Publikation International / Transnational - Migration / Flucht - Europa Asyl in der Republik Zypern

Verfahrensstandards, Rechtslage und Lebensbedingungen auf dem Prüfstand. Zweite komplett überarbeitete und ergänzte Auflage.

Information

Reihe

Online-Publ., Buch/ Broschur

Herausgeber*innen

borderline-europe, Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten e.V.,

Erschienen

Oktober 2016

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Nur online verfügbar

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Sammelunterkunft in Kofinou, 2016

Wie bereits der Bericht der KuB aus dem Jahr 2013 zeigt auch die nun aktualisierte Version, dass das Asylsystem in der Republik Zypern immer nach wie vor gravierende Mängel aufweist. Die defizitäre Umsetzung nationaler und internationaler Gesetzgebungen und die daraus resultierenden Verletzungen grundlegender Rechte nach der Europäischen  Menschenrechtskonvention belegen diese Mängel.

Im Rahmen der Implementierung europäischer Standards in nationales Recht kommt es immer wieder zu Missachtungen der Vorgaben in der Praxis: Asylbewerber/-innen werden weiterhin über die Maximaldauer von 18 Monaten hinaus inhaftiert. Zudem findet eine systematische Inhaftierung abgelehnter Asylbewerber/-innen in der Republik Zypern statt. Es kommt zu Zurückweisungen, die vor der endgültigen Entscheidung durch das höchste nationale Gericht getroffen werden. Der Zugang zu Sozialleistungen, Unterbringung und Gesundheit weist schwerwiegende Mängel in der Administration und Infrastruktur auf. Ein Großteil der Asylbewerber/-innen ist faktisch vom Zugang zu dieser Grundversorgung ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es weiterhin keine systematische Vorgehensweise zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Personen.

Weder im Rahmen des Asylverfahrens noch bei der Unterbringung und Inhaftierung wird der besondere Bedarf dieser Gruppe berücksichtigt. Gesetzlich verankerte Rechte in Form von medizinischer, sozialer, rechtlicher und psychologischer Unterstützung finden ebenfalls keine adäquate Umsetzung in der Republik Zypern.

Die besondere Schutzbedürftigkeit Minderjähriger wird insbesondere durch die Inhaftierung in jeder Hinsicht missachtet und stellt einen klaren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar. Rückführungen von Asylsuchenden in die Republik Zypern führen aufgrund der bestehenden Mängel im zyprischen Asylsystem zu einer Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, da der Schutz dieser Personen im Sinne des Europäischen Asylrechts in der Republik Zypern nicht gewährleistet werden kann.

Eine Broschüre von Borderline-Europe e.V. und Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
In Kooperation mit der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V.
und Rosa-Luxemburg-Stiftung