Am 26. September können wahlberechtigte Berlinerinnen und Berliner über den Vorschlag der Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Mit diesem Volksentscheid, der die Enteignung von circa 240.000 Wohnungen der größten kommerziellen Immobilienbesitzer vorsieht, wird juristisches und gesellschaftliches Neuland betreten. Die Initiative beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass «Grund und Boden […] zum Zweck der Vergesellschaftung […] in Gemeineigentum überführt werden» können.
Bei Enteignungen müssen in Deutschland die vorherigen Eigentümer entschädigt werden. Die mögliche Höhe dieser Entschädigung beschäftigt Befürworter wie Gegner dieses Volksentscheids.
Es stehen verschiedene Zahlen im Raum, die sich u. a. aus der jeweiligen politischen Sicht auf das Mittel der Enteignung als mietenpolitischem Instrument begründen.