Studienstipendium
Um ein Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung können sich inländische und ausländische Studierende aller Fächer bewerben. Sie müssen an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein. Für ein Studienstipendium für Inländer*innen (siehe unten) können sie auch an einer Hochschule in einem EU-Land oder in der Schweiz immatrikuliert sein. Die Hochschule kann eine Universität oder eine Fachhochschule sein. Sie muss entweder staatlich oder staatlich anerkannt sein.
Voraussetzungen für ein Studienstipendium sind sehr gute fachliche Leistungen sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung. Sie müssen im Rahmen der Regelstudienzeit studieren.
Es existieren für Studierende unterschiedliche Stipendienformen, die sich in den Voraussetzungen unterscheiden. Sie können sich nur für eines der Stipendien bewerben!
Für das Studienstipendium für Inländer*innen können Sie sich bewerben, wenn Sie dem Personenkreis nach BAföG § 8, Absatz 1 und 2 (siehe http://www.das-neue-bafoeg.de/de/370.php) angehören (Deutsche, Ausländer*innen mit BAföG-Berechtigung, Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben). In geringem Umfang können aus diesem Fonds auch EU-Ausländer*innen gefördert werden.
Für das Stipendium für internationale Studierende können sich ausschließlich Ausländer*innen bewerben, welche nicht zum oben genannten Personenkreis gehören. Darüber hinaus können sich auch EU-Ausländer*innen bewerben. Die Bewerber*innen müssen sich zum Studium in Deutschland aufhalten und nach Beendigung Ihrer Ausbildung planen, in ihr Heimatland zurück zu gehen.
Anfragen und Information:
Tel.: (030) 44310-223
Email: studienwerk@rosalux.org
Telefonische Sprechzeiten für Bewerber*innen:
Dienstag: 10:00-12:00 UhrDonnerstag: 14:00-16:00 Uhr