Zugang und Arbeitsbedingungen

Der Lesesaal ist Montags bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 und Freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr Uhr für NutzerInnen geöffnet.


 

Für Recherchen im Bibliotheksbestand steht den NutzerInnen ein elektronischer Bibliothekskatalog zur Verfügung.

Medien können nur innerhalb der Bibliotheksräume genutzt werden. Eine Ausleihe ist leider nicht möglich.

Entsprechend der Benutzungsordnung der Bibliothek können Kopien aus Büchern und Zeitschriften angefertigt werden.


Benutzungsordnung der Bibliothek

Benutzungsordnung für die Bibliothek der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Benutzungsberechtigung

(1)    Die Präsenzbibliothek der Rosa-Luxemburg-Stiftung (nachfolgend Bibliothek) unterstützt mit ihren Beständen die Mitarbeiter/innen in ihren Aktivitäten in der wissenschaftlichen Forschung und in der politischen Bildungsarbeit. Die Bibliothek kann darüber hinaus auch von allen anderen interessierten Nutzer/innen genutzt werden.

(2)    Die Bibliothek steht allen Nutzer/innen kostenlos zur Verfügung.

(3)    Mit der Benutzung der Bibliothek erkennt der/die Nutzer/in die Benutzungsordnung der Bibliothek an. Aus der Benutzung ergibt sich zwischen dem/der Nutzer/in und der Bibliothek ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis.

(4)    Eine Ausleihe von Medien ist prinzipiell möglich für die Beschäftigten, die Vereins- und Vorstandsmitglieder sowie für die Stipendiat/innen der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

§ 2 Öffnungszeiten

(1)    Die Bibliothek ist montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

(2)    Die Benutzung der Bibliothek außerhalb der Öffnungszeiten ist nach Absprache mit dem Bibliothekspersonal möglich.

§ 3 Pflichten der Nutzer/innen

(1)    Die Nutzer/innen verhalten sich so, dass andere Nutzer/innen nicht gestört werden; Rauchen, Essen und Trinken sowie die Mitnahme von Lebensmitteln und Tieren in die Bibliothek ist nicht gestattet.

(2)    Das Bibliotheksgut, die Einrichtungen und die Ausstattung sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

(3)    Urheberrechtlich geschützte Publikationen dürfen nur auszugsweise für den eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Die Beachtung urheber- und persönlichkeitsrechtlicher Bestimmungen obliegt den Nutzer/innen. Besonders gefährdete Druckerzeugnisse werden nicht vervielfältigt.

(4)    Für Schäden und Verluste am Bibliotheksgut, die während der Benutzung entstanden sind, haftet der/die Nutzer/in, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. In angemessener Frist muss vollwertiger Ersatz geleistet werden.

§ 4 Nutzung des Medienbestandes

(1)    Die Nutzung der Medien erfolgt, sofern nicht anders mit dem Bibliothekspersonal vereinbart, im Lesesaal der Bibliothek.

(2)    Sind Medieneinheiten nicht verfügbar, so erhält der/die Nutzer/in davon Kenntnis.

(3)    Bei Übergabe der Medien ist der/die Nutzer/in verpflichtet, diese auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und festgestellte Schäden oder Mängel sofort mitzuteilen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.

(4)    Sollen Medieneinheiten über einen längeren Zeitraum im Lesesaal eingesehen werden, können diese separat aufbewahrt werden. Hierzu sind Absprachen mit den Bibliotheksmitarbeitern erforderlich.

(5)    Die Weitergabe von Medieneinheiten an Dritte ist untersagt. Es haftet in jedem Fall der/die Nutzer/in, der/die die Medieneinheit in Benutzung hat.

§ 5 Nutzung des Internets

(1)    Für Recherchen steht dem/der Nutzer/in ein Computer-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung.

(2)    Die Bereitstellung des Internetzugangs ist eine freiwillige, kostenfreie Dienstleistung für Nutzer/innen der Bibliothek.

(3)    Die Rosa-Luxemburg-Stiftung übernimmt als Anbieter keine Garantie für die Verfügbarkeit des Zugangs zum Internet.

(4)    Die Rosa-Luxemburg-Stiftung behält sich vor, den Service jederzeit und ohne vorherige Ankündigung und Angabe von Gründen ganz, teilweise oder zeitweise zu unterbrechen.

(5)    Internetauftritte mit rassistischen, antisemitischen, homophoben, gewaltverherrlichenden oder sonst wie menschenverachtenden Inhalten können anonym auf der Seite jugendschutz.net gemeldet werden.

§ 6 Haftung der Bibliothek

(1)    Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.

(2)    Die Bibliothek haftet für den Verlust oder die Beschädigung der in der Bibliothek durch die Nutzer/innen deponierten Sachen (Garderobe, elektronische Endgeräte, Wertgegenstände etc.) nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.

(3)    Die Bibliothek haftet nicht für Folgen von Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen und entstandenen Verpflichtungen zwischen Benutzer/innen und Internetdienstleistern.

(4)    Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die dem/der Nutzer/in durch Dritte entstehen (z.B. Datenmissbrauch).

§ 7 Gebühren

Auf Anforderung werden durch die Bibliotheksmitarbeiter gebührenpflichtige Kopien angefertigt.
Kopie A 4: 0,10 € / Stück
Kopie A 3: 0,20 € / Stück

§ 8 Personenbezogene Daten und Datenschutz

(1)    Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Bibliotheksnutzung erhoben, unterliegen diese Daten den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2)    Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten dient ausschließlich zur Bewältigung bibliothekswichtiger Arbeitsabläufe.

(3)    Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
 
§ 9 Ausschluss von Benutzung

Nutzer/innen, die in grober Weise gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen, können zeitweise, aber auch auf Dauer von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 10 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 01.06.2016 in Kraft.


Berlin, 1. Juni 2016

Dr. Florian Weis
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied