Nachricht | Wirtschafts- / Sozialpolitik - Commons / Soziale Infrastruktur - Mythos Aktienrente Die neue «Aktienrente»: weitgehend nutzlos

Der Kapitalmarkt rettet die gesetzliche Rente nicht

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In diesen Tagen legte die Ampelkoalition ihr neues Rentenkonzept vor: Ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent mindestens bis zum Jahr 2039. Neben höheren Beiträgen soll das durch eine kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rente finanziert werden, die sogenannte Aktienrente.  Es ist ein Lieblingsprojekt der Liberalen, das gegen den Widerstand insbesondere der linken Sozialdemokraten Eingang in den Koalitionsvertrag fand. Für eine Stabilisierung der Rentenfinanzen taugt es wenig. Es wird die Renten nicht erhöhen, die Beiträge wenn überhaupt nur marginal senken und dafür mit Sicherheit die Schulden erhöhen. Erstaunlich, dass Finanzminister Christian Lindner damit punkten will.

Die Forderung der FDP im vergangenen Bundestagswahlkampf war eindeutig: «Wir Freie Demokraten fordern die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente.» Zwei Prozentpunkte aus dem Rentenbeitragssatz in Höhe von 18,6 Prozent des Bruttolohns der Arbeitnehmer sollten nicht mehr länger an die Deutsche Rentenversicherung fließen, sondern an einen unabhängigen Fonds gehen, der die Gelder «chancenorientiert» in Aktien investiert. So steht es auf Seite 66 des Wahlprogramms der FDP von 2021. «Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler (…) echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten.»

Holger Balodis ist Fachautor und ausgewiesener Experte auf den Gebieten Altersvorsorge, Versicherungen und Finanzen. Für die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat er zusammen mit Dagmar Hühne einen Faktencheck zu den Mythen der Rentenpolitik veröffentlicht.

Dieses Ziel hat die FDP verfehlt. Zwar wird der Bundestag wohl noch in diesem Sommer eine Reform der Alterssicherung beschließen, die landläufig den Namen «Aktienrente» oder auch «Generationenkapital» (beide Begriffe meinen dasselbe) trägt, doch der Gesetzentwurf, den Finanzminister Lindner und Sozialminister Heil jetzt gemeinsam vorlegen werden, hat mit den liberalen Wünschen vor der Wahl nicht mehr allzu viel zu tun. Zum Glück, möchte man hinzufügen.

Der ideologische Hintergrund

Doch was steckt eigentlich hinter dem Konzept einer Aktienrente und weshalb treibt die FDP dieses Thema so vehement an?

Dazu sollte man wissen, dass die FDP traditionell mit der deutschen Sozialversicherung fremdelt. Da die Liberalen den Begriff «Eigenverantwortung» wie ein Mantra verinnerlicht haben und die These «Privat vor Staat» zu ihren Leitmotiven zählt, ist mit den Liberalen ein Ausbau der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente – etwa auf ein Niveau wie es sehr erfolgreich in Österreich praktiziert wird – nicht zu machen. Auch eine Eingliederung der Selbstständigen, Freiberufler*innen und Beamt*innen in die staatlich organisierte Rentenkasse lehnen sie traditionell ab. Das Ziel der Liberalen ist vielmehr, das kollektive Sicherungssystem zu schwächen und dafür möglichst viel private Elemente zu schaffen, wie eben eine Aktienrente und mehr private Altersvorsorge.

Ein besonderer Dorn im Auge der FDP ist das Umlageverfahren, mit dem die gesetzliche Rente (genauso wie die anderen Zweige der Sozialversicherung) finanziert wird. Denn was die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen an Beiträgen einzahlen, wird nahezu ohne Zeitverzug in Form von Renten an die mehr als 21 Millionen Rentner*innen ausgezahlt. Inklusive des Bundesanteils wurden so im Jahr 2023 rund 375 Milliarden Euro ein- und ausgezahlt oder eben «umgelegt». Grundsätzlich wird nichts im klassischen Sinne angespart und angelegt. Die Befürworter des Umlageverfahrens sehen darin große Vorteile: Es funktioniert unabhängig von der Höhe der Kapitalmarktzinsen. Niedrig- oder gar Nullzinsen, wie sie in den vergangenen Jahren den Lebensversicherungen stark zu schaffen machten, sind kein Problem. Auch Inflation, Wirtschaftskrisen, ja sogar staatliche Umbrüche verkraftet die gesetzliche Rente in der Regel gut. Und sie funktioniert mit geringen Kosten und naturgemäß ohne langjährige Ansparphase. Ein gutes Beispiel ist die deutsche Vereinigung. Die Rentner*innen der vormaligen DDR wurden eingegliedert und erhielten sofort Renten. Kein privates Alterssicherungssystem hätte dies leisten können.

Die Gegner der Umlage – und dazu zählen grundsätzlich die Liberalen – verweisen darauf, dass eben nichts wirklich gespart werde und das System nicht mehr funktioniere, wenn zu wenige Beitragszahlende für zu viele Rentner*innen aufkommen müssten. Als Lösung wird «kapitalgedecktes Sparen» präsentiert, was nichts anderes bedeutet, als dass über viele Jahre Geld beiseite gelegt wird, das sich in Form von Zinspapieren vermehrt oder in Form von Immobilienwerten oder Aktien wachsen soll.

Kein Rentner wird durch die jetzt geplante Maßnahme eine höhere Rente bekommen.

Letztlich lag dieser Gedanke bereits der Riesterrente zugrunde. Nach rund 20 Jahren ist dieser Versuch weitgehend gescheitert. Die erhofften Renditen werden in der Regel nicht erreicht und die Kosten der Anbieter (Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften) sind exorbitant hoch. So sind die Ergebnisse kümmerlich und die Vorsorgesparer*innen haben genauso wie die Anbieter aus der Finanzwirtschaft das Interesse an der Riesterrente weitgehend verloren. Nun soll das mit der Aktienrente besser werden. Keine gierigen Anbieter, die für die Riesterrente oft über 20 Prozent der eingezahlten Gelder als Provisionen und Kosten abzweigen. Stattdessen die Bündelung der Gelder bei einem öffentlichen Anlagefonds, der kostengünstig in Aktien investiert. So der Plan.

Was ist konkret geplant?

Um es vorweg zu sagen: Kein Rentner wird durch die jetzt geplante Maßnahme eine höhere Rente bekommen. Anders als es die FDP ursprünglich vor hatte, werden keine Beitragsgelder verwendet und es wird auch kein persönliches Vermögen für einzelne Versicherte in Form von Aktien oder Aktienfonds gebildet. Stattdessen wird der Bund noch in diesem Jahr ein Darlehen in Höhe von 12 Milliarden Euro aufnehmen und an eine unabhängige Stiftung überweisen. Diese Stelle wird das Geld dann anlegen. Jahr für Jahr sollen weitere Milliardenbeträge vom Bund nachgeschossen werden, sodass bis Mitte der 2030er Jahre ein Kapitalstock in dreistelliger Milliardenhöhe entstehen wird. Das Ziel: 200 Milliarden Euro bis 2036. Aus diesem Kapitalstock sollen dann jährlich die Erträge entnommen werden, um Beitragssatzanstiege zu verhindern oder zu dämpfen. Deutlich wird: Es dauert zunächst viele Jahre, bis eine kapitalgedeckte Anlage eine Wirkung entfalten kann, und sei sie noch so klein. In den nächsten zehn Jahren, wenn Millionen sogenannter Babyboomer in Rente gehen werden, kann und wird die Aktienrente also nichts bewirken. Der Sozialbeirat der Bundesregierung kritisiert denn auch schon in seinem Jahresgutachten 2022 den Zeitpunkt zum Start der Aktienrente als viel zu spät. Man benötige angesichts der demografischen Entwicklung schon in den kommenden Jahren viel höhere Einnahmen in der Rentenversicherung und nicht erst in 15 Jahren. Darüber hinaus meldet der Sozialbeirat erhebliche Zweifel an, ob die Aktienrente überhaupt einen fühlbaren Beitrag zur Beitragsdämpfung leisten könne. Dafür sei der geplante Kapitalstock vermutlich viel zu klein. Der Sozialbeirat hält mindestens ein «Volumen in hoher dreistelliger Milliardenhöhe» für erforderlich, was sich mit einem Kapitalstock knapp unter 1 Billion Euro übersetzen ließe. Die Bundesregierung plant aber bis 2036 nur mit 200 Milliarden Euro.

Und viel mehr wird es nach 2036 wohl auch nicht mehr werden, da die Erträge aus Kursgewinnen, Dividenden etc. ja planmäßig abgeschöpft werden sollen zugunsten einer Beitragsstabilisierung. Vorgesehen ist eine Entnahme von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Damit steht auch fest: Nach einer relativ kurzen Phase der Kapitalbildung wird es mit dem Beginn der Entnahmephase keinen Zinseszinseffekt mehr geben, den die Befürworter kapitalgedeckten Sparens so gerne für sich reklamieren.

Bei der Aktienrente handelt es sich um ein kreditfinanziertes Spekulationsgeschäft, für das der Bund das Ausfallrisiko trägt.

Stattdessen wird der Wert des Kapitalstocks beständig von der Inflation bedroht. Sollte ein Sparvolumen von 200 Milliarden Euro auf eine Geldentwertung von 10 Prozent treffen, wie wir sie in weiten Teilen der Welt in der jüngsten Vergangenheit gesehen haben, so würde sich sein Wert bereits nach wenigen Jahren halbieren. Ein Grund, warum sich der Deutsche Bundestag 1957 in der großen Rentenreform ganz bewusst für eine umlagefinanzierte Rente ohne Kapitalstock entschied. Das Trauma der Superinflation aus dem Jahr 1923, die sämtliche Geldwerte praktisch zerstörte, sollte sich nicht wiederholen.

Zwischenfazit: Unwirksam, unsicher und ein Risiko für die Staatsfinanzen

Es handelt sich bei der Aktienrente um eine staatsfinanzierte, kollektive Anlage, die das Ziel hat, ab dem Jahr 2036 Beitragsatzanstiege in der Rente abzufedern. Das soll künftigen Beitragszahler*innen und deren Arbeitgeber*innen nutzen, die sich in der paritätisch finanzierten Rente die Beitragszahlung im Verhältnis 50:50 teilen. Rentner*innen haben, ganz gleich ob heute oder in einigen Jahren, nichts davon. Ihre Renten werden durch die Aktienrente nicht steigen und sie erhalten keine wie auch immer gearteten Besitzrechte am Aktienkapital. Und der Staat muss für diese Fremdfinanzierung Zinsen zahlen. Somit handelt es sich bei der neuen Aktienrente um eine Wette, die darauf baut, dass die Rendite aus der Anlage stets höher ist als der Zins, den der Staat für das aufgenommene Darlehen leisten muss. Das kann gut gehen, doch auch professionellen Börsianern sind solche Geschäfte schon zum Verhängnis geworden. Eine schuldenfinanzierte Aktienanlage ist stets ein Risiko. Finanzminister Lindner hat deshalb mehrfach klargestellt, dass die Rentenversicherung kein Risiko tragen solle. Falls Verluste anfallen, wolle der Staat Geld nachschießen. Es handelt sich also um ein kreditfinanziertes Spekulationsgeschäft, für das der Bund das Ausfallrisiko trägt.

Befürworter einer Aktienanlage wenden ein, dass man nur lang genug in Aktien investiert haben müsse, um hinreichend sicher eine ordentliche Rendite zu erzielen. Zahlreiche Beispiele von Solarworld bis Wirecard zeigen allerdings, dass exorbitante Verluste bis hin zum Totalverlust tatsächlich möglich sind. Dass auch wichtige Leitindizes dauerhaft kränkeln können, zeigt das Beispiel des «Nikkei 225», der die wichtigsten japanischen Aktien enthält. Dieser bedeutenste Börsenindex Asiens erreichte am 29.12.1989 einen Stand von 38.957 Punkten. Danach fiel er stark und schwankte rund 20 Jahre zwischen 10.000 und 20.000 Punkten. Erst am 22.2.2024 – nach über 34 Jahren – übertraf er seine alte Höchstmarke. Selbst der hoch gelobte Index MSCI World, der den Wert der wichtigsten Aktien weltweit bündelt und oft als Weltfonds bezeichnet wird, schützt nicht vor negativen Überraschungen. 2022 verlor er rund 20 Prozent.

Was eine solche Schwächephase für die künftige Aktienrente bedeuten könnte, zeigt folgende Überlegung: Angenommen im Jahre 2036 befände sich inklusive angesammelter Erträge ein Kapitalstock von rund 200 Milliarden Euro in der Stiftung Generationenkapital. Von nun an sollen jährlich planmäßig Erträge von 10 Milliarden Euro zur Beitragssatzdämpfung eingesetzt werden. Gäbe es aber – wie 2022 passiert – keinen Ertrag, sondern einen Verlust von 20 Prozent, so fehlten nicht nur die eingeplanten Milliardenerträge, sondern der Kapitalstock wäre auch um 40 Milliarden Euro geschrumpft. Dann müsste der Staat für die Verluste geradestehen, um für das Folgejahr wieder die Voraussetzungen für die planmäßige Entnahme sicher zu stellen. Statt wie behauptet mehr Sicherheit für die Rentenkasse, drohen mit der Aktienrente also in schlechten Börsenjahren gewaltige finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt. Natürlich könnten sehr gute Börsenjahre auch Spielräume für einen Ausbau des Kapitalstocks bieten, doch verlässlich planen lässt sich das nicht.

Versuch einer Abschätzung

Versuchen wir aber nun abzuschätzen, welche quantitativen Auswirkungen die Aktienrente ab dem Jahr 2036 entfalten könnte. Wir setzen dabei voraus, dass die Börsenentwicklung wie erhofft positiv verläuft und dann tatsächlich rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung stehen werden. Welche Beitragsdämpfung wäre möglich?

Dazu betrachten wir folgende Rahmendaten: Im Jahr 2023 betrugen die Ein- und Ausgaben der Rentenversicherung jeweils rund 375 Milliarden Euro. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung entspricht ein Prozentpunkt Erhöhung/Senkung des Beitragssatzes einem Volumen von 18 Milliarden Euro. Im Klartext: Stehen zusätzliche 18 Milliarden Euro bereit, kann der Beitragssatz um einen Prozentpunkt sinken.

Nun betrachten wir das Jahr 2036. Der Rentenhaushalt dürfte bis dahin, wenn er weiter so anwächst wie bisher, schätzungsweise 550 Milliarden Euro betragen. Dann wären vermutlich rund 26 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen nötig, um den Beitrag um einen Prozentpunkt zu senken. Wie viel könnten die in der Stiftung Generationenkapital gesammelten 200 Milliarden Euro bewirken? Unterstellen wir eine Bruttorendite von acht Prozent, was eine sehr optimistische Annahme bedeutet. Davon müssen die Finanzierungskosten für das auf Kredit gebildete Aktienkapital abgezogen werden, die wir angesichts der guten Bonität des deutschen Staates mit zwei Prozent ansetzen. Es verbliebe eine Nettorendite von sechs Prozent, was bezogen auf den Kapitalstock von 200 Milliarden Euro einen Ertrag von 12 Milliarden Euro bedeuten würde. Genug um den Beitrag um rund 0,46 Prozentpunkte zu senken. Der DGB weist in einer Analyse zur geplanten Aktienrente aber mit Recht darauf hin, dass die Rentenversicherung dynamisch angelegt ist und die Ein- und Ausgaben pro Jahr mit rund drei Prozent wachsen. Soll der aktienbasierte Kapitalstock seinen Wert behalten, so muss auch er Jahr für Jahr um drei Prozent wachsen. Deshalb müssen rund drei Prozent der Bruttorendite für das Wachstum des Aktienkapitals verwendet werden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die stabilisierende Wirkung des Kapitalstocks nicht Jahr für Jahr entwertet wird.

Berücksichtigt man dies, so erhält man unter sonst identischen Annahmen ab 2036 eine jährliche Beitragsentlastung von rund 0,23 Beitragssatzpunkten.
Übrigens: Auch die Bundesregierung geht in ihren Planungen nicht davon aus, dass die Aktienrente den Beitragsatzanstieg fühlbar bremst. Für 2036 geht sie von einem Beitragssatz von 22,3 Prozent aus (also 3,7 Prozent höher als heute). Bereits darin enthalten ist eine Reduktion durch die Aktienrente von rund 0,3 Beitragsatzpunkten.

Fazit

Selbst unter günstigen Annahmen wird die Aktienrente praktisch keine deutlichen Entlastungen für das System der gesetzlichen Rente bewirken. Zunächst dauert es mehr als ein Jahrzehnt bis ein Kapitalstock gebildet wurde, der die Ausschüttung von höchst überschaubaren Erträgen ermöglicht. Wie hoch diese Erträge dann ausfallen oder ob sie überhaupt erzielt werden, ist unsicher. Soll der Kapitalstock in Verlustphasen am Aktienmarkt nicht abschmelzen, würden auf den Bund, der offenbar eine Verlustgarantie geben will, Nachschussrisiken in hoher Milliardenhöhe zukommen. Belastet wird der Bund ohnehin, da er über viele Jahre die Mittel zur Bildung des aktienbasierten Kapitalstocks per Kredit aufnimmt.

Eine Erhöhung der Rentenauszahlungen ist durch die Aktienrente nicht vorgesehen. Insofern haben die Rentner*innen nichts davon. Es dürfte unter günstigen Voraussetzungen zu einer sehr geringen Reduzierung der Beitragssätze kommen, die sich Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen teilen. Diese Beitragssenkung ist aber vermutlich kaum fühlbar und wird in der Wirkung weit übertroffen von anderen relevanten Faktoren wie der Lohnentwicklung, dem Beschäftigungswachstum oder dem Anstieg der Rentner*innenzahl. Die Bundesregierung rechnet für 2036 verglichen mit heute mit einem Beitragsatzanstieg von 4,0 Prozentpunkten, der durch die Aktienrente auf 3,7 Prozentpunkte reduziert wird.

Eine echte Stabilisierung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist also durch die Einführung der Aktienrente nicht erkennbar. Ein Trost bleibt: In der jetzt geplanten Form wird die Aktienrente nicht zu einem gefährlichen Angriff auf umlagefinanzierte gesetzlichen Rente führen, wie viele das bei Bekanntwerden der ursprünglichen FDP-Pläne befürchtet hatten. Sie wird eine nur sehr kleine Wirkung haben, die Verschuldung des Staates erhöhen und dem Bund neue Finanzierungsrisiken aufbürden. Ob sich der Finanzminister darüber im Klaren ist?

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