FAQ Studierende

Wann ist Bewerbungsschluss?

Bewerbungsschluss ist am 1.10.

Kann ich mich jederzeit bewerben?

Nein. Das Bewerbungsportal wird ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.

Wie werden die Corona-Semester aktuell berücksichtigt? Was muss ich einreichen?

Wenn es an Ihrer Hochschule/in Ihrem Bundesland sog. Corona-bzw. Null-Semester gibt oder wenn pandemiebedingt Ihre individuelle Regelstudienzeit erhöht wurde, reichen Sie bitte zusätzlich zur Immatrikulation auch den entsprechenden Gesetzestext, der für Ihre Hochschule gilt, ein. Ohne diesen Nachweis können diese Semester nicht in der Förderung berücksichtigt werden.

Ich habe zwar die deutsche Staatsbürgerschaft, bin aber nicht in Deutschland aufgewachsen. Wo muss ich mich bewerben?

Sie müssen sich als inländische*r Studierende*r bewerben. Siehe BAföG § 8, Absatz 1 (siehe http://www.das-neue-bafoeg.de/de/370.php).

Ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft (inkl. der deutschen). Wo muss ich mich bewerben?

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dann können Sie sich nur als inländische*r Studierende*r bewerben.

Ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft (inkl. der deutschen). Kann ich dann auch für ein Studium im Ausland gefördert werden.

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, dann können wir Sie auch für ein Studium im Ausland fördern. (siehe http://www.das-neue-bafoeg.de/de/370.php)

Kann ich ein Stipendium bekommen, auch wenn ich kein BAföG bekomme?

Ja, sie müssen aber dem Personenkreis nach BAföG § 8, Absatz 1 bis 3 (siehe http://www.das-neue-bafoeg.de/de/370.php) angehören.

Muss ich nachweisen, dass ich BAföG-berechtigt bin?

Nein, Sie müssen uns nicht nachweisen, dass Sie BAföG-berechtigt sind. Bei einem komplizierteren Studienverlauf erleichtert uns ein Nachweis aber die Entscheidung über die formale Gültigkeit Ihrer Bewerbung. Wenden Sie sich bei Fragen bitte rechtzeitig an das Studienwerk.

Ich beziehe gerade BAföG. Kann ich mich trotzdem auf ein Stipendium bewerben?

Ja, auch wenn Sie aktuell BAföG beziehen, können Sie sich für ein Stipendium bewerben. Wenn Sie für ein Stipendium ausgewählt werden sollten, müssen Sie den Bezug des BAföG einstellen. Sie sollten damit aber bis zum Erhalt der Stipendienzusage warten.

Ich habe zwar BAföG beantragt, aber noch keinen Bescheid bekommen.

Bitte beantworten Sie die Fragen im Portal entsprechend. Der BAföG-Bescheid muss nicht nachgereicht werden.

Werden nur Bewerber*innen bestimmter Fachrichtungen gefördert?

Nein. Es können sich Studierende aller Fachrichtungen um ein Stipendium bewerben.

Wie lange kann ich gefördert werden?

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit. Diese ist in der Studienordnung festgelegt. Bei Fächerkombinationen ist immer die Semesterzahl des zuerst begonnenen Faches entscheidend.

Wie oft kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist zweimal möglich.

Ausnahme: Inländische Master-Studierende können sich nur einmal bewerben, weil hier eine Bewerbung nur mit Beginn des 1. Master-Semester möglich ist.

Werden die Beiträge für die Krankenkasse übernommen?

Ja, für alle Stipendiat*innen (inländische und internationale Studierende) werden die jeweiligen Beiträge zur Krankenkasse, wie beim Bafög auch, übernommen.

Muss ich parteipolitisch aktiv sein?

Nein. Angaben und Nachweise eines aktuellen gesellschaftspolitischen Engagements (z.B. in Migrationszusammenhängen, antifaschistischen/antirassistischen/ queer/feministischen/sozialen Initiativen, gewerkschaftlichen Zusammenhängen, in der akademischen Selbstverwaltung, der Umweltbewegung etc.) sind jedoch unabdingbar. Bewerber*innen ohne nachweisbares gesellschaftspolitisches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung können nicht für das Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.

Was bedeutet „Nachweise des gesellschaftlichen Engagements oder von Gremientätigkeit“?

Sie müssen wenigstens Ihr aktuelles Engagement vom Verein, AStA, StuPa, pol. Gruppen (z.B. Antifa, Queergruppe) o. ä. bestätigen lassen. Bitte weisen Sie auch, falls zutreffend, Ihre Mitgliedschaft in der Partei Die Linke, beim SDS o. ä. nach. Bitte begründen Sie unter dem Punkt „Politische Interessen“ im Portal, wenn Sie keine Nachweise vorlegen können.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und dem Nachweis des Engagements?

Ein Gutachten gibt eine Einschätzung zur Leistungsfähigkeit und Studierfähigkeit und sollte bei bereits Studierenden von Lehrenden an Universitäten verfasst sein. Der Nachweis des Engagements gibt Auskunft über die Art und den Umfang der politischen und/oder sozialen Tätigkeiten außerhalb des Studiums.

Können die Gutachten separat an die RLS geschickt werden oder sollen sie Bestandteile der Bewerbung sein?

Gutachten müssen generell Bestandteil der Bewerbung sein. Bitte machen Sie den Gutachter*innen klar, dass die Berücksichtigung eines separat eingereichten Gutachtens aus arbeitsorganisatorischen Gründen nicht möglich ist.

Gibt es eine Vorlage für die Gutachten?

Es gibt nur für eine Bewerbung für das Lux like Stipendium eine Vorlage. Diese Vorlage kann nicht für andere Bewerbungen genutzt werden.

Gibt es Vorgaben für Gutachten?

Keine formalisierten. Auf jeden Fall sollte das Gutachten auf die Leistungsfähigkeit, und den/die Bewerber*in eingehen.

Wer kann das Gutachten verfassen?

In der Regel sollte das Gutachten von Hochschullehrenden (sie müssen nicht promoviert sein) erstellt werden. Bewerber*innen, die sich in den ersten beiden Semestern befinden oder noch nicht mit dem Studium begonnen haben, können Gutachten von Lehrer*innen aus dem letzten Schuljahr/Ausbildungsjahr einreichen.

Sollte Ihre Schul- bzw. Ausbildungszeit länger her sein, kann das Gutachten auch von weiteren Personen z. B. aus Vereinen oder Verbänden erstellt werden, die Aussagen zur Leistungsfähigkeit/Studierfähigkeit treffen können.

Wie weise ich meine (Studien)Leistungen nach?

Mit einem aktuellen Transcript of records/Leistungsübersicht und Ihrem letzten Zeugnis.

Muss ich alle Unterlagen in Deutsch einreichen?

Sie können gern das Gutachten oder Zeugnisse in Englisch einreichen. Unterlagen in anderen Sprachen müssen zusätzlich übersetzt eingereicht werden.

Was ist die Bayerische Formel?

Die Bayerische Formel ermöglicht es, ausländische Abschlussnoten mit den hiesigen Abschlussnoten durch Umrechnung zu vergleichen. Darum möchten wir Sie bitten, Ihren ausländischen Abschluss mit Hilfe der Bayerischen Formel umzurechnen.

Notenumrechnung nach der bayerischen Formel:

x=1+3 (Nmax-Nd)/(Nmax-Nmin) 

x         = gesuchte Umrechnungsnote
Nmax = beste erzielbare Note
Nmin  = unterste Bestehensnote
Nd      = erzielte Note

Bei den so berechneten Noten wird nur eine Stelle hinter dem Komma berücksichtigt.

Beispiel:
Die bestmögliche Note an Ihrer Hochschule ist Note max=16, die schlechteste Note zum Bestehen einer Prüfung ist Note min=10. Die in der Prüfung erzielte Note ist Nd=13. Nach der Umrechnung ergibt sich die Note 2.5.

x= sought-after converted grade
Nmax= highest possible grade
Nmin= lowest passing grade
Nd= grade obtained

For the calculated grades only one digit after the decimal point will be taken into consideration.

Example:
The highest possible grade at your university is grade Nmax=16, the lowest grade required for the passing of an examination is grade Nmin=10. The sought-after examination grade is Nd=13. After the conversion we obtain a grade of 2.5.

Können Unterlagen nachgereicht werden?

Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Darum ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig um alle geforderten Unterlagen bemühen, weil deren Beschaffung erfahrungsgemäß zeitaufwändig ist.

Welche Änderungen muss ich während des Auswahlverfahrens mitteilen?

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse, der Anschrift oder Änderungen in Bezug auf Studium/Promotion umgehend mit.
Sollten Sie im Verlauf des Auswahlverfahrens ein anderes Stipendium annehmen, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit.

Wann kann ich frühestens mit dem Studium beginnen, wenn ich mich für ein Lux like Studium Stipendium bewerbe?

Wenn Sie sich für ein lux like Studium Stipendium bewerben, können Sie frühestens 5 Monate nach Bewerbungsschluss mit dem Studium beginnen.

Muss ich schon eine Zusage für einen Studienplatz haben, wenn ich mich für das Lux like Stipendium bewerbe?

Sie müssen noch keinen Studienplatz haben, um sich für das lux like Studium Stipendienprogramm zu bewerben. Nach einer Stipendienzusage haben Sie ein Jahr Zeit, das Studium zu beginnen. Wenn Sie innerhalb dieses Jahres keinen Studienplatz bekommen, verfällt das Stipendium. Das Stipendium beginnt mit Ihrem Studienbeginn.

Kann ich mich auch für das Lux like Stipendium bewerben, wenn ich früher schon mal studiert habe?

Nein. Wenn Sie bereits studieren oder studiert haben, können Sie sich nicht für lux like Studium bewerben. Sie können sich aber für das reguläre Programm für Bildungsinländer*innen bewerben.

Kann das (Fach-)Abiturzeugnis nachgereicht werden, wenn ich mich für ein Lux like Stipendium bewerbe?

Wenn Sie zum Zeitpunkt, zu dem Sie die Bewerbung einreichen, noch kein (Fach-)Abitur haben, können Sie Ihr Zeugnis zum Gespräch mit der/dem Vertrauensdozentin*en mitnehmen. Zu Ihrer Bewerbung brauchen wir stattdessen Ihr letztes Halbjahreszeugnis.

Wenn Sie bereits die (Fach-)Hochschulreife erreicht haben, brauchen wir das (Fach-) Abiturzeugnis zur Bewerbung. Wenn Sie ohne (Fach-)Abitur studieren wollen, reichen Sie bitte einen Nachweis über Ihre (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung ein.

Was muss ich beachten, wenn ich mich für ein Stipendium für Inländer*innen zum Masterstudium bewerben möchte?

Voraussetzung für die Förderung in einem Masterstudiengang ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums. Der Abschluss des Bachelor-Studiums muss vor dem Bewerbungsschluss 1.10. liegen. Sollten bis zum Bewerbungsschluss 1.10. noch nicht alle Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums erbracht worden sein, ist eine Förderung zum darauffolgenden Semester nicht möglich.

Eine Bewerbung für ein Studienstipendium ist nur mit einer Immatrikulation im ersten Master-Semester möglich. Der Förderbeginn ist damit das zweite Master-Semester. D.h., wenn sie sich beispielsweise zum 1.10. bewerben, müssen sie im Wintersemester im 1. Master-Semester immatrikuliert sein und das darauffolgende Sommersemester wäre der Beginn der Förderung.

Wenn Sie im Master einen Fachrichtungswechsel hatten, können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen.

Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, das Bachelorabschlusszeugnis aber noch nicht vorliegt, ist der Bewerbung eine Bescheinigung der Hochschule beizulegen, aus der hervorgeht, dass alle Prüfungsleistungen des Bachelorstudienganges mit Erfolg erbracht wurden (incl. der benoteten Bachelor-Arbeit). Das Bachelorzeugnis muss dann spätestens zum evtl. Beginn der Förderung durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung eingereicht werden.

Sollte Ihr Master-Studium zum Sommersemester beginnen, nehmen Sie bitte mit dem Studienwerk Kontakt auf. Wir klären dann genau ab, ob und wann Sie sich bewerben können.

Ich habe zum Bewerbungsschluss noch keine Studienbescheinigung/Imma für den Master. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich bewerben. Wichtig ist, dass Sie den erfolgreichen Bachelor-Abschluss nachweisen.
Bitte reichen Sie anstelle der Master-Immatrikulation folgende Unterlagen ein:

  • den Zulassungsbescheid
  • Bestätigung der Uni, dass alle Unterlagen, die für die Immatrikulation notwendig sind, eingereicht wurden (evtl. inkl. Rechtzeitigem Überweisen der Semestergebühren)

Die Immatrikulation zum Master schicken Sie bitte umgehend an studienwerk@rosalux.org

Die Immatrikulationsbescheinigung muss spätestens zum 1.11. vorliegen.

Ich studiere im Bachelor/Diplom/Staatsexamen und hatte einen Fachrichtungswechsel. Was muss ich beachten?

Wenn Sie im Grundstudium (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) einen Fachrichtungswechsel hatten, können wir Ihre Bewerbung nur dann berücksichtigen, wenn der Fachrichtungswechsel (aus wichtigem Grund) bis zum 3. Fachsemester erfolgt ist (siehe § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG).

Bei einem Fachrichtungswechsel im Grundstudium nach Beginn des vierten Fachsemesters, können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen.

Ich hatte einen Fachrichtungswechsel im Master. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn Sie im Master einen Fachrichtungswechsel hatten, können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen.

Ich habe zwei Bachelor-Abschlüsse. Kann ich mich dann trotzdem für ein Master-Stipendium bewerben?

Ja, Sie können sich im 1. Master-Semester für ein Stipendium bewerben.

Kann ich mich auch für einen einjährigen Master bewerben?

Ja, sie können sich auch gern bewerben, wenn Sie in einem einjährigen Master studieren.

Kann ich als inländische*r Studierende*r auch im Ausland studieren?

Studiengänge können im Ausland gefördert werden, wenn das Studium in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz durchgeführt wird und wenn die Bewerber*innen die Teilnahme am ideellen Förderprogramm gewährleisten können sowie zum § 8 Abs. 1 bis 3 BAföG gehören.

Bewerber*innen, die einen solchen Studiengang belegen, müssen darlegen, warum sie im Ausland studieren und wie sie die Teilnahme am Begleitprogramm sicherstellen.

Wird ein Auslandssemester finanziert? Was passiert dann mit der Regelstudienzeit?

Wenn für ein Auslandssemester an der Hochschule in Deutschland ein Urlaubssemester genommen wird, verlängert sich die Regelförderzeit um dieses Semester (vorausgesetzt, der Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend lt. Studienordnung vorgesehen). Wird kein Urlaubssemester genommen (z. B. weil das Auslandssemester Bestandteil der Studienordnung ist) bleibt es bei der Förderung der Regelstudienzeit.

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich ein Erasmus-Stipendium bekomme?

Wenn Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ein Erasmusstipendium bekommen, hat das keine Auswirkungen auf Ihre Bewerbung um ein Studienstipendium. Auch bei der Gewährung unserer Auslandsförderung (auf Antrag für Stipendiat*innen möglich) bleibt die Erasmusförderung bis 300,- €/Monat unberücksichtigt.

Eine DAAD-Förderung ist parallel zu unserer Auslandsförderung ausgeschlossen. Je nachdem, welches DAAD-Stipendium Sie erhalten, kann es auch Auswirkungen auf das Inlandsstipendium haben.

Ich studiere in einem dualen Studiengang bzw. möchte in einem dualen Studiengang studieren (lux like). Kann ich dafür ein Stipendium erhalten?

Ja, das ist möglich, es sind aber einige Dinge zu beachten. 1. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet. 2. Es ist unbedingt zu prüfen, ob die Berufsakademie staatlich anerkannt ist, sonst ist eine Förderung nicht möglich.

Kann ich neben dem Stipendium noch arbeiten gehen? Darf ich etwas dazu verdienen (Nebenjob)?

Sie haben einen Freibetrag von 6240 € im Jahr, die Sie dazuverdienen dürfen. Dabei ist es egal, ob es 520 € monatlich sind oder Sie die 6240 € z.B. auf einmal verdienen.

In welcher Studienphase muss ich mich befinden, um mich für ein internationales Stipendium zu bewerben?

Sie müssen sich im Haupt- bzw. Masterstudium befinden. Ihren Abschluss im Grundstudium (Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengang) bzw. Ihren Bachelorabschluss müssen Sie bereits erreicht haben.

Ich hatte einen Fachrichtungswechsel im Master. Darf ich mich trotzdem für ein internationales Stipendium bewerben?

Wenn Sie im Master einen Fachrichtungswechsel hatten, können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen.

Werden Studiengebühren für internationale Studierende erstattet?

Nein. Das internationale Stipendium ist ein Lebenshaltungsstipendium. Darüber hinaus können Studiengebühren nicht durch uns erstattet werden.

Kann ich mich auch als internationale*r Studierende*r bewerben, wenn ich bereits einen Hochschulabschluss (in meinem Herkunftsland) erworben habe?

Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss erworben haben, können Sie sich bei uns für Ihr Masterstudium bewerben.

Wenn Sie bereits einen Diplom- oder Masterabschluss erworben haben, können Sie von uns nicht mehr gefördert werden.

Müssen Deutschkenntnisse auch dann nachgewiesen werden, wenn ich meinen Studiengang an einer deutschen Universität komplett in englischer Sprache absolviere?

Ja, Sie müssen deutsche Sprachkenntnisse mind. auf dem Niveau von B2 nachweisen. Unser ideelles Förderprogramm (Workshops, Seminare oder anderen Veranstaltungen vom Studienwerk) wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sowohl mündlich als auch schriftlich in deutscher Sprache kommunizieren und auch an diesen Veranstaltungen aktiv teilnehmen können.

Wie wird über die Bewerbung entschieden?

Über die Bewilligung von Stipendien wird in einem mehrstufigen Auswahlverfahren entschieden. Dazu werden die vollständigen und formal richtigen Bewerbungen einer Vorauswahl unterzogen. Die Bewerber*innen, die aufgrund unserer Förderkriterien in die engere Auswahl für ein Stipendium gekommen sind, werden gebeten, sich mit einem/einer der Vertrauensdozent*innen der Stiftung zum Gespräch zu treffen. Das Gesprächsprotokoll ist zusammen mit den eingereichten Unterlagen die Grundlage für die Entscheidung des Auswahlausschusses. Die Zusage oder Ablehnung unterliegt keiner schriftlichen Begründung. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

In welchem Zeitraum finden die Gespräche mit den Vertrauensdozent*innen statt?

Die Gespräche mit den Vertrauensdozent*innen finden in der Regel von Mitte Dezember bis Februar statt. Da das Gesprächsprotokoll für die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien vorliegen muss, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie in dieser Zeit für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Es ist nicht möglich, individuelle Wünsche (z.B. Verschiebung des Gesprächs aufgrund von Urlaub) zu berücksichtigen. Wir bitten Sie, dies bei der Planung Ihrer Zeit zu berücksichtigen. Sollten Sie sich in diesem Zeitraum im Ausland befinden, teilen Sie uns das bitte schon, soweit möglich, in Ihrer Bewerbung mit. Dann können wir ein Gespräch per Skype einplanen. Die Einladung erfolgt per E-Mail.

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Diejenigen Bewerber*innen, die nicht zum Gespräch eingeladen werden, bekommen circa 3 Monate nach Bewerbungsschluss eine schriftliche Ablehnung per E-Mail.

Der Auswahlausschuss tagt etwa 4 Wochen vor Förderbeginn. Mitteilungen über die Aufnahme in die Förderung werden etwa 3 Wochen vor Förderbeginn per E-Mail versandt. Danach erhalten die Bewerber*innen, die nicht in die Förderung aufgenommen werden konnten eine schriftliche Ablehnung per E-Mail. Gründe für Ablehnungen werden nicht mitgeteilt. Wir bitten Sie daher, von Nachfragen dazu abzusehen.

Welche Erwartungen werden an Stipendiat*innen gestellt?

Es wird die aktive Beteiligung an der ideellen Förderung des Studienwerks bzw. die Teilnahme an Veranstaltungen des Studienwerks/des Stiftungsverbundes erwartet. Darüber hinaus erwarten wir eine zielstrebige Orientierung auf das Erreichen des Förderziels (Studienabschluss).

Kann ich auch nur die ideelle Förderung in Anspruch nehmen?

Sie können sich nich für ausschließlich die ideelle Förderung bewerben.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Es ist gewährleistet, dass die persönlichen Unterlagen nur in die Hände der Personen gelangen, die mit der Auswahl der Bewerber*innen befasst sind, d. h. Mitglieder des Auswahlausschusses, die zuständigen Vertrauensdozent*innen und ggf. hinzugezogene weitere Gutachter*innen. Die Unterlagen abgelehnter Antragsteller*innen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 1,5 Jahr vernichtet.