Social Media Kit zum Mietendeckel

Argumente und nützliche Fakten für Debatten über Mietendeckel und Wohnungskrise

Ihr kennt das: Kaum postet Ihr was dazu, dass die Mieten zu hoch sind, gibt’s heftige Reaktionen aus der Vermieter*innen-Bubble. Die haben anscheinend den ganzen Tag Zeit und sie haben alle eine Oma, die verhungern würde, wenn sie nicht die eine Eigentumswohnung vermieten würde, die mal zur Altersvorsorge gekauft wurde. Sie drehen Euch das Wort im Mund herum. Sie ziehen immer wieder neue Zahlen aus der Tasche, um Euch das Gegenteil zu beweisen, dabei sind die Fakten doch ziemlich klar: Es gibt keine bezahlbaren Wohnungen und keine Bundesregierung war bisher bereit, daran etwas zu ändern. Denn für die Regulierung der Mieten ist die Bundesebene zuständig. 

Der wichtigste Lösungsvorschlag für die Wohnungskrise ist daher ein Bundesweiter Mietendeckel. Hier findet Ihr kurz und übersichtlich Fakten und Gegenargumente zu einigen Mythen, die in diesem Zusammenhang immer wieder verbreitet werden. Benutzt und kopiert sie, verlinkt auf die ausführlicheren Fakten und teilt, was das Zeug hält! Zu jedem Argument gibt es eine kurze und eine ausführlichere Begründung und dazu auch die Fakten, auf denen sie basieren.

Stimmt es, dass das Mietrecht ausreicht, um Mieter*innen zu schützen?

Was stimmt – in 280 Zeichen: Nein. Das Mietrecht schützt einigermaßen vor Kündigungen, aber – offensichtlich – kaum vor Mietsteigerungen, Verdrängung und der Explosion der Neuvertragsmieten. Das deutsche Mietrecht setzt auf Interessensausgleich, aber das funktioniert nicht, wenn der Markt versagt.

Ausführliche Informationen zum Mietrecht

1. Grenzen des deutschen Mietrechts

Im Vergleich zu Ländern wie Frankreich, Spanien oder Italien schützt das deutsche Mietrecht besser vor Kündigungen. Es gibt dort zum Beispiel in der Regel auch keine unbefristeten Mietverträge. Dennoch kommt es in Deutschland zum Beispiel immer wieder zu Eigenbedarfskündigungen, gegen die sich Mieter*innen kaum wehren können.

Das Mietrecht hilft aber nur schlecht gegen steigende Mieten. Die Immobilien-Lobby fordert sogar, dass die Mietpreise für neuvermietete Wohnungen frei verhandelt werden können, um die (aus ihrer Sicht gegebenen) Einschränkungen bei den laufenden Mietverträgen zu kompensieren.

Quellen:


2. Schlechter Schutz vor Mietsteigerungen

Das vielgepriesene deutsche Mietrecht hilft wenig gegen Mietsteigerungen. In den letzten Jahren sind die Mieten sowohl für schon vermietete Wohnungen wie für neue Vermietungen so massiv gestiegen, dass inzwischen die Bewohner*innen jeder dritten Mietwohnung über 30 Prozent des Einkommens fürs Wohnen ausgeben müssen.

Seit 2010 sind die Preise für vermietete Wohnungen bundesweit um 18 Prozent und für neuvermietete Wohnungen sogar um 56 Prozent gestiegen. (siehe Grafik 1 unten)

Quellen:


3. Mehr als 30 Prozent für die Miete ist unsozial

Dazu gibt es kein Gesetz, aber diese Sicht vertreten Expert*innen über das gesamte demokratische politische Spektrum hinweg.

Der Sozialbericht der Bundeszentrale für politische Bildung für das Jahr 2024 etwa sagt: «Insgesamt hatten 2022 rund zwei von drei Mieterhaushalten eine Mietbelastung von maximal 30 %. Diese Marke wird in Deutschland häufig als Faustregel für ein angemessenes Verhältnis der Mietkosten zum Einkommen gewertet.»

Und das wirtschaftsnahe Institut der Deutschen Wirtschaft gab eine Studie heraus, in der es heißt:

«Eine Wohnkostenbelastung von mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens gilt in der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion gemeinhin als obere Belastungsgrenze. Die Bezugsgröße ist hier allerdings in der Regel die Bruttowarmmiete (Miete einschließlich aller Umlagen). Gerade bei einkommensschwachen Haushalten wird davon ausgegangen, dass eine höhere Wohnkostenbelastung nicht sozial erträglich ist, da nicht genügend Einkommen übrig bleibt, um die sonstigen Lebenshaltungskosten zu decken.»

Quellen:


4. Wie sind Mietsteigerungen geregelt?

Für bereits vermietete Wohnungen:

Die Grenze für erlaubte Erhöhung der Miete in bereits vermieteten Wohnungen hängt davon ab, wie hoch die Mieten der jeweiligen Stadt oder im Landkreis sind – das heißt dann «ortsübliche Vergleichsmiete». Festgelegt wird diese Grenze im sogenannten «Mietspiegel».

In den Mietspiegel fließen allerdings nur die frei verhandelbaren Mieten der neu vermieteten Wohnungen und die Mietsteigerungen der schon vermieteten Wohnungen der letzten vier Jahre ein. So schraubt sich der Mietspiegel immer weiter nach oben. Mieterinitiativen nennen das deswegen auch den «Mieterhöhungsspiegel».

Das würde der Mietendeckel konkret verändern: Mit dem Mietdeckel soll die «tatsächlich gezahlte Durchschnittsmiete» (aller Mieten) als neue Referenzmiete gelten. Und die liegt im Durchschnitt 10 Prozent unter den jetzigen Mietspiegelwerten.

Für neue Vermietungen; oder: Warum nützt die Mietenbremse nichts?

Hier gibt es zwar einige Regelungen, aber praktisch fordern Vermieter*innen häufig viel zu hohe Mieten. Zwar gibt es die vielzitierte «Mietenbremse», nach der neue Mieten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, aber trotzdem sind die Mieten für neue Wohnungen seit 2021 um 17 Prozent gestiegen, in Großstädten sogar um 40 Prozent.

Das für gibt es gleich mehrere Gründe.

  1. Wenn die Wohnung modernisiert wurde oder die Vormieter*innen schon eine zu hohe Miete bezahlt haben, gibt es Ausnahmeregelungen.
  2. Vermieter*innen können die Mietpreisbremse umgehen, wenn sie möbliert vermieten, wenn sie befristet vermieten oder Indexmieten verlangen. 2023 wurden in den fünf größten Städten über 30 Prozent aller Mietwohnungen als möbliert angeboten. Teilweise wurden dafür 30€/m2 verlangt.
  3. Die Einhaltung der Mietpreisbremse wird von den Behörden viel zu wenig kontrolliert.

Quellen:


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 1


Grafiken:

Abbildung 1: Bundesweite Entwicklung der Bestands- und Angebotsmieten (in Euro/m² nettokalt), 2010 bis 2022 (Index). Quellen: RWI-GEO-RED Version V9 (Mietwohnungsinserate auf ImmoScout24); Bundesamt für Statistik Zensus 2022

Ist der Mietendeckel nicht verfassungswidrig?

Was stimmt – in 280 Zeichen: Ein bundesweiter Mietendeckel ist nicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für unzulässig erklärt, weil Berlin als Bundesland so ein Gesetz nicht erlassen durfte. Zur Zulässigkeit eines Mietendeckels hat sich das Gericht nicht geäußert.

Ausführliche Informationen zum Verfassungsgerichtsurteil

1. Worum ging es in der Klage vor dem Verfassungsgericht

Im Februar 2020 trat das Berliner «Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung» – kurz ‚Mietendeckel‘ – in Kraft. Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP klagten im Mai 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dagegen. In der Klage ging es zum einen darum, ob das Land Berlin ein solches Gesetz erlassen darf, und zum anderen, ob die Mieten überhaupt gedeckelt werden dürfen, ob also in dieser Form in den Markt eingegriffen werden dürfe.

Der spätere Bundesjustizminister, damals noch Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, Marco Buschmann, behauptete:

«Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen.»

Interessenverbände der Immobilienwirtschaft kritisierten den Mietendeckel, weil er in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht eingreife (und ignorierten, was tatsächlich im Grundgesetz steht, mehr dazu hier).

Quellen:


2. Was hat das Verfassungsgericht entschieden

Berlin darf allein keinen Mietendeckel erlassen

Das Gericht kam zum Ergebnis, dass ein Bundesland im Rahmen der Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern nicht in die Mietpreisbildung eingreifen darf. Der Grund: Veränderungen von mietrechtlichen Regeln müssten, sagte das Gericht, durch Gesetze auf Bundesebene geregelt werden, weil bislang Fragen der Mietpreisbildung ebenfalls auf Bundesebene geregelt seien.

Es ist nicht verfassungswidrig, die Mieten per Gesetz zu begrenzen

Schon 2019 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass die Mietpreisbremse – ebenfalls ein Eingriff in die Mietpreise - weder gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit noch den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt:

«Die Eigentumsgarantie gebietet nicht, Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen. Der Gesetzgeber kann einmal geschaffene Regelungen nachträglich verändern und fortentwickeln, auch wenn sich damit die Nutzungsmöglichkeiten bestehender Eigentumspositionen verschlechtern. Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieter mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen. Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt.»

Quellen:


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 2


Aber ein Mietendeckel baut doch keine Wohnung?

Was stimmt - in 280 Zeichen: Richtig. Soll er auch nicht. Für Neubau sind andere Maßnahmen nötig. Entscheidend ist: Er verhindert den Neubau auch nicht – das ist belegt. Aber vor allem: Neubau schafft keine bezahlbaren Wohnungen, sondern treibt die Mieten noch in die Höhe.

Ausführliche Informationen zur Rolle von Neubau für die Mieten

1. Ob gebaut wird oder nicht, hat andere Gründe

Es wird zwar ständig argumentiert, dass eine stärkere Regulierung der Mieten Investor*innen verschreckt, die dann deswegen nicht mehr bauen, aber das stimmt nicht. In Berlin sind in den 75 Jahren mit einer strengen staatlichen Mietpreisbindung deutlich mehr neue Wohnungen entstanden als in den 25 Jahren ohne staatlich festgelegte Mietobergrenzen (siehe Grafik 4 unten). Nach der Einführung der bundesweiten Mietpreisbremse 2015 wurde in den größten Städten nicht weniger gebaut.

In der Zeit des Mietendeckels in Berlin 2020/21 wurde zwar etwas weniger gebaut – aber in Hamburg, einer Stadt ohne Mietendeckel, ging zum Beispiel der Neubau in derselben Zeit noch viel stärker zurück (siehe Grafik 5 unten).

Dazu kommt: Neubauwohnungen waren und sind von den Auflagen von Mietendeckel und Mietpreisbremse ausgenommen. Vermieter*innen dürfen die Mieten im Neubau frei festlegen.

Quellen:


2. Das Ziel des Mietendeckels ist nicht Neubau, sondern bezahlbare Mieten für Wohnungen, die es schon gibt

Das Ziel des Mietendeckels ist es, die Mieten der Wohnungen bezahlbar zu machen, die es schon gibt, im sogenannten ‚Bestand‘. Hier geht es um die Menschen, die dort wohnen, und um die, die jetzt gerade eine Wohnung suchen. Das baut keine Wohnungen, das stimmt, aber das ist ja auch nicht sein Ziel.

Wer den Wohnungsbau ankurbeln will, braucht dafür andere Maßnahmen, denn was tatsächlich für den Bau eine Rolle spielt, sind Dinge wie Fachkräftemangel oder gestiegene Materialkosten.


3. Das Ziel von Neubau sind nicht bezahlbare Mieten, sondern Profit

Wenn Mietpreisregulierung und damit niedrigere Mieten dazu führen, dass weniger gebaut wird, wie von der Immobilien-Lobby immer wieder behauptet, dann ist offensichtlich, was das Ziel von privatwirtschaftlichem Neubau ist: Hohe Einnahmen. Das ist das Gegenteil von bezahlbaren Mieten. Das sagen die Vertreter*innen der Immobilien-Lobby ja selbst ganz offen: Investitionen wird es nur geben «wenn die Eigentümer auch eine Rendite mit ihrem Objekt erzielen können».

Das ist ihr gutes Recht, aber es ist nicht nicht das Interesse von uns allen als Gesellschaft.

Quelle:


4. Der Mythos des ausgeglichenen Markts

Die Immobilien-Lobby wiederholt mantrahaft das Argument, dass (nur) neu gebaute Wohnungen den Effekt hätten, dass Mieten bezahlbar werden, weil mehr Angebot die Preise senke: die Vorstellung eines funktionierenden Markts. Nur: Wenn es irgendein Beispiel dafür braucht, dass Markt nicht funktioniert, dann ist das doch der Wohnungsmarkt. Sonst gäbe es ja genug (bezahlbare) Wohnungen für den Bedarf, der unübersehbar vorhanden ist. Dahinter steckt marktliberale Ideologie, aber es entspricht offensichtlich nicht der Realität.

Es wäre gut, wenn Neubau zu niedrigeren Mieten für alle führen würde, aber das ist nicht der Fall. Die meisten Durchschnittsverdiener*innen können sich die Neubauwohnungen gar nicht leisten. In freifinanzierten Wohnungsbauprojekten müssen im Schnitt Mieten um 20 Euro/m² gezahlt werden – das ist viel zu teuer und fast doppelt so viel wie die mittleren Bestandsmieten (siehe Grafiken 2 und 3 unten).

Quellen:


5. Der Mythos des Trickle-Down-Effekts

Es wird immer wieder behauptet, dass Menschen, die die hohen Neubau-Mieten bezahlen können, günstigere Wohnungen frei machen, aber dafür gibt es keine Belege. Im Gegenteil führen die hohen Neubaumieten dazu, dass durch teure Mieten in der Nachbarschaft die übrigen Mieten noch steigen, weil durch den Mietspiegel dann höhere Durchschnittsmieten im Gebiet dieser Neubauten möglich werden.

Quellen:


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 3


Grafiken:

Verfallen dann die Häuser?

Was stimmt – in 280 Zeichen: Die Häuser verfallen nur, wenn die Hausbesitzer*innen ihr Geld behalten, statt in die Häuser zu investieren. Auch mit strengem Mietendeckel hätten sie genug, denn selbst dann reichen 40 Prozent der Einnahmen für Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung.

Ausführliche Informationen dazu, ob das Geld reicht, um Häuser instandzuhalten

1. Dann wird es wie in der DDR

Ein beliebtes Argument gegen Mietendeckel ist der Verweis auf den katastrophalen Zustand der Altbauten in der DDR. Das Gespenst «sozialistische Wohnungspolitik» hat dann gleich zwei Funktionen: Es soll die Regulierung von Mieten diffamieren und soll die Begründung dafür sein, dass ein Mietendeckel nicht im Interesse der Mieter*innen sei, weil die Häuser dann verfielen.

Dabei passt das hinten und vorne nicht. In der DDR wurden die Mieten von weniger als einer Mark/m² im Altbau über Jahrzehnte nicht verändert und ja, da fehlte dann das Geld für Bewirtschaftung und Instandsetzung. Die heutige Situation ist damit nicht vergleichbar, weil die heutigen Mieten deutlich über den Kosten liegen, die für die Bewirtschaftung und Instandhaltung erforderlich sind (siehe unten unter 4.).

Quellen:


2. Dann wird nicht mehr investiert – stimmt nicht

Während des Berliner Mietendeckels kündigten einige Vermieter*innen einen «Investitionsstreik» an. Ob sie den tatsächlich durchgeführt haben, ist nicht bekannt, aber wenn, dann wäre das ein rein politisch motivierter Investitionsstopp gewesen.

Die Daten der großen Wohnungsunternehmen belegen, dass der Mietendeckel nicht zur Folge hat, dass nicht mehr in die Häuser investiert wird: Während des Mietendeckels wurden im Schnitt 48 Euro/m² für Modernisierung und Instandsetzung ausgegeben. In den drei Jahren vor dem Mietendeckel aber nur 37 Euro/m² (siehe Grafik 6 unten).

Quellen:


3. Die Motivation zur Pflege der Häuser hat nichts mit der Miethöhe zu tun

Wohnungsbaugenossenschaften geben oft mehr Geld für Instandsetzung und Mieterservice aus, obwohl bei ihnen die Mieten meistens günstiger sind. Hier sind die Mieter*innen gleichzeitig auch Miteigentümer*innen und deswegen ist es das Interesse der Genossenschaften, sowohl günstige Mieten als auch gute Wohnbedingungen zu schaffen.

Gleichzeitig ist es so, dass viele Hausbesitzer*innen gar keinen Grund sehen, den Zustand der Häuser zu verbessern, wenn sie unsanierte Wohnungen zu sehr hohen Preisen vermieten können. Hier kann der Mietendeckel sogar ein Motiv für die Instandsetzung sein.

Deswegen: Ob Häuser gut gepflegt und erhalten werden, hat wenig mit der Höhe der Miete und viel mit dem Geschäftsmodell zu tun.

Quellen:


4. Mietendeckel-Mieten reichen aus, um Häuser in Schuss zu halten

Der Vorschlag für den bundesweiten Mietendeckel orientiert sich an zurzeit gezahlten Mieten. Die liegen im bundesweiten Durchschnitt bei 7,28 Euro/m². Nach gesetzlichen Vorgaben liegen die für die Bewirtschaftung notwendigen Kosten (Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Mietausfallwagnis) bei knapp 2 Euro/m². Selbst wenn noch eine Abschreibung berücksichtigt wird, liegen die Ausgaben nur bei etwa 3,15 Euro/m² im Monat: Das sind etwa 40 Prozent der Einnahmen aus der Miete. Das Argument, dass die Häuser mit Mietendeckel verfallen würden, ist frei erfunden.


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 4


Grafiken:

Abbildung 6: Ausgaben der großen Immobilienkonzerne für Instandsetzung und Modernisierung, 2016 bis 2021. Quellen: Geschäftsberichte Deutsche Wohnen, Vonovia, Adler/ADO, GCP, Akelius/Heimstaden und Covivio

Verhindert der Mietendeckel nicht die energetische Sanierung?

Was stimmt – in 280 Zeichen: Energetische Sanierung kostet viel Geld. Dennoch ist es möglich, sie ohne drastische Mieterhöhungen durchzuführen; das zeigen Genossenschaften. Immobilienunternehmen hingegen investieren auch ohne Mietendeckel kaum in Klimaschutz.

Ausführliche Informationen zu Mieten und Klimaschutz

1. Es ist falsch, dass Klimaschutz von Mietshäusern nur mit deutlichen Mieterhöhungen machbar ist

Was stimmt: Energetische Sanierungen sind teuer. Die Kosten werden auf 1.000 Euro/m² geschätzt. Was auch stimmt: Wenn sich Investitionen für Unternehmen nicht so richtig lohnen, machen sie lieber ... nichts.

Das heißt aber nicht, dass es nicht ginge. Berechnungen und die Praxis von Genossenschaften zeigen, dass auch bei energetischen Sanierungen die Mieten gering gehalten werden können: Steigende Mieten können durch eingesparte Heiz- und Energiekosten kompensiert werden.

Es hängt also nicht von den Kosten, sondern von der Bereitschaft der Vermieter*innen ab, sich am Klimaschutz zu beteiligen. Wenn für sie nur der Profit zählt, gibt es keine Sanierung im Interesse von Mieter*innen.

Es kann nicht sein, dass die gesellschaftliche Aufgabe der energetischen Sanierung von den Mieter*innen, aber nicht von den Vermieter*innen bewältigt werden soll.

Quellen:


2. Es droht keine Pleitewelle der Immobilienwirtschaft

Es ist möglich, energetisch zu sanieren, dabei die Mieten nicht drastisch zu erhöhen und trotzdem nicht pleite zu gehen, auch wenn das gelegentlich behauptet wird. Umweltverbände schlagen vor, die Modernisierungsumlage von acht auf drei Prozent zu reduzieren. Wenn dazu die öffentliche Förderung für energetische Sanierungen auf 40 Prozent angehoben würde, wäre es möglich, die Mietsteigerungen auf 1,50 Euro/m² zu begrenzen.

Quellen:


3. Auch ohne Mietendeckel gibt’s wenig Klimaschutz bei Immobilien

Wir haben aktuell keinen Mietendeckel – und trotzdem wenig Engagement der Immobilienbranche bei Klimaschutz und Energiewende. Um die Ziele der Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen, müssten die Maßnahmen bei vier Prozent der Gebäude pro Jahr durchgeführt werden. Es sind aber aktuell nur 0,72 Prozent. Am Mietendeckel kann’s also nicht liegen.

Quellen:


4. Mietendeckel führt zu mehr Akzeptanz für Klimaschutz

Ein bundesweiter Mietdeckel mit klaren Mietobergrenzen wäre ein positiver Beitrag zum Klimaschutz, da er vielen Mieter*innen die Angst vor energetischen Sanierungen nehmen würde.

Der Mietendeckel könnte außerdem die Planbarkeit von Förderprogrammen verbessern, weil klare Regeln für Mietobergrenzen und Umlagen definiert werden könnten. Das würde Investitionssicherheit schaffen, ohne das die Mieten stark steigen müssten.


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 5


Reduziert der Mietendeckel das Mietwohnungsangebot?

Was stimmt – in 280 Zeichen: Es gab nicht weniger Wohnungen, nur weniger Anzeigen. Es gibt aber einen andauernden Trend, weniger Inserate auf Plattformen zu schalten, während private Vermittlungsmethoden zunehmen. Wofür es keine Belege gibt: Dass stattdessen mehr Wohnungen verkauft wurden.

Ausführliche Informationen zum Angebot an Mietwohnungen

1. Der Mietendeckel führt nicht dazu, dass Wohnungen verkauft werden, statt sie zu vermieten

Mit Blick auf den Berliner Mietendeckel wird gelegentlich behauptet, dass dort das Angebot an Mietwohnungen zurückgegangen wäre und der Grund dafür sei, dass die Vermieter*innen die Wohnungen verkauft hätten. Das hätten sie getan, weil sie ihre Kredite wegen der geringeren Mieteinnahmen nicht mehr hätten zahlen können.

Woher kommt diese Behauptung? Der Beleg, der dafür angeführt wurde, war der Rückgang von Wohnungsanzeigen auf Plattformen wie ImmoScout24. Es gab weniger Anzeigen, das stimmt, aber die Gründe dafür waren ganz andere.

Quelle:


2. Es gibt weniger Wohnungsanzeigen, überall

In Berlin gingen die Wohnungsanzeigen während des Mietendeckels um 35 Prozent zurück. Die Zahl der Umzüge aber nur um 10 Prozent. (siehe Grafik 7 unten) Dass es weniger Anzeigen gibt, lag nicht am Mietendeckel, den es nur in Berlin gab. Auch in anderen Großstädten gibt es viel weniger Anzeigen (siehe Grafik 8 unten). In den fünf größten Städten gab es 2014 noch 35 Anzeigen pro 1.000 Einwohner*innen. 2023 waren es nur noch 8,5. Das hat also mit dem Mietendeckel nichts zu tun.

Die Zahl der Anzeigen für Eigentumswohnungen ist übrigens auch deutlich zurückgegangen und das kann ja nun wirklich nicht am Mietendeckel gelegen haben.

Quellen:


3. Vermieter*innen vermieten lieber anders als über Plattformen

Es gibt zwei Hauptgründe dafür, dass Vermieter*innen mittlerweile weniger Anzeigen auf Plattformen für die Vermietung nutzen. Zum einen gibt es dort so viele Bewerbungen, dass der Aufwand viel zu groß ist. Zum anderen können sie so anderen Einschränkungen durch das Mietrecht besser ausweichen.

Quellen:


4. Mit dem Mietendeckel gab es weniger teure Wohnungen

Die Daten von ImmoScout24 zeigen, dass die Zahl der teuren Mietwohnungen während des Berliner Mietendeckels um 40 Prozent zurückging. Bei günstigeren Wohnungen waren es in derselben Zeit nur neun Prozent. Der Mietendeckel hat also nicht dazu geführt, dass es weniger Mietwohnungen gab, sondern dass es weniger teure Mietwohnungen gab.

Quellen:


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 6


Grafiken:

Was wird aus den kleinen Eigentümer*innen?

Was stimmt - in 280 Zeichen: Der Mietendeckel schadet kleinen Eigentümer*innen kaum. In den Städten, in denen der Mietendeckel greifen würde, gehören die meisten Wohnungen anderen. Altersvorsorge auf Basis von Mietsteigerungen ist sozial unausgewogen, denn sie verstärkt Altersarmut bei älteren Mieter*innen.

Ausführliche Informationen zur Situation der Privatvermieter*innen

1. Die Zahl der Privatvermieter*innen ist kleiner als behauptet wird

Der Mietendeckel gefährde die Altersvorsorge der Menschen, die im Alter von den Mieteinnahmen leben wollen und deswegen eine Wohnung gekauft haben, heißt es immer wieder. Womöglich könnten sie wegen eines Mietendeckels ihre Kredite gar nicht abzahlen.

Zwar gehörten 2022 über 60 Prozent aller Mietwohnungen Privatpersonen. In den Großstädten sind es aber nur 40 Prozent, in Berlin nur 30 Prozent. Das bedeutet: Da, wo ein Mietendeckel eine Rolle spielen würde, gibt es am wenigsten Privatvermieter*innen.

Insgesamt leben lediglich 500.000 Privatvermieter*innen hauptsächlich von Vermietung oder Verpachtung: 0,6 Prozent der Bevölkerung und wie gesagt: Die wären nicht alle vom Mietendeckel betroffen.

Quellen:


2. Privatvermieter*innen sind nicht alle knapp bei Kasse

Wenn von Privatvermieter*innen die Rede ist, die bei knappen Einnahmen in Schwierigkeiten kommen, wird so getan, als seien das alles Menschen, die sich die eine Wohnung vom Munde absparen und auf die Mieten angewiesen sind. Die gibt es, aber tatsächlich fallen unter diese Kategorie auch Multimillionär*innen, die ganze Mietshäuser besitzen. In Düsseldorf gehören ihnen fast 30 Prozent der Mietwohnungen. In München gehören Brauerei-Erben mit Milliarden-Vermögen dazu.

Bei einer Umfrage zum Berliner Mietendeckel kam heraus, dass nur 4 Prozent der Befragten ihre Kredite nicht mehr zahlen konnten. Das ist weit entfernt von der postulierten Krise, die der Mietendeckel ausgelöst habe.

Quellen:


3. Altersarmut ist ein Problem von Mieter*innen

Finanzielle Schwierigkeiten im Alter treffen viel häufiger Mieter*innen als Vermieter*innen und dabei spielen auch die hohen Mieten eine Rolle. Die Altersvorsorge der einen basiert auf der Verarmung der anderen. Vier Millionen Privatvermieter*innen bekommen ihr Geld von 30 Millionen Menschen, die in 16 Millionen Mietwohnungen leben. Das verschärft soziale Ungleichheit und gefährdet die Alterssicherung der Mehrheit.

Quellen:


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 7


Macht der Mietendeckel große Wohnungen zu billig?

Was stimmt – in 280 Zeichen: Wohnungsknappheit entsteht durch ungleiche Verteilung, nicht durch Mietendeckel. Die könnten Umzüge sogar fördern, da kleinere Wohnungen günstiger wären. Das Problem: Es fehlen kleine Wohnungen. Mietsteigerungen zwingen Mieter*innen, in großen Wohnungen zu bleiben.

Ausführliche Informationen zu Umzügen aus großen in kleinere Wohnungen

1. Menschen bleiben in zu großen Wohnungen, die sie nicht brauchen

Menschen bewohnen heute größere Wohnungen als früher: 1990 bewohnte ein Mensch im Durchschnitt 39 m², 2022 waren es schon 55 m². Die Immobilienwirtschaft argumentiert, eine Ursache der Wohnungsnot sei, dass Menschen zu viel Fläche verbrauchen. Mietpreisregulierung hätte den Effekt, dass die großen Wohnungen so billig seien, dass ältere Menschen dort bleiben, statt in kleinere umzuziehen.

Das ignoriert völlig, dass es nicht annähernd genug kleinere Wohnungen gibt, in die umgezogen werden könnte. Und so lange diese kleineren Wohnungen bei der Neuvermietung mehr kosten als die größeren, ziehen nur die wenigsten um.

Quellen:


2. Eigentümer*innen verbrauchen mehr Wohnfläche

Wer tatsächlich in großen Wohnungen wohnt, sind Eigentümer*innen. Im Schnitt bewohnen sie 65 m² pro Person, während Mieter*innen nur 48 m² bewohnen (siehe Grafik 10 unten). Wenn über ungleiche Verteilung von Wohnraum gesprochen wird, dann sollte auch über Eigentumswohnungen gesprochen werden.

Gleichzeitig leben über zehn Prozent der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen, in Großstädten sogar 15 Prozent.

Quellen:


3. Es gibt zu wenig kleinere Wohnungen

In Deutschland leben aktuell 15,6 Millionen Menschen allein in ihrer Wohnung. Das sind 40 Prozent aller Haushalte. Es gibt aber nur 1,6 Millionen Wohnungen mit weniger als 40 m² – 4 Prozent aller Wohnungen. Dazu 6,2 Millionen Wohnungen bis 60 m² (siehe Grafik 11 unten). Es gibt also also gar nicht genug kleinere Wohnungen für die vielen Ein-Personen-Haushalte.

Dieses Problem kann nicht dadurch gelöst werden, dass die Mieten der größeren Wohnungen noch schneller steigen. Ein Mietendeckel würde hier helfen, denn dann würden Menschen beim Umzug in kleinere Wohnungen weniger Miete zahlen. Gerechtere Wohnverhältnisse erfordern nicht steigende Bestandsmieten, sondern Regulierung des gesamten Mietmarktes.

Ein Beispiel, wie das Problem angegangen werden könnte, dass ältere Menschen nicht aus zu großen Wohnungen ausziehen, gibt es im Wiener Gemeindebau: Ältere Menschen, die in kleinere Mietwohnungen umziehen, zahlen nur 65 Prozent der Miete der neuen modernen Wohnung, und zwar lebenslang. Zudem können sie ihre alte Wohnung an Kinder oder Enkel*innen abgeben.

Quellen:


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 8


Grafiken:

Hilft der Mietendeckel vor allem Besserverdienenden?

Was stimmt – in 280 Zeichen: Der Mietendeckel reduziert Mieten für alle, aber besonders dort, wo die Mieten am stärksten steigen. Außerdem fördert er die soziale Mischung der Städte und verhindert gesellschaftliche Spaltung. Wohngeld hingegen spült Steuergeld auf die Konten der Vermieter*innen.

Ausführliche Informationen dazu, wer vom Mietendeckel profitiert

1. Wenn die Immobilien-Lobby Kreide frisst

Wenn Vermieter*innen anfangen, sich um Menschen mit wenig Einkommen Sorgen zu machen, geht es häufig um die Abwehr von unbeliebten Regulierungen (siehe hier). Sonst könnten sie ja einfach selber die hohen Mieten senken. Das Argument, der Mietendeckel würde denen am meisten helfen, die sich die höheren Mieten leisten können, hat vor allem den Effekt, dass es einen Keil zwischen die Mieter*innen treibt.

Quellen:


2. Warum Wohngeld keine Lösung ist

Die Wohnungswirtschaft schlägt gern vor, es solle gezielte Hilfe geben und meint damit mehr Wohngeld. Klingt im ersten Moment plausibel, nur: Faktisch ist Wohngeld eine staatliche Subventionierung der hohen Mieten. Das Steuergeld fließt direkt in die Taschen der Vermieter*innen, die sonst so gern auf den Markt pochen. Wir alle zahlen dann die absurd hohen Mieten, die sie verlangen. Kein Wunder, dass sie das für eine gute Idee halten.

Das ist auch nicht gezielt, denn wer Wohngeld beantragt, muss ein bürokratisches Verfahren absolvieren, das viele als demütigend empfinden. Viele stellen deswegen gar keinen Antrag, oder wissen gar nichts davon. So oder so kommt kein Geld bei ihnen an.

Das gilt auch für Sozialwohnungen, die noch aus einem anderen Grund problematisch sind:

Die Geschichte der Wohnungspolitik zeigt, dass Sonderregeln oder -Gegenden für Arme gesellschaftliche Spaltungen verstärken.

Quellen:


3. Der Mietendeckel kommt an

Die Immobilien-Lobby behauptet, dass der Mietendeckel nicht da ankommt, wo er gebraucht wird: Bei denen, die am wenigsten Geld haben. Ihr Argument ist dann, dass mit Mietendeckel weniger Wohnungen vermietet würden (siehe hier) und dass die, die wenig Geld haben, in günstigeren Wohnungen lebten und weniger vom Mietendeckel hätten.

Perfide ist ihr Argument, dass Vermieter*innen ihre Wohnungen so oder so an Menschen mit mehr Geld vergeben, weil weniger Ausfall zu befürchten sei. Da hilft dann auch kein Mietendeckel, das stimmt. Gegen diese Ungerechtigkeit könnten nur die Vermieter*innen selbst etwas tun.

Der Mietendeckel richtet sich nicht nur an die Ärmsten, sondern auch Teile der Mittelschichten haben etwas davon. Gut so. Damit tatsächlich dort geholfen wird, wo es am nötigsten ist, schlägt DIE LINKE vor, zwischen angespannten und weniger angespannten Wohnungslagen zu unterscheiden und dort die Mieten jeweils unterschiedlich zu deckeln. Die stärksten Eingriffe soll es dort geben, wo die Mieten bisher am stärksten gestiegen sind.

Quellen:


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 9


Ist der Mietendeckel Sozialismus?

Was stimmt – in 280 Zeichen: Ist er nicht. Mietendeckel sind weltweit üblich, auch in marktwirtschaftlichen Ländern. Das Grundgesetz erlaubt Eigentumsregulierungen im Gemeinwohlinteresse. Diese Polemik lenkt von realem Marktversagen ab, während ein Mietendeckel bezahlbares Wohnen fördert.

Ausführliche Informationen dazu, dass es Mietendeckel auch im Kapitalismus gibt

1. Mietendeckel geht auch in der Marktwirtschaft

Immobilienwirtschaft wie konservative und marktliberale Parteien diskreditieren gern alles, was ihnen nicht gefällt, als Sozialismus. Das zeigt, dass sie davon wenig verstehen, aber darum soll es hier nicht gehen. Was sie damit sagen wollen: Der Mietendeckel würde den freien Markt außer Kraft setzen und folge den Prinzipien der sozialistischen Planwirtschaft.

Tatsächlich ist es so, dass es Mietpreisregulierungen in vielen Ländern gibt und zwar auch in welchen, die überhaupt nicht sozialistisch sind, zum Beispiel Schweden, die Niederlande und die Schweiz. Eine Studie dazu hat festgestellt:

«Die Regulierung von Mieten ist das prominenteste Instrument der Steuerung der Mietwohnmärkte. (..) Beinahe alle Länder der Welt haben in den letzten 100 Jahren von dem Instrument der Mietpreisregulierung Gebrauch gemacht.»

Quelle:


2. Der Mietendeckel und die Eigentumsgarantie im Grundgesetz

Die Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft behaupten auch gern, dass Mietpreisfestlegungen gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstießen und deswegen verfassungswidrig seien. Dabei ignorieren sie, was tatsächlich im Grundgesetz steht.

In Artikel 14 des Grundgesetzes ist nicht nur das Eigentum garantiert («Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet»), sondern dort wird auch klargestellt, dass Eigentumsrechte beschränkt und reguliert werden können («Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt»). Direkt im nächsten Satz heißt es dann, dass die Nutzung des Eigentums dem Allgemeinwohl verpflichtet ist («Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.») Und weiter: «Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.».

Das Grundgesetzt ist also sehr klar, wenn es um Eigentumsrechte geht. Sie können eingeschränkt werden.

Quellen:


3. Es gibt kein Recht auf Profit

Die entscheidende Frage ist nicht, ob in die Eigentumsrechte eingegriffen werden darf, sondern wie stark. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zur Mietpreisbremse 2019 klargestellt, dass aus Eigentumstiteln kein Recht auf Höchsterträge und Profite abgeleitet werden kann:

«Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieter mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen. Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt.»

Quellen:


4. Warum eigentlich nicht

Der erfolgreiche Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne 2021 in Berlin hat gezeigt, dass die Rhetorik des Kalten Krieges nicht mehr greift, weil sich viele Menschen davon nicht mehr abschrecken lassen. Das ist sogar in Immobilienkreisen bemerkt worden:

«Man kann Sozialisten schlecht vorhalten, eine sozialistische Politik zu verfolgen. Worüber man sich aber schon wundern kann, ist, wie viele in der Politik mit solchen Maßnahmen sympathisieren.»

Quelle:


Weitere Informationen: luxemburg argumente «Schöner deckeln!», Kapitel 10