Publikation Globalisierung - International / Transnational Die Europäische Union und ihre Nachbarn

Beitrag zur Konferenz "Grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter den Bedingungen der erweiterten EU" im Juni 2005 in Lviv (von Erhard Crome)

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Reihe

Online-Publ.

Autor

Erhard Crome,

Erschienen

Juli 2005

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Die Europäische Union steht vor der schwierigen Herausforderung, den Beitrittsprozeß der zehn Länder und weiterer Staaten in den nächsten Jahren politisch, organisatorisch und rechtlich zu bewältigen und zugleich ihren Charakter als politische Union weiter auszuprägen, oder aber zurückzufallen in den Zustand einer mehr oder weniger deutlich strukturierten Freihandelszone. Zugleich wird dies überlagert von einer zweiten Herausforderung: Wird es der Europäischen Union gelingen, tatsächlich zu einer Union ihrer Bürger zu werden, einer Union, die von ihren Bürgern bestimmt und geprägt wird? Oder bleibt sie ein Konstrukt, das in erster Linie von Wirtschaftsinteressen, d.h. den Macht- und Profitinteressen der großen Unternehmen bestimmt ist? Mit anderen Worten: Ist sie perspektivisch ein neoliberales oder aber ein demokratisch-republikanisches Projekt? Diese Scheidewegsituation wurde durch das „Nein“ der Bevölkerungen in Frankreich und den Niederlanden zum EU-Verfassungsvertrag noch verstärkt. Die Politik der EU gegenüber ihren Nachbarn und überhaupt in ihren Außenbeziehungen ist in erheblichem Maße von ihren inneren Verhältnissen bestimmt. Insofern ist, bevor über die Beziehungen der EU zu anderen Staaten geredet werden kann, über ihren inneren Zustand zu sprechen.

Das französische „Nein“ und die Folgen

Mehr als 70 Prozent der Wahlberechtigten in Frankreich haben an der Volksabstimmung über die EU-Verfassung teilgenommen, 54,9 Prozent von ihnen stimmten mit „Non“. Das ist kein Desinteresse an Europa, sondern Ausdruck des Willens, dieses EU-Europa so nicht haben zu wollen. Insofern war die hohe Beteiligung jetzt nur die Kehrseite der sonst niedrigen Beteiligung an Europa-Wahlen. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004 lag die durchschnittliche Wahlbeteiligung im EU-Europa der 25 bei 45,7 Prozent und in Frankreich bei 42,8 Prozent. Das Ergebnis ist, gerade wegen der hohen Beteiligung, nicht einfach zu ignorieren – löste man derlei Abstimmungsunfälle in der Vergangenheit doch stets so, daß die respektiven Bevölkerungen so oft abzustimmen hatten, bis das Ergebnis paßte. Zumindest bei kleinen Ländern wie Irland machte man das so. Nun hat die große französische Nation mit einer hohen Beteiligung so entschieden. Man wird nicht einfach so tun können, als ginge das Tagesgeschäft wie üblich weiter, und man müsse dann nur die Abstimmung wiederholen.

Vertreter der politischen Kaste in Deutschland beeilten sich, kaum daß die ersten Hochrechnungen aus Frankreich mitgeteilt wurden, dies als eine „Ablehnung Europas“ oder Ausdruck einer vor allem innenpolitischen Stimmungslage in Frankreich abzutun. Beides stimmt nicht. Das „Non“ kam vor allem von links, und es wurde eindeutig als „nicht antieuropäisch“ akzentuiert. Auch speiste es sich nicht aus Unkenntnis. Mehrere Umfragen zeigten, daß die Ablehnung bei denen höher lag, die den Verfassungstext gelesen hatten, und eher die Unbedarften dafür waren. Zudem hatte eine hohe Politisierung stattgefunden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des ausländischen, vor allem aus Deutschland gekommenen Tourismus deutscher Politiker und Intellektueller, die die Franzosen zu einem „Ja“ hatten mahnen wollen.

Die Behauptung, die Ablehnung sei vor allem innenpolitisch zu lesen, erweist sich bei näherem Hinsehen ebenfalls als haltlos. 46 Prozent der Befragten einer repräsentativen Telefonumfrage des zweiten französischen Fernsehens am 29. Mai hatten gesagt, der Vertrag verschärft die Arbeitslosigkeit in Frankreich. Da zugleich klar ist, daß die meisten wissen, die Kompetenzen für Wirtschaft liegen längst in Brüssel und nicht in Paris, ist dies eben keine innenpolitische, sondern eine auf den Kern der EU-Verfassung richtig bezogene Position. Die Wähler der Niederlande hatten kurz darauf zu 61,6 Prozent ebenfalls mit Nein gestimmt. Eine Blitzumfrage der „Bild“-Zeitung, der meistgelesenen deutschen Boulevardzeitung, zeigte wenige Tage darauf, daß die Stimmungslage in Deutschland nicht viel anders ist, nur hatten die Herrschenden und ihre Regierung hier von Anfang an deutlich gemacht, daß sie das Volk nicht entscheiden lassen wollten. Insofern ist das französischen Nein auch eine Art Stellvertreter für das deutsche, oder anders gesagt: das formal-juristische Ja der deutschen Verfassungsorgane ist nicht Ausdruck dessen, was die Menschen in der Tat dazu zu sagen gehabt hätten.

Hatte die politische Kaste der EU zunächst gemeint, man werde den „Ratifizierungsprozeß“ in den anderen Ländern der Union fortsetzen – und dann würden die Franzosen und die Niederländer schon sehen... – so ist dies jetzt ins Rutschen geraten. Aus London verlautete, es sei „nicht vernünftig“, das Referendum weiter voranzutreiben. In Polen hatte erst Außenminister Rotfeld verkündet, der Ratifizierungsprozeß solle fortgesetzt werden, und buchstäblich am nächsten Tag hatte dann Präsident Kwasniewski mitgeteilt, er könne sich eine Verschiebung des Termins im Oktober vorstellen. Insgesamt kamen die führenden Politiker der EU zu dem Schluß, jetzt sei eine „Denkpause“ nötig.

Die EU-Verfassung ist in ihrem Kern gescheitert. Das gilt für die Militarisierung der EU. Die soll trotz des Debakels fortgesetzt werden; aber sie hat jetzt nicht mehr die höheren Weihen eines angeblichen Verfassungsauftrages, sondern erweist sich ganz offen als das, was sie ist: ein Komplott der Herrschenden gegen die Völker. Der Kampf dagegen fällt nach dem Nein leichter. Das gilt ebenfalls für die einseitig neoliberale Wirtschaftsausrichtung. Bei allem anhaltend verbreiteten Glauben, daß die sozialen Grausamkeiten „notwendig“ seien, weil angeblich kein Geld da ist: ohne Sozialstaatlichkeit ist in Europa keine Wirtschaft zu machen, jedenfalls nicht mit Zustimmung der betroffenen Bevölkerungen. Und hinzu kommt: die großartig verkündeten Grundrechte, die in der Sache ohnehin nicht einklagbar sein sollten, wogen die Nachteile nicht auf. Genau das hatten die Franzosen verstanden und dementsprechend entschieden.

Diese Verfassung ist tot. Das wurde auch in den nachfolgenden Debatten im Europäischen Parlament von den Abgeordneten verschiedener Länder eingeräumt. Die EU wird einen neuen Anlauf nehmen müssen. Der Kampf ist zu führen um eine wirkliche europäische Verfassung, die von Anbeginn die Völker einbezieht. Dafür hat, wie der EU-Abgeordnete Helmuth Markov betont hatte, das Nein Frankreichs den Weg frei gemacht. „Es ist ein Sieg Europas!“

Auf den Europäischen Sozialforen in Paris (2003) und London (2004) war bereits diskutiert worden, einen europäischen Verfassungsprozeß von unten zu initiieren, der von den Menschen ausgeht und ihre politischen, sozialen und kulturellen Rechte zum Ausgangspunkt der Verfassung Europas macht, nicht die Interessen der Großverdiener und der Militärs. In diesem Sinne soll im November dieses Jahres ein Konvent der europäischen Bürger stattfinden. Über die Vorbereitung dessen wurde am 24. und 25. Juni 2005 auf einer europäischen Versammlung in Paris beraten. Frankreich wurde wieder, wie schon mehrmals in der europäischen Geschichte seit 1789, zu dem Ort, an dem sich das künftige Schicksal des Kontinents seinen Weg bahnt.

Krise der EU?

In Brüssel und den EU-europäischen Hauptstädten wird allenthalben von einer Krise der EU geredet, die noch verstärkt wurde durch das Scheitern des EU-Gipfels im Juni 2005 hinsichtlich der künftigen Finanzierung der Union. Auch hier aber ging es nicht nur um Geld, sondern um die Auseinandersetzung um unterschiedliche Entwicklungsmodelle der EU: auf der einen Seite das angelsächsische Kapitalismus-Modell, innerhalb der Union durch Großbritannien und die Regierung Blair vertreten, die viele sozial begründete Subventionen streichen will, darunter im Agrarbereich, und auf der anderen Seite das kontinental-europäische Kapitalismus-Modell, hier vor allem die französische Regierung, die die Beibehaltung solcher Subventionen für sozial geboten hält.

Von einer Krise der Union im engeren Sinne kann keine Rede sein. Die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza gelten weiter, die Institutionen – das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Europäische Rat bzw. Ministerrat – sind handlungsfähig, der Export floriert und der Euro macht weiter dem US-Dollar Konkurrenz. Bei genauerem Hinsehen haben wir es aber doch mit einer Krise der EU zu tun. Geht man zurück zu den „Kopenhagener Kriterien“, der Fixierung der Bedingungen für den Beitritt weiterer Staaten zur EU, die auf der Tagung des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen am 21. und 22. Juni 1993 erfolgte, so zeigt sich folgendes. Es wurden damals vier Kriterien formuliert:

  • eine durch die Institutionen des Beitrittslandes abgesicherte Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung und den Schutz der Menschenrechte sowie für den Schutz von Minderheiten;
  • eine funktionsfähige Marktwirtschaft in jedem Beitrittsland, die zugleich fähig ist, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der Union standzuhalten;
  • die Übernahmen sämtlicher Verpflichtungen, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben, einschließlich des Ziels der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Politischen Union;
  • die Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen und zugleich die Fähigkeit zur weiteren Vertiefung der Integration zu erhalten.

Die ersten drei Kriterien richteten sich an die Beitrittskandidaten bzw. dann Beitrittsländer und wurden in aufwendigen Verfahren durch die Kommission und ihre Beauftragten in allen Beitrittsländern minutiös abgeprüft. Die Ergebnisse sind in den ausführlichen Fortschrittsberichten über die Länder nachzulesen. Das vierte Kriterium jedoch, das sich an die alten Mitgliedsländer und die Institutionen der Union richtete, wurde nie wirklich definiert, faktisch lediglich als politische Absichtserklärung betrachtet, die man schon irgendwie umsetzen werde. Bereits bei der Regierungskonferenz zur Änderung der Verträge, die mit der Tagung der Staats- und Regierungschefs in Nizza im Dezember 2000 zunächst ihren Abschluß fand, hatte sich die Unfähigkeit der EU-Institutionen und ihrer politischen Vertreter gezeigt, zu weit tragenden Kompromissen zu gelangen. Bei den Auseinandersetzungen um den EU-Verfassungsvertrag hat sich das fortgesetzt.

Ironische Betrachter der EU-Szenerie sagen, die Union sei immer von Krise zu Krise gestolpert und habe sich dennoch stets weiterentwickelt. Das werde jetzt auch so sein. Mag sein. Der Unterschied ist nur: alle früheren Krisen der EU waren Krisen innerhalb der Institutionen der EU bzw. in ihrer politischen Klasse. Jetzt handelt es sich erstmals um eine Krise im Verhältnis zwischen den Institutionen sowie den politischen Klassen auf der einen Seite und den europäischen Bevölkerungen auf der anderen Seite; oder demokratietheoretisch ausgedrückt: zwischen den politisch Beauftragten und dem eigentlichen Souverän, den Völkern, über deren Kopf hinweg man jahrzehntelang Politik gemacht hatte. Es ist eine Krise der Erweiterungsfähigkeit der Union. Das Nein in Frankreich und den Niederlanden war nicht der Auslöser der Krise; es hat die Krise nur offen zutage gefördert.

Der Erweiterungsprozeß aus Sicht der Regierenden und die künftigen Auseinandersetzungen in der EU

Weit verbreiterer Grundtenor ist: Die EU habe die Bürger nicht mitgenommen, sie habe sie nicht ernstgenommen, hätte die Osterweiterung besser erklären müssen. Die Folgen der Erweiterung von 15 auf 25 Staaten seien nicht ernsthaft genug erklärt worden. Es sei ein „Vermittlungsproblem“. Brüssel und die nationalen Regierungen versuchen, sich gegenseitig dafür verantwortlich zu machen.

Was aber meint die politische Klasse, wenn sie sich dazu äußert? Ich will mich hier auf Positionierungen aus Deutschland beschränken, die auch deshalb von Bedeutung sind, weil die neoliberale Politik der sozialdemokratisch geführten Regierung im Kern gescheitert ist – die vorzeitige Bundestagswahl ist das sichtbarste Zeichen dafür – und mit der Regierungsübernahme einer konservativen, bürgerlichen Koalition zu rechnen ist. Der hessische Ministerpräsident Koch, einer der starken Männer der Christlich Demokratischen Union (CDU), war einer der ersten, die nach dem französischen Nein sagten, es sei nunmehr eine „Atempause“ nötig. Gemeint war: eine Pause im Erweiterungsprozeß. Michael Glos, Chef der Gruppe der Abgeordneten der bayerischen Christlich Sozialen Union (CSU) im Deutschen Bundestag, fügte hinzu, es sei nun an der Zeit, die Entscheidung zur Beitrittsperspektive der Türkei zur EU „zurückzuholen“. Bekanntlich hatten die CDU-geführten Bundesregierungen die Beitrittsperspektive der Türkei immer blockiert, und es blieb dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Gerhard Schröder überlassen, diese Blockade aufzuheben, mit der Bemerkung, die EU sei „keine Christen-Union“.

Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, die voraussichtlich nächste Chefin einer deutschen Bundesregierung, sagte ihrerseits, das französische Nein bedeute eine klare Absage an alle Erweiterungspläne der EU. Man müsse die „Ängste der Menschen“ ernst nehmen und endlich anfangen, „die Grenzen Europas abzustecken, um die Entfremdung zwischen Europa und den Menschen abzubauen“. Damit fordert sie etwas, das die EU und ihre Protagonisten immer vermieden haben: die Bestimmung einer „Finalität“ der Union, in die Tiefe und in die Breite. Was bedeutet eine Finalität in die Breite, in den Raum? Konsens ist sicherlich, daß die EU nicht bis Wladiwostok reichen wird. Aber die Fragen nach einer Beitrittsperspektive der Türkei, der Ukraine, von Belarus wurden bisher bewußt offen gehalten. Frau Merkel will sie schließen. Die derzeit in etlichen EU-Ländern geführten Debatten um eine Gefahr der „Überdehnung“ der Union erhalten so neue Nahrung und sollen mit einer Beantwortung der Frage nach der Finalität beendet werden. Damit aber würde sich die EU historisch für abgeschlossen halten. Die Frage ist, ob sie das ihrem inneren Wesen nach kann.

Schauen wir auf das Problem eines EU-Beitritts der Türkei, so zeigt sich folgendes Bild. Das Land hat mit der EU (damals EWG) bereits 1964 einen Assoziierungsvertrag mit Beitrittsperspektive geschlossen. Danach passierte im wesentlichen nichts. Erst nach der Öffnung einer solchen Perspektive durch die Union, nicht zuletzt die sozialdemokratisch geführte deutsche Bundesregierung, setzte ein Prozeß der Veränderungen in der Türkei selbst ein, der im Sinne von EU-europäischen Standards in Sachen Demokratie und Menschenrechte realisiert wurde. Die Verstetigung dieser Entwicklungen bleibt jedoch an die Erwartung der Beitrittsperspektive gebunden. Eine Rücknahme dieser Pespektive wird nicht ohne Folgen für die politischen Verhältnisse in der Türkei bleiben. Verstärkt wird diese Auseinandersetzung noch durch die Betonung einer „kulturellen Dimension“. Kardinal Joseph Ratzinger, damals noch nicht Papst, sondern Chef der Glaubenskongregation der Katholischen Kirche, hatte 2004 vor kirchlichen Mitarbeitern betont, Europa sei ein kultureller und nicht bloß ein geographischer Begriff. Sein Kontext sei vom Christentum geprägt, und es habe stets im Gegensatz zum Osmanischen Reich gestanden. Die Türkei dagegen habe trotz ihrer laizistischen Verfassung ein islamisches Fundament. Es wäre daher ein großer Fehler, sie in die EU aufzunehmen. Giscard d’Estaing, immerhin früherer Präsident Frankreichs und Präsident des EU-Konvents, der den EU-Verfassungsvertrag erarbeitet hatte, hatte seinerseits erklärt, ein EU-Beitritt der Türkei würde das Ende der EU bedeuten.

Die künftigen Auseinandersetzungen in der EU werden sich vor allem auf drei Feldern abspielen:

  1. Welchen Charakter soll und wird die EU haben? Wird sie ein Hort des Neoliberalismus sein, der zugleich immer deutlicher als Militärmacht in Erscheinung tritt, oder wird sie ein wohlfahrtsstaatliches Gefüge sein, das international als Zivilmacht agiert? Wird es möglich sein, eine neue Verfassung „von unten“ zu schreiben, eine andere Verfassung, oder nicht? In den EU-europäischen Debatten ist derzeit eine Neuauflage der Diskussionen um „konzentrische Kreise“ oder ein „Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten“ zu verzeichnen. Das meint, daß einige Staaten in der Formierung einer Politischen Union enger zusammenarbeiten würden, als andere; meist meint dies die Gründerländer im Vergleich zu den später beigetretenen. Diese Konzepte stoßen stets auf den offenen Widerstand der neuen EU-Mitgliedsländer, etwa Polens, weil sie nicht der EU beigetreten sind, um dann eine mindere Rolle zu spielen. Noch problematischer ist, daß mit Frankreich und den Niederlanden zwei Gündungsländer den EU-Verfassungsvertrag abgelehnt haben, was meint: sie stehen für besonders enge Zusammenarbeit nicht zur Verfügung. Damit ist jenes Konzept der „konzentrischen Kreise“ historisch erledigt.
  2. Die sog. Lissabon-Strategie der EU ist gescheitert. Gemeint ist der im März 2000 in Lissabon gefaßte Beschluß der Staats- und Regierungschefs der EU, die Union bis zum Jahre 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen. Derzeit ist viel von „Halbzeitbilanzen“ in dieser Angelegenheit die Rede. Fest jedoch scheint zu stehen, daß dieses Ziel definitiv nicht erreicht werden kann; die dynamischsten Regionen liegen uneinholbar längst woanders: in China und Indien sowie einigen anderen Ländern des asiatisch-pazifischen Raums. Das verstärkt die Auseinandersetzung auf dem Feld 1: Brauchen wir mehr oder weniger Neoliberalismus, um unsere Probleme zu lösen? Ist der Neoliberalismus ein Konzept zur Lösung, oder Teil des Problems? Die Kürzungspolitik der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung hat jedenfalls zu geführt, daß die Binnenkaufkraft in Deutschland in einem Maße reduziert wurde, daß Wachstumsimpulse vom Binnenmarkt nicht ausgehen können. Möglicherweise wurde Deutschlands in eine langfristige Depression manövriert, die nur mit der Japans seit den 1990er Jahren vergleichbar wäre.
  3. Die Diskussionen um die Entwicklungsperspektiven der EU werden zunehmen. Die Vorstellungen von einer geopolitischen Finalität, wie sie von Angela Merkel geäußert werden, führen zu einer Zunahme der Debatten um Sinn und Zukunft der EU. Dies wird wohl in der Tat eine stärker kulturalistische Dimension erhalten. Die alte EU, wie sie als EWG in den 1950er Jahren enstanden ist, war mit den Protagonisten Schuman (Frankreich), Adenauer (Deutschland) und de Gasperi (Italien) kulturell ein katholisches Projekt. Nicht zufällig wurden die Verträge dann 1957 in Rom unterzeichnet, der Stadt des Weltreiches und der Weltkirche, wie auch die Unterzeichnung des EU-Verfassungsvertrages in Rom erfolgte. Insofern muß ein Dementieren eines EU-Beitritts der Türkei nicht zwangsläufig ein Präferieren eines EU-Beitritts der Ukraine zur Folge haben. Der Schatten des Reiches und der westlichen Weltkirche fällt nicht nur nicht auf die islamische Welt, sondern nach dem Schisma von 1054 auch nicht auf die Welt des orthodoxen Christentums. In diesem Sinne war der Beitritt Griechenlands zur EU 1981 wohl vor allem der damaligen weltpolitischen Konstellation im Kontext des Kalten Krieges geschuldet, wie auch die Beitrittsperspektiven Bulgariens und Rumäniens eher als Spätfolgen des Zusammenbruchs des Realsozialismus in Osteuropa anzusehen sind. Die Frage, ob die slawische (nicht-katholische, orthodoxe) Welt wirklich als Teil Europas, der von der EU anzunehmen ist, angesehen wird, ist noch nicht zuverlässig beantwortet, und zwar nicht auf der Ebene modernistischer Bekundungen, sondern auf der Ebene der tieferen, kulturellen Codierungen der europäischen Gesellschaften. Sie sind von Moderne, Neoliberalismus, Globalisierung und Profitprinzip nicht außer Kraft gesetzt.

Fazit: Die Nachbarschaftspolitik

Die sog. Nachbarschaftspolitik der EU wurde als Konzept gegenüber Osteuropa, gegenüber dem Südkaukasus und gegenüber den Ländern „der Gegenküste“, der Südküste des Mittelmeers entwickelt. Aus der Sicht von Brüssel hat diese Nachbarschaftspolitik zwei Ziele: die Schaffung eines Ringes befreundeter Staaten um die EU und die Abwehr weiterer Beitrittswünsche, in Bezug auf Länder, denen die EU definitiv keine Beitrittsperspektive eröffnen will. Mit den jeweiligen Partnerländern wurden Aktionspläne vereinbart.

Das grundsätzliche Problem: ‚Wie lange sind die Neuen neu?‘ ist nicht zuverlässig beantwortet. Nach EU-Satzung gibt es keine Reservatrechte der alten Mitgliedsländer. So wird EU-Ostpolitik in erheblichem Maße heute auch von Polen, Litauen und Ungarn gemacht.

Die Erfahrungen, die seit den 1990er Jahren an früheren Außengrenzen gemacht wurden, insbesondere im Verhältnis zwischen Deutschland einerseits und Polen und Tschechien andererseits, gilt es genauer zu analysieren und auszunutzen. In der Philosophie der EU sind Grenzräume Verdichtungsräume, auch an den Außengrenzen, die speziell zu fördern sind. Dafür gibt es Instrumente, die zu nutzen sind. Ansonsten gilt es alles auszunutzen, das sinnvoll ist und in den Möglichkeiten der Seiten angelegt ist. Dabei muß nicht auf Brüssel, die nationalen Regierungen oder eine definierte Finalität gewartet werden. Im Gegenteil: gerade die Offenheit der Prozesse eröffnet Handlungsräume.

(Überarbeitete Fassung des Beitrages auf einer Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung gemeinsam mit der Kiewer Nationalen Universität „Taras Schewtschenko“ und der Nationalen Universität Lviv „Iwan Franko“, die zum Thema: „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter den Bedingungen der erweiterten EU: Lehren, Möglichkeiten, Perspektiven“ am 11. Juni 2005 in Lviv stattfand.)