Publikation International / Transnational - Migration / Flucht - Europa - Westeuropa - Nordafrika Gescheiterte Rückübernahme

Wenn die Rücksendung von MigrantInnen nicht funktioniert. Eine Fallstudie aus Italien und Tunesien.

Information

Reihe

Online-Publ.

Autor

David L. Suber,

Erschienen

September 2017

Bestellhinweis

Nur online verfügbar

Internierungslager für Geflüchtete in Italien
Was sind CIE? Quelle: www.liberties.eu

In den vergangenen Jahren haben die Regierungen von Tunesien und Italien nach eigenen Angaben eines der effektivsten Rückübernahmeabkommen für MigrantInnen ohne Papiere in der EU entwickelt. Die offiziellen Zahlen sprechen für sich. Der Anteil tunesischer StaatsbürgerInnen an den in 2015 von den italienischen Behörden durchgeführten 2.850 Abschiebungen betrug 35 Prozent. Im Jahr 2016 stieg dieser Anteil auf 43 Prozent.[1] Es ist ein recht komplexes Unterfangen, Erkundungen über Abschiebungen und Rückübernahmen anzustellen. Denn obgleich die landesweiten Medien breit über die Existenz der Rückübernahmeabkommen berichten, wird über die konkrete Rückübernahmepraxis selten etwas geschrieben.[2] In dieser Fallstudie soll die Funktionsweise der Rückübernahmeabkommen zwischen Italien und Tunesien in den letzten Jahren unter die Lupe genommen werden. Auf Grundlage der verfügbaren Daten zum Thema sowie eines eigenen dreimonatigen Forschungsaufenthalts und Interviews mit direkt betroffenen Personen in Tunesien soll es in diesem Beitrag um die Unzulänglichkeiten des italienischen Rückführungssystems gehen. Außerdem soll der weit verbreiteten Annahme entgegengewirkt werden, wonach Italien und Tunesien ein Modell vorzuweisen haben, das zur Grundlage eines europäischen Rückführungssystems werden könnte.

Quelle: Ministero dell’Interno Direzione centrale dell’immigrazione e della Polizia delle frontiere servizio immigrazione sezione rimpatri. Daten aus dem Parlamentarischen Bericht des Ombudsmanns für die Rechte von Inhaftierten (2017).
 

Abbildung 1:

2015: Tunesien (1.002), Ägypten (667), Marokko (334), Nigeria (221), Albanien (160), Andere* (466) – Gesamt 2.850.

2016: Tunesien (1.268), Ägypten (691), Marokko (329), Nigeria (151), Albanien (107), Andere* (353) – Gesamt 2.899.

* Andere: Alle Abschiebungen von Menschen anderer Nationalitäten.

Italienisch-tunesische Rückübernahmeabkommen vor 2011

Erste Abkommen zwischen Italien und Tunesien für die Rückübernahme von MigrantInnen ohne Ausweispapiere wurden bereits in den 1990er Jahren getroffen, zeitgleich zur ersten Einführung von Visa-Beschränkungen für Nicht-EU-BürgerInnen in Italien. Auch wenn es uns heute schwer vorstellbar erscheint, gab es bis zu jenem Zeitpunkt keinerlei Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Tunesien und Italien. Im August 1998 nahm dann das erste Rückübernahmeabkommen Form an, das in Rom vertraglich als Kooperationspakt fixiert wurde, mit dem die unregulierte tunesische Einwanderung überwacht und eingeschränkt werden sollte – im Austausch gegen Einreisequoten für tunesische Arbeitskräfte.[3] Rückübernahmen sind mit den Worten des Migrationsforschers Jean-Pierre Cassarino (2010) als Prozess zu verstehen, «bei dem Individuen, denen ein Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Landes nicht gestattet ist, ausgewiesen oder abgeschoben werden – entweder mit oder ohne Anwendung von Zwang».[4] Ebenso wie die Abschiebung ist die Rückführung nur eine andere Form der Ausweisung, die verschleiert wird durch die fiktive Unterscheidung zwischen einer «freiwilligen Rückkehr», wenn sie unter der Androhung einer erzwungenen Ausweisung geschieht, oder einer «zwangsweisen Rückkehr», wenn sie tatsächlich unter Anwendung staatlicher Zwangsmaßnahmen erfolgt. Mit ihrer Einführung im Jahr 1998 wurde die Rückübernahme zum festen Bestandteil einer Politik, die durch die Illegalisierung von MigrantInnen auf eine Sicherung der italienischen und europäischen Grenzen abzielte.[5]

Da die Rückübernahme auf einem wechselseitigen Abkommen beruht (zwischen dem «Entsendeland» und dem «Aufnahmeland»), machten sich die nordafrikanischen Regime das wachsende Interesse des Westens am Thema Sicherheit zunutze, um ihre eigene Verhandlungsposition zu stärken.[6] In diesem Sinne waren Abkommen zu Rückübernahmen und Grenzsicherung an eine Erhöhung von Entwicklungshilfe-Budgets und Militärhilfen gekoppelt, die oftmals auf direkte Weise Korruption und Bereicherung Vorschub leisteten und gleichzeitig die regionalen DespotInnen als «Partner» auf internationaler Ebene legitimierten. Das zweite Abkommen zwischen Italien und Tunesien im Dezember 2003 verbesserte beispielsweise nicht nur die Koordination zwischen italienischen und tunesischen Grenzsicherungseinheiten und die Umsetzung von Trainingsmaßnahmen für tunesische Polizeikräfte auf italienischen Schiffen.[7] Es bot der Regierung Ben Alis auch den notwendigen Rückhalt, um das Gesetz 2004-06 auf- und umzusetzen, mit dem alle Unterstützungshandlungen illegalisiert wurden, die darauf abzielten, Menschen bei der Ein- oder Ausreise zu helfen. Diese Kriminalisierung der unerlaubten tunesischen Migration diente zwei Zielen: Zum einen gab sie dem Regime ein weiteres Druckmittel gegen die eigene Bevölkerung in die Hand und zum anderen diente sie als Lippenbekenntnis gegenüber den westlichen Regierungen, insbesondere in Italien und Frankreich, um zu belegen, auf welch umfassende Weise das Regime bei der Bekämpfung der ungesetzlichen Auswanderung aus Tunesien kooperierte und sich engagierte.[8]

Italienisch-tunesische Rückübernahmeabkommen nach 2011

Bis heute ist es dem Autor dieses Artikels nicht möglich gewesen, Daten zur Anzahl der Abschiebungen zwischen Italien und Tunesien vor dem Jahr 2011 zu erhalten. Wie jedoch aus anderen Berichten hervorgeht, erwies sich das im Rahmen der oben erwähnten Abkommen entwickelte Rückübernahmesystem in den Jahren vor der Revolution als ziemlich uneffektiv.[9]

Die Abstimmung zwischen den verschiedenen Konsulaten war oftmals unzureichend und unterlag Verzögerungen oder politischen Erwägungen, die sich negativ auf den Prozess der Identifizierung und Ausstellung temporärer Reisepapiere auswirkten, die für die Durchführung von Abschiebungen erforderlich waren.[10] Der Umgang italienischer Behörden mit festgenommenen TunesierInnen ohne Papiere bestand häufig darin, Ausweisungsaufforderungen auszustellen, die niemand weiterverfolgte.[11] Dies änderte sich 2011, als in den Monaten nach dem Sturz des Ben-Ali-Regimes beinahe 22.000 tunesische MigrantInnen auf der Insel Lampedusa landeten.[12] Der Notenaustausch zwischen Italien und Tunesien führte zur Vereinbarung einer auf sechs Monate beschränkten Aufenthaltserlaubnis für all jene, die Lampedusa vor dem 5. April erreichten, sowie die sofortige Abschiebung aller Personen, die nach diesem Datum auf der Insel ankamen.[13] Im Laufe der folgenden Jahre – vor dem Hintergrund einer sehr wechselhaften politischen Übergangsphase in Tunesien – drängte Italien sowohl die tunesische Übergangsregierung als auch nachfolgend gewählte Regierungen die Mittelmeergrenzen abzusichern und unterstützte dieses Vorgehen durch die Bereitstellung von Patrouillenbooten und anderem technischem/militärischem Material.[14] Andererseits verpflichteten sich auch ausnahmslos alle neuen tunesischen Regierungen dazu, mit Italien beim Thema Rückübernahme zu kooperieren.[15]

Dem offiziellem Diskurs sowohl von italienischer als auch von tunesischer Seite zufolge, ist es erfolgreich gelungen, die Kontrolle der Migrationsströme zwischen beiden Ländern wiederherzustellen, wobei die bilateralen Vereinbarungen von April 2011 als Modell dafür präsentiert werden, wie Rückübernahmen auch durch andere EU-Mitgliedsstaaten zu bewerkstelligen seien.[16] Im folgenden Abschnitt werden genau diese Einschätzungen infrage gestellt.

Identifizierung und Verhaftung

Bis Anfang dieses Jahres basierte das italienische Rückführungssystem auf den schlecht funktionierenden Zentren für Identifikation und Ausweisung (CIE), die kürzlich in Zentren für temporären Aufenthalt bis zur Rückführung (CPT) umbenannt wurden, in einem Versuch ihre Bedeutung und ihren Aufgabenbereich neu zu definieren.[17] Rechtlich dienten diese Einrichtungen der Unterbringung von MigrantInnen ohne Papiere, bis ihre Konsulate die temporären Reisepapiere bereitstellten, ohne die Abschiebungen nicht legal durchgeführt werden können. Weil diese Abschiebezentren ihrer Rolle nicht «gerecht wurden», da es ihnen lediglich gelang, im Durchschnitt 50 Prozent der Inhaftierten abzuschieben,[18] führte die Ankunft vieler MigrantInnen der letzten Jahren (2013–2016) dazu, dass die Funktionen der CIEs auf andere Einrichtungen übertragen wurden, wie etwa die sogenannten «Hotspots». Hotspots existieren in Italien seit September 2015 und waren ursprünglich konzipiert als Ort (wo Ausschiffungen stattfinden) wie auch als Konzept (nämlich als Strategie zur Verringerung des Migrationsdrucks durch die Umverteilung von AsylbewerberInnen und MigrantInnen auf andere EU-Länder gemäß entsprechender Umverteilungsquoten). Heute existieren die Hotspots an den sechs Häfen von Lampedusa, Trapani, Pozzallo, Taranto, Porto Empedocle und Augusta, und der Migrationsagenda der EU-Kommission zufolge basiert ihr Ansatz auf drei Säulen: Asyl, Umverteilung und Rückführung.[19]

Die Einrichtung der Hotspots erfolgte ursprünglich mit Verweis auf die humanitäre Katastrophe, als in den Jahren 2013 und 2014 sehr viele Menschen beim Versuch der Überquerung des Mittelmeers ertrunken waren. Allerdings sind seither Stimmen laut geworden, die die tatsächliche Praxis von Polizei und Frontex, der für die Lager zuständigen Behörde, kritisieren. Offiziell heißt es bislang, dass der Hotspot-Ansatz mit einer 95%-igen Quote extrem erfolgreich bei der Identifizierung der Menschen gewesen sei, die diese durchlaufen.[20] Was von diese Daten allerdings verschleiert und von WhistleblowerInnen und internationalen Organisationen bereits anhand einer Reihe von Beispielen kritisiert wird, ist, dass Amtsmissbrauch und Verwaltungsfehler zu Menschenrechtsverletzungen sowie zur Misshandlung von AsylbewerberInnen und MigrantInnen in den Hotspots selbst geführt haben. Dies gilt besonders für jene Fälle, in denen sich MigrantInnen und AsylbewerberInnen aus Sorge vor einer Abschiebung weigern, ihre Identität freiwillig preiszugeben.[21] Die Übertragung der Rolle der ehemaligen CIEs auf die Hotspots ist symptomatisch für eine Situation des «Ausnahmezustands», mit dem Italien seine aktuelle Migrationspolitik rechtfertigt und sich mehr und mehr auf das Konzept der Rückführung konzentriert.

Die italienischen Behörden und Frontex nutzen die Hotspots für eine erste Überprüfung und zur Unterscheidung von AsylbewerberInnen und «Wirtschaftsflüchtlingen». Dieser Ansatz wirft Fragen zur ursprünglichen Rolle der Hotspots auf, die eigentlich als Ort der Erstaufnahme und Hilfe gedacht waren, um von hier aus AsylbewerberInnen und MigrantInnen auf andere EU-Länder zu verteilen. Heute jedoch sind die Aufgaben von Hotspots und CPTs viel enger miteinander verknüpft, da alle, die als «Wirtschaftsflüchtlinge» identifiziert werden, entweder zur weiteren Klärung ihrer Identität und Ausweisung in Abschiebegefängnisse überstellt oder aber direkt von den Hotspots aus ausgewiesen werden.

Ein typischer Fall dafür ist der Hotspot von Taranto in der Region Apulien. Laut einem Bericht im Auftrag des italienischen Senats[22] wurden zwischen März und Oktober 2016 lediglich 5.048 Menschen infolge von Such- und Rettungsaktionen auf See zum Hotspot in Taranto gebracht. Die große Mehrzahl (9.528) derer, die im Hotspot vorübergehend unterkamen, waren hingegen von den Behörden in Italien aufgegriffen und zur Identifizierung nach Taranto überstellt worden. Die meisten von ihnen wurden nahe der französischen Grenze in den nördlichen Provinzen Mailand, Como und Ventimiglia angehalten und festgenommen, die als Durchgangsorte auf dem Weg in die nördlichen europäischen Ländern bekannt sind. Die Mehrheit derer, die als irreguläre MigrantInnen auf italienischen Boden eingestuft werden, erhält dann eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, das Land innerhalb von sieben Tagen zu verlassen.[23] All jene, die als Staatsangehörige eines Landes identifiziert werden, mit dem Italien ein bestehendes Rückübernahmeabkommen hat (Tunesien, Ägypten, Sudan und Nigeria), werden hingegen mit großer Wahrscheinlichkeit bis zu ihrer Abschiebung in Haft genommen (siehe Abbildungen 2 und 3).

Quelle: Ministero dell’Interno Direzione centrale dell'immigrazione e della Polizia delle frontiere servizio immigrazione sezione rimpatri. Daten aus dem Parlamentarischen Bericht des Ombudsmanns für die Rechte von Inhaftierten von 2017.

Abbildung 2:

2015 – Tunesien (1.262), Ägypten (760), Marokko (644), Nigeria (691), Albanien (429), Andere* (1.585) - Gesamt 5.371.

2016 – Tunesien (818), Ägypten (217), Marokko (348), Nigeria (631), Albanien (118), Andere* (852) - Gesamt 2.984.

*Andere: Alle Abschiebungen von Menschen anderer Nationalitäten.

Anmerkung: Diese Zahlen beziehen sich nur auf die angegebenen Staatsbürgerschaften. Bei vielen Häftlingen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt.

Rückübernahme nach Zielen und Flügen 2015-2016

Abbildung 3

Kommerzielle FlügeCharterflüge
NationalitätRückübernahmenNationalitätRückübernahmen
Marokko329Tunesien1.094 – (43 Flüge)
Tunesien174Ägypten659 – (66 Flüge)
Albanien107Nigeria 151 – (6 Flüge)
Senegal33Sudan40 – (1 Flüge)
Gesamt*955Gesamt1.944 – (116 Flüge)

* Einschließlich anderer Staatsangehörigkeiten.

Quelle: Ministero dell’Interno Direzione centrale dell'immigrazione e della Polizia delle frontiere servizio immigrazione sezione rimpatri. Daten aus dem Parlamentarischen Bericht des Ombudsmanns für die Rechte von Inhaftierten von 2017 (Garante Nazionale dei diritti delle persone detenute o private della libertà personale, Relazione al Parlamento, 2017).

Abschiebung

Sobald die Feststellung der Identität abgeschlossen ist, wird das Abschiebungsverfahren gegen alle Personen eingeleitet, die einer «freiwilligen» Rückkehr nicht zustimmen. Die Charterfügen, in denen die tunesischen MigrantInnen abgeschoben werden, starten vom Flughafen in Palermo, manchmal mit einer Zwischenlandung in Rom oder auf Lampedusa, um dort weitere Betroffene an Bord zu nehmen. Die italienisch-tunesischen Vereinbarungen gestatten nicht mehr als 30 Personen pro Flug.[24] Dies geht aus einem Bericht hervor, der vom Garante dei Diritti dei Detenuti (auf Deutsch etwa Ombudsmann für die Rechte von Inhaftierten) ausgegeben wurde, einem erst kürzlich eingerichteten ministeriellen Ausschuss mit der Aufgabe, die Bedingungen und die Behandlung der Häftlinge in Italien zu kontrollieren.[25] Der Ombudsmann für die Rechte von Inhaftierten war in zwei Fällen der Rückführung tunesischer Staatsbürger zugegen (im Mai und Juli 2016).[26] Für diese beiden Flüge spricht der Bericht von 39 bzw. 21 volljährigen tunesischen Männern, die von 69 bzw. 54 unbewaffneten Polizeibeamten in Zivil (im Verhältnis 2 zu 1) in Maschinen der Bulgarian Air Charter begleitet wurden. Die Hände mit Klettfesselband fixiert, splitternackte Leibesvisitation vor dem Einstieg in das Flugzeug, eine kurze Identifizierung durch MitarbeiterInnen des tunesischen Konsulats, das gesamte Vorgehen unter der Überwachung durch Polizeikräfte in voller Einsatzmontur, aber ohne Arabisch-DolmetscherInnen. Der gesamte Einsatz kostet Schätzungen nach über 100.000 € pro Flug, wobei die Kosten zum Teil von Frontex übernommen werden.[27] Nach der Landung auf dem Flughafen Enfidha-Hammamet übernimmt die tunesische Polizei die Aufsicht, womit das Kontrollverfahren endet.

Was passiert nach der Rückführung?

Es mangelt generell an offiziellen Angaben seitens der tunesischen Behörden zum rechtlichen und praktischen Vorgehen der tunesischen Polizei nach der Übernahme der Aufsicht über die rückgeführten tunesischen BürgerInnen. Nur durch Gespräche mit Betroffenen ist es möglich, einen Einblick in das Vorgehen der tunesischen Polizei nach der Übergabe durch die italienischen Behörden zu erhalten. ZeugInnen in Tunesien zu finden, ist in diesem Fall nicht schwierig.[28] Nach der Ankunft am Flughafen in Edfidha, im Regierungsbezirk Hammamet, halten tunesische BeamtInnen persönliche Daten und Fingerabdrücke fest und trennen vorbestrafte Personen von nicht vorbestraften. Was dann weiter passiert, ist unklar. Die Rekonstruktion mithilfe von Zeugenbefragungen weist Widersprüche auf, was die Behandlung der Abgeschobenen betrifft, da einige eingesperrt werden, während andere noch am Tag ihrer Ankunft freikommen. Alle ohne Vorstrafe müssen sich für einen Bus nach Süden Richtung Zarzis oder einen Bus in nordwestlicher Richtung nach Tunis entscheiden. Die meisten gelangen irgendwann nach Hause, wo sie den Wünschen der europäischen Rückübernahmepolitik nach auch bleiben sollten.

Allerdings zeigen Interviews mit einigen dieser «RückkehrerInnen»[29] wie kurzsichtig diese Rückführungspolitik sein kann, sofern sie alles ignoriert, was nach der Abschiebung passiert. Wer mit den Abgeschobenen spricht, begreift sofort, dass nur wenige von ihnen planen, in Tunesien zu bleiben, obwohl sie die Erfahrung der gefährlichen Überfahrt und Rückführung nach Tunesien erlebt haben. Hierfür gibt es zwei Gründe. Einer ist geographischer Natur und somit spezifisch für Tunesien: Die Überfahrt von der nördlichen Küste Tunesiens bis nach Sizilien, Pantelleria oder Lampedusa dauert (bei zuverlässigem Motor) weniger als sechs Stunden. Deshalb bleibt die erneute Migration für alle, die sie sich leisten können, eine durchaus gangbare Option.[30] Der andere Grund ist strukturell bedingt: die fehlenden Chancen auf einen angemessenen und sicheren Arbeitsplatz nach der Rückkehr. Die große Mehrzahl der nach Tunesien abgeschobenen Menschen wird mit Sicherheit arbeitslos sein. Reintegrationsprogramme im Rahmen der Projekte zur begleiteten freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung (Assisted Voluntary Return and Reintegration Programmes, AVRR) von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den europäischen Entwicklungsagenturen (CEFA, OFII, GIZ, DEZA)[31] stehen nur wenigen der zurückgekehrten TunesierInnen offen und stecken noch zu sehr in den Kinderschuhen, um als realistische Option mit entsprechenden Mitteln für eine effektive Wiedereingliederung in die Erwerbsbevölkerung betrachtet zu werden.[32] Dies führt zu einer Situation, in der die abgeschobenen Menschen bereits wissen, dass ihnen keine andere Chance bleibt, als erneut zu migrieren. Im Verlauf dieser dreimonatigen Forschungen traf der Autor auf junge TunesierInnen, die seit 2011 bereits drei- oder viermal aus Italien abgeschoben wurden. Ihre «Rückkehr» nach Tunesien sehen sie nur als eine Frage der Zeit, bis sich erneut die Möglichkeit zur Überfahrt nach Italien bietet. Dieser Zyklus irregulärer Migration wird geschürt und schürt selbst Prekarität, Irregularität und Kriminalität, da viele junge TunesierInnen es vorziehen, zatla (Haschisch) in italienischen Städten zu verkaufen, als im eigenen Land völlig unsichtbar zu sein und Aushilfsjobs zu leisten, bei denen sie gerade genug für Essen und Kleidung verdienen.[33]

Schlussfolgerungen

Der aktuellen offiziellen Rhetorik der tunesischen Behörden zufolge, sind die tunesischen MigrantInnen «Opfer», die sich von einer falschen Hoffnung auf das «Traumland Europa» leiten und von SchmugglerInnen ausbeuten lassen, die aus ihrem Wunsch auf ein besseres Leben Kapital schlagen.[34] Mit dieser Botschaft sollen die jungen TunesierInnen davon abgehalten werden, die knappen Chancen auszuschlagen, die ihnen zu Hause zur Verfügung stehen. Nichts könnte unrealistischer sein. Es bedarf nur eines kurzen Gesprächs mit einer aus der EU abgeschobenen Person, um zu begreifen, dass zwischen der Massenarbeitslosigkeit zu Hause und der Irregularität im Ausland die zweite Option oft als die bessere erscheint. Rückübernahme und Reintegrationspolitik schaffen in Tunesien ein System, das irreguläre Migration nicht beschränkt, sondern die Voraussetzungen für einen sich wiederholenden Zyklus irregulärer Migration schafft, in dem die Abgeschobenen weiterhin darauf erpicht sind, erneut zu emigrieren, sobald sich eine günstige Gelegenheit bietet – und zwar im vollem Bewusstsein darüber, dass sie eine erneute Abschiebung riskieren, wenn sie in Europa ohne regulärem Aufenthaltsstatus aufgegriffen werden. Sowohl in Tunesien als auch in anderen Ländern, in denen die europäische Rückführungs- und Reintegrationspolitik zur Anwendung kommt, sollte weitere Forschung zu den Fehlern dieser Politik erfolgen. Ziel sollte hierbei die Schaffung eines Bewusstseins über die nachteiligen Auswirkungen dieser Politik sein, im Zuge derer riesige Summen zur Bestätigung einer stumpfsinnigen Sicherheitspolitik ausgegeben werden, im Irrglauben, die Abschiebung des «Problems» könne langfristig funktionieren.

David L. Suber ist Student der Politikwissenschaften mit einem regionalen Schwerpunkt im Nahen Osten, Nordafrika und dem mediterranen Raum. Von Februar bis Juni 2017 widmete er sich in einem Forschungsprojekt der Universität Tübingen und der Amerikanischen Universität in Kairo (AUC) der Migration in Tunesien und dem System der europäischen Abschiebungen in Italien. Er arbeitete in dieser Zeit im Büro der Rosa-Luxemburg-Stiftung als Gastwissenschaftler. Zu erreichen ist er unter leone.suber@gmail.com.

Übersetzung: Kristina Vesper und Sebastian Landsberger (lingua•trans•fair)

Originalversion in Englisch 


 Literatur
  • Amnesty International (2016): Hotspot Italy: How Flagship Approach Leads to Violations of Refugees and Migrant Rights’, online abrufbar unter www.amnesty.org.
  • Cassarino, J.P. (2010): «Dealing With Unbalanced Reciprocities: Cooperation on Readmission and Implications», in: J.P. Cassarino (Hg.): Unbalanced Reciprocities: Cooperation on Readmission in the Euro-Mediterranean Area, Middle East Institute, Special Edition Viewpoints, S. 1–29.
  • Commissione Straordinaria per la Tutela e la Promozione dei Diritti Umani – Senato della Repubblica XVII Legislatura, Rapporto sui Centri di Identificazione ed Espulsione, (Januar 2017).
  • Cuttitta, P. (2010): «Readmission in the Relations between Italy
and North African Mediterranean Countries», Kapitel 2, in: Cassarino (Hrsg.): Unbalanced Reciprocities: Cooperation on Readmission in the Euro-Mediterranean Area, Middle East Institute, Special Edition Viewpoints.
  • European Commission: A European Agenda on Migration, 13. Mai 2015.
  • Garante Nazionale dei diritti delle persone detenute o private della libertà personale (2017): Relazione al Parlamento 2017, online als PDF abrufbar.
  • Garante Nazionale dei Diritti delle Persone Detenute o Private della Libertà Personale (19. Mai 2016): Rapporto dul monitoraggio di un volo charter per il rimpatrio di cittadini tunisini operato dal Ministero dell’Interno Italiano.
  • Garante Nazionale dei Diritti delle Persone Detenute o Private della Libertà Personale (21. Juli 2016): Rapporto sul monitoraggio di un volo charter per il rimpatrio di cittadini tunisini operato dal Ministero dell’Interno Italiano con il supporto dell’Agenzia Frontex.
  • Paoletti, E. (2012): «Migration Agreements Between Italy and North Africa: Domestic Imperatives Versus International Norms», online abrufbar.
  • Tazzioli (2011): Cronologia degli Accordi Italia-Tunisia 1998-2011, online abrufbar.

[1] Im Jahr 2015 wurden 1.002 TunesierInnen von Palermo aus nach Tunesien bis zum Flughafen Enfidha abgeschoben. In 2016 stieg diese Zahl auf 1.268 Personen von insgesamt 2.899 Abschiebungen an (vgl. Abbildung 1). Daten aus dem Parlamentarischen Bericht des Ombudsmanns für die Rechte von Inhaftierten von 2017. Auf Italienisch online abrufbar

[2] Für das Zusammentragen aller Informationen zur Untermauerung der Argumente in diesem Beitrag waren fast 18 Wochen Vollzeitrecherche notwendig. Der Rücklauf seitens der italienischen und tunesischen Behörden war spärlich und sporadisch.

[3] Tunesische «SaisonarbeiterInnen» sollten insbesondere in den italienischen Industrien beschäftigt werden, die am stärksten unter Arbeitskräftemangel litten: der Fischerei und der Landwirtschaft, hauptsächlich auf Sizilien und in anderen südlichen Regionen. Ein Hinweis auf die gegenläufigen Effekte von Visa-Beschränkungen war allerdings, dass erst nach Einführung dieses Abkommens die Stadt Mazara del Vallo, einer der wichtigsten Fischereihäfen Italiens, zu einem dauerhaften Zuhause der größten tunesischen Gemeinde in Italien wurde. Diese Fischer, die zumeist aus der Region um Mehdia herum stammten, sahen sich angesichts der erschwerten Reise nach Italien dazu gezwungen, in dieser Stadt, konkret im verlassenen Kasba-Viertel, ansässig zu werden (Informationen aus Interviews des Autors in Mazara del Vallo, Juni 2017).

[4] Cassarino, J.P. (2010): «Dealing With Unbalanced Reciprocities: Cooperation on Readmission and Implications», Unbalanced Reciprocities: Cooperation on Readmission in the Euro-Mediterranean Area, Middle East Institute, Special Edition Viewpoints.

[5] Gesetz Nr. 189 (30. Juli 2002), auch als Bossi-Fini-Dekret bekannt, regelt die Verfolgung unerlaubter Migration. Dabei werden all jene, die ohne legalen Aufenthaltstitel im Land angetroffen werden, mit einer Geldstrafe belegt. Für jene, die ihre Geldstrafe oder die Kosten ihrer Rückkehr finanziell nicht schultern können, ist die sofortige Ausweisung vorgesehen.

[6] Vgl. die Forschungsarbeit von Paolo Cuttitta zum Thema der Rückübernahmeabkommen zwischen Italien sowie Ägypten, Libyen und Marokko: Cuttitta (2010), «Readmission in the Relations between Italy and North African Mediterranean Countries»,
in: (Hrsg.) Cassarino (2010): Unbalanced Reciprocities.

[7] Tazzioli (2011): Cronologia degli Accordi Italia-Tunisia 1998-2011, online abrufbar.

[8] Gesetz Nr. 2004-06 (3. Februar 2004). Art. 38: «Est puni de trois ans d’emprisonnement et d’une amende de huit mille dinars quiconque aura renseigné, conçu, facilité, aidé ou se sera entremis ou aura organise par un quelconque moyen, même a titre bénévole, l’entrée ou la sortie clandestine d’une personne du territoire tunisien, par voie terrestre, maritime ou aérienne, soit des points de passage soit d’autre points». Dieses Gesetz ist weiter in Kraft, obgleich es mit einem Moratorium belegt wurde, sodass die meisten der rückgeführten Personen und ihre Familienangehörigen einer Gefängnisstrafe entgehen.

[9] Interview des Autors mit MitarbeiterInnen der italienischen Botschaft in Tunis und des tunesischen Konsulats in Palermo (Februar bis Juni 2017).

[10] Bei der Recherche zu diesem Artikel berichteten tunesische MigrantInnen, die vor 2011 nach Italien geflohen waren, dass die italienischen Behörden den tunesischen AsylbewerberInnen, die vor politischer Verfolgung geflohen waren, keinen Flüchtlingsstatus zugestanden hätten, um die wirtschaftlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Regime von Ben Ali nicht zu gefährden. Gleichzeitig verzichteten die italienischen Behörden jedoch auf eine Abschiebung von tunesischen AsylbewerberInnen und ermöglichten ihnen so, zum Teil Jahre lang (als Asylsuchende ohne Flüchtlingsstatus) in Italien zu bleiben.

[11] Interviews des Autors mit abgeschobenen tunesischen MigrantInnen, während des Forschungsaufenthalts in Tunis (Februar bis Juni 2017).

[12] Zum Zusammenhang zwischen der Revolution von 2011 und der massenhaften Auswanderung aus Tunesien nach dem Sturz des Ben-Ali-Regimes sind viele interessante und wichtige Arbeiten veröffentlicht worden. Vgl. dazu die Arbeit von Martina Tazzioli und Glenda Garelli (2017): Tunisia as a Revolutionised Space of Migration, Palgrave McMillan.

[13] Paoletti, E. (2012): «Migration Agreements Between Italy and North Africa: Domestic Imperatives Versus International Norms», online abrufbar.

[14] Tazzioli (2011): Cronologia degli Accordi Italia-Tunisia 1998-2011.

[15] Paoletti (2012).

[16] Interviews des Autors mit einem Repräsentanten der polizeilichen Abteilung an der italienischen Botschaft in Tunis (März 2017); Interview des Autors mit dem Secrétaire d’état a l’immigration, Herrn Radhuane Ayara (Mai 2017).

[17] Italienisches Gesetzesdekret Nr. 13 (17. Februar 2017), Disposizioni urgenti per l’accelerazione dei procedimenti in materia di protezione internazionale, nonché per il contrasto dell’emigrazione, vigente al 20.2.2017. (dt. etwa: «Dringende Anordnungen für die Beschleunigung der Verfahren hinsichtlich der internationalen Grenzsicherung und gegen die illegale Einwanderung, gültig ab dem 20.2.2017»). Öffentlich bekannt ist es als das «Minniti-Dekret», benannt nach dem aktuellen italienischen Innenminister Marco Minniti, der das Dekret vorschlug. Weitere Informationen zu diesem Gesetzesdekret finden sich in: Luigi Manconi (2017): «Sui CIE Minniti sbaglia», ebenfalls verfügbar auf der Website von ABuonDiritto, online abrufbar.

[18] Die Gesamtkapazität der CIE-Haftanstalten auf italienischem Boden wurde in den letzten Jahren drastisch reduziert: Von 13 Haftanstalten im Jahr 2011, ausgelegt auf bis zu 1.900 Personen, sind heute nur noch vier mit insgesamt maximal 359 Haftplätzen in Betrieb (in Turin, Rom, Brindisi und Caltanissetta). Ihre Bedeutung im Rückübernahmeprozess schwand daher zusehends, weil im Durchschnitt nur die Hälfte der Insassen in den CIEs tatsächlich abgeschoben wurde. In den ersten neun Monaten von 2016 wurden von 1.968 Menschen, die zwischenzeitlich in einem CIE inhaftiert waren, 876 schließlich abgeschoben (44 %). Die meisten Rückführungen fanden tatsächlich direkt von den Hotspots aus statt. Von den 3.737 im Jahr 2016 abgeschobenen Personen, kam nur ein Viertel aus einer CIE-Haftanstalt. Quelle: Commissione Straordinaria per la Tutela e la Promozione dei Diritti Umani – Senato della Repubblica XVII Legislatura, Rapporto sui Centri di Identificazione ed Espulsione, (Januar 2017).

[19] «[D]ie Kommission [wird] ein neues ‹Brennpunkt›-Konzept entwickeln, bei dem das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), Frontex und Europol vor Ort mit Mitgliedstaaten an den Außengrenzen zusammenarbeiten werden, um ankommende Migranten rasch erkennungsdienstlich zu behandeln, zu registrieren und ihre Fingerabdrücke abzunehmen. […] Personen, die Asyl beantragen, werden unverzüglich in ein Asylverfahren übergeführt. […] Bei nicht schutzbedürftigen Personen wird Frontex die Mitgliedstaaten durch Koordinierung der Rückübernahme irregulärer Migranten unterstützen.» EU-Kommission: Die Europäische Migrationsagenda, 13. Mai 2015.

[20] Die Vorab-Identifizierung und Registrierung erfolgen auf Grundlage eines Abgleichs von fotografischen und datyloskopischen Daten (Fingerabdrücken), die aus einer entsprechenden Datensammlung stammen. Quelle: Parlamentarischer Bericht des Ombudsmanns für die Rechte von Inhaftierten (2017).

[21] Organisationen haben bis heute wiederholt die Misshandlung und den falschen Umgang mit MigrantInnen und AsylbewerberInnen in diesen Zentren kritisiert. Dabei bemängeln sie, dass das Vorgehen der Behörden dem Recht von MigrantInnen entgegenwirke, über die Möglichkeit zur Beantragung von Asyl sowie das entsprechende Vorgehen informiert zu werden. Stattdessen würden MigrantInnen und AsylbewerberInnen direkt nach Landung mit kurzen Fragebögen zur Beantwortung von Fragen gedrängt, und das nur wenige Stunden nach einer höchst traumatischen Überfahrt. Häufig erhalten sie auch nicht die Möglichkeit, vom begrenzt in den Hotspots erlaubtem IOM- und UNHCR-Personal informiert zu werden, die sich oftmals darauf beschränken müssen, mithilfe von Infoblättern auf das Recht auf Asylbeantragung aufmerksam zu machen. Der vollständige Bericht von Amnesty International findet sich unter: Hotspot Italy: How EU’s Flagship Approach Leads to Violations of Refugees and Migrant Rights. (2016). Online abrufbar unter www.amnesty.org.

[22] Commissione Straordinaria per la Tutela e la Promozione dei Diritti Umani – Senato della Repubblica XVII Legislatura, Rapporto sui Centri di Identificazione ed Espulsione, (Januar 2017).

[23] Die meisten Personen, die aus den CPTs oder Hotspots mit einer Aufforderung zur Ausreise binnen sieben Tagen entlassen werden, versuchen entweder in andere europäische Länder zu gelangen oder sie erweitern die Reihen derer, die in der italienischen Schattenwirtschaft tätig sind und ihre Arbeitskraft in der italienischen Landwirtschaft oder in der Fertigungsbranche verkaufen.

[24] Garante Nazionale dei Diritti delle Persone Detenute o Private della Libertà Personale (19. Mai 2016), Rapporto dul monitoraggio di un volo charter per il rimpatrio di cittadini tunisini operato dal Ministero dell’Interno Italiano.

[25] Die Einrichtung der italienischen Ombudsstelle zur Kontrolle des Vorgehens bei Rückführung/Abschiebung war die Antwort der italienischen Regierung auf die EU-Verwarnung wegen des Verstoßes gegen die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments (mit den für alle EU-Länder geltenden Rückführungsbestimmungen), die eine Kontrolle und Berichterstattung bei Abschiebungen anmahnte (Garante, Relazione al Parlamento, 2017).

[26] Garante Nazionale dei Diritti delle Persone Detenute o Private della Libertà Personale (19. Mai 2016), Rapporto dul monitoraggio di un volo charter per il rimpatrio di cittadini tunisini operato dal Ministero dell’Interno Italiano; (21. Juli 2016), Rapporto sul monitoraggio di un volo charter per il rimpatrio di cittadini tunisini operato dal Ministero dell’Interno Italiano con il supporto dell’Agenzia Frontex.

[27] «In 74 per scortare 29 migranti: così funzionano le espulsioni», V.Polchi, (18. Januar 2017) La Repubblica. Online abrufbar.

Daten aus dem Bericht des Garante Nazionale dei Diritti delle Persone Detenute o Private della Libertà Personale, (21. Juli 2016), Rapporto sul monitoraggio di un volo charter per il rimpatrio di cittadini tunisini operato dal Ministero dell’Interno Italiano con il supporto dell’Agenzia Frontex.

[28] Interviews und Treffen fanden über neun Wochen während der Feldforschung in Tunis zwischen Februar und Mai 2017 statt.

[29] Das Konzept der «Rückkehr» wurde in diesem Artikel bewusst vermieden, es sollte im Kontext der Rückübernahme sehr vorsichtig verwendet werden. Im aktuellen offiziellen Migrationssprech wird «Rückkehr» als Synonym für Rückführung, Rückübernahme oder Abschiebung benutzt. Cassarino (2010) schreibt hierzu, dies sei nicht nur «semantisch irreführend, sondern auch analytisch tendenziös. […] Der Gebrauch von ‹Rückübernahme› und ‹Abschiebung› ist wohlüberlegt; er spiegelt die Notwendigkeit eines kritischen Ansatzes gegenüber den gegenwärtigen sogenannten ‹Rückführungspolitik› der meisten EU-Mitgliedsstaaten wieder. Diese Politik zielt primär darauf ab, die tatsächliche Ausreise unbefugter AusländerInnen sicherzustellen. Mit anderen Worten, sie verstehen Rückführung nicht als Phase im Migrationszyklus und auch die Reintegration findet keine Berücksichtigung. Auch wenn diese Politik euphemistisch als ‹Rückführungspolitik› bezeichnet wird, geht es doch primär darum, AusländerInnen – ohne oder mit Anwendung expliziter Zwangsmaßnahmen – aus dem Gebiet der Zielländer in andere Länder abzuschieben, die nicht unbedingt die Herkunftsländer sind.» (Cassarino, 2010, Unbalanced Reciprocities).

[30] Es ist recht überraschend, wie die abgeschobenen Menschen über ihre Fluchterfahrungen über das Mittelmeer sprechen. Während vielen die Überfahrten in 2011 aufgrund der Größe und des Zustands der Boote als sehr gefährlich in Erinnerung sind, geben nun viele an, dass solche Massenüberfahrten heute nicht mehr stattfänden, da die Kontrollen zugenommen haben. Dadurch sind die Überfahrten etwas «sicherer» geworden, weil sie auf kleineren Booten mit stärkeren Motoren durchgeführt würden und weniger Leute zu einem «verhandelbaren» Preis transportierten (die Preise liegen bei etwa 3.000 tunesischen Dinar, also etwa 1.000 Euro, können jedoch auch darunter liegen oder nach der Rückkehr abbezahlt werden.

[31] Die Interviews wurden zwischen Februar und Juni 2017 mit folgenden Organisationen geführt: CEFA (Comitato Europeo per la Formazione e l’Agricoltura), OFII (Office Français de l’Immigration et de l’Intégration), DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit), GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit).

[32] Viele dieser Mikroprogramme für Rückkehr und Reintegration konzentrieren sich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Unterstützung zur Umsetzung kleiner unternehmerischer Initiativen. Bei den meisten Projekten von OIM, DEZA, OFII und CEFA erfolgt eine Beobachtung nur in den ersten sechs bis zwölf Monaten und sehr wenige der befragten Organisationen waren transparent in Hinblick auf die Erfolgsquoten dieser Mikroprojekte. (Die Interviews mit den oben genannten Organisationen wurden zwischen März und Juni 2017 geführt).

[33] Das Institut National de Statistiques (INS) meldet eine Arbeitslosenquote von 15 Prozent, die für BerufseinsteigerInnen auf über 30 Prozent ansteigt. Die Situation ist im Landesinneren, im Süden oder auf dem Land noch schlechter, da diese Regionen schon in der Vergangenheit schlechter gestellt waren als die Region um Tunis oder die Küstenstädte im Sahel. Quelle: C. Capelli (2017): «Tunisia: le Riforme Economiche non Placano le Rivolte Sociali», ISPI Online, Mediterraneo & Medio Oriente, online abrufbar.

[34] Inteview mit dem Secrétaire d’état a l’immigration, Herrn Radhuane Ayara (Mai 2017). Transkript kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.