immer auch die Freiheit des Anderen einschließt. Im Verbund mit dem Begriff Gleichheit wird diese Begriffsdimension umso stärker.
Zu bedenken ist, dass wir (trotz Globalisierung) noch immer (vorwiegend) in einer Welt der Staaten leben. Und wer das Existenzrecht Israels hochhalten will, muss auch anderen Gesellschaften das Recht auf einen lebensfähigen Staat zugestehen. Wie anders wären sonst Freiheit und Gleichheit durchzusetzen? Ein bedingungsloses Existenzrecht kann es eben nicht geben, da dieses ein relationales ist: Das Existenzrecht des Einen setzt das des Anderen voraus.
9) Es ist unpolitisch, unhistorisch und undialektisch, die wachsende Rolle eines politisierten Islam mit dem Pauschalurteil abzutun „Solidarität mit Reaktionären bringt den weltweiten Freiheitskampf nicht voran.“ (S. 8) (und welcher Freiheitskampf wäre das, wenn der, den sie „so genannten … Befreiungsbewegungen“ führten, nichts taugte?). Im konkreten Fall wäre zu fragen, weshalb jede Verbesserung der sozialen Lage der Palästinenser in der Zeit der Fatah-geführten Regierung von der israelischen Regierung verhindert wurde, was die Radikalisierung und Popularisierung der Hamas bewirkte. Wie sollen wir – im Sinne der Anerkennung von Gleichheit und Freiheit mit der Tatsache umgehen, dass zufolge einer Studie der KAS 80% der Afghanen fünf Jahre nach Beginn der NATO-Invasion in Afghanistan wieder (!) die Rückkehr der Religionspolizei der Taliban wünschen? Eine auch nur im Ansatz historisch-dialektische Herangehensweise könnte das erklären.
Sind Hamas und Hizbullah Reaktionäre, weil sie die einzigen Akteure in der Region sind, die für eine erhebliche Besserung der sozialen Situation der Menschen sorgen – ganz im Gegenteil zu den korrupten Diktaturen dieses Raums, die Fatah eingeschlossen? Dieses Argument erinnert fatal an die Ideologie des Imperialismus, der ja im Gewande einer „zivilisatorischen Mission“ einher kam und seinen Herrschaftsanspruch mit der Rückständigkeit und Barbarei jener begründete, die er zu unterwerfen und auszubeuten er beabsichtigte.
Fazit:
Also muss es darum gehen, wie im Papier gefordert, „bei einer Kritik ethnischer und rassistischer Kategorien anzusetzen.“ Dies allerdings kann und darf nicht einseitig und parteilich geschehen, vor allem aber: Es kann nicht unter Verwendung einer Begrifflichkeit erfolgen, die gerade solche Kategorien zum Inhalt hat. Sonst wird die Frage, um die es gehen muss, eskamotiert: Ein linker Meinungskonsens muss basieren auf Humanismus, Menschenrechten, Gleichberechtigung. Ziel muss – und auch hier besteht Einigkeit – die Gewaltfreiheit sein. Diese ist allerdings nur zu erreichen durch Anerkennung des Anderen und seiner Rechte. Eine linke Position kann, ganz wie im Papier auch gefordert, nur auf einem humanistischen Fundament fußen. Proletarier hin oder her: Eine humanistische Vision ist nur möglich, wenn von nationalen, ethnischen oder religiösen Kategorien, wie sie in pauschalen Schlage-tot-Begriffen wie „anti-amerikanisch“ oder „antisemitisch“ aufscheinen, Abstand genommen wird, wenn Rechtsgleichheit für alle gilt, so wie sie in der UN-Menschenrechtserklärung festgeschrieben wurde. Sonst besteht die Gefahr, einer Vorstellungswelt aufzusitzen, die genau diese Kategorien zum Ein- und Ausschluss nutzt und letztlich Diskriminierung auf der Grundlage einer behaupteten höherwertigen Moral legitimiert, ganz wie sie im Begriff einer „Achse des Bösen“ zum Ausdruck kommt: Gleichheit und Freiheit bleiben dort auf der Strecke, wo das Recht nicht gilt. Und deshalb noch Eines: Unrecht kann nicht durch Unrecht behoben werden, sondern allenfalls und so weit möglich durch die Gerechtigkeit. Das größte Verbrechen der Weltgeschichte, der industrielle Massenmord an sechs Millionen ethnisch definierten Menschen, kann nicht durch Unrecht gesühnt werden, schon gar nicht gegenüber jenen, die für die Barbarei der Nazis nicht verantwortlich sind.
[1] Schmidt, Yvonne: Foundation of Civil and Political Rights in Israel and the Occupied Territories http://www.flwi.ugent.be/cie/yschmidt/10schmidt.htm
[2] Tilley, Virginia: The One-State Solution: A Breakthrough for Peace in the Israeli-Palestinian Deadlock. University of Michigan Press, 2005.
[3] Plastisch wird dies in der Definition Uri Avneris, der selbst in der Irgun Zwai Leumi, einer der gewalttätigsten zionistischen Organisationen kämpfte und auf deren Konto das Massaker von Dir Yassin geht: „Wir sind Freiheitskämpfer, die Anderen sind Terroristen.“ Wie wollen wir umgehen mit der Figur eines Yassir Arafat: Jahrzehnte lang Top-Terrorist Nr. 1, dann Friedensnobelpreisträger, dann doch wieder Terrorist …? Was ist mit den gewalttätigen afghanischen Islamisten, die während des Widerstands gegen die Sowjetunion „Freiheitskämpfer“ waren, nun aber, da sie Widerstand gegen die USA und NATO leisten, „Terroristen“ geworden sind?