Publikation Ernährungssouveränität Agrargenossenschaften heute und morgen: Soziale Potenziale als genossenschaftliche Gemeinschaften

Studie Zur Vorbereitung der 2. agrargenossenschaftlichen Konferenz der RLS (2000). von Prof. Dr. Kurt Krambach (0; 3 – 6; 7)und Dr. Hans Watzek (1; 2; 3.2)

Information

Reihe

Online-Publ.

Autor

Kurt Krambach,

Erschienen

Mai 2000

Bestellhinweis

Nur online verfügbar

 

 

Studie Zur Vorbereitung der 2. agrargenossen-schaftlichen Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung (2000)

 

 

Die Studie wurde im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung auf der Grundlage eines Werkvertrages zum Thema „Gegenwart und Zukunft von Agrargenossen-schaften und kooperativen Produktionsformen in der Landwirtschaft“ von November 1999 bis Mai 2000 angefertigt.

 

Auftragnehmer: Prof. Dr. Kurt Krambach

 

Im Anhang der Studie befindet sich unter dem Titel:

„Forschungsbericht: AGRAR 2000 – soziologische Umfrage in ostdeutschen Agrargenossen-schaften“ eine Auswertung empirischer Befunde, die im Nachauftrag durch das Institut für Sozialdatenanalyse e.V. /isda /Berlin ausgeführt wurde.

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Studie darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Rosa-Luxemburg-Stiftung reproduziert oder verbreitet werden

 

0 .Anliegen der Studie

Die Studie ist wesentlicher Bestandteil der inhaltlichen Vorbereitung einer Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung, deren Gegenstand die Gegenwart und Zukunft von Agrargenossenschaften und anderen kooperativen Produktionsformen in der Landwirtschaft ist. Das ist die zweite Konferenz dieser Art; die erste fand im Juni 1995 in Berlin mit mehr als 100 Teilnehmer/innen aus der Praxis gemeinschaftlicher Produktionsformen in der Landwirtschaft, aus Politik und Wissenschaft statt.[1]

Sie reiht sich ein indie Thematisierung politischer Bildung, die seit 1993 mit der Themenreihe „Agrar- und landpolitisches Podium“ das Profil des damaligen Vereins Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V. um Fragestellungen aus dem Bereich der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes bereichert hat. Unter den Themen spielten die Probleme der Entwicklung von Agrargenossenschaften, die aus der Umstrukturierung der früheren Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) hervorgegangen waren, auf Grund ihrer politischen Brisanz eine vorrangige Rolle.

In diesen Veranstaltungen, insbesondere in der 1. agrargenossenschaftlichen Konferenz, verband sich das Anliegen, die Möglichkeiten und die Zukunftsträchtigkeit genossenschaftlicher Produktionsformen zum Gegenstand politischer Bildung zu machen, mit dem Anspruch, dies auch analytisch dadurch zu untermauern, dass aus der Praxis genossenschaftlicher Entwicklung geschöpft wird mit dem Ziel, dieser Entwicklung dienlich zu sein. Insofern wurde zur guten Tradition, wissenschaftlich-analytisches Potenzial und aktuelle Analysen der Praxis für diese politische Bildungsarbeit zu erschließen[2].

Zur Vorbereitung der 2. agrargenossenschaftliche Konferenz wurde die vorliegende Studie angefertigt. Sie knüpft inhaltlich an die Fragestellungen und Resultate der 1. Konferenz an und basiert einerseits auf einer kurzen Reflexion der Veränderungen in den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, andererseits und in erster Linie auf der Analyse aktueller Problemlagen und Erfahrungen durch Recherchen, Expertengespräche und Fallanalysen in ausgewählten Agrargenossenschaften, die in 9 Betrieben von den Autoren selbst vorgenommen wurden.

Parallel dazu wurde mit Unterstützung von Genossenschaftsverbänden eine soziologische Umfrage durchgeführt, die 40 Genossenschaften aus allen fünf ostdeutschen Bundesländern und mehr als 500 beschäftigte Mitglieder und Nicht-Mitglieder dieser Betriebe als Probanden erfasste. Die empirische Aufbereitung und Auswertung dieser Umfrage wurde vom Institut für Sozialdatenanalyse übernommen. Als Ergebnisformen liegen dazu im Anhang eine Auswertung der Befragung der Beschäftigten und eine Auswertung von Fragespiegeln vor, die von Vorständen bzw. Geschäftsführern aus den Untersuchungsbetrieben beantwortet wurden.

Die Studie und die Anhänge bieten eine Grundlage dafür, auf dem neuesten Stand von Erkenntnissen aktuelle Probleme und Erfahrungen aus der Praxis zur Diskussion zu stellen. Die mit Hilfe der Studie vorbereitete Konferenz soll durch Beiträge von Experten und insbesondere durch die Diskussion von Praktikern, Wissenschaftlern und Politikern in thematischen Arbeitsgruppen dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch dienen, neue Erkenntnisse für die Praxis gewinnen sowie Konsequenzen für die politische Bildung, die Politik und die Wissenschaft ableiten.

1. Politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.1   Agrarpolitische Ergebnisse der 1. agrargenossenschaftlichen Konferenz (1995)

1.2   Agrargenossenschaften 2000: Gewachsene Akzeptanz der strukturellen Vorzüge und der Wettbewerbsfähigkeit

1.1. Agrarpolitische Ergebnisse der 1. agrargenossenschaftlichen Konferenz (1995)

Zum Zeitpunkt der 1. agrargenossenschaftlichen Konferenz gab es die Agrargenossenschaften und anderen gemeinschaftlichen Produktionsformen, die aus der Umstrukturierung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) in der DDR hervorgegangen waren, bereits seit 5 Jahren. Sie bewirtschafteten ca. 60% der von der ostdeutschen Landwirtschaft genutzten Fläche (LF).

Sie hatten einen schwierigen Strukturwandel und Anpassungsprozess hinter sich. Der Prozess der Konsolidierung hatte eingesetzt, verlief jedoch sehr differenziert. „Mit dem Übergang zur Marktwirtschaft in den neuen Bundesländern waren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz alle LPG bis zum 31.12.1991 in neue Rechtsformen umzuwandeln. Andernfalls befanden sie sich kraft Gesetz in Auflösung. Der Prozess der Umwandlung und die Wahl der Rechtsform vollzog sich vielerorts ohne grundlegende Kenntnisse über die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen. Obwohl die Beratung von vielen Freiberuflern nicht auf die Bildung von Agrargenossenschaften zielte[3], haben viele Vorstände und Bauern - anknüpfend an ihre Erfahrungen mit dem Genossenschaftswesen - sich für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft entschieden.“[4]

In den Jahren 1990 und 1991 hatten sich die Mitglieder und anderen Beschäftigten der LPG mehrheitlich dafür entschieden,auch künftig in einer „genossenschaftlichen oder ihr ähnlichen Form“ wirtschaften zu wollen.[5] Diese Entscheidung stand im Gegensatz zu den Vorstellungen und Zielen der Bonner Regierung, die - ohne die Erfahrungen und Interessen der Mehrheit der ehemaligen Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern zu respektieren, geschweige denn anzuerkennen - in ihrer Agrarpolitik so einseitig, wie es zur Zeit des Kalten Krieges üblich gewesen war, nach wie vor allein auf demsogenannten „Leitbild vom bäuerlichen Familienbetrieb“ beharrte. Damals konnte im Ergebnis soziologischer Untersuchungen während dieser Umbruchphase der Schluss gezogen werden, dass die Zukunftschancen solcher umstrukturierten gemeinschaftlichen Betriebsformen noch sehr ungewiss waren und vor allem von drei Faktoren abhängen würden: (a) von dem endogenen wirtschaftlichen Potenzial dieser Gemeinschaftsformen selbst, ihren spezifischen inneren Möglichkeiten und Vorteilen, in der Marktwirtschaft zu bestehen; (b) von den sozialen Potenzialen der Mitglieder und Beschäftigten, ihren Fähigkeiten und sozialen Eigenschaften für die Gestaltung überlebensfähiger gemeinschaftlicher Produktionsformen; (c) von den politischen und wirtschaftlichen äußeren Rahmenbedingungen.[6]

Bis 1995 hatte sich an der einseitigen agrarpolitischen Grundhaltung der Bundesregierung faktisch kaum etwas geändert, wenn auch formal gelegentlich von einer Chancengleichheit für alleBetriebsformen die Rede war. Somit konnte auf der 1. agrargenossenschaftlichen Konferenz gefolgert werden: „Wenn diese Gemeinschaftsformen bis heute existieren, so verdankensie das in erster Linie sich selbst, ihrer eigenen Kraft, ihrem ökonomischen und sozialen Potenzial, den Anstrengungen ihrer Beschäftigten, sei es als Mitglieder, Arbeitnehmer oder Leiter. Der regierungsoffiziellen Agrarpolitik verdanken sie ihr bisheriges Überleben gewiss nicht. Im Gegenteil: Sie werden von dieser Politik bislang immer noch als die ungewollten und ungeliebten Stiefkinder behandelt, deren Existenz man notgedrungen akzeptieren muss, die man aber am liebsten los wäre. Das heißt, sie haben überlebt trotz einer ihnen feindlich gesinnten Agrarpolitik, trotz davon ausgehenden Restriktionen und vorenthaltener Chancengleichheit.“[7]

Es war schon ein politisches Faktum, dass bis zum Sommer 1995 viele Gemeinschaftsbetriebe die prinzipiellen Potenziale und Vorteile gemeinschaftlicher Agrarproduktion praktisch nachgewiesen hatten. Das heißt, es war keine Frage mehr, ob solche Formen prinzipiell in der Marktwirtschaft überlebensfähig sind, sondern es blieb die Frage, wie es gelingen würde, die politische Akzeptanz dieser neuen historischen Realität zu erreichen. Kriterium dafür musste vor allem sein, ob die politisch gesetzten Benachteilungen und Restriktionen verschwinden würden.[8]

Von der Konferenz (1995) wurden dazu vor allem folgende Aspekte artikuliert[9]:

  • Der einsetzende Konsolidierungsprozess wurde immer noch ungünstig beeinflusst durch die Nachwirkungen jenes politisch organisierten Crashs der ostdeutschen Landwirtschaft, der infolge der überstürzten Währungsunion 1990 und des abrupten Überstülpens der politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Union und ihrer Agrarpolitik entstanden war. Entgegen den bisherigen Erfahrungen und Praktiken des Integrationsprozesses in der EU und trotz den extrem unterschiedlichen politischen, ökonomischen, sozialen und betriebsstrukturellen Unterschieden zwischen der ost- und westdeutschen Landwirtschaft gab es keinerlei Übergangs- oder sonstige Sonderregelungen. Das Ergebnis waren seit Mitte 1990 ausgeprägte Krisenerscheinungen, gekennzeichnetdurch Absatz-, Liquiditäts- und Strukturkrisen der Landwirtschaft und einer den ganzen ländlichen Raum betreffenden Sozialkrise.
  • Nachdauernde Wirkung hatte auch der gesetzlich verordnete Zeitdruck, unter dem bis Ende 1991 die Umstrukturierung der LPG zu erfolgen hatte, wozu u.a. Entwicklungskonzepte gehörten, die teilweise ohne Sicherheiten bezüglich wichtiger Produktionsfaktoren (z.B. durch Unklarheiten über künftige Bodenverhältnisse, darunterden Zugang zur Nutzung bzw. zum Erwerb von Treuhand-verwalteten ehemals volkseigenen Flächen) erstellt werden mussten.
  • Das noch von der Volkskammer der DDR 1990 beschlossene Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LAG), das die Umstrukturierung der LPG rechtlich sichern sollte, führte nach Novellierung durch den Bundestag zu einem Kapitalabfluss aus den Nachfolgeeinrichtungen der LPG, der die Kapitalschwäche dieser Gemeinschaftsunternehmen (die Eigenkapitalquote dieser Betriebe lag im Durchschnitt bei 20%) weiter verschärfte und dringend erforderliche Investitionen behinderte.
  • Die Verpflichtung zur Übernahme der Altschulden der LPG durch die Agrargenossenschaften und anderen Gemeinschaftsunternehmen hat über eine langen Zeitraum negative Auswirkungen auf die ökonomische entwicklung der Betriebe, die Modernisierung der Produktion und die Kreditwürdigkeit gegenüber Banken.
  • In der steuer- und förderrechtlichen Behandlung waren die Gemeinschaftsunternehmen schlechter gestellt als Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR). Gravierend traten auch Benachteiligungen auf sozialem Gebiet in Erscheinung, indem z.B. die Stützung von Sozialleistungen (Renten- und Krankenversicherung) nur Einzelunternehmen zuflossen.

 

Als wesentliche agrarpolitische Forderungen wurden erhoben[10]:

Die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, besonders die förder- und steuerrechtlichen Instrumentarien, müssen Chancengleichheit für alle Betriebsformen garantieren. Der bäuerliche Familienbetrieb darf nicht das alleinige Maß der Agrarpolitik sein; alle agrarpolitischen Entscheidungen und Förderrichtlinien in Bonn und Brüssel sollten die spezifischen Bedingungen der ostdeutschen Landwirtschaft berücksichtigen und die im Ergebnis freier Entscheidung der Bauern entstandenen gemeinschaftlichen Unternehmensstrukturen als gleichberechtigt anerkennen.

1.2. Agrargenossenschaften 2000: Gewachsene Akzeptanz der strukturellen Vorzüge und der Wettbewerbsfähigkeit

Fünf Jahre nach der 1. agrarsoziologischen Konferenz und 10 Jahre nach dem Beginn der Umstrukturierung hat sich die Position der Agrargenossenschaften und anderen kooperativen Produktionsformen wesentlich gewandelt: Ihre Überlebensfähigkeit unter den marktwirtschaftlichen Bedingungen wird kaum noch in Frage gestellt. Im Gegenteil, auch von der offiziellen Politik und der Wissenschaft wird immer häufiger die besondere Wettbewerbsfähigkeit dieser Strukturen hervorgehoben. Sie haben eine starke Lobby in den Bauern- und Genossenschaftsverbänden gefunden und von der Politik als Realitätakzeptiert.

Die Landwirtschaftin den neuen Ländern zeichnet sich als ein Wirtschafts­bereich aus, in dem sich in den letzten Jahren sichtbare Prozesse der Konsolidierung und Stabilisierung vollzogen haben. Die Agrargenossenschaften und anderen Gemeinschaftsunternehmen haben daran den maßgeblichen Anteil. Sie haben sich in der ostdeutschen Landwirtschaft als wirtschaftlich und sozial stabile Struktureinheiten erwiesen.

Die Agrargenossenschaften, imUnstrukturierungsprozess der Landwirtschaft der DDR auf der Basis des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und des Genossenschaftsgesetzes in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) gebildet, sind trotz Vorbehalten und Restriktionen seitens der ofiziellen Politik, wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligungen nicht nur zu einem stabilen Element der ostdeutschen Agrarstruktur, sondern damit auch zum einem historisch neuen Bestandteil der bundesdeutschen Agrarverfassung überhaupt geworden.

Tabelle 1 [11]Anteil der landwirtschaftlichen Unternehmen nach Rechtsformen an der Nutzfläche 1999

Rechtsform

Flächenanteil in Prozent

   
 

Bundesrep. insges.

Alte Länder

Neue Länder

Einzelunternehmen im Haupt‑ und Nebenerwerb

69,6

92,2

23,5

Personengesellschaften

12,2

7.0

22,8

Juristische Personen

17,8

0,4

53,5

dar. Agrargenossenschaften

10,0

0,1

30,4

Die Agrargenossenschaften haben in den neuen Bundesländern einen Anteil von 57% an der Flächennutzung durch Agrarunternehmen in der Rechtsform juristischer Personen (wozu nebenden Agrargenossenschaften vor allem GmbH, Aktiengesellschaften u.ä. zählen). Dieser Anteil ist in den letzten Jahren stabil geblieben.

Dank der Entfaltung ihrer ökonomischen Potenziale ist seit 1995eine weitere wirtschaftliche Stabilisierung der Agrargenossenschaften erfolgt. Daran haben auch die größere Akzeptanz durch die Politik und die gewachsenen Rolle von Verbänden und wirtschaftliche Einrichtungen einen Anteil. Hervorzuheben sind insbesondere der Deutsche Raiffeisenverband und die einzelnen Genossenschaftsverbände, der Deutsche Bauernverband und die DG-Bank.

Eine anschauliche Kennziffer für die ökonomische Stabilisierung ist das Betriebseinkommen.

Tabelle 2 [12] Betriebseinkommen (Unternehmensergebnis und Personalaufwand) in DM/AK

 

Wirtschaftsjahr

Veränderung in Prozent

 

1995/1996

1998/1999

 

Vollerwerbsbetrieb

37.850

36.740

- 3

Agrargenossenschaft

40.700

45.490

+ 12

Eine Auswertung von Einzelergebnissen zeigt allerdings, dass die Differenzierung der ökonomischen Ergebnisse zwischen den Agrargenossenschaften größer ist als bei den Einzelunternehmen. Ursachen sind unter anderem:

  • In großen Produktionseinheiten - die Agrargenossenschaften bewirtschaften im Durchschnitt 1430 Hektar – spielt die Qualität des Management einegroße Rolle. Ebenso wie die Motivation der Beschäftigten sind Entscheidungen über die Struktur der Produktion und Investitionen, Sicherung der Qualität und des Absatzes der Produkte, usw. maßgebliche Erfolgskriterien.
  • In den bäuerlichen Einzelbetrieben werden oft durch ein hohes Maß an Selbstausbeutung Kosten reduziert und negative Ergebnisse überbrückt.
  • Die Agrargenossenschaften haben im Vergleich zu den ostdeutschen Einzelbetrieben und auch Personengesellschaften (GbR) eine wesentlich höhere Tierproduktion. Durch die Rahmenbedingungen der EU-Agrarpolitik sind jedoch Tierproduzenten schlechter gestellt als Marktfruchtbetriebe, überdies stärker mit Risikofaktoren belastet. Schwankungen in den Milch- und Schlachttierpreisen, wie z.B. der Einbruch der Schlachtschweinepreise in 1999, das Milchquotensystem sind Beispiele dafür.

 

Tabelle 3 [13]Großvieheinheiten je 100 Hektar LF in ostdeutschen Agrarunternehmen

Betriebsform

Stückzahl/100 ha

Einzelunternehmen

33

Personengesellschaften

36

Agrargenossenschaften

55

Man kann davon ausgehen, dass sich in der ostdeutschen Landwirtschaft Entwicklungen vollzogen und Strukturen herausgebildet haben, die sich von denen im alten Bundesgebiet und auch der anderen EU-Länder grundsätzlich unterscheiden. Insofern bestehen innerhalb Deutschlands – vor allem hinsichtlich der Betriebsgrößen, der Eigentumsverhältnisse, der Rechtsformen undder Arbeitsverfassung – zwei unterschiedliche Landwirtschaften. Die Möglichkeit dieser Entwicklung der ostdeutschen Landwirtschaft ist vorrangig auf folgende Faktoren zurückzuführen.

  • Trotz vieler negativer Erfahrungen (Reglementierung und Bevormundung) in der Landwirtschaft der DDR hatten viele Bauern aber auch die positiven Seiten einer gemeinschaftlichen, genossenschaftlichen Produktions-, Arbeits- und Lebensweise erfahren und verinnerlicht. Daher bevorzugten sie wiederum eine gemeinschaftliche Produktion.
  • Die Treuhandanstalt hatte nur einen äußerst begrenzten Einfluss auf die Umstrukturierung der Landwirtschaft; er betraf nur die ehemals volkseigene Landwirtschaft. Über ihr privates und genossenschaftliches Eigentum konnten die Bauern in eigener Verantwortung entscheiden.
  • Im Unterschied zu anderen Bereichen, wo im Transformationsprozess mit politischen, juristischen und ökonomischen Mitteln ein Elitenwechsel durch gesetzt wurde, war dies in der Landwirtschaft nur begrenzt möglich. Die Bauern entschieden sich überwiegend für die ihnen vertrauten, qualifiziertenFachleute, die sich bereits in der LPG als Leiter bewährt hatten, zur Gestaltung des Umstrukturierungsprozesse und zur Einrichtung desManagements für die neuen Betriebe.

 

Anders wäre es kaum möglich gewesen, jene komplizierten Hürden, die der Übergang zur Marktwirtschaft brachte, zu überspringen und mit den neuen bürokratischen und dirigistischen Erscheinungen der Agrarpolitik zu Rande zu kommen. Gleichermaßen trifft das auf die zusätzlichen Belastungen zu, die aus Einbrüchen in der Produktion, Altschuldenbelastung und Vermögensauseinandersetzungen entstanden, und auf die komplizierten sozialen Probleme, die ausden Zwängen zum abrupten Abbau von Arbeitskräften und anderen sozialen Verwerfungen erwuchsen.

Ohne die genannten Faktoren wäre es nicht möglich gewesen, dass sich inzwischen die Mehrheit der Agrargenossenschaften konsolidiert hat. Sie haben sich als leistungsfähige, konkurrenzfähige und zukunftsfähige genossenschaftliche Unternehmen erwiesen. Als Produktivgenossenschaften in der Landwirtschaft stellen sie eine Bereicherung der genossenschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik dar, und sie haben ihren Platz in der genossenschaftlichen Familie eingenommen. Und sie haben auch zum Wandel des agrarpolitischen Leitbildes beigetragen.

In den letzten fünf Jahren konnten die Benachteiligungen der Agrargenossenschaften und anderen gemeinschaftlichen Produktionsformen in der Landwirtschaft weitgehend zurückgedrängt werden. Die gesellschaftspolitische Akzeptanz der Agrargenossenschaften als wettbewerbsfähige Unternehmensformen, die am Markt bestehen können, ist gewachsen.

Dennoch hat sich die Politik noch nicht endgültig, wie sich in Äußerungen von manchen Politikern und auch Wissenschaftlern widerspiegelt, mit den besonderen Strukturen der ostdeutschen Landwirtschaft als dauerhafte Erscheinung abgefunden.

Eindeutige Benachteiligungen, die aus der im Entwurf der Agenda 2000 vorgesehen gewesenen Degression der Ausgleichszahlungen nach Größe der Betriebe entstanden wären, konnten abgewehrt werden. Hingegen stellt die mit der Einführung der Ökosteuer verbundene Begrenzung der Gasölbeihilfe auf maximal 3000 DM erneut eine Benachteiligung der Gemeinschaftsunternehmen dar. Allerdings gab es nach Protesten der Bauern und ihrer Organisationen Zusagen, wonach diese Maßnahme auf das Jahr 2000 beschränkt werden soll.

Nach wie vor trägt ein großer Teil der Gemeinschaftsunternehmen eine besondere Belastung durch die Altschulden. Trotz der so genannten bilanziellen Entlastung wachsen diese Schulden auf Grund der von den Banken berechneten Zinsen ständig an. Vorrang hätte hier ein Zins-Moratorium, denn eine denkbare Streichung dieser Schulden selbst hätte zur Voraussetzung, dass die damit verbundenen Probleme einer potenziellen Neuauflage von Vermögensauseinandersetzungen und steuerrechtlichen Belastungen vorher einer Klärung zugeführt werden.

3. Probleme der Sicherung der betrieblichen Bodenfonds

Der Boden ist die entscheidende Produktionsgrundlage des landwirtschaftlichen Reproduktionsprozesses: Im Unterschied zu ande­ren Produktionsmitteln verschleißt er nicht im Produktionspro­zess,sondern sein Gebrauchswert - die Bodenfruchtbarkeit – kann durch fachlich gute Bewirtschaftung und Nutzung erhöht werden.

Eine weitere Besonderheit des Produktionsmittels Boden ergibt sich daraus, dass er nicht vermehrbar ist und auch nicht ver­lagert werden kann. Landwirtschaftliche Produktion, mit Ausnahme industrieller, gewerblicher Tierproduktion, kann deshalb nur auf dem gegebenen Standort (nach Bodenqualität unterschiedlich) betrieben werden. Unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen ist der Boden gleichzeitig auch Kapitalanlage und Spekulationsobjekt.

Im Unterschied zu den alten Bundesländer ist in Ostdeutschland fast der gesamte landwirtschaftlich genutzte Boden -rund 90 Prozent der Fläche – Pachtland. Das resultiert daraus, dass die LPG-Mitglieder Privateigentümer ihres in die LPG eingebrachten Bodens blieben, ihn gemeinschaftlich bewirtschafteten und nach 1990 an Agrargenossenschaften und andere Gemeinschaftsunternehmen verpachteten. Daneben gab es noch den volkseigenen Boden der DDR, der - aus der Bodenreform stammend - als Staatseigentum durch die Treuhandanstalt und ihre Nachfolgeeinrichtung, die BVVG, an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet wurde. Das Verhältnis des Anteils der Pachtfläche von Privateigentümern des Bodens zu dem der BVVG beträgt 80 zu 20.

Der Anteil der staatlichen Pachtflächen, die privatisiert werden sollen, ist ein Er­gebnis der Festlegungen des Einigungsvertrages .Die privaten Verpächter in Ostdeutschland sind mehrheitlich gleichzeitig Mitglieder der Agrargenossenschaft oder Anteilseigner bzw. Mitarbeiter in anderen Gemeinschaftsunternehmen.

Auch darin zeigt sich, vor allem in den Agrargenossenschaften die Einheit von Eigentümer und Produzent, der auch sein Privateigentum am Boden gemeinschaftlich nutzt.

Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes sind 95% der Verpächter in der alten Bundesländern Nicht-Landwirte, die das Bodeneigentum als Kapitalanlage nutzen. Die daraus resultierenden Pachtzahlungen von 2,5 Mrd. DM sind 15% der Wertschöpfung der westdeutschen Landwirtschaft dar und bedeuten hohen Kapitalabfluss für die Pachtbetriebe.

Für die Agrargenossenschaften und anderen gemeinschaftlichen Produktionsformen ist die langfristige Sicherung der Verfügbarkeit über genügend Boden als Produktionsmittel eine entscheidende Existenzfrage.

In Erkenntnis dieser Sachlage haben Gemeinschaftsunternehmen in den letzten Jahren entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten Boden gekauft. In erster Linie von Mitgliedern bzw. Mitarbeitern und in begrenztem Maß im Rahmen der bisherigen Privatisierung von staatlichem Boden (Bodenerwerbsprogramm).

Das Bilanzvermögen der juristischen Personen an Boden erhöhte sich im Zeitraum 1995/1996 zu 1998/1999 langsam von 276 DM/ha LF auf 561 DM/ha LF.

Im Durchschnitt verfügen die Gemeinschaftsunternehmen über 65 Hektar Eigentumsfläche, wobei dieser Anteil stark differiert in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Für eine weiter Konsolidierung der Gemeinschaftsunternehmen erscheint es günstig, wachsende Gewinne in den Kauf von Boden zu investieren, zumal das die Sicherheit über die Verfügbarkeit erhöht. Allerdings wäre nicht ratsam, Bodenkauf zu Lasten erforderlicher Investitionen für Innovationen und Rationalisierungen durchzuführen. Ein besonderes Problem stellt dabei die Privatisierung der sogenannten Treuhandflächen (BVVG) dar.Dieser Anteil des in staatlichem Besitz befindlichen Bodens ist, historisch bedingt, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern besonders hoch. Dort befinden sich zwei Drittel dieses Bodenfonds. Im Interesse der Landwirtschaftsbetriebe wäre eine Privatisierung dieses bodens durch Verkauf abzulehnen. Eine langfristige Verpachtung, auch nach Grundsätzen des Erbbaurechts, ist ebenfalls eine Möglichkeit der Privatisierung, wie sie auch in anderen Ländern praktiziert wird; sie wäre für die Gemeinschaftsunternehmen der günstigere Weg.

Die gegenwärtige Bundsregierung will den Kurs des Verkaufs dieses Bodens fortsetzen, allerdings nach EALG und Bodenerwerbsverordnung zu begünstigten Konditionen (65% des Verkehrswertes).

Die Vorschaltung der langfristigen Verpachtung dieses Bodens an die gegenwärtigen Nutzer (18jährige Pacht) sollte wegen ihres positiven Effekts uneingeschränkt realisiert werden.

Allerdings sind auch hier die Gemeinschaftsunternehmen benachteiligt, da der begünstigte Flächenerwerb auf 6000 Bodenpunkte je Betrieb begrenzt wurde, unabhängig davon, ob es sich um eine Agrargenossenschaftmit einer Größe von z.B. 1500 ha LFund 30 Mitgliedern, einen kleinen bäuerlichen Familienbetrieb oder einen sogenannten Alteigentümer handelt. Dennoch sollten die Agrargenossenschaften auch diese beschränkte Möglichkeit nutzen.

Dieser Boden kann - im Rahmen des Bonus je Betrieb - sowohl von der Genossenschaft als auch von einzelnen Mitgliedern gekauft werden. Die Untersuchungen in Agrargenossenschaften zeigten eine relativ geringen Bereitschaft bei Mitgliedern.[14] Gründe dafür sind vor allem das nicht vorhandene Geldvermögen, aber wohl auch - als Erbe der DDR-Vergangenheit - eine Unterschätzung der Bedeutung von privatem Bodeneigentum als Produktionsmittel.

In der Diskussion (von Mecklenburg-Vorpommern als Vorschlag eingebracht) ist ein interessantes Pacht-Kauf-Modell, das den Gemeinschaftsunternehmen die Kaufoption sichern würde, ohne sofort die erforderlichen finanziellen Mittel aufbringen zu müssen.

Der überwiegende Teil der Pachtflächen der Agrargenossenschaften wurde von den Mitgliedern oder anderen privaten Bodenpächtern gepachtet. Manche Genossenschaften haben Hunderte, also eine die eigene Mitgliederzahl um ein Vielfaches überschreitende Zahl solcherPachtverträge. Im Interesse der Sicherung stabiler, langfristiger Pachtverhältnisse ist die so genannte „Verpächterpflege“ von großer Bedeutung. Sie wird in vielfacher Weise praktiziert, um auch betriebsexterne Verpächter am genossenschaftlichen und dörflichen Leben teilhaben zu lassen, sei es durch Einladungen zu Ernte- und anderen Dorffesten oder zu unternehmerischen Planungsdiskussionen, z.B. zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit. Damit wird Vertrauen gestärkt, die Verpächter können sich überzeugen, ob ihr Boden sich in guten Händen befindet und in seinem Wert gesteigert wird. Im Interesse der Sicherung ihrer Bodenfonds und der dauerhaften Verbindung mit den Pächtern sollten Genossenschaften nach Maßgabe ihrer Wirtschaftskraft dem Trend des Anstiegs der noch relativ niedrigen ostdeutschen Pachtpreise (ca. 40% im Vergleich zu den alten Bundesländern) Rechnung tragen; aus dem gleichen Grund ist es günstig, in die Pachtverträge eine Vorkaufsoption für den Pächter aufzunehmen.

3.1 Reproduktion der Genossenschaftlichkeit: Förderzweck, gemeinschaftliche Produktion und Mitglied- schaftsverhältnis

3.1.1 Agrargenossenschaften und Genossenschaftsidee

Der Genossenschaftsgedanke oder auch die Genossenschaftsidee - beide werden hier als Synonym gesehen - haben eine lange geschichtliche Tradition. Allgemein stehen hinter dieser Ideefolgende drei Aspekte:

Erstens das Konzept eines freiwilligen Zusammenschlusses von Menschen, die durch diese Vereinigung von Kräften und mittels kooperativer Aktionen einander helfen wollen, gemeinsame Interessen zu realisieren. Diesem Konzept liegt wohl – in welcher Form und Variation auch immer – die Hoffnung / das Ziel / die Erfahrung / der Wunsch / das Bedürfnis zu Grunde, bestimmte Interessen gemein besser als einzeln verwirklichen zu können. Historisch war und bleibt damit meist auch die Vorstellung verbunden, in einer relativ überschaubaren Gruppe gemeinsamer Interessenten gemeinschaftliche Selbsthilfe – sei es im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale, kulturelle oder andere Lebensinteressen - zu leisten, zu diesem Zweck Selbstbestimmtheit gemeinsam auszuüben und in vereinbarter Verbindlichkeit dafür gemeinsame Verantwortung zu tragen.

Traditionell wird im (deutschen) Genossenschaftswesen von den 3 großen „S“ als grundlegenden Genossenschaftsprinzipien gesprochen: Selbstverwaltung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung.

Zweitens steht diese Idee für bestimmte Verhaltensnormen und -weisen, ohne die das Konzept nicht praktisch umgesetzt werden kann: Solidarität zu üben, nach besseren Alternativen zu suchen, die eigenen Kräfte und Fähigkeiten für das vereinbarte Gemeinwohl einzusetzen, „genossenschaftlich“ zu denken und zu handeln; das heißt, zumindest die drei „S“ als individuellen Verhaltensnormen zu akzeptieren und zu praktizieren. Hinzu kommt bei den Agrargenossenschaften (und anderen Produktivgenossenschaften), als arbeitendes Mitglied seine Arbeitskraft in der gemeinschaftlichen Produktion einzusetzen und die drei „S“ auch in der täglichen Arbeit zu realisieren.

Drittens gehören dazu bestimmte, historisch in großer Vielfalt entstandene Organisationsformen und -strukturen, in denen diese Idee praktisch verwirklicht wird. Wenn man der Genossenschaftsidee nur solche Formen zuordnen würde, die nach Konzept und Verhaltensnormen eine bewusste Alternative zu den gängigen Produktions- und Lebensformen der gegenwärtigen Gesellschaft – im Sinne einer „Alternativökonomie“, alternativer Lebensweise usw. – darstellen, würden die Agrargenossenschaften wohl durch dieses Raster fallen. Zweifellos haben solche bewusst praktizierten Alternativen im qualitativen Sinn eine besondere Bedeutung für das Suchen undErproben von modellhaften Reformansätzen für den sozialen und ökologischen Umbau der Gesellschaft.

Sicherlich wäre es nicht richtig, einen künstlichen Trennungsstrich zwischen alternativen genossenschaftlichen Gruppen und den Agrargenossenschaften ziehen; ebenso falsch wäre es, Letztere einfach mit so genannten Alternativökonomien oder Entwürfen alternativer Lebensweise gleichzusetzen.

Auf einer höheren Abstraktionsebene begegnen einem bezüglich der Agrargenossenschaften manchmal zwei extreme Auffassungen: Zum einen, Agrargenossenschaften seien rein kapitalistische Unternehmen wie andere auch, weil – laut bekannter Quelle – Genossenschaften im Kapitalismus angeblich nur kapitalistische Genossenschaften sein könnten; zum anderen eineAuffassung, die in den Agrargenossenschaften gewissermaßen „Keime des Sozialismus“ sieht. Beide Auffassungen sind in ihrer unhistorischen Sicht und schematischen, einseitigen Verabsolutierung gleichermaßen falsch.

Häufig wird auch die Frage gestellt, ob nichtGenossenschaften generell Übergangserscheinungen – meist aus der Not geboren – sind; demzufolge die „Genossenschaftsidee“ der kollektiven Selbsthilfe, der Solidarität usw. vor allem eine Idee für Schwache, Hilfebedürftige sei.

Ob und in welcher Form und Ausbreitung Genossenschaften dauerhafte Produktions- und andere Existenzformen sein werden, wird wohl nicht durch die Theorie, sondern allein durch die Praxis genossenschaftlicher Existenzformen entschieden werden können. Für die Agrargenossenschaften hängt die Zukunftsfähigkeit vor allem von zwei Faktoren ab: von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit und von den inneren, sozialenPotenzialen, sich als Genossenschaft zu reproduzieren. Das Letztere ist maßgeblich dafür, ob und wie mit und inden Agrargenossenschaften die „Genossenschaftsidee“ lebt und Zukunft erhält.

Wert und Bedeutung der Agrargenossenschaften für die Gegenwart und Zukunft der Genossenschaftsidee

Welchen Wert und welche BedeutungAgrargenossenschaften, ob in ihrer heute dominierenden Form oder inanderen genossenschaftlichen Formen, für die Lebendigkeit und Lebensfähigkeit der Genossenschaftsidee - das heißt, in diesem Fall für bäuerliche und andere Agrarproduzenten wie auch als Reformpotential für die Veränderung der Gesellschaft – haben können, lässt sich aus der Sicht heutiger Erfahrungen in folgenden Thesen zusammenfassen:

  1. Agrargenossenschaften sind eine hoch entwickelte Form der privatwirtschaftlichen, produktivgenossenschaftlichen Kooperation, die – Chancengleichheit bezüglich der Rahmenbedingungen vorausgesetzt – auf Grund ihrer potenziellen kooperativen Synergieeffekte in der Regel wirtschaftliche Vorteile gegenüber Kleinformen der landwirtschaftlichen Produktion (z.B. in Form des bäuerlichen Familienbetriebes) besitzt und als (Mehrfamilien-)Unternehmen größere Chancen der wirtschaftlichen Überlebens- und Wettbewerbsfähigkeit bietet.
  2. Agrargenossenschaften bieten ihrem genossenschaftlichen Charakter und ihrer juristischen Form nach alle Möglichkeiten, auf höherer, gemeinschaftlicher Stufe die personelle Identität von Eigentümer, Unternehmer und Produzent zu wahren und zu entfalten. Warum auf höherer Stufe, ergibt sich prinzipiell aus der Möglichkeit,
    1. ie wirtschaftlichen Vorzüge der gemeinschaftlichen Produktion mit jenem Vorzug, der im bäuerlichen Familienbetrieb per se durch die Identität von Eigentümer und Produzent gegeben ist, zu verbinden: eigenverantwortliches unternehmerisches Handeln, persönliche Haftung, Risikobereitschaft;
    2. eigenverantwortliche Partizipation der Mitglieder an der Beratung und Mitentscheidung der genossenschaftlichen Belange mit einem qualifizierten, professionellen Management zu kombinieren, das arbeitsteilig durch betriebliche Experten für die Leitung und Organisation desgenossenschaftlichen Unternehmens realisiert wird.
  3. Agrargenossenschaften besitzen auf Grund ihres Charakters alsgenossenschaftlicher, dörflich verankerter Mehrfamilienbetrieb - eine bestimmte wirtschaftliche Stabilität vorausgesetzt – ein relativ größeres Potenzial als der bäuerliche Familienbetrieb, soziale Belange der Mitglieder, des Dorfes und der Region zu unterstützen.
  4. In dem Maß, wie Agrargenossenschaften all diese Merkmale und Potenziale ausbilden und praktizieren, bereichern sie - ob in ihrer jetzigen originellen Form oder allgemein in der Modellhaftigkeit ihrer genossenschaftlichen Erfahrungen – die Optionen für Bauern und andere in der Agrarproduktion Tätige, sich im Ensemble derheutigen und künftigen landwirtschaftlichen Betriebsformen auch für lebensfähige genossenschaftliche Unternehmensformen entscheiden zu können – sei es als Alternative für existenzbedrohte Familienbetriebe, sei es als Wahlmöglichkeit für landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs oder andere Gruppen.
  5. Agrargenossenschaften und ähnliche genossenschaftliche Produktionsformen bergen in dem Maß, wie sie ihre genossenschaftlichen Merkmale und Vorzüge ausbilden und nachweisen, ein gesellschaftliches Reformpotenzial im Hinblick auf Wirtschaftsdemokratie, Vielfalt partizipatorischer Formen, Gemeinschaftlichkeit und solidarisches Handeln.

 

 

Probleme der Reproduktion von Genossenschaftlichkeit

Die Problemhaftigkeit, die originellen und eigentümlichen Merkmale des „Genossenschaftlichen“ - das heißt, die Agrargenossenschaften als Genossenschaften – zu reproduzieren, hat verschiedene Ursachen und Erscheinungsformen.

Auf Aspekte der rechtsförmlichen Problematik weist STEDING mit der Feststellung hin, dass heute ein gewisser genossenschaftlicher Substanzverlust, eine Schwächung des Identitätsprinzips der eingetragenen Genossenschaft im Verständnis des Genossenschaftsgesetzes eingetreten sei. Er nennt als Indikatoren dafür u.a. „die Verwässerung der Genossenschaftsprinzipien Selbstverwaltung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung, die Straflosigkeit von Förderzweckverstößen, die weitgehende Verdrängung des Ehrenamtes aus dem Vorstand, die konditionengleiche Behandlung des Nichtmitgliedergeschäfts oder den gesetzlich festgeschriebenen weiten Umfang der Befugnisse des Vorstandes.“[15]

Abgesehen von der rechtlichen Problematik, tretengemäß unseren Recherchen gegenwärtig – die Agrargenossenschaften betreffend - die Ursachen bzw. Gefahren für genossenschaftliche „Substanzverluste“ vor allem folgendermaßen in Erscheinung.

Relative Fremdheit unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen

Die Agrargenossenschaften haben sich zwar in der ostdeutschen Landwirtschaft behauptet und dank ihrer Wettbewerbsfähigkeit auch ihre weitgehende Akzeptanz durch die offizielle Politik erzwungen; dennoch erscheint diese Akzeptanz oft eher als Duldung eines notwendigen Übels. Kaum werden sie in offiziellen Verlautbarungen oder Beschlüssen beim Namen genannt; nie in ihrer gesellschaftlichen Relevanz als gemeinschaftliche und partizipatorische Produktionsform gewertet. Meist werden sie unter dem in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht verschwommenen Begriff der „juristischen Personen“ mit den Kapitalgesellschaften in einen Topf geworfen und nur unter dieser Allgemeinheit zu den „besonders wettbewerbsfähigen Strukturen“ gezählt. Kurz: Von einer gesellschaftlichen Wertschätzung als Genossenschaften durch die offizielle Politik kann leider noch keine Rede sein (das gilt wohl auch für die EU). Eher als Ausnahme, wenn auch hoffnungsvolle, erscheint eine verhaltene Würdigung durch den parlamentarischen Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Gerald Thalheim, in einem Kolloquium „10 Jahre Agrargenossenschaften“ des Deutschen Raiffeisenverbandes, wonach die Agrargenossenschaften sich in den letzten zehn Jahren erfolgreich entwickelt hätten, auch im europäischen Vergleich der Unternehmen bestehen könnten und die „Landwirtschaft in der Rechtsform einer Produktivgenossenschaft in den neuen Ländern Zukunft“ habe.[16]

Erscheinungen der Umwandlung in Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, ...)

In der Praxis gibt es Erscheinungen der faktischen oder verdeckten Umwandlung von Agrargenossenschaften in Kapitalgesellschaften. Bisher sind das einzelne Fälle, und ob dies Ausnahmen bleiben oder daraus ein stärkerer Trend zu erwarten ist, wird unterschiedlich eingeschätzt. Es gibt mehrere Faktoren, die einen solchen Trend bewirken oder verstärken könnten.

  1. Nicht gerade genossenschaftsfreundliche politische und ökonomischeRahmenbedingungen fördern manchmal Überlegungen, ob der Wechsel in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft vielleicht Vorteile und bessere Überlebenschancen bieten könnte; das Gesellschaftsrecht (Umwandlungsgesetz) hält hierfür alle Tor offen. Schon bei der Transformation der LPG hing es weniger von objektiven Ursachen oder den Vorstellungen der LPG-Mitglieder, sondern mehr von äußeren Einflüssen ab, ob aus der Umwandlung eine eingetragene Genossenschaft oder eine Kapitalgesellschaft entstand. Typisch war, dass viele Berater aus den alten Ländern kaum Erfahrungen mit genossenschaftlichen Unternehmen und noch weniger mit Produktivgenossenschaften hatten; manche rieten auch zur Kapitalgesellschaft mit dem deutlichen Hinweis, dass Genossenschaften sicherlich von der Politik nicht so gern gesehen würden.
  2. Hinzu kam einerelative Gleichgültigkeit vieler ehemaliger LPG-Mitglieder gegenüber der im Transformationsprozess als Nachfolge der LPG zu wählenden Rechtsform. Die damaligen Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern der LPG standen erstmalig vor der freien, durch die wieder erlangte Verfügung über ihr privates Eigentum gestützten Entscheidung, ob sie einen bäuerlichen Familienbetrieb neu oder wieder einrichtenoder in einer gemeinschaftlichen Form weiter wirtschaften wollen. Entgegen den Erwartungen der Politik und eines Teils der Wissenschaft der alten BRD entschied sich nur ein kleiner Teil, „Wiedereinrichter“ zu werden, obwohl dies durch die Agrarpolitik präferiert und privilegiert wurde.
    Die Mehrheit wollte in der gewohnten genossenschaftlichen bzw. einer ihr ähnlichen Form weiter wirtschaften.[17] Insofern war ihnen die Form relativ gleichgültig, Hauptsache, es war eine gemeinschaftliche. Die Gründe für die relative Gleichgültigkeit können auch heute noch den nachträglichen Wechsel zur Kapitalgesellschaft erleichtern, sofernArbeitsplatz und gemeinschaftliche Produktion dabei erhalten bleiben. Auch in der Befragung 2000 antworteten auf die Frage nach der damals und heute bevorzugten Rechtsform zwar zwei Drittel, dass für sie die Agrargenossenschaft am besten geeignet war und ist; aber immerhin meinte ein Drittel der Befragten, die Rechtsform sei eigentlich egal, Hauptsache, man sei in einem Gemeinschaftsbetrieb.[18]
  3. Diese relative Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsform kann um so eher nachwirken, wenn in der jeweiligen Genossenschaftdie genossenschaftsspezifischen Merkmale (Förderzweck, Mitgliedsstatus, usw.)nicht genügend ausgebildet und verinnerlicht worden sind. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass einzelne Mitglieder oder Leiter sich von der Genossenschaftsform trennen wollen, weil sie sich von einer möglichen Konzentration vonEigentum und Entscheidungsbefugnis in wenigen Händen persönliche Vorteile versprechen.
  4. Das Gesellschaftsrecht bietet flexible Möglichkeiten sowohl der Ausgestaltung der Genossenschaft als auch der Durchdringung anderer Rechtsformen mit Genossenschaftselementen (genossenschaftlich verfasste AG bzw. GmbH). Auch das kann dazu führen, Vorzüge oder bessere Chancen der einen Form mit denen der anderen kombinieren zu wollen.
  5. Manche Agrargenossenschaften sahen sich durch ökonomische Rahmenbedingungen und Förderrichtlinien (Milchquoten usw.)z.B. zu Ausgründungen in Form von GmbH u.ä. gezwungen, um so ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit zu sichern.

 

 

Förderzweck und Mitgliedschaftsverhältnis als genossenschaftliche Eigentümlichkeiten

Genossenschaften im Sinne des Genossenschaftsgesetzes (GenG) sind wohl die einzige Unternehmensform, deren Zweck nicht nur gewissermaßen gesetzlich fixiert, sondern überdies als Förderzweck definiert ist.

§1GenG definiert eingetragene Genossenschaften als „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken (Genossenschaften), ...“.

Damit sind drei Merkmale genannt, die das Wesen einer Genossenschaft ausmachen:

  • Sie sind eine Vereinigung (Gesellschaft) von Mitgliedern;
  • ihr Zweck ist die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder;
  • das Mittel ist der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb.

 

Der genossenschaftliche Förderzweck stellt das wirtschaftliche Interesse jedes Mitglieds in den Mittelpunkt; wie immer er definiert oder ausgelegt wird, er hat schon von Ansatz her einen sozialen Inhalt: es geht um die Menschen,die Personen, die sich zur Genossenschaft vereint haben. Wirtschaftlicher Gewinn ist nicht der Zweck des Unternehmens, sondern das Mittel zum Zweck, die Interessen der Mitglieder zu fördern.

Bei den Agrargenossenschaften als Produktivgenossenschaften erhält der Förderzweck einen spezifischen Inhalt, weil der „gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb“ hier nicht auf Hilfsfunktionen – Kreditversorgung, Absatz oder andere Dienstleistungen – für die einzelne Wirtschaft der Mitglieder orientiert ist, sondern alsZusammenschluss zur gemeinschaftlichen Produktion realisiert wird. Damit weitet sich der Förderzweck auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung der Arbeitskraft der Mitglieder und von Erwerbstätigkeit im gemeinschaftlichen Betrieb aus; sein sozialer Inhalt erweitert sich.

In der Praxis besteht zum einen die reale Gefahr, dass der eigentliche Förderzweck in den Hintergrund tritt oder verwässert wird. Erscheinungen dafür sind u.a.

  • Nach der Umwandlung aus LPG standen die Agrargenossenschaften vor der schwierigen Aufgabe, sich unter extrem komplizierten Bedingungen wirtschaftlich zu behaupten. Das ergab sich nicht nur aus dem Übergang in die Marktwirtschaft, wo die Behauptung am Markt zum Maß der Überlebensfähigkeit wurde, sondern auch aus den zusätzlichen Belastungen durch Vermögensabfluss (an ausgeschiedene ehemalige LPG-Mitglieder), Altschulden, usw. Aus dem Zwang,im Interesse des wirtschaftlichen Überlebens der Genossenschaft einen großen Teil der ehemaligen Mitglieder nicht „mitnehmen“ zu können und der wirtschaftlichen Entwicklung die absolute Priorität zu geben, wurde das Mittel gewissermaßen zum Zweck, musste der eigentliche Förderzweck vielfach in den Hintergrund treten. Das Problem ist nicht, dass dies notwendig war und teilweise noch ist; zum Problem wird es, wenn der eigentliche Förderzweck darüber „vergessen“ wird, die sozialen Komponenten der genossenschaftlichen Entwicklung unterschätzt, auf Dauer als zweitrangig oder verzichtbar betrachtet werden.
  • Die Mehrheit der Mitglieder war anfangs bereit, niedrige Einkommen hinzunehmen und auf Einkommenserhöhung zu verzichten, auch unbezahlte Mehrarbeit zu leisten, also diese für bäuerliche Existenzweise typischen Erscheinungen von „Selbstausbeutung“ zu akzeptieren, solange dies für die Sicherung der Überlebensfähigkeit des Unternehmens erforderlich war. Das kann aber nicht zum dauerhaften Kalkül der Wettbewerbsfähigkeit werden; nicht nur, weil es letztlich dem Förderzweck widerspricht, sondern weil auf Dauer die Realisierung des Förderzwecks auch Bedingung des wirtschaftlichen Erfolgs ist. In den meisten der untersuchten Betriebe konnten die Arbeitseinkommen erhöht werden, wird Überstundenarbeit heutevergütet; allerdings gibt es dabei große Differenzierungen zwischen Genossenschaften.
  • Die hohe Arbeitslosigkeit und der oft vorhandene Zwang, die Zahl der Arbeitskräfte weiter zu reduzieren, stellen häufig den genossenschaftlichen Förderzweck bezüglich Erwerbs durch Erwerbstätigkeit in der Genossenschaft in Frage oder schränken ihn faktisch ein. In der Tat können die meisten Genossenschaften nicht jedem Mitglied einen Arbeitsplatz garantieren, kann die Mitgliedschaft nicht automatisch den Anspruch auf einen Arbeitsplatz mit sich bringen, müssen auch Mitglieder aus dem Arbeitsverhältnis entlassen oder zeitweilig arbeitslos werden. Dennoch sollte nicht aus dem Auge verloren werden, ein erstrebenswertes Ziel darin zu sehen, um die Erfüllung dieser wesentlichen Seite des Förderzwecks zu ringen. Das heißt, die Spielräume zwischen den Zwängen zur Rationalisierung und den Möglichkeiten, Arbeit zu sichern und neue Arbeitsfelder zu erschließen, jederzeit auszuloten.

 

Andererseits lässt der genossenschaftliche Förderzweck weiten Spielraum, seine soziale Komponente auszugestalten. In der Praxis häufen sich Beispiele und Erfahrungen, wonach Genossenschaften im Maße ihrer wirtschaftlichen Festigung auch stärker soziale Belange ihrer Mitglieder fördern, wobei manchmal (akademisch) umstritten wird, ob daszum eigentlichen Förderzweck gehört oder darüber hinaus geht. Zum Beispiel in der Ausschöpfung vielfältiger Möglichkeiten, Erwerbsfelder zu erhalten oder auszudehnen, sich als Mehrfamilienbetrieb für die Sicherung der Existenz der Mitgliederfamilien mit verantwortlich zu fühlen, an der Gestaltung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen im Dorf mitzuwirken, Lehrlinge auszubilden, sich um die alten oder ehemaligen Mitglieder zu sorgen usw.

In den Agrargenossenschaften geben Förderzweck und gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb als produzierendes Unternehmen dem Mitgliedschaftsverhältnis eine besondere Qualität: dessen spezifisches Wesen ist die personelle Identität von Eigentümer und Produzent, von Mitglied und Mitarbeiter in einer Person.

Normaler Weise verbinden sich im Mitgliedschaftsverhältnis

  • das Eigentumsverhältnis, indem das Mitglied durch sein Geschäftsguthaben Anteil an genossenschaftlichen Vermögen hat und daraus Einkommen (Zinsen) erzielt;
  • das Arbeitsverhältnis („Arbeitnehmer“verhältnis), mit dem es (mit der Einschränkung gemäß den oben erwähnten Ausnahmen) durch Produktionsarbeit oder andere Arbeiten an der Wirtschaftstätigkeit der Genossenschaft beteiligt ist und daraus Arbeitseinkommen bezieht;
  • das Unternehmerverhältnis, das sich in der unternehmerischen Mitverantwortung als Eigentümer und Produzent in der gemeinschaftlichen Wirtschaft realisiert.
  • Mehrheitlich – obwohl nicht Bedingung – ist das Mitgliedschaftverhältnis mit dem genossenschaftlichen Bodenbesitz verbunden, indem Mitglieder mit privatem Bodeneigentum ein Verpächterverhältnis zur Genossenschaft haben und daraus zusätzliches Einkommen beziehen können.

 

Wenn die Agrargenossenschaft nicht nur als wirtschaftliches Unternehmen überhaupt, sondern als genossenschaftliches Unternehmen überleben will, als Genossenschaft eine Zukunft haben soll, ist die Reproduktion der Genossenschaftlichkeit, das heißt, der Erhalt und die Ausgestaltung jener Merkmale erforderlich, die das Wesen des Genossenschaftlichen ausmachen: der Förderzweck, die gemeinschaftliche Produktion, die Mitgliedschaft in der personellen Identität von Eigentümer und Produzent.

Die Analyse der hauptsächlichen Elemente des Mitgliedschaftsverhältnisses

  • als Eigentumsverhältnis,
  • als unternehmerisches Partizipationsverhältnis,
  • als soziales Bindungsverhältnis und
  • als personelles Reproduktionsverhältnis

 

hat ergeben, dass die Reproduktion dieser Verhältnisse äußerst problemhaft ist, unterschiedlich praktiziert wird und als soziales Potenzial der Agrargenossenschaften – in seiner wirtschaftlichen und sozialen Funktion – vielfach unterschätzt wird.

4. Reproduktion der Genossenschaftlichkeit: Mitgliedschaft als Identität von Eigentümer und Produzent

4.1 Möglichkeiten der Nicht-Identität von Eigentümer und Produzent

4.2 Probleme und Erfahrungen der personellen Reproduktion der Mitgliedschaft

 

4.1 Möglichkeiten der Nicht-Identität von Eigentümer und Produzent

Die Identität von Eigentümer und Produzent in der Person des Mitglieds (des „Genossen“) ist der grundlegende Wesenszug des Mitgliedschaftsverhältnisses in jenem Typ von Produktivgenossenschaften, zu dem die Agrargenossenschaften zählen. Darin verwirklicht sich nicht nur eine historische Kontinuität traditioneller bäuerlicher Identität in der neuen Qualität der Arbeit in einem genossenschaftlichen Gemeinschaftsbetrieb.[19] Vielmehr prägt die Eigenschaft, als Produzent in der Gemeinschaft zugleich im Eigentumsverhältnis dieser Gemeinschaft zu stehen, das objektive Erfordernis und die subjektiven Möglichkeiten, sich in der Arbeitstätigkeit zugleich als Eigentümer/in zu verwirklichen: sich in der Arbeit als (Mit-) Unternehmer/in – eigenverantwortlich, ökonomisch denkend und selbstbestimmt handelnd - zu verhalten.

In der AGRAR 2000 nannte die Mehrheit (93%) der befragten arbeitenden Mitglieder als wichtigen Beweggrund (davon fast die Hälfte als sehr wichtigen), in der Agrargenossenschaft Mitglied zu sein, um„in einer Person Beschäftigter und Miteigentümer sein“ zu können[20] , und 88% meinten, das sie ihre unternehmerische Mitverantwortung vor allem in der täglichen Arbeit verwirklichen.[21]

Es sind demnach nicht allein die Zwänge der Sorge um den Arbeitsplatz, wie von manchen Gesprächspartnern aus Geschäftsführungen geäußert wurde, warum in hohem Maß eigenverantwortlich gearbeitet wird und Verletzungen der Arbeitsdisziplin selten sind.

Natürlich verbindet sich bei den meisten mit der Mitgliedschaft die Hoffnung auf einen sicheren Arbeitsplatz[22]; jedoch hält nur ein Viertel dies in der eigenen Genossenschaft für völlig sicher[23].

Wenn die Identität von Eigentümer und Produzent als Wesenszug der genossenschaftlichen Mitgliedschaftsverhältnisses eigentlich das Normale sein sollte, gibt es in der Praxis zwei wesentliche Abweichungen.

 

a) Die Möglichkeit und Wirklichkeit eines Arbeitnehmerverhältnisses in der Genossenschaft sein, ohne zugleich Mitglied zu sein

Schon in den LPG gab es aus verschiedenen Gründen stets einen Teil von arbeitenden Nicht-Mitgliedern. Von den über 500 Befragten der Agrar 2000 waren, als die heutige Agrargenossenschaft nach 1989 entstand, ca. 80% Mitglied einer LPG. Zum Zeitpunkt der Befragung waren 80% Mitglied der Agrargenossenschaft und 20% als Arbeitnehmer beschäftigt, ohne Mitglied zu sein.

Ein Bericht des Deutschen Raiffeisenverbandes vom Dezember 1999 weist, basierend auf Daten aus 299 Agrargenossenschaften, als Durchschnittszahlen 38 Beschäftigte, davon 25 beschäftigte Mitglieder aus. Demnach waren lt. dieser Untersuchung im Durchschnitt fast 30% Nicht-Mitglieder in den untersuchten Agrargenossenschaften als Arbeitnehmer beschäftigt.[24]

Ursachen für diesen relativ hohen Anteil einer Nicht-Identität von Eigentümer und Produzent bedürfen einer detaillierteren Analyse. Aus den bisherigen Ergebnissen der Betriebsanalysen und der Befragung erscheinen folgende Aspekte eine wichtige Rolle zu spielen:

  • Ein Teil dieser Beschäftigten möchte aus Tradition den Status eines Arbeiters oder Angestellten behalten, wenn ihm auf diese Weise ein Arbeitsplatz geboten wird, ohne dass er das unternehmerische Risiko mit tragen muss bzw. weil er die Mittel nicht hat oder anlegen will, um einen Geschäftsanteil zu erwerben; manchmal auch, weil persönlich kein Wert auf Mitspracherecht gelegt wird.
  • Für manche stellt die Mitgliedschaft keinen besonderen Wert dar; in manchen Genossenschaften, weil sie bisher wenig finanziellen Vorteil bringt, manchmal auch, weil Möglichkeiten der Partizipation gering bewertet werden oder – im Gegenteil -auch fürNicht-Mitglieder Möglichkeiten der Mitsprache eingeräumt werden.
  • Einen maßgeblichen Einfluss scheint die differenzierte Haltung der Vorstände bzw. Geschäftsführungen auszuüben. Die Praxis reicht von dem relativ seltenen Bestreben, ein hohes Maß der personellen Identität von Eigentümern und Produzenten zu erreichen, bis hin zu der Vorstellung, den Anteil der Mitglieder möglichst klein zu halten. Vorherrschend schien eine relative Gleichgültigkeit gegenüber diesem Problem zu ein. Ein Teil der befragten Nicht-Mitglieder sagte, dass der Vorstand noch nie mit ihnen darüber gesprochen habe. Einige Geschäftsführer sagten, sie hätten darüber noch nicht nachgedacht. Es scheint, dasspositive Haltungen zu diesem Problem häufig davon bestimmt werden, welcher Stellenwert der Rolle materieller Bindungen für das Verantwortungsbewusstsein sowie überhaupt der Rolle der Partizipation der Mitglieder beigemessen wird. Vereinzelt wurde diese Frage auch in Verbindung gebracht mit der Vorstellung, dassim Falle einer Auflösung der Genossenschaft eine möglichst geringe Zahl von Mitgliedern günstiger sei.

 

 

b) Die Möglichkeit und Wirklichkeit, Mitglied der Agrargenossenschaft zu sein, ohne ein Arbeitsverhältnis zu haben

Die Mitgliedschaft in einer Agrargenossenschaft ist nicht automatisch mit der Ausübung einer Erwerbsarbeit oder dem Anspruch auf eine Arbeitstätigkeit verbunden. Das ist formal-rechtlich möglich, weil Mitgliedschaftsverhältnis und Arbeitnehmerverhältnis zwei verschiedene Rechtsverhältnisse darstellen, so dass in der Agrargenossenschaft die Identität von Eigentümer und Produzent sich personell als rechtliches Doppelverhältnis darstellenwie auch personell nur als das eine oder das andere erscheinen kann.

In der Realität gibt es beide Erscheinungen.

Zum einen können Genossenschaften gezwungen sein, den Arbeitskräftebestand weiter zu reduzieren. Das kann damit verbunden sein, Arbeitskräfte in arbeitsfähigem Alter entlassen zu müssen – und dies kann auch Mitglieder betreffen. Häufig nutzen Genossenschaften auch die gegebene Möglichkeit, außerhalb der Saison Arbeitskräfte zeitweilig in die Arbeitslosigkeit zu entlassen und bei Bedarf wieder einzustellen, ohne dass dadurch ein bestehendes Mitgliedschaftsverhältnis berührt wird.

Zum anderen verliert ein Mitglied, wenn es das Rentenalter erreicht, nicht automatisch die Mitgliedschaft; in der Regel bleibt sie bislang bestehen, zumal sie materiell und rechtlich auf dem Geschäftsguthaben des Mitglieds beruht.

Damit sind zwei Probleme verbunden, die vielfach diskutiert werden, ohne dass bisher eine überzeugende oder allgemein gültige Lösung gefunden wurde.

Ein Problemkreis ergibt sich im Hinblick auf die materiellen Ansprüche aus der Mitgliedschaft:

  • Kann eine immer größere Zahl von nicht Beschäftigten auf Dauer Miteigentümer sein, also fortdauernd materiellen Nutzen (Zinsen) aus seinem Geschäftsanteil ziehen, ohne durch eigene Arbeit an der Mehrung des genossenschaftlichen Reichtums mitzuwirken? Welche Konsequenzen hat das für die Genossenschaft?
  • Können Mitglieder im Rentenalter gleichermaßen wie Mitglieder im arbeitsfähigen Alter weiter Risiko tragen, mit ihrem Geschäftsguthaben haften, gegebenenfalls mit Nachschusspflicht usw. belastet werden ?
  • Haben im Fall einer Auflösung der Genossenschaft alle – also auch eine immer größer werdende Zahl nicht mehr mitarbeitender – Mitglieder Anspruch auf die Verteilung des genossenschaftlichen Vermögens ?

 

Ein anderer, noch ungelöster Problemkreis ergibt sich aus dem Recht und der Pflicht der Mitglieder, über die genossenschaftlichen Belange mit zu entscheiden:

Da sich die Zahl der Rentner ständig erhöht, kann die Situation eintreten, dass eine immer größere Mehrheit von nicht mehr mitarbeitenden Mitgliedern maßgeblich über die Belange der Genossenschaft entscheidet. Es gibt z.B. Überlegungen und praktische Versuche, ob man diesen Problemen mit einer Art von Ehrenmitgliedschaft oder partieller Mitgliedschaft begegnen kann, indem z.B. die Möglichkeiten des Mitspracherechts erhalten bleiben, aber das Mitentscheidungsrecht für diese Gruppe eingeschränkt oder ausgesetzt wird.

4.2 Probleme und Erfahrungen der personellen Reproduktion der Mitgliedschaft

Wenn ein Wesenszug der Genossenschaft das Mitgliedschaftsverhältnis ist, das heißt,eine Gemeinschaft von Mitgliedern zu sein, so erfordert die dauerhafte Existenz einer Agrargenossenschaft, den Bestand an Mitgliedern auch personell zu reproduzieren. Dafür gibt es vor allem drei potenzielle Quellen: (a) Die Aufnahme von Mitgliedern, die sich neu um die Aufnahme in die Genossenschaft in Form der Mitgliedschaft bewerben; (b) die Gewinnung von bereits in der Genossenschaft Arbeitenden (im Arbeitnehmerverhältnis) als Mitglied; (c) die Reproduktion der Mitgliedschaft im Wechsel der Generationen durch die Aufnahme von Jugendlichen, insbesondere aus dem Berufsnachwuchs, als Mitglieder.

In jedem Fall handelt sich um Möglichkeiten, die sowohl vonder freien Entscheidung des/der Einzelnen für die Mitgliedschaft als auch vonder freien Entscheidung der Genossenschaft abhängen, ob sie generell und im gegebenen Fall an der Aufnahme neuer Mitglieder interessiert ist und sich dem gemäß verhält.

Zu a)

In der Realität tritt diese Möglichkeit relativ selten in Erscheinung. Das ist zum einen dadurch bedingt, dassin der Regel der eher schwindende Bedarf an Arbeitskräften die Möglichkeiten der Rekrutierung neuer Mitglieder durch Zugang von außen beschränkt. Zum anderen ist damit verbunden, dass die Genossenschaften sich gemäß ihrer jeweiligen Lage eher zurückhaltend und selektiv zur Neuaufnahme verhalten. Im Vordergrund steht der Kriterien steht meist, ob ein Bedarf an einer qualifizierten Arbeitskraft besteht, die zugleich in der Lage und bereit ist, dem Anspruch an eine Mitgliedschaft gerecht zu werden. In den Praxis scheint dabei eher der erste Gesichtspunkt – der Gewinn qualifizierter Kräfte - eine Rolle zu spielen; in manchen Fällen wohl auch, ob damit dem Bedarf der Genossenschaft an der Verfügung über mehr Boden gedient ist. Seltener spielt seitens der Genossenschaften die finanzielle Seite – Interesse an Zuwachs von Geschäftsguthaben – eine vorrangige Rolle. Geringe Chancen haben Ältere, die keinen längerfristigen Gewinn an qualifizierter Arbeit für die Genossenschaft bedeuten. Probleme gibt es in Fällen, wo ehemalige LPG-Mitglieder, die sich zunächst als Neu- oder Wiedereinrichter eines Familienbetriebes versucht haben, nun an einer Aufnahme in die Agrargenossenschaft interessiert sind. Neben den schon genannten selektiv wirkenden Faktoren kommt in solchen Fällen oft als Hinderungsgrund hinzu, dass sie nicht nur keinen Anteil an der bisherigen wirtschaftlichen Stärkung der Agrargenossenschaft hatten, sondern sich meist durch Kreditaufnahmen mit hohen Schulden belasten mussten.

Generell erscheint ein selektives Verhalten der Genossenschaften zur Neuaufnahme von Mitgliedern einerseits gerechtfertigt, sofern es objektive Beschränkungen dafür gibt; andererseits aber auch, indem darauf Wert gelegt wird, ob das neue Mitglied die Gewähr für eine wirkliche Verstärkung der genossenschaftlichen Gemeinschaft durch professionelle und eigenverantwortliche Arbeit sowie genossenschaftlich unternehmerisches Verhalten bietet.

Zu b)

Beschäftigte Nicht-Mitglieder in der Agrargenossenschaft sind eine potenzielle Quelle, den Anteil der beschäftigten Mitglieder zu erhöhen.[25]Ein Teil der in der AGRAR 2000 befragten Nicht-Mitglieder könnte sich durchaus vorstellen Mitglied zu werden. Anscheinend ist für manche der materielle und ideelle Anreiz zu gering, manche warten vielleicht nur auf einen Anstoß. Mit ihnen wurde noch nie darüber gesprochen; einige Vorstände sehen keinen Anlass, in dieser Richtung zu wirken, bei anderen spielten solche o.g. Auswahlkriterien eine Rolle wie: welche Gewähr bieten die Betreffenden für eine „aktive“, die Genossenschaft als Genossenschaft bereichende Mitgliedschaft? Selten besteht Interesse, kurz vor dem Rentenalter stehende Beschäftigte als Mitglied aufzunehmen.

Zu c)

Der Notwendigkeit, dass sich die Genossenschaft auch personell im Wechsel der Generationen reproduziert, wirken objektive und subjektive Beschränkungen entgegen. Im Maße der wirtschaftlichen Festigung ist es für viele Genossenschaften wieder selbstverständlich geworden, Jugendliche in die Lehrlingsausbildung aufzunehmen. Nicht in jedem Fall kann ihnen jedoch nach der Ausbildung – aus den genannten Gründen der Schranken für die Reproduktion des Arbeitskräftebestandes - ein Arbeitsplatzin der Genossenschaft gesichert werden. Dort wo diese Möglichkeit besteht, wird normaler Weise das Maß der erworbenen Qualifikation und das Niveau des Arbeitsverhaltens als Aufnahmekriterium angelegt.

In noch stärkerem Maß ist die Gewinnung von Berufsnachwuchs als Genossenschaftsmitglied von subjektiven Faktoren abhängig. Gegenüber der Tradition bäuerlicher Familienbetriebe ist für die Genossenschaft wie für deren Mitglieder die familiale „Erbfolge“ als „zwingender“ Faktor des Fortbestehens des genossenschaftliche Betriebes entfallen. Dennoch gibt es einzelne Beispiele, wo die Genossenschaften und deren Mitglieder großen Wert darauf legen, sich als Genossenschaft personell auch durch Nachwuchs aus der eigenen Mitgliedschaft zu reproduzieren. Aus der familial vermittelten Beziehung zur Landwirtschaft, zur Genossenschaft, zum elterlichen Eigentum an Boden und Geschäftsguthaben sowie zum Leben auf dem Lande wird ein positiver Effekt dahingehend erwartet, dass Berufsnachwuchs aus den Familien der Mitglieder potenziell auch gute Eigenschaften als Genossenschaftsmitglied mitbringt bzw. leichter ausbilden kann als andere Jugendliche.

Mehrheitlich scheint dieser familiale Zusammenhang jedoch nicht gegeben (zumal er für die Reproduktion der Genossenschaftlichkeit zwar förderlich sein kann, jedoch nicht zwingend notwendig ist). Obwohl fast alle der in der Agrar 2000 Befragten sich dem bäuerlichen Berufsstand zugehörig fühlen (sogarein Teil der befragten Nicht-Mitglieder )[26], verhält sich nur etwa ein Viertel positiv zur Gewinnung eigener Kinder für die Landwirtschaft bzw. für die eigene Genossenschaft. Etwa 60% würden darauf keinen Einfluss nehmen wollen, 15% Prozentwürden ihren Kindern direkt von der Landwirtschaft abraten, nur 12% würden Wert drauf legen, dass ihnen ein Erbe in die Agrargenossenschaft folgt.[27]

Die Aktivitäten der Vorstände reichen von einer relativen Gleichgültigkeit gegenüber der Gewinnung von Jugendlichen als Mitglieder bis zu gezielten Schritten, sie zu Mitgliedern werden zu lassen – z.B. durch Aufnahme „nach Bewährung“ oder durch Maßnahmen, ihnen den Erwerb von Geschäftsguthaben zu erleichtern.

Jugendliche selbst scheinen zunächst eher am Arbeitsplatz als an der Mitgliedschaft interessiert, Letzteres meist aus Zurückhaltung gegenüber vorzeitiger Bindung. Während es mehrheitlich eine gewisse Bereitschaft der Älteren gibt, Einkommensdisparitäten hinzunehmen, wenn das Überleben des Betriebes es erfordert[28], wird dies erfahrungsgemäß von Jugendlichen weniger auf längere Sicht hingenommen. Vergleichsweise niedrigeres Einkommen kann hier zum auslösenden Fluktuationsgrund werden, sofern dem nicht stärkere Bindungsfaktoren entgegenwirken.

Allerdings wird vonJugendlichen vermutlich der Wert einer Mitgliedschaft nicht allein an materiellen Kriterien gemessen; es ist anzunehmen, dass darauf einen nicht geringen Einfluss hat, welche öffentliche, gesellschaftliche Wertschätzung die Agrargenossenschaften undeine solcheMitgliedschaft genießen.

Mitgliedschaft als Eigentumsverhältnis

5.1 Materielle und ideelle Aspekte der genossenschaftlichen Eigentümerbeziehung

5.2 Mitgliedschaft und Bodeneigentum

 

5.1 Materielle und ideelle Aspekte der genossenschaftlichen Eigentümerbeziehung

Die Mitgliedschaft in der Agrargenossenschaft basiert ökonomisch auf Geschäftsanteilen, die man als Mitglied erwirbt. Die Höhe der Anteile, MindestbeteiligungundBegrenzung der Zahl, die von einem Mitglied erworben werden darf, werden vonder jeweiligen Genossenschaft bestimmt und sind daher in der Praxis unterschiedlich hoch. Mit dem durch Anteile erworbenen finanziellen Geschäftsguthaben ist das Mitglied genossenschaftlicher Miteigentümer (Anteilseigner); die individuelle Haftungspflicht besteht in Höhe des Geschäftsanteils; er bleibt das private Eigentum des Mitglieds, womit das Recht auf Rückerstattung im Fall des Ausscheidens aus der Genossenschaft oder deren Auflösung gegeben ist.

In der praktischen Realisierung dieser Art von Eigentumsbeziehung gibt es eine Reihe von aktuellen Problemen:

  • Mit dem anteiligen Geschäftsguthaben ist das Recht auf dessen Verzinsung verbunden, kann das Mitglied also Einkommen in Form von Rendite beziehen. Dessen Höhe hat Einfluss auf das Interesse, gegebenenfalls das Geschäftsguthaben und damit die finanzielle Mitverantwortung zu erhöhen. In der Praxis ist die Höhe der Verzinsung äußerst differenziert. Manchmal musste anfangs überhaupt darauf verzichtet werden; heute reichen Praktiken – in Abhängigkeit von der Wirtschaftskraft und dem richtigen Verständnis der Rolle dieser Eigentumsbeziehung - von der Verzinsung analog üblichen Spareinlagen (also wenigen Prozenten) bis zu 25% (womit die Einlage sich in nach 4 Jahren „ausgezahlt“ bzw. verdoppelt hat). Davon hängt auch ab, ob es finanziell attraktiv ist, Mitglied zu sein und entsprechende Haftpflicht zu tragen. Es gibt Überlegungen, wie man diesen Wert der Mitgliedschaft (gegenüber Nicht-Mitgliedern) erhöhen und stabilisieren kann, z.B. in Formen analog „13. oder gar 14. Gehältern“.
  • Ungelöst ist auch das Problem, dass mit erfolgreicher Wirtschaftstätigkeit, woran jedes Mitglied durch Arbeit und Geschäftsguthaben beteiligt ist, das genossenschaftliche Vermögen wächst, also an Wert zunimmt, während der nominale Wert der individuellen Geschäftsguthaben gleich bleibt. Das heißt, im Fall des Ausscheidens aus der Genossenschaft besteht nur der Anspruch auf Rückerstattung des Geschäftsguthabens, das in seinem Wert gleich geblieben ist, jedoch bisher kein Anspruch auf einen Anteil am Wertzuwachs des genossenschaftlichen Vermögens.
  • Ein spezielles Problem der Eigentumsbeziehung und des genossenschaftlichenEigentümerverhaltens stellt auch die Ausgestaltung der Haftungspflicht dar. Die Grundform der Haftung ist die mit dem Geschäftsguthaben. Darüber hinaus gibt es die „Nachschusspflicht“, wenn es die Lage der Genossenschaft erfordert, sofern dies als Pflicht in der Satzung beschlossen ist. Die Haftung mit der Nachschusspflichtwird von einem Teil der Agrargenossenschaften praktiziert [29]. Außerdem gibt es die Möglichkeit und wird von Banken häufig eingefordert, für Kredite der Genossenschaft mit persönlichen Bürgschaften – also mit dem privaten Vermögen oder Teilen davon zu haften. Auch dies findet sich in der Praxis häufig vor allem in der Form, dass Vorstandsmitglieder im Interesse der Genossenschaft persönliche Bürgschaften für Kredite über nehmen oder in anderer Form Haftungen übernehmen[30].

 

Problematischer ist die Frage der Bereitschaft, die Haftung zu erhöhen, falls die Wettbewerbsfähigkeit der Agrargenossenschaft es erforderlich machen würde. Während die Bereitschaft, die gegebenenfalls weitere Geschäftsanteile zu zeichnen, eher gegeben ist, ist sie bezüglich der Nachschusspflicht oder gar der persönlichen Bürgschaft sehr differenziert und nur bei einem geringen Teil der Genossenschaftsmitglieder vorhanden.[31] Während diese Haltung sich wohl zum großen Teil aus der tatsächlichen Vermögenslage der meisten Mitglieder erklärt, scheint sie jedoch auch ein Indikator für Defizite im unternehmerischen Denken dergestalt zu sein, das Risikobereitschaft in dieser Form ungewohnt ist und davor zurückgeschreckt wird.

 

5.2 Mitgliedschaft und Bodeneigentum[32]

Die reale Verfügbarkeit über ausreichenden Boden als Produktionsmittel ist eine Grundfrage der wirtschaftlichen Stabilität und Überlebensfähigkeit der Agrargenossenschaften. Die durchschnittliche Ausstattung einer Agrargenossenschaft mit landwirtschaftliche genutzter Fläche (LF) beträgt ca. 1.600 Hektar. Die Verfügbarkeit über den Boden existiert zu 90% in Form gepachteter LF.[33] Die reale Verfügbarkeit hängt also überwiegend von der Stabilität dieser Pachtverhältnisse ab., außerdem davon, ob die LF insgesamt für den Wirtschaftsbetrieb ausreicht. Ein nicht geringer Teil der in der AGRAR 2000 befragten Betriebe ist daran interessiert, ihre LF zu vergrößern.

Zwischen der Mitgliedschaft in einer Agrargenossenschaft und dem Bodeneigentum besteht formal-rechtlich kein direkter Zusammenhang: Einerseits kann man formell auch ohne privates Bodeneigentum Mitglied werden. In der Realität trifft das auf einen Teil zu. Andererseits begründet die Verpachtung von privatem Bodeneigentum an eine Agrargenossenschaft noch keine Mitgliedschaft; die Zahl der Verpächter an eine Agrargenossenschaft ist in der Regel um ein Mehrfaches höher als die Zahl deren Mitglieder (einer der unersuchten Betriebe hatte 1.600 Pachtverträge).

Ein sozialer Zusammenhang zwischen Mitgliedschaft und Bodeneigentum besteht jedoch insofern, als der größte Teil der ehemaligen LPG-Mitglieder private Bodeneigentümer waren und dies auch mehrheitlich auf die heutigen Mitglieder der Agrargenossenschaften zutrifft.

Nicht nur, dass die Verbindung von landwirtschaftlicher, speziell bäuerlicher Arbeit und Bodenbesitztraditionell eine starke soziale Bindungskraft besitzt; auch heute ist die Bereitschaft, den privaten Boden in die gemeinschaftliche Produktion einzubringen, ein Anspruch an genossenschaftliches Verantwortungsbewusstsein. Die Mehrheit der ehemaligen LPG-Mitglieder (außer jenen, die den Weg zum einzelnen Familienbetrieb einschlugen) hat ihren Boden an die Agrargenossenschaft verpachtet, darunter auch jene, die aus der genossenschaftlichen Arbeit ausscheiden mussten.

Insofern spielt die Bereitschaft dieser (und auch der ehemaligen) Mitglieder, den Boden langfristig an die Agrargenossenschaften zu verpachten.

Von den Befragten der AGRAR 2000, die eine entsprechende Frage[34] beantworteten, hatten zum Zeitpunkt der Befragung deren Pachtverträge mit der Agrargenossenschaftbei 10% eine Laufzeit von noch 6 Jahren, bei 80% von bis zu 12 Jahren und bei 10% von mehr als 12 Jahren.

Nur 2% meinten, sie wollten den Vertrag nach Auslaufen nicht verlängern, während 19% bereit wären, den auf weitere 6 Jahre und 79 %, ihn auf 12 odermehr Jahre auszudehnen.[35]

Einerseits scheint jener Anteil an genossenschaftlich bewirtschaftetem Boden, der durch die eigenen Mitglieder als Verpächter zur Verfügung gestelltwird, überwiegend dauerhaft gesichert, obwohl das nach Angaben von Vorständen einer differenzierteren Analyse und Wertung bedarf.

Andererseits bedarf die „Verpächterpflege“ in doppelter Hinsicht besonderer Aufmerksamkeit, zumal der größte Teil nicht Mitglied von Agrargenossenschaften ist, darunter in nicht geringer Zahl aus nicht mehr berufstätigen oder ehemaligen Mitgliedern:

  1. In vielen Fällen wird noch eine relativ niedrige Pacht bezahlt, so dass für viele Kleinverpächter kein großer materieller Anreiz zum Verpachten gegeben ist. Das könnte in Fällen, wo lukrativere Angebote von anderer Seite bestehen oder sich entwickeln könnten dadurch, wenn dem nicht andere Bindungsfaktoren an die Genossenschaft entgegenwirken, Beeinträchtigungen der genossenschaftlichen Entwicklung entstehen.
  2. Agrargenossenschaften praktizieren in immer stärkerem Umfang sogenannte „Verpächterpflege“, indem Verpächter – insbesondere auch solche, die früher in der Genossenschaft Mitglied oder Mitarbeiter/in waren – durch Feldbegehungen, Informationen über die Entwicklung und die Probleme der Genossenschaft, Einbeziehung in Beratungen, spezielle Verpächtertreffen,praktische Unterstützung, Einladung zu Betriebs- und Dorffesten und andere Maßnahmen möglichst eng mit der Genossenschaft verbunden und deren Belangen vertraut bleiben.

 

In dem Bestreben, die Verfügbarkeit über Boden zu stabilisieren bzw. auszuweiten, sind manche Agrargenossenschaften bestrebt, ihren Bodenfonds durch Kauf von Boden zu vermehren bzw. durch Erhöhung des Anteils von genossenschaftlichem Bodeneigentum zu stärken.

Bodenkauf an Stelle von Pacht ist im Hinblick auf wirtschaftliche Zweckmäßigkeit theoretisch umstritten und erscheint hinsichtlich der realen Möglichkeiten, durch genossenschaftseigenen Boden mehr Sicherheit in die dauerhafte Verfügbarkeit des Unternehmens über genügend LF zu bringen, äußerst begrenzt.

Eine – wenn auch ebenfalls umstrittene – Möglichkeit, mit Hilfe der eigenen Mitglieder die verfügbare LF zu vergrößern wird darin gesehen, dass Mitglieder Boden privat kaufen, um ihn dann an die Genossenschaft zu verpachten. Es wurden sogar Modelle ausgearbeitet, den privaten Erwerb von Boden für diese Zwecke ähnlich zu fördern wie dies z.B. hinsichtlich der Eigentumsbildung in Form des Erwerbs von privatem Wohnungseigentum oder durch Eigenheimbau praktiziert wird.

Ob dies sich als praktikabel erweist, ist wohl noch nicht abzusehen. Zumindest könnte es eine spezielle Form unternehmerischen Engagements für die Genossenschaft sein, obwohl dies einerseits objektiv in derprivaten Finanzsituation vieler Mitglieder seine Grenzen finden wird und es andererseits auch davon abhängen wird, in welchem Maß die Ausdehnung von Verpachtung sich finanziell lohnt. Ein Drittel der Antworten auf die Frage nach der Bereitschaft, die Genossenschaft erforderlichenfalls auf diese Weise persönlich stabilisieren zu helfen, war positiv: Etwa ein Fünftel wäre auf jeden Fall bereit, zu diesem Zweck persönlich Boden zu kaufen, und mehr als ein Viertel wären dazu bereit, wenn es finanziell gefördert wird. Hingegen meinten fast die Hälfte, dass ihnen dafür das Geld fehle.

 

6. Reproduktion der Genossenschaftlichkeit: Genossenschaftliche Demokratie und Probleme der Partizipation

6.1 Genossenschaftliche Demokratie im Spannungsfeld von Partizipation und professionellem Management

6.2 Partizipation als Erfordernis und Wirkungsfeld unternehmerischen Verhaltens

 

6.1 Genossenschaftliche Demokratie im Spannungsfeld von Partizipation und professionellem Management

Das Satzungsrecht sieht für die Selbstverwaltung der Genossenschaften drei Formen vor: Den wählbaren Vorstand, den Aufsichtsrat als Kontrollorgan und die (in der Regel einmal) jährliche Generalversammlung der Mitglieder. Damit ist ein gewisser Rahmen für das Funktionieren genossenschaftlicher Demokratie abgesteckt, der für die Ausfüllung weite Spielräume lässt. Sie reichen in der Praxis von der formalen Einhaltung, teils sogar faktischen Aushöhlung ihres Selbstverwaltungscharakters bis zu ihrer flexiblen Nutzung und Ausweitung für regelmäßige und reale Partizipation der Mitglieder an der Beratung und Entscheidung übergenossenschaftliche Belange. Welcher Stellenwert, welche Bedeutung dieser Partizipation von den Vorständen und den Mitgliedern beigemessen wird, entscheidet erfahrungsgemäß letzten Endes darüber, ob und wie diese Spielräume dem Charakter und den Bedürfnissen der Agrargenossenschaften gemäß ausgestaltet werden.

In der Praxis spielte und spielt die Fähigkeit der hauptberuflichen Vorstände bzw. Geschäftsführer der Agrargenossenschaften, das Unternehmen mit hoher Professionalität zu leiten und nach der Umstrukturierung der LPG flexibel auf die marktwirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen einzustellen, eine maßgebliche Rolle für das Überleben und die wirtschaftliche Stabilisierung der neuen Genossenschaften. Es war ein unschätzbarer Vorzug, dass die Mehrheit der Agrargenossenschaften in der Lage war, Leiter an die Spitze ihrer Unternehmen zu wählen, die auf Grund früherer Leitungstätigkeit in der LPG über einen unersetzlichen Erfahrungsschatz zur Leitung und Organisation genossenschaftlicher Produktion verfügten, ihre betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten flexibel anwenden konnten und zudem noch meist ein hohes Maß an sozialer Verantwortung mitbrachten. Sie haben sich zumeist mit hohem Engagement für das Überleben der Genossenschaften eingesetzt, äußeren Anfeindungen und Verleumdungen (z.B. als „rote Barone“) getrotzt, vielfachauf sich bietende lukrativere Alternativen als Manager mit entsprechend höheren Einkommensmöglichkeiten zugunsten der Genossenschaft verzichtet und oft persönliche Bürgschaften im Interesse der Kreditfähigkeit der Genossenschaft übernommen.

Damit hat sich eine weitgehende Eigenständigkeit und große Reichweite der eigenverantwortlichen Entscheidungsbefugnis herausgebildet und häufig gegenüber der genossenschaftlichen Demokratie verselbstständigt. Analysen verweisen u.a. auf folgende Ursachen:

  • Die Notwendigkeit, oft unter Zeitdruck eigenständige Entscheidungen zu treffen, ohne vorher größere Beratungen mit anderen Mitgliedern abhalten zu können. Satzungsrechtlich wird das abgedeckt durch Änderungen des GenG in den 80er Jahren, die den Vorständen eine größere Selbstständigkeit gegenüber den Mitgliedern einräumten;
  • ein hoher Vertrauensbonus seitens der Mitglieder, der auf dem Wissen beruht, welche Rolle die Betreffenden für das Überleben der Genossenschaft gespielt haben und in welchem Maße sie in der Lage waren, richtige Entscheidungen zu treffen;
  • Entscheidungsinhalte, die ohne ein bestimmtes Maß von Informiertheit und Qualifikation seitens der Mitglieder nicht sachkundig mitberaten oder entschieden werden können, was die Vertiefung einer Kluft zwischen professionellem Management und dem Erfahrungswissen der Mitglieder begünstigt;
  • eine mit dem notwendigen Selbstbewusstsein der Leiter häufig korrelierende, teils schon aus der LPG-Praxis verfestigte Unterschätzung des Wertes und Nutzens der Partizipation, die demzufolge eher als „schmückendes Beiwerk“, als „soziales Anhängsel“ betrachtet wird, auf das man zumindest so lange verzichten könnte, wie das wirtschaftliche Überleben im Vordergrund steht.

 

Folgen davon sind u.a. Erscheinungen einer Verselbstständigung des professionellen Managements gegenüber der Partizipation der Mitglieder, deren unzureichende Informiertheit und unzulängliche Einbeziehung in Entscheidungsprozesse; des Rückgangs ehrenamtlicher Einflüsse auf die Vorstandsarbeit[36], was zum Teil noch einhergeht mit Unerfahrenheit oder schwacher Aktivität der Aufsichtsräte hinsichtlich ihrer Rolle und Möglichkeiten als gewähltes Kontrollorgan gegenüber der Geschäftsführung; Reduzierung der Rolle der Generalversammlung auf formale Rechenschaftslegung, usw.. Während die wirtschaftlichen Aspekte der Betriebsführung usw. naturgemäß einen breiten Raum im Erfahrungsaustausch und der Fortbildung einnehmen, wird den Aspekten der Partizipation meist nicht der entsprechenden Raum zugebilligt.

Aus den Analysen und Befragungen der durch die AGRAR 2000 Agrargenossenschaften kann eine große Bandbreite unterschiedlicher Auffassungen und Praktiken von Vorständen bzw. Geschäftsführern abgehoben werden: Sie reicht von solchen Extremen, wie „Was hier läuft, entscheide ich“ und „Viele Köche verderben den Brei“ bis zu – leider selteneren -Auffassungen, wonach Partizipation durch Einbeziehung in Beratungen usw. täglich möglich sei und es nie genug demokratische Mitwirkung geben könne. Vor allem in kleineren Genossenschaften, wo das betriebliche Ganze für die Mitglieder auch im Alltag überschaubarer bleibt, gibt es gute Erfahrungen der regelmäßigen Informierung der Mitglieder, ihrer flexibel gestalteten Mitwirkung an Beratungen zur Entscheidungsvorbereitung usw..

Hinsichtlich der Nutzung oder besseren Gestaltung der Genossenschaftsorgane (Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung) reichen die Aussagen von Auffassungen, dass diese ausreichend seien und einejährliche Versammlung der Demokratie Genüge tue, bis zu Bemühungen, die Arbeit der Vorstände durch regelmäßige Information transparenter zu machen, den Einfluss und die Qualifikation der Aufsichtsräte zu erhöhen, häufiger Versammlungen bzw. Gruppenberatungen durchzuführen.

Von den Befragten der AGRAR 2000 ist weniger als ein Viertel der Meinung, dass in ihrer Genossenschaft die Mitglieder ausreichend in unternehmerische Entscheidungen einbezogen sind; die Hälfte meint, das träfe weniger, und mehr als ein Viertel, das träfe kaum oder gar nicht zu. Etwa zweiFünftel meinen, es träfe völlig,weitere zwei Fünftel, es träfe weniger zu, dass alle ausreichend über die betrieblichen Angelegenheiten informiert seien; fast ein Fünftel findet, dass das kaum oder gar nicht zutrifft.[37] Für 60 % trifft in ihrer Genossenschaft völlig zu, dass unternehmerische Entscheidungen allein Sache des Vorstandes / der Geschäftsführung sind.[38]

 

6.2 Partizipation als Erfordernis und Wirkungsfeld unternehmerischen Verhaltens

Aus den Analysen und Diskussionen in den Agrargenossenschaften kann abgeleitet werden, dass die Frage, ob und welchen realen Nutzen und Wert die Partizipation der Mitglieder an den genossenschaftlichen Belangen hat, ein Kernproblem der Reproduktion der Genossenschaftlichkeit darstellt.

Während – wenn überhaupt – der soziale Wert von Partizipationfür die Persönlichkeit und die Demokratie prinzipiell noch eher akzeptiert wird (und insofern hinter ökonomischen Erfordernissen eingeordnet wird), scheinteine krasse Unterbewertung von Partizipation als ökonomische Potenz vorzuherrschen. Dies geht einher mit der Vorstellung, Demokratie könne man „machen“, wenn die ökonomischen Fragen nicht mehr so brennend sind oder man mehr Zeit dafür hat, und korrespondiert mit einer Unterbewertung der Fähigkeiten der Masse der Mitglieder, mittels der Teilnahme an Beratungen und Entscheidungen einen realen Nutzen für die Genossenschaft zu bringen, zumal dieser Nutzen kaum unmittelbar in ökonomischen Kennziffern nachweisbar ist.

Es erscheint unabdingbar, die Einsicht und Überzeugung – vor allem im Bereich des professionellen Managements – zu entwickeln, warum Partizipation der Mitglieder ein unverzichtbares Erfordernis ist.

  1. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der spezifischen personellen Identität von Eigentümer und Produzent, wie sie auf die beschäftigten Mitglieder von Agrargenossenschaften zutrifft: die gemeinschaftliche, arbeitsteilig organisierte Arbeit kann unter den heutigen und künftigen Bedingungen in der Regel nur funktionieren, wenn sie sachkundig und zugleich selbstbestimmt, mit einem hohen Niveau unternehmerischer Eigenverantwortung des Einzelnen geleistet wird. Hierin wird am unmittelbarsten deutlich, dass Mitbestimmung als Selbstbestimmung in der täglichen Arbeit eine unverzichtbareökonomischen Potenz darstellt.
    Eine große Mehrheit der Genossenschaftsmitglieder sieht das genau so: Fast 90% sind der Meinung, dass sie ihre unternehmerische Mitverantwortung vor allem in der täglichen Arbeit verwirklichen können.[39] Hingegen meint nur ein Drittel, in der eigenen Genossenschaft während des ganzen Jahres an der Beratung genossenschaftlicher Probleme mitwirken zu können; für ein weiteres Drittel trifft dies weniger, für das restliche Drittel kaum oder gar nicht zu. Nur etwas mehr als die Hälfte meint, über alle wichtigen Entwicklungsprobleme der Genossenschaft ausreichend informiert zu sein.[40]
  2. Die Identität von Eigentümer und Produzent kann sich jedoch nicht auf den Bereich der täglichen praktischen Arbeit reduzieren. Unternehmerische Verantwortung, bewusstes Verhalten als Eigentümer in diesem Bereich erlangt ihre partizipatorische Qualität für das Genossenschaftsmitglied gerade in dem Maße, wie sie mit der Teilhabe an der Beratung und Entscheidung auf der betrieblichen Ebene verbunden ist, sich als bewusste Mitverantwortung für die Genossenschaft als Ganzes realisieren kann. Es wäre falsch, die Rolle dieser Verbindung von selbstbestimmter Arbeit und betrieblicher Mitverantwortung zu unterschätzen oder das Interesse und die Bereitschaft der Mitglieder niedrig zu bewerten, anEntscheidungsprozessen auf der betrieblichen Ebene teilzuhaben. Unter den Gründen, warum es für die Befragten wichtig ist, als Beschäftige in der Agrargenossenschaft zugleich Mitglied zu sein, rangieren (nach der Häufigkeit der Nennung) an vorderster Stelle
  • damit mehr Mitverantwortung für die Genossenschaft zu haben (94%),
  • in einer Person Beschäftigter und Miteigentümer zu sein (91%),
  • auf genossenschaftliche Entscheidungsprozesse Einfluss zu haben (91%).[41]

 

Für fast zwei Drittel ist es wichtig(für etwa ein Viertel weniger wichtig), sichals Miteigentümer fühlen und auf die genossenschaftliche Entwicklung Einfluss nehmen zu können. Jedoch trifft das nur für 25% völlig, hingegen für die Hälfte weniger zu.[42]

Somit bestätigt sich inUntersuchungsergebnissen die Annahme, dass von vielen Vorständen das objektive Erfordernis und der reale, auch ökonomische Wert der Ausgestaltung genossenschaftlicher Demokratie unterbewertet werden.

Eine Folge ist, dass wertvolles ökonomisches und soziales Potenzial häufig ungenutzt brachliegt bzw. der Förderung solcher Potenziale durch bessere Informiertheit, flexible Beratungen und Entscheidungsvorbereitungen, systematische Befähigung der Mitglieder zum ökonomischen Denken und unternehmerischen Handeln zu geringe Aufmerksamkeit gewidmet wird.

 

7. Reproduktion der Genossenschaftlichkeit: Gemeinschaftlichkeit als genossenschaftliches Potenzial

In den Genossenschaften ist „Gemeinschaftlichkeit“, materialisiert in den ökonomischen Bindungen, der gemeinschaftlichen Produktion und Arbeit, auch als Verhaltensweise, sozialer Wert und verinnerlichtes Bedürfnis empirisch nachweisbar. Das traf auf die damaligen LPG in der DDR, die LPG-Nachfolgeunternehmen nach 1989zu und findet sich auch in den heutigen Agrargenossenschaften. Das ist in mehrfacher Hinsicht von Belang.

Gemeinschaftlichkeit als bewusstes, engagiertes Verhalten zur und in der Gemeinschaft kann wohl als ideeller Kern der „Genossenschaftsidee“ angesehen werden; offensichtlich trifft das dem Wesen nach in ähnlicher Weise auf die unterschiedlichsten Arten von Genossenschaften zu. Gemeinschaftlichkeit hat als sozialer Wert, einmal entstanden, offenkundig eine erstaunliche Persistenz.

  • In den LPG war sie, trotz des anfangs häufig erzwungenen Entstehens dieser Existenzformen und trotz äußerer Restriktionen und Reglementierungen, als eine weitgehend neue bäuerliche Verhaltensweise entstanden, dies naturgemäß als ein persönlich und in der Entwicklung der sozialen Beziehungen oft konfliktreicher Prozess. Gemeinschaft erzeugt Gemeinschaftlichkeit – das erwiessich auch in den LPG als eine Gesetzmäßigkeit genossenschaftlicher Entwicklung.
  • Die Persistenz wurde sichtbar, als sich am Ende der LPG diese Gemeinschaftlichkeit als ein im genossenschaftlichen Sozialisationsprozess so stark verinnerlichtes Bedürfnis erwies, dass sie mehrheitlich zu einem tragenden Beweggrund wurde, auch künftig in einer genossenschaftlichen oder ihr ähnlichen Form produzieren zu wollen.
  • Diese Gemeinschaftlichkeit war ein Bonus, den die ehemaligen Genossenschaftsbauern in die neuen Gemeinschaftsunternehmen einbrachten: die Fähigkeit und Bereitschaft, in der Gemeinschaft zu arbeiten, braucht nicht erst angeeignet zu werden; sie war eine soziale Potenz, über die neu entstandene Agrargenossenschaften von Anfang an verfügten.
  • Gemeinschaftlichkeit erwies sich, wie die jüngsten empirischen Befunde zeigen, als äußerst belastbar und auch unter den marktwirtschaftlichen Zwängen als überlebensfähig. Damit scheint erwiesen, dass sie unter den Bedingungen der agrargenossenschaftlichen Existenzweise reproduzierfähig ist und sich als soziales Potenzial der Agrargenossenschaften auch künftig reproduzieren kann.

 

Die jüngste Untersuchung in Agrargenossenschaften (AGRAR 2000) zeigte z.B., ähnlich wie frühere Untersuchungen, eine hohe Betriebsverbundenheit. Drei Viertel der Befragten fühlen sich sehe, er Rest einigermaßen mit ihrer Genossenschaft verbunden. Für etwa 60% ist ein Verlassen ihrer Genossenschaft undenkbar; 40% würden dies erwägen, falls sie den Arbeitsplatz verlieren oder woanders eine bessere Bezahlung finden würden. Naturgemäß liegt der Verbundenheit mit der Agrargenossenschaft eine Vielfalt von „harten“ Faktoren zu Grunde: Alter, Eigentumsbindung, Arbeitsmöglichkeit, Dorfbindung, usw. Dennoch ist offensichtlich, dass Gemeinschaftlichkeit als Bedürfnis und sozialer Wert dabei keine unwesentliche Rolle spielen.

In fast unveränderter Rangfolge und Häufigkeit, wie in früheren Untersuchungen seit 1990, betrachten rd. 80 Prozent der in der AGRAR 2000 Befragten – im Vergleich zu der möglichen Alternativedes bäuerlichen Familienbetriebes - ihre berufliche und soziale Existenz in der Genossenschaft als am besten gesichert und ihre Entscheidung für die Genossenschaft als endgültig; für zwei Drittel war bei dieser Entscheidung „Gemeinschaftlichkeit als Bedürfnis“ ein maßgeblicher Beweggrund.

Bei der Wertung der Qualität sozialer Beziehungen in der eigenen Genossenschaft rangieren an vorderster Stelle „soziale Geborgenheit“ und „gute Zusammengehörigkeit“. In einer allgemeinen Werteskala der Befragten stehen Anerkennung im Beruf, Harmonie unter den Kollegen, gute Freunde und Partnerschaften an der Spitze der sozialen Werte. Bedürfnis nach Teilnahme an den genossenschaftlichen Belangen, Eigenverantwortung in der Arbeit und kritischer Arbeitsatmosphäre usw. erklären sich nicht zuletzt auch aus der Verantwortung für die Gemeinschaft.

Nicht immer wird von Vorständen die Rolle dieser Gemeinschaftlichkeit als betriebliches Potenzial für die wirtschaftliche und soziale Stabilität der Genossenschaft genügend geschätzt; in den betrieblichen Analysen wurden Bewertungen manchmal eher an Defiziten und Differenzierungen festgemacht. In der Tat bedürfen die Mechanismen, Probleme und die Differenziertheit der Reproduktion von Gemeinschaftlichkeit im genossenschaftlichen Alltag weiterer Untersuchung. Insbesondere ist der wechselseitige Zusammenhang zwischen der Reproduktion primärer, zur „Verfassung“ der Genossenschaft gehörender Merkmale der Genossenschaftlichkeit (Förderzweck, Mitgliedschaftsverhältnis, Eigentumsbeziehung, Partizipation) und der Reproduktion sekundärer Eigenschaften, zu denen Gemeinschaftlichkeit als soziales Beziehungsgefüge ebenso wie als individuelle Verhaltensweise, Bedürfnis und sozialer Wert gehört, intensiver zu analysieren. Diese Eigenschaften können als sekundär in dem Sinn betrachtet werden, dass ihre Reproduktion maßgeblich von vom Funktionieren der primären Genossenschaftsmerkmale abhängt. Falsch wäre jedoch eine monokausale Betrachtung dieses Zusammenhangs; zudem birgt sie die Gefahr, den Wert und die Rolle der Gemeinschaftlichkeit als soziales Potenzial, als treibende Kraft genossenschaftlicher Entwicklung und genossenschaftlichen Handelns zu unterschätzen.

Die Studie hat in dieser Hinsicht zumindest die Erkenntnis bestätigt und vertieft, dass sich Gemeinschaftlichkeit als genossenschaftliches Potenzial vor allem in dem wechselseitigen Zusammenhang von wirtschaftlicher Entwicklung der Genossenschaft, Funktionieren der genossenschaftlichen Demokratie und selbstbestimmter, eigenverantwortlicher Arbeit in der gemeinschaftlichen Produktion realisiert.

 

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[1] Vgl. Protokollband der Arbeitskonferenz zum Thema: Gegenwart und Zukunft von Agrargenossenschaften und anderen gemeinschaftlichen Produktionsformen in der Landwirtschaft am 16. Juni 1995 in Berlin. Teil 1 und 2. Hrsg. Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V. und Institut für Sozialdatenanalyse e.V., Berlin 1995

[2] Für die erste agrargenossenschaftliche Konferenz (1995) stellte der originelle Fundus von Erkenntnissen die das Institut für Sozialdatenanalyse / isda / seit 1990 durch einen Folge von agrarsoziologischen Untersuchungen gewonnen hatte, ein besonderes Potenzial dar. Vgl. u.a. Genossenschaftsbauern 1990/91: Existenzformen und Lebensweise im Umbruch. Forschungsbericht. Institut für Sozialdatenanalyse e.V. (isda). Berlin 1991; Ehemalige Genossenschaftsbauern 1992: Situation und Befindlichkeit in umstrukturierten Gemeinschaftsbetrieben, im Vorruhestand und als Arbeitslose. Studie. Ebenda 1992; Soziale Potentiale für den landwirtschaftlichen Gemeinschaftsbetrieb: Beschäftigte in LPG-Nachfolgebetrieben 1993/94. Studie Nr.19. Ebenda 1995.

[3] In der Regel kamen diese „Berater“ aus den alten Bundesländern. K.K.

[4] Gerhard Rudolphi: 5 Jahre Agrargenossenschaften – Rückblick und Ausblick. (Referat auf der 1. agrargenossenschaftlichen Konferenz). In: Protokollband ..., a.a.O. (vgl. FN 1), Teil 1, S.53.

[5] Vgl. K. Krambach, K. Hubatsch: „Genossenschaftsbauern 1990/91: Existenzformen und Lebensweise im Umbruch“. Forschungsbericht. ISDA-Studien, Bd.1. isda e.V., Berlin 1991.

[6] Vgl. K. Krambach: Genossenschaftsbauern im Umbruch – Haben gemeinschaftliche Produktionsformen in der Landwirtschaft eine Zukunft ? In: Utopie kreativ, H. 15, Berlin Nov. 1991, S. 32.

[7] K. Krambach: Das soziale Potenzial der Agrargenossenschaften. (Referat auf der 1. agrargenossenschaftlichen Konferenz). In: Protokollband ..., a.a.O. (vgl. FN 1), Teil 1, S.30 f.

[8] Vgl. K. Krambach, H. Watzek: Agrarpolitische Ergebnisse der Konferenz. In: Ebenda, S. 6 ff.

[9]Vgl. Ebenda, S.12

[10] Vgl. Ebenda, S. 12 und 27.ff.

[11] Agrarbericht der Bundesregierung. Argumente 2000. Deutscher Bauernverband. 1999

[12] Quelle: Buchführungsergebnisse, LAND-DATA 1999

[13] Quelle: Agrarbericht der Bundesregierung. Argumente 2000. Deutscher Bauernverband 1999

[14] Vgl. hierzu auch Abschnitt 4.2

[15] Steding, Rolf: Fragen und Antworten zum Genossenschaftsrecht. In :Sächsisches Genossenschaftsblatt 9/1999, S.47

[16] Zitiert nach: Neue Landwirtschaft, H.5/2000, S. 10

[17] Siehe: Genossenschaftsbauern 1990/91: Existenzformen und Lebensweise im Umbruch. Forschungsbericht. Institut für Sozialdatenanalyse e.V. (isda). Berlin 1991; Ehemalige Genossenschaftsbauern 1992: Situation und Befindlichkeit in umstrukturierten Gemeinschaftsbetrieben, im Vorruhestand und als Arbeitslose. Studie. Ebenda 1992.

[18] Agrar 2000, Frage 17

[19] 94% der Befragten in der AGRAR 2000 fühlt sich dem bäuerlichen Berufsstand zugehörig (Frage 4)

[20] AGRAR 2000, Frage 6a

[21] Ebenda, Frage 7

[22] Ebenda, Frage 6c

[23] Ebenda, Frage 3b

[24] DRV-Bericht über den Geschäftsbetrieb der Agrargenossenschaften 1998/99. Deutscher Raiffeisenverband e.V., Abt. Markt und Umwelt, Dez. 1999

[25] Vgl. hierzu die Ausführungen zu den Abweichungen von der Identität von Eigentümer und Produzent im Abschnitt 4.1.

[26] AGRAR 2000, Frage 4.

[27] Ebenda, Frage 29.

[28] Ebenda, Frage 3.

[29] Vgl. AGRAR 2000, Frage 10

[30] Vgl. ebenda

[31] Vgl. AGRAR 2000, Frage 16. Die Sensibilität dieses Problems wird u.a. auch daran deutlich, dass im Unterschied zu den meisten anderen Fragen sich zu diese Frage nur ein Teil der Befragten geäußert hat.

[32] Vgl. hierzu auch Abschnitt 3.

[33] Nach Angaben des DRV betrug 1998/99 die durchschnittliche LF je Agrargenossenschaft 1.638 ha, darunter 1.464 ha Pachtfläche. DRV-Bericht über den Geschäftsbetrieb der Agrargenossenschaften 1998/99. A.a.O., S.8.

[34] AGRAR 2000, Frage 26; die Aussagen werden relativiert dadurch, dass weniger als die Hälfte hierzu Angaben machte.

[35] Ebenda, Frage 27; hier gilt die gleiche Einschränkung wie bei Frage 26.

[36] Der Vorstand ist das geschäftsführende Leitungsorgan der Genossenschaft. Er wird in der Regel von der Generalversammlung gewählt und muss mindestens aus 2 Mitgliedern bestehen. In der Praxis findet sich häufig eine Reduzierung auf 2 Mitglieder, die in der Regel die hauptamtliche Geschäftsführung bzw. deren Stellvertretung wahrnehmen; seltener gibt noch ehrenamtliche Vorstandsmitglieder.

[37] AGRAR 2000, Frage 3 g und c.

[38] Ebenda, Frage 7 g

[39] AGRAR 2000, Frage 7 i.

[40] Ebenda, Frage 7 h und j.

[41] Ebenda, Frage 6 b, a und d.

[42] Ebenda, Fragen 7 k und und 3 g.