Publikation Ungleichheit / Soziale Kämpfe - Staat / Demokratie - Gesellschaftstheorie Sie suchten das Leben und fanden den Tod.

Zu Untersuchungsansatz und Ergebnissen eines Forschungsprojekts über Suizide von Flüchtlingen in Bayern

Information

Reihe

Online-Publ.

Erschienen

März 2002

Bestellhinweis

Nur online verfügbar

 

"Bundesweit begingen (seit der Grundgesetzänderug 1993) mindestens 92 (Flüchtlinge) wegen der drohenden Abschiebung Suizid oder starben bei dem Versuch zu fliehen, 45 davon in Abschiebehaft. Mindestens 310 haben sich aus Verzweiflung, Panik oder Protest selbst verletzt oder versucht sich umzubringen, davon 214 in Abschiebehaft."

Antirassistische Initiative Berlin: Bundesdeutsche Politik und ihre tödlichen Folgen, Januar 2001

 

Die Idee

Ausgangspunkt des Projekts "‚Sie suchten das Leben und fanden den Tod.' Suizide von Flüchtlingen aus Angst vor Abschiebung in Bayern" war eine Aufstellung des Ökumenischen Kirchenasylnetzes Bayern mit dem Titel "Suizide aus Angst vor Abschiebung in Bayern". Für den Zeitraum 1993 bis 1998 wurden darin 13 Suizide von Flüchtlingen aufgeführt. Eva Wälde entwickelte daraus ein Thema für ihre Diplomarbeit, die sie im September 1999 an der Georg-Simon-Ohm Fachhochschule Nürnberg, Fachbereich Sozialwesen, einreichte. Durch diese Recherchen wurden weitere "Fälle" bekannt. Dies veranlasste IMEDANA, in einem von Heike Herzog und Eva Wälde bearbeiteten Forschungsprojekt die Hintergründe von insgesamt 23 Suiziden und damit ein Stück der Geschichte von 23 Flüchtlingen in Bayern detaillierter zu ergründen. Der jüngste Suizid, der in das Projekt einbezogen wurde, geschah im Juni 2000, als sich ein Flüchtling aus dem Irak in Regensburg vor ein Auto warf. Wie viele Flüchtlinge in Bayern tatsächlich aus Angst vor ihrer Abschiebung Suizid begingen, ist unbekannt.

 

Das Ziel

Das Ziel unseres Projektes war die Dokumentation ausgewählter Einzelschicksale, die wir in ihrem Zusammenhang mit der offiziellen Flüchtlingspolitik der BRD und gesellschaftlichen Hintergründen darstellen. Zum Gegenstand der Untersuchung wurde die Rekonstruktion der Lebenssituation der einzelnen Flüchtlinge und ihrer Beweggründe für den Suizid sowie der näheren Todesumstände.

Wir sehen in unserer Untersuchung einen Beitrag zum Antirassismusdiskurs und zur Diskussion über den gesellschaftlichen Umgang mit Minderheiten. In der Debatte um Rechtsextremismus gerät die Thematisierung des Umgangs der Gesellschaft mit Minderheiten allzuoft in den Hintergrund. Mit den diskriminierenden Auswirkungen dieser Minderheitenpolitik sind Flüchtlinge jedoch alltäglich konfrontiert: durch Alltagsrassismen, aufenthaltsrechtliche Sondergesetze und strukturellen Rassismus wie Essenspakete, Residenzpflicht und polizeiliche Personenkontrollen.

Vor dem Hintergrund des Umgangs mit den Themen Flucht und Migration in der BRD stellten sich uns immer wieder grundsätzliche Fragen: Warum gibt es Rassismus? Welche Funktionen erfüllen Nationen und Grenzen? Welche Machtinteressen und Machtverhältnisse stehen dahinter? Mögliche Antworten konnten wir nur andiskutieren, indem wir die offizielle Flüchtlingspolitik und den gesamtgesellschaftlichen Hintergrund analytisch einbezogen.

Im Frühjahr 2002 wird die aus dem Projekt hervorgegangene Buchpublikation "Sie suchten das Leben und fanden den Tod" beim unrast-Verlag Münster erscheinen.

 

Der Untersuchungsansatz

Es war unser Anliegen, Menschen zu Wort kommen zu lassen, die nur selten die Öffentlichkeit erreichen: Flüchtlinge und andere Experten aus Unterstützerkreisen, die sich durch alltägliche Erfahrungen und inhaltliche Auseinandersetzungen Wissen angeeignet haben. Von Interviews mit VertreterInnen der Ausländerämter, von Justizvollzugsanstalten und RichterInnen sahen wir aufgrund der Erfahrungen von Eva Wälde während ihrer Diplomarbeit ab. Aus einer an einen bayerischen Gefängnisleiter gerichteten Anfrage für ein Interview entwickelte sich ein erheblicher bürokratischer und sich im Nachhinein als überflüssig und ergebnislos erweisender Schriftverkehr zwischen der Fachhochschule und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Interessante Interviews z.B. mit dem Wachpersonal eines Abschiebegefängnisses wären höchstwahrscheinlich nicht möglich gewesen. Zudem waren in den meisten Fällen die öffentlichen Stellungnahmen der einschlägigen Institutionen bereits in den Medien erschienen. Bei "unter der Hand" ausgesprochenen Bemerkungen von Vertretern solcher offiziellen Stellen wäre zudem das Zitieren und Publizieren zu einem Wagnis geworden.

Die Recherchen zu den einzelnen Flüchtlingen gestalteten sich nicht immer einfach. Manche InterviewpartnerInnen mussten davon überzeugt werden, dass eine völlige Anonymisierung ihrer Namen in der Publikation von unserer Seite aus gewährleistet wird. Angesichts der großen Emotionalität des Themas waren nicht alle von uns kontaktierten Personen bereit, noch einmal über diese Zeit zu sprechen. Die Frau eines jugoslawischen Kriegsflüchtlings antwortete uns aus Kroatien, dass sie mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben möchte. Ihr Mann hatte sich erhängt, in der Hoffnung, dass seine Frau und die drei Kinder dann in der BRD bleiben könnten. Alle vier wurden wenige Wochen nach dem Suizid nach Kroatien abgeschoben.

Oft mußten wir erfahren, dass FreundInnen und Familienmitglieder der Toten selbst längst abgeschoben waren, zumal die Ereignisse bis zu sieben Jahren zurücklagen. Einige Flüchtlinge lehnten es aus Furcht vor Schwierigkeiten in ihrem Herkunftsland bzw. auf Grund ihres unsicheren Aufenthaltsstatus ab, uns Interviews zu geben. Manche UnterstützerInnen lehnten ein Interview ab, da sie das mühsam aufgebautes Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und offiziellen Stellen durch kritische Positionen nicht gefährdet sehen wollten. Für RechtsanwältInnen, PsychologInnen und auch andere Beratende stellte sich die Frage nach der Schweigepflicht. Dennoch gelang es, zu den meisten Suiziden wenigstens ein Interview als Ergänzung zu Zeitungsartikeln oder privatem Material (wie Briefen und Fotos) zu führen.

Den verwendeten Interviewleitfaden erstellten wir nach Kriterien der qualitativen Sozialforschung. Je nach InterviewpartnerIn beinhaltete er standardisierte Fragen, die entweder die asylrechtliche und materielle Situation oder soziale und persönliche Belange in den Vordergrund stellten. Ein narrativer Teil im Interview sollte die Subjektivität des persönlichen Erinnerns und Beschreibens ermöglichen. Diese teilstrukturierte Vorgehensweise erschien uns sinnvoll, um die Möglichkeit zum Nachfragen und Vertiefen offen zu halten und um individuell auf InterviewpartnerInnen eingehen zu können.

 

"Jetzt, als Toter, bekommst du Asyl. Auf einem bayerischen Friedhof."

Allein in Bayern begingen in den Jahren 1993 bis 2001 mindestens 23 Flüchtlinge Suizid. Doch wer waren diese Menschen? Warum flohen sie nach Deutschland? Welches waren ihre Hoffnungen, Wünsche, Erwartungen? Woran verzweifelten sie? Ein Flüchtling, über den wir dank seines politischen Engagements im Exil und der Arbeit von UnterstützerInnen viel in Erfahrung bringen konnten, ist Yohannes Alemu aus Äthiopien, der am 9. Februar 1995 von der Nibelungenbrücke in Regensburg in die Donau sprang. [Biografie Yohannes Alemu]

 

Flucht, Asyl, Ablehnung

Vielfältige Ursachen sind dafür verantwortlich, dass Menschen fliehen: Kriege, Menschenrechtsverletzungen und Repression, frauenspezifische Verfolgung, Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen, soziale und wirtschaftliche Perspektivlosigkeit. Bei drei Flüchtlingen, über die wir recherchierten, zeigte sich, dass ihr Aufenthalt in der BRD konkret mit der Erwartung, ihre Familie versorgen zu können, verknüpft war. Was diese drei Flüchtlinge über die deutsch Asylanerkennungspolitik wussten oder nicht wussten, wie sie selbst ihre Chancen auf einen Aufenthaltsstatus einschätzten, ließ sich im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren. Doch SozialarbeiterInnen haben uns in den Interviews immer wieder ihre Einschätzung mitgeteilt, dass niedrige Anerkennungsquoten und andere asylrechtliche Verschärfungen Menschen nicht davon abhalten, ihr Herkunftsland zu verlassen und eine Perspektive in Deutschland zu suchen: "Egal was erzählt wird, die Leute werden nach Deutschland kommen wollen. Sicher wissen sie, dass es in Europa nicht mehr so ist, wie es einmal war. Sie kennen auch die schrecklichen Bilder von rassistischen Überfällen, aber es hält sie nicht ab." Die Ablehnung des Asylbegehrens wurde von den Flüchtlingen als persönliches Scheitern erlebt, da sie die Erwartungen hinsichtlich der Unterstützung ihrer Familie nicht erfüllen konnten. Als einzigen Ausweg sahen diese Menschen den Suizid. UnterstützerInnen eines Flüchtlings aus München, der sich während der Diskussion um die Grundgesetzänderung im Januar 1993 das Leben nahm, befürchteten bis heute weitere Suizide, da durch Asylverfahrensbeschleunigungen vielen Flüchtlingen die Chance genommen werde, ihren Familien wenigstens etwas Geld zukommen zu lassen. Die Entscheidung, nach Deutschland zu fliehen, kann ein Zufallsprodukt darstellen, mit der kolonialen Vergangenheit zu tun haben oder eine politische Entscheidung sein. Freunde, die wir zum Suizid eines Menschen aus Togo interviewten, erzählten uns vom positiven Ansehen, das Deutschland in Togo genieße. Es erkläre sich aus der nur kurzen deutschen Kolonialzeit und dem Hass auf die "neuere" Kolonialmacht Frankreich, die noch heute mit der Regierung Togos kollaboriere. Ein anderer Mensch floh aus Marokko über Spanien und Frankreich nach Deutschland. Es konnte leider nicht recherchiert werden, ob er bereits versucht hatte, in einem dieser Länder Fuß zu fassen, ehe er in Deutschland landete.

 

"Er durfte nicht gesund werden."

Zwei Todesarten demonstrieren unserer Meinung nach besonders eindringlich die Verzweiflung der Einzelnen: Ein Flüchtling aus Vietnam verbrannte sich nachts im Ostpark in München. Ein Mann tamilischer Herkunft wählte den Stromtod an einer Hochspannungsleitung unmittelbar neben der Unterkunft. Er befand sich in sieben Monaten acht Mal in psychiatrischer Behandlung. Nach jedem Klinikaufenthalt äußerte er gegenüber der Sozialarbeiterin, dass er es in der Flüchtlingsunterkunft nicht mehr aushalte und versuchte, sich immer wieder in die Psychiatrie einweisen zu lassen. Es kam bei ihm zu einem Effekt, der als "Drehtür-Psychiatrie" bezeichnet wird.

Die Zwangsunterbringung in den sogenannten Gemeinschaftsunterkünften ist nur ein belastender Faktor, dem Flüchtlinge in ihrem Alltag in Deutschland ausgesetzt sind. Weitere Stressfaktoren, mit denen Flüchtlinge im Exilland konfrontiert sind, sind das Miterleben von Abschiebungen von Angehörigen, politischen FreundInnen oder ZimmernachbarInnen oder sozialrechtliche Maßnahmen. Der Auslöser für das Auftreten der psychischen Probleme eines togoischen Flüchtlings war die Sperrung seines Taschengeldes durch das Sozialamt der Stadt Landshut. Danach wurde er zweimal in die Psychiatrie eingewiesen. Schließlich erhängte er sich dort am Vorabend seines Geburtstages.

Erlittene Gewalt und Folter können ebenso tiefgreifende, traumatische Auswirkungen haben wie die Zeugenschaft bei Misshandlungen, die Ermordung von Angehörigen oder politischen FreundInnen und Erlebnisse Dritter. Eine Flucht an sich schafft Erfahrungen, die auf Grund von Angst, erlittener Gewalt und dem Zurücklassen von Angehörigen psychisch schwer zu verarbeiten sind. Über die Fluchterlebnisse der Flüchtlinge, deren Geschichte wir recherchierten, wissen wir sehr wenig. Auf unsere Nachfragen stellte sich heraus, dass sie selbst mit FreundInnen oder UnterstützerInnen über ihre individuellen Erlebnisse nicht gesprochen hatten.

Ungewohnte Lebensbedingungen und administrative Maßnahmen können die Traumatisierung von Flüchtlingen und die durch Folter erlittenen Schädigungen potenzieren. Die therapeutische Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen ist im Kontext der bundesdeutschen Asylpolitik problematisch. Manche abgelehnten traumatisierten Flüchtlinge erhalten eine Duldung, d.h. ihre Abschiebung wird zeitweise nicht vollzogen. Bei erfolgreicher therapeutischer Arbeit ist mit Behandlungsabschluss aus Sicht der Behörden das "Abschiebungshindernis" beseitigt, die Duldung des Flüchtlings erlischt. Für Flüchtlinge entsteht damit die paradoxe Situation, dass sie eigentlich nicht gesund werden "dürfen".

 

Endstation Abschiebehaft

Acht der 23 Flüchtlinge haben sich in bayerischen Gefängnissen in Abschiebehaft umgebracht. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz befanden sich im Frühjahr 2000 knapp 600 Menschen in Abschiebehaft, was ungefähr fünf Prozent aller Inhaftierten in Bayern entspricht. Abschiebehaft wird verhängt, wenn ein Flüchtling "illegal" eingereist ist oder wenn - so der Gesetzestext - der begründete Verdacht besteht, ein Flüchtling entziehe sich seiner Abschiebung. Bei einem Flüchtlingspaar aus Äthiopien wurde die Abschiebehaft angeordnet, weil sie am Tag der Zustellung des endgültigen Ablehnungsbescheids bei Verwandten zu Besuch waren, ohne diesen vorher beantragt zu haben. Damit hatten sie gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen. Dieses in Europa einzigartige Sondergesetz zählt zu den zentralen Problemen im Alltag von Flüchtlingen: Sie dürfen die Stadt oder den Landkreis nur verlassen, nachdem sie beim Ausländeramt eine Erlaubnis eingeholt haben. Wenn sie sich nicht offiziell abmelden, liegt nach Ansicht der Behörden der Verdacht nahe, sie seien "untergetaucht". Ein folgenschwerer Fehler, dem viele Flüchtlinge erliegen - so auch das Ehepaar aus Äthiopien. Bei ihrer Rückkehr wurden sie von der Würzburger Polizei festgenommen. Nach zehn Monaten Haft brachte sich der Mann nach einer zwangsweisen Vorführung bei der äthiopischen Botschaft um. Ein Nürnberger Jurist charakterisierte im Interview die Abschiebehaft folgendermaßen: "Inhaftierung ist grundsätzlich die härteste Sanktion nach dem Strafgesetzbuch. Juristisch gesehen, stellt die Abschiebehaft eine komische Mischung von Strafhaft und Verwaltungszwangshaft mit allgemeiner strafrechtlicher Sicherung dar. Zudem ist die Abschiebehaft eine Sonderstrafe, eine Sonderbehandlung. Sie ist von der Systematik von Grund auf rassistisch, denn sie ist nur auf eine bestimmte Gruppe anwendbar: auf nicht-deutsche Menschen." UnterstützerInnen erzählten uns übereinstimmend von der extremen Belastung, der Flüchtlinge bei Abschiebehaft ausgesetzt sind. Sie wüßten oft nicht, warum sie im Gefängnis säßen und fühlten sich wie Kriminelle behandelt. Oft ist völlig unklar, wie lange die Haft dauert. Hoffnungslosigkeit und Depressionen, Suizidankündigungen und -versuche sind häufige Reaktionen auf diese Belastungen. Besonders psychisch labile Menschen wirft die Abschiebehaft aus der Bahn. Dies war auch bei einem Flüchtling aus der Ukraine der Fall, der schon vor seiner Inhaftnahme in psychologischer Behandlung war und Antidepressiva nehmen musste. In der Abschiebehaft aber fand keine ärztliche Untersuchung oder Betreuung statt. Zwar hatte er sich schon längst für eine "freiwillige" Ausreise entschieden und dies auch der Ausländerbehörde mitgeteilt, dennoch wurde er sechs Wochen vor dem Erlöschen seiner Grenzübertrittsbescheinigung verhaftet - mit der Begründung, dass der Verdacht bestehe, er wolle sich der Ausweisung entziehen. Am siebten Tag im Gefängnis erhängte er sich mit seinem Gürtel am Wasserhahn eines Waschbeckens.

Trotz der extremen psycho-sozialen Situation für Abschiebehäftlinge fehlt es an ausreichender sozialpädagogischer und psychologischer Betreuung, sowohl in professioneller wie ehrenamtlicher Form.

 

"Wir fühlen uns gedemütigt, erniedrigt, schikaniert und entrechtet."

Womit Flüchtlinge generell konfrontiert sind, ist Rassismus auf der gesellschaftlichen, institutionellen und individuellen Ebene.

Rassistische Stereotype und Diskriminierungen wie "Wirtschaftsasylanten" oder "Ausländer, die uns ausnutzen" werden in der Politik und in den Medien produziert, reproduziert und an die Öffentlichkeit gebracht. Es wird kein Zusammenhang hergestellt zwischen dem staatlichen Rassismus und dem offen dargestellten oder tätlich umgesetzten Rassismus in der Bevölkerung. Wenn Flüchtlinge in der medialen Öffentlichkeit überhaupt auftauchen, dann als Opfer von rechter rassistischer Gewalt. Teil der strukturellen Diskriminierung ist beispielsweise das Asylbewerberleistungsgesetz, das asylsuchende Menschen per Sonderrecht ausgrenzt und sie etwa 20 Prozent unter das Existenzminimum drückt. Flüchtlinge erhalten ungefähr 40 € Taschengeld in bar, womit Rechtsanwaltskosten, Telefon, Zeitung und anderes bezahlt werden müssen. Als Sachleistungen erhalten sie Essenspakete, die überteuert und nach Ernährungsgesichtspunkten qualitativ schlecht sind. In manchen Bundesländern erhalten sie Gutscheine oder Mikrochipkarten, mit denen in speziellen Läden einkauft werden muss. Medizinische Versorgung und Bildungsmaßnahmen wie Deutschkurse werden nur eingeschränkt gewährt.

Ein weiterer großer Kritikpunkt sind die Flüchtlingslager, die 1980 eingeführt wurden. Die Lagerinsassen werden stigmatisiert und isoliert. Schon äußerlich wirken die Lager - je nach Lage in Wohn-, Industrie- oder Waldgebieten auf dem Land - wie Hochsicherheitstrakte; bauliche und hygienische Bedingungen lassen zu wünschen übrig. Die Enge und Unruhe erlauben weder eine Privatsphäre noch Intimität. Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten sind für Flüchtlinge stark eingeschränkt. Die Bearbeitung von Anträgen für eine Arbeitserlaubnis dauert oft wochenlang, sodass der Arbeitgeber dann kein Interesse mehr hat. Die Stundenlöhne liegen nach Aussagen von Flüchtlingen oft unter 5 €.

Mit der staatlichen Ausgrenzung in Form von Gesetzen geht der institutionelle Rassismus bei den Behörden, bei Polizei, Bundesgrenzschutz und der Justiz einher. Dass verschiedene Ebenen von Rassismus ineinander greifen, zeigen die Diskussionen zum Thema der sogenannten Ausländerkriminalität, von denen sowohl MigrantInnen als auch Flüchtlinge betroffen sind. Begriffe wie "Russen-Mafia", "albanische Banden", "afrikanische Dealer" und "polnische Autoschieber" reproduzieren rassistische Stereotype. Die Position genereller Ausländerkriminalität hat auch eine breite Basis in der Bevölkerung.

Bei Personenkontrollen, Razzien und Festnahmeaktionen auf öffentlichen Plätzen oder an Bahnhöfen wird der Aufenthaltsstatus und die Einhaltung der Residenzpflicht überprüft. Die Kontrollpraxis beruht dabei auf einem "besonders geschulten Auge", so das bayerische Innenministerium. Flüchtlinge werden damit sichtbar in der Öffentlichkeit als kriminell stigmatisiert. Insbesondere Schwarze, so das Antirassimusbüro Bremen, seien von Personenkontrollen und Festnahmen, die oftmals in Schikanen und gewalttätigen Übergriffen enden, betroffen. Die rassistischen Strukturen beim Bundesgrenzschutz (BGS) sind spätestens mit den tödlich ausgegangenen Abschiebungen wie bei Aamir Ageeb aus dem Sudan Ende Mai 1999 ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten.

"Schikanen und Psychoterror" auf den Ämtern bestätigten uns fast alle Flüchtlinge und UnterstützerInnen in den Interviews. Beispielsweise war von einer schikanösen Behandlung im Regensburger Ausländeramt die Rede. Ein Freund, der einen irakischen Flüchtling ins Ausländeramt begleitet hatte, bezeugte, dass er in der Woche vor seinem Suizid "stark verängstigt und eingeschüchtert" worden sei. Andere Flüchtlinge aus dem Irak formulierten nach seinem Suizid auf einer Protestversammlung, dass sie sich "gedemütigt, erniedrigt, schikaniert und entrechtet" fühlten.

Zu den alltäglichen rassistischen Erscheinungsformen gehört der verbale Rassismus, der sowohl von "Schreibtischtätern" als auch von "normalen" BürgerInnen in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen oder im Privaten bei Familienfeiern offen geäußert wird. Rassistisch motivierte körperliche Angriffe erfolgen nicht nur von augenscheinlich rechten Tätern und Täterinnen wie den Nazi-Skinheads. Seit der sogenannten Wiedervereinigung im Jahre 1990 bis September 2000 starben gemäß der Frankfurter Rundschau mindestens 93 Menschen an den Folgen rechter Gewalt. Die permanente Bedrohung und die beständige Angst (noch einmal) Opfer von rassistischer Gewalt oder gar von Hetzjagden von Rechten zu werden, schränkt Flüchtlinge auch in ihrer persönlichen Freiheit ein. Gemäß Birgit Rommelspacher äußert sich individuelles Dominanzverhalten gegenüber Minderheiten auch in Desinteresse, Ignoranz oder Abwertung. Dadurch wird Macht ausgeübt. Individuelles dominantes Verhalten lässt sich überall beobachten. Diesem Rassimus, dem Flüchtlinge ausgesetzt sind, entspricht eine fortwährende Ablehnung auf der persönlichen Ebene.

 

Die hier angesprochenen Flüchtlingsschicksale sowie die weiteren von uns recherchierten Suizide sind keine "bedauerlichen" Einzelfälle, sondern stehen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und bundesdeutscher Flüchtlingspolitik. Sie prägen eine gesellschaftliche Realität, in der Flüchtlinge in Deutschland leben müssen und an der zu viele scheitern.

 

Unser Dank gilt der Rosa-Luxemburg-Stiftung für die Finanzierung des Projektes sowie allen Menschen, die zu einem Interview bereit waren oder uns mit ihren Anregungen, Vorschlägen und der Vermittlungen von Kontakten unterstützten.

Konferenz: Kommen und bleiben. Migration und interkulturelles Leben in Deutschland. am 24./25. Mai 2002 in Köln, in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung Nordrhein-Westfalen.