Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

Bitte laden Sie folgende Unterlagen jeweils als eine PDF-Datei unter dem entsprechenden Punkt im Bewerbungsportal hoch.

Es werden keine anderen Datei-Formate akzeptiert.

Benennen Sie die Dateien bitte eindeutig. (z. B. Imma WiSe; Gutachten von xxx)

Informieren Sie sich bitte auch in den FAQ.


  1. Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung für das Wintersemester 2024/2025 mit Angabe der bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester sowie des Studiengangs und –faches.

    Informationen zu den Corona-Semestern lesen Sie bitte in den FAQ nach.

    Achtung! Bewerbungen mit Immatrikulationsbescheinigungen/Studienbescheinigungen ohne Angabe der bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester sowie des Studiengangs und -faches können nicht berücksichtigt werden!

    Falls noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, reichen Sie bitte eine aktuelle Zulassung zum gewählten Studiengang ein.
  2. Tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch oder Englisch mit dem vollständigen Bildungsweg z. B. 10.2008 bis 09.2010 Studium Soziale Arbeit an der ASH)
  3. Nachweise des gesellschaftlichen Engagements (z.B. in politischen Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Vereinen, Hochschulgremien, NGOs durch Bestätigungsschreiben, Veranstaltungsprogramme etc. aus denen ihr Engagement hervorgeht/bestätigt wird)
  4. ein Gutachten von Dozierenden/Professor*innen/Hochschullehrenden (sie müssen nicht promoviert sein) zu Ihrer Leistungs- und Studierfähigkeit (in Deutsch oder Englisch; es gibt keine Vorlage)
  5. Nachweis des höchsten Bildungsabschlusses (zum Beispiel Bachelor-Zeugnis oder Vordiplom) mit Angabe der Abschlussnote (falls nicht auf Deutsch oder Englisch vorhanden, bitte zusätzlich eine nicht beglaubigte Übersetzung)

    Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: aktuelles Transcript of Records (Leistungsübersicht) und Bestätigung Ihrer Universität/Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums (inkl. Note der Bachelor-Arbeit). Das Bachelor-Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden bis zum 01.11.2024.
  6. Aktuelle Übersicht aller  Leistungsnachweise von der deutschen Hochschule – soweit vorhanden (zum Beispiel Transcript of Records; Scheine; Leistungsübersichten; Zwischenzeugnisse)
  7. Auszug aus der Studienordnung, aus dem die Regelstudienzeit für Ihr Studium hervorgeht
  8. Personalausweis oder Pass
  9. Aufenthaltstitel oder das Visums für Deutschland (wenn Sie Staatsbürger*in eines Nicht-EU-Landes sind) - eine Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus
     

    Sollte Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen sein und sollten Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund von Verzögerungen im Amt nicht erhalten können, so reichen Sie bitte ihren zuletzt erhaltenen (=aktuellsten) Aufenthaltstitel ein. Eine Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus. Einen gültigen Aufenthaltstitel müssten Sie dann spätestens bis zum 01.04.2025 einreichen.

    Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel/Visum haben, können Sie diesen bis spätestens 01.04.2025 nachreichen.

  10. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau; falls Sie keine*e Muttersprachler*in sind. (Auch wenn Sie Ihr Studium in englischer Sprache absolvieren, ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich.)

    Wenn Sie den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau zum Bewerbungsschluss nicht erbringen können, ist auch ein aktuelles Sprachzeugnis (B1) und ein Nachweis über die Teilnahme an einem B2-Sprachkurs ausreichend, der noch läuft bzw. in kürze beginnt.

    Alternativ erläutern Sie bitte Ihre bisherigen Sprachkenntnisse in einer Selbstauskunft.

    Proof of German language skills at least at B2 level; if you are not a native speaker. (Even if you complete your studies in English, proof of German language skills is required.)

    If you are unable to provide proof of German language skills at least at B2 level by the application deadline, a current language certificate (B1) and proof of participation in a B2 language course that is still ongoing or will begin soon is sufficient.

    Alternatively, please explain your previous language skills in a self-disclosure.