News | Staat / Demokratie «Im Geist des Kalten Krieges»

Ob bei der Beobachtung von Linken durch den Verfassungsschutz oder der neuen Gesinnungsprüfung für AntifaschistInnen – Mit dem Extremismus-Begriff wird erfolgreich rechte Politik gemacht. Neue Publikationen zum Thema.

«Der Geist des Kalten Krieges ist auch 20 Jahre nach dessen Ende noch immer nicht überwunden.» Zu diesem Urteil gelangt der Bremer Publizist Rolf Gössner bei seiner Beschäftigung mit der Dauerbeobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz. Es passt auch auf seinen eigenen Fall – eine rekordverdächtige vier Jahrzehnte andauernde Überwachung durch den deutschen Inlandsgeheimdienst. Doch dessen eigentliche Zielobjekte sind weniger Personen als linke Strukturen, auch die Partei DIE LINKE. Über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes hinaus betreibt die gegenwärtige Bundesregierung eine regelrechte Extremismus-Kampagne, bei der das Familienministerium federführend ist (Stichwort «FDGO-Klausel»). Die «sächsische Extremismusforschung» (Uwe Backes, Eckhard Jesse u.a.) liefert hierfür die pseudowissenschaftlichen Grundlagen. Aus Sicht des RLS-Referenten Friedrich Burschel, der selbst gerade erfolgreich gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt hat, findet zur Zeit ein neurechter «Rollback» statt.

Verschiedene neue Publikationen der RLS beschäftigen sich mit dieser Entwicklung:

  • Vom Werden der fdGO: Das Verbot der Sozialistischen Reichspartei von 1952. Zur Geschichte des «Politischen Extremismus». Standpunkte 7/2011 von Sarah Schulz.
  • Geld gegen Gesinnung. Bundesförderung gegen alle möglichen «Extremismen» gibt es künftig nur noch nach einem ideologischen Kotau. Standpunkte 6/2011 von Friedrich Burschel. 
  • Politologentrug. Ideologiekritik der Extremismus-Legende. Standpunkte 10/2010 von Wolfgang Wippermann.
  • Im Geist des Kalten Krieges – im Namen der «streitbaren Demokratie». Bundesverwaltungsgericht: Verfassungsschutz-Beobachtung Bodo Ramelows (MdB) und der Linkspartei ist rechtmäßig. Standpunkte 5/2011 von Rolf Gössner.

Über den «Fall Gössner»:

(Verwaltungsgerichtliches Verfahren Dr. Rolf Gössner ./. Bundesrepublik Deutschland/Bundesamt für Verfassungsschutz wegen vier Jahrzehnte langer geheimdienstlicher Überwachung. Das seit 2005/2006 anhängige Verfahren ist gerichtet auf Vorlage der etwa 2.000seitigen Personenakte sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Dauerbeobachtung; am 3.2.2011 hat das Verwaltungsgericht Köln im Sinne des Klägers entschieden.)

Zur «Extremismusklausel»: