Beschreibung
Zum Film
Bonn 1948. Im Übergangsparlament, dem „Parlamentarischen Rat“, kämpft die Abgeordnete und Juristin ELISABETH SELBERT gegen alle Widerstände für die Aufnahme des Satzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland.
Der Film erinnert daran, wie eingeschränkt die Rechte der Frauen zu dieser Zeit waren und zeigt den leidenschaftlichen Kampf von Elisabeth Selbert für die Festschreibung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz. Elisabeth Selbert gilt heute als eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“.
Biografie
September 1898: Elisabeth Selbert wird als Martha Elisabeth Rohde in Kassel geboren. Ihr Vater arbeitet als Gefangenenaufseher in einer Kasseler Jugendstrafanstalt. Ihre Mutter sorgt für den Haushalt und die vier Töchter. Die Familie ist kleinbürgerlich und streng protestantisch geprägt. Wie alle Mädchen muss Selbert die Realschule ohne Zeugnis und Mittlere Reife verlassen. Da die höhere Mädchenschule für die Familie nicht bezahlbar ist, besucht sie für ein Jahr die Kasseler Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins.Während der Novemberrevolution lernt sie den sozialdemokratischen Kommunalpolitiker Adam Selbert kennen. Nach mehreren Besuchen politischer Veranstaltungen der SPD tritt sie in die Partei ein.
9.-16. Oktober 1920: Delegierte der SPD-Frauenkonferenz und des SPD-Parteitages in Kassel. Selbert tritt für eine konsequente Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein, die ihrer Meinung nach „immer noch eine papierne“ ist. Nach der Heirat mit Adam Selbert 1920 werden ihre beiden Söhne 1921 und 1922 geboren. Elisabeth Selbert macht das Abitur als Externe in der Luisenschule in Kassel. Von 1926 bis 1930 studiert sie Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen, wo sie eine von fünf Frauen unter 300 Studenten ist.
Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen promoviert sie über das Thema „Ehezerrüttung als Scheidungsgrund“. Die Abkehr vom Verschuldungs- und die Anerkennung des Zerrüttungsprinzips, die Selbert fordert, wird in der Bundesrepublik erst 1977 festgeschrieben. Im Oktober 1934 legt Elisabeth Selbert das Zweite Juristische Staatsexamen ab.
Dezember 1934: Kurz bevor das nationalsozialistische Regime Frauen den Zugang zum Anwaltsberuf verwehrt, wird Elisabeth Selbert zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. In Kassel übernimmt sie die Kanzlei zweier jüdischer Rechtsanwälte. In der Folgezeit bearbeitet sie Wirtschaftsstrafsachen, Meineid-Verfahren und Jugendgerichtsdelikte. Elisabeth Selbert arbeitet mit einer Gruppe von Anwälten zusammen, die die Möglichkeiten des Justizsystems nutzen, um Menschen vor Verfolgung, Zwangsarbeit, Dienstverpflichtung und Konzentrationslager zu schützen. Nach Kriegsende arbeitet Selbert im Ausschuss zur Neuordnung der Justizverwaltung in Kassel mit.
Sie wird Mitglied der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Hessen, Stadtverordnete in Kassel, Mitglied des zentralen Parteivorstandes der SPD sowie Mitglied im Hessischen Landtag sowie Vertreterin Niedersachsens im Parlamentarischen Rat. Selbert ist eine von vier Frauen unter insgesamt 65 Abgeordneten. Ihr Antrag, die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz aufzunehmen, wird vom Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates abgelehnt. Daraufhin wendet sich Selbert an Presse und Öffentlichkeit. Die Folge ist ein Beschwerdeansturm von Frauen beim Parlamentarischen Rat, der schließlich dem öffentlichen Druck nachgibt und am 18. Januar 1949 den Gleichheitsgrundsatz als unveräußerliches Grundrecht in die Verfassung aufnimmt.
Bei den Wahlen zum Ersten Deutschen Bundestag scheitert Selbert knapp. Sie konzentriert sich von nun an auf ihre Arbeit im Hessischen Landtag. Dort setzt sie sich für ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung und die Humanisierung des Strafvollzugs ein. Am 9. Juni 1986 stirbt Elisabeth Selbert in Kassel.
Eine Veranstaltung des Rosa-Luxemburg-Clubs MG in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW und der IG Metall Mönchengladbach
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