Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende
Bitte laden Sie folgende Unterlagen jeweils als eine PDF-Datei hoch. Es werden keine anderen Datei-Formate akzeptiert.
- Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung für das Sommersemester 2022 mit Angabe der bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester sowie des Studiengangs und –faches.
Informationen zu den Corona-Semestern lesen Sie bitte in den FAQ nach.
Achtung! Bewerbungen mit Immatrikulationsbescheinigungen/Studienbescheinigungen ohne Angabe der bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester sowie des Studiengangs und -faches können nicht berücksichtigt werden!
Falls noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, reichen Sie bitte eine aktuelle Zulassung zum gewählten Studiengang ein. - Tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch oder Englisch mit dem vollständigen Bildungsweg z. B. 10.2008 bis 09.2010 Studium Soziale Arbeit an der ASH)
- Nachweise des gesellschaftlichen Engagements (z.B. in politischen Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Vereinen, Hochschulgremien, NGOs durch Bestätigungsschreiben, Veranstaltungsprogramme etc. aus denen ihr Engagement hervorgeht/bestätigt wird)
- Gutachten von Dozierenden/Professor*innen/Hochschullehrenden (sie müssen nicht promoviert sein) zu Ihrer Leistungs- und Studierfähigkeit (in Deutsch oder Englisch; es gibt keine Vorlage)
- Kopie des höchsten Bildungsabschlusses (zum Beispiel Bachelor-Zeugnis oder Vordiplom) mit Angabe der Abschlussnote (falls nicht auf Deutsch oder Englisch vorhanden, bitte zusätzlich eine nicht beglaubigte Übersetzung)
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis aufgrund der Covid19-Pandemie und deren Auswirkungen noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: aktuelles Transcript of Records (Leistungsübersicht) und Bestätigung Ihrer Universität/Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums (inkl. Note der Bachelor-Arbeit). Das Bachelor-Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden bis zum 01.05.2022. - Aktuelle Übersicht aller Leistungsnachweise von der deutschen Hochschule – soweit vorhanden (zum Beispiel Transcript of Records; Scheine; Leistungsübersichten; Zwischenzeugnisse)
- Auszug aus der Studienordnung, aus dem die Regelstudienzeit für Ihr Studium hervorgeht
- Kopie des Passes
- Kopie des Aufenthaltstitel oder des Visums für Deutschland (wenn Sie Staatsbürger*in eines Nicht-EU-Landes sind)
Sollte Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen sein und sollten Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Corona-Pandemie nicht erhalten können, so reichen Sie bitte Ihren zuletzt erhaltenen (=aktuellsten) Aufenthaltstitel ein. Einen gültigen Aufenthaltstitel müssten Sie dann spätestens bis zum 01.10.2022 einreichen
Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel/Visum haben, können Sie diesen bis spätestens 01.10.2022 nachreichen.
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Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau (auch wenn Sie Ihr Studium in englischer Sprache absolvieren, ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich.)
Wenn Sie den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau aufgrund der Covid19-Pandemie und deren Auswirkungen nicht erbringen können, ist auch ein aktuelles Sprachzeugnis und ein Nachweis über die Teilnahme an einem B2-Sprachkurs ausreichend, der noch läuft, unterbrochen wurde oder aufgrund der derzeitigen Situation verschoben wurde.
Alternativ erläutern Sie bitte Ihre bisherigen Sprachkenntnisse in einer Selbstauskunft.