Publikation Ungleichheit / Soziale Kämpfe - Staat / Demokratie - Gesellschaftstheorie Was ist soziale Gerechtigkeit?

Utopie Kreativ Nr. 119 September 2000

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Zeitschrift «Utopie Kreativ» (Archiv)

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September 2000

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UTOPIE kreativ, Heft 119

(September 2000),

S. 877-890

Von Gerechtigkeitsfallen und Gerechtigkeitslücken

»Deutschland«, so Der Spiegel, »steckt in der Gerechtigkeitsfalle. Nur wer die Deutungshoheit erobert, was als sozial gerecht zu gelten hat, hat Aussicht auf Politik und Gestaltungsfähigkeit.« Dabei geht es im Kern letztlich »um die Entscheidung für eine teilhabende Gerechtigkeit oder eine verteilende Gerechtigkeit, um eine Gleichheit der Chancen oder um eine Gleichheit der Ergebnisse« (DER SPIEGEL, Nr. 37, vom 13. September 1999).

»Gerechtigkeitsfalle« – was soll das sein? Soviel wird aber vielleicht deutlich: in Sachen Gerechtigkeit stecke das Land in einem Teufelskreis beziehungsweise in einer Falle. Dies könnte bedeuten: Entweder herrscht zuviel oder zuwenig Gerechtigkeit. Kann es aber ein Zuviel jemals geben?

Jede Produktionsweise hat ihre eigene Distributionsweise und Form von Gerechtigkeit. Aber: Zu den sozialen Grundproblemen einer Gesellschaft gehören neben der Gerechtigkeit auch solche der Koordination, der Effizienz und der Stabilität. Offenbar gehören Gerechtigkeit, Effizienz, Koordination und Stabilität zusammen. Von daher könnte »Gerechtigkeitsfalle« meinen, daß die viele Menschen leitenden Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit zu Aufgaben und Problemen in Widerspruch stehen, mit denen die Gesellschaft sich konfrontiert sieht, wenn sie den Geboten der Effizienz folgt. Was hinsichtlich Effizienz gesellschaftlich angesagt ist, erscheint als sozial ungerecht oder/und zerstört den sozialen Zusammenhalt. »Gerechtigkeitsfalle« könnte sich so auf das Spannungsverhältnis von Gerechtigkeit und Modernisierung beziehen. Jeder Modernisierungsfortschritt wird von sozialen Ungerechtigkeiten begleitet. Wo hingegen Zuwächse an sozialer Gerechtigkeit erzielt werden, wird Modernisierung gefährdet oder preisgegeben.

Erst der zweite Satz erschließt den ersten über einen Umweg: Es gäbe in punkto politischer Gestaltungsfähigkeit eine Art von Patt. Und dieses Patt hat damit zu tun, daß entweder etwa gleich starke Menschengruppen mit unterschiedlichen, ja einander ausschließenden Vorstellungen darüber, was gerecht beziehungsweise ungerecht sei, im Clinch liegen. Oder aber die konkurrierenden Gerechtigkeitsvorstellungen sind nicht fein säuberlich jeweils bestimmten Menschengruppen zuzuordnen, sondern das Patt in der politischen Gestaltungsfähigkeit kommt dadurch zustande, daß es konkurrierenden Akteuren an konsistenten Gerechtigkeitsvorstellungen mangelt. Aussicht auf politische Gestaltungsfähigkeit habe indes nur diejenige soziale oder politische Kraft, die die Deutungsmacht darüber erlange, was als gerecht oder ungerecht zu gelten habe. Der letzte Satz benennt dann die konkurrierenden Gerechtigkeitsvorstellungen. Dabei gehe es im Kern letztlich »um die Entscheidung für eine teilhabende Gerechtigkeit oder eine verteilende Gerechtigkeit, um eine Gleichheit der Chancen oder um eine Gleichheit der Ergebnisse«.

Die »Falle«, so läßt sich festhalten, besteht einmal in der Unentschiedenheit der deutschen Gesellschaft insgesamt und wichtiger politischer und sozialer Akteure darüber, was als gerecht zu gelten hat. Offenbar hat es in jüngster Zeit tektonische Verschiebungen gegeben, die mit den Gerechtigkeitsvorstellungen breiter Bevölkerungs-kreise kollidieren: CDU-Politiker haben jahrelang mit Abraham Lincoln argumentiert (und sie tun das auch heute noch): »Ihr werdet die Schwachen nicht stärken, indem ihr die Starken schwächt.«1 Dieser Slogan hat indes viel von seiner einstigen Plausibilität dadurch verloren, daß die für den »fordistischen« Regulations- und Akkumulationstyp charakteristische Verbindung von Wirtschaftswachstum, Produktivitätszuwachs und Einkommenszuwachs sowohl der Erwerbs- wie der Transfereinkommen erodierte. Die Lebensmöglichkeiten der »Schwachen« sind von denen der »Starken« abgekoppelt.

Sodann hat sich auch die Ode auf die vermeintlich gewährte »Gleichheit der Chancen« nicht nur, aber vor allem im Osten, als illusorisch erwiesen. Selbst der neue Mittelstand Ost vermißt sie! Und ist denn wirkliche Chancengleichheit ohne eine gewisse »Gleichheit der Ergebnisse«, zumindest in den Startbedingungen überhaupt zu haben? Für eine vollständige »Gleichheit der Ergebnisse« wiederum wäre von der Gesellschaft wie von den Individuen ein sehr hoher, ein zu hoher Preis an sozialer Kontrolle und Entfaltungsfreiheit zu zahlen.

»Falle« läßt sich mithin auch als Mangel an einer vernünftigen, zustimmungsfähigen und zugleich realistischen Vision von sozialer Gerechtigkeit entschlüsseln, auf die Politik (und zwar Politik jeglicher Art und Richtung) bauen könnte, obwohl soziale Gerechtigkeit am Ende der neunziger Jahre direkt oder unterschwellig ein wahlentscheidendes Thema wurde.2

Die SPD hingegen war 1998 mit dem Slogan »Innovation und Gerechtigkeit« und zudem mit der Doppelspitze Schröder-Lafontaine in den Wahlkampf gezogen, die die Glaubwürdigkeit dieser Verhei-ßung erfolgreich symbolisierte. Die Doppelspitze zerbrach. Schröder hatte bereits 1998 seine gesellschaftspolitische Konzeption recht klar umrissen.3 Später wurde klar, daß Rot-grün, die Sachwalter und Architekten der »Neuen Mitte«, gesellschaftspolitisch mit Blick auf Gerechtigkeit nur eine modifizierte Neuauflage der eigentlich von der CDU gepachteten »Lincoln-Doktrin« verheißen.

Auch die Landtagswahlen 1999 standen ein Stück weit unter dem Thema sozialer Gerechtigkeit. Rot-grün hat in dieser Hinsicht viele enttäuscht. Die CDU gewann (ohne eigenes Zutun) verlorenes Terrain zurück. Beachtliche Wahlergebnisse erzielte die PDS, die ihren Wahlkampf auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet hatte. Doch auch die PDS befindet sich in einem Dilemma. Sie hat das Thema soziale Gerechtigkeit zwar erfolgreich besetzen und Wahlen gewinnen können, doch hat sie auch tragfähige politische Konzepte für eine Politik der sozialen Gerechtigkeit?4

Diese Fragen vermag ich nicht zu beantworten. Doch gibt es seit Jahrhunderten einen Diskurs über Gerechtigkeit, der die Geschichte der Philosophie und sozialen Bewegungen begleitet. Und ich glaube schon, daß einige seiner Befunde unverzichtbar sind für das Gewinnen von »Eckpunkte(n) einer Politik für mehr soziale Gerechtigkeit«.

Was ist (sozial) gerecht? Ein Systematisierungsversuch

Gerechtigkeit leitet sich ab von Recht, hebt auf das Übereinkommensmaß von tatsächlich geltendem und eigentlich erforderlichem Recht ab. Auf die Frage, was ist (sozial) gerecht, ist ein breites Spektrum von Antworten denkbar, weil die Gerechtigkeitsnorm sicherstellt, daß die Menschen das bekommen, was ihnen zusteht: und zwar jedem beziehungsweise jeder – das Seine beziehungsweise das Ihre (und nicht etwa ›das Gleiche‹!). So ist es angemessen, eine Schwangere nicht wie jedermann und auch nicht wie jede andere Frau zu behandeln; es ist nicht altersgerecht, wenn man sagt, Greise und Jugendliche haben in einer überfüllten S-Bahn das gleiche Recht auf einen Sitzplatz.

Es gibt indes sehr verschiedene Formen und Prinzipien von Gerechtigkeit. Sie lassen sich alle auf einen allgemeinen Nenner bringen:

Die Gerechtigkeitsnorm fordert die Anwendung gleicher Ver- beziehungsweise Zuteilungsregeln in gleichen Ver- beziehungsweise Zuteilungssituationen. Gleiches soll gleich und Ungleiches nach Maßgabe der Ungleichheit ungleich behandelt werden. Die ›Gleichheitsgerechtigkeit‹ ist mit der ›Sachgerechtigkeit‹ verbandelt. So ist eine Strafe nur dann gerecht, wenn sie in einem rechten Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters steht.

Diese Metaregel der Gerechtigkeit wird – wie bereits erwähnt – durch verschiedene Prinzipien spezifiziert. Zuvor gilt es jedoch, soziale Gerechtigkeit von Gerechtigkeit schlechthin relativ abzuheben. Wenn von sozialer Gerechtigkeit die Rede ist, dann werden bestimmte Relationen dessen, was der zuvor genannten Bestimmung zufolge alles gerecht beziehungsweise ungerecht genannt werden kann, herausgefiltert.

Gegenstand sozialer Gerechtigkeit ist die Art, wie die gesellschaftlichen Institutionen (Verfassung, Märkte, Eigentumsordnung, Familie) Grundrechte und Grundpflichten sowie die Früchte gesellschaftlicher Zusammenarbeit verteilen. Die wichtigsten Institutionen sowie die herrschenden wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse stiften Ungleichheiten, indem sie bestimme Individuen von vornherein begünstigen oder aber ihnen ungünstigere Lebenschancen zuweisen.

Hier setzt der Begriff der sozialen Gerechtigkeit an. Er liefert also in erster Linie einen Maßstab für die Beurteilung der Verteilungseigenschaften gesellschaftlicher Grundstrukturen. Wir haben es mithin mit wertenden Aussagen über eine soziale Ordnung zu tun unter dem Gesichtspunkt der Zuweisung gleicher beziehungsweise ungleicher Grundrechte und -pflichten sowie der ›richtigen‹ Verteilung der sozialen Güter oder Resultate des sozialen Handelns zwischen den Individuen nach sozialen Kriterien.

Konkurrierende Gerechtigkeitsvorstellungen deuten diesen Effekt und diese Funktion unterschiedlich aus. Insofern es aber stets darum geht, für welche Grundrechte und -pflichten sowie für welche sozialen Güter Gleichheit beziehungsweise Ungleichheit hergestellt werden soll, steht der Begriff der sozialen Gerechtigkeit in einem Spannungsverhältnis zur sozialen Gleichheit beziehungsweise Ungleichheit.

Wird bei der Zuweisung und Verteilung grundsätzlich zwischen Sklaven und freien Bürgern unterschieden, so konnte dies seinerzeit als gerecht wie auch als ungerecht erscheinen.

In zeitgenössischen Gesellschaften des Westens sind in der Regel die Grundrechte und Grundpflichten gleich. Aber der Gleichheit vor dem Gesetz entspricht die Ungleichheit unter dem Gesetz. Unter diesen Bedingungen stellt sich das Problem der sozialen Gerechtigkeit in einem zweifachen Zusammenhang. Zum einen ist Gerechtigkeit in diesen Gesellschaften der zentrale Bezugspunkt für die Legiti- mation der herrschenden sozialen Ordnung. Eine Gesellschaft, in der Gleichheit vor dem Gesetz und allgemeines Stimmrecht bei Ungleichheit unter dem Gesetz herrscht, ist auch auf die Zustimmung beziehungsweise Hinnahme jener angewiesen, die in dieser sozialen Ordnung gegenüber anderen sozial diskriminiert sind. Die Ungleichheit muß letzteren trotz allem sozial gerechtfertigt erscheinen, damit diese Ordnung funktioniert.

Dies führt zum zweiten Gesichtspunkt. Ungleichheit läßt sich unter anderem als sozial gerechtfertigt begründen, wenn aus der Ungleich-heit Vorteile für viele (auch die sozial Unterprivilegierten) erwachsen. Die bereits erwähnte »Lincoln-Doktrin« mag als Beleg und Beispiel dienen. Gerechtigkeit wird dabei in einen Zusammenhang mit allgemeiner Wohlfahrt gestellt.

Der radikale Liberalismus legitimiert sich dadurch, daß er bereit ist, bei formaler Gleichheit vor dem Gesetz jede Ungleichheit als gerecht hinzustellen, da sie den sozialen Nutzen maximieren würde. Der radikale Egalitarismus wiederum pfeift auf den sozialen Nutzen und nimmt jede mögliche Senkung desselben hin, um dafür Gleichheit in der Verteilung durchzusetzen.

Als vorläufiges Fazit läßt sich folgendes festhalten: Gerechtigkeit ist zu einem sehr zentralen moralischen Maßstab für Gesellschaftsstrukturen geworden. Der soziale Zusammenhalt einer Gesellschaft ist insbesondere an ein Set von übereinstimmenden Gerechtigkeitsvorstellungen gebunden. Die Idee der Gerechtigkeit als solche ist (etwa im Gegensatz zur Idee der Gleichheit) ein universell anerkannter und angestrebter Wert, aber die inhaltlichen Vorstellungen von (sozialer) Gerechtigkeit zwischen verschiedenen Gesellschaften und auch innerhalb von Gesellschaften differieren erheblich.

Die allgemeine Metaregel der Gerechtigkeit wird durch verschiedene Prinzipien konkretisiert, die die Zuweisung von Gütern, Lasten, Rechten und Pflichten festlegen. Und zwar ist es sehr wohl möglich, daß in einer gegebenen Gesellschaft alle nachfolgend umrissenen Prinzipien mehr oder weniger praktiziert beziehungsweise eingefordert werden:

Das Beitragsprinzip meint: Wer mehr leistet, mehr Verantwortung oder Lasten trägt als andere, soll mehr bekommen; wer mehr vermag als andere, kann stärker belastet werden als andere.

Das Bedürfnisprinzip gebietet, dem Bedürftigeren mehr zu geben, zum Beispiel an Zuwendung in der Familie. Das ist zu unterscheiden vom Bedürftigkeitsprinzip (was nicht dasselbe ist) – dieses gilt zum Beispiel in elementaren Versorgungssituationen, wo alle die gleiche Ration bekommen sollten.

Das Prinzip, Belohnungen und Lasten gleich zu verteilen, gilt nur in bestimmten Gemeinschaften. So reguliert zum Beispiel das Äquivalenzprinzip den Austausch von Gütern oder Leistungen gegen Geld. Das Fairneß-Prinzip erzeugt und erträgt ein hohes Maß an sozialer Ungleichheit, wenn nur das der Ver- oder Zuteilung vorgelagerte Verfahren von den Beteiligten als gerecht akzeptiert ist. Mögliche Kriterien der prozedualen Gerechtigkeit sind zum Beispiel Chancengleichheit, Unvoreingenommenheit der Entscheidungsinstanzen, Berücksichtigung der Interessen aller Seiten, Informiertheit der Beteiligten, Entscheidung in Übereinstimmung mit ethischen Standards, Grundrechten oder gesatztem Recht. Das Differenzprinzip resümiert sich darin: – »Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, daß (a) vernünftigerweise zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen« (John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/M. 1975, S. 81).

Die Gerechtigkeitsnorm verlangt, ›jedem oder jeder das Seine oder das Ihre‹ zukommen zu lassen, wobei rechtlich verschiedene Zuteilungsprinzipien zur Anwendung kommen können. Ferner haben wir es darüber hinaus mit verschiedenen Legitimationsgründen des »Seinen« beziehungsweise des »Ihren« zu tun.

Da rückt zunächst die Besitzstandsgerechtigkeit in den Blick. Sie sichert jedem das ›Seine‹ im Sinne erworbener Positionen. Politisch ist dieser Aspekt in zweifacher Weise höchst brisant. Einmal hat sich im Zuge der deutschen Einheit die (Nicht-)Anerkennung materieller und immaterieller Ansprüche aus der Rechtsordnung der DDR als offene und ungelöste Frage sowohl in Ost-West- als auch in Ost-Ost-Dimensionen erwiesen. Diejenigen, die in der Sache Besitzstandsgerechtigkeit mahnen, berufen sich auf Ansprüche, die sie aufgrund öffentlich anerkannter Regeln und früherer Leistungen erworben haben. Diejenigen, die das bestreiten, bezweifeln teils, daß es in der DDR Leistungen, teils öffentlich anerkannte Regeln und darauf gegründete Ansprüche gegeben habe. Besitzstandsgerechtigkeit erscheint ihnen als Fortschreibung ungerechtfertigter Privilegien von Nutznie-ßern und Vollstreckern der SED-Diktatur. Zum anderen war, ist und wird jede Politik der Umverteilung mit diesem Problem konfrontiert.

Sodann ist von Leistungsgerechtigkeit zu reden. Sie verheißt in einer dynamischen Gesellschaft und durch allgemeine, für alle geltende Regeln, die Chance, im Wettbewerb mit den anderen sich einen, den jeweiligen Fähigkeiten, Leistungen und Anstrengungen entsprechenden Status zu erarbeiten. Ihre Grundlage ist: ›Leistung muß sich lohnen‹. Und insoweit sie Resultat individuellen Handelns ist, muß sie dem Leistungsträger zugute kommen. Ihre politische Relevanz ist von mehrfacher Hinsicht: Einmal ist sie in allen sozialen und Altersgruppen der ost- wie der westdeutschen Gesellschaft verankert. Gemäß der landläufigen Lesart, nach der individuelle Tüchtigkeit, gepaart mit natürlicher Begabung und der Bereitschaft, den anonymen Signalen des Marktes zu folgen, die Grundlage des Erfolgs in der Wettbewerbsgesellschaft sei, erscheint umgekehrt der individuelle Mißerfolg als etwas, das auf eigener Unfähigkeit, Apathie oder Interesselosigkeit beruhe. Diese Art von Leistungsideologie ersetzt und ergänzt die kollektive Ausschließung von Gruppen durch die von Individuen. Dabei bleibt unbeantwortet, wie viel Ungleichheit der Gesellschaft förderlich ist und welcher Grad an sozialer Ungleichheit zerstörerisch ist.

Aus der wesensmäßigen Gleichheit aller Menschen als Menschen wird Chancengleichheit abgeleitet. Diese Forderung läuft zum einen auf die Überwindung sozialer und rechtlicher Diskriminierung hinaus. Oder aber es geht darum, Hilfen zum Ausgleich von Benachteiligungen zu mobilisieren.

Die soziale Grundstruktur einer jeden Gesellschaft weist aber den in sie hineingeborenen Individuen von Anfang an höchst ungleiche Startchancen (via Nationalität, sozialem Status, Geschlecht, Erbschaft, Familie, Anregungspotential) zu. Der Grundsatz der Chancengleichheit zielt (vielleicht stärker noch als Legitimationsgrundlagen von Gerechtigkeit) auf die Menschheit. Allein dadurch ist er von erheblicher Sprengkraft. Überall dort, wo sich Mehrheiten auf Chancengleichheit verständigen können, sind sehr weitgehende Eingriffe in soziale Grundstrukturen möglich. Allerdings feiert in der veröffentlichten Meinung noch immer eine Selbstgewißheit fröhliche Urständ: In der Bundesrepublik Deutschland sei Chancengleichheit bereits weitgehend gewährleistet! Und auch das ist ein Politikum. Begriffe wie Chancengleichheit sind vielfältig besetzt. Sie konkretisieren sich an (divergierenden) Interessenlagen und erhalten durch diese Stoßrichtung und Deutungsmacht. Gerade deshalb – und nicht allein im deutsch-deutschen Kontext – ist die Einforderung von Chancengleichheit für die Linke unverzichtbar.

Als weitere Legitimationsgrundlage des Seinen beziehungsweise des Ihren läßt sich Bedürfnisgerechtigkeit identifizieren. Im Namen der sozialen Menschenrechte wird ein gleicher sozialer Anspruch aller auf eine Grundausstattung mit materiellen und immateriellen Gütern geltend gemacht. Die politische Relevanz der Bedürfnisgerechtigkeit in der Bundesrepublik liegt auf der Hand. Dieser Grundsatz verlangt nicht zuletzt den heute lebenden Generationen im Hinblick auf die künftigen Geschlechter Zurückhaltung und Umkehr ab.

Dieser Aspekt leitet zur sogenannten Umweltgerechtigkeit über. Demnach hat jeder Mensch das Recht auf eine intakte Umwelt. Auch die künftigen Generationen sollen gleiche Rechte auf eine intakte Natur erheben dürfen. Die politische Bedeutung dieser Maßgabe liegt darin, daß sie einen massiven sozialökologischen Umbau der Industriegesellschaften des Nordens und massive Veränderungen in der Lebensweise der Reichen wie der Armen verlangt, vor allem eine Ressourcenumverteilung zugunsten der »Dritten« und »Vierten Welt« bei entsprechend veränderten Lebensweisen dort selbst.

Die Besichtigung verschiedener Zuteilungsprinzipien, die die Metaregel der Gerechtigkeit »Jedem das Seinige« konkretisieren und von einander an- wie einander ausschließenden Legitimationsgrundlagen lassen ahnen, daß in einer Gesellschaft wie der Bundesrepublik sehr verschiedene Gerechtigkeitsvorstellungen im Umlauf sind. Für jede Politik, die mehr soziale Gerechtigkeit herbeiführen will, ist es sehr wichtig, darüber informiert zu sein, was die für diese Politik zu gewinnenden Menschen für gerecht beziehungsweise ungerecht halten. Nicht nur, daß sie in den Gerechtigkeitsvorstellungen von Mehrheiten der hier und heute lebenden Menschen Anknüpfungspunkte finden muß. Es geht darüber hinaus immer auch darum, wie bestehende Interessenlagen und ihre Wertbezüge sozial und ökologisch transformiert werden können. Aus diesen Gründen ist Wissen darüber, was für wen gerecht beziehungsweise ungerecht ist, für das Formulieren und Umsetzen einer sozial gerechteren Politik unverzichtbar.

Exkurs zur empirischen Gerechtigkeitsforschung

Zu unterscheiden sind zwei Zugänge empirischer beziehungsweise soziologischer Gerechtigkeitsforschung: Die Mikrosoziologie befaßt sich mit tatsächlichen Gerechtigkeitsurteilen von Individuen (›was ist für wen sozial gerecht beziehungsweise ungerecht?‹). Als Gegenstand sozialer Gerechtigkeit sind oben die Ver- und Zuteilungseigenschaften der sozialen Grundstruktur bestimmt worden. Diese werden von der Makrosoziologie untersucht – die in einer Gesellschaft vorfindlichen Gerechtigkeitsideologien (Normen und Regeln, nach denen Güter und Lasten in und von Institutionen einer Gesellschaft zu verteilen sind). Die Makrosoziologie untersucht ferner die faktischen Verteilungsprozesse durch Institutionen und sie fragt danach, ob die identifizierten Gerechtigkeitsideologien sich im tatsächlichen Verteilungsverhalten umsetzen. Auf diese Weise werden »primäre« und »sekundäre Gerechtigkeitsideologien« identifiziert.5 Insgesamt sind die Gerechtigkeitsforschung wie die Sozialwissenschaften überhaupt in der Lage, politikrelevante Befunde zu der Frage, was für wen gerecht beziehungsweise ungerecht ist, beizubringen.

Der empirischen Gerechtigkeitsforschung ist auch zu entnehmen, welche Gerechtigkeitsideologien in westlichen Gesellschaften konkurrieren (vgl. Abb. 1), nämlich die sogenannte »Politikgerechtigkeit« und die »Marktgerechtigkeit«. Anders als auf den britischen Inseln und in den USA ist Politikgerechtigkeit die »primäre Gerechtig-keitsideologie« in Kontinentaleuropa, so auch in der Bundesrepublik. »Marktgerechtigkeit« ist hier hingegen die sekundäre Gerechtigkeits-ideologie. Allerdings nimmt ihre Bedeutung unter dem Einfluß neoliberaler Überzeugungen als Gerechtigkeitsvorstellung einflußreicher sozialer Gruppen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu.

Abbildung 1: Konkurrierende Gerechtigkeitsideologien

MarktgerechtigkeitPolitikgerechtigkeit
»Verteilungsindividualismus«»Etatismus«
befürwortet Verteilung über Marktmechanismenbefürwortet politische Instanzen (Staat) als Verteiler
Verteilung erfolgt nach dem BeitragsprinzipVerteilung erfolgt z. B. nach dem Gleichheits- oder Bedürftigkeitsprinzip
präferiert individuelle Freiheitpräferiert ›allgemeine Wohlfahrt‹
erzeugt und erträgt ein hohes Maß an sozialer Ungleichheitorientiert am Ideal der Gleichheit beziehungsweise Chancengleichheit (ausgleichenden Gerechtigkeit)

Grundsätzlich andere Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit in Ost und West?

Vorliegende Befunde nach Roller (vgl. Abb. 2) legen zu dieser Frage ein ›Jein‹ als Antwort nahe. Die primäre Gerechtigkeitsideologie ist in beiden Teilgesellschaften der »Etatismus« beziehungsweise die »Politikgerechtigkeit«. In Ost und West sind Mehrheiten für eine Gesellschaft, in der eher der Staat vorsorgt für Alter, Krankheit und andere Wechselfälle des Lebens. In beiden Teilgesellschaften wollen zudem Mehrheiten eher in einer Gesellschaft leben, in der der Lebensstandard des einzelnen in erster Linie von seiner Leistung abhängt als in einer Gesellschaft, die dem einzelnen einen gewissen Lebensstandard sichert, auch wenn er weniger leistet. Grapik 1: Für eine Gesellschaft, in der eher der Staat vorsorgt für Alter, Krankheit …

Gesellschaft, in der man leben möchte (Zustimmung in Prozent)

 

Eine Gesellschaft, in der der Lebensstandard des einzelnen in erster Linie von seiner Leistung abhängt

Unentschieden

Eine Gesellschaft, die dem einzelnen einen gewissen Lebensstandard sichert, auch wenn er weniger leistet

 

NBL*

ABL*

NBL*

ABL*

NBL*

ABL*

1990

76

65

10

16

14

19

1991

65

63

17

18

23

19

1992

59

62

16

19

25

19

1993

57

59

14

19

29

22

1995

55

57

17

22

28

21

* NBL – neue Bundesländer; ABL – alte Bundesländer

Quelle: E. Roller: Sozialpolitische Orientierungen nach der deut- schen Vereinigung, in: O. W. Gabriel (Hg.): Politische Orientierungen und Verhaltensweisen im vereinigten Deutschland, Opladen 1997, S. 115-146.

Es fällt zunächst auf, daß die Ostdeutschen in etwas stärkerem Maße auf den Staat setzen. Dies ist indes nicht allein ihrer Sozialisation zuzurechnen. Mindestens ebenso drücken sich darin Interessenlagen von (überwiegend) Nichteigentümern und eine rationale Einschätzung ihrer Ressourcen aus. Schon Plessner hat erkannt, daß Verarmung, Deklassierung und Unterversorgung »immer zur Abhängigkeit vom Staate« führen. Daher wird auf absehbare Zeit gesellschaftliche und staatliche Regulierung im Osten eine größere Rolle spielen als in den alten Ländern und von Mehrheiten auch weit eher ertragen werden. Sodann ist bemerkenswert, daß in Ost wie West »Leistungsgerechtigkeit« dominiert und tief verankert ist. In der Zeitreihe wird jedoch eine rückläufige Zustimmung erkennbar. Im Osten fällt die Erosion deutlicher aus. Die ansteigenden Werte für »Bedürfnisgerechtigkeit« in Form von Mindeststandards und die Zunahme der Unentschiedenen legen als politische Option eine soziale Grundsicherung nahe.

Damit läßt sich auch abschätzen, wie sich der doppelte Transformationsprozeß auf die Gerechtigkeitsvorstellungen in den beiden Teilgesellschaften Deutschlands auswirken wird. Die Gerechtigkeitsvorstellungen gleichen sich einander an und sie spreizen sich. Von der tendenziellen Angleichung wie der Spreizung zeugen die Identifikation und der Nachweis der oben erwähnten »Gerechtigkeitslücke«. In beiden Teilgesellschaften ist der Anteil der Menschen, die die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Bundesrepublik für gerecht halten, rückläufig. In den neuen Bundesländern sind es 1997 Mehrheiten von 80 Prozent, die mit der Bundesrepublik keine oder wenig Chancengleichheit verbinden (vgl. Sozialreport 1997: 50; Abb. 3).

Zu den Spezifika der ostdeutschen Teilgesellschaft gehört zudem ihre Ausdifferenzierung in drei konkurrierende Deutungs- und Werte-gemeinschaften, die sich auch in ihren Gerechtigkeitsvorstellungen recht scharf voneinander abheben (vgl. Abb. 4). Es ist nun keineswegs so, daß es dafür im Westen an Entsprechungen mangeln würde. Der Unterschied liegt einmal in den Größenordnungen – im Osten ist beispielsweise die offene und bewußte wie die unbewußte Affinität zu sozialistischen Ideen und Problemlösungen ungleich kräftiger entwickelt. Und sie reicht bis weit hinein in den neuen »Mittelstand Ost«. Sodann unterscheiden sich die Deutungs- und Wertegemeinschaften des Ostens von ihren funktionalen Entsprechungen im Westen durch ihre je andersartigen kulturellen Färbungen.

Einschätzung der Gesellschaftsordnung in den neuen Bundesländern (Juli 1999)

 

Eher gerecht

Eher ungerecht

Teils/ teils

Insgesamt

22

66

12

Anhänger der CDU

28

55

16

Anhänger der SPD

29

58

13

Anhänger der PDS

9

85

5

Männer

26

63

11

Frauen

18

68

13

18-24 Jahre

25

67

8

25-34 Jahre

27

64

9

35-44 Jahre

20

68

11

45-59 Jahre

21

64

12

60 Jahre und mehr

20

64

15

Quelle: Konrad Adenauer Stiftung (Neu, V./Brunner, W.): Ostdeutsch- land im Juli 1999, (Angaben in Zeilenprozent)

Abbildung 4: Ostdeutsche Deutungs- und Wertegemeinschaften

Frage/Bezug

»›prosozialistische‹Ostdeutsche«
(3/5 der Wahlberechtigten)

»›ost‹-deutsche Bundesbürger«
(1/5 der Wahlberechtigten)

»Völkische«“
(1/5 der Wahlberechtigten)

Selbstverständnis

Ostdeutsche(r) in der Gewißheit, nicht westdeutsch zu sein

Bundesbürger, keineswegs »Ost«-Deutsche(r)

Deutsche(r)/Mitteldeutscher

Haltung zur BRD als Staat und Gesellschaftssystem

Annäherung und kritische Distanz

bejahend-affirmativ: »es gibt kein besseres System«

»Altparteien verraten deutsche Interessen, Identität und Werte«

Haltung zum Grundgesetz

Annäherung

Identifizierung

instrumentell; Ablehnung

Leitwerte

prosozialistisch

liberale Demokratie; antitotalitärer Konsens der Demokraten

»nationale Solidarität«

Veränderung des status quo

demokratischer Sozialismus

Vervollkommnung des Bestehenden; »Modernisierung«

Vorrang des Deutschen und der Deutschen

Verhältnis zur DDR (im Rückblick)

keine Totalablehnung (»es war nicht alles schlecht« bis hin zu differenzierten Analysen)

»Unrechtsstaat«; Kunstgebilde; »Zonophobie«

»undeutsch« bei aus »völkischer« Sicht manche positiven Seiten

Position zum Serbien-Krieg der NATO

»Das ist nicht unser, das ist ein westdeutscher Krieg«

wird mitgetragen

»Deutsche Soldaten sollen nicht zum Kanonenfutter amerikanischer Interessen werden«

parteipolitische Orientierung

PDS/demokratische Sozialisten in der SPD

CDU, SPD-Arbeitskreis »Neue Mitte«

REP, DVU, NPD

Bedeutunggewinn sozialer Gerechtigkeit

Seit den siebziger Jahren nimmt die Bedeutung sozialer Gerechtigkeit zu. Der Bedeutungsgewinn von sozialer Gerechtigkeit gründet sich auf massiv veränderte Rahmenbedingungen, die in neuer Weise Verteilungspolitik in den Blick rücken. Damit gewinnen Kriterien der Verteilung, das heißt Gerechtigkeitsgrundsätze, ein neues Gewicht.

Eine Reihe von Entwicklungen hat zum Bedeutungsgewinn der Verteilungsfrage und damit der Gerechtigkeitsproblematik beigetragen – insbesondere jedoch die »Krise des Fordismus«.

Nach 1945 ist in Westeuropa aufgrund einer mehr oder weniger lang anhaltenden Konjunktur und unter dem Einfluß der Systemkonkurrenz der Sozialstaat ausgebaut worden. Für breite Bevölkerungskreise kam es zum sogenannten Fahrstuhleffekt; anders gesagt, Kapital und Arbeit konnten an den Ergebnissen des wirtschaftlichen Wachstums teilhaben, wenn auch nicht gleichermaßen. Der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft wuchs. Grundlage der Kopplung zwischen Wirtschafts-, Produktivitätswachstum und Einkommensentwicklung war der sogenannte fordistische Regulations- und Akku-mulationstypus (die staatssozialistischen Gesellschaften verkörperten eine zeitlich versetzte Variante und rohere Spielart desselben). Der »Fordismus« ist jedoch an interne und externe Grenzen gestoßen. In der »fordistischen« Arbeitsgesellschaft schlägt einerseits die Größe der Erwerbseinkommen als zu reduzierender Kostenfaktor und andererseits als zu erhöhende Nachfrage zu Buche. Immer weniger produzieren mehr und zahlen mehr Steuern und Abgaben, immer mehr sind von den Leistungen des im Rahmen der »fordistischen« Regulationsweise ausgebauten Sozialstaates abhängig. Um diese Situation zu wenden, setzen die einen auf angebotsorientierte und die anderen auf nachfrageorientierte Politik, es wachsen der Druck und die Neigung, die Transfereinkommen spürbar zu reduzieren sowie zur Deregulierung. Der Umbau des Sozialstaates gerät tendenziell zur Demontage und trifft auf den Widerstand derer, die den Sozialstaat verteidigen. Der »fordistische«, auf stetigem Wirtschaftswachstum beruhende Regulationstyp gerät aber auch an externe Schranken – vor allem die Belastbarkeit der Natur. Statt der Fortsetzung der relativ uneingeschränkten Ressourcennutzung (›Raub-bau an der Natur‹) wird dieser jetzt tendenziell skandalisiert oder problematisiert. Eine schärfere Beschränkung der marktwirtschaftlichen Zuteilung von Ressourcen (bis hin zur marktunabhängigen Verteilung) zeichnet sich ab, um der drohenden ökologischen Krise die Spitze zu nehmen. Auf der anderen Seite nehmen Verteilungskämpfe um Wasser, Rohstoffe, Entsorgung von Giftmüll usw. zu.

Insgesamt verändern sich die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Statt dem Ausbau der Sozialstaatlichkeit dominiert nun der Umbau, die Unterordnung der sozialen Standards unter das Leitmotiv der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Damit geraten nicht nur, aber vor allem die Bezieher von Transfereinkommen unter Druck und der Mißbrauch des Sozialstaates wird breit thematisiert. Der Nationalstaat büßt Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen zugunsten der EU ein. Die internationalen Finanzmärkte avancieren mit weitreichenden Folgen für ganze Erdteile zu einem von nationalstaatlichen politischen Entscheidungen weitgehend unabhängigen Machtzentrum. Mit der deutschen Einheit gewinnen die Verteilungskämpfe eine zusätzliche Ost-West-Dimension und es verschärfen sich die Konflikte zwischen »oben« und »unten«.

Sowohl die Chancen für eine an sozialer Gerechtigkeit orientierte Politik als auch die Anforderungen an sie sind erheblich gewachsen.

Anforderungen an eine Politik, die hier und heute mehr soziale Gerechtigkeit einlösen will

Gerechtigkeitsvorstellungen setzten sich häufig vermittelt und eher indirekt in Ansprüche und (kollektives) politisches Handeln um – beispielsweise über Unmutsbekundungen, Gewalt gegen Sachen und Personen, Petitionen, Boykotte, Demonstrationen, Abstimmungsverhalten, Gerichtsprozesse, parlamentarische und außerparlamentarische Aktionen und Initiativen, Lobby-Arbeit, Projekte.

Derartige Vorstellungen unterscheiden sich freilich nach dem Grad ihrer (Nicht-)Anerkennungswürdigkeit wie auch hinsichtlich der Angemessenheit der zu ihrer Geltung eingesetzten Mittel. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob unter dem Motto »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« für die Angleichung der Ostlöhne und -gehälter an das Westniveau oder »Arbeit für Deutsche zuerst« demonstriert wird. Gleichwohl artikulieren sich in beiden Forderungen Gerechtigkeitsvorstellungen, wenn auch verschiedener Art. Es spricht einiges dafür, die Zerstörung von Nobelkarossen (»Klasse gegen Klasse«), Graffitis gegenüber neugestalteten Fassaden (»Euer Frust ist unsere Lust!«) (auch) als fehlgeleitete Gerechtigkeitsvorstellungen zu fassen.

Gerechtigkeitsvorstellungen artikulieren sich auch über Wahlentscheidungen. Sie gehen freilich mit anderen Bestimmungsgründen in das jeweilige Votum ein. Dieser Sachverhalt erklärt auch das eklatante Mißverhältnis (vgl. Abb. 4) zwischen der Größe der Deutungs- und Wertegemeinschaft der »pro-sozialistischen Ostdeutschen« (ca. 60 Prozent der Wahlberechtigten) und den eher bescheidenen Stimmanteilen für die PDS (insgesamt etwas mehr als 20 Prozent der Wähler im Wahlgebiet Ost).

Unter dem Aspekt der Konvertierbarkeit von Gerechtigkeitsvorstellungen in Ansprüche und politisches Handeln ist zum einen ein West-Ost-Gefälle zu verzeichnen. Zum anderen variiert die Umsetzbarkeit mit der Legitimationsgrundlage: Auch im Osten formieren sich Ansprüche, die vom Grundsatz der Besitzstandsgerechtigkeit oder der Leistungsgerechtigkeit (Angleichung der Löhne und Gehälter an das Westniveau) getragen sind, eher und stärker als andere.

Bei den Anforderungen an eine Politik, die mehr soziale Gerechtigkeit einlösen will, geht es vor allem um drei Problemkreise.

Erstens handelt es sich bei der Suche nach einer sozial gerechteren Politik nicht um einen isolierbaren Vorgang. Auf der Tagesordnung stehen etwa seit den siebziger Jahren institutionelle Reformen, die aus der an ihre Entwicklungsgrenzen geratenen »fordistischen« Regulations- und Akkumulationsweise durch die Suche nach einem neuen Entwicklungspfad herausführen. Soweit sich dessen Konturen absehen lassen, handelt es sich um mindestens vier weitreichende Veränderungen gegenüber dem Status quo: (A) eine die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltende Energiebewirtschaftung; (B) um eine neuartige Verbindung von wirtschaftlichen und Naturkreisläufen; (C) eine gravierende Veränderung der praktizierten Lebensweisen, um die Suche nach neuen Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten für die Menschen, die den Ausstieg aus der Massenkonsumgesellschaft kompensieren und (D) die Neubestimmung des Verhältnisses von globalen, regionalen und lokalen Wirtschaftskreisläufen.6 In diesem Kontext werden die Koordinaten und Eckpunkte sozialer Gerechtigkeit zu suchen und zu finden sein.

Zweitens ist der Katalog der Fragen und konzeptionellen Probleme für eine an sozialer Gerechtigkeit orientierte Politik unter diesen Bedingungen lang: Wie muß sie aussehen, wenn wenig Aussicht auf Vollbeschäftigung und Wachstum besteht? Was heißt sozial gerechte Politik unter den Bedingungen globalen wirtschaftlichen Wettbewerbsdrucks?

Benötigt werden Konzepte für den Umbau von Verteilungs- und Vermögensverhältnissen. Zu klären ist die Frage nach der künftigen Rolle des öffentlichen Sektors und den Aufgaben der Staatstätigkeit. Die Forderungen nach Flexibilisierung und Effizienzsteigerung müssen in bezug auf den Staat und den öffentlichen Sektor mit Forderungen nach Re-Regulierung verbunden werden. Erforderlich ist eine Regulierung der internationalen Finanzmärkte. Was bedeutet Modernisierung des Sozialstaates, wenn nicht dessen Demontage gemeint ist?7

Drittens besteht das eigentliche Problem einer sozial gerechteren, in ein übergreifendes Reformprojekt eingebetteten Politik in modernen Gesellschaften mit Machtverteilung und demokratischen Repräsentationssystemen nicht allein darin, Lösungen für die aufgeführten Fragen anzubieten. Solche Sachlösungen würden zudem regelmäßig an den Interventionen der davon tangierten Interessengruppen scheitern, die Besitzstandsgerechtigkeit einfordern. Es gilt vielmehr, Sachlösungen anzubieten, mit denen die gegebenen Interessenlagen und Gerechtigkeitsvorstellungen »aufgehoben« beziehungsweise »transformiert« werden. Interessentransformation, das Aufbrechen blockierender Interessenkonstellationen und Gerechtigkeitsvorstelllungen, die Bereitschaft zu Verhaltensänderungen und Experimenten sind an ein öffentliches Krisenbewußtsein und eine die Möglichkeit wie die Notwendigkeit von Reformen befördernde Öffentlichkeit gebunden. Daher ist die »Entwicklung einer selbständigen und unabhängigen politischen Öffentlichkeit … der wichtigste Schritt zu einer wirksamen Reformpolitik«8.

Wir haben es mithin mit einem Dilemma der Gleichzeitigkeit zu tun – mit der Suche nach Sachlösungen und dem Gewinnen von Mehrheiten für eine an sozialer Gerechtigkeit orientierte Politik. Wo die eingangs zitierten SPIEGEL-Autoren recht haben, haben sie recht: Nur wer die Deutungshoheit erobert, was als sozial gerecht zu gelten hat, hat Aussicht auf Politik- und Gestaltungsfähigkeit! Es ist aber kaum möglich, erst die Sachlösungen zu suchen und dann die geistig-moralische Führerschaft zu erringen. Vermutlich wird das beschriebene Dilemma der Gleichzeitigkeit auf dem Wege der »gleitenden Projektierung« aufzulösen sein.

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Thomas Koch – Jg. 1947; Dr. sc. phil; Studium der Kulturwissenschaft (1968-72) und Promotion (1975) und Habilitation (1987) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ab 1975 in Lehre und/oder Forschung tätig; wissenschaftlicher Mitarbeiter am BISS e.V. seit 1990; Betreiber des Office für Publizistik und Trendanalyse;

Veröffentlichungen zum ostdeutschen Transformationsfall, konzentriert auf die Fragen: Wer sind die Ostdeutschen (Einstellungen, Deutungs- und Handlungsmuster, Identität)? Und Woher kommen und wohin treiben die Angehörigen des neuen »Mittelstandes-Ost«? Bei dem nachfolgenden Text handelt es sich um die verschriftete Fassung eines Vortrages, der am 15. Februar 2000 in den Räumen der Rosa Luxemburg Stiftung gehalten wurde.

1 Vgl. Berliner Rundschau 8/1998, S. 1. Erst unlängst (im März 2000) hat der brandenburgische CDU-Wirtschaftsminister die »Lincoln-Doktrin« erneut ins Spiel gebracht.

2 Kohl-Beraterin Renate Köcher vom Allensbacher Institut befand kurz nach der von der CDU deutlich verlorenen Bundestagswahl 1998: »Das Wahljahr 1998 hatte durchaus ein inhaltliches Leitmotiv … Das Leitmotiv war die ›Gerechtigkeitslücke‹. In den letzten Jahren hat der Eindruck überhand genommen, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik nicht gerecht sind. 1995 empfanden noch 39% die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse als gerecht, 1998 nur noch 23%, im Osten gar nur 9%. 71% der gesamten Bevölkerung sind überzeugt, daß die soziale Gerechtigkeit in den letzten Jahren abgenommen hat«. FAZ vom 14. Oktober 1998.

3 »Die Konservativen können nicht die langfristige Funktionsfähigkeit von Gesellschaften sichern … Die Synthese von hoch- moderner Ökonomie und sozialer Integration ist bislang unzureichend gelungen, … Soziale Modernität und ökonomische Modernisierung aber können und müssen in Einklang gebracht werden.« Die Sozialdemokratie wolle nicht die Augen vor Armut, sozialer Marginalisierung und kultureller Ausgrenzung verschließen. Aber: »Eine Politikstrategie, die die Anliegen der Schwachen in den Mittelpunkt der öffentlichen Kommunikation stellt, muß scheitern. Das Eintreten für ein Drittel der Gesellschaft macht die SPD zur 30 Prozentpartei … Dann – und nur dann –, wenn die Gewinner der Modernisierung bereit sind, der SPD ihre Stimme zu geben, und ihre Politik zu unterstützen, kann sie etwas für die Verlierer tun« (Schröder 1998).

4 »Soziale Gerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität werden auch künftig zu den Kernbegriffen linker Politik gehören. Wenn es damit konkret wird, tauchen aber kontrovers diskutierte Grundsatzfragen auf. Sie fokussieren sich in dem Gegensatzpaar Modernisierung und Gerechtigkeit. Es ist ja nicht nur der offene Neoliberalismus gescheitert (wenn auch sein Einfluß noch immer groß ist), auch die neokeynesianistische Politik der staatlichen Nachfragestimulierung … der siebziger Jahre konnte die selbstgesteckten Ziele nicht erreichen und kann heute nicht unbesehen zum theoretischen Ausgangspunkt linker Sozialpolitik werden. Wo sind also heute vor dem Hintergrund einer ökonomisch gravierend veränderten Ausgangslage, ohne Aussicht auf Vollbeschäftigung und Wachstum, unter den Bedingungen des wirtschaftlichen Wettbewerbsdrucks und der Globalisierung, die Eckpunkte einer Politik für mehr soziale Gerechtigkeit zu sehen?« (Z, Nr. 40: 7).

5 Aus Platzgründen wird bezüglich der Indikatoren, mit denen die empirische Gerechtigkeitsforschung arbeitet, auf einschlägige Publikationen von Bernd Wegener verwiesen. Quelle: nach Bernd Wegener u.a.: Die Wahrnehmung sozialer Gerechtigkeit in Deutschland und im internationalen Vergleich. Abschlußbericht für den deutschen Teil des internationalen Social Justice Project, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Soziologie) 1994.

6 Vgl. Rainer Land: Reformpolitik in Zeiten der Depression, in: Berliner Debatte INITIAL, 10(1999)4/5, S. 5-19.

7 Vgl. Z, Nr. 40/1999, S. 7.

8 Rainer Land: Reformpolitik in Zeiten der Depression, a.a.O., S. 18.