Publikation Globalisierung - Südliches Afrika - Sozialökologischer Umbau - Ernährungssouveränität Umsetzung eines deutschen Exportverbots für bestimmte Pestizide

Exportstopp zum Schutz von Umwelt und Gesundheit weltweit

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Reihe

Online-Publ.

Autor*innen

Mirka Fries , Ida Westphal,

Erschienen

September 2022

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Nachdem SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt, bis Ende 2022 einen Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten, die ab Frühjahr 2023 gelten soll. Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries und Ida Westphal zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann.

Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens sind:

  • Die umfassendste und beständigste Lösung zur Umsetzung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide aus Deutschland ist die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes, sodass nicht nur der Export von fertigen Pestizidprodukten, sondern auch von reinen Pestizidwirkstoffen reguliert werden kann. Das BMEL, in dessen Kompetenzbereich das Gesetz fällt, ist aufgerufen, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dies sollte zusätzlich zur angekündigten Verordnung erfolgen (die Verordnungsermächtigung ist im §25 Absatz 3 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt).
  • Besonders umfassend begegnet ein deutsches Exportverbot den Doppelstandards dann, wenn Pestizidwirkstoffe und Pestizidprodukte nur exportiert werden dürfen, wenn deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Auf diese Weise würden für die in Drittstaaten ausgeführten Pestizide die gleichen Standards angesetzt wie in Deutschland und der EU.

Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens «Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland».

Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide wird ein Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel geleistet. Doppelstandards entstehen unter anderem dadurch, dass Pestizide, die aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes zwar im eigenen Land nicht eingesetzt werden dürfen, deren Verkauf in andere Länder dennoch legal ist. So werden Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, trotzdem aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen und die ländliche Bevölkerung dar.

Verfasst wurde das Rechtsgutachten von Mirka Fries (LL.M.) und Ida Westphal (Ass. iur.) im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Weitere Infos zum Thema:

INKOTA / PAN Germany (2022): Doppelstandards im Pestizidhandel. Warum sie ein großes Problem sind, wie Bayer und BASF sie verharmlosen und wie sie beendet werden können.

BUND / Heinrich-Böll-Stiftung / PAN Germany / Le Monde diplomatique (2022): Pestizidatlas. Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft.

INKOTA / PAN Germany / Rosa-Luxemburg-Stiftung (2021): Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF. Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen.