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Publikation : Rechtliche Rahmenbedingungen der Vermögensbesteuerung

Rechtsgutachten von Stefan Bornecke

Wichtige Fakten

Reihe
Studien
Erschienen
Februar 2026
Bestellhinweis
Nur online verfügbar

Details

Sind Einkommen und Vermögen extrem ungleich verteilt, ist das nicht nur ungerecht. Es birgt auch sozialen Sprengstoff. Das gilt nicht nur für die Unterschiede zwischen Klassen und Schichten, sondern auch für das Verhältnis zwischen reichen Personengruppen sowie Unternehmen auf der einen Seite und dem Staat auf der anderen. Schließlich ist ein unterfinanzierter Staat nur eingeschränkt in der Lage, wichtige öffentliche Aufgaben wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Umweltschutz, Sicherheit oder soziale Transfers für Bedürftige angemessen zu finanzieren.

Eine besondere Rolle spielen hierbei sehr große Vermögen. Zum einen können sie aufgebaut sein durch einfaches Vererben, also ohne eigene Leistung der Erbenden. Ab einer bestimmten Dimension (gerade angesichts vergleichsweise niedriger Erbschaftsteuern und diesbezüglicher Umgehungstatbestände) korrelieren derart erworbene Vermögen häufig mit gesteigerter wirtschaftlicher und politischer Handlungsmacht und verschaffen so Handlungsspielräume, die in vielfältiger Weise immer wieder neue Ungerechtigkeiten gegenüber jenen Menschen produzieren können, die nicht über solche leistungslosen Zuflüsse verfügen.

Vergleichbares gilt auch für hohe Vermögen, die aus unternehmerischem Handeln entstanden sind, sollten sie einen bestimmten Umfang überschreiten. Schließlich dürften auch sie nicht ausschließlich auf eigenen Anstrengungen und Begabungen beruhen. Der CEO eines Dax-Unternehmens ist eben nicht hundertmal fleißiger oder schlauer als eine Krankenschwester, die Eigentümer*innen sind es ebenso wenig. Renditen aus konzentriertem Eigentum, machtbasierte Selbstbedienungsmentalitäten im Management oder auch gesellschaftliche Sondersituationen, die es ohnehin potenten Personengruppen ermöglichen, lukrative Deals einzufädeln (Stichwort Ostimmobilien nach der Wende), können helfen, weitgehend leistungslos erworbene Vermögen aufzubauen. Ein unzulängliches und missbrauchsanfälliges Einkommensteuersystem erleichtert dies.

Vermögens- und Erbschaftsteuern sind Instrumente, die einen Teil solcherart privat angehäufter Reichtümer der Gesellschaft wieder zugänglich machen können. In Deutschland wurde die Vermögensteuer jedoch aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ab dem Jahr 1997 ausgesetzt. Seitdem wird von progressiven Kräften ihre Wiedereinführung gefordert, unter anderem von der Partei Die Linke.

Das vorliegende Gutachten des Juristen Stefan Bornecke untersucht, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen dies geschehen kann. Es stellt dar, dass dies auch nach den Vorgaben der Verfassungsrichter*innen möglich wäre, wenn politischer Willen dazu vorhanden ist. Die Studie zeichnet das juristische Umfeld nach und zeigt den Rahmen für die Ausgestaltung einer wiedereinzuführenden Vermögensteuer auf. Damit leistet sie einen wertvollen Beitrag zur aktuellen Debatte um die Finanzierung der Staatsausgaben und zu dem immerwährenden Kampf für mehr Gerechtigkeit. (Vorwort von Uwe Witt)

Der Autor:

Stefan Bornecke ist Jurist und Lehrbeauftragter für Staats- und Europarecht an der SRH University of Applied Sciences Heidelberg und im Bereich Entrepreneurship tätig. Er forscht zu völker-, europa- und staatsrechtlichen Fragestellungen.

Inhalt:

I Einleitung

II Rechtfertigung einer Vermögensbesteuerung

  • 1 Dogmatische Rechtfertigung
  • 2 Mehr-Säulen-Modell
  • 3 Wachsende Ungleichheit
    • a. Zunehmende Vermögenskonzentration
    • b. Vertrauen in Demokratie und Institutionen
    • c. Wachstumsbremsender Effekt
    • d. Ungleichheitsverstärkender Effekt
    • e. Zwischenergebnis
  • 4 Krisenreaktionsinstrument

III Verfassungsrechtliche Grundlagen und Grenzen

  • 1 Grundlagen
  • 2 Grundrechtliche Ausgestaltungsschranken
    • a. Art. 14 GG – Eigentumsfreiheit
    • aa. Gewährleistungsreichweite
    • bb. Substanz- und Sollertragsbesteuerung
    • cc. Halbteilungsgrundsatz
    • b. Art. 3 Abs. 1 GG – Allgemeiner Gleichheitssatz
    • aa. Bedeutung im Steuerrecht
    • bb. Bewertung von Besteuerungsgegenständen
    • cc. Unternehmerisches Vermögen als Besteuerungsgegenstand

IV Ausgestaltungsoptionen

  • 1 Steuerschuldner und Erhebungsrahmen
  • 2 Freibeträge und aktivierende Besteuerung
  • 3 Bewertung Vermögensgegenstände

V Sicherungsmittel

  • 1 Internationale Absicherung
  • 2 Anpassung Außensteuergesetz

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