Vorstellung des Studienwerks

Entwicklung des Studienwerks

Das Studienwerk existiert seit 1999. Vor zwei Jahren hatten wir unser 20-jähriges Bestehen, das wir mit einem feierlichen Festakt begangen haben. In diesem Kurzfilm, erzählen Euch Stipendiat*innen über die Vorteile und Möglichkeiten, die ein Stipendium bietet.

In den inzwischen mehr als 20 Jahren hat das Studienwerk eine rasante Entwicklung in der Promotions- und Studienförderung hinter sich. Seht selbst:

Das Studienwerk besteht aus zwei Bereichen: der Studienförderung und der Promotions-/Wissenschaftsförderung. Wir unterscheiden noch einmal jeweils nach den Förderprogrammen unserer staatlichen Zuwendungsgeber, von denen wir für die Vergabe der Stipendien die finanziellen Mittel erhalten und an deren jeweiligen Richtlinien wir uns orientieren müssen: BMBF-Stipendium (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und Internationales Stipendium (AA / Auswärtiges Amt). Im BMBF-Programm sind auch unsere Promotionskollegs und die sogenannten Thematischen Promotionen angesiedelt. Im Internationalen Stipendium haben wir auch ein Sonderprogramm für Nordafrika (SPNA) und ein Sonderprogramm zur Förderung von verfolgten Wissenschaftler*innen aus der Türkei (SPWT) umgesetzt. Letzteres ist ein Förderprogramm, in dem wir Kurzzeitstipendien für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland für eine Dauer von sechs Monaten an Promovierte oder Promovierende vergeben.

Last but not least haben wir zurzeit auch ein Postdoc-Stipendienprogramm für Nachwuchswissenschaftler*innen aus Ländern des globalen Südens aufgebaut, das aus BMZ-Mitteln (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) finanziert wird: ein »Programm zur Förderung wissenschaftlicher Expertise zu globalen Fragestellungen«. Auch hier vergeben wir die Stipendien für Forschungs- und Lehraufenthalte für eine Dauer von sechs Monaten. In diesem Zusammenhang läuft bei uns seit mehreren Jahren ein internationales Forschungskolleg zu Autoritarismus, Populismus und Gegenstrategien (International Research Group on Authoritarianism and Counter-Strategies) .

Prinzipien einer guten Kommunikation

Angesichts der Anzahl der Geförderten, die in den letzten Jahren stets zugenommen hat, haben wir alle Hände voll zu tun. Wir bitten Euch daher um Verständnis, dass wir nicht immer sofort Eure Anliegen bearbeiten können. Bringt nötigenfalls etwas Geduld mit, denn hin und wieder kann es zu Verzögerungen kommen. Wenn Ihr allerdings selbst nach 14 Tagen noch keine Antwort von uns bekommen habt, wird es allerhöchste Zeit, uns zu erinnern. 

Damit wir das Aufkommen von E-Mails, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter und dergleichen möglichst geringhalten, bitten wir Euch, ein paar wenige Regeln einzuhalten, die sich in der Kommunikation als nützlich erwiesen haben.

Wenn Ihr eine Information zum Stipendium oder dergleichen benötigt, schaut als allererstes in das Self-Service-Portal (SSP), sowie auch in diese Einführung hier auf der Internetseite. Dort findet Ihr die Antworten zu den allermeisten Anliegen.

Erst wenn Euch weiterhin etwas unklar bleiben sollte, schreibt uns bitte eine E-Mail. Bitte klärt vorher, welche*r Kolleg*in für das Anliegen zuständig ist. Hierzu schaut Ihr am besten in das SSP. In der Regel wendet Ihr Euch mit Sachfragen an die Sachbearbeitungen und mit inhaltlichen Fragen an die Referent*innen.

Bitte schreibt nicht mehrere E-Mails mit demselben Anliegen an unterschiedliche Kolleg*innen – das führt nur zu einem Rauschen und zu unnötiger Doppelung von Arbeiten. Wenn Ihr es aus wichtigen Gründen doch machen wollt, dann setzt die anderen Kolleg*innen bitte ins cc, nicht ins bcc und nicht in separate E-Mails.

Oft geht es am Telefon aber auch schneller. Wenn Ihr uns spontan anruft, kann es passieren, dass Ihr uns nur schwer erreicht oder zwischen Tür und Angel erwischt. Wenn es um etwas geht, das mehr Zeit erfordert, könnt Ihr mit uns per E-Mail einen telefonischen Termin verabreden.

Selbstverständlich bieten wir Euch auch die Möglichkeit zu persönlichen Beratungsgesprächen an. Die Stipendiat*innen in Berlin oder Brandenburg können sich für die Vereinbarung eines Beratungsgespräches in den Räumlichkeiten der Stiftung an ihre zuständige Referent*in oder Sachbearbeiter*in wenden. Die Stipendiat*innen aus anderen Bundesländern haben im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Regionaltreffen die Gelegenheit, ein persönliches Beratungsgespräch zu führen.