Am 28.01.2021 verurteilt das OLG München den Rechtsterroristen Stephan Ernst zu lebenslanger Haft und möglicher anschließender Sicherheitsverwahrung.
Während Ernst damit für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke schuldig gesprochen wird, verlässt der Mitangeklagte Markus H. den Gerichtssaal mit einer Bewährungsstrafe. Vom weiteren Tatvorwurf, Ahmed I. mit einem Messer angegriffen zu haben, wird Ernst hingegen freigesprochen.
Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Hoffman beleuchtet als Nebenklagevertreter von Ahmed I. den Prozess. Ob Sicherheitsbehörden und Justiz Lehren aus der jüngeren Geschichte des Rechtsterorrismus in Deutschland gezogen haben, wird uns Hoffmann, der auch ehemaliger Nebenklagevertreter im NSU-Prozess tätig war, näherbringen.
Im Rahmen einer anschließenden Fragerunde können Teilnehmende mehr zur Arbeit als Nebenklagevertreter erfahren und sich mit Herrn Hoffmann auch über aktuelle Entwicklungen rechten Terrors in Deutschland austauschen.
Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Arbeitskreis kritsischer Jurist*innen Greifswald.
Zugangslink ab Donnerstag auf der Webseite: https://recht-kritisch.de/
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Katharina Schlaack
Regional Office Director, Mecklenburg-Western Pomerania, Rosa-Luxemburg-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern
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