Stipendienprogramm für Promovierende
Für das Promotionsstipendium können sich zum einen deutsche Doktorand*innen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU Land und der Schweiz zur Promotion zugelassen sind. Zum anderen können sich ausländische Doktorand*innen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen sind.
Auch ausländische Promovierenden, die während ihrer Promotion einen längeren Forschungsaufenthalt außerhalb Deutschlands planen, könne sich für dieses Stipendium bewerben.
Dieses Stipendium wird im Rahmen der Zusätzlichen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) vergeben.
Fördervoraussetzungen für das Promotionsstipendium:
Promotionszulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland bzw. im Ausland (EU oder Schweiz) von deutschen Promovierenden
Promotionszulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland von Promovierenden aus dem Ausland
sehr guter Studienabschluss
ein ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung
sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs - Niveau B2, auch wenn die Dissertation auf Englisch verfasst wird)
keine Vergabe von Promotionsabschlussstipendien
Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen (z.B. gleichzeitiger Bezug weiterer Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder Bezug von Arbeitslosengeld und Stipendium)
Bewerber*innen, die bereits ein Stipendium oder eine Promotionsförderung einer anderen Institution erhalten haben, können nur dann durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert werden, wenn diese Vorförderung weniger als 1,5 Jahre betrug. Jede Vorförderung wird zeitlich angerechnet, das heißt, sie wird von der maximalen Förderzeit von drei Jahren abgezogen.
Stipendienprogramm für internationale Promovierende
Für das Stipendium für Promovierende aus dem Ausland können sich ausschließlich Ausländer*innen bewerben, die für ihre Promotion an einer deutschen Hochschule zugelassen sind und sich im Rahmen ihrer Promotion in Deutschland aufhalten.
Fördervoraussetzungen für ausländische Promovierende:
Promotionszulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
Betreuung eines*r Hochschullehrers*in in Deutschland
sehr guter Studienabschluss
ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung
sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs - Niveau B2, auch wenn die Dissertation auf Englisch verfasst wird)
Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 15 Monate in Deutschland, außer Sie haben bereits in Deutschland studiert oder vor mehr als 15 Monaten mit der Promotion in Deutschland begonnen.
die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre.
Bewerber*innen, die bereits ein Stipendium oder eine Promotionsförderung einer anderen Institution erhalten haben, können nur dann weiter durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert werden, wenn diese Vorförderung weniger als 1,5 Jahre betrug. Jede Vorförderung wird zeitlich angerechnet, das heißt, sie wird von der maximalen Förderzeit von drei Jahren abgezogen. Es werden keine Promotionsabschlussstipendien vergeben.
Private Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern können nicht gefördert werden.
Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln (z.B. gleichzeitiger Bezug weiterer Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder Bezug von Arbeitslosengeld und Stipendium) ist ausgeschlossen, unterschiedliche Stipendien werden miteinander verrechnet.
Sollten Sie während Ihrer Promotion einen längeren Forschungsaufenthalt außerhalb Deutschlands planen, bewerben Sie sich bitte für das andere Promotionsstipendium.
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
und
Auswärtiges Amt