Publikation Migration / Flucht - Europa - Westeuropa - Europa solidarisch Bulgarien: Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit

Die Lage der Geflüchteten im Transit, ihre Unterbringung und Integrationsperspektiven in Bulgarien

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Reihe

Online-Publ.

Autor*innen

Marc Speer, Mathias Fiedler,

Erschienen

Mai 2019

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Graffiti in der Nähe des Flüchtlingslagers in Vrashdebna/Sofia
Graffiti in der Nähe des Flüchtlingslagers in Vrashdebna/Sofia Foto: Marc Speer

Von Mathias Fiedler und Marc Speer

Auch wenn die Zahl der Asylantragsteller_innen in den letzten Jahren zurückgegangen ist, stellt  Bulgarien nach wie vor ein bedeutsames Transitland für Geflüchtete dar.[1] Die allermeisten von ihnen wollen Bulgarien jedoch lediglich durchqueren und weiter nach Mittel- und Nordeuropa reisen. Dies hat verschiedene Gründe: Einerseits sind die Anerkennungsraten für Asylbewerber_innen, die nicht aus Syrien stammen, im europäischen Vergleich auffallend niedrig, andererseits sind die Integrationsperspektiven anerkannter Flüchtlinge miserabel. Hinzu kommt, dass nahezu alle Geflüchteten vor ihrer Registrierung als Asylsuchende über einen längeren Zeitraum hinweg inhaftiert werden und oft auch Gewalterfahrungen in Bulgarien machen. Nach Bulgarien gelangen die Menschen zumeist aus der Türkei und seit kurzem verstärkt auch aus Griechenland. Die Grenze zu Griechenland hat eine Gesamtlänge von 484 Kilometern, jene zur Türkei ist 273 Kilometer lang. Im Folgenden werden wir zunächst auf die Situation an der Grenze eingehen, bevor wir die Unterbringungsinfrastruktur skizzieren und auf die  Integrationsperspektiven von Flüchtlingen in Bulgarien eingehen werden.

Situation an der Grenze

Im Jahr 2018 versuchten, laut den offiziellen Angaben, 4.662 Personen die bulgarisch-griechische Grenze und 5.311 Personen die bulgarisch-türkische Grenze irregulär zu überqueren.[2] Bereits im Jahr 2014 hatte die bulgarische Regierung damit begonnen, einen Zaun an der Grenze zur Türkei zu errichten, der allerdings erst im Oktober 2017 komplett fertiggestellt wurde. Auch Frontex ist in Bulgarien aktiv. Im Jahr 2017 waren 126 Grenzschützer_innen, sechs Fahrzeuge mit Wärmebildkameras sowie weiteres technisches Gerät im Einsatz.[3] 

Wer mit Geflüchteten spricht, die informell nach Bulgarien eingereist sind, hört in der Regel zunächst von mehreren gescheiterten Versuchen, die Grenze zu überqueren. Allgemein lässt sich sagen, dass Bulgarien bei den Geflüchteten einen extrem schlechten Ruf genießt. Oft wird von Schlägen und Beschimpfungen durch bulgarische Beamt_innen berichtet, bevor diese die Betroffenen dazu zwingen, die Grenze wieder in der entgegengesetzten Richtung zu überschreiten. Dabei wird der Wunsch, Asyl zu beantragen vielfach ignoriert, was nicht nur einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta darstellt. Um dem Vorwurf der permanenten und gravierenden Missachtung geltenden Rechts entgegenzuwirken, kooperiert Bulgarien seit einiger Zeit eng mit der Türkei bei der Sicherung der gemeinsamen Grenze: Konkret bedeutet dies, dass bulgarische Grenzschutzeinheiten verstärkt versuchen, Gruppen von irregulären Migrant_innen mittels technischer Hilfsmittel bereits auf dem Territorium der Türkei zu erkennen und die türkischen Grenzschutzeinheiten rechtzeitig zu informieren, so dass diese die betreffenden Personen noch vor Erreichen der Grenze festsetzten können und somit Push-Backs gar nicht erst notwendig werden.[4]

Wenn Personen von der Grenz- oder Einwanderungspolizei bei der unerlaubten Einreise aufgegriffen werden (und nicht umgehend zurückgeschickt werden) oder von dieser verhaftet werden, weil sie sich ohne gültige Dokumente im Landesinnern aufgehalten haben, können die Behörden seit Juni 2018 eine Inhaftierung von bis zu 30 Tagen für Sicherheitsüberprüfungen und Identitätsklärungen anordnen, wovon sie in der Regel auch Gebrauch machen.[5] Während dieses Zeitraums soll eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob weitere Haftgründe vorliegen oder ob es – falls die betreffende Person einen Asylantrag gestellt hat – zu einer Verlegung in eines der offenen Lager kommt. Bei Asylerstantragsteller_innen dauerte es im Jahr 2018 durchschnittlich neun Tage von der Antragstellung bis zur Registrierung des Asylantrags und der damit normalerweise einhergehenden Entlassung. In der Praxis besteht zwischen der neu eingeführten «Kurzzeithaft» von bis zu 30 Tagen und der regulären Abschiebehaft kaum ein Unterschied, das heißt, sie wird in denselben Einrichtungen und unter denselben Bedingungen vollzogen. Im Jahr 2018 wurde bei 2.456 Personen Haft angeordnet, von denen 1.876 Asylsuchende waren.[6]

Geschlossene und offene Lager

Aktuell existieren in Bulgarien zwei Hafteinrichtungen für Migrierende,[7] die unter der Verwaltung des bulgarischen Innenministeriums stehen und offiziell als Abschiebegefängnisse dienen. Die eine Einrichtung (mit einer Kapazität von 400 Plätzen) befindet sich in Sofia (Busmantsi) und existiert schon seit längerem, die andere (mit einer Kapazität von 300 Plätzen) befindet sich in der Kleinstadt Lyubimets, im Dreiländereck zwischen Bulgarien, Griechenland und der Türkei. Letztere wurde im Jahr 2011 eröffnet. Die durchschnittliche Haftzeit im Jahr 2015 betrug 25 Tage in Busmantsi und 24 Tage in Lyubimets. Im darauffolgenden Jahr sank der Wert leicht auf 20 bzw. 15 Tage, bevor er im Jahr 2017 massiv anstieg, auf 59 bzw. 52 Tage. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass in beiden Einrichtungen nicht nur Asylsuchende bis zu ihrer Registrierung inhaftiert werden, sondern – für bis zu 18 Monate – auch abgelehnte Asylbewerber_innen bzw. sonstige Drittstaatenangehörige ohne Aufenthaltsrecht.[8]

Seit einiger Zeit verfügt die bulgarische Asylbehörde (SAR) über die Möglichkeit, während des gesamten Asylverfahrens sogenannte Asylhaft anzuordnen. Vollzogen wird diese in einem gesonderten Haftbereich in Busmantsi («Block 3»), der über eine Kapazität von 60 Plätzen verfügt und unter Verwaltung der SAR steht. Im Jahr 2018 verhängte die SAR in zehn Fällen Asylhaft, die durchschnittlich 196 Tage dauerte. Als Gründe für die Verhängung von Asylhaft gelten: Bestimmung der Identität oder Nationalität, Sicherung der Durchführung des Asylverfahrens (insbesondere bei Fluchtgefahr), Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung und die Durchführung eines Dublin-Verfahrens.[9]

Aufgrund des Nichtvorhandenseins von Identifizierungsmechanismen und spezifischer gesetzlicher Regelungen kommt es vor, dass auch besonders schutzbedürftige Personen inhaftiert werden. Nur unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen nicht inhaftiert werden, begleitete minderjährige Flüchtlinge für maximal drei Monate. In der Praxis werden unbegleitete Minderjährige (zumindest wenn sie älter als 14 Jahre sind) von der Polizei jedoch willkürlich Erwachsenen «zugeordnet», die mit ihnen gemeinsam aufgegriffen worden sind oder einfach als Erwachsene registriert und ebenfalls inhaftiert.[10] Die fehlenden Verfahrensgarantien von in Bulgarien inhaftierten Geflüchteten sind – neben weiteren Aspekten – auch Gegenstand eines Aufforderungsschreibens, welches im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens im November 2018 von der Europäischen Kommission an die bulgarische Regierung übersandt wurde.[11]

Besonders problematisch ist weiterhin, dass die IOM in beiden Hafteinrichtungen im Rahmen sogenannter «Assisted Voluntary Return»-Programme äußerst aktiv ist, wobei den Inhaftierten üblicherweise das Ende ihrer Inhaftierung in Aussicht gestellt wird, bzw. die Aussichtslosigkeit des eigenen Migrationsvorhabens verdeutlicht wird. Die Einwilligung in die «freiwillige Ausreise» bringt auch mit sich, dass die Behörden den Zugang der Betroffenen zu unabhängigen Anwält_innen, die Beratung in Hinblick auf das Stellen eines Asylantrages leisten könnten, massiv behindern.[12] Im Jahr 2017 war die IOM in Bulgarien an der Rückführung von 875 Geflüchteten beteiligt, darunter 469 aus Afghanistan und 220 aus dem Irak.[13] Für 2018 schätzte ein Interviewpartner der IOM die Gesamtzahl der zurückgeführten Personen auf 400 bis 500.[14] Wie beachtlich diese Zahlen sind, wird deutlich, wenn man sie in Relation zur Anzahl der Asylanträge im selben Zeitraum setzt, die sich auf 3.700 (2017) bzw. 2.536 (2018) belaufen. Ursächlich dafür dürfte vor allem sein, dass hohe Rückführungsquoten sowohl im Interesse der bulgarischen Regierung als auch der federführenden IOM sind: Organisationen, die von zeitlich befristen Projekten abhängig sind, müssen ihr Handeln zwingenderweise als erfolgreich darstellen, wobei dem «harten» quantitativen Kriterium der Anzahl der «erfolgreichen» Rückführungen sicherlich eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt.

Nach der Registrierung des Asylantrages werden die Betroffenen in der Regel aus der Haft entlassen und in eines der derzeit fünf offenen Zentren für Asylbewerber_innen transferiert. Zwei davon befinden sich in Sofia (Voenna Rampa und Ovcha Kupel, Kapazität: 800 bzw. 860 Plätze) und jeweils eines in den Orten Banya (in Zentralbulgarien, Kapazität: 70 Plätze), Pastrogor und Harmanli (in Südostbulgarien, Kapazität: 320 bzw. 2.710 Plätze). Das im Winter 2013/2014 eröffnete Lager Vrazhdebna in Sofia mit einer Kapazität von 370 Plätzen wurde Ende 2018 geschlossen, was auch damit zusammenhängen dürfte, dass die offenen Zentren in Bulgarien aktuell nur zu etwa 10 Prozent belegt sind. In einem Interview mit der bulgarischen Ombudsfrau, das in einem von der Grundrechteagentur der Europäischen Union veröffentlichten Bericht erwähnt wird, kritisiert diese das Fehlen von qualifizierter psychologischer Betreuung in den offenen Zentren für Asylsuchende (insbesondere für Opfer von Folter und Traumatisierte) und die mangelhafte Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen. Auch das Defizit an auf die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen spezialisierten Einrichtungen wurde von der Ombudsfrau kritisiert.[15] 

Ein eigener Eindruck von den Verhältnissen in den offenen Einrichtungen für Asylsuchende in Bulgarien wurde uns leider verwehrt, da uns die bulgarischen Behörden während unserer Recherchereise im Juli 2018 den Zugang zu diesen verweigerten. Berichtet wurde uns allerdings von teilweise miserablen Wohnverhältnissen, sowie von Ratten- und Bettwanzenbefall.

«Zero Integration»

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, besitzen in Bulgarien anerkannte Flüchtlinge dieselben Rechte wie bulgarische Staatsangehörige bzw. sonstige sich in Bulgarien legal aufhaltende Drittstaatenangehörige. Eine Integration in die bulgarische Gesellschaft ist für einen Großteil der in Bulgarien anerkannten Flüchtlinge dennoch faktisch unmöglich. Dazu trägt wesentlich bei, dass die in Bulgarien eigentlich vorgesehenen staatlichen Integrationsbeihilfen in der Praxis nicht existieren. Das bulgarische Helsinki Komitee stellte hierzu in einem Anfang 2019 vom Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE) publizierten Bericht fest, dass der bereits 2016 verabschiedete Integrationserlass bisher wirkungslos blieb, da keine der 265 Kommunen Finanzhilfen beantragen wollte, um den Integrationsprozess einer Person einzuleiten, die in Bulgarien internationalen Schutz erhalten hat und spricht folglich von einer «zero integration»-Situation, die nunmehr seit fünf Jahren anhält.[16]

Besonders gravierend ist dies, da Geflüchtete nach einer Statuszuerkennung die offenen Lager nach maximal sechs Monaten verlassen und sich eigenständig um Wohnraum bemühen müssen. Im Jahr 2017 lebten, laut den Daten von Eurostat, 82,9 Prozent der bulgarischen Bevölkerung in Eigentumswohnverhältnissen.[17] Diese extrem hohe Quote trug maßgeblich dazu bei, dass die (trotz Arbeit) armen Bevölkerungsschichten in Bulgarien nicht massenhaft in die Obdachlosigkeit abgeglitten sind. Dies bedeutet allerdings auch, dass Personengruppen, die wie anerkannte Flüchtlinge keinen Zugang zu eigenem Wohneigentum oder keine Verwandten oder Bekannten haben, auf die dies zutrifft, in besonderem Maße davon bedroht sind, obdachlos zu werden.

Statistiken darüber, wie viele anerkannte Flüchtlinge sich noch in Bulgarien aufhalten, existieren nicht. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Mehrheit in andere EU-Staaten weitergereist ist, um nicht dauerhaft in der Obdachlosigkeit leben zu müssen. Diese Menschen sind, genauso wie Asylantragsteller_innen, über deren Asylantrag in Bulgarien noch nicht entschieden wurde, oder deren Antrag negativ beschieden wurde, davon bedroht, zurück nach Bulgarien abgeschoben zu werden. Denn dass sie zuvor in Bulgarien waren, lässt sich für die Behörden der anderen EU-Staaten in aller Regel leicht ermitteln, da sie in Bulgarien  Fingerabdrücke abgeben mussten, die in die europaweite EURODAC-Datenbank eingespeist werden. 

Rassismus und Xenophobie

Immer wieder kommt es zu Ausschreitungen gegenüber den in Bulgarien lebenden Minderheiten, wie beispielsweise im April 2019 in der Stadt Gabrovo, wo mehrere von Roma bewohnte Häuser in Flammen aufgingen.[18] Rassistische Vorbehalte gegenüber den im Land lebenden Minderheiten gibt es schon seit langem und obwohl diese von Einzelpersonen und Organisationen immer wieder thematisiert werden, handelt der bulgarische Staat entweder gar nicht, nur unzureichend oder ist sogar mitverantwortlich für diese. Beispielhaft können hier die Proteste im Flüchtlingslager in Harmanli im Jahr 2016 genannt werden, die eskalierten, nachdem die Behörden die gesamte Einrichtung aufgrund der Stimmungsmache rechter und nationalistischer Gruppen für einige Tage komplett abgeriegelt hatten.[19] Auch die Aktivitäten von Gruppen, die gezielt Jagd auf Geflüchtete  machen, nahmen in den letzten Jahren ein erschreckendes Ausmaß an. Die Bandbreite der einzelnen Gruppen reicht dabei von uniformierten Bürgerwehren über selbstorganisierte Schlägertrupps bis hin zu Gruppen mit Verbindungen in die Hooliganszene. Einige der Gruppen zeigen auch an den bulgarischen Grenzen Präsenz.[20]

Ausblick

Während des «langen Sommers der Migration» im Jahr 2015 fand die Situation in Bulgarien kaum internationale Beachtung. Ursächlich hierfür war sicherlich vor allem, dass die Route über Bulgarien während des temporären Zusammenbruchs des europäischen Grenzregimes nur eine kleine Rolle spielte: Die überwältigende Mehrheit der Migrierenden setzte während dieser Zeit von der Türkei aus mit kleinen Booten auf die griechischen Inseln über und durchquerte anschließend den Balkan über den «formalisierten Korridor» in Richtung Zentral- und Nordeuropa.[21] Bulgarien stellte während dieser Zeit lediglich eine Art Bypass dar, über den sich Geflüchtete in Serbien in den «formalisieren Korridor» integrierten. Zunächst mussten sie allerdings die türkisch-bulgarische Grenze informell überwinden, was zu keinem Zeitpunkt derart massiv geschah, wie dies von der Türkei aus auf die griechischen Inseln der Fall war. Eine Karawane mehrerer tausend Geflüchteter, mit der ähnlich dem «March of Hope» aus Budapest der Versuch unternommen wurde, im September 2015 aus Istanbul die türkisch-griechische bzw. die türkisch-bulgarische Landgrenze kollektiv zu überschreiten, wurde in Edirne von der türkischen Polizei gestoppt[22] und es kam auf dieser Route nie zu einer ähnlichen weitreichenden Formalisierung des Transit.

Damals wie heute basiert die Effizienz des bulgarischen Grenzschutzes an zentraler Stelle auf einer guten Kooperation mit der Türkei, die – so scheint es – primär zwischen den beiden Staaten und weniger zwischen der EU und der Türkei ausgehandelt wird, so wie dies in Hinblick auf die griechischen Inseln mittlerweile der Fall ist.[23] Dass dieses Entgegenkommen für Bulgarien nicht kostenlos zu haben ist, liegt auf der Hand und so kann es kaum verwundern, dass aus Bulgarien so gut wie nie kritische Stimmen in Richtung der Türkei zu hören sind und auch die Auslieferung türkischer Oppositioneller in der Regel reibungslos verläuft.[24] Falls die Türkei ihre Kooperation beim Schutz der bulgarischen Grenze dennoch aufkündigen sollte, wäre durchaus denkbar, dass es in Zukunft wieder verstärkt zu irregulären Einreiseversuchen nach Bulgarien kommt. Auf diese würden die bulgarischen Grenzschutzbehörden wahrscheinlich mit noch massiverer Gewalt und einer weiteren Ausweitung der Push-Backs reagieren. Auch eine weitere Verschlechterung der Situation von Asylbewerber_innen in Bulgarien – etwa durch eine Ausweitung des Inhaftierungsregimes – wäre denkbar, um Bulgarien möglichst unattraktiv für Geflüchtete zu machen. Dabei stellt sich für das gegenwärtige Projekt der Restabilisierung des europäischen Grenzregimes – für welches das Festhalten an einer primär nationalen Zuständigkeit nicht nur für die Prüfung der Anträge und die Aufnahme von Asylbewerber_innen, sondern auch für die Integration anerkannter Flüchtlinge zentral ist – jedoch das Problem, dass bereits jetzt etliche nationale Gerichte die Situation von Asylbewerber_innen und insbesondere anerkannten Flüchtlingen in Bulgarien für derart katastrophal halten, dass sie Rücküberstellungen nach Bulgarien untersagen.[25] 


[1]             Im Jahr 2013 wurden 7.144 Asylanträge in Bulgarien registriert. Im Jahr 2014 stieg die Zahl auf 11.081 und erreichte 2015 (20.391) und 2016 (19.418) ihren Höchststand. Danach sank die Zahl der Antragsteller_innen drastisch, auf 3.700 im Jahr 2017 bzw. 2.536 im Jahr 2018.

[2]             Novinite (2019): Migration Pressure on Bulgarian Border increases

[3]             Europäische Kommission (2017): Fifth Report from the Commission to the European Parliament, the European Council and the Council on the Operationalisation of the European Border and Coast Guard

[4]             Novinite (2018): Marie-Christine Vergiat: The Teaming Between Bulgarian and Turkish Border Guards is Disturbing

[5]             Davor wurden irreguläre Migrant_innen in der Regel zunächst einfach in «regulärer» Abschiebehaft inhaftiert.

[6]             Bulgarisches Helsinki Komitee (2019): Country Report: Bulgaria

[7]             Die dritte Einrichtung in Elhovo wurde im April 2018 geschlossen.

[8]             FAR (2018): Advocacy Report on the «Red Line» Detention of Asylum Seekers upon Entry in Bulgaria

[9]             Bulgarisches Helsinki Komitee (2019): Country Report: Bulgaria

[10]           Bulgarisches Helsinki Komitee (2019): Country Report: Bulgaria

[11]           Bordermonitoring Bulgaria (2019): Infringement Procedure against Bulgaria and Asylum Applications 2018

[12]           Interview mit einer Vertreterin der NGO «Bulgarisches Helsinki Komitee» am 12.7.2018.

[13]           IOM (2018): Assisted Voluntary Return and Reintegration 2017. Key Highlights

[14]           Interview mit einem Vertreter der IOM am 12.7.2018.

[15]           FRA (2018): Periodic data collection on the migration situation in the EU - March 2018 Highlights

[16]           Bulgarisches Helsinki Komitee (2019): Country Report: Bulgaria

[17]           Eurostat (2019): Distribution of population by tenure status, type of household and income group - EU-SILC survey

[18]           Wagner, Peter; Hruby, Denise (2019): Und immer sollen die Roma dran schuld sein

[19]           Bordermonitoring Bulgaria (2016): The provoked riot in Harmanli's Refugee Camp

[20]           Avramov, Kiril; Trad, Ruslan (2019): Self-Appointed Defenders Of «Fortress Europe»: Analyzing Bulgarian Border Patrols

[21]           Speer, Marc (2017): Die Geschichte des formalisierten Korridors – Erosion und Restrukturierung des Europäischen Grenzregimes auf dem Balkan

[22]           Fiedler, Mathias (2015): #CROSSINGNOMORE: «We dont’t want to drown no more»

[23]           Hänsel, Valeria (2019): Gefangene des Deals. Die Erosion des europäischen Asylsystems auf der griechischen Hotspot-Insel Lesbos

[24]           Bordermonitoring Bulgaria (2019): Bulgaria is about to deport a political refugee to Turkey

[25]           Eine unvollständige Übersicht über die deutsche Rechtsprechung zu Bulgarien findet sich bei recherche.bordermonitoring.eu