Stipendienprogramm für inländische Studierende
Für das Studienstipendium für inländische Studierende können Sie sich bewerben, wenn Sie dem Personenkreis nach BAföG § 8 (siehe www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__8.html) angehören - das gilt für Deutsche und Ausländer*innen mit BAföG-Berechtigung). Sie müssen grundsätzlich BAföG-berechtigt sein.
Dieses Stipendium wird im Rahmen der Zusätzlichen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) vergeben.
Sie können an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein oder an einer Hochschule in einem EU-Land oder in der Schweiz. Die Hochschule kann eine Universität oder eine Fachhochschule sein und muss entweder staatlich oder staatlich anerkannt sein.
Die Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Studienabschlüsse:
Sie können ab dem 2. Semester gefördert werden,
Bachelor-Studiengang: Förderung möglich, wenn zum Förderbeginn noch mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit verbleibt. Hierbei zählt nur der Bachelor oder, falls angestrebt, die Kombination aus Bachelor und Master.
Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer Universitäten: Förderung möglich, wenn zum Förderbeginn noch mindestens 4 Semester der Regelstudienzeit verbleiben.
Fachhochschule: Förderung möglich, wenn alle weiteren Kriterien erfüllt sind
Duale Studiengänge: Förderung möglich, unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf das Stipendium
Masterstudium: Förderung möglich, wenn das Studium im Wintersemester beginnt
Befinden Sie sich zum Bewerbungsschluss 1.10. bereits im zweiten Fachsemester eines Masters, können Sie sich bei uns bewerben, wenn es sich um einen 4-semestrigen Master handelt. Eine Förderung wäre dann für das 3. und 4. Semester möglich, sofern Ihnen ein Stipendium zugesagt wird.
Nicht förderfähig sind:
zweites Vollstudium
(berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
Meisterschüler*innenstudium
Studienabschluss
psychotherapeutische Ausbildung
Auslandsaufenthalte von Nicht-Stipendiat*innen
Sprachkurse von Nicht-Stipendiat*innen
Fachrichtungswechsel nach Beginn des 5. Semesters
Fachrichtungswechsel im Masterstudium
ein Studium im außerhalb der EU
Studierende mit einer Nebentätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche
Lux like Stipendienprogramm
Für das Lux like Stipendienprogramm können Sie sich bewerben, wenn
Sie keinen akademischen Bildungshintergrund haben.
Sie bereits Ihr (Fach-)Abitur abgeschlossen haben und studieren möchten.
Sie demnächst Ihr (Fach-)Abitur absolvieren und studieren möchten.
Sie gesellschaftspolitisch und sozial interessiert oder engagiert sind.
Sie noch nicht studiert haben und das Studium erst im Semester nach dem Bewerbungstermin beginnt. (z. B. Bewerbung zum 01.05.26 -> Studienbeginn frühestens zum 01.09.26)
Stipendienprogramm für internationale Studierende
Für das Studienstipendium für internationale Studierende können sich ausschließlich Ausländer*innen bewerben.
Dieses Stipendium wird mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA), an Personen vergeben, die zum Studium nach Deutschland kommen
Sie dürfen nicht zum Personenkreis nach BAföG § 8 (siehe www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__8.html) gehören und sich ausschließlich zum Studium in Deutschland aufhalten. Auch EU-Ausländer*innen können sich bewerben.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums bzw. abgeschlossenen Grundstudiums, wenn Sie in einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang studieren
sehr gute Studienleistungen
gesellschaftliches oder politisches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung
sehr gute Deutschkenntnisse (B2-Niveau) - Nachweis erforderlich
Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 15 Monate in Deutschland. Ausnahme: Sie haben bereits in Deutschland studiert – z. B. Bachelorabschluss - oder sich gezielt auf das Studium vorbereitet.
Sie müssen sich zum Zweck des Studiums in Deutschland aufhalten.
Nicht förderfähig sind:
der Studienabschluss
ein Bachelor bzw. das Grundstudium
ein Meisterschüler*innenstudium
ein zweites Vollstudium (z. B. ein zweiter Master)
ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern
ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium bzw. ein Fachrichtungswechsel nach Beginn des 5. Fachsemesters
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
und
Auswärtiges Amt