Publikation Partizipation / Bürgerrechte - Migration / Flucht - Nordafrika Politische Verfolgung und staatliche Repression im Maghreb

Marokko, Algerien und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsländer

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Online-Publ.

Autor

Sofian Philip Naceur,

Erschienen

August 2018

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Die Bundesregierung will Asylverfahren und Abschiebungen von Menschen aus drei Maghreb-Staaten beschleunigen und Marokko, Algerien und Tunesien auf die Liste sicherer Herkunftsländer setzen. Doch sie ignoriert bei ihrem Vorstoß nicht nur menschenrechtspolitische Defizite vor Ort, sondern auch die jüngste massive Zunahme staatlicher Repressalien in allen drei Ländern.

Schon 2016 wagte die Bundesregierung einen ersten Anlauf zur Einstufung der drei Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsländer, scheiterte aber im Bundesrat am Widerstand der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Derzeit flammt die Debatte abermals auf. Denn Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die drei Maghreb-Staaten sowie Georgien als „sicher“ klassifizieren will.

Neben den Grünen besteht auch die DIE LINKE auf Einzelfallprüfungen in Asylverfahren. Grünen-Parteichef Robert Habeck verwies zu Recht darauf, dass Journalist*innen, Minderheiten und Homosexuelle in allen drei Maghreb-Ländern nicht sicher vor Verfolgung und Haft seien. Auch die umstrittene Abschiebung des Islamisten Sami A. nach Tunesien im Juli 2018 sorgte in diesem Zusammenhang für Schlagzeilen, schließlich hatte ein Gericht in Gelsenkirchen seine Abschiebung mit Verweis auf die Foltergefahr in Tunesien explizit untersagt. Zudem habe seine Behandlung in Polizeigewahrsam nach seiner Ankunft in Tunesien die „Definition von Folter“ erfüllt, erklärte sein Anwalt, Seif Eddine Makhlouf, gegenüber der tageszeitung.[1]

Derweil steht der Vorstoß aus Berlin auch europarechtlich auf wackeligen Beinen, denn in den seit 2015 geltenden EU-Asylverfahrensrichtlinien, an die sich die EU-Mitgliedsstaaten zu halten haben, heißt es: „Ein Land gilt als sicheres Herkunftsland wenn, auf Basis der rechtlichen Situation, der Anwendung des Gesetzes innerhalb eines demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Umstände, aufgezeigt werden kann, dass grundsätzlich und beständig keine Verfolgung wie in Artikel 9 der Direktive 2011/95/EU definiert, keine Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und keine Bedrohung durch wahllose Gewalt im Falle internationaler oder interner bewaffneter Konflikte besteht.“[2]

Während die hier verwendeten Begriffe „grundsätzlich“ und „beständig“ unmissverständliche Einschränkungen für die Einstufung eines Drittstaates als sicheres Herkunftsland auferlegen, besagt die Verfahrensrichtlinie ebenso eindeutig, dass EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die menschenrechtspolitische Lage in von ihnen als „sicher“ klassifizierten Drittländern regelmäßig zu überprüfen und Einstufungsentscheidungen gegebenenfalls zu berichtigen. Doch genau eine solche Überprüfung der Lage vor Ort hat die Bundesregierung im Zuge ihres jüngsten Vorstoßes offenbar versäumt. Denn staatliche Repressalien gegen Menschenrechtler*innen, Journalist*innen, soziale Bewegungen und religiöse Minderheiten haben sich in allen drei Ländern in den letzten zwei Jahren teils massiv verschärft.

Marokko auf dem Weg zum Polizeistaat?

Vor allem in Marokko reagiert der Staat vermehrt mit eiserner Faust auf die andauernden und sich intensivierenden sozialen Spannungen im Land und setzt dabei auf die Kriminalisierung von Protestbewegungen und Journalist*innen. Insbesondere die Massenproteste in der Rif-Region im Norden Marokkos fungierten dabei als Katalysator für den Unmut über soziale Ungleichheit und die wirtschaftliche und politische Vernachlässigung der abgelegenen Gebirgs-Region und anderen Landesteilen. Der Frust der Bevölkerung über die hohe Arbeitslosigkeit, die hohen Kosten für Wasser und Strom sowie die teilweise auf extensive Wasserausbeutung im Zuge der industriellen Rohstoffförderung zurückzuführende Wasserknappheit artikuliert sich zwar bereits seit Jahren, erreichte aber erst 2017 seinen vorläufigen Höhepunkt als sich die in der Stadt Al-Hoceima begonnenen Proteste auf andere Landesteile ausweiteten.

Nachdem der Staatsapparat die Proteste der Protestbewegung Hirak zunächst noch toleriert hatte, reagiert der Sicherheitsapparat seit 2017 mit zunehmender Brutalität und Willkür auf die Demonstrationen während die Justiz Exempel statuiert. Protestler*innen wird dabei unter anderem „Aufruf zum Ungehorsam“, „vorsätzliche Beleidigung und Gewalt gegen Beamte“ und „Anstiftung zu Verbrechen“ vorgeworfen. Die Marokkanische Menschenrechtsvereinigung (AMDH) geht davon aus, dass rund 400 Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu Hirak inhaftiert sind.[3] Erst im Juni 2018 wurden Dutzende angebliche Anführer der Bewegung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Vor allem die umstrittene Verurteilung von Nasser Zefzafi,[4] einem der Anführer der Hirak-Bewegung, zu 20 Jahren Gefängnis hatte auch international Schlagzeilen gemacht und ein Schlaglicht auf die bis heute gängigen Foltermethoden der marokkanischen Sicherheitskräfte geworfen. Immer wieder wird im Zusammenhang der Rif-Proteste von physischer und psychischer Folter gegen verhaftete Demonstrant*innen sowie unter Nötigung erlangter Geständnisse berichtet.[5]

Gleichzeitig wird die Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt. Mehrere Journalist*innen sitzen hinter Gittern, weil sie kritisch über die Proteste im Rif berichtet hatten.[6] Vor diesem Hintergrund wird inzwischen vermehrt vor den autoritären Tendenzen des marokkanischen Regimes gewarnt. Das Land entwickele sich immer mehr zu einem Polizeistaat, sagte etwa der marokkanische Menschenrechtsaktivist Hisham Arroud dem Handelblatt.[7] Auch der Mitbegründer der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration, Helmut Dietrich, zeigt sich besorgt über die jüngsten Entwicklungen, die zunehmend an die „bleiernen Jahre“, der diktatorischen Repression der 1970er Jahre, erinnerten. „Im Unterschied zu damals kann das heutige Regime aber viel weniger Anführer*innen der Massenproteste ausmachen, so dass auch in Marokko die polizeistaatliche Verfolgung ein hohes Maß an Willkür aufweist“, so der Nordafrikaexperte gegenüber der RLS.

Zudem reagiert der Staat insbesondere in Fragen rund um den Westsahara-Konflikt auch weiterhin mit äußerster Härte. Proteste werden mit äußerster Gewalt niedergeschlagen, Aktivist*innen verhaftet, interniert und strafrechtlich verfolgt. Kritik am königlichen Machtzentrum sowie an der Besetzung der Westsahara sei auch weiterhin ein absolutes Tabu im Land, so Dietrich.

Algerien – Journalist*innen und religiöse Minderheiten unter Druck

Auch in Algerien sind derweil ernstzunehmende Rückschritte in Sachen Menschen- und Freiheitsrechte festzustellen. Der algerische Sicherheitsapparat reagiert seit 2016 mit zunehmender Härte auf Protestbewegungen, die wie in Ouargla die Arbeitsmarktpolitik der Regierung in Frage stellen oder die sich wie in In Salah gegen die Ausbeutung von Bodenschätzen mittels höchst umstrittener Fracking-Methoden wehren.[8]

Während Religionsgemeinschaften wie die Ahmadeyya zunehmend unter Druck stehen – alleine 2017 wurden 280[9] Mitglieder dieser religiösen Minderheit inhaftiert und strafrechtlich belangt – sind vor allem Aktivist*innen aus dem Mzab-Tal in Zentralalgerien zunehmend Ziel politisch motivierter Repressalien. Wie ernst die Situation der berberischen Minderheit der Mozabit*innen ist, zeigen sowohl der Fall des jahrelang inhaftierten und wegen Mord- und Terrorismusverdachts angeklagten Aktivisten Kamaleddine Fekhar als auch die jüngste Entscheidung der spanischen Justiz, die Auslieferung zweier mozabitischer Aktivisten[10] nach Algerien zu stoppen und ihnen stattdessen Asyl zu gewähren. Sie waren 2017 auf Grundlage eines von algerischen Behörden ausgestellten Haftbefehls in Melilla verhaftet worden. In Algerien sollte ihnen wegen fragwürdiger Terrorismusvorwürfe der Prozess gemacht werden.

Derweil wird auch die Meinungs- und Pressefreiheit im Land immer mehr eingeschränkt. Mehreren Journalist*innen wurde seit 2016 wegen teils haarsträubender Vorwürfe der Prozess gemacht. Reporter*innen werden aus politischen Gründen verhaftet, interniert und verurteilt – unter anderem im Kontext der seit 2013 immer wieder aufflammenden Proteste im Mzab. Zuletzt hatte der Fall des der Spionage beschuldigten algerischen Bloggers Merzoug Touati für Aufsehen gesorgt. Touati hatte einen israelischen Diplomaten getroffen und interviewt und war daraufhin zu sieben Jahren Haft[11] verurteilt worden.

Stockende Demokratisierung in Tunesien

Die menschenrechtspolitische Lage in Tunesien gilt im Vergleich zu Marokko und Algerien als am wenigsten problematisch. Seit dem Massenaufstand von 2011 hat sich eine lebendige und pluralistische Zivilgesellschaft herausgebildet, die die Einhaltung von Freiheits- und Grundrechten einfordert und die Reste des 2011 gestürzten Regimes von Zine El-Abidine Ben Ali herausfordert und in Schach hält. Dennoch sind auch in Tunesien Aktivist*innen, Menschenrechtler*innen und Journalist*innen bis heute mit umfassender Behörden- und Polizeiwillkür und Folterpraktiken der Sicherheitskräfte konfrontiert. Mangelnde Rechtsstaatlichkeit und politisch motivierte Strafverfolgung führten vor allem in den Provinzen des Südens in den letzten Jahren immer wieder zu rechtskräftigen Verurteilungen von Streikenden und politischen Aktivist*innen.

Der Staats- und Kontrollapparat des alten Regimes sei zwar teilweise zusammengebrochen, doch dessen berüchtigte Praktiken existieren immer noch, meint der Nordafrikakenner Dietrich. „Der springende Punkt im Moment ist, dass der Staatsapparat angesichts seines Kontrollverlustes zu heftigen Verfolgungsschlägen gegen Einzelne wie zum Beispiel Journalist*innen oder Menschenrechtler*innen, aber auch mit Militarisierung bestimmter Regionen, antwortet“, erklärt er.

Auch in Sachen Pressefreiheit werden die positiven Entwicklungen der letzten Jahre immer wieder durch zweifelhafte Urteile der Justiz konterkariert. Seit 2017 wurden mehrere Blogger*innen und Journalist*innen wegen Beleidigung staatlicher Funktionäre oder der Polizei zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt.[12] Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International[13] kritisierte Tunesiens Regierung dafür, Sicherheitskräften für die im Kontext von Sicherheits- und Antiterrormaßnahmen angewandte Folter in Polizeigewahrsam oder bei anderen Menschenrechtsverstößen Straffreiheit zu gewähren.

In Tunesien gilt seit den Terroranschlägen in Tunis und Sousse 2015 der Ausnahmezustand, der den Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse einräumt. Angesichts der anhaltenden staatlichen Verfolgung Homosexueller und regelmäßiger Berichte über Menschenrechtsverstöße und Folter durch tunesische Sicherheitskräfte wäre die Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ ein fatales Signal. Ein erneutes Abdriften Tunesiens in autoritäre Verhältnisse kann auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

Marokko, Algerien und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsstaaten

Angesichts all dessen könnte der Zeitpunkt eines erneuten Versuches der Bundesregierung die drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer zu deklarieren, nicht schlechter gewählt sein. Vor allem die jüngsten politisch motivierten Verurteilungen von Aktivist*innen, Journalist*innen und Menschenrechtler*innen in allen drei Staaten, die weiterhin systematisch angewandte Folter von Inhaftierten durch die Sicherheitsapparate und die staatliche Verfolgung Homosexueller machen deutlich, dass keiner der drei Staaten der in den EU-Asylverfahrensrichtlinien festgeschriebenen Definition eines sicheren Herkunftslandes entspricht.

Als wesentliches Argument für eine Einstufung der drei Staaten als sichere Herkunftsländer führen die Unions-Parteien vor allem die niedrigen Asylanerkennungs- oder Schutzquoten für Menschen aus den drei Ländern an. Nur zwei bis vier Prozent aller Anträge aus Marokko, Algerien und Tunesien wurden 2017 in Deutschland positiv beschieden. Derlei Quoten sind jedoch nur eine statistische Größe, die nichts über die Schutzwürdigkeit einer Einzelperson oder Personengruppe aussagen. Solange die Schutzquote für Menschen aus einem bestimmten Land nicht mehrere Jahre lang konstant bei null liegt, ist sie schlicht kein geeigneter Indikator für die pauschale Bewertung der Schutzwürdigkeit von Menschen einer bestimmten Nationalität. Denn im Umkehrschluss bedeutet die Anerkennung einer geringen Anzahl an Asylanträgen von Menschen aus einem Land, dass es dort eben doch berechtige Fluchtgründe gibt. Die Bundesregierung sollte daher unmissverständlich und unmittelbar von ihrem Versuch absehen, Tunesien, Algerien und Marokko als sicher einzustufen, und als Unterzeichnerin der Genfer Flüchtlingskonvention an fairen und angemessenen Asylanerkennungsverfahren festhalten.

Sofian Philip Naceur ist freier Journalist und lebt in Kairo.


[1]Vgl. http://taz.de/Der-Anwalt-von-Sami-A-ueber-den-Fall/!5520734/ , aufgerufen am 2.8.2018.

[2]Vgl. https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/00_inform_safe_country_of_origin_final_en_1.pdf , aufgerufen am 23.7.2018.

[3]Vgl. https://orientxxi.info/magazine/au-maroc-ces-foyers-de-contestation-qui-ne-s-eteignent-pas,2396 , aufgerufen am 2.8.2018.

[4]Vgl. http://www.france24.com/fr/20180627-maroc-verdict-prison-quatre-leaders-contestation-sociale-rif-hirak-nasser-zefzafi , aufgerufen am 24.7.2018.

[5]Vgl. https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/08/morocco-dozens-arrested-over-mass-protests-in-rif-report-torture-in-custody/ , aufgerufen am 2.8.2018.

[6]Vgl. https://www.mediapart.fr/journal/international/300618/au-maroc-et-en-algerie-des-peines-de-prison-pour-les-journalistes , aufgerufen am 25.7.2018.

[7]Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/asylpolitik-tunesien-marokko-algerien-berichte-ueber-folter-in-sicheren-herkunftslaendern/22817420.html , aufgerufen am 21.7.201

[8]Vgl. https://www.rosalux.de/publikation/id/14793/wohin-steuert-algeriens-zivilgesellschaft/ , aufgerufen am 24.7.2018.

[9]Vgl. https://www.amnesty.org/en/countries/middle-east-and-north-africa/algeria/report-algeria/ , aufgerufen am 2.8.2018.

[10]Vgl. https://www.tsa-algerie.com/lextradition-de-deux-militants-mozabites-suspendue-par-la-justice-espagnole/ , aufgerufen am 23.7.2018.

[11]Vgl. http://www.jeuneafrique.com/581308/societe/algerie-le-blogueur-accuse-despionnage-au-profit-disrael-condamne-a-sept-ans-de-prison-en-appel/ , aufgerufen am 23.7.2018.

[12]Vgl. https://www.hrw.org/world-report/2018/country-chapters/tunisia , aufgerufen am 24.7.2018.

[13]Vgl. https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/09/tunisia-must-live-up-to-promises-to-end-impunity-for-security-forces-at-un-human-rights-council/ , aufgerufen am 24.7.2018.