Studienstipendium
Um ein Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung können sich inländische und ausländische Studierende aller Fächer bewerben.
Es existieren für Studierende unterschiedliche Stipendienprogramme, die sich in den Voraussetzungen unterscheiden. Sie können sich nur für eines der Stipendien bewerben!
Wir erwarten von allen Bewerber*innen ein ausgeprägtes Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie sehr gute fachliche Leistungen.
Stipendienprogramm für inländische Studierende
Für das Studienstipendium für inländische Studierende können Sie sich bewerben, wenn Sie dem Personenkreis nach BAföG § 8 (siehe www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__8.html) angehören (Deutsche, Ausländer*innen mit BAföG-Berechtigung). Sie müssen grundsätzlich BAföG-berechtigt sein.
Dieses Stipendium wird im Rahmen der Richtlinien des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) vergeben.
Sie können an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein oder an einer Hochschule in einem EU-Land oder in der Schweiz. Die Hochschule kann eine Universität oder eine Fachhochschule sein. Sie muss entweder staatlich oder staatlich anerkannt sein.
Die Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Studienabschlüsse:
Sie können ab dem 2. Semester gefördert werden,
- wenn Sie in einem Bachelor-Studiengang studieren und zum evtl. Förderbeginn noch die Hälfte der Regelstudienzeit vor sich haben. Hier zählt nur der Bachelor oder, wenn angestrebt, Bachelor und Master zusammen.
- wenn Sie in einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer Universität studieren. Sie müssen zum evtl. Förderbeginn noch mindestens 4 Semester der Regelstudienzeit vor sich haben.
- wenn Sie an einer Fachhochschule studieren,
- wenn Sie in einem dualen Studiengang studieren und wenn auf sie alle anderen Förderkriterien zutreffen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausbildungsvergütung auf das Stipendium angerechnet wird.
- wenn Sie zum Wintersemester mit dem 1. Master-Semester beginnen
Sollten Sie zum Bewerbungsschluss 1.10. bereits Ihr zweites Fachsemester eines Masters beginnen, können Sie sich gern bei uns bewerben, wenn der Master ein 4-semestriger Master ist. Sie würden dann für das 3. und 4. Semester gefördert werden, wenn Sie ein Stipendium bekommen sollten.
Nicht förderfähig sind:
- Ein zweites Vollstudium (z. B. ein zweiter Bachelor oder ein zweiter Master)
- Ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
- Ein Meisterschüler*innenstudium
- Der Studienabschluss
- Die psychotherapeutische Ausbildung
- Auslandsaufenthalte von Nicht-Stipendiat*innen
- Sprachkurse von Nicht-Stipendiat*innen
- Fachrichtungswechsel nach Beginn des 4. Semesters
- Fachrichtungswechsel im Masterstudium
- ein Studium in Großbritannien
- Studierende mit einer Nebentätigkeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich
Lux like Stipendienprogramm
Für das Lux like Stipendienprogramm können Sie sich bewerben, wenn
- Sie keinen akademischen Bildungshintergrund haben.
- Sie bereits (Fach-)Abitur haben und studieren möchten.
- Sie demnächst Ihr (Fach-)Abitur machen und studieren möchten.
- Sie gesellschaftspolitisch und sozial interessiert oder engagiert sind.
- Sie noch nicht studiert haben
Stipendienprogramm für internationale Studierende
Für das Studienstipendium für internationale Studierende können sich ausschließlich Ausländer*innen bewerben.
Dieses Stipendium wird mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA), an Ausländer*innen, die zum Studium nach Deutschland kommen, vergeben.
Sie dürfen nicht zum Personenkreis nach BAföG § 8 (siehe www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__8.html) gehören und sich nur zum Studium in Deutschland aufhalten. Darüber hinaus können Sie sich auch bewerben, wenn Sie EU-Ausländer/in sind.
Sie müssen folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:
- Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
- Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium, wenn Sie in einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang studieren
- sehr gute Studienleistungen
- gesellschaftliches oder politisches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung
- sehr gute Deutschkenntnisse (B2-Niveau - Nachweis des Spracherwerbs)
- Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 15 Monate in Deutschland. Außer Sie haben bereits in Deutschland studiert (Bachelorabschluss) oder sich auf das Studium vorbereitet.
- Sie müssen sich zum Studium in Deutschland aufhalten.
Nicht förderfähig sind:
- der Studienabschluss
- ein Bachelor bzw. das Grundstudium
- ein Meisterschüler*innenstudium
- ein zweites Vollstudium (z. B. ein zweiter Master)
- ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
- Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern
- ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium bzw. ein Fachrichtungswechsel nach Beginn des 4. Fachsemesters
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
und
Auswärtiges Amt